Deswegen sagen wir ganz klar, dass wir das, was heute hier Thema ist, wollten und auch noch wollen. Wir wollen eine Neuregelung des Übergangsgeldes. Wir wollen eine Anrechenbarkeit bei den Einkünften für ehemalige Minister. Wir wollen die Anhebung des Eintrittsalters in den Ruhestand.
Wir wollten aber darüber hinaus, dass es in Brandenburg endlich eine Klärung gibt, ob und nach welchem Status die Staatssekretäre beschäftigt und eingestellt werden. Sind sie in Brandenburg Angestellte oder politische Beamte? Diese Frage ist bis heute nicht geklärt. Auch der Gesetzentwurf klärt diese Frage in keiner Weise.
Jetzt kommt das Entscheidende: Daran schließt sich die Frage an, welche Eignung und Laufbahnbefähigung die Kolleginnen und Kollegen zukünftig bräuchten, um diese Funktion auszufüllen. Es gibt noch eine ganze Reihe von Fragen. Auch wenn Sie ein wenig rumoren und versuchen, ein wenig herumzusticheln: Sie werden es nicht schaffen. Wir werden trotzdem weiterhin diese Punkte kritisch ansprechen - so, wie es sich gehört.
Wir als CDU-Fraktion sind bei einem Großteil der Veränderungen dabei. Der Minister hat sie gerade vorgestellt. Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum plötzlich in Brandenburg im Jahre 2012 - und dann irgendwann folgend - ein Minister bereits nach zwei Jahren einen Ruhegehaltsanspruch von 12 % erwirbt. Das sind sage und schreibe, um es in Zahlen auszudrücken, 1 000 Euro. 1 000 Euro nach zwei Jahren! Wir möchten nicht in Abrede stellen, dass der Job eines Ministers - auch eines Abgeordneten, Frau Kollegin - eine Herausforderung ist. Ich glaube aber, an der Stelle ist die Herausforderung keine Begründung allein dafür, eine solche Regelung einzuführen.
Nur einmal als Vergleich: Im Jahr 2010 erhielt ein Mann, ein Rentner, in Brandenburg im Durchschnitt 1 050 Euro nach 40 Beitragsjahren und eine Frau 893 Euro nach 40 Jahren. Es gibt noch eine ganze Reihe von Fragen. Wir freuen uns auf die Debatte dazu im Hauptausschuss und auf die Argumente von Rot-Rot, vor allem der Linken, wie Sie diese Dinge begründen wollen, nachdem Sie so oft andere Plakate in Brandenburg gehängt haben. - Vielen herzlichen Dank.
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine zur richtigen Zeit gestellte Frage zu? - Aber Sie sind jetzt schon weg. Also offensichtlich nicht.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Kosanke erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Ingo Senftleben, Deine Rede zeigt, dass wir uns mit dem Gesetz noch viel Zeit lassen können. Die Kritik am Tempo ist insofern überzogen. Wenn ihr so weitermacht, wird euch dieses Gesetz lange nicht betreffen.
Ich möchte zuallererst zu einem wichtigen Thema kommen, das der Minister - und das muss man ihm vorhalten - hier gänzlich unterschlagen hat. In der neuen Gesetzesformulierung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Frauen inzwischen ganz selbstverständlich Mitglieder der Landesregierung sind. Das wird jetzt auch textlich ausgedrückt. Ich finde, das ist ein Meilenstein. Dies in der zweiten Änderung des Gesetzes zu vollziehen ist angebracht.
Zu den Regelungen des Gesetzentwurfs wurde schon einiges gesagt. Wir verändern den Umgang mit dem Übergangsgeld. Es soll den Übergang nicht versilbern, sondern erleichtern. In dem Moment, in dem Minister oder ein Ministerpräsident ausscheiden - das ist bei uns ja nicht so üblich wie in anderen Ländern -, würde das Übergangsgeld nur gezahlt werden, wenn man nicht gleich in eine andere lukrative Beschäftigung wechselt.
Wir haben Änderungen zum Ruhegehalt. Der Minister hat es klar ausgeführt. Wir passen an die demografische Entwicklung an. Wir passen daran an, dass wir nicht nur älter werden, sondern auch länger aktiv sind - auch unsere Ministerinnen und unsere Minister. Auch wenn es den Haushalt - Kollege Dr. Markov wird es bedauern - nicht wirklich entlasten wird, ist es doch eine Angleichung, Gerechtigkeit zwischen den Berufsgruppen zu schaffen. Insofern ist sie zu begrüßen.
Wir haben eine kleine Veränderung bei der Höhe des Anspruchs: 3,48 % nach fünf Jahren weniger. Auch das wird den Haushalt nicht retten, trägt aber Folgendem Rechnung: Wenn man sagt, dass hier alle sparen müssen, dann muss auch hier gespart werden. Nichtsdestotrotz bleibt es dabei: Die Höchstgrenze bleibt bei 71,75 %, wobei es, wie in anderen Bundesländern, den meisten Mitgliedern der Landesregierung schwer fallen wird, diese Höchstgrenze zu erreichen.
Wichtig ist - das ist eine Sache, die nicht nur die Mitglieder der Landesregierung betrifft - die neu eingeführte Staffelung. Diese Staffelung, dass ab zwei Jahren ein kleiner Anspruch erworben wird, der jährlich steigt, um nach den fünf Jahren regelmäßig um 2,4 % zu steigen, trägt dem Umstand Rechnung, dass Politikerinnen und Politiker tatsächlich einen anderen Job haben als die meisten anderen Menschen, einen Job, der sehr schnell zu Ende sein kann, egal, was die Inhaber dieser Funktion dabei selbst verschuldet haben oder auch nicht.
Es ist richtig, wie ich denke, hier eine höhere Flexibilität hineinzubringen. Das ist zeitgemäß, um Übergänge zu ermöglichen. Wir sollten, auch wenn es im Ministergesetz nicht berührt ist, in den Beratungen schon einmal andiskutieren, für die Staatssekretäre gleichzuziehen. Auch hier gibt es eine Lücke, wie ich meine, weil bestimmte Ansprüche weiterhin erst nach fünf Jahren entstehen. Den Punkt könnte man mit in die Beratungen nehmen, auch wenn es für das Ministergesetz keine Veränderung bringen würde.
Ansonsten sehen wir Ihren Anregungen gern entgegen und hoffen, dass diese nicht nur in Form von Polemik kommen, sondern in der qualifizierten Form von Änderungsanträgen im parlamentarischen Verfahren. Wir freuen uns darauf und werden uns zu gegebener Zeit hier wiedersehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kosanke. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Vogdt erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde langsam Zeit. Endlich legt die Landesregierung dem Landtag ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes vor.
Wir Liberale haben schon im Frühjahr vergangenen Jahres gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen - wir haben es gerade gehört - die Landesregierung aufgefordert, Eckpunkte zur geplanten Änderung vorzulegen. Dieses Anliegen wurde damals im Hauptausschuss von SPD und Linke niedergestimmt.
Meine Damen und Herren, Sie alle wissen genau: Regierungsmitglieder wie auch Abgeordnete stehen hinsichtlich ihrer Be
züge, aber insbesondere hinsichtlich ihrer Versorgungsleistungen unter strenger Beobachtung der Medien und Bürger - das ist auch gut so. Insbesondere bei den Versorgungsleistungen ist es nicht vermittelbar, dass Minister innerhalb kürzester Zeit Versorgungsanwartschaften aufbauen können, die einem normalen Arbeitnehmer nicht einmal nach 40-jähriger Berufstätigkeit zustehen. Das intransparente Versorgungssystem ist somit mit Recht stets ein Stein des Anstoßes.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir Liberale beteiligen uns nicht an einer Neiddebatte, sehen aber die Notwendigkeit, dass insbesondere in Zeiten, in denen die öffentlichen Haushalte alle hoch verschuldet und Einsparungen in vielen Bereichen unumgänglich sind, grundlegende Änderungen und insbesondere Transparenz bei Bezügen und Versorgung unserer Minister und des Ministerpräsidenten unumgänglich sind.
Schon allein die Vorbildfunktion macht dies zwingend, auch wenn wir in jeder Plenarsitzung erleben, dass das mit der Vorbildfunktion noch nicht so richtig funktioniert.
Ich will hier nicht auf die allseits bekannten Fälle der letzten Zeit eingehen, die uns allen vor Augen geführt haben müssten, dass sich im System der Regelungen des Ministergesetzes etwas ändern muss.
Lassen Sie mich jetzt zum Gesetzentwurf kommen: Angekündigt wurde ein Gesetzentwurf mit „maßvollen, aber spürbaren Kürzungen“. Im Ländervergleich muss man feststellen, dass die Landesregierung zwar Anpassungen vornimmt - ob diese aber vor dem Hintergrund der demografischen Situation und der gesellschaftlichen Stimmung Brandenburgs, die insbesondere Sie durch Ihre Regierungstätigkeit zu verantworten haben, ausreichend sind, wird sich zeigen. Die Anhebung der Altersgrenzen für den Beginn des Ruhegehalts und gleichzeitig eine Harmonisierung der Regelungen des Ministergesetzes und des Beamtengesetzes sind ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Dass eine künftige Anhebung der Altersgrenze bei Beamten sich auch automatisch auf Minister auswirken wird, ist - vorsichtig formuliert - selbstverständlich. Wir können nicht Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes mehr abverlangen, als dies bei ihren obersten Dienstherren der Fall ist. Das die Verkürzung der Mindestdauer der Amtszeit von bisher fünf Jahren auf zwei Jahre wirklich notwendig ist, wage ich zu bezweifeln, denn auch in einer ganzen Reihe anderer Bundesländer gilt eine Mindestfrist von fünf Jahren.
Viel entscheidender ist aber die Frage, ob nicht auch im Bereich der Versorgungsansprüche von Ministern die Marschrichtung „Privat vor Staat“ gelten muss. Die FDP-Fraktion hätte es begrüßt, wenn auch bei der Landesregierung der Erkenntnisprozess so weit gegangen wäre, einen echten Systemwechsel zu versuchen. Und wenn man schon nicht den Mut zu einem kompletten Systemwechsel hat und Vorreiter in Deutschland sein will, dann hätte ich zumindest erwartet, dass innovative Regelungen aus anderen Bundesländern Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hätten. Statt einer Verkürzung der Mindestdauer der Amtszeit von fünf auf zwei Jahre hätte man schließlich auch über eine analoge Regelung zu § 12a Hamburgisches Senatsgesetz nachdenken können. Die Gefahr eines
Ausscheidens aus dem Amt ohne Versorgungsanspruch hätte auch in Brandenburg im Wege eines sogenannten Versorgungssolidarbeitrags durch die anderen Kabinettsmitglieder gelöst werden können.
Abschließend folgende Anmerkung: Die vorgeschlagenen Änderungen des Ministergesetzes können erst ein Anfang sein. Wir Liberale halten an unserer Forderung fest, dass auch bei Staatssekretären über Neuregelungen nachzudenken ist. Ich freue mich auf eine entsprechende Diskussion im Hauptausschuss. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Vogdt. - Damit sind wir beim Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter Görke hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Diskussion zu diesem Gesetz treten wir nach Vorlage der Eckpunkte heute in das parlamentarische Verfahren ein. Bekanntermaßen hat dieses Gesetz, über dessen Änderung wir heute diskutieren, schon stürmische Geburtswehen hinter sich. Auf den Tag genau vor 21 Jahren musste die 1. Lesung des Gesetzentwurfs für das Ministergesetz in den späten Abendstunden von Ihrem Vorgänger, Frau Präsidentin, Herrn Dr. Knoblich, vertagt werden. Vorausgegangen war ein Mehrheitsbeschluss des Landtags, wonach es keine Debatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung geben sollte. Dagegen wehrten sich die Fraktionen der CDU und der damals Linken Liste/PDS mit einem gemeinsamen Auszug aus dem Plenarsaal - auch das gab es einmal.
Weshalb erwähne ich das? Die Rechtsstellung von Mitgliedern der Landesregierung ist genauso wie die Rechtsstellung und die Versorgung von Abgeordneten eine hochsensible und in der Öffentlichkeit stark diskutierte Frage. Unter Anerkennung der verantwortungsvollen Arbeit, die die Mitglieder der Landesregierung leisten, waren und sind wir als Linke der Auffassung, dass der Abbau von Überprivilegierung - ich spreche von Überprivilegierung - nicht nur aus demografischen und haushalterischen Erwägungen, sondern auch aus rein praktischen, politischen Gründen, aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit dringend notwendig ist.
Es dürfte ja bekannt sein, dass die Linksfraktion im Brandenburger Landtag bereits vor 21 Jahren umfangreiche Änderungsvorschläge zum Ministergesetz unterbreitet hat und seitdem die Novellierung des Ministergesetzes auf der politischen Agenda hatte. Sehr geehrter Kollege Senftleben, zum Tempo:
(Senftleben [CDU]: Ja, wir waren schuld! - Frau Stark [SPD]: Sie hatten zehn Jahre lang die Gelegenheit! - Senftleben [CDU]: Wir reden von jetzt, heute!)
Sie hatten von 2000 bis 2009 Zeit, dieses Tempo vorzulegen. In dieser so dringend benötigten Zeit haben Sie zahlreiche Minister wie den Kollegen Schelter, den Minister Fürniß, die Staatssekretäre Kluge und Stange - die sind mir jetzt eingefallen; es
gibt eine ganze Reihe mehr - wirklich gut versorgt. Insofern ist Ihre Kritik hier wirklich völlig daneben!