Protokoll der Sitzung vom 31.08.2011

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Burkardt. - Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/3805 - Transparenzgesetz - an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend und an den Ausschuss für Wirtschaft. Wer diesem Überweisungsanliegen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache: Wer dem Gesetzentwurf zum Transparenzgesetz, der Ihnen in der Drucksache 5/3805 vorliegt - eingereicht durch die CDU-Fraktion -, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Auch dieser Antrag ist abgelehnt.

Ich stelle nun den Entschließungsantrag zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag, der Ihnen in der Drucksache 5/3919 vorliegt - eingebracht durch die Fraktionen SPD und DIE LINKE -, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Diesem Antrag ist mit deutlicher Mehrheit entsprochen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Situation der Rechtsanwälte im Land Brandenburg

Große Anfrage 7 der Fraktion der CDU

Drucksache 5/2783

Antwort der Landesregierung

Drucksache 5/3223

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Eichelbaum erhält das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns im Rechtsausschuss oft mit Justizvollzugsanstalten und den Gerichten in Brandenburg sowie mit Fragen der Besetzung der Gerichte, Eingangszahlen,

Verfahrensdauer, PEBB§Y-Zahlen und vielem anderen mehr, also mit Dingen, die auch die originären Aufgaben der Justiz eines Bundeslandes sind. Dagegen beschäftigen wir uns im Parlament relativ selten mit der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege, was eine weitere Säule der Rechtsordnung ist.

Uns fehlen entsprechende Daten und Informationen, um in Brandenburg eine entsprechende Bewertung dieses wichtigen Berufsbildes vorzunehmen, obwohl die Anwälte neben den Ärzten die größte Gruppe innerhalb der freien Berufe darstellen und die Bürger in Brandenburg wohl öfter mit Rechtsanwälten als mit den Gerichten zu tun haben.

Insofern haben wir die Landesregierung gebeten, hierzu eine Große Anfrage zu beantworten. Ich hätte mir gewünscht, dass die Landesregierung die Anfrage konkreter und ausführlicher beantwortet hätte. Zu vielen Themen, die die Rechtsanwälte im Land beschäftigen, hat die Landesregierung anscheinend keine Meinung - so zum Beispiel zum 2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz zur Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren oder auch zur Reform der Juristenausbildung.

Betrachtet man allein den Umstand, dass sich in den letzten zehn Jahren die Zahlen der zugelassenen Anwälte von 1 698 auf 2 315 erhöht haben und damit um mehr als 36 % gestiegen sind, wird schnell klar, dass hinter dieser großen Anzahl von Anwälten sehr unterschiedliche Berufsbilder stehen. Die Spanne reicht von der Online-Beratung bis hin zum hochspezialisierten Fachmann in der Großkanzlei. Zwischen diesen beiden Polen findet man eine inhomogen strukturierte Anwaltschaft.

Hinsichtlich der Anwaltszahlen möchte ich noch auf einen anderen Umstand hinweisen: Wenn es in den letzten Jahren eine Steigerung der Anwaltszulassungen von etwa 36 % gab, ist die logische Konsequenz daraus, dass nun relativ viele junge Anwälte tätig sind. Etwa 70 % der Anwälte sind zwischen 30 und 50 Jahren alt und relativ wenige älter als 60. Das wird in der Folge natürlich zu weiteren Problemen führen und bedeutet, dass in den nächsten Jahren relativ wenige Kollegen aus Altersgründen ihre Zulassung zurückgeben werden. Möglicherweise werden auch neue Kollegen in den Anwaltsberuf hineindrängen, weil sie keinen anderen Job finden. Insofern wird sich die Situation auf dem Anwaltsmarkt gegenüber dem heutigen Stand verschärfen. Die Anwälte und all diejenigen, die diesen Beruf anstreben, sollten sich darauf einstellen, dass es eher schwieriger als besser werden wird.

Diese Entwicklung ist derzeit bereits spürbar. Auch wenn die Landesregierung keine Angaben zu den Umsatzzahlen der Rechtsanwaltskanzleien machen konnte, so wissen wir, dass es in Brandenburg Anwälte gibt, die sehr gut verdienen, aber auch Anwälte, denen es nicht so gut geht und die zum Teil ihre Zulassung zurückgeben mussten.

Fakt ist auch: Seit 1994 - seit 17 Jahren also - hat es keine Anpassung der gesetzlichen Gebührentabellen gegeben. Der Wunsch der Anwaltschaft nach einer linearen Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die allgemeine Kostenentwicklung ist daher vom Grundsatz natürlich verständlich. Eine solche Anpassung führt jedoch auch zu höheren Aufwendungen des Landes für die Prozesskostenhilfe, für die Beratungshilfe und für Zahlungen an sonstige beigeordnete Rechtsanwälte. Das muss alles miteinander in Einklang gebracht werden. Insofern kann es eine Erhöhung nur dann geben, wenn es auf der anderen Seite eine Einnahmeverbesserung gibt.

Die Justizministerkonferenz hat diesbezüglich - unter Federführung von Niedersachsen und Hessen - im letzten Jahr eine Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Kostendeckungsgrades in der Justiz eingesetzt.

Im Mai sollte hierzu bereits ein Bericht abgegeben werden. Vielleicht können Sie, Herr Minister Schöneburg, nachher in Ihrer Rede nochmals darauf eingehen. Vor diesem Hintergrund ist es auch nachvollziehbar, dass die Anwaltschaft alle Bestrebungen mit großer Sorge begleitet, die dazu führen, dass der Markt für Rechtsdienstleistungen auch für andere Berufsgruppen geöffnet wird. Das gilt insbesondere für das Rechtsdienstleistungsgesetz aus dem Jahre 2008, welches auch Personen, die nicht Anwälte sind, erlaubt, Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen zu erbringen. Das betrifft vor allen Dingen Banken, Versicherungen, Architekten und Wohnungsmakler. Die rechtliche Qualität solcher fachfremden Betätigungen wird im Auge zu behalten sein. Eines ist aber auch klar: Eine völlige Öffnung des Marktes für Rechtsdienstleistungen darf es zum Schutz der Bürger, aber auch zum Schutz des Berufsstandes der Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege nicht geben.

Es sind aber auch positive Veränderungen zu beobachten. Das ist die Veränderung bei der Anzahl der verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen. Eine Fachanwaltsbezeichnung kann nur dann verliehen werden, wenn der Rechtsanwalt in dem jeweiligen Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen kann. In Brandenburg waren 2010 insgesamt 642 Fachanwaltsbezeichnungen verliehen worden. Im Durchschnitt hatte damit hier jeder dritte Anwalt auch einen Fachanwaltstitel. Hier liegen die brandenburgischen Rechtsanwälte über dem Bundesdurchschnitt von jedem vierten.

Zusammenfassend kann man sagen: In Brandenburg ist gewährleistet, dass alle Bürgerinnen und Bürger bei den hier tätigen Rechtsanwälten fachlich qualifizierten Rat einholen können. Das gilt unbeschränkt auch im ländlichen Raum. In allen Gerichtsbezirken sind ausreichend viele Rechtsanwälte tätig. Der Rechtsweg steht für alle Bürger weit offen. Für die Rechtsberatung stehen dem Bürger gut qualifizierte Rechtsanwälte zur Verfügung. - Danke.

(Beifall CDU)

Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Kuhnert hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Eichelbaum hat ja schon sehr ausführlich und mit seiner doppelten Redezeit den Inhalt der Anfrage wiedergegeben. Das ist ein für mich schon sehr interessantes Thema, aber in meinen fünf Minuten kann ich nicht auf alle Details eingehen; man beschäftigt sich allerdings im normalen Leben nicht so sehr damit. Für mich war auch die Statistik sehr beeindruckend: In Deutschland gibt es 155 000 zugelassene Anwälte. Demgegenüber stehen lediglich 58 000 Hausärzte. Ob man daraus nun schlussfolgern kann und soll, dass die Deutschen mehr Wert auf ihr gutes Recht als auf ihre Gesundheit legen, konnte ich jedoch noch nicht herausbekommen. In Deutschland kommt auf 525 Bürger ein Anwalt.

Dazu habe ich im Internet einmal recherchiert, wie das in Europa aussieht. Wie so oft gibt es in Europa ein Nord-SüdGefälle; in Skandinavien ist diese Zahl zwei- bis sechsmal niedriger. Daneben habe ich eine aktuelle OECD-Studie gelegt, die jetzt gerade auf unsere Tische flatterte, und zwar über den Zufriedenheitsindex der Industrienationen, vor allen Dingen in Europa. Sie werden sich nicht wundern, dass die Skandinavier dabei ganz vorn liegen: Dänemark mit 10 Punkten, Finnland mit 8,6, und die Deutschen liegen so etwa im missmutigen Mittelfeld.

(Zuruf von der Regierungsbank: Jammernation!)

Weil ich nun einmal Jäger und Sammler bin, hatte ich noch zwei andere OECD-Studien in meiner Schublade liegen, die schon ein paar Monate alt sind. Darin ging es um soziale Gerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit in den Industrieländern. Hierbei stellen die Studien fest, dass in weiten Bereichen wiederum die skandinavischen Länder vorn liegen. Deutschland liegt bei der sozialen Gerechtigkeit im Mittelfeld - darüber sind wir ganz erstaunt, weil wir uns für so sozial halten -, bei der Bildungsgerechtigkeit - das wundert uns nicht - liegen wir im hinteren Drittel.

Nun wäre es interessant, zu erfahren, was herauskäme, wenn einmal ein Hochschullehrer den Auftrag an einen Studierenden geben würde, eine Beleg- oder Examensarbeit über die Zusammenhänge zwischen mehr Gerechtigkeit in einer Gesellschaft, mehr Zufriedenheit und einer geringeren Streitlust zu schreiben. Hier möchte ich nicht vorschnelle Schlüssen ziehen, aber es wäre interessant, das einmal herauszubekommen.

Eine zweite statistische Auffälligkeit ist folgende: In Thüringen, Sachsen-Anhalt und inzwischen auch in Sachsen gibt es je eine juristische Fakultät. In Brandenburg gibt es zwei exzellente, also eine mehr. In Berlin, der kreisfreien Stadt, die eigentlich zu uns gehört, weil sie inmitten unseres Landes liegt, gibt es nochmals zwei - wiederum sehr exzellente, wie man hört. Also haben wir in der Region Berlin-Brandenburg, in dem einen Bundesland, das wir eigentlich sind, vier juristische Fakultäten. Hierbei wird man, so denke ich, schon einmal die Frage stellen dürfen - bei allem Respekt vor der Unabhängigkeit von Lehre und Forschung -, ob die Hochschulen nicht einmal darüber nachdenken lassen sollten, ob sie in einer Zeit, in der die Industrie und die Wirtschaft nach Ingenieuren und Naturwissenschaftlern sucht und ruft, in hohem Maße Geisteswissenschaftler und Juristen ausbildet.

Ferner habe ich gesehen, dass in Brandenburg die Zahl der Einwohner pro Anwalt doppelt so hoch ist wie im Bundesdurchschnitt. Vielleicht sind wir hier doch etwas skandinavischer als andere Bundesländer. Wir haben 1 540 Einzelanwälte und 408 Anwälte in Doppelsozietäten. Die größte Sozietät hat 11 Anwälte. Ich habe auch in die Nachbarländer geschaut: Besonders in den großen Städten gibt es Anwaltskanzleien mit bis zu 70 Anwälten, die man schon als eine Art „Rechtsfabrik“ bezeichnen kann. Ich denke, gerade für das Flächenland und das ländlich geprägte Land Brandenburg sind wir mit unserer Anwaltsstruktur - wenn sie auch wirtschaftlich sehr unterschiedlich ausgestaltet ist - sehr gut bedient. Der Faktor der Rechtssicherheit und der Rechtsunterstützung im Notfall ist hier auch gut gewährleistet. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Teuteberg hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Die Rechtsanwälte sind wesentlicher Bestandteil unseres Rechts- und Justizgefüges. Deshalb ist es gut, wenn wir auch öffentlich über ihre Situation im Land Brandenburg sprechen. Die Landespolitik und wir als Volksvertreter können uns dabei nur bedingt zum Anwalt der Anwälte machen. Aber da, wo wir die Rahmenbedingungen für die Betätigung von Rechtsanwälten sinnvoll beeinflussen können, sollten wir dies auch tun.

Wesentliche Ergebnisse, die sich aus den Antworten der Landesregierung ergeben, sind zum Beispiel, dass der bundesweite Trend steigender Zulassungszahlen für Rechtsanwälte auch für Brandenburg gilt. Die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte im Land Brandenburg ist von 1999 bis 2010 stetig gestiegen, die Anwaltsdichte variiert allerdings stark - zwischen 740 Einwohnern pro Anwalt in der Landeshauptstadt Potsdam und 1 610 Einwohnern pro Anwalt in Neuruppin. Wir haben weiterhin eine große Einkommensschere zwischen West und Ost, was sicherlich auch mit den zugrundeliegenden Streitwerten zu tun hat. Gleichzeitig ist der Frauenanteil im Anwaltsberuf bei uns etwas höher als im Westen.

Anwälte haben es allerdings als Unternehmer heute nicht leicht. Die großen Einkommensunterschiede bei den Anwälten ergeben sich vor allem durch zunehmende Spezialisierung und die gestiegene Zahl an Fachanwaltszulassungen. Vor allen Dingen ist der Wettbewerb für Rechtsanwälte angewachsen, weil sie sich nicht nur in ihrem eigenen Berufsstand mit mehr Konkurrenz auseinandersetzen müssen aufgrund der gestiegenen Anzahl der Zulassungen, sondern auch in Teilbereichen der Rechtsberatung verstärkt im Wettbewerb mit Nichtanwälten stehen. Rechtsanwälte müssen sich diesem Wettbewerb mit mehr Qualität stellen.

Was kann die Landesregierung zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation der Rechtsanwälte im Land tun? Vor allem ist für Anwälte wichtig, keine überlangen Verfahrenszeiten zu haben und dass die Entscheidungen zur Prozesskostenhilfe zeitnah getroffen werden. Hier gibt es große Probleme im Land Brandenburg: Überlange Verfahrenszeiten, wie sie auch das Landesverfassungsgericht bescheinigt hat, bedeuten eine erhebliche Belastung für den Kanzleibetrieb. Anwälte müssen den Unmut ihrer Mandanten auffangen; sie sind nicht selten der Puffer zwischen Mandanten und Gerichten.

Eine zusätzliche Herausforderung für die Anwälte wird auch die Justizstrukturreform bedeuten. Sie verlangt höhere Mobilität von den Anwälten ebenso wie von den Bürgern als ihren Mandanten. Ein auch ureigenes Interesse der Landespolitik und der Landesregierung sollte die zuverlässige Regelung der Altersversorgung der Rechtsanwälte, ihre ordnungsgemäße Verwaltung sein.

Im Fazit geben die Antworten auf die Große Anfrage an die Landesregierung einen Überblick. Aber es bleibt noch viel zu tun: Ich nenne nur die Anwaltsvergütung, die allerdings auf Bundesebene zu regeln ist. Die Forderungen der deutschen

Anwaltschaft nach besserer Vergütung sind teilweise berechtigt. Das Bundesjustizministerium hat hierzu entsprechende Gesetzentwürfe angekündigt. Die wichtige Rolle der Rechtsanwälte als Säule unseres Rechtssystems sollte bei uns weiter auf der Tagesordnung bleiben. - Danke.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Teuteberg. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Die Abgeordnete Mächtig hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Minuten alles zur Situation der Anwaltschaft vernehmen können. Wenn Sie einmal genauer hinschauen, über die Beantwortung hinaus, wird deutlich: Seit 1990 hat sich die Zahl der Rechtsanwälte im Land Brandenburg um ein Vielfaches erhöht und damit einen wichtigen Beitrag, gar auch in der Rechtspflege, für den Rechtsstaat geleistet.

Rechtsanwälte müssen sich heute in größerem Umfang als früher im Wettbewerb behaupten, und die Anwaltschaft muss sich neue Tätigkeitsfelder für ihre Dienstleistungen erschließen. Die Aufgaben für unsere Anwälte werden komplexer, sie spezialisieren sich immer mehr, und wir wissen, es gibt zunehmend mehr Fachanwälte.

Aber, meine Damen und Herren von der CDU, worin liegt eigentlich der Wert dieser Großen Anfrage? Im Streicheln einer bestimmten Klientel? Hätte man, wenn das gewollt war, nicht anders und besser fragen müssen und auf das reine Abschreiben und das Übernehmen der Großen Anfrage aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen verzichten oder wenigstens aber brandenburgspezifische Fragen stellen sollen? So wäre interessant gewesen, zu ermitteln, wie viele der 6 644 selbstständigen Erwerbstätigen, die ALG II beziehen, tatsächlich Anwälte sind. Das konnten wir nicht erfahren.

Ich bin sehr gespannt, meine Damen und Herren, inwieweit Sie mit diesen Antworten zu Erkenntnissen und Forderungen an die Landesregierung gelangen. Die Angaben zum Beitragsaufkommen und zu den ausgezahlten Leistungen sind auch nicht wirklich aussagefähig. Sie hätten wissen müssen, dass das Versorgungswerk zuletzt mehr darüber informiert hat.

Die Frage zur Lage des Rechtsanwaltsversorgungswerks kann der ehemalige Büroleiter von Wirtschaftsminister Fürniß bestimmt besser beantworten. Also was hat die CDU sowohl im Wirtschafts- als auch im Justizministerium getan?

Sie sehen, Herr Eichelbaum, wir kümmern uns Aufgabe um Aufgabe um die Aufgaben, für deren Erledigung Sie zehn Jahre lang Zeit hatten, dies aber leider nicht getan haben. Wir machen weiter so.

(Beifall DIE LINKE - Widerspruch bei der CDU - Görke [DIE LINKE]: Ja, wir wissen, es war keiner! Es war eine mächtig klare Ansage; zumindest an die, die damals dabei waren!)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mächtig. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort; Frau Abgeordnete Niels hat das Wort.