Protokoll der Sitzung vom 14.11.2012

Ich will als Kollege der CDU-Fraktion deutlich machen, dass wir heute diesem Gesetz aber nur dann zustimmen können, wenn Sie auch unseren Änderungsanträgen zustimmen, denn wir haben drei wichtige Punkte.

Der eine betrifft einen relativ einfachen Fall, nämlich den von Belohnungen und Beschenkungen nach der Amtszeit. Wir wollen, dass diese nicht angenommen werden dürfen bzw. nur dann, wenn es dafür klare Grundlagen gibt.

Wir wollen auch, dass Minister - aktive Minister, also nicht nach ihrer Zeit als Minister - keine Nebentätigkeiten ausüben dürfen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Scharfenberg [DIE LINKE])

Es entbehrt jeder Frage, weshalb dieser Vorschlag kommt; das ist relativ einfach: Wer die Zeit hat, Herr Kollege Scharfenberg, neben dem Ministeramt auch noch Nebentätigkeiten nachzugehen, ist vielleicht nicht mit ganzer Kraft beim Ministeramt für ein ganzes Land, für Brandenburg.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Ein dritter Punkt, meine Damen und Herren, ist aus unserer Sicht etwas Entscheidendes im Bereich der Versorgungsbezüge. Denn dieses Gesetz sagt aus, dass zukünftig ein Minister bereits nach zwei Jahren insgesamt 12 % Ruhegehaltsanspruch hat. Das sind sage und schreibe über 1 000 Euro. Ein normaler Brandenburger, der berufstätig ist - die Debatte zur Rente wird aktuell geführt -, braucht fast 40 Jahre Lebensarbeitszeit, um das zu erreichen. Ich glaube, das Verhältnis von 40 zu zwei Jahren ist noch einmal eine Überlegung wert. Deswegen haben wir vorgeschlagen, dass der Ruhegehaltsanspruch nicht mit 12 % beginnt, sondern mit 8 % nach zwei Jahren, nach drei Jahren bei 12 % liegt, nach vier Jahren 16 % und nach fünf Jahren 20 % beträgt. Ich glaube, dass dies bei der Debatte eine wichtige Rolle spielen kann. Wir als CDU-Fraktion würden uns freuen, wenn Sie diese Änderungsanträge mittragen. Dann könnten wir auch dem Gesetz in der Form zustimmen und es gemeinsam auf den Weg bringen. Anderenfalls werden wir uns gezwungen sehen, es abzulehnen. - Vielen herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Der Abgeordnete Bischoff spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Ingo Senftleben, ich will an der Stelle ausdrücklich für die SPD-Fraktion und die Koalition betonen, dass es sich bei der Neuregelung der Ministerinnen- und Ministerbezüge unter dem Strich um eine ganz klare Einsparung handelt.

Zweitens - das will ich an der Stelle nicht verschweigen - muss es uns weiterhin wichtig sein, dass wir auch in Zukunft hervorragende Persönlichkeiten für die Regierung des Landes Brandenburg gewinnen können. Insofern geht es erstens darum, eine angemessene Vergütung sicherzustellen, und zweitens darum, auch Versorgungslücken - auch das hat sich gezeigt, Sie haben sich jetzt einige Rosinen herausgepickt - zu schließen. Es hat auch Ministerinnen und Minister gegeben, die ihre Ämter vor Ablauf von fünf Jahren ohne entsprechende Versorgung zurückgegeben haben.

Wenn es Ihnen darum geht, dies mit den Renten für den normalen Brandenburger zu vergleichen - da gebe ich Ihnen Recht, die Zahlen sind eindeutig -, möchte ich daran erinnern, dass es hier aber auch darum geht, Top-Leute zu gewinnen. In der freien Wirtschaft - ich gucke jetzt der Wirtschaftspartei tief in die Augen - wird mit ganz anderen Summen hantiert, um gute Leute zu bekommen und auch zu halten.

Wichtig sind uns drei Änderungen im Gesetzentwurf, meine Damen und Herren:

(Zuruf von der CDU)

- Herr Kollege, Sie können gern eine Frage stellen, wenn Sie wünschen.

Erstens: Das Ruhegehalt wird abgesenkt: Nach fünf Jahren hatte ein Minister der Landesregierung bis jetzt Anspruch auf 33,5 % seines Gehalts. Jetzt wird der Anspruch um 3,5 % auf 30 % abgesenkt. Die Altersgrenze steigt von 60 auf 65 Jahre. Wir heben also auch die Pensionseintrittsaltersgrenze deutlich an. Sie ist an die Eintrittsgrenze der Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg gekoppelt; auch hier gibt es eine Diskussion über die Eintrittsgrenze mit 67 Jahren.

Dritter und letzter Punkt: Das Übergangsgeld. Es ist angesprochen worden: Natürlich hat man einen aktuellen Grund für die Debatte gehabt; das will ich gar nicht verschweigen. In Zukunft wird es so sein, dass alle Nebeneinkünfte vollständig auf das Übergangsgeld angerechnet werden.

Mein lieber Kollege Ingo Senftleben von der CDU-Fraktion, Ihren Antrag habe ich gelesen. Sie haben ihn auch gerade noch einmal vorgestellt, mit den Änderungsanträgen, mit den Punkten, die Sie hier vorgetragen haben. Ich will mir nur einen kurz herauspicken. Sie beantragen wortwörtlich:

„Die Mitglieder der Landesregierung sollen während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden.“

Das ist ein Dauerbrenner bei Ihnen. Ich will nur daran erinnern, dass der damalige Minister und auch stellvertretende Ministerpräsident Ulrich Junghanns unter anderem Ehrenvorsitzender des SV Eintracht in Frankfurt und auch Vorstandsmitglied des Förderkreises des Olympiastützpunktes Brandenburg gewesen ist.

Ich finde, wir sollten darauf achten, dass sich solche Personen und Persönlichkeiten in ihrer Freizeit für anerkannte, eingetragene Vereine engagieren können. Das wollen wir in Zukunft nicht anders sehen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Da Sie das Lob für das vorgelegte Gesetz, das auch in einer Anhörung im Hauptausschuss ganz breiten Raum eingenommen hat, schon vorgetragen haben, will ich nur auf wenige Zitate, die in der Anhörung gefallen sind, verweisen. Kein Geringerer als der Präsident des Landesrechnungshofs, Thomas Apelt, hat den Gesetzentwurf in der damaligen Anhörung - ich will nur drei der vielen Punkte kurz nennen - in seinem Fazit folgendermaßen gekennzeichnet: Erster Punkt: bundesweit das drittniedrigste Ruhegehalt. Zweiter Punkt: damit grundsätzlich niedriger als im öffentlichen Dienst. Und dritter Punkt: insgesamt - und er meint insgesamt, mit allen Punkten des Ministergesetzes - im Bund-Länder-Vergleich sehr moderat.

Ich denke, dass wir diesem Gesetzentwurf aus guter Überzeugung und auch guten Gewissens zustimmen können, und bitte um die entsprechende Unterstützung. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Die Abgeordnete Vogdt spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wissen genau: Regierungsmitglieder wie auch Abgeordnete stehen hinsichtlich ihrer Bezüge, insbesondere hinsichtlich ihrer Versorgungsleistungen, unter strenger Beobachtung der Medien und der Bürger, und das ist auch gut so.

Angekündigt wurde uns ein Gesetzentwurf mit maßvollen, aber spürbaren Kürzungen. Die Anhörung im Hauptausschuss hat hierzu deutlich gemacht: Ja, Brandenburg liegt bei der Ministerbesoldung und den Regelungen zur Versorgung nun, nach den geplanten Änderungen, im Mittelfeld. Das reicht uns Liberalen aber nicht. Selbstverständlich muss es auch weiterhin attraktiv sein, einen Ministerposten anzunehmen, der, wie wir alle wissen und erlebt haben, auch zum Schleudersitz werden kann.

Wir kritisieren aber, dass alle in der Anhörung unterbreiteten Anregungen - Regelungen des Verbots der Annahme von Geschenken, Ausschluss einer ehrenamtlichen Tätigkeit, wenn sie mit dem Amt in Konflikt stehen kann, eine Diskussion über die Vorteile einer sogenannten Karenzzeit - unbeachtet blieben. Alle Änderungsvorschläge der Opposition wurden abgelehnt. Natürlich hoffen wir auf eine zwischenzeitliche Besinnung.

In den gerade genannten Bereichen sind wir in Brandenburg nicht einmal Mittelmaß. Wir bleiben hinter der Mehrzahl der Standards der übrigen Bundesländer weit zurück. Für die Schaffung von mehr Transparenz gab es seitens der Regierungskoalition überhaupt kein Einsehen. Dies verwundert mich und auch meine Fraktion sehr, umso mehr, da die SPD-Bundestagsfraktion am 06.11. dieses Jahres einen Antrag zur Schaffung einer Karenzregelung nach EU-Vorbild für Bundesminister gefordert hat.

Sehr geehrte Kollegen aus der SPD, uns ist klar: Die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte Karenzzeitregelung geht über die EU-Regeln hinaus. Mit unserem Antrag bauen wir Ihnen also eine goldene Brücke.

(Beifall FDP)

Stimmen Sie heute der Einführung einer Karenzzeitregelung nach EU-Vorbild sowie der Diskussion über eine grundlegende Weiterentwicklung des Ministergesetzes zu und machen Sie deutlich, dass die SPD auch in Regierungsverantwortung zu mehr Transparenz steht!

(Beifall FDP)

Um es mit den Worten von Herrn Steinmeier zu sagen: Immer wieder wird die Berufstätigkeit ehemaliger Bundesminister und Parlamentarischer Staatssekretäre öffentlich beanstandet. - Das gilt auch für Landesminister. Dies ist übrigens auch in Brandenburg der Fall, ich erinnere an die Presseberichterstattung zur Berufstätigkeit von Herrn Junghanns.

Und noch eins, meine Damen und Herren: Auch im Bereich der Versorgungsansprüche von Ministern muss die Marschrichtung „Privat vor Staat“ heißen. Wir hätten es daher begrüßt, wenn auch bei der Landesregierung der Erkenntnisprozess so weit gegangen wäre, einen echten Systemwechsel zu wagen.

Im Übrigen sollte die Praxis der Landesregierung bei der Verbeamtung von Staatssekretären nicht aus dem Blick gelassen werden. Im Sommer wurde uns gerade gezeigt, dass Anspruch und Wirklichkeit bei der Linken weit auseinanderklaffen. Man bezeichnet so etwas auch als Versorgungsmentalität.

(Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die vorliegende Beschlussempfehlung geht uns Liberalen nicht weit genug. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf in der jetzigen Form der Beschlussempfehlung nicht zustimmen und haben den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag eingebracht.

Meine lieben Kollegen von der SPD - soweit Sie überhaupt zuhören -: Nehmen Sie die Herausforderung an und schließen Sie sich den Forderungen Ihrer Genossen im Bundestag an! Stimmen Sie unserem Antrag zu und tragen Sie somit wirklich zur Weiterentwicklung des Ministergesetzes bei! - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Abgeordnete Domres spricht für die Linksfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Senftleben, ich möchte Ihnen sagen: besser spät als nie. Und mit Ihnen in der Regierung wäre ein solches Gesetz mit Sicherheit kaum möglich gewesen.

(Beifall DIE LINKE)

Von daher möchte ich mich bei Ihnen erst einmal für die konstruktive Arbeit bedanken.

Aber mit der heute zur Diskussion stehenden Beschlussempfehlung zu einem Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes macht Brandenburg einen nicht unerheblichen Schritt hin zu einem zeitgemäßen Ministergesetz. Die zeitliche Reduzierung der Zahlung von Übergangsgeld, die Herabsetzung der Grenze für den Erwerb von Ansprüchen auf Ruhegehalt, die Heraufsetzung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt, die Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme des Ruhegehaltes oder auch die Veränderungen der Anrechnungsvorschriften für den gleichzeitigen Bezug von Leistungen nach dem Ministergesetz oder nach anderen Gesetzen: All das wird von uns begrüßt.

Hier wurden Veränderungen vollzogen, die meine Fraktion zum Teil schon Ende der 90er-Jahre erhoben hatte. Damals konnte sich hier im Landtag keine Mehrheit mit diesen Änderungen anfreunden; heute sieht das glücklicherweise anders aus. Insoweit ist das, was wir heute beschließen, ein Fortschritt, dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden darf. Ich kann aber zugleich nicht verhehlen, dass wir uns an der einen oder anderen Stelle etwas mehr Mut gewünscht hätten. Ich möchte nur ein Beispiel dafür anführen: Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben im Eckpunktepapier für ein neues Abgeordnetengesetz, welches mit großer öffentlicher Resonanz vorgestellt wurde - wie Sie sich erinnern können -, Vorschläge

unterbreitet. Unsere Fraktion hätte es für sinnvoll erachtet, dass einige der in diesem Eckpunktepapier enthaltenen modernen Ansätze auf die Rechtsstellung von Ministerinnen und Ministern Anwendung gefunden hätten. Ich nenne da nur die Bindung einer Erhöhung der Bezüge der Mitglieder der Landesregierung an die Einkommensentwicklung in Brandenburg in verschiedenen Branchen. Seit mehreren Jahren legen wir einen solchen Einkommensindex zur Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung vor.

Wünschenswert wäre aus unserer Sicht auch gewesen, dass es eine Abkopplung der Ruhegehälter von der Entwicklung der Besoldung der Beamten gibt. Die Meinung der Linken ist bekannt: Wir wollen eine Stärkung der allgemeinen sozialen Sicherungssysteme, darunter der gesetzlichen Rentenversicherung. Alle sollen in diese einzahlen.

Wir bleiben, unabhängig von der Zustimmung zum jetzt gefundenen Kompromiss, der Auffassung, dass Ministerinnen und Minister eher mit Abgeordneten als mit Beamten zu vergleichen sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)