Was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, jedoch verschweigen, ist, dass der Export von Geflügelfleisch in den vergangenen zehn Jahren um über 150 % und der Export von Schweinefleisch im selben Zeitraum um mehr als 260 % zugenommen haben.
Schon aus diesem Grund erinnert mich die Debatte, die wir heute führen, etwas an den Diskurs zur Energiestrategie des Landes, in dem Ihre Fraktion gesagt hat, Brandenburg könne sich bereits heute zu 100 % mit erneuerbaren Energien versorgen. Das trifft zu. Aber im Gegensatz zu Ihnen bleiben wir beim Thema Handel nicht an der Landesgrenze Brandenburgs stehen und geben uns nicht mit der Erkenntnis, dass es in Brandenburg schon heute zur Subsistenzwirtschaft reicht, zufrieden, sondern wir unterstützen die hier ansässigen Betriebe vielmehr dabei, ihre Produkte nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch innerhalb der Europäischen Union und in Asien zu vermarkten und zu vertreiben, wo die Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Fleisch aufgrund des Bevölkerungswachstums und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung weiter steigt.
Ein weiteres zentrales Problem, auf das Sie in Ihrem Antrag ebenfalls nicht eingehen - und das können Sie auch nicht kaschieren, indem Sie sagen, Sie wüssten, dass der Begriff nicht definiert ist -, ist die Tatsache, dass es bis heute keine verbindliche Definition des Begriffs „Massentierhaltung“ gibt, auf den Sie sich beziehen können.
Massentierhaltung - ja, Frau Niels, Massentierhaltung, genau! Das klingt nämlich gefährlich, das klingt bedrohlich, das klingt abstoßend, und genau darauf zielt doch Ihr Antrag ab: Ängste sollen geschürt und Misstrauen soll gesät werden.
Und das, meine Damen und Herren von den Grünen, ist eben keine Basis, auf der man fachliche Debatten führen kann, und darum ist das auch ein gewichtiger Grund, Ihren Antrag hier heute schlichtweg abzulehnen.
Als äußerst zweifelhaft bewerten wir auch die von Ihnen geforderte Streichung von Bauprivilegien für Massentierhaltungsanlagen. Würde das Bauen von Mastanlagen mit dem Ziel erschwert, die Zahl der Masttiere zu senken, würde damit die Existenzgrundlage vieler in Brandenburg ansässiger Betriebe gefährdet.
Das nehmen Sie anscheinend achselzuckend hin, obwohl Ihnen mittlerweile klar sein müsste, dass die Brandenburger Landwirtschaft gerade in ländlichen Regionen oftmals ein wirtschaftlicher Anker ist, den es zu stärken und nicht zu schwächen gilt.
Lassen Sie mich abschließend auf eine grundsätzliche Sache zu sprechen kommen, die im direkten Zusammenhang mit den Haltungsanforderungen für Masttiere steht: die derzeit in der Überarbeitung befindliche Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union. Aktuellen Berichten des Europäischen Rechnungshofs zufolge würden die von der Kommission vorgeschlagenen Reformen zu einem Anstieg der Bürokratiekosten für die Unternehmen führen, obwohl das von allen Parteien verfolgte Ziel eine Verringerung des Bürokratieaufwands ist. An dieser Stelle gilt es gegenzusteuern. Wir Liberale würden uns freuen, Kollegin Niels, wenn wir die Grünen in diesem Punkt an unserer Seite wüssten und nicht an der Seite derer, die den landwirtschaftlichen Betrieben mit immer neuen Auflagen, immer neuen Formularen und immer neuen Nachweispflichten kostbare Zeit und Arbeitskraft rauben.
Fazit: Ihren Antrag halten wir für vollkommen überzogen und deshalb für verzichtbar, weswegen wir auch seine Überweisung in den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft ablehnen werden. Ihre Vorstellungen haben nicht im Entferntesten mit der guten fachlichen Praxis zu tun. Sie schaden dem Agrarstandort Brandenburg und den hier arbeitenden Familienbetrieben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Herr Minister Vogelsänger hat nun für die Landesregierung das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! An die Grünen: Ich habe ja schon viele Anträge hier im brandenburgischen Landtag erlebt, aber ein solcher Antrag, der nur mit Unterstellungen arbeitet, ist eine Frechheit gegenüber den Bäuerinnen und Bauern im Land Brandenburg.
Der Berufsstand leistet eine sehr verantwortungsvolle Arbeit. Wir haben 6 000 landwirtschaftliche Betriebe, große und kleine, die 36 000 Arbeitsplätze haben, und mein Ziel ist es, dass eine flächendeckende Landwirtschaft im Land Brandenburg erhalten bleibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung und der Berufsstand sind ernst zu nehmende Gesprächspartner, wenn es um die Themen Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz geht. Da, wo es Dinge zu verbessern gilt, stellen wir uns den Aufgaben, sowohl in den Fachgremien des Bundes als auch in den Bund-Länder-Arbeitsgruppen. Dazu müssen Sie uns nicht erst beauftragen. Die Charta für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Bundes wird derzeit in den Bund-Länder-Fachgremien auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.
In Brandenburg werden selbstverständlich nur Tierhaltungsanlagen genehmigt und betrieben, die allen gesetzlichen Vorgaben genügen. Bereits in den Genehmigungsverfahren werden
alle umweltrelevanten und Bürgerbeteiligungsprozesse transparent durchgeführt. Die Haltungsbedingungen in allen in den letzten Jahren im Land geförderten Milchviehställen gehen über die gesetzlichen Standards hinaus.
Die SPD-Fraktion hat zu Beginn dieses Jahres ein Strategiepapier zur Entwicklung des ländlichen Raumes vorgelegt. Darin geht es um den ländlichen Raum, die Landwirtschaft und selbstverständlich auch um den Verbraucherschutz.
Nun müssen wir fragen: Wo fängt das Massentier an? Bei einer Hühnergruppe, einem Stall ab 100 Schweinen oder einem Stall ab 500 Kühen? Es kommt darauf an, wie die Tiere gehalten werden. Das kann in einem großen Betrieb sehr verantwortungsvoll laufen und in einem kleinen Betrieb nicht. Ich gehe davon aus, dass das unsere Landwirte verantwortungsvoll machen.
Wir haben in Brandenburg, wir haben in Deutschland hohe Standards, wir haben ein gutes Kontrollsystem. Wir und auch ich stellen uns gern der Diskussion. Der Antrag der Grünen ist dafür keine Grundlage, und ich bin froh, dass er nicht in den Ausschuss überwiesen wird. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Wir werden sehen, ob Sie froh sein können - denn darüber müssen wir ja erst noch abstimmen.
Zunächst hat Frau Abgeordnete Niels noch einmal die Gelegenheit, in anderthalb Minuten dafür zu sorgen, dass dem nicht so entsprochen wird.
Wenn wir die von Frau Hackenschmidt erwähnte halbe Kuh nehmen und ihr einen ganzen Sportplatz geben, dann habe ich gar kein Problem. Es ist völlig albern, ja absolut affig, so zu tun, als sei die theoretische Fläche für das Tierwohl interessant. Auf diesem Niveau habe ich noch keine Debatte zur Landwirtschaft gehört. Deswegen möchte ich sagen, dass Sie - und zwar CDU, FDP, SPD und Linke - den Tierschutzbund regelrecht in die lächerliche Ecke gestellt haben, als ob das Bemühen um den Tierschutz keine Ursache hätte. Der Tierschutzbund arbeitet mit Agrarfirmen, mit Erzeugern zusammen. Auch auf der Seite wurde erkannt, dass man in puncto Tierschutz zwar ein Gesetz auf der Bundesebene hat, das jedoch so marginal ist, dass es eben eher in Richtung industrielle Produktion und nicht in Richtung artgerechte Tierhaltung geht.
Zu der These, ich würde Arbeitsplätze vernichten, wenn wir uns mit dem Antrag durchsetzten: Träfe dies zu, dürfte es ja keinen Betrieb geben, der artgerecht Tiere hält. Das ist sehr widersprüchlich.
Herr Büttner, wir reden hier über öffentliche Gelder, über Subventionen. Niemand muss sich als Landwirt hinsetzen und An
träge schreiben. Wenn er keine öffentlichen Subventionen erhält, kann er wirtschaften, wie er will, und muss sich nur an das Bundesrecht halten. Wenn man öffentliche Gelder über die GAP oder andere Programme bekommt, ist es doch wohl in Ordnung, wenn wir sagen: Okay, wir wollen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden, bevor sie auf den Teller kommen, basta!
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns bitte der Würde dieses Hauses entsprechend einer angemessenen Wortwahl bedienen sollten. Das Wort „affig“ als Bewertung für den Beitrag eines Abgeordneten gehört nicht dazu. Wir wollen hier keine Berliner Verhältnisse.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Es geht um den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/5128. Beantragt wird die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft - federführend - und den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Mit einer deutlichen Mehrheit ist diese Überweisung abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag direkt. Es geht um den Antrag auf Drucksache 5/5128, eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Kein Platz für Massentierhaltung - für eine zukunftsfähige standort- und tierschutzgerechte, umweltschonende und flächengebundene Tierhaltung in Brandenburg“. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Stimmenthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist dieser Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Ich gehe davon aus, dass wir alle hier uns dem Ziel verpflichtet fühlen, den Schülerinnen und Schülern in Brandenburg ein hochwertiges und vielfältiges schulisches Angebot zu ermöglichen. Es ist ja mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass gute Bildung maßgeblich über den Grad der Teilhabe am späteren gesellschaftlichen Leben entscheidet. Deshalb müssen wir uns gemeinsam dafür einsetzen, allen Heranwachsenden in unse
rem Land gute Start- und Aufstiegschancen zu bieten. Dazu gehört eben auch, dass jeder entsprechend seinen individuellen Fähigkeiten und Neigungen gefördert werden und seine Talente bestmöglich entfalten kann.
Wir treten für eine Bildungskultur ein, die Leistung und persönlichen Einsatz anerkennt, die Chancen schafft, und natürlich braucht man auch ein leistungsfähiges Bildungssystem, wenn man solche Chancen schaffen möchte. Die Bekenntnisse dazu lassen sich ja regelmäßig von allen Vertretern hier vernehmen. Aber die Frage ist natürlich: Wie sieht es in der Praxis aus? In der Praxis sehen wir, dass von dem Bekenntnis der Landesregierung, Bildung habe Priorität, nicht viel übrig bleibt.
Der Unterrichtsausfall ist in diesem Land so hoch wie nie zuvor, die Belastung der Lehrkräfte ist so hoch, dass fast 3 % dauerkrank sind und damit die theoretische Vertretungsreserve komplett aufgebraucht ist. Nun verändern Sie auch noch die Grundlage für die Zuweisung der Lehrerwochenstunden an die Schulen. Da sage ich: Veränderung muss ja nicht immer etwas Schlechtes sein; aber dass diese Landesregierung im Bildungsbereich etwas verändert und es dadurch besser wird, wäre ein Novum. So ist auch diese Neufassung der Verwaltungsvorschrift Unterrichtsorganisation keine Verbesserung, sondern bedeutet eine drastische Verschlechterung der Ausstattung der Schulen.
Das Ministerium sagt, die neue Verwaltungsvorschrift sei kürzer und übersichtlicher, und es tut so, als ob das etwas Positives sei. Da sage ich durchaus: Ja, in der Kürze liegt die Würze, und auch an Übersichtlichkeit haben die wenigsten etwas zu meckern. Wenn dadurch allerdings die Verlässlichkeit, die Verbindlichkeit und die Transparenz verloren gehen, ist das kein Grund zur Freude.
In der Vorschrift ist von Richtwerten die Rede, die eingehalten werden sollen. Aber gerade Ihnen, werte Kollegen von der Regierungskoalition, dürfte klar sein, wie groß die Lücke zwischen Soll und Ist bei Ihnen manchmal ist. Bisher war die Bemessungsgrundlage für die Zuweisung der Lehrerwochenstunden einheitlich und für jede Schule transparent und nachvollziehbar in § 5 geregelt. In der neuen Fassung findet sich aber keine transparente Regelung mehr. Da heißt es lediglich: Die staatlichen Schulämter erhalten für ihren Zuständigkeitsbereich vor Beginn des Schuljahres die Mitteilung über die Zuweisung der verfügbaren Vollzeiteinheiten.
Wenn die sagen: Mehr ist nicht verfügbar!, dann ist das zu akzeptieren. Nachprüfen kann man das nicht großartig, daher muss man es so hinnehmen.
Hingenommen werden muss künftig wohl auch, dass bei der Frage der Klassenbildung die Schulkonferenz überhaupt nicht mehr gefragt wird. Ich will nicht sagen, dass sie nicht beteiligt wird. Beteiligt wird sie ja, denn sie soll informiert werden, wenn der Höchstwert überschritten wird, aber sie wird nicht mehr gefragt. Sie ist nicht mehr zustimmungspflichtig, sie muss nicht mehr einbezogen werden. Von daher ist das keine Änderung, die von sonderlich großer gegenseitiger Achtung zeugt, sondern dies zeugt aus meiner Sicht von Ignoranz gegenüber Lehrern, Schülern und Eltern.