Der Parlamentsauftrag zur Zweckbindung der Mittel des Entflechtungsgesetzes wurde übererfüllt. Brandenburg sorgt für Verlässlichkeit und Planungssicherheit.
Wichtige Politikbereiche: Ausbau und Neubau von Hochschulen, Bildungsplanung, Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und Wohnraumförderung. Warum übererfüllt? - Statt Orientierung konkrete Prozentsätze, Stärkung der Fachminister - insofern, Herr Beyer, haben Sie völlig Recht, dass ich mit dem Klammersack gepudert wäre, wenn ich da irgendetwas zu meinen Ungunsten ändern würde - sowie den entsprechenden Parlamentsvorbehalt.
Es ist ein gutes Signal für die Kommunen. Wir wollen für diese Politikbereiche weiter mindestens die 107 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Und es ist ein gutes Signal zur Verhandlung des Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin. Bei dem Datum 14. Juni steht wohl im Kalender der Bundeskanzlerin: Verhandlung mit dem Ministerpräsidenten. Der Landtag gibt ein ganz starkes Signal: Diese Zweckbindung soll erhalten bleiben.
Herr Genilke, vielleicht rufen Sie einmal bei Ihren Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen an.
Es gibt in Ostdeutschland lediglich in Sachsen-Anhalt einen Parlamentsbeschluss. Ansonsten gibt es nichts.
Ich habe meine Kollegen, meine Fachkollegen angerufen. Die sind auf dieses Gesetz richtig neidisch. Rot-Rot und FDP sorgen für Planungssicherheit.
Wir hatten gestern einen Parlamentarischen Abend vom VDV, dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. Der VDV sagt, Brandenburg setzt ein wichtiges und richtiges Signal in der Verkehrspolitik.
Jetzt kommen wir zur Evaluation 2016. Das werden wir dann gemeinsam nutzen, um deutlich zu machen, dass wir auch einen Bedarf über 2019 hinaus haben. Die Verhandlungen werden dann natürlich auch in diese Richtung gehen.
Wenn wir Klarheit mit dem Bund und zumindest die 107 Millionen Euro erkämpft haben, werden Frau Prof. Kunst und ich dann ein Bauprogramm für 2014 vorlegen, um dafür zu sorgen, dass dieses dann zügig umgesetzt werden kann.
Ich bitte Sie um Zustimmung für Ihre Wahlkreise, denn es ist ein gutes Gemeinschaftswerk von Landtag und Regierung.
Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Herr Abgeordneter Genilke hat eine Kurzintervention angemeldet. Bevor er dazu Gelegenheit bekommt, begrüßen wir sehr herzlich in diesem Hause Schülerinnen und Schüler des Evangelischen Gymnasiums Doberlug-Kirchhain. Seien Sie willkommen!
Herr Minister! Sie haben den VDV angesprochen, das ist in Ihrer Rede schon das richtige Stichwort. Was die offizielle Rede im Rahmen des Parlamentarischen Abends angeht, so haben Sie Recht, es wurde insgesamt betont, wie wichtig das Gesetz ist. In dem gemütlicheren Teil kam aber sehr wohl die Aussage, dass die Öffnungsklausel natürlich herausgenommen werden müsse. Das ist die Intention am gestrigen Abend gewesen. Da müssen Sie noch einmal mit Herrn Faber und den Kollegen sprechen.
Herr Minister! Wenn Sie mir zu diesem Gesetz jetzt sagen, ich müsste meine Kollegen anrufen, muss ich erwidern: Erstens bin ich nicht für die Gesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Zweitens traue ich der Landesregierung an der Stelle nicht - das darf ich als Opposition ausdrücklich -, denn alles, was die bisherigen Haushalte von Rot-Rot hergegeben haben, war eindeutig eine Kürzung im Straßenbereich. Ich muss hierbei schon um Verständnis bitten, dass ich Ihnen die Aussage, daran würde nicht gerüttelt, daran würde sich nichts ändern, so nicht abnehmen kann. Ich denke vielmehr, wenn Sie es ernst meinen, verlangen wir lediglich, dass für vier Jahre an dieser prozentualen Verteilung der vier Bereiche nicht gerüttelt wird. Das halte ich für mehr als angebracht, wenn wir tatsächlich Planungssicherheit haben wollen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Genilke. - Herr Minister Vogelsänger hat nun Gelegenheit, darauf noch einmal zu reagieren.
Ich kann das nur bestätigen, was Frau Wehlan gerade als Zwischenruf geäußert hat. Beim VDV herrschte eine gute Stimmung bezüglich dieses Gesetzes.
Herr Genilke, die Länder haben gemeinsame Interessen. Daher ist es schon interessant, wie Mecklenburg-Vorpommern sich verhält.
Es gibt einstimmige Ministerbeschlüsse in den Bereichen Verkehr und Hochschule. Deshalb ist es richtig, dass wir auch gemeinsam als Länder unsere Interessen gegenüber dem Bund deutlich machen. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Es liegt Ihnen erstens der Änderungsantrag, Drucksache 5/5463, eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zweitens zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft, Drucksache 5/5424. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Einige Enthaltungen. Diesem Antrag ist Folge geleistet worden. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV)
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Burkardt hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag, der mit dem vorliegenden Vertrag geändert oder abgelöst werden soll, datiert aus dem Jahre 2008 und ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. Ziel des seinerzeitigen Staatsvertrages war es - zu lesen im § 1 -, das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken.
Glauben wir einmal, dass dies das Ziel war. Jedenfalls steht es so in dem Gesetz. Aus diesem Grund wurden in dem Staatsvertrag auch diverse restriktive Maßnahmen ergriffen, beispielsweise wurde das Lottospielen über das Internet untersagt. Außerdem wurde es privaten Anbietern verboten, Sportwetten anzubieten. Und, fragt der kundige Thebaner: Hat es etwas genutzt? - Wer die einschlägigen Beobachtungen zusammenfasst, wird darauf kommen, dass mit Sicherheit über 90 % der Sportwetten in Deutschland illegal sind - so jedenfalls nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 12. April 2011.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass sich der neue Staatsvertrag ein wenig mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland annähert. Es fällt zum Beispiel das Internetverbot, und das staatliche Monopol bei Sportwetten wird beendet. Genau das hatten CDU und FDP bereits im September 2010 im Landtag gefordert. Das Schicksal solcher Anträge im Landtag ist hinlänglich bekannt und braucht von mir nicht weiter vorgetragen zu werden.
Meine Damen und Herren, dieser Staatsvertrag könnte als ein neuer Versuch, das Glücksspielrecht in Einklang mit dem europäischen Recht zu bringen, so unsere Zustimmung zu erfahren. Wir stellen allerdings einen Antrag bezüglich der Verteilung der Mittel aus dem Lottoaufkommen. Die werden bisher in Höhe von 5 Millionen Euro den Ministerien zugewiesen und dann von Ministern und Ministerpräsident ein wenig nach Gutsherrenart verteilt.