Ich habe von der Bundesregierung in Sachen Änderung des Artikels 91b Grundgesetz bislang nur gehört, dass sie möglicherweise die mit der Exzellenzinitiative geschaffenen Struk
Zur Ausfinanzierung des Hochschulpaktes 2020, dem Ende 2014 das Geld ausgeht, wenn der Bund nicht die finanzielle Deckelung aufhebt, gibt es bislang keine Vorschläge. Auch zur Fortschreibung der bis Ende 2013 fließenden Kompensationsmittel für den Hochschulbau, die für unser Land von zentraler Bedeutung sind, höre ich bislang nur, dass der Bund den Bedarf bei den Ländern für eine Fortsetzung nicht mehr erkennen könne.
Meine Damen und Herren von der FDP, verstehen Sie mich nicht falsch. Ich habe nichts dagegen, dass der Bund die mit der Exzellenzinitiative geschaffenen Strukturen verstetigt. Natürlich unterstütze ich auch, dass wir international sichtbare Leuchttürme der Wissenschaft schaffen und dass zum Beispiel die neu geschaffenen Zentren für Gesundheitsforschung, an denen Brandenburg beteiligt ist, zur dauerhaften Einrichtung werden. Das sind Dinge, die man - und auch ich - nur begrüßen kann.
Wenn wir aber die Verfassung ändern wollen, um mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern zu ermöglichen, dürfen wir uns nicht auf einen Teilaspekt beschränken, sondern müssen die Bund-Länder-Beziehungen in der Bildungsfinanzierung nach der Föderalismusreform insgesamt in den Blick nehmen, wie es schon angeklungen ist. Wir müssen uns umfassender mit dem sogenannten Kooperationsverbot auseinandersetzen.
Natürlich haben alle Beteiligten angesprochen, dass man mit dem Kooperationsverbot über das Ziel hinausgeschossen ist. Konkret stehen wir heute vor dem Problem, dass wir mehr Kooperation benötigen und nicht weniger: Es ist - erstens - allgemein bekannt, dass die finanziellen Aufwendungen Deutschlands für Bildung im internationalen Vergleich niedrig sind und erhöht werden müssen. Das können die Länder nur gemeinsam mit dem Bund erreichen. Es ist - zweitens - ebenso bekannt, dass das Qualifikationsniveau weiter angehoben werden sollte. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur mit gemeinsamem Engagement und mit Bund und Ländern gemeistert werden kann. Es ist drittens kaum noch zu übersehen, dass ausschließlich wettbewerblich organisierte Bundesfinanzierung im Hochschulbereich - das sehen wir gerade - dazu führt, dass die Hochschullandschaft in Deutschland in inakzeptabler Weise inhomogen ist und dadurch die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse weiter gefährdet wird.
Ein Ergebnis der von Frau von Halem erwähnten Expertenanhörung am 19. März im Deutschen Bundestag ist, dass wir diese Herausforderung nur mit einer sachgerechten Zurücknahme des Kooperationsverbotes erreichen können. Meine Damen und Herren von der FDP, ich kann Ihnen die Unterstützung der Landesregierung für eine sachgerechte Verfassungsänderung zusichern. Es ist wahrscheinlich, dass die von Ihnen heute thematisierte Änderung von § 91b Grundgesetz darin enthalten sein wird. Aus Sicht der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen ist es allerdings zum jetzigen Zeitpunkt auch denkbar, dass wir ohne Änderung des Grundgesetzes auskommen.
Der Hochschulpakt 2020 sowie der Pakt für Forschung und Innovation wie auch die Exzellenzinitiative wurden gemeinsam von Bund und Ländern ausgehandelt und funktionieren weitgehend. Für den Bereich der allgemeinen Bildung wird es wohl
einer Verfassungsänderung bedürfen. Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist daher in die richtige Richtung. Was allerdings derzeit seitens des Bundes auf den Tisch gelegt wird, ist nicht mehr als ein Zuckerstückchen, von dem der Bund bestimmt, wer es bekommt.
Das ist keine Alternative im Vergleich zu dem schon von Frau Melior erwähnten Bundesratsverfahren. Man merkt die Absicht und ist verstimmt. Ich werbe daher im Interesse einer umfassenden Lösung für den weitergehenden Antrag der Koalitionsfraktionen und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Das Schlusswort erhält die antragstellende Fraktion. Herr Abgeordneter Lipsdorf spricht für die FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich zitiere aus den „PNN“ vom 06.03.: „Hoffnung auf Gesetzesänderung.“ Frau Ministerin Kunst sagte:
„Die zusätzliche Förderung themenorientierter Strukturen würde weitere Innovationen in Forschung und Lehre versprechen.“
Der Präsident der Universität Potsdam, Oliver Günther, begrüßte das Vorhaben der Bundesregierung ebenso. Er hatte sich angesichts der Sparvorgaben für Brandenburgs Hochschulen wiederholt gegen das Kooperationsverbot ausgesprochen. Der Präsident der Freien Universität Berlin, Peter-André Alt, stimmt der Lockerung des Kooperationsverbots ebenfalls zu: „Ohne den Bund können wir sowieso nicht mehr finanziell existieren.“ - So weit zu dem Thema, Brandenburg hätte nichts davon, Frau Melior. Das halte ich für eine Parole, aber nicht für wirkliche Politik.
- Sie haben wortwörtlich gesagt: Brandenburg hätte nichts davon. Tut mir leid. Ich frage Sie: Worüber reden wir hier? Wir haben jetzt gesagt: Kooperation der Hochschulen. Dass man das sofort mit dem Schulbereich verbindet, halte ich, ehrlich gesagt, im Moment nicht für möglich, auch auf Bundesebene nicht, weil es dort verschiedene Ansätze gibt.
Gegen das Argument, das Vorhaben der Bundesregierung gehe nicht weit genug und das Kooperationsverbot müsse auch im Schulbereich aufgehoben werden, stehen eben solche Dinge wie: Bildung ist Ländersache und braucht den Wettbewerb. Bildung braucht auf jeden Fall Wettbewerb. Davon profitieren vor allem die Schüler, denn Entscheidungen, die sie berühren, sollten in ihrem Sinne nicht von Berlin gehandelt werden, sondern so nah wie möglich getroffen werden.
Dies ist eine Tatsache. Darüber kann man reden. Darüber kann man streiten und darüber kann man auch weiter in Ausschusssitzungen diskutieren. Wem eine gute Bildung in ganz Deutschland am Herzen liegt, der muss die Debatte führen, wie lebendiger und konstruktiver Bildungsföderalismus aussehen kann und soll, statt ständig diese eine Debatte mit dem Kooperationsverbot im Schulbereich vom Zaun zu brechen. Darüber können wir gern noch einmal reden, Frau Melior.
Die FDP-Fraktion hat hier eine ganz klare Haltung. Auch die Bundespartei hat hier eine ganz klare Beschlusslage. Deswegen sagen wir: Erst einmal mit einer Sache anfangen. Dann können wir später vielleicht über die anderen Sachen diskutieren.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Rednerliste zum Tagesordnungspunkt 10 angelangt. Zur Abstimmung steht der FDP-Antrag in der Drucksache 5/4869. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Es folgt der Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/4962. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer ganzen Reihe von Enthaltungen und wenigen Gegenstimmen angenommen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit ca. drei Stunden gibt es ein Dauerfeuer per Anträge auf Sie. Ich bin grenzenloser Optimist, vielleicht gelingt es mir, mit dem vorliegenden Antrag Ihre Zustimmung zu erreichen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der sichere Zugang zu Rohstoffen ist für die brandenburgische Wirtschaft von existenzieller Bedeutung. Viele Unternehmen, insbesondere die der chemischen Industrie, der Metall- und Elektroindustrie sowie des Verkehrswesens, sind bei vielen Rohstoffen zu 100 % auf Importe angewiesen.
Für die Unternehmen im Land ist die Rohstoffverfügbarkeit Voraussetzung für ihre Produktion und Innovation zugleich.
Für die Photovoltaik, die in unserem Land besonders stark vertreten ist, wird beispielsweise eine Vielzahl insbesondere metallischer Rohstoffe benötigt, unter anderem Kupfer, Kobalt und Metalle Seltener Erden. Der Zugang zu diesen Rohstoffen ist unabdingbar für Innovation und Zukunftsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft und damit auch für Arbeitsplätze in unserem Land.
Für die sichere Rohstoffversorgung der märkischen Wirtschaft bedarf es allerdings auch geeigneter Rahmenbedingungen. Dies gilt sowohl für den Bezug von Rohstoffen aus dem Ausland als auch die Nutzung von in Brandenburg gewinnbaren Rohstoffen. Die Sicherung der Rohstoffversorgung hat sich in den letzten Jahren zu einer Herausforderung entwickelt. Ein weltweit gestiegener Rohstoffbedarf, der zu enormen Preisanstiegen und teilweisen Rohstoffverknappungen geführt hat, trägt entscheidend dazu bei.
Viel entscheidender als die Preissituation ist für die Unternehmen die Verfügbarkeit der Rohstoffe. Gegenwärtig sind die Unternehmen sowohl auf den internationalen Märkten als auch hier in Deutschland und Europa erheblichen Schwierigkeiten und einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Die internationalen Rohstoffmärkte zeichnen sich durch eine Vielfalt von Handelsund Wettbewerbsverzerrungen aus. Einige Länder beschränken gezielt die Ausfuhr von Rohstoffen oder subventionieren deren Einfuhr, um die eigene Rohstoffversorgung abzusichern und ihren Unternehmen Vorteile im internationalen Wettbewerb zu verschaffen.
China kontrolliert derzeit 95 % des Weltmarktes und verknappt den Export seltener Erden nach Belieben. Dabei setzt es seine marktbeherrschende Stellung immer brutaler ein. Die WTO forderte China jüngst auf, von seiner restriktiven Ausfuhrpolitik abzulassen. Laut Aussagen der Europäischen Kommission existieren derzeit weltweit mehr als 450 Exportbeschränkungen auf Rohstoffe, über 400 verschiedene Rohstoffe sind davon betroffen. Zu Einschränkungen der Verfügbarkeit könnte es auch bei Rohstoffen, die in Deutschland und in Europa abgebaut werden, kommen.
Die EU-Kommission forderte in der Vergangenheit die EUMitgliedsstaaten dazu auf, mehr für die Versorgungssicherheit bei Rohstoffen zu tun. Die Kommission schätzt den Wert nicht ausgeschöpfter mineralischer Rohstoffe in Europa auf ca. 100 Milliarden Euro. Diese Reserven müssen genutzt werden, um sich hier auch ein Stück unabhängiger zu machen.
Erschwerend kommt hinzu, dass vorhandene, noch nicht erschlossene Rohstofflagerstätten in der EU zunehmend durch eine andere, konkurrierende Nutzung überplant werden. In Brandenburg sind bereits heute mehr als 60 % der Landesfläche als Naturschutzräume ausgewiesen. Das bedeutet, dass vorhandene Lagerstätten auf diese Weise künstlich verknappt werden.
Was bedeutet das für die Zukunft? Diese und kommende Landesregierungen müssen zukünftig sicherstellen, dass bei der Landesplanung und Raumordnung ökologische, ökonomische und soziale Belange gleichrangig berücksichtigt werden. Ich betone: gleichrangig. Wenn in Zukunft weitere Flächen für den Naturschutz ausgewiesen werden sollen, muss auch nachgeschaut werden, welche Rohstoffe damit der Nutzung entzogen werden. Das, meine Damen und Herren, ist unvermeidbar.
Neben den genannten Beeinträchtigungen besteht ein weiteres Risiko darin, dass einige Nachfrageländer im Begriff sind, systematisch Lagerstätten in anderen Ländern aufzukaufen, um ihre künftige Rohstoffversorgung zu sichern. Aufgrund dieser staatlichen Eingriffe besteht die Gefahr, dass das Funktionieren der Rohstoffmärkte weiter beeinträchtigt und der Wettbewerb zusätzlich verzerrt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte berücksichtigen Sie auch eines: Die Sicherung der Rohstoffversorgung sollte vorrangig Aufgabe der Unternehmen selbst sein. Die Landesregierung muss allerdings für geeignete politische Rahmenbedingungen Sorge tragen. Gemeinsam mit der Bundesregierung und der Europäischen Kommission sind diese gefordert, den politischen Einschränkungen der Rohstoffsicherheit entgegenzuwirken und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Unternehmen ihren Rohstoffbezug selbstständig sicherstellen können. Dafür sind ganzheitliche Strategien und ein koordiniertes Vorgehen erforderlich.
Angesichts immer knapper werdender Rohstoffe müssen wir unsere Kräfte bündeln, damit es gelingt, in den Bereichen Exploration, Gewinnung, Verarbeitung, Recycling und Substitution weltweit führende Expertisen zu entwickeln. Die Rohstoffpolitik der Bundesregierung setzt hierbei klare Akzente. Sie will den Unternehmen dabei helfen, vernünftige Strategien gegen Rohstoffknappheit zu entwickeln. Zum anderen verfolgt sie eine konsequente Politik der offenen Märkte.
Zentrale Elemente zielen - erstens - auf die Bekämpfung von Verzerrungen im internationalen Rohstoffhandel im Rahmen der handelspolitischen Vereinbarungen der EU und - zweitens auf Hilfen für Unternehmen bei der Erschließung ausländischer und heimischer Rohstoffe; Stichworte sind Urban Mining und Rohstoffpartnerschaften mit Drittländern. Ein Abkommen mit der Mongolei und Kasachstan hat die Bundesregierung in jüngster Vergangenheit bereits geschlossen.
Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Solche Kooperationen werden wir künftig häufiger sehen. Deutschland hat keine andere Wahl. Die Rohstoffe in Südamerika werden vor allem von den USA kontrolliert, damit bleiben dem Rest der Welt nur Lieferanten wie China, Russland oder, wie bereits genannt, Kasachstan. Woher wollen wir die Rohstoffe sonst bekommen?