Wir sollten uns hier im Parlament mit der Ausgestaltung des ELER befassen. Immerhin geht es dabei um die Verteilung von großen Geldsummen, welche einen hohen Flächenbezug haben. Dies sollte im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft in den nächsten Monaten geschehen. Einen entsprechenden Antrag werden wir auf die Tagesordnung setzen. Nebenbei bemerkt ist das Europäische Parlament erstmalig in dieser neuen Förderperiode damit befasst.
Meine Damen und Herren, soziale, ökologische und ökonomische Aspekte zu verbinden ist die aktuelle Aufgabe einer nachhaltigen Landwirtschaftspolitik in Brandenburg. Sowohl der Anbau auf den Feldern als auch die Strukturierung der ländlichen Räume werden von der Agrarpolitik mitbestimmt. Dafür lohnt es sich zu streiten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Regel werden wir dafür kritisiert, wenn wir - nach Meinung der Opposition - die Interessen Brandenburgs in Richtung Bund und in Richtung EU nicht offensiv und konkret genug vertreten. Tut man es aber, ist es auch nicht richtig. Ich muss ehrlich sagen: Das ist schon verkehrte Welt.
Ein Blick über den Tellerrand lohnt sich allemal. Deshalb, so glaube ich, ist der Deutsche Bauernverband schon auf dem richtigen Weg, sich auch international umzuschauen, wohin die Entwicklung eigentlich geht. Daraus kann man nur lernen. Die Entwicklung geht bestimmt nicht hin zum kleinbäuerlichen Betrieb in Familienhand. Das ist an der Zeit vorbei und entspricht überhaupt keinem Maßstab mehr - nirgendwo auf der Welt. Deshalb bitte ich Sie, liebe Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, nicht immer den Eindruck zu erzeugen, dass „ökologisch korrekt“, das heißt mit hoher Qualität und unter Einhaltung aller Umweltstandards, nur im kuscheligen ÖkoBetrieb funktioniere. Das ist eine Frechheit, und das haben unsere Landwirte nirgends in Deutschland verdient; das muss ich einmal so sagen.
Dass wir einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag haben, Versorgungssicherheit für alle zu gewährleisten, dürfte auch Ihnen
nicht entgangen sein. Bio und Öko ist schön, aber das muss man sich auch leisten können, mit Verlaub gesagt. Spätestens da sind wir alle in der Verpflichtung, zunächst die Versorgungssicherheit in Brandenburg, in Deutschland und in Europa zu organisieren, dann die nachwachsenden Rohstoffe zu liefern und schließlich auch noch Energiepflanzen zu produzieren. Damit befinden wir uns im Gesamtkonzept landwirtschaftlicher Produktion. Da kann es kein Rollback zu alten Zeiten geben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Dombrowski, ich gestehe das ganz offen und ehrlich: Seit meiner Geburt geht mir jegliches musikalisches Talent ab; das hat irgendetwas mit den Genen zu tun. Ich habe daher auch den Vergleich nicht ganz verstanden, aber das ist vielleicht nicht so tragisch. Eines weiß ich auf alle Fälle: Die 88 Abgeordneten dieses Landtages haben ausschließlich Brandenburger Interessen zu vertreten.
Deshalb ist es auch völlig egal, wer wo aus welcher Interessenlage in anderen Parlamenten welche Interessen vertritt. Es ist doch völlig naiv zu glauben, dass, wenn wir jetzt sagen: „Liebe EU, wir wollen das Geld für die Großbetriebe nicht; lasst uns damit andere schöne Dinge machen!“, die EU dann sagt: „Na dann machen Sie das, lieber Kollege Dombrowski!“ Das ist doch naiv, das ist völlig weltfremd. Das wird nicht funktionieren.
sage ich klipp und klar und deutlich: Ein Hektar sind 10 000 m2, und dabei wird es auch bleiben, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Was die Kollegin Niels mit dem Lehenswesen gemeint hat, kann ich nur erahnen. Es geht wahrscheinlich darum: Wenn es irgendwann einmal „König Axel“ gibt, dann passt der auf alle Untertanen schön auf, und dann wird das alles schon bleiben.
Kollegin Niels, eines noch abschließend: Wir haben in diesem unserem Lande die Landwirtschaft mit den höchsten Umweltund Tierschutzstandards. Um diese Landwirtschaft geht es, und
Ich begrüße unsere Gäste aus dem Seniorenklub Frauendorf. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg! Einen spannenden Vormittag wünsche ich Ihnen.
Es gibt noch Entschließungsanträge zu diesem Tagesordnungspunkt. Der erste, Drucksache 5/4072, trägt den Titel „Die Potenziale der Agrarwirtschaft gesamtgesellschaftlich für Brandenburg nutzen und die unternehmerische Landwirtschaft in den Fokus stellen“ und ist von der Fraktion der SPD, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP eingebracht worden. Wer diesem Entschließungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Es folgt der Entschließungsantrag in Drucksache 5/4091 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik - Stärkung einer nachhaltigen Landwirtschaft“. Wer diesem Entschließungsantrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Diesmal ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 48 (Meinungs- artikel des Generalstaatsanwalts zur Wahl des Generalbundes- anwalts). Das Wort erhält der Abgeordnete Petke.
In einem Schreiben an die Bundesjustizministerin und in einem Presseartikel für die „Potsdamer Neueste Nachrichten“ hat sich Generalstaatsanwalt Dr. Rautenberg gegen die Wahl eines Kandidaten im Amt des Generalbundesanwalts gewandt.
Ich frage die Landesregierung, ob Form und Inhalt dieser öffentlichen Meinungsäußerung mit der Landesregierung abgestimmt waren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Petke, Ihre Frage ist eigentlich rasch beantwortet. Die kritischen Äußerungen, die der brandenburgische Generalstaatsanwalt bezüglich der Person, die für den Dienstposten des Bundesanwalts vorgesehen war, in die Öffentlichkeit gegeben hat, sind nicht mit der Landesregierung abgestimmt worden - also ein klares Nein.
Ich kann aber, weil ich denke, das ist von Interesse, ergänzend darüber informieren, dass das Land Brandenburg mit anderen Ländern im Rechtsausschuss des Bundesrates auch eine ablehnende Haltung gegenüber der für diesen Dienstposten vorgesehenen Person eingenommen hat. Dies hat im Ergebnis dazu geführt, dass der Rechtsausschuss auch ein ablehnendes Votum abgegeben hat.
Frau Staatssekretärin, vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist ja so, dass der Generalstaatsanwalt Beamter nach dem Landesbeamtengesetz ist. Für Beamte gilt der Grundsatz der Mäßigung und der Zurückhaltung. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass dieser Grundsatz vom Generalstaatsanwalt eingehalten worden ist?
Zweite Frage: Wird es zukünftig die Weisung geben, dass der Generalstaatsanwalt seine öffentlichen Äußerungen mit der Landesregierung abstimmt?
Ich glaube, es ist allgemein bekannt: Es handelt sich expressis verbis um eine persönliche Äußerung des Herrn Dr. Rautenberg.
Frau Staatssekretärin, meine Frage geht in eine ähnliche Richtung. Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg war ebenfalls politischer Beamter. Er hat sich als politischer Beamter umfassend zu politischen Themen geäußert. Er ist seit einem Jahr aber nicht mehr politischer Beamter im Land Brandenburg. Sind Sie nicht der Auffassung, dass die Veränderung vom politischen Beamten zum normalen Landesbeamten auch
Änderungen im Verhalten und in den Äußerungen zur Landespolitik und zur Bundespolitik zur Folge haben müsste?