Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

Für die Sanierung bzw. Aufforstung ehemaliger Tagebauflächen ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft verantwortlich. Der LMBV werden diesbezüglich alle aus dem Bergbau entlassenen Abbauflächen übertragen, um die Rekultivierung zu veranlassen.

Dazu gehört auch die Aufforstung auf einem Teil der ehemaligen Bergbauflächen. Die Rekultivierung erfolgt sukzessiv und auf der Grundlage abgestimmter Braunkohlensanierungspläne. Regelmäßig berichtet die LMBV im Rahmen von Geschäftsberichten über den Fortschritt der Sanierungsvorhaben und über erfolgreich abgeschlossene Aufforstungsprojekte.

Jeder Hektar bewirtschafteter Wald ist wichtig! Das gilt für Privatwald und selbstverständlich auch für Landeswald. Holz ist einfach zu wertvoll.

Mein Ziel ist es, die Fläche bewirtschafteten Landeswaldes zu erhalten. Wie schwierig dies ist, möchte ich auch am Beispiel der Situation in der Lausitz darstellen.

Ihnen ist sicher bekannt, dass die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft im vergangenen Jahr unter anderem Waldflächen auf ehemaligen Bergbauflächen wegen Rutschungsgefahr gesperrt hat. Auch der Landesbetrieb Forst Brandenburg ist davon mit ca. 2 000 ha betroffen. Bereits geplante waldbauliche Maßnahmen können auf diesen Flächen bis auf Weiteres nicht umgesetzt werden.

Frage 580 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg - Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze

Zurzeit läuft auf der Bundesebene die Diskussion um eine mögliche Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt und im Jahr 2006 bis 2012 verlängert worden sind.

Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zu einer möglichen Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze?

Antwort der Landesregierung

Minister des Innern Dr. Woidke

Der Schutz der Bevölkerung vor den Bedrohungen des internationalen Terrorismus hat höchste Priorität. Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 hat die damalige Bundesregierung umfassende rechtliche Maßnahmen getroffen. Diese Maßnahmen haben sich bewährt und sind offensichtlich immer noch erforderlich, wie auch die aktuellen Festnahmen in Nordrhein-Westfalen zeigen. Ob und wie seitens des Terrornetzwerks Al QAIDA auf die Tötung Osama bin Ladens rea

giert werden wird, ist völlig offen. Grundsätzlich ist daher an diesen unser aller Sicherheit fördernden Regelungen festzuhalten.

Doch mit den Anti-Terror-Gesetzen wird auch in Grundrechte eingegriffen. Gerade auch aufgrund dieser Eingriffe sind einige der Regelungen zeitlich befristet. Diese Befristung verlangt, die Gesetze auf ihre Aktualität und ihre weitere Notwendigkeit hin regelmäßig zu überprüfen. Und diesem Verlangen ist daher auch jetzt eingehend nachzukommen, bevor eine Verlängerung der Geltungsdauer befürwortet werden kann.

Frage 581 CDU-Fraktion Abgeordneter Dieter Dombrowski - Naturentwicklung auf Wald- und Forstflächen

Die Landesregierung beabsichtigt bis 2020, auf ca. 2 % der Landesfläche rechtlich gesicherte Wildnisgebiete - Naturentwicklungsgebiete - auszuweisen. Gegenwärtig ist dies bereits auf 0,8 % der Landesfläche umgesetzt. Um das 2%-Ziel bis 2020 zu erreichen, wird derzeit seitens der Landesverwaltung an einer Zielkonzeption gearbeitet. Dabei werden künftig auch Wald- und Forstflächen berücksichtigt.

Ich frage die Landesregierung: Wald- und Forstflächen welcher Eigentumsform sollen, insofern diese zur Erreichung des 2%Ziels berücksichtigt werden, bis 2020 als Wildentwicklungsgebiet ausgewiesen werden?

Antwort der Landesregierung

Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Tack

Das Land Brandenburg setzt mit seinem in Erarbeitung befindlichen Wildniskonzept die von der Bundesregierung 2007 beschlossene Biodiversitätsstrategie um. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die biologische Vielfalt in ihrer ganzen Breite zu schützen bzw. zu erhalten. Die Anforderungen an die Ausweisung von Naturentwicklungsgebieten bzw. Wildnisgebieten werden von den MAB-Kriterien der UNESCO - man and the biosphere - und der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vom 7. November 2007 bestimmt.

Naturentwicklungsgebiete sind demnach repräsentative Bereiche national und international bedeutender Ökosystemtypen des Landes Brandenburg, die der natürlichen Entwicklung in einer lebensraumtypischen Größe überlassen werden. Wildnisentwicklung kann aber auch Bereiche umfassen, die aus der menschlichen Nutzung fallen oder zuvor durch menschliche Nutzungen zerstört wurden. Diese Bereiche werden sich selbst überlassen, um von den Selbstheilungsprozessen der Natur zu lernen. Wildnisgebiete sind die Freiluftlabore, in denen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie wir mit der Natur die großen Transformationsprozesse des Klimawandels und veränderter Bodennutzung gestalten können. Und sie haben ein riesiges Potential für die Forschungslandschaft.

Zunächst werden von uns die fachlichen Kriterien zur Eingrenzung der potentiellen Flächen erarbeitet. Erst anschließend werden die eigentumsrechtlichen Fragen einbezogen. Deswegen sind jetzt Aussagen verfrüht, ob im Rahmen des Konzeptes für die Schaffung von Naturentwicklungsgebieten auch private

Grundstücksflächen mit einbezogen werden. Anschließend werden über Verwaltungsverfahren die weiteren Schritte geregelt. In diesen Verfahren werden die Interessen aller Betroffenen sachgerecht berücksichtigt.

Den privaten Grund- und Waldbesitzern kann somit die Furcht vor Eingriffen in ihr Eigentum genommen werden. Wir rechnen aber auch mit der Bereitschaft von privaten Eigentümern, Stiftungen oder Verbänden, uns bei dem Ziel, die Biodiversität in Brandenburg zu erhalten, zu unterstützen und dauerhaft auf eine wirtschaftliche Nutzung auf einem Teil ihrer Liegenschaften zu verzichten.

Frage 582 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Thomas Domres - Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Medienberichten zufolge plant das Bundesumweltministerium im Rahmen des Ausbaus von regenerativer Energiequellen eine umfassende Reform der Förderung der Erneuerbaren Energien. Dabei soll an den Grundprinzipien des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG) festgehalten werden. So soll der Strom aus erneuerbaren Quellen auch weiterhin Einspeisevorrang haben. Während bei Windanlagen an Land und der Stromerzeugung durch Biomasse Kürzungen in der Einspeisevergütung vorgesehen seien, sollen die finanziellen Anreize bei Offshore-Windanlagen und der Geothermie forciert werden. Weiterhin soll der Strom aus Wind, Sonne und Biogas in Zukunft verstärkt dann eingespeist werden, wenn die Nachfrage groß ist. Dazu soll eine optionale Marktprämie dienen, die gegenüber bisherigen Regelungen den Anreiz erhöhen soll, den Strom wie konventionell erzeugten Strom zu vermarkten.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Pläne des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des EEG?

Antwort der Landesregierung

Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Tack

Der forcierte Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien ist weltweit ohne Alternative. Das Land Brandenburg nimmt bereits seit Jahren in diesem Prozess einen Spitzenplatz ein und ist zur europäischen Modellregion geworden. Sowohl 2008 wie auch 2010 wurde das Land dafür mit dem Leitstern der Agentur für erneuerbare Energien ausgezeichnet.

Durch eine zielgerichtete Landespolitik ist es frühzeitig gelungen, Unternehmer, Investoren und Wissenschaftler zu überzeugen, ihre Ideen gerade in Brandenburg zu verwirklichen. Inzwischen hat sich auf dieser Grundlage ein erfolgreicher Wirtschaftszweig mit mehr als 12 000 Arbeitsplätzen entwickelt.

Das EEG wird weltweit als sehr erfolgreiches Förderinstrument erneuerbarer Energien angesehen und ist Vorbild für Regelungen zum Ausbau erneuerbarer Energien. Heute deckt Brandenburg bereits 15,6 % seines Primärenergiebedarfs aus erneuerbaren Quellen. Beim in Brandenburg verbrauchten Strom liegt dieser Anteil sogar bereits über 60 %. Jährlich werden dadurch fast 10 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Einige der weltweit innovativsten Projekte werden von brandenburgischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen vorangetrieben.

Ohne das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Daher muss an den bewährten Prinzipien des EEG unbedingt festgehalten werden.

Die Landesregierung begrüßt die Beibehaltung der Grundprinzipien des EEG, die im Vorrang der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen und gesetzlichen Vergütungsregelungen bestehen.

Zur Weiterführung des Erfolgsmodells „EEG“ sind folgende Herausforderungen zu bewältigen:

- den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter dynamisch voranzutreiben, - die Kosteneffizienz weiter zu steigern, - die Basis der EEG-Finanzierung zu sichern, - die Markt- und Systemintegration der EE zu optimieren - sowie die zum Teil zu komplexen Regelungen des EEG zu vereinfachen und transparent zu gestalten.

Dazu gehört neben dem Netzausbau auch die Entwicklung von Speichertechnologien für Wind-, Solar- und Bioenergie zur Optimierung der Markt-, Netz- und Systemintegration und zum Ausbau der Grundlastfähigkeit der erneuerbaren Energien.

Der Ausbau der Windenergie durch Weiterführung der bisherigen Vergütungsstruktur, weitere Flächenausweisung und Schaffung von Voraussetzungen und Anreizen für verstärktes Repowering ist zu begrüßen. Die Erhöhung der Degression von 1 auf 2 % bei der Onshore-Windenergie ist dagegen infrage zu stellen.

Bei der Photovoltaik-Vergütung soll das Prinzip des „atmenden Deckels“ beibehalten werden. Die Streichung der PhotovoltaikVergütung auf Naturschutzflächen der höchsten Schutzkategorie muss hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Brandenburg geprüft werden.

Eine bessere Vergütung für die Nutzung der tiefen Geothermie durch KWK-, Frühstarter- und Technologie-Bonus, Aussetzung der Degression bis 2017 und ein Bohrkostenzuschuss wird für Brandenburg von großer Bedeutung werden, ebenso die Steigerung von 4 auf 5 ct/kWh für petrothermale Projekte.

Im Bereich Biomasse sind Kürzungen der Vergütung gerechtfertigt, sofern sie sich auf Überförderungen beziehen. Ersten Informationen aus dem Entwurf des Erfahrungsberichtes des EEG zufolge betrifft dies insbesondere kleinere Biogasanlagen, die den gekoppelten Nachwachsende-Rohstoffe- (Nawaro)- und Güllebonus in Anspruch genommen haben. Die vorgesehene Entkopplung beider Boni und eine Vereinfachung der Vergütungsstruktur wird von der Landesregierung befürwortet.

Pauschale Kürzungen im Bereich Biogas für kleinere Anlagen sind jedoch nicht zielführend und widersprechen dem Anliegen einer dezentralen Biogasgewinnung mit verstärkter Güllenutzung.

Insgesamt ist zur Novellierung des EEG viel Augenmaß gefordert, um dieses inzwischen in mehr als 40 Ländern kopierte Erfolgsmodell EEG erfolgreich fortzuführen. Die Kosten dürfen nicht aus dem Ruder laufen, denn eine zu üppige Förderung gefährdet das ganze Fördersystem durch zu hohe Umlagen und damit schwindende Akzeptanz.

Der Erfahrungsbericht der Bundesregierung gemäß § 65 EEG mit einer Reihe von Handlungsempfehlungen liegt inzwischen vor. Die Novellierung des Gesetzes wird folgen und wir werden uns für Brandenburg weiter aktiv in diesen Prozess einschalten.

Frage 583 CDU-Fraktion Abgeordnete Anja Heinrich - Sanierung der Landesstraße 64 zwischen Oschätzchen und Kröbeln

Die Landesstraße 64 zwischen Oschätzchen und Kröbeln befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Der Presse war zu entnehmen, dass eine Sanierung der Straße zum Sommerferienbeginn durchgeführt werden soll und auch die Ausschreibungen bereits erfolgt seien.

Ich frage die Landesregierung: Wie lautet die geplante Zeitschiene für die Sanierung der L 64 in diesem Abschnitt?

Antwort der Landesregierung

Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger

Der Zustand der L 64 lässt sich aufgrund der Schadensdichte nicht mehr durch eine Flickung im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes erfolgreich verbessern, sodass die L 64 im Rahmen des Deckenprogramms instand gesetzt werden soll. Gegenwärtig läuft die Ausschreibung der Baumaßnahme, die Beauftragung der ausgewählten Baufirma soll Ende Juni 2011 erfolgen.

Die Deckenerneuerung auf der L 64 im Abschnitt Oschätzchen-Kröbeln wird dann im Juli/August 2011 unter Vollsperrung ausgeführt.

Eine der geplanten Baumaßnahme vorangehende Zwischenlösung ist nicht machbar, da auch nur für ein Abfräsen der Straße eine Baufirma beauftragt werden müsste. Dem steht entgegen, dass auch diese Leistung ausgeschrieben werden muss und somit keine kurzfristigere Verbesserung der Befahrbarkeit der L 64 erreicht werden kann.