Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

weiserhebung nicht ausreichend nachgewiesen habe, ob ein Schadensersatzanspruch des Klägers möglicherweise wegen Verjährung von vornherein ausgeschlossen sei.

Der BGH hat auch nicht festgestellt, dass das Handeln der Finanzverwaltung rechtswidrig war, sondern er hat wiederum das Oberlandesgericht aufgefordert, weitere Beweiserhebungstatbestände dazu vorzulegen.

Da uns die ausführliche Begründung nicht vorliegt, kann ich auch noch nicht detaillierter darauf eingehen. Dieser Fall liegt schon seit vielen, vielen Jahren beim Gericht. Zu Ihrer Frage: Warum schließen Sie mit Herrn Niedner nicht einfach einen Vergleich und zahlen ihm eine Summe? - Ich bin mir sicher, wenn ich das getan hätte, hätten Sie den nächsten Untersuchungsausschuss beantragt, der untersuchen soll, wie der Finanzminister auf die Idee kommt, bei einem anhängigen Gerichtsverfahren freiwillig Geld aus dem Landeshaushalt zu zahlen, welches er vielleicht gar nicht zahlen muss. Demzufolge sage ich: Wir haben die Gerichtsentscheidung abzuwarten. Dazu sind Gerichte da. Das ist eine unheimlich komplizierte Materie, und ich weiß auch - ich habe mich nämlich mit ihr befasst -, dass es bei den Vorgängerlandtagsfraktionen - zu diesen haben Sie nicht gehört, weil Sie seit 1994 nicht mehr in diesem Landtag gesessen haben, weil die Bürger Brandenburgs das offensichtlich nicht für notwendig erachtet haben - sehr unterschiedliche Auffassungen darüber gab. Da gab es auch Anträge, einen Vergleich zu schließen - ja, die hat es gegeben -, aber dazu hat sich damals keine Mehrheit gebildet. Deswegen: Das Gerichtsverfahren ist anhängig, und wir sollten in aller gebotenen Ruhe und mit Respekt das Urteil oder die Urteile abwarten - ich denke, das wird durch mehrere Instanzen gehen. Danke.

Moment, es gibt Nachfragen. Herr Goetz, bitte.

Herr Finanzminister, Sie haben gerade erklärt, dass der Bundesgerichtshof nicht erklärt habe, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts falsch gewesen sei. Können Sie mir erklären, warum der Bundesgerichtshof dann die Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben hat?

Er hat es aufgehoben und zurückverwiesen. Das heißt aber nicht, dass es falsch ist. Er hat es einfach aufgehoben und zurückverwiesen.

(Petke [CDU]: Also ist es richtig?)

Wir werden sehen: Das Oberlandesgericht wird eine neue Entscheidung fällen, und ich bin mir ziemlich sicher, dass unter Umständen das Land oder Herr Niedner am Ende sozusagen wieder zum Bundesgerichtshof gehen wird. Dann werden wir sehen, was entschieden wird.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 41 (Re- gionalisierte Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2011), gestellt vom Abgeordneten Görke.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat am letzten Wochenende in Fulda die Steuerschätzung für die nächsten Jahre vorgenommen.

Daher frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie diese jüngste Steuerschätzung und ihre Auswirkungen auf Brandenburg?

Auch das ist eine Frage an den Finanzminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Görke! Herr Präsident, Sie haben vorhin gesagt, wir sollten nicht zu lange auf die Fragen antworten - ich gebe mir Mühe, aber es ist ein bisschen schwierig.

Erstens: Die Ergebnisse der Schätzkommission lagen vorigen Donnerstag vor - ich sage das im vollen Bewusstsein. Ich habe mich sehr gewundert, dass Herr Burkardt sagt, ich bräche Recht und es sei eine Unverschämtheit - ich meine, solche Worte benutzt er immer, daran bin ich gewöhnt -, weil ich die Daten für 2013 und 2014 nicht schon herausgegeben hätte. Ich habe am vorigen Donnerstag das Sekretariat des Ausschusses, dessen Vorsitzender Herr Burkardt ist, informiert, dass wir selbstverständlich zur nächsten Sitzung des AHF - diese findet zeitnah statt - diesen Bericht vorlegen werden in dem Umfang, wie er immer vorgelegt worden ist. Also offensichtlich weiß er nicht, was sein Ausschusssekretariat mit mir vereinbart und liest die Ankündigungen nicht, oder aber er hat sie gelesen und macht trotzdem Trara - das kann auch sein.

Zweitens: Mir wird vorgeworfen, ich hätte nicht sofort reagiert. Das haben wir getan: Wir haben am Montag eine Presseerklärung zu den Zahlen für 2011 und 2012 herausgegeben, weil wir uns bezüglich 2013 und 2014 in der eigenen Risikobewertung noch nicht sicher und noch nicht fertig waren. Aber ich hätte gern einmal gewusst - Herr Burkardt wird sich nachher bestimmt zu einer Nachfrage melden -: Der geschätzte Kollege Unland, das ist der Finanzminister von Sachsen, CDU, hat am gleichen Tag, 12.05., an dem ich zugesagt habe, dass Sie den Bericht in den Ausschuss bekommen, eine Pressemitteilung über die Auswirkungen der Steuererklärung auf der Landesebene herausgegeben, in der steht, dass die Zahlen für die sächsischen Kommunen derzeit berechnet und in den nächsten Wochen vorgestellt würden. Mich würde einmal interessieren, ob Sie auch an die sächsischen Medien gegangen sind und gesagt haben, dass er Recht bräche und dass das eine Unverschämtheit sei. Mal gucken! Ich frage ihn, ich kenne ihn nämlich ganz gut.

Jetzt zu den Zahlen: Es war immer so - um das klar und deutlich zu sagen -, dass die Schätzer eine Schätzung abgegeben haben, die dann durch Baden-Württemberg untersetzt wurde und die von den Ländern noch einmal auf bestimmte Dinge hin überprüft wird. Ich nenne Ihnen jetzt die Schätzergebnisse einschließlich der Risikoabschläge, die wir als MdF vorgenommen haben. Dabei kommen wir für das Jahr 2011 auf Steuermehreinnahmen - wenn man all das andere gegenrechnet - in Höhe von 164 Millionen Euro, für 2012 von 167 Millionen Euro - das ist nicht ganz exakt -, für 2013 von 142 Millionen Eu

ro, für 2014 von 134 Millionen Euro und für 2015 von 133 Millionen Euro. Ich sage gleich, dass die Steuermehreinnahmen, die Baden-Württemberg vorausgesagt hat, höher liegen. Baden-Württemberg geht davon aus, dass die Steuereinnahmen jedes Jahr um etwa 6,5 % im Verhältnis zum Vorjahr steigen. Das habe ich mir nicht zu eigen gemacht. Ich hätte es mir und der gesamten Landesregierung einfacher machen können; ich hätte einfach sagen können: Ich übernehme die Zahlen, denke gar nicht darüber nach - wunderbar -, habe viele Steuereinnahmen und brauche mir keine Sorgen mehr zu machen, wie ich Deckungslücken schließe, weil ich Mehreinnahmen habe.

Wenn die Mehreinnahmen dann nicht kommen, stelle ich mich in den Landtag und sage: Das tut mir leid. Die Steuerschätzer haben die Zahlen vorgegeben. Darauf habe ich mich verlassen. Dann komme ich hinterher mit einer erhöhten Nettokreditaufnahmenanforderung.

Ich glaube, wir haben sehr richtig gehandelt. Wir machen uns das Leben damit ansonsten sogar selber schwerer. Bei der Steuerschätzung sind bestimmte Dinge überhaupt nicht berücksichtigt worden. Gucken Sie sich in diesem Zusammenhang die Situation, in der sich der Euro gegenwärtig befindet, an! Sehen Sie sich an, welche Belastungen in den nächsten Jahren noch auf uns zukommen können! Schauen Sie sich die Rohstoffpreisentwicklungen an!

Wir hatten in Brandenburg zudem in Bezug auf 2011 eine andere Basis für die Körperschaftssteuer. Das führt dazu, dass wir im Jahre 2012 15 Millionen Euro und bis 2015 80 Millionen Euro weniger bekommen. Rot-Rot hat hier einiges gemacht. Das finde ich wunderbar. Sie hätten es vielleicht nicht gemacht. Das kann ich jetzt aber nicht genau sagen.

Wir haben gesagt: Wir werden eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Bezug auf die Tarife machen. Das kostet uns mehr Geld, als wir dafür in der Vorsorge eingestellt haben. Das machen wir bewusst, und dabei wissen wir, dass so von den Steuern, die wir bekommen, weniger übrigbleibt.

Wir haben weiterhin die Altanschließerproblematik. Die wird dazu führen, dass wir erhebliche Abschläge machen müssen. Sie wissen das ganz genau. Zuerst kriegen die Kommunen ihre 20 %. Den sogenannten Spitzausgleich müssen wir ebenfalls vornehmen. Deshalb ist die Forderung von Ihnen und von den Grünen, wir könnten die Nettokreditaufnahme sofort absenken, tatsächlich noch nicht berechenbar.

Im Übrigen ist es logisch: Wir haben das Haushaltsjahr 2011. Es gibt nur eine Kreditermächtigung. Das heißt: Ich habe die Genehmigung, einen bestimmten Kredit aufzunehmen. Wenn ich dieses Geld nicht brauche, weil am Jahresende mehr übrigbleibt, dann nehme ich diese Kredite nicht auf.

2010 hatten wir eine Kreditermächtigung von 650 Millionen Euro, wir haben aber nur 350 Millionen Euro aufgenommen. Demzufolge braucht man nicht zu fordern, die sofortige Senkung der Nettokreditaufnahme festzuschreiben. Das ist unsinnig; denn am Jahresende wird es diese Ausgaben automatisch nicht geben, wenn keine Inanspruchnahmen vorliegen.

Ich denke, dass die Details und die Feinheiten dazu im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert werden können. Dort

kann das debattiert werden, und dort kann man dann durchaus zu unterschiedlichen politischen Bewertungen kommen. Das werden wir im Ausschuss ausfechten.

Deswegen sage ich an dieser Stelle: Am Donnerstag war die Steuerschätzung. Am Montag habe ich die Zahlen für 2011 und 2012 genannt, weil die Primat hatten. Am Montag hatten wir uns darüber verständigt, welche Risikoabschläge wir für die Folgejahre berücksichtigen müssen.

Ich habe dazu eine Kurve gezeichnet. Die durchschnittliche Schätzung, bezogen auf Baden-Württemberg: Wir bekommen jedes Jahr zwischen 6 bis 7 % mehr Steuereinnahmen. Wenn wir uns aber Brandenburg in den letzten zehn Jahren anschauen - das war mal ein Stück darüber, mal ein Stück darunter -, dann - stellen wir fest - lagen wir in der Regel zwischen 2,5 und 3 %.

Ich bin ein vorsichtiger Kaufmann, und als Finanzminister dieses Landes sollte ich keinen Hoffnungen nachlaufen, dass sich die Steuern jedes Jahr derart gravierend positiv entwickeln. Sie alle wissen doch, dass die Steuerschätzer innerhalb eines halben Jahres erhebliche Korrekturen vorgenommen haben. Erst war im Mai 2010 von rund 100 Millionen Euro Steuereinnahmen weniger die Rede. Sechs Monate später wurden 200 Millionen Euro mehr vorhergesagt. Hier gibt es starke Schwankungen. Deswegen mahne ich zur Vorsicht. Ordnungsgemäß muss alles sein. Die Haushaltsverhandlungen stehen an. Wir haben Eckwertebeschlüsse. Wir werden selbstverständlich den Konsolidierungskurs fortsetzen.

In allen Debatten zuvor haben Sie uns immer vorgeworfen, dass wir das, was wir uns vorgenommen haben, 2014 keine Nettokreditaufnahme mehr vornehmen zu wollen, nie schaffen würden. Jetzt hingegen fordern Sie, wir sollten das viel früher schaffen.

Dazu sage ich Ihnen ganz ehrlich: Das Ziel, das wir uns in der mittelfristigen Finanzplanung gestellt haben, ist sehr anspruchsvoll. Ich habe immer gesagt: Das schaffen wir. Natürlich kommen mir Steuermehreinnahmen dabei entgegen. Das ist vollkommen klar. Aber solange man Nettokredite aufnimmt, die geringer sind als die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen, hat man eine Deckungslücke. Die muss man schließen. Deshalb muss man konsolidieren. Das hat diese Landesregierung von Anfang an gemacht, im Gegensatz zu den Vorgängerregierungen, an denen Sie zehn Jahre beteiligt waren. Wir werden diesen Weg weitergehen. Sie können dazu im Ausschuss alle Fragen stellen. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt Nachfragen, obwohl diese finanzpolitische Regierungserklärung jetzt über acht Minuten gedauert hat. Ich muss deshalb darum bitten: Fassen Sie sich etwas kürzer! - Herr Burkardt, Sie haben Nachfragen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist der Vorzug der Regierung, dass sie hier nahezu ungehemmt Regierungserklärungen abgeben darf, auf die man nicht richtig reagieren

kann. Das gilt auch für die Nichtzulassung von Kurzinterventionen. Allenfalls besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

(Oh! bei SPD und DIE LINKE)

- Keine Sorge, ich weine deswegen nicht. Ich zähle nur den Sachverhalt auf. Ich kann damit sehr gut leben. Irgendwann wird das auch wieder anders werden. Dann wird das Spiel umgekehrt laufen.

(Heiterkeit bei SPD und DIE LINKE)

Ich will mich jetzt auf die Frage der Informationspolitik des Ministers konzentrieren. Dazu hat er gestern eine Presseerklärung herausgegeben. Dazu hat er auch soeben noch etwas ausgeführt. Er hat gesagt, dass er am vergangenen Donnerstag dem Ausschuss mitgeteilt habe, dass ihm ein Bericht vorgelegt werde, wie das immer der Fall gewesen ist.

Herr Minister, meinen Sie damit die Mail vom persönlichen Referenten der Staatssekretärin? - In der Mail heißt es:

„Hallo Frau“

- jetzt wird die Ausschusssekretärin genannt

„nach Rücksprache mit Herrn Markov ist die Besprechung des Tagesordnungspunktes möglich.“

Oder meinen Sie damit den Brief vom gestrigen Nachmittag gegen 16 Uhr, in dem Sie mir mitteilen, dass der Ausschuss einen schriftlichen Bericht erhalten wird?

Meine nächste Frage lautet: Ist die Aussage Ihrer Sprecherin vom Montag dieser Woche, dass das Ministerium sich entschieden habe, die Zahlen nicht zu veröffentlichen, zutreffend? Ist diese Aussage mit Ihnen abgestimmt gewesen?

(Lebhafter Widerspruch bei der Fraktion DIE LINKE - Görke [DIE LINKE]: Kreisklasse!)

Zur ersten Frage: Die Anfrage des Ausschusssekretariats, ob ich als Minister bereit bin, im Ausschuss über die Steuerschätzung zu referieren - weil die Tagesordnung vorbereitet werden musste -, habe ich mit dieser Mail beantworten lassen. Selbstverständlich bin ich davon ausgegangen, dass Herr Burkardt davon ausgehen konnte, dass dieser Bericht wie in allen Jahren zuvor auch diesmal als Bericht im Ausschuss vorgelegt werden wird. Nun ist er davon aber nicht ausgegangen. Deswegen habe ich es ihm noch einmal schriftlich mitgeteilt. In der Mitteilung heißt es, dass es selbstverständlich auch einen Bericht geben wird - wie in allen Jahren vorher ebenfalls.

Zur zweiten Frage: Das habe ich schon beantwortet. Ich habe Ihnen gesagt, dass die Presseerklärung richtig ist. In der Presseerklärung standen nur die Zahlen von 2011 und 2012. Die waren von uns unter Risikogesichtspunkten schon bewertet. Für 2013, 2014 und 2015 hatten wir die Risikobewertung jedoch noch nicht abgeschlossen. Deswegen hat die Pressesprecherin gesagt: Diese Zahlen können wir jetzt noch nicht herausgeben, weil sie noch nicht berechnet waren.

(Burkardt [CDU]: Falsch!)

Ich wiederhole: Nehmen Sie bitte einmal die Presseerklärungen aller Finanzminister der Bundesländer zur Hand. Dann werden Sie sehen, dass Brandenburg bezüglich der Steuerschätzung eine ausgesprochen schnelle Kommunikation gepflegt hat. Ich habe Ihnen dazu vorhin ein Beispiel zitiert.

Vielen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Muhß, die Gelegenheit hat, die Frage 574 (Anschlusszwang im Abfallrecht) zu formulieren.