Natürlich haben wir uns auch die andere Seite der Medaille angeschaut - also angehört. Die betroffenen Anbieter sind über die eventuellen Mehrbelastungen selbstverständlich nicht erfreut. Unter der Voraussetzung jedoch, dass zum einen die Belastung auf alle Beteiligten gerecht verteilt und zum anderen die Zweckbindung für touristische Aufwendungen im Gesetz festgeschrieben wird, stoßen die Pläne auf Akzeptanz. Das ist zumindest mein Eindruck. Dafür sprechen auch die guten Erfahrungen, die allerorts mit der Tourismusabgabe gemacht wurden, so zum Beispiel in den klassischen Bäderorten an der See. Die Akzeptanz einer solchen Abgabe steigt grundsätzlich, sobald die tatsächliche Umsetzung bzw. Nutzung der Mittel in den Orten sichtbar wird. Schließlich profitieren von einem gepflegten Ortsbild, instand gehaltenen Fuß- und Radwegen oder barrierefreien Zugängen nicht nur die Gäste, sondern auch die Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort.
So hält der Geschäftsführer der Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH die Tourismusabgabe für die gerechteste Form, um alle Wirtschaftszweige, die vom Tourismus profitieren, am Erhalt der touristischen und kulturellen Attraktivität einer
Kommune zu beteiligen. Auch der Brandenburger Städte- und Gemeindebund findet die Abgabe gut, weil jede Kommune selbst festlegen kann, wie viel Geld sie verlangt. Die kommunale Selbstverwaltung wird also gestärkt.
Allerdings kann die Kommune per Satzung auch selbst festlegen, wer in die Erhebung einbezogen werden soll. Aus unserer Sicht sollen das alle Unternehmen sein, die von der touristischen Infrastruktur unmittelbar profitieren. Niedergelassene Ärzte zum Beispiel zählen wir nicht dazu - das möchte ich nochmals ausdrücklich erwähnen, weil es diesbezüglich an einigen Orten Pläne geben soll. Mit unserer Gesetzesänderung wollen wir eine Tür öffnen - hindurchgehen müssen und können die Kommunen selbst.
Ich freue mich auf eine spannende Diskussion in den Ausschüssen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ludwig. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Burkardt hat das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten mangelt es an Mitteln, um die Liegenschaften, die sie zu betreuen hat, angemessen zu unterhalten. Das brachte sie auf die Idee, für die Nutzung der Parks in Potsdam ein Eintrittsgeld zu erheben. Das hat in einer Stadt, in der die Parks Bestandteil sind und von den Bürgern genutzt werden, zu einigen Diskussionen bis hin zu heftigem Widerspruch geführt, einem harten Ringen, das gelegentlich auch zu Anfragen hier im Landtag geführt hat und dazu, dass man die Idee entwickelt hat, eine Fremdenverkehrsabgabe - jetzt Tourismusabgabe - einzuführen und daraus jährlich den Betrag von 1 Million Euro an die Schlösserstiftung abzuführen.
Dafür kann man Verständnis haben. Natürlich sind das beachtliche Aufwendungen, die dort zu tätigen sind, und natürlich haben die Bürger der Stadt Potsdam überhaupt kein Verständnis, wenn sie für das Betreten des Parks Sanssouci oder eines anderen Parks Eintritt zahlen sollen.
Der Vorschlag, den wir hier vorliegen haben - wir werden uns im Unterschied zu Ihren Verfahrensweisen einer Beratung im Ausschuss nicht entziehen -, schießt aber weit über das Ziel hinaus, denn er eröffnet allen Städten und Gemeinden im Land Brandenburg bis hin zur letzten Milchkanne die Möglichkeit, eine Fremdenverkehrsabgabe einzuführen.
Sie können heute schon sicher sein, dass es jedem Bürgermeister einfallen wird, festzustellen, wo denn ein fremdenverkehrsrelevanter Sachverhalt vorliegt, um diesen dementsprechend mit der Steuer zu überziehen.
Wenn er das nicht tut, dann haben wir ja noch die Kommunalaufsicht. Die schaut sich § 64 der Kommunalverfassung und
wie eine Gemeinde zu finanzieren ist, an. Spätestens, wenn die Gemeinde eine Kreditaufnahme tätigen will und die Kommunalaufsicht braucht, oder gar, wenn sie ein Haushaltssicherungskonzept auf den Weg bringen muss, wird man ihr sagen, sie solle erst einmal eine Fremdenverkehrsabgabe einführen, und ihr Begehr mit dieser Auflage belegen.
Wie das so geht, die Fremdenverkehrsabgabe wird eines Tages völlig losgelöst von ihrem Zweck, zu dem sie einmal eingeführt wurde, nichts anderes als eine weitere Steuer sein.
Meine Damen und Herren, manchmal muss man ja ein wenig in die Geschichte zurückgreifen. Ich hatte vor Jahrzehnten das Pech bzw. das Glück, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen, weil wir einen Fremdenverkehrsort an eine größere Stadt angedockt hatten. Heute ist die Zweitwohnungssteuer eine Standardsteuer, die vielerorts eingeführt wird - einfach mit dem Ziel, Einnahmen zu generieren und die Inhaber von Zweitwohnungen dazu zu bewegen, in dieser Stadt die Erstwohnung zu nehmen, um auf diese Weise an den Schlüsselzuweisungen zu partizipieren. Mit dem eigentlichen Zweck der Zweitwohnungssteuer, den durch Abgaben und Gebühren nicht gedeckten Aufwand für die Erschließung von Fremdenverkehrseinrichtungen auszugleichen - das war der eigentliche Hintergrund; manchmal mussten dafür, dass eine Wohnung zwei Wochen im Jahr bewohnt war, über Kilometer Wasser- und Abwasserleitungen gelegt oder Feuerschutzteiche angelegt werden -, hat das nichts mehr zu tun. Das Gleiche geschieht dann auch mit der Fremdenverkehrsabgabe.
Deswegen haben wir erhebliche Bedenken gegen die Einführung dieser Abgabe und werden uns natürlich darüber im Ausschuss austauschen, denn wir verweigern uns nicht einer sachlichen Diskussion. - Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Burkardt. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Der Abgeordnete Richter hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss schneller werden, habe ich gerade gelernt. Deswegen lasse ich einige Dinge weg, die schon genannt wurden.
Tourismus ist in Brandenburg ein starker Wirtschaftszweig geworden, und wir haben mittlerweile ein gutes Infrastrukturrückgrat, um die Entwicklung voranzutreiben, aber - wie gesagt - das entwickelt sich nicht von selbst. Die Gäste, die uns besuchen und die wir uns wünschen, erwarten zu Recht eine
funktionierende touristische Infrastruktur - die müssen wir herstellen. Das überfordert die eine oder andere Gemeinde, und deswegen dieser Antrag.
Die Instrumente, die bislang existieren, sind schon genannt worden. Eben wurde die Befürchtung geäußert, dass alle Bürgermeister „draufspringen“ und das umsetzen werden. Ich sage einmal: Für die Kur- und Erholungsorte gilt die Erhebungsmöglichkeit jetzt schon, aber längst nicht alle nutzen dieses Instrument und die Möglichkeiten, die sie damit hätten.
- Die kenne ich ja, aber die siebenfache Übernachtungszahl ist in fast allen staatlich anerkannten Erholungsorten gegeben. Trotzdem wird sie nicht angewendet, weil die Kommunen sich anders entschieden haben. Ich habe gar keine Sorge, dass sie das gut können.
Wer sitzt denn da in der Stadtverordnetenversammlung? - Da sitzen Abgeordnete der CDU, der SPD, der Bürgergruppen. Die entscheiden das. Warum trauen wir denen das denn nicht zu?
Ich möchte noch einmal sagen, dass diese Abgabe kein leichter Weg ist. Es ist notwendig, eine Satzung dafür zu erstellen. Der Weg, bis die Satzung diskutiert, erarbeitet, geschrieben und abgestimmt ist, ist ein langer Weg, der viele Beteiligungsmöglichkeiten für alle Betroffenen, für alle Unternehmen, Verbände usw. bietet, bis dann endlich eine abgestimmte Satzung vorliegt. Wenn sie dann vorhanden ist, ist eine Kalkulation anzufertigen. Ich kenne das, das ist ein sehr kompliziertes Thema. Das ist für viele Gemeinden alleine gar nicht leistbar. Man muss genau benennen, welche Infrastrukturvorhaben man mit den Einnahmen aus dieser Fremdenverkehrsabgabe finanzieren will, wie die einzelnen Berufsgruppen zu beteiligen sind usw. Jeder steht in der Gefahr, dass die Kalkulation und die Satzung beklagt werden. Er muss sich also schon sehr viel Mühe geben. Genau das ist auch der Grund, warum das bisher viele nicht getan haben.
Ich finde trotzdem, wir eröffnen eine Möglichkeit, wir üben keinen Zwang aus. Wir haben Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung. Unsere gemeinsam gewählten Abgeordneten sitzen dort, die kennen ihre Nachbarn, ihre Unternehmer usw. Die werden das ordentlich entscheiden können. Der Weg ist nicht einfach, ich glaube trotzdem, dass dies eine Möglichkeit ist.
Mitten in Brandenburg liegt die größte kreisfreie Stadt, nämlich Berlin. Wir haben eine relativ gute Verkehrsinfrastruktur. Sie können von Berlin aus die schönen Gegenden Brandenburgs relativ schnell erreichen, fahren abends aber wieder nach Hause. Die Gemeinden müssen trotzdem Radwege bauen, Fußwege instand halten, Grünanlagen pflegen und Bänke aufstellen, ohne dass sie von den Übernachtungszahlen profitieren. Wenn Sie sich das jetzt überlegen, können Sie das tun. Ich bitte Sie, der Überweisung in den Innenausschuss zuzustimmen.
Vielen Dank Herr Abgeordneter Richter. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Tomczak hat das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Brandenburg hat es im Jahr 2011 geschafft, im Tourismusbarometer bundesweit einen der vorderen Plätze zu belegen. Das ist ein toller Erfolg, wie wir hier feststellen können. Tausende touristischer Dienstleister haben dem Besucherstrom der Tagesgäste und auch der länger hier Verweilenden standgehalten. Sie haben Brandenburg mit interessanten Angeboten als eine florierende Urlaubsadresse präsentiert. Das Land, die Wirtschaft und viele Regionen wurden mit Urlauberrekorden belohnt. Die Urlauber nahmen Eindrücke von der Landschaft, der Kultur und den Leistungen der Brandenburger mit nach Hause und ließen dafür ihr Urlaubsgeld in Brandenburg, ein erfreulicher Umstand für Brandenburg. Die Einnahmen landeten in den Kassen der Tourismuswirtschaft, der Kommunen und des Landes. Hier zeigt sich, dass die Tourismuswirtschaft einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Brandenburg ist.
Darum ist es nach Meinung der FDP-Fraktion auch zuallererst Landesaufgabe, touristische Infrastruktur zu erhalten, neu zu bauen und große Kulturobjekte zu fördern und zu finanzieren.
Eine stiefmütterliche Behandlung der Tourismuswirtschaft schwächt den Bestand und gefährdet Arbeitsplätze besonders im ländlichen Raum. Die Erschließung weiterer Finanzierungsquellen für den Tourismus, wie der hier anstehende Tourismusbeitrag, entlässt die Landesregierung aber nicht aus der Pflicht der Finanzierung, zum Beispiel der Aufgaben der Tourismuskonzeption der Jahre 2011 bis 2015.
Der vorliegenden Änderung des KAG stehen wir Liberale allerdings kritisch gegenüber. Die Gründe sind folgende - erstens: Die Geldbeschaffung aus anderen Quellen entbindet den Landeshaushalt von der verfassungsrechtlichen Pflicht, die Kommunen ausreichend zu finanzieren.
Zweitens. Jede Abgabenerhöhung schwächt den Investitionsrahmen und den Lohnfonds der Tourismusunternehmen, der Kreativwirtschaft und der Freien Berufe.
Drittens. Die Verwaltungsbürokratie wird durch die Erfassung der Beitragszahler, der Beitragsbescheiderstellung und deren Kontrolle erweitert.
Viertens. Der Datenschutz der Beitragszahler ist nicht gesichert, denn sensible Firmenkennzahlen wie Nettoumsätze oder Honorare müssen an die Verwaltung gemeldet werden.
Fünftens. Die ausschließliche Verwendung der Beiträge für touristische Objekte ist im Gesetzestext eben nicht zwingend gesichert, verehrter Kollege Stefan Ludwig.