Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um charakteristische Namenszusätze auf Ortsschildern geht es in dem Antrag der SPD-, Pardon, der FDP-Fraktion. SPD wäre insofern auch nicht falsch, weil Ihre Idee, die diesem Antrag zugrunde liegt, von uns geteilt wird.
Es ist eine gute Idee, diese Namenszusätze zuzulassen. Seit 2001 wird das in Brandenburg auch schon praktiziert. Es ist also nicht ganz neu, was Sie da aufgeschrieben haben, sondern es ist schon jetzt möglich, Namenszusätze zu wählen und zu tragen: Domstadt Fürstenwalde, Rosenstadt, Bierstadt, Fontanestadt, Kleiststadt - alles ist möglich. Das Problem, das wir derzeit haben, ist, dass es im Moment noch nicht möglich ist, die Ortsschilder mit diesen Namenszusätzen zu versehen. Da ist der wirkliche Regelungsbedarf, den Sie in Ihrer Rede auch schon aufgezeigt haben.
Wir sind durchaus offen, Herr Goetz, entweder einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, wie es in Hessen oder in NordrheinWestfalen erfolgt ist, von allen Fraktionen der Landtage eingebracht worden ist, der dann diese amtliche Bezeichnung ermöglicht, die dann auf Ortsschildern zu tragen ist. Es ist nicht
die Kompetenz der Landesregierung, es jetzt schon zu machen, weil es im Moment eine bundesgesetzliche Regelung ist. Der Bundesgesetzgeber gibt in der Straßenverkehrsordnung und in weiteren Verwaltungsvorschriften vor, wie ein Ortsschild auszusehen hat. Wenn ich das verändern will, muss ein Gesetz erlassen werden. Das geht nur über die brandenburgische Kommunalverfassung. Daran wird im Innenministerium schon gearbeitet. - Wie gesagt, wir halten es für eine gute Idee.
Abschließend: Da wir heute der Presse entnehmen können, dass Sie keine Anträge mehr mit der CDU stellen, rufe ich Ihnen zu: Mit uns kann man das machen! Wir können über einen gemeinsamen Gesetzentwurf reden. Wir können über einen gemeinsamen Antrag oder über eine gemeinsame Initiative, an der Stelle die Kommunalverfassung zu ändern, reden. Wir sind da also ganz an Ihrer Seite. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stark. - Die Aussprache wird nunmehr mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fortgesetzt. Die Abgeordnete Richstein wird das tun.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um Ihnen schon mal die Spannung zu nehmen und auch, obwohl Herr Goetz vorhin die CDU-Fraktion angepikst hat: Wir werden Ihrem Antrag zustimmen; denn es ist ein Anliegen, das wir durchaus teilen.
Ortstypische oder charakteristische Namenszusätze von Gemeinden sind durchaus werbewirksam. Wir leben immerhin vom Tourismus. Es ist auch identitätsstiftend und fördert die Heimatliebe. Ich denke, dass wir, wenn Bürgerinnen und Bürger gerne charakteristische Bezeichnungen für ihre Städte und Gemeinden haben wollen, dem auch zustimmen sollten.
Ich muss Ihnen in einem Punkt widersprechen, Frau Stark. Es liegt nicht an der Bundesgesetzgebung, dass es nicht möglich ist.
Die haben ihre Landesgesetze geändert. Sie haben gesagt, es läge an der Bundesregierung, was Sie immer gern ins Feld führen, egal, ob es stimmt oder auch nicht.
Wir unterstützen den Antrag. Herr Goetz, Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass Sie in Ihrem Antrag eine andere Mehrheitsregelung gefunden hatten, als sie momentan in der Kommunalverfassung geregelt ist. Ich denke, Sie wollen zu Recht den breiten Konsens, wenn ein Zusatz zum Namen hinzukommen soll. Dem folgen wir. Ich denke, wir sollten über diese Dreiviertel- oder Zweidrittelmehrheiten noch einmal im Innenausschuss sprechen.
Unsere Zustimmung haben Sie. Wenn ich den Presseberichten glauben darf, auch denen vom 1. Februar 2012, prüft die Landesregierung eine Änderung der Rechtslage. Sprich: Die Koalition wird heute wahrscheinlich zustimmen, worüber ich mich freue. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Richstein. - Die Aussprache wird von der Fraktion DIE LINKE fortgesetzt. Der Abgeordnete Ludwig hat das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der gute Brauch, in Kommunen solche Namenszusätze zu den Ortsbezeichnungen zu wählen, wirkt nicht nur, wie im Antrag angesprochen, als Instrument der Eigenwerbung, sondern vielerorts auch identitätsstiftend oder auch als Ausdruck einer eigenen gefundenen Identität. Deswegen ist es gut, dass es im Land Brandenburg bereits mehrfach möglich war, so etwas zu tun. Wie wir aber aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage, die offensichtlich den Antrag ausgelöst hat, wissen, arbeitet die Landesregierung bereits daran. So gehen wir davon aus, dass es sich lohnt, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen und uns dort einerseits den Stand vorstellen zu lassen. Andererseits aber entscheiden möglicherweise sogar alle Fraktionen gemeinsam, dass wir das in die Überarbeitung der Kommunalverfassung hineinnehmen, womit dann die angesprochene gesetzliche Grundlage existieren würde.
Frau Richstein, Ihr Einwand ist völlig richtig. Allerdings provozieren Sie natürlich damit den Hinweis darauf, dass das zehn Jahre lang CDU-geführte Innenministerium diese Regelung in der Kommunalverfassung bisher nicht vorsah. Dafür mag es Gründe geben.
Es wird Gründe geben. Vielleicht erfahren wir in der Innenausschusssitzung, warum das bisher nicht geschehen ist.
Ich gehe davon aus, dass wir diese Initiative gemeinsam tragen und dann sicherlich sehr schnell in diesem Jahr zu einer gemeinsamen Lösung führen können. Der Wunsch, solche Zusätze zu führen, ist allerorten oder zumindest in allen Regionen dieses Landes vorhanden, auch in der Region, aus der ich stamme. Wir würden ein solches Instrument in dieser Region auch sehr gerne nutzen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ludwig. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fort. Die Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die FDP will sich um die Liberalisierung des Kommunalrechts verdient machen und beantragt, Namenszusätze auf Ortsschildern von Städten und Gemeinden zuzulassen. Dieses Vorhaben ist natürlich erst einmal sympathisch. Ich hätte mir gewünscht, die FDP wäre bei der Liberalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts ähnlich kommunalfreundlich gewesen und hätte die Autonomie einer jeden Gemeinde derart betont. Namenszusätze dürfen sich Städte und Gemeinden schon heute verleihungsfrei geben. Einige Städte und Gemeinden haben davon Gebrauch gemacht; die Beispiele wurden angeführt. Sie werben damit im Internet, in Publikationen, auf Schildern und Hinweistafeln, die sie aus eigenem Recht aufstellen dürfen.
Wir befassen uns jetzt mit dem besonderen Fall, ob dieser Namenszusatz DIN-gerecht schwarz auf gelb auf den Ortseingangstafeln erscheinen darf - als Ausdruck des „Rechts der kommunalen Selbstverwaltung auf Eigenwerbung“. Auf Ortstafeln zulässig sind grundsätzlich nur der amtliche Name der Ortschaft und der Verwaltungsbezirk sowie die Zusätze Stadt, Kreisstadt bzw. Landeshauptstadt. Nach § 33 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung sind „Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen unzulässig“. Andere Zusätze zum Ortsnamen sind nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung nur zulässig, „wenn es sich um Bestandteile des amtlichen Namens oder Titels handelt, die aufgrund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind“.
Hier steckt der Teufel im Detail, und wir müssten uns mit dieser Frage nicht befassen, wenn nicht der entsprechende Paragraf der früheren Gemeindeordnung, der eine Verleihung von Zusatzbezeichnungen durch das Innenministerium ausdrücklich vorsah, im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung 2001 gestrichen worden wäre. Interessanterweise brauchte also nur der alte § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung als § 9 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung aufgenommen zu werden:
„Die Gemeinden können auch sonstige Bezeichnungen, die auf die geschichtliche Vergangenheit, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinden hinweisen, führen. Auf Antrag der Gemeinde kann das Ministerium des Innern Bezeichnungen verleihen, ändern oder aufheben.“
Aus diesem Vorgang sollten wir deshalb Vieles lernen. Schon so manche Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung oder zum hochgelobten Bürokratieabbau haben sich als Bumerang erwiesen, weil sie nicht zu Ende gedacht waren oder mit anderen Vorschriften kollidierten. Auch kleine Regelungen mit guter Absicht können unerwünschte Folgen haben. Deshalb plädiere ich dafür, die Frage der Namenszusätze auf Ortsschildern im Zusammenhang mit der Evaluation und den geplanten Änderungen der Kommunalverfassung zu behandeln. Schnellschüsse bringen uns nicht weiter, wie dieses Beispiel zeigt. Die Evaluation der Kommunalverfassung liegt vor und wird uns in einem Monat hier im Plenum beschäftigen. Im Anschluss daran wird in den Ausschüssen über konkrete Änderungen des Kommunalrechts beraten. Dann können wir uns im Zusammenhang mit anderen Regelungen auch um die Namenszusätze kümmern. Jetzt an dieser Stelle Einzelfragen zu entschei
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Dr. Woidke hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, der Streit zwischen Frau Richstein und Frau Stark ist sehr schnell zu entschärfen. Natürlich gibt es auf Bundesebene die Regelung, dass es ein kommunalgesetzlich geregeltes Verfahren braucht, um solche Verleihungen vorzunehmen. Ich denke, es lag ein Missverständnis vor, als Frau Richstein sinngemäß sagte, Frau Stark habe dem Bund irgendeine Schuld zugeschoben.
Wir brauchen das kommunalgesetzlich geregelte Verleihungsverfahren. Uns allen ist in Erinnerung, welche Hürdenläufe es beispielsweise für Neustadt/Dosse bedeutete, „Stadt der Pferde“ zu werden. Ketzin musste jahrelang um den Zusatz „Havel“ kämpfen. Wir wollen solche kommunalen Hürdenläufe in Zukunft vermeiden, wir wollen eine unbürokratische Regelung, die gleichzeitig Missbrauch ausschließt. Das ist unser gemeinsames Anliegen. Ich freue mich auf die Diskussion. Ich denke, wir werden im Zuge der Evaluierung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zeitnah eine Regelung zustande bekommen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Woidke. - Die FDP-Fraktion erhält noch einmal das Wort. Herr Abgeordneter Goetz, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Freunde von Grün bis Gelb! Lieber Herr Minister! Liebe Frau Nonnemacher, ich habe keinen Streit vernommen, sondern bin der Meinung, dass wir uns einig geworden sind, diese Diskussion im Innenausschuss führen zu wollen. Ich sehe uns auf gutem Wege, Namenszusätze auf Ortsschildern und damit den Kommunen eine stärkere Identifikation mit ihren jeweiligen Besonderheiten zu ermöglichen und Durchreisenden sowie Touristen zu zeigen, in welche besondere Stadt sie kommen.
Sie sehen mich hellauf begeistert, ich freue mich sehr über die einhellige Zustimmung zur Überweisung. Der nächste Kaffee im Innenausschuss geht auf mich. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir sind damit am Ende der sehr harmonischen Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Die FDP-Fraktion und neu auch die Fraktionen SPD und DIE LINKE beantragen die Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/4758, eingebracht durch die FDP-Fraktion und nunmehr durch die Koalitionsfraktionen übernommen, „Charakteristische Namenszusätze auf Ortsschildern zulassen“, an den Ausschuss für Inneres. Wer der Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Überweisung ist einstimmig Folge geleistet worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion. Der Abgeordnete Lakenmacher hat das Wort.