Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich sagen: Mich verwundert schon ein Stück weit, dass wir hier von einigen Fraktionen zur 2. Lesung Redebedarf angezeigt bekommen haben. Wir haben in der Debatte zur 1. Lesung hier vieles an Argumenten ausgetauscht, wir haben dann an den Innenausschuss überwiesen. Im Innenausschuss haben wir ohne weitere Debatte die Annahme einstimmig beschlossen. Es gab lediglich die Ablehnung bzw. die Enthaltung einer Fraktion. Ich kann das nur so werten, dass Sie sich hier heute entweder in Wiederholungen ergießen...
... und die Übertragung der allgemeinen polizeilichen Kompetenzen auf die Bediensteten der Bundeszollverwaltung als größeren Wurf verkaufen und deklarieren wollen, als er es ist, und hier noch mal sagen wollen, dass dies ein Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit sei. Deswegen sage ich an dieser Stelle und bei dieser Gelegenheit ganz klar: Die Zollverwaltung hat eigene Aufgaben und eigene Zuständigkeiten. Die Übertragung der allgemeinpolizeilichen Kompetenzen auf die Bediensteten der Bundeszollverwaltung wird keine Kompensation dafür sein, dass jährlich viel weniger junge Anwärter in den Polizeidienst Brandenburgs eingestellt werden, als wir Personalabgänge zu verzeichnen haben. Die Übertragung der allgemeinen polizeilichen Kompetenzen dient aber der Rechtssicherheit und der Handlungssicherheit der Bediensteten der Bundeszollverwaltung im täglichen Dienst. Deshalb stimmen wir zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lakenmacher, ich bin ganz an Ihrer Seite. Auch wir hätten mit einem Rede
verzicht heute gut leben können. Die Argumente sind im Innenausschuss ausgetauscht worden, die Beschlussempfehlung ist einstimmig an das Parlament überwiesen worden. Wenn ich mich recht erinnere, haben wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam für eine gute Idee gehalten.
Ich sage noch einmal für die wenigen anwesenden Gäste, worum es eigentlich geht. Diese Gesetzesänderung des Polizeigesetzes soll ermöglichen, dass zukünftig auch Zollbeamte allgemeine polizeiliche Befugnisse im Rahmen der Eilzuständigkeit erhalten, also zum Beispiel an der Grenze auch jemanden festnehmen können. Das ist eine gute Idee. Das ist von allen Fraktionen des Hauses als ein Baustein im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung gelobt worden. Wunderbar! Lassen Sie uns diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Goetz, Sie waren der einzige, der reden wollte. Dann müssen Sie heute den langen Part übernehmen. Ich danke Ihnen allen und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Über so viel gespannte Erwartung freue ich mich natürlich. In zwei Tagen beginnt die Fußballeuropameisterschaft in Polen und der Ukraine. Diese Fußballeuropameisterschaft wird dazu führen, dass es verstärkt zu Ein- und Ausreisen an der Brandenburger Grenze zu Polen kommt. Dieser verstärkten Einund Ausreisen müssen wir gewachsen sein. Die polnischen Kollegen auf der anderen Seite der Grenze werden für diese Zeit vorübergehend wieder Grenzkontrollen einführen. Das ist ausdrücklich möglich. Ich begrüße die Entscheidung unserer polnischen Kollegen und bin gespannt, ob diese befristete Wiedereinführung von Grenzkontrollen in diesen zwei Wochen möglicherweise Auswirkungen auf die Kriminalitätsentwicklung hat. Möglicherweise haben wir genau in dieser Zeit einen Rückgang von Straftaten zu verzeichnen. Das ist spannend. Ich bitte Sie, Herr Innenminister, schon einmal zu schauen, wie sich das entwickeln wird. Unter Umständen kann man auch Schlussfolgerungen ziehen, wie auch wir auf unserer Seite der Grenze für mehr Sicherheit sorgen können.
Richtig ist: Der Zoll kann das nicht. Es liegt ganz frisch der Gesundheitsbericht des Polizeipräsidiums Potsdam vor. Dieser Gesundheitsbericht stellt fest, dass jeder Polizeibeamte des Landes Brandenburg im Durchschnitt 33 Tage pro Kalenderjahr krank ist. Das heißt, 700 Polizeibeamte sind ständig krank. So viele Zollbeamte gibt es in ganz Brandenburg nicht. Ich weiß nicht genau, wie viele wir haben; auch das wäre eine Frage. Wir können uns also nicht der Illusion hingeben, dass die Polizei durch die Übertragung von Befugnissen auf den Zoll in ihren Aufgaben so weit entlastet wird, dass allein der Krankenstand der Polizei aufgefangen wird und erst recht natürlich nicht der Personalabbau, der bis 2019 vollzogen werden soll. Insofern noch einmal der Appell - das muss an dieser Stelle sein, deswegen auch der nochmalige Redebedarf -: Sie haben für morgen einen Antrag gestellt, der ähnlich wiederholt, was
schon gesagt worden ist. Es ist gut, dass der Zoll polizeiliche Befugnisse erhält. Wenn die Zollbeamten Feststellungen treffen, dann sollen sie auch entsprechend reagieren können. Wir stimmen selbstverständlich zu. Die eigentliche Aufgabe der inneren Sicherheit, die eigentliche Aufgabe der Abwehr von Straftaten, der Kriminalitätsverfolgung, ob EM oder nicht, liegt bei der Polizei des Landes Brandenburg, und diese Aufgaben müssen wir wahrnehmen. Das möchte ich bei jeder Gelegenheit immer wieder gerne sagen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann natürlich zu allem reden, aber man muss es nicht, vor allen Dingen nicht, wenn schon vieles gesagt worden ist.
Ich war gespannt auf sensationelle neue Feststellungen, die Herr Goetz uns hier unter Umständen zu vermitteln hat. Ich bin enttäuscht worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben über die Übertragung von polizeilichen Eilzuständigkeiten an Vollzugskräfte im Zolldienst im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei Brandenburg bereits im April-Plenum diskutiert. Ich habe für unsere Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar Verständnis für diese Eingriffsrechte in besonderen Situationen, aber auch ein gewisses Unbehagen geäußert.
Die Zollverwaltung und damit auch der Zollvollzugsdienst unterstehen dem Bundesfinanzministerium. Vonseiten der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft wird die Eilzuständigkeit vehement gefordert, bevorzugt allerdings als bundeseinheitliche Regelung. Von anderer Seite wird zur besseren Bekämpfung von Zoll-, Steuer- und Wirtschaftskriminalität die Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei gefordert. Dadurch könnte eine dienstrechtliche Gleichstellung von Zollvollzugsbeamten und Polizeibeamten erreicht werden. Diese bundesrechtlichen Regelungen gibt es aber bisher nicht, und in den meisten Bundesländern besteht für den Zoll keine polizeiliche Eilzuständigkeit. Diese wurde nur in das Polizeirecht von Bayern, Baden-Württemberg und kürzlich Sachsen übernommen. In Schleswig-Holstein fallen Zollvollzugskräfte mit dem Recht auf Schusswaffengebrauch automatisch unter den Polizeibegriff.
ne Erfahrungen vor, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Bischoff hervorgeht.
In Bayern wurde wohl von der übertragenen Eilkompetenz seit 2008 nie Gebrauch gemacht, in Baden-Württemberg ist der Zoll zufrieden, die Polizei äußert sich nicht, und aus Sachsen liegen auch keinerlei Erfahrungen vor.
Der SPD-Innenminister von Rheinland-Pfalz äußerte neulich auf einer Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung seine strikte Ablehnung der Eilkompetenz für Zollbeamte und lehnte eine Aufnahme ins Polizeigesetz seines Landes ab.
Die Problematik ist im Innenausschuss nicht noch einmal vertieft erörtert worden. Insgesamt ist die Maßnahme, so man sie begrüßt, sicher nur ein kleines Puzzlesteinchen im Kampf gegen die Kriminalität. Zur Kompensation von Defiziten in der Polizeiarbeit ist sie keineswegs geeignet. Die Eilkompetenz für Zollbeamte wird den Diebstahl von Kraftfahrzeugen und landwirtschaftlichen Maschinen nicht nennenswert beeinflussen, ebenso wenig wie die Präsenz von Bereitschaftspolizei die Aufklärungsrate nennenswert beeinflussen wird. Präsenz schafft Zuversicht bei einer verunsicherten Bevölkerung, sie ersetzt aber nicht kriminalistische Ermittlungsarbeit und Qualität. Wir werden uns zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Gesetzesänderung liefern wir unbestritten einen weiteren Baustein, um Grenzkriminalität weiter zu bekämpfen.
Ob der Baustein größer ist oder ob er kleiner ist, ob er ein Betonsegment oder ein Puzzleteilchen ist, wie es Frau Nonnemacher gesagt hat, ist aus meiner Sicht nicht so wichtig. Es ist ein wichtiger Baustein vor allen Dingen für die Kooperation der Sicherheitsbehörden in der Grenzregion. Was wir brauchen, ist eine enge, unkomplizierte und schnelle Zusammenarbeit aller ich betone: aller - Strafverfolgungsbehörden. Diesem Anliegen wird dieser Gesetzentwurf gerecht, und ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
Damit kommen wir zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 5/5396: Annahme in der vom Ausschuss beschlossenen Form. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte
ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei drei Enthaltungen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.
Umsetzung des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ der Landesregierung (gemäß Beschluss des Landtages vom 25.03.2010 - Drs. 5/632-B)
Die Debatte beginnt mit dem Beitrag der Landesregierung. Jetzt müsste Frau Dr. Münch auftauchen. - Wir setzen mit dem ersten Fraktionsbeitrag fort, und zwar spricht der Abgeordnete Hoffmann für die CDU-Fraktion. - Er ist da.