Protokoll der Sitzung vom 23.06.2011

(Beifall GRÜNE/B90)

Hier wird ein fatales Signal an die Biobranche gesendet, und nicht nur ich halte dies für einen groben Fehler in der rot-roten Landwirtschaftspolitik. Es ist schlichtweg ein Unding, wenn das Land Brandenburg einerseits die gesetzlich vorgeschriebene Beseitigung von Tierkadavern weiterhin mit Millionen Euro subventioniert und andererseits Landwirten die Umstellung auf Ökolandbau erschwert bzw. die damit verbundene Dynamik auf absehbare Zeit zum Erliegen bringt.

(Beifall GRÜNE/B90)

Ich möchte daran erinnern, dass auch wir gesagt haben, dass man die Subventionierung der Beseitigung von Tierkadavern nicht sofort zurücknehmen, sondern sukzessive abbauen und dies vor allem aus dem Haushaltstitel des Umweltministeriums nehmen und in den Haushaltstitel des Infrastruktur- und Landwirtschaftsministeriums überführen soll.

Als im vergangenen Jahr in der Debatte um die Haushaltskonsolidierung eine Kürzung bei der Subventionierung der Tierkörperbeseitigung vorgenommen werden sollte, liefen die Vertreter der Landwirtschaft dagegen Sturm. Und leider gab die Umweltministerin klein bei. Die Subventionen der Kosten für die Tierkörperbeseitigung belaufen sich auf über 2 Millionen Euro aus Steuermitteln pro Jahr. Beim Förderbetrag für die Umstellung auf Ökolandbau hingegen geht es um ganz andere Größenordnungen: Die Förderung des Landes läge bei maximal 150 000 Euro. Das sind 0,01 % des Landwirtschaftshaushaltstitels. Diese Summe würde nur dann fällig, wenn die EU die Umstellung ab 2016 nicht weiter fördern sollte, was sehr unwahrscheinlich ist. Denn der EU-Agrarkommissar hat angekündigt, dass die Landwirtschaft in Zukunft ökologischer und gerechter gestaltet wird, und auch alle Debatten auf Europaund auf den nationalen Ebenen laufen darauf hinaus, dass es in der nächsten Förderperiode eine Ökologisierung der EU-Agrarförderung geben wird.

Wir müssen im Zusammenhang mit der Förderung des Ökolandbaus auch berücksichtigen, dass mit jeder Betriebsumstellung diejenigen Betriebe gestärkt werden, die eine deutlich höhere Beschäftigungsquote haben. Da ist jeder Euro gut eingesetzt.

Das Ministerium begründete den Förderstopp mit dem Auslaufen der Förderperiode im Jahr 2015. Andere Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gewähren weiterhin Anträge auf Förderung der Umstellung, die über die derzeitige Förderperiode hinausreichen. Vielleicht wäre es gut, wenn Sie sich bei den dortigen Kollegen einmal erkundigten, warum sie das für sinnvoll erachten und wie sie das leisten.

Unserer Meinung nach sollte ein starker Landwirtschaftsminister so viel Mut haben, sich auch über die Sonntagsreden hinaus für den Ökolandbau zu engagieren.

(Beifall GRÜNE/B90)

Wenn wir die Spitzenposition im Ökolandbau hier in Brandenburg verteidigen wollen, dann brauchen unsere Landwirte, die ihren Betrieb umstellen wollen, Planungssicherheit. Viele Landwirte planen die Umstellung auf Ökolandbau sehr langfristig. Die ersten zwei Jahre sind die entscheidenden Brückenjahre, in denen man die nach ökologischen Kriterien hergestellten Produkte noch nicht mit dem Ökosiegel verkaufen kann. Bei ökologischer Bewirtschaftungsform mit intensivem Einsatz von Arbeitskraft und konventionellen Preisen sind die ersten zwei Jahre besonders schwierig, und deswegen überlegen die Landwirte sehr lange und sehr gut, ob sie ihre Betriebe umstellen.

Das Restrisiko für das Land lässt sich anhand der Zahl der Betriebe, von denen man bisher weiß, dass sie einen Antrag stellen wollten, auf ungefähr 137 000 Euro beziffern und ist damit vergleichsweise gering. Für die Betriebe ist es eine entscheidende, existenzielle Unterstützung. Entfällt sie, müssen sich die Landwirte eventuell entscheiden - wie viele andere Landwirte auch -, ihre Flächen für andere Nutzungen zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel für den vielbeklagten Anbau von Mais, um damit eine Biogasanlage zu füttern; denn schließlich ist der Handel mit Landwirtschaftsflächen immer noch florierend.

Bei der Umstellung auf Ökolandbau kann man nicht einfach ein Jahr aussetzen, wie es zum Beispiel bei der Einrichtung von Grünstreifen auf Ackerflächen möglich ist.

Die Brandenburger Landesregierung hat viel zu spät Übergangsregelungen bei der EU beantragt. Das Problem einer endenden EU-Förderperiode taucht doch aber nicht zum ersten Mal auf. Außerdem ist, wie gesagt, nicht zu erwarten, dass die Europäische Union die Förderung des Ökolandbaus stoppt. Der Ökolandbau schafft Arbeitsplätze in Brandenburg. Herr Minister Vogelsänger, Sie haben in der Aktuellen Stunde im Zusammenhang mit dem Nachtflugverbot und dem Flughafen Schönefeld gesagt, Sie kämpfen mit dem Ministerpräsidenten Platzeck um jeden Arbeitsplatz. Das können Sie an dieser Stelle mit sehr wenigen Mitteln tun.

(Beifall GRÜNE/B90)

Sie würden auch etwas dazu beitragen, die Infrastruktur im ländlichen Raum zu stärken.

Man muss an dieser Stelle noch kurz daran erinnern, dass der Ökolandbau auch einen enormen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leistet und natürliche Ressourcen wie Wasserund Bodenqualität schützt. Wer das verstanden hat, kann die Landwirte, die oft seit sehr langer Zeit eine Umstellung planen, nicht einfach im Regen stehen lassen.

Ich fordere das Parlament auf, unseren Antrag zu unterstützen und den Trend Ökolandbau weiterhin mitzugestalten.

(Beifall GRÜNE/B90)

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Folgart hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN etwas sehr Positives abgewinnen, nämlich die Feststellung, dass der letzte Absatz des Antrages der Grünen richtigerweise darauf verweist, dass wir in Brandenburg so viel Fläche wie kein anderes Bundesland nach Kriterien des ökologischen Landbaus bewirtschaften: nach InVeKoS-Zahlen aus dem Jahr 2010, also nach dem Agrarförderprogramm in der Zusammenfassung rund 140 000 ha von 1,314 Millionen ha, das sind genau 10,65 %, also fast 11 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Man kann dem Land Brandenburg und der Politik des Landes Brandenburg nicht vorwerfen, dass wir hier nicht sehr gute Arbeit geleistet haben, denn sonst hätten wir dieses Ergebnis nicht erzielt. Ich komme zum Schluss noch einmal darauf zurück.

Nun ist es aber so, meine Damen und Herren, dass gerade die EU-Kommission explizit keine Vermischung der Förderperioden möchte. Sie hat daher einer erneuten Übergangsregelung bezüglich einer Fortführung des KULAP-Programms, Frau Niels, nicht zugestimmt. Das ist ärgerlich, keine Frage. Ich will auch daran erinnern, dass Kommissar Barroso vorgestern darüber gesprochen hat, dass er sogar noch ein Abspecken der zweiten Säule der Förderung, wo auch diese Kulturlandschaftsprogramme angesiedelt sind, vorhat.

Meine Fraktion betrachtet dieses KULAP-Programm eigentlich in Gänze und nicht nur in einem Teilbereich. Es gibt hier so sinnvolle Programme wie die gesamtbetriebliche Extensivierung, wie die einzelflächenbezogenen Grünlandextensivierungen, die möglich sind. Auch der Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten, die sogenannte Winterbegrünung, fällt hier mit hinein. Ich meine, dass es sich lohnt, alle Bewirtschaftungsformen, die wir in Brandenburg haben, zu unterstützen. Wir brauchen nicht ein Dividieren in Gut und Böse, in ökologische Landwirtschaft hier und konventionelle Landwirtschaft dort.

Der erste Anstrich Ihres Antrags, liebe Frau Niels, ist auch nicht in die Realität umsetzbar, da die Antragsfrist 15. Mai oder in diesem Jahr 16. Mai - für KULAP-Maßnahmen bereits verstrichen ist. Im Übrigen kann auch nicht von einem geringen finanziellen Risiko für das Land gesprochen werden, da nicht zu quantifizieren ist, wie viele Anträge bei Öffnung des Verfahrens denn tatsächlich gestellt worden wären. Ich erinnere daran, dass wir im Jahr 2010, also im letzten Jahr, in dem Neuanträge möglich waren, 33 Neuanträge hatten. Das dahinterstehende Finanzvolumen, das dann auch als Anlastungsrisiko in den Jahren 2016 und 2017 gelten könnte, beläuft sich nicht auf 150 000, sondern auf 632 000 Euro, wenn wir die Vergleichszahl von 2010 einmal als Hilfszahl heranziehen.

Der Minister hat aus unserer Sicht richtig gehandelt, da er keine haushaltsrechtliche Ermächtigung hat, über diesen Zeitraum

der Zukunft überhaupt nachzudenken. Er hätte auch gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen, wenn er diese Neuanträge zugelassen hätte.

Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Fraktion ist der Meinung, dass der Koalitionsvertrag natürlich erfüllt wurde. Denn es gab ja Neubewilligungen bis zum Jahr 2010 in den einzelnen KULAP-Bereichen, was Fünfjahresverträge betrifft. Außerdem wurden bereits geschlossene Verträge verlängert bzw. der Flächenumfang für die Betriebe, die sich bereits im System befinden, auch in diesem Jahr zugelassen. Der Adressat dieser Botschaft müsste richtigerweise die EU-Kommission sein. Denn wenn die EU-Kommission davon spricht, dass wir in der neuen Förderperiode ein Greening brauchen, dass wir mehr Ökologie, mehr Nachhaltigkeit brauchen, dann ist genau dieses Signal in Brandenburg noch nicht angekommen.

Ich meine, dass das Land Brandenburg selbstverständlich - ich sage es noch einmal - eine Fortführung des KULAP-Programms prüfen wird, wenn sich die EU-Rahmenbedingungen geändert haben.

Jetzt komme ich noch einmal, liebe Frau Niels, auf die hohe Hektarzahl zurück. 140 000 ha ja, 10,65 % - dahinter stehen aber auch Betriebsgrößen, die dazu geführt haben, dass wir durch die Umstellung eines ganzen Betriebes, der mehr als 1 500 ha hat, entsprechende Wachstumsraten im Zugang erreicht haben.

Ich bitte Sie deshalb herzlich, Ihren Münchehofer Beschluss noch einmal zu überdenken und sich zu fragen, ob dann tatsächlich eine Brandenburger Forderung zur Kappung oder zur Einführung einer größenabhängigen Degression der richtige Weg ist. Ich glaube, das Geld, das den Betrieben dann verlustig gehen könnte, sollte dies kommen, ist viel schwieriger zu kompensieren als das, worüber wir heute gesprochen haben. Wir würden uns 2012 öffnen, wenn die Kommission dies zulässt. Danke schön.

(Beifall SPD)

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Dombrowski hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der ökologische Landbau - darauf haben die Vorredner bereits hingewiesen - hat sich in den letzten Jahren in Brandenburg - besonders im bundesweiten Vergleich betrachtet - sehr positiv entwickelt. Allerdings ist dort, wo viel Licht ist, auch viel Schatten; das kennen wir aus anderen Bereichen. Im Jahr 2010 zählten insgesamt 950 Betriebe in Brandenburg zum ökologischen Landbau. Circa drei Viertel der gemeldeten Ökobetriebe sind reine Erzeugerbetriebe, und nur ein Viertel der Betriebe ist dem Bereich Verarbeitung und Vermarktung zuzuordnen.

Dass der Anbau von Produkten des kontrollierten Anbaus, insbesondere die Umstellung von konventioneller Erzeugung auf Ökolandbau, gerade in der Anfangszeit mit Einkommensverlusten verbunden ist, spiegelt sich auch in der Förderkulisse von EU, Bund und Land wider. Denn in den ersten beiden Jah

ren nach der Umstellung dürfen diese neuen Ökobetriebe ihre Erzeugnisse nicht als Ökoerzeugnisse verkaufen, sondern können ihre Produkte nur zu Preisen vermarkten, als wären es Produkte aus konventionellem Anbau. Sie sind damit nicht in der Lage, entsprechende Preisaufschläge für den normierten Ökolandbau zu realisieren.

Die Förderung des Ökolandbaus ist als Agrarumweltmaßnahme deshalb auch Bestandteil im Schwerpunkt 2 des Europäischen Landwirtschaftsfonds. Um den Landwirten den Übergang von der konventionellen Landwirtschaft zum Ökolandbau zu erleichtern und um die damit verbundenen anfänglichen Einkommensverluste zu kompensieren, beinhaltet auch die KULAP-Richtlinie die sogenannte Umstellungsprämie.

Seit 2007, dem Beginn der aktuellen ELER-Förderperiode, hat Brandenburg bis Ende 2010 fast 64 Millionen Euro zur Förderung des Ökolandbaus insgesamt aufgewendet. Ich meine, das ist ganz ordentlich. Ganz unbestritten handelt es sich dabei um den größten Ausgabeposten im KULAP.

Warum nun dieser Förderstopp für alle Neuanträge von Agrarumweltmaßnahmen, also auch für Landwirte, die auf Ökolandbau umstellen wollen? Die Antragsteller gehen eine Verpflichtung für einen Zeitraum von fünf Jahren ein. Die aktuelle Förderperiode läuft Ende 2013 aus. Nach der n+2-Regelung wäre eine Förderung also bis 2015 möglich. Vertragsabschlüsse im Jahre 2011, egal ob nun beim Ökolandbau oder bei anderen Agrarumweltmaßnahmen, würden sich mitunter bis ins Jahr 2016 ziehen. Da die genaue Förderkulisse für die Zeit nach 2013 noch unklar ist und Übergangsregelungen von der EU noch nicht bekannt sind, bleibt auch die entsprechende Förderung aus ELER-Fonds und GAK - das ist die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes - unsicher. Immerhin stammen 90 % der Mittel von EU und Bund, und 10 % sind Landesmittel.

Von daher ist die Zurückhaltung des Landes, die zu dem Annahmestopp geführt hat, zunächst verständlich, um als Land nicht alleine auf der Anschlussfinanzierung sitzen zu bleiben. Dass die Skepsis des Landes zu Teilen berechtigt ist, zeigt der Vorschlag des EU-Kommissionspräsidenten Barroso, der die Mittel der zweiten Säule zum Teil zur Disposition stellen will man kann jetzt sagen: stellen wollte, weil das Europäische Parlament diesen Vorschlag einstimmig zurückgewiesen hat.

Herr Minister, Sie kennen gewiss die Rechnung der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg. Die Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau beziffert das finanzielle Restrisiko bei einer potenziell angenommenen Umstellungsfläche von 1 000 ha mit 150 000 Euro, die Brandenburg gegebenenfalls ab 2015 aus dem Landeshaushalt allein finanzieren müsste. Andere Bundesländer wie MecklenburgVorpommern, die auch nicht auf Rosen gebettet sind, nehmen dieses Restrisiko auf sich und bekennen sich zu ihren Ökobetrieben. Auch den Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern sind die neuen Förderschwerpunkte für die Zeit nach 2013 natürlich noch nicht bekannt. Von daher würde es die CDU-Fraktion begrüßen, wenn die Landesregierung den Antragsstopp noch einmal überprüft.

Eine besondere Schwäche zeigen jedoch die Koalitionspartner, die sich noch nicht einmal zu ihrem Koalitionsvertrag bekennen.

(Beifall GRÜNE/B90)

Dort heißt es:

„Die Koalition will den Brandenburger Spitzenplatz in der ökologischen Landwirtschaft ausbauen.“

Man kann sich an dieser Stelle schon fragen, wo denn der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen eigentlich bleibt, um diesen Koalitionsvertragspunkt auch in die Tat umzusetzen.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird sich dennoch der Stimme enthalten und hofft, dass die Landesregierung ihre Entscheidung noch einmal überdenkt. Unsere Aufgabe zur Stärkung des Ökolandbaus in Brandenburg liegt zwar in erster Linie darin, den Mangel an Verarbeitungskapazitäten für Ökoprodukte zu beseitigen. Gleichzeitig sollten jedoch noch bestehende Angebotslücken in der Erzeugung von Ökoprodukten wie bei Obst und Gemüse weiter geschlossen werden. Dabei ist jedoch eines wichtig: Neue Angebotslücken sollten nicht entstehen. Hier kann die Umstellungsprämie im Sinne der Produzenten und Hersteller Positives bewirken. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Der Abgeordnete Luthardt hat das Wort.

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Es ist so, dass, wenn man der vierte Redner ist, schon Vieles zu diesem Thema gesagt worden ist, sodass ich mich relativ kurz fassen kann. Aber ich möchte doch noch einige wichtige Themen ansprechen.

Dass der Ökolandbau in Brandenburg ein wichtiges Segment der Landwirtschaft und auch ein Markenzeichen ist, steht sicherlich außer Frage; es ist hier auch schon mehrfach gesagt worden. Ich verhehle nicht, dass mein Herz natürlich auch für den Ökolandbau schlägt, und zwar aus Überzeugung und aus der Anschauung heraus, dass dies durchaus ein richtiger Weg in die Zukunft ist. Deshalb war ich auch nicht begeistert von dem Stopp der Förderung des Ökolandbaus. Diese Form der Landnutzung ist eine Risikovorsorge; denn risikohafte Techniken wie die Gentechnik oder der Einsatz von chemischen Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln finden hier nicht statt. Die Umwelt wird geschont, besonders der Boden, der das wichtigste Produktionsinstrument der Landwirte ist, und in den Dörfern werden Arbeitsplätze geschaffen - mehr Arbeitsplätze als in der konventionellen Landwirtschaft. Und es werden gesunde Lebensmittel produziert - das ist auch schon gesagt worden -, für die es eine wachsende Nachfrage gibt, besonders in der Hauptstadt; das ist ja der größte Markt der Mark. Dies konnte man auch an der Entwicklung des Betriebes in Brodowin sehen, wie es da in den letzten 20 Jahren vorwärtsging. Ich hatte am letzten Wochenende die Möglichkeit, mir das im Rahmen des Hoffestes anzuschauen. Dort konnte man sich sehr gut davon überzeugen.

Die Flächen, die in unserem Bundesland nach den ökologischen Kriterien bewirtschaftet werden, betragen insgesamt 140 000 ha - das wurde schon gesagt, auch, dass wir damit einen Spitzenplatz in Deutschland einnehmen.

Ja, im Koalitionsvertrag steht, dass dieser Spitzenplatz ausgebaut werden soll. Nun kann man natürlich sagen: Die 220 ha, die dieses Jahr in den Anträgen enthalten waren, machen den Kohl auch nicht fett. Aber man muss auch kritisch sehen, dass sich, wenn in den nächsten Jahren keine neuen Flächen hinzukommen, die Gesamtfläche verringern wird; denn jedes Jahr melden sich einige landwirtschaftliche Betriebe auch wieder ab.