Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mächtig. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort; Frau Abgeordnete Niels hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, was wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezüglich der Antwort auf die Große Anfrage für erquickend halten. Eine Rezeption erübrigt sich, da wir alle des Lesens mächtig sind.
Frau Teuteberg hat schon darauf hingewiesen, dass es bei der Prozesskostenhilfe zu einer verzögerten Antragsbearbeitung kommt und Rechtsanwälte in Brandenburg insofern lange auf ihr Einkommen warten müssen. Das ist wahrscheinlich eine Stellschraube, an der wir etwas drehen können.
Ansonsten noch der Hinweis: Alle Anwälte sind verpflichtet, anzuzeigen, wenn sie in einem Angestelltenverhältnis stehen. Das heißt, wenn man die Zahl der Anwälte, die bei Rechtsanwälten angestellt sind, und die Zahl derer, die in Unternehmen beschäftigt sind, hernimmt, kommt man schon zu einer differenzierten Beantwortung. Sie sind laut § 56 BRAO verpflichtet. Das ist in der Großen Anfrage ein bisschen anders dargestellt. Ob man nun aus der Zahl, wie viele Rechtsanwälte in welcher Unternehmensart beschäftigt sind, etwas machen kann - keine Ahnung. Jedenfalls hat der Anwaltsverein darauf hingewiesen, dass man sich über die Antwort sehr gefreut habe, gerade was Prozessrecht und Gebührenrecht angeht. Er hat auf diese eine Lücke verwiesen.
Tja, Frau Mächtig, manchmal ist es vielleicht so, dass man eben auch einmal einem Verband, einer Lobbygruppe, einen Gefallen tut. Wie gesagt: Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, drängen darauf, dass man bei der PKH nacharbeitet, und ansonsten konnten wir dem Ganzen auch nicht viel entnehmen. Das kann ja noch kommen. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Niels. - Wir setzen die Debatte nunmehr mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Dr. Schöneburg hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ja mit der lieben Abgeordneten Mächtig zumeist einer Meinung. Ich habe mich über die Große Anfrage natürlich gefreut, weil einem Berufsstand, dem ich bis vor kurzem selbst angehört habe, eine entsprechende Aufmerksamkeit entgegengebracht worden ist. Ich möchte mich bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg und beim Versorgungswerk für die gute Zuarbeit, mittels derer die Große Anfrage in der entsprechenden Qualität bewältigt und beantwortet werden konnte, bedanken.
Ich werde mich - auch aufgrund der fortgeschrittenen Zeit darauf beschränken, einzelne Fragen zu beantworten bzw. einige
Dinge richtigzustellen. Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung, die dokumentiert, wie dynamisch die Entwicklung ist. Als ich 1996 meine Rechtsanwaltszulassung erhalten habe, geschah das noch durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts; heute geschieht das durch die Rechtsanwaltskammer. Damals waren in Brandenburg 1 200 Anwälte zugelassen, heute sind es fast doppelt so viele. Das ist Ausdruck des gesellschaftlichen Wandels und zeigt, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich die Anwälte bewegen, verändert haben. Geblieben ist natürlich ihre Ausrichtung, den Rechtsuchenden Rat zu geben und den Zugang zum Recht zu ermöglichen. Ich denke - dahin gehend sind wir uns sicher einig -, auch vor dem Hintergrund dessen, welchen Stellenwert Rechtsanwälte in der DDR hatten, dass die freie Advokatur eine ganz wichtige Säule eines funktionierenden Rechtsstaates ist.
Das war der Werbeblock. - Ich will nicht noch einmal alles referieren, was in der Anfrage steht, sondern nur noch einige Punkte aufgreifen, die richtigzustellen sind. Frau Teuteberg, ich muss Ihnen widersprechen: Die Zulassungszahlen stagnieren in Brandenburg. Dass sie stagnieren, ist für die Brandenburger Rechtsanwälte bezüglich der Wirtschaftlichkeit ihres Agierens und ihrer Zukunftssicherheit ein positiver Befund. Ich möchte nicht von einem Haifischbecken sprechen, aber insgesamt ist der Konkurrenzkampf unter den Anwälten - ob nun in den neuen oder in den alten Bundesländern - in den letzten Jahren doch gehörig gewachsen; am Anstieg der Zahlen lässt sich das ablesen. Im Bundesdurchschnitt kommt auf 535 Bürger ein Anwalt. In Brandenburg kommt ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin auf 1 070 Bürger. Damit sind wir auskömmlich ausgestattet, in der Fläche und in den Städten.
Das lässt mich positiv in die Zukunft sehen, was die Wirtschaftlichkeit der Sozietäten und der Einzelanwälte angeht, wobei man da unterscheiden muss: Es gibt zwar für Brandenburg keine Umsatzstudien, aber nach den Studien der Bundesanwaltskammer ist es so, dass berufserfahrene Anwälte mehr verdienen als Berufsanfänger - das liegt in der Natur der Sache und Einzelanwälte es schwerer haben als Sozietäten. Eindeutig ist auch, dass der Verdienst von Fachanwälten und Anwälten, die Fachanwalt auf mehreren Rechtsgebieten sind, bedeutend höher ist als von denen, die alle Rechtsgebiete abdecken.
Eine Anmerkung noch zu der von Herrn Eichelbaum gestellten Frage der Ausbildung. Die spezifische Ausbildung hinsichtlich einer besonderen Qualifikation ist mit der Reform der Juristenausbildung 2002/2003 stärker ins Auge gefasst worden. Danach sollen nicht nur Rechtskenntnisse erworben, sondern bestimmte Qualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit gefördert werden. Wir haben auf der Justizministerkonferenz im Mai darüber diskutiert und die Festlegung getroffen, dass die Ausbildung mit zwei juristischen Staatsexamen beibehalten wird, aber innerhalb dieses Korsetts die spezifische Ausrichtung hin zum Anwaltsberuf gefördert und verbessert werden soll. Es sind entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden.
Zur Vergütung: Die Vergütungspraxis spielt natürlich immer eine große Rolle. Sie fällt in die bundesrechtliche Kompetenz. Brandenburg wird sich diesbezüglich nicht zurückhalten. Ich habe einen Termin, zu dem der Präsident der Bundesanwaltskammer bei mir wahrscheinlich Lobbyarbeit leisten wird.
Jedenfalls ist die Anpassung der Gebühren ein Thema, das wir beraten werden. Wir sind in die Diskussionsprozesse eingebunden. Sicherlich muss man, wenn man selbst aus der Anwaltschaft kommt, sehen, dass man einen Blick von oben gewinnt und nicht nur aus der Sicht des Berufsstandes agiert. Aber ich glaube, da werden unter Mitarbeit Brandenburgs Lösungen gefunden werden. - Danke schön.
Die CDU-Fraktion hat in Anbetracht des heute noch folgenden Parlamentarischen Abends großzügig auf die ihr noch zustehenden fünf Minuten Redezeit verzichtet.
Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 7, Drucksache 5/3223, ist zur Kenntnis genommen worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Der Abgeordnete Dr. Luthardt hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach den doch etwas trockneren Themen, die wir bisher hatten, würde ich Ihnen jetzt gern etwas „Nasses“ bieten. Sie werden sich fragen: Ein Moorschutzprogramm für Brandenburg, brauchen wir das eigentlich? Haben wir denn nicht wichtigere Themen, über die wir hier debattieren müssten? Darauf muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ja, wir brauchen ein Moorschutzprogramm, denn ein Moorschutzprogramm ist in erster Linie ein Klimaschutzprogramm für Brandenburg. Aus welchem Grund das so ist, werde ich Ihnen gleich sagen.
Moore sind riesige Kohlenstoffspeicher. Torf ist reiner Kohlenstoff, und in den Mooren Brandenburgs lagern 188 Millionen Tonnen Kohlenstoff. Damit sind Moore ganz hervorragende Kohlenstoffsenken, über die es sich im Rahmen des Klimaschutzes durchaus zu diskutieren lohnt. Aber Kohlenstoff ist nur in funktionierenden Mooren gut angelegt. In Mooren, in denen kein Wasser mehr ist, mineralisiert der Torf unter Lufteinfluss, und aus dem Kohlenstoff wird Kohlendioxid. So haben wir es alle einmal in der Schule gelernt.
Leider sind die wenigsten Moore in Brandenburg noch funktionsfähig. Von den ehemals 300 000 ha Moorfläche in Bran
denburg haben wir nur noch 210 000 ha, und von diesen wiederum sind nur noch 3 000 bis maximal 4 000 ha ungestörte, also funktionierende Moore. Die anderen sind durch Wasserentnahmen und Torfabbau in den vergangenen Jahrhunderten massiv gestört worden.
Denken wir einmal zurück: Noch vor 50 Jahren wurde die Entwässerung der Friedländer Großen Wiese durch Komplexmelioration als große Kulturtat gefeiert, und alle freuten sich, dass wir diese Fläche trockengekriegt haben. Hier gab es also schon ein großes Umdenken, und das wird es auch weiterhin geben.
Nach den aktuellen Hochrechnungen der Universität Greifswald belasten die Moore Brandenburgs unsere Atmosphäre jährlich mit 6,6 Millionen Tonnen Kohlenstoffäquivalenten. Das ist doch eine große Menge. Zum Vergleich: Diese Größenordnung ist mehr, als der Verkehr und die Industrie für sich gesehen freigeben. Das ist eine doch sehr anschauliche Größe. Die Kraftwerke in Brandenburg sind natürlich noch größere Kohlenstofffreisetzer.
Das halte ich für das wichtigste Argument, ein Moorschutzprogramm in Brandenburg auf den Weg zu bringen. Ich füge hinzu: In den Nachbarbundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es solche oder ähnliche Programme schon seit mehr als zehn Jahren. Deswegen ist dies auch bei uns an der Zeit; denn Brandenburg ist eines der Bundesländer mit den meisten Moorflächen. Ich möchte hier gar nicht auf die Biotopschutzfunktion eingehen, die Moore haben. Aber auf eines möchte ich noch hinweisen: Moore haben eine kühlende Funktion, denn durch die Verdunstung kommt Kühle in die Landschaft. Ein bekannter Wissenschaftler sagte einmal: „Moore sind Kühlschränke in der Landschaft.“ Sie wirken sich also speziell in trockenen, heißen Sommern auch auf das Kleinklima aus.
Die Überschrift unseres Antrags lautet: „Programm zum Schutz und zur Nutzung der Moore in Brandenburg“. Es ist also auch ein Nutzungsprogramm; denn auf 75 % aller Moore in Brandenburg wird Landwirtschaft betrieben und da hauptsächlich Grünland. Es geht hier also aus meiner Sicht in erster Linie auch um die Nutzung. Ich sage ganz klar und deutlich: Das soll auf dem größten Teil der Flächen auch in Zukunft so bleiben. Wir brauchen dem Moorschutz angepasste Konzepte der Grünlandnutzung, das ist ganz wichtig.
Es gibt Berechnungen der Humboldt-Universität zu Berlin, die besagen: Würde man auf 110 000 ha von Brandenburgs Grünland den Wasserspiegel um 20 bis 45 cm unter Flur heben, würden wir eine Million Tonnen Kohlenstoffäquivalente im Jahr weniger freisetzen. Das, meine ich, wäre schon eine sehr tolle Zahl. Aber so einfach ist es natürlich nicht. Wir können das nicht auf allen Flächen machen, und das ist auch gar nicht das Ziel. Wir müssen Prioritäten setzen, wo wir anfangen. Ich sage auch ganz klar: Es soll kein Programm gegen die Landnutzer sein, es ist also nicht gegen die Landwirte, die Forstwirte oder die Fischerei gerichtet.
Jetzt können Sie sagen: Der Witterungsverlauf der letzten Monate zeigt uns doch eigentlich, dass wir gar kein Wasser zurückzuhalten brauchen, wir haben doch genug Wasser auf den Flächen. - Das ist sicherlich so. Aber denken Sie einmal zurück: Im Frühjahr haben wir im Landtag über Dürreschäden gesprochen, aber im Augenblick verhageln uns Niederschläge die Ernte. Genau das ist es, was die Klimafachleute sagen: Wir
werden in Zukunft mehr Extreme von dieser Sorte haben. Gerade hier haben Moore ihre ausgleichende Funktion. Denn sie speichern in Zeiten des Wasserüberschusses das Wasser und geben es in Zeiten des Wassermangels langsam wieder an die Flächen ab; das ist die sogenannte Schwammfunktion der Moore. Um dieses System aufrechtzuerhalten, brauchen wir natürlich Staus, die funktionieren, sodass wir Wasser stauen, aber auch wieder abgeben können. Das ist die Grundvoraussetzung.
Meine Damen und Herren, keine Angst! Wir brauchen in Brandenburg nicht bei Punkt null anzufangen. Wir brauchen keine neuen Forschungen oder andere Dinge, das alles haben wir vorliegen. Da spreche ich aus meiner Kenntnis heraus. Wir haben im Landesamt für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz kluge Leute, die schon jahrelang daran arbeiten, und an der Humboldt-Universität Berlin Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ebenso an der Hochschule Eberswalde oder am Leibniz-Institut in Müncheberg, kurz: ZALF. Wir hatten zum Moorschutz auch schon EU-LIFE-Projekte in der Prignitz und der Uckermark, die gute Beispiele geliefert haben. Wir haben ein Moorschutzprogramm des Naturschutzfonds Brandenburg und Erfahrungen der Wasser- und Bodenschutzverbände bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts. Und wir haben ein Waldmoorschutzprogramm, an dem ich selbst viele Jahre mitgewirkt habe. Darum sollten wir die Landesregierung auffordern, diese Kenntnisse und Erfahrungen in ein solches Programm einfließen zu lassen.
Ich danke für die Hinweise im Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Aber keine Bange: Genau diese Dinge haben wir schon mit drin und werden sie auch weiter transportieren. Die Praxis in den anderen Bundesländern - auch wir fangen, wie gesagt, nicht bei null an - hat gezeigt, dass es sehr gut ist, Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Umwelt, des Ministeriums für Landwirtschaft, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der genannten Einrichtungen und natürlich Vertreterinnen und Vertreter von Landnutzern in eine Arbeitsgruppe zu berufen, die dieses Projekt begleitet.
Notwendig ist - das steht auch so in dem Antrag -, dass wir den gegenwärtigen Zustand definieren, Maßnahmen vorschlagen, die auf den Bezugsraum von Wassereinzugsgebieten fokussiert sind, Rangfolgen des Vorgehens festlegen und natürlich auch Möglichkeiten der Finanzierung aufzeigen. Da möchte ich besonders die Chancen der neuen europäischen Förderperiode ab 2014 in der gemeinsamen Agrarpolitik nennen. Es gibt auch in Brüssel Vorstellungen, dass die Direktzahlungen mehr an ökologische Leistungen der Landwirte gebunden werden sollen. Hier haben wir dann vielleicht auch die Möglichkeit, entsprechende Programme in Brandenburg zu machen.
Aber es gibt noch andere Vorstellungen - interessante Dinge -, die ich auch aus anderen Ländern für Kompensationen von Ertragsausfällen kenne. Es gibt zum Beispiel Projekte der Biomasseproduktion auf wiedervernässten Standorten mit Schilf, Erlen, Weiden, Kurzumtriebsplantagen, die auf diesen Standorten auch sehr wüchsig sind. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es sogar einen sogenannten Moorfonds, in den Unternehmer für die Verringerung ihrer CO2-Emissionen einzahlen. Das könnte alles sehr gut sein.
Ich möchte noch dafür werben, wiedervernässte Moorflächen auch in den Emissionshandel einzubeziehen. Ich denke, ein
Programm zum Schutz und zur Nutzung der Moore in Brandenburg und vor allen Dingen der Umsetzung danach ist möglich, realistisch und dringend geboten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Luthardt. - Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Dombrowski hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Anliegen, welches uns die Regierungsfraktionen mit ihrem Antrag hier vorgelegt haben, geht zurück auf den Koalitionsvertrag. Das beabsichtigte Moorschutzprogramm, welches die Landesregierung mit der Mehrheit der Stimmen erarbeiten wird, soll die Funktionsfähigkeit der noch vorhandenen Moore erhalten bzw. wiederherstellen. Brandenburg verfügt derzeit noch über 3 000 ha lebendige und Torfe speichernde, also intakte Moore. Die restlichen rund 205 000 ha Moorfläche sind aufgrund von Entwässerungen und einsetzender Mineralisierung mehr oder weniger stark geschädigt. Sie sind damit keine CO2-Senken, sondern setzen in der Tat klimaschädliches Kohlendioxid frei.
Aus Gründen des Landschaftswasserhaushalts, der Variabilität von Niederschlagsereignissen und des Klimaschutzes ist das Ansinnen, Mögliches zum Schutz und zur Wiederherstellung der Moore zu tun, durchaus richtig und umweltpolitisch vernünftig. Allerdings steckt wie so oft der Teufel im Detail. Insbesondere im Vorgehen der Regierungsfraktionen und der durch sie getragenen Landesregierung sehen wir diese Details nicht ausreichend gewürdigt.
Meine Damen und Herren, die PDS, jetzt Linkspartei, hat bereits im Jahr 2002 in der Drucksache 3/3925 einen Antrag mit dem Ziel eines Moorschutzprogrammes gestellt. Damals wie heute begehen Sie, die Damen und Herren von der Linken, jedoch den gleichen Fehler: Sie schreiben zwar unter Punkt 1, dass die Ziele der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen und kooperative Ansätze mit den Landnutzern zu etablieren sind; eine Wahl lassen Sie denjenigen, die Arbeitsplätze im ländlichen Raum sichern und schaffen, jedoch in keinster Weise. Denn Alternativen lassen Sie erst gar nicht zu. Das zeigt schon der erste Satz Ihres Antrags: Die Regierung wird aufgefordert, ein Programm zu erarbeiten. - Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, missachten Sie genau die Interessen derjenigen, die sich von Potsdam nicht vorschreiben lassen wollen, was mit ihrem Eigentum geschieht, ob sie weiter darauf wirtschaften können oder ob es ihnen buchstäblich unter Wasser gesetzt wird.
Mit Ihren dogmatischen Ansätzen im Naturschutz wären Sie damals nicht weit gekommen, und ich denke, damit werden Sie auch dieses Mal nicht dahin kommen, wohin Sie wollen. Schon 2002 habe ich vor diesem Schritt gewarnt und tue dies heute wieder: Machen Sie nicht den zweiten vor dem ersten Schritt! Machen Sie den Moorschutz nicht zur Pflicht und handeln Sie
nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern handeln Sie besonnen! Die Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern machen es uns seit 11 Jahren erfolgreich vor.
Der Kollege Luthardt hat erwähnt, dass sie das in Mecklenburg-Vorpommern praktizieren, aber nicht gesagt, wie sie es machen. Deshalb werde ich das tun. Auch bei der Fortschreibung des Moorschutzkonzepts vor zwei Jahren hat Minister Backhaus in Mecklenburg-Vorpommern eindringlich darauf verwiesen, dass die strikte Beachtung des Freiwilligkeitsprinzips und die langfristige, wissenschaftlich fundierte und ressortübergreifende Kooperation - das war wörtlich - die Erfolgsgaranten darstellen. Von Freiwilligkeit ist weder in Ihrem Antragstext noch in der Antragsbegründung die Rede.
Wenn Sie der Meinung sind, Herr Kollege Luthardt, dass schon alle Daten erhoben und genug Kapazitäten in der HumboldtUniversität vorhanden seien, ist das sehr schön. Aber in Mecklenburg-Vorpommern geht man - wie Sie sehen - im laufenden Prozess wirklich anders an die Sache heran.