Protokoll der Sitzung vom 31.08.2011

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Der Brand- und Katastrophenschutz ist im Innenausschuss ein Dauerthema. Wir befassen uns über Monate und inzwischen über Jahre immer wieder mit den Veränderungen sowohl in der Demografie im Allgemeinen als auch mit deren noch viel stärkeren Auswirkungen im Brand- und Katastrophenschutz, weil wir feststellen, dass das ehrenamtliche Engagement in der Feuerwehr, im Brand- und Katastrophenschutz noch stärker zurückgeht als die Einwohnerzahlen in weiten Teilen Brandenburgs.

Es gibt inzwischen von der Landesregierung ein Konzept zum Brand- und Katastrophenschutz, das heute ebenfalls beraten wird und uns auch vorliegt. Wenn man dieses Konzept sieht und gleichzeitig die Probleme, die auf uns zukommen, könnte man es sich in der Opposition einfach machen und sagen: Die Landesregierung hat kein Konzept, weil dieses Konzept den Anforderungen und den Problemen nicht wirklich genügt und wirkliche Lösungen nicht bietet. Das Konzept besagt, dass mehr Ältere, mehr Arbeitsuchende, mehr Frauen, mehr Migranten in die ehrenamtlichen Wehren hineingebracht werden sollen. Das ist alles richtig, aber es löst das Problem nicht, weil natürlich nicht die 60-jährige arbeitsuchende Asylbewerberin diejenige sein wird, die für uns die Brandschutzprobleme löst. Das ist also nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte ist, weil das Problem so ernst ist: Sicher, die Landesregierung hat kein Konzept, aber ich muss einräumen, dass ich auch keines habe. Auch ich habe also keine Patentlösung, wie wir dieses Problem in den Griff bekommen sollen, Brand- und Katastrophenschutz auch die nächsten Jahrzehnte zu gewährleisten, jedenfalls kein Konzept, das bei uns allen auf Begeisterung stoßen würde.

Natürlich gibt es eine Lösung - auch die möchte ich an dieser Stelle bringen -, die aber niemandem von uns wirklich gefallen wird. Wir werden langfristig damit leben müssen, den Brand

und Katastrophenschutz zunehmend mit hauptamtlichen Kräften zu gewährleisten. Ich glaube nicht, dass wir im Wege des Ehrenamtes auf Dauer die volle Leistung werden bringen können. Das heißt, wir müssen uns entscheiden: Wenn wir Brandund Katastrophenschutz wie in der Vergangenheit auch in Zukunft gewährleisten wollen, dann wird zunehmend hauptamtliches Engagement hinzukommen müssen. Das wird auch Geld kosten; der Finanzminister freut sich, man sieht es ihm an.

Das ist also ein Problem, vor dem wir stehen. In vielen Kommunen läuft es gegenwärtig schon so. Sie wissen, ich komme aus Teltow. Teltow hat mehrere Wehren, darunter eine freiwillige Wehr mit hauptamtlichen Kräften. Das kostet uns richtig viel Geld. Weil wir aber eingesehen haben - wir hatten das untersuchen lassen -, dass wir den Brand- und Katastrophenschutz tagsüber eigentlich nicht mit ehrenamtlichen Kräften gewährleisten können, sind wir uns einig geworden, kommunalübergreifend mit den Nachbarkommunen Kleinmachnow und Stahnsdorf, die sich an den Personalkosten dieser hauptamtlichen Kräfte beteiligen, dass wir nur so dazu kommen können, die Interventionszeiten einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass das Leben und die Gesundheit der Menschen wie auch erhebliche Werte, um die es geht, in gleichem Maße geschützt werden.

Richtig ist auch, dass man sagt, Feuerwehr rechne sich nicht; das ist wie jede Versicherung. Das ist völlig klar: Sie rechnet sich nicht, solange man sie nicht braucht. Wenn man sie aber braucht und sie dann nicht kommt, steht man vor größten Problemen. Insofern werden wir langfristig andere Lösungen brauchen. Daher freue ich mich auch über alles, was hilft, zu diesen langfristigen Lösungen zu kommen, das Engagement, das gegenwärtig vorhanden ist, zu stärken und Anreize zu bieten, sich weiterhin in den Brand- und Katastrophenschutz einzubringen und dort zu engagieren.

Nun ist völlig klar, dass die Ehrenzeichen für 50-jährige oder 60-jährige Zugehörigkeit - was immer man später machen kann - bei der freiwilligen Feuerwehr nicht dazu führen werden, dass die Jugendfeuerwehren in erheblichem Umfang einen Zuwachs verzeichnen. Aber es ist eine Würdigung des Engagements derjenigen, die bereits da sind und die in vielen einzelnen Fällen ihre Gesundheit, ihr persönliches Wohlergehen, teilweise auch ihr Leben aufs Spiel setzen, um unser aller Sicherheit, unser Leben und unsere Güter zu schützen.

Insofern ist der Ansatz ein richtiger, der vom Innenministerium gewählt worden ist. Die Fraktion der FDP begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich. Wir stimmen der Überweisung an den Innenausschuss selbstverständlich zu, und ich freue mich auf die konstruktive Debatte dort über das bessere Engagement und über die bessere Würdigung des Ehrenamtes dort. Zeit zu gewinnen gehört letztlich auch dazu, um zu den grundlegenden Lösungen zu kommen, die wir langfristig brauchen werden, um den Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg weiterhin zu gewährleisten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg spricht für die Linksfraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht häufig der Fall, dass es eine große Übereinstimmung zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung gibt. Hier zeichnet sich, so denke ich, eine breite Zustimmung ab. Das ist sehr erfreulich. Manchmal ist es ganz gut, wenn man bei dem Thema bleibt, das mit diesen Gesetzentwürfen aufgeworfen worden ist.

Die Landesregierung kommt damit einer selbstgesetzten Verpflichtung nach; im Konzept für den Brand- und Katastrophenschutz ist bereits diese Erweiterung des Anwendungsbereichs dieser beiden Auszeichnungen angekündigt. Ich freue mich, dass das so schnell geschieht. Das Beste, was wir jetzt tun können, ist natürlich, dass wir es zügig behandeln und dafür sorgen, dass diese beiden Gesetze schnell in Kraft treten.

Unser Vorschlag war, dass man auf die 1. Lesung verzichtet und eine sofortige Überweisung vornimmt. Dabei gab es das Ansinnen der CDU, doch darüber zu reden. Ich konnte mir schon denken, dass Herr Petke seine Platte wieder auflegt, die aber mittlerweile einen Sprung hat, nämlich zum Feuerwehrführerschein. Ich will dazu jetzt keine größeren Ausführungen machen. Wir haben noch ausreichend Gelegenheit, darüber zu reden. Wir werden uns nächste Woche im Innenausschuss mit einer vorbereiteten Stellungnahme zum Konzept über den Brand- und Katastrophenschutz beschäftigen. Dort haben Sie die Gelegenheit, sich dazu zu äußern, Herr Petke. Da können Sie Vorschläge machen, und dann werden wir uns im Plenum über dieses komplexe Problem verständigen.

Was ich nun überhaupt nicht verstehe, ist die Tatsache - aber Sie können ja hier erzählen, was Sie wollen -, dass Sie den Auslandseinsatz von Bundeswehrsoldaten in Zusammenhang mit dem Ehrenzeichen für die Feuerwehr und der Medaille für treue Dienste bringen. Tut mir leid, dieser Spannungsbogen scheint mir doch etwas weit zu sein, aber das ist Ihre Sache.

Meine letzte Bemerkung: Dank an die Landesregierung, dass sie hier so schnell reagiert hat. Wir können wirksam werden, indem wir schnell für das Inkraftsetzen dieser Gesetze sorgen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Die Abgeordnete Nonnemacher spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Mitglieder des Seniorenbeirates! Nun sind sie endlich da, die heißersehnten Gesetzentwürfe der Landesregierung. Endlich sollen Ehrenzeichen auch im Katastrophenschutz an Mitwirkende verliehen werden können, und endlich soll eine Medaille für treue Dienste auch nach 60-jähriger Zugehörigkeit in der freiwilligen Feuerwehr vergeben werden können. Heureka! Würdigung des Ehrenamtes ist richtig. Aber meinen Sie wirk

lich, dass so die Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes in Brandenburg gesichert werden kann?

(Beifall GRÜNE/B90)

Seit Jahren sind die Probleme bekannt und sind schon mehrfach Konzepte erstellt worden. Doch die Akteure haben sich fest im Schützengraben der Konnexität verschanzt. Bewegung ist nicht in Sicht. Denn wer sich bewegt, muss zahlen und hat verloren.

Schon in meiner letzten Rede zur Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Juni 2010 hatte ich scherzhaft vermutet, dass sich die Vorschläge der Landesregierung in ihren finanziellen Auswirkungen auf die Herstellung von Ehrennadeln und Ehrenurkunden beschränken. Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass genau dies eintritt.

(Beifall GRÜNE/B90 sowie des Abgeordneten Burkardt [CDU])

Das Brand- und Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung flüchtet sich in die interkommunale Zusammenarbeit und windet sich um Fragen der Finanzierung. Aber wenigstens bei den Ehrenzeichen ist man schon weitergekommen. Während die Koalitionsfraktionen den Antrag vorbereitet haben, dass die fehlenden Organisationsstrukturen und auch die Finanzierungsfragen im Brand- und Katastrophenschutz in einer Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift 2012 nachgeliefert werden, wird die Verteilung von Orden gesetzlich geregelt. Das erinnert fatal an das Missverhältnis, das die Umsetzung der Polizeistrukturreform untergesetzlich geregelt wird, die Frage aber, ob in Falkensee ein Blitzgerät aufgestellt werden darf oder nicht, eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes nach sich zieht.

(Beifall GRÜNE/B90)

Wir werden einer Überweisung in den Innenausschuss selbstverständlich zustimmen. Dort wird auch die bedeutsame Frage zu diskutieren sein, ob der Gesetzentwurf überhaupt demografiefest ist. In die Jugendfeuerwehr kann man bekanntlich schon mit zehn Jahren eintreten, und die Lebenserwartung steigt ja weiterhin linear.

Während sich der Gesetzgeber um das Lametta kümmert, kann das MI ja dann in Ruhe seine Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften über Organisation, Mindeststärke, Technik, Einheiten, Einrichtungen und Zuwendungen ausarbeiten.

Vielleicht, meine Damen und Herren, sollten wir einmal der Rolle eines Landesparlaments eine Aktuelle Stunde widmen.

(Beifall GRÜNE/B90 und vereinzelt CDU)

Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte beendet. Zur Abstimmung steht die Empfehlung des Präsidiums, die Vorlagen in der Drucksache 5/3677 und 5/3678 an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. - Damit ist so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 (BbgBVAnpG 2011/2012)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/3750

1. Lesung

Die Debatte beginnt mit dem Beitrag der Landesregierung und dem Minister der Finanzen. Herr Markov, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entwurf eines brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes - das klingt bürokratisch, ist es jedoch in keiner Art und Weise. Denn mit diesem Gesetz soll für die Beamtinnen und Beamten, für die Richterinnen und Richter sowie die entsprechenden Versorgungsempfänger das Ergebnis des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des Landes vom 10. März 2011 zeit- und wirkungsgleich übernommen werden. Das betrifft im Land: 33 300 Beamte, in den Kommunen: 2 200, bei sonstigen Dienstherrn Beschäftigte: 500, und bei den Versorgungsempfängern sind es im Land 4 300 und in den Kommunen 600. Es ist die Großzahl der brandenburgischen Beschäftigten.

Sie wissen - das hat in der Haushaltsdebatte schon eine Rolle gespielt -, dass sich diese Landesregierung ganz bewusst sehr schnell dafür entschieden hat, eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme durchzusetzen. Nun kann man sagen, das sei eine Selbstverständlichkeit. - Ist es nicht! Wenn man sich die Bundesländer anschaut, so stellt man fest, dass es nach jetzigen Zählungen 7 sind, die dies so tun; zwei sind nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, und bei den übrigen gab es gewisse Änderungen in den Übernahmen.

Wir hatten im Zuge der Haushaltsdebatte auch darüber debattiert, dass die finanziellen Belastungen für 2011 und 2012 beträchtlich sind. Sie belaufen sich für 2011 auf 48,2 Millionen Euro und für 2012 auf 100,2 Millionen Euro. Ich hatte zugestanden, dass wir in der Haushaltsvorsorge bzw. bei der Haushaltsaufstellung für 2012 nicht mit einer derartigen Steigerung gerechnet haben und dass dies auch einen erheblichen Anteil dessen ausmacht, was wir jetzt haben, gedeckt durch die Steuermehreinnahmen für 2012 und natürlich auch für 2011 mit ungefähr 160 Millionen Euro. Das heißt, wir wollen - das hat beim Lohnuntergrenzengesetz auch eine Rolle gespielt -, dass die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger für gute Arbeit gut entlohnt werden, dass sie von dem Gehalt, das sie beziehen, leben können. Das stärkt Zufriedenheit bei den Betroffenen, das stärkt die Binnennachfrage - das ist das, was eine Landesregierung machen kann -, denn Binnennachfrage ist ein ganz wichtiges Element der Stabilität innerhalb einer Gesellschaft. Sie selbst wissen und können nachvollziehen, dass in den vielen, vielen Jahren, als die Lohnabschlüsse weit hinter den Produktivitätssteigerungen zurückgeblieben sind - es bestanden also mehr Spielräume -, ein Prozess eingesetzt hat, der dazu geführt hat, dass der Klein- und Mittelstand weniger produziert hat,

weil man die Produkte einfach nicht verkaufen konnte, da den Menschen im Land das Geld fehlte. Dem kommen wir, zumindest was die Landesbeschäftigten, die Beamten, angeht, in diesem Sinne nach.

Ich würde Sie bitten, dieses Gesetz schnell durch die Ausschüsse zu bringen. Zeit- und wirkungsgleich heißt: Die Zahlung erfolgt rückwirkend; die Beschäftigten, die Betroffenen, warten darauf. Das kann sich jeder vorstellen, der damit rechnet, eine ordentliche Gehaltszulage zu bekommen.

(Beifall DIE LINKE)

Es vergeht ja doch ein erheblicher Zeitraum zwischen der Entscheidung zur Übernahme und der Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen; es liegt fast ein halbes Jahr dazwischen. Deswegen bitte ich Sie, Ihre Beratungen möglichst schnell durchzuführen. - Recht vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Der Abgeordnete Burkardt spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Übertragung des Tarifabschlusses vom 10. März dieses Jahres auf Beamten- und Versorgungsempfänger ist ein notwendiger und von uns mitgetragener Akt, der dazu beiträgt, Gleichbehandlung unter den Bediensteten des öffentlichen Dienstes zumindest ansatzweise zu gewährleisten. Denn so manche Zuordnung zu einem Beamten oder zu einem Angestellten ist jedenfalls aus dem Blickwinkel dessen, der von außen auf den öffentlichen Dienst schaut, nicht unbedingt immer leicht erklärbar; mitunter wird der Eindruck der Willkür erzeugt.

Im Gesetzentwurf und in der Begründung wird von zeit- und wirkungsgleicher Übertragung gesprochen. Die Worte des Herrn Finanzministers haben deutlich gemacht, dass davon keine Rede mehr sein kann. Der Tarifabschluss ist am 10. März erzielt worden, er gilt seit 1. April dieses Jahres, heute haben wir den 31. August. Wir werden eine 2. Lesung für diesen Gesetzentwurf benötigen, und wenn die Leute Glück haben und alles ordentlich läuft, werden sie zum 1. Oktober von der entsprechenden Gehaltsanpassung profitieren.

(Minister Dr. Markov: Sie erhalten sie rückwirkend!)

- Ja, sie erhalten sie rückwirkend, aber ein Kontokorrent kostet auch Geld, das weiß der Finanzminister, denke ich. Von wirkungsgleich kann also keine Rede sein.

Es gibt eine zweite Ungereimtheit, die wir vielleicht im Zuge der Ausschussberatung werden klären können: Für neun Monate des Jahres 2011 kostet die Anpassung 29,2 Millionen Euro, und für zwölf Monate des Jahres 2012 kostet sie 60,8 Millionen Euro, also etwas mehr als das Doppelte. 9:12 hat ein anderes Verhältnis, aber vielleicht lässt sich das ja noch klären.

Ein Punkt, der weder hier noch in dem Gesetzentwurf bzw. der Begründung angesprochen wird, ist, dass wir natürlich mit