Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

Zunächst benötigen wir eine Aufgabenanalyse, eine Aufgabenkritik: Welche Herausforderungen kommen denn in den nächsten Jahren auf die Justiz in Brandenburg zu? Was soll die Justiz eigentlich leisten? Beispielsweise wissen wir doch heute schon, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in unserem Land die Eingangszahlen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit steigen werden. Es wird beispielsweise mehr Betreuungssachen geben. Dies führt dann auch zu einem steigenden Bedarf an Rechtspflegern, der sich auch im Stellenplan und in der Personalbedarfsplanung widerspiegeln muss.

Wir brauchen ferner ein langfristiges Personalentwicklungskonzept für die Justizbeschäftigten im mittleren Dienst. Das Herz jeder Kammer und jedes Senats in den Gerichten sind die Geschäftsstellen. Hier muss es rundlaufen, damit Verfahren schnell abgeschlossen werden können. Wir müssen auch etwas tun, um die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz zu erhöhen. Wozu haben wir ein bundeseinheitliches Personalbedarfsberechnungssystem, wenn dieses in der Praxis nicht beachtet wird?

Wir müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass auch in der Justiz der Kampf um die besten Köpfe zwischen den Bundesländern begonnen hat. Es kann doch nicht Sinn der Sache sein, dass wir gute Juristen in Potsdam und Frankfurt (Oder) ausbilden und dann hilflos zuschauen, wenn sie als Absolventen in die Ferne ziehen. Hier müssen Anreize zum Hierbleiben geschaffen werden.

(Beifall CDU)

Die zweitschlechteste Bezahlung von Richterinnen und Richtern im bundesweiten Vergleich ist ebenfalls kein günstiger Standortfaktor. Auch hier muss es ein Umdenken bei der Alimentation der Staatsdiener geben. Wenn es darum geht, die Verfahrensdauer zu senken, müssen wir aber auch Anreize

schaffen, um den Anteil der streitigen Verfahren zu senken. Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann hat gestern Vorschläge zur Reduzierung der Klageflut an den Sozialgerichten vorgestellt. Hiervon kann sicherlich Brandenburg noch lernen. In Rheinland-Pfalz hat man ebenfalls durch die persönliche Anhörung des Widerspruchsführers vor einem verwaltungsinternen Ausschuss die ALG-II-Klagen spürbar reduziert. Auch das könnte neben dem Pirmasenser Modell ein Ansatz für Brandenburg sein. Auch der Ausbau der Meditationsverfahren, der Adhäsionsverfahren und des elektronischen Rechtsverkehrs ist sicherlich ein geeignetes Mittel, um die Verfahrensdauer an den Brandenburger Gerichten deutlich zu minimieren. Das Gleiche gilt für den Täter-Opfer-Ausgleich. Auch hier ist ein weiterer Ausbau dringend geboten. Auch das kostet Geld. Aber insgesamt würden diese Kosten den Etat mittelfristig entlasten.

Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf den Strafvollzug eingehen; wir haben ja morgen noch die Debatte zum neuen Strafvollzugsgesetz. Spät, hoffentlich nicht zu spät soll nun endlich auch in Brandenburg mit dem Bau der Einrichtungen für die Sicherungsverwahrung begonnen werden. Andere Länder sind da längst weiter. Bereits vor einem Jahr hatten wir Sie aufgefordert, auch in Brandenburg endlich für verfassungsgemäße Zustände zu sorgen und den Strafvollzug von der Sicherungsverwahrung zu trennen.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Vor zwei Jahren!)

- Ja, auch vor zwei Jahren haben wir Sie schon dazu aufgefordert.

Sie sind unserer Aufforderung bisher nicht nachgekommen, und erst jetzt müssen Sie einsehen, was wirklich notwendig für Brandenburg ist und was auch die Verfassung gebietet.

Es ist mehr als fraglich - daran werden wir Sie dann auch messen -, ob Sie die Frist, die das Bundesverfassungsgericht bis zum Mai 2013 gesetzt hat, einhalten können. Wie Sie mit immer weniger Personal Ihre anspruchsvollen Resozialisierungsund Diagnoseverfahren sowohl im Strafvollzug als auch in der Sicherungsverwahrung umsetzen wollen, bleibt wahrscheinlich Ihr Geheimnis. Sie wissen, wir haben bei den Mitarbeitern im Strafvollzug einen hohen Krankenstand und einen hohen Altersdurchschnitt. Dennoch planen Sie in den nächsten beiden Jahren den Abbau von 169 Stellen im Strafvollzug. Darunter befinden sich auch Stellen für Psychologen und Pädagogen, die Sie eigentlich dringend für den von Ihnen angekündigten Behandlungsvollzug benötigen.

Auf der anderen Seite wollen Sie dann die Justizvollzugsanstalt in Frankfurt (Oder) schließen, um auf die dramatische Unterbelegung der Haftplätze in den Brandenburger Justizvollzugsanstalten zu reagieren. Sie wissen, dass das kaum zu Einsparungen führt. Das Einzige, was Sie einsparen, sind die Unterhaltungskosten. Sie haben kein Nachnutzungskonzept für das Gebäude und nehmen dann auch billigend in Kauf, dass die Region Ostbrandenburg weiter geschwächt wird, und das, obwohl die Landesregierung der Stadt Frankfurt (Oder) nach der Schließung von First Solar Unterstützung versprochen hatte. Daran sieht man, was Versprechen dieser Landesregierung wert sind.

Anstatt ein nicht ausgereiftes Papier über die Struktur des Strafvollzugs in Brandenburg auszuarbeiten, hätten Sie besser

die Zusammenarbeit mit dem Land Berlin suchen sollen. Es ist doch weder den Brandenburgern noch den Berlinern zu erklären, warum es zwischen den beiden Nachbarn beim Strafvollzug keine Zusammenarbeit gibt,

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

und das, obwohl in Berlin die Gefängnisse überfüllt und die in Brandenburg unterbelegt sind.

(Weitere Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Haushaltsberatungen sind auch eine Stunde der Wahrheit. Es gilt, Ankündigungen in konkrete Politik umzusetzen oder, wie es einmal der ehemalige Brandenburger Innenminister sagte: „Nicht reden, sondern handeln!“ Genau das vermissen wir bei Ihnen, Herr Minister Schöneburg. Deshalb lehnen wir den Einzelplan 04 ab.

(Beifall CDU)

Während der Abgeordnete Groß für die Fraktion DIE LINKE an das Mikrofon geht, begrüße ich unsere Gäste, Seniorinnen und Senioren der Katholischen Kirchengemeinde PetershagenEggersdorf im schönen Märkisch-Oderland. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Herr Kollege Eichelbaum, dem, was Sie so vorgetragen haben, wird noch einiges zu entgegnen sein; das erlaube ich mir dann noch in meiner Rede zu sagen.

Der Einzelplan des Ministeriums der Justiz ist für die beiden Haushaltsjahre 2013 und 2014 von Klarheit und Kontinuität geprägt. Die Koalition geht dabei den schwierigen und verantwortungsvollen Weg zur Sicherung des verfassungsrechtlichen Auftrags der Justiz und der Haushaltskonsolidierung weiter.

Das Angehen der Sanierung und der Erweiterung wichtiger Justizgebäude ist Teil der praktischen Umsetzung des Amtsgerichtskonzeptes der Justiz. So werden in den nächsten Jahren das Amtsgericht Königs Wusterhausen für 6 Millionen Euro und das Amtsgericht Luckenwalde für 1 Million Euro saniert und erweitert. Erhebliche Mittel fließen in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an den Gerichten. Die Staatsanwaltschaft und die Sozialen Dienste in Eberswalde sollen für mehr als 5 Millionen Euro umgebaut und erweitert werden.

Das ist aber nur ein Teil, denn zu den Gerichten - das haben Sie, Herr Kollege Eichelbaum natürlich richtig gesagt - gehören Rechtspfleger, Richter, juristisches Personal und Wachtmeister, die in den Gerichten Entscheidungen treffen und eine ausgezeichnete Arbeit leisten. Da unternehmen wir, die Regierungskoalition, viel, unterstützen die weiteren Anstrengungen, um bei erhöhtem Klageaufkommen soweit als möglich die betroffenen Gerichtsbarkeiten zu stärken. Das war - das wissen Sie, Herr Kollege Eichelbaum - in den letzten Jahren nicht immer ganz so einfach, wofür es sicher verschiedene Gründe gegeben hat.

Mit dem Änderungsantrag hat die Koalition aber wiederholt gezeigt, dass sie gewillt ist, aufgelaufenen Verfahrensbeständen beispielsweise durch spezielle Altfallkammern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu begegnen. Auch die Sozialgerichte des Landes Brandenburg werden mit vielen Klagen infolge der durch die Jobcenter erteilten Hartz-IV-Bescheide konfrontiert. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt hier bei 16 Monaten.

Um die Möglichkeiten einer personellen Verstärkung durch Richter auf Probe weiterhin sicherzustellen, sind Personalmittel in Höhe von 873 000 Euro neu eingestellt worden. Insofern hoffen wir, dass mit dieser Entscheidung die Laufzeiten an den Verwaltungsgerichten langsam sinken und sich diese in der Sozialgerichtsbarkeit nicht erhöhen werden.

Herr Kollege Eichelbaum, mit dem, was Sie jetzt noch einmal zur Justizstandortreform geäußert haben, haben Sie nichts Neues gesagt. Ich vermisse von Ihnen als Opposition auch einen Änderungsantrag, den Sie hätten einbringen können. Herr Kollege Eichelbaum, nehmen Sie es mir persönlich nicht übel: Sie melden sich ja sonst zu jeder Wasserstandsmeldung, das muss ich einfach einmal so sagen; aber hier habe ich von Ihnen nichts Neues gehört. Wenn Sie schon so polemisieren, muss ich dazu sagen: In den letzten zehn Jahren vor Rot-Rot, als Sie dieses Ressort verantwortlich besetzt haben, hätten Sie mit Ihrem früheren Koalitionspartner doch einiges anpacken können; das haben Sie nicht.

Insofern darf ich Sie um Zustimmung zum Einzelplan 04 bitten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Abgeordnete Niels setzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Aussprache fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Haushaltsplan der Justiz sage ich genau das - Ihre Kritik tatsächlich annehmend -, was ich schon über drei Jahre hinweg immer wieder thematisiert habe, zum Teil auch zusammen mit der CDU und der FDP.

Wir stellten im Juni 2011 hier im Landtag einen Antrag, in dem wir die Landesregierung aufforderten, mit dem Fokus auf verbesserte Resozialisierung ein brandenburgisches Justizvollzugsgesetz zu erarbeiten. Ich mache es deshalb in dieser Haushaltsrede so, dass ich mich darauf fokussiere, auch weil Frau Geywitz vorhin so schön gesagt hat, man erkenne an dem Haushalt, dass SPD und Linke die Mehrheit stellen. An diesem Wort will ich Sie messen und auch an dem, was zum Beispiel Gegenstand der Debatte über den Strafvollzug hier im Land in den letzten drei Jahren war.

Es ist mir vollkommen unbegreiflich, warum es nicht gelungen ist, das Personalbudget für einen Doppelhaushalt 2013/2014 jetzt schon so auszugestalten, dass das Gesetz, das morgen in 1. Lesung hier im Landtag beraten wird, tatsächlich auch in die Praxis umgesetzt werden kann.

Ich will also nichts zur Sozialgerichtsbarkeit sagen. Ich gehe davon aus, dass, wenn die SPD 2013 im Bundestag die Macht übernimmt, alle Gesetzbücher der Sozialgesetzgebung reformiert werden und keine Gerichtsverfahren mehr mit überlanger Dauer in Brandenburg zu Buche schlagen. Ich bin auch wirklich sehr zufrieden damit, dass der Justizminister es in den Haushaltsverhandlungen anscheinend geschafft hat, diesen Haushalt gegenüber Finanzminister Markov so gut es für ihn ging zu verteidigen.

Zurück zu meinem Punkt, zu dieser Kritik: Damit Sie alle nachvollziehen können, dass wir als Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gar nicht in der Lage waren, einen Änderungsantrag zu stellen, werde ich die Komplexität deutlich machen, indem ich haushaltsrelevante Passagen aus dem Entwurf des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft zitiere. Durch das Gesetz werden Personal-, Sach- bzw. Verfahrensstandards nicht grundsätzlich verändert, jedoch verlangt das Gesetz eine intensive Umsetzung der weitgehend jetzt schon bestehenden Vorgaben in die Praxis. Dies führt laut Entwurf zu erhöhten Personalbedarfen: für die Betreuung von Strafgefangenen mit Sicherungsverwahrung, für die Ausweitung des Wohngruppenvollzugs und für den Ausbau der Sozialtherapie, „um künftig neben den Sexualstraftätern auch gefährliche Gewaltstraftäter verpflichtend dort unterzubringen“.

Weiter heißt es auf Seite 2 des Entwurfs unter „Auswirkungen“: Das wird „nicht nur Personal erfordern, sondern auch (Um) Baukosten verursachen.“ Auf Seite 6 der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, finanzielle Mehraufwendungen für zusätzliches Personal seien unumgänglich.

Jetzt trage ich Ihnen, die Sie die Debatten im Rechtsausschuss vielleicht nicht so intensiv mitbekommen und noch gar nicht zur Kenntnis genommen haben, dass die SPD und die Linke Personal abbauen, obwohl sie es ab morgen oder ab der 3. Lesung aufstocken wollen - oder vielleicht soll das Gesetz erst 2015 gelten, wir werden es morgen hören -, einmal vor, wie die Justizvollzugsanstalten derzeit ausgestattet sind: Wir haben 976 Beamte und 17 Arbeitnehmer. Die 17 Arbeitnehmer bleiben. Aber 2013 und 2014 gibt es nur noch 953 Beamte; das sind 23 weniger. Wie man hier vorgegangen ist, ist mir schleierhaft. Es muss doch eine Personalbudgetplanung geben, wenn ich einen Doppelhaushalt verabschiede. SPD und Linke sind in der Regierung und haben die Möglichkeit, tatsächlich Politik zu gestalten.

Zum Gestalten reicht es nicht, einen wohlklingenden Gesetzentwurf vorzulegen, der jetzt neu den Strafvollzug regelt, sondern zum Gestalten ist es unumgänglich - das steht sogar im Gesetzentwurf -, finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen und für die zwei Jahre einzuplanen. Insofern bin ich sehr gespannt auf die nächste Haushaltsdebatte, denn ich erwarte hier einen Nachtragshaushalt.

Frau Niels, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Bitte, Herr Loehr.

Frau Abgeordnete Niels, stimmen Sie mir zu, dass wir in Brandenburg deutlich rückläufige Gefangenenzahlen haben und dass es da möglicherweise einen Zusammenhang gibt?

Sie sind also einer derjenigen, die die Debatten im Rechtsausschuss nicht verfolgt und dem Justizminister leider nicht zugehört haben. Ich kann Ihnen gern eine E-Mail schicken, Herr Loehr, in der ich Ihnen die Zitate des Justizministers - von Ihrer Partei - zur Verfügung stelle. Ich kann auch auf den heutigen Debattenbeitrag von Herrn Goetz verweisen. Er hat dargestellt, dass wir, wenn man einen gewissen Schlüssel zugrunde legt, in Brandenburg 12,5 Millionen Einwohner haben müssten, wenn es diese Relation Einwohner : Straftaten überhaupt gäbe, die manchmal mathematisch zugrunde gelegt wurde. Vielleicht kann der Justizminister die E-Mail direkt an Sie schicken, dann muss ich das nicht machen.

Es gibt tatsächlich aus Nordrhein-Westfalen eine Studie, über die im Rechtsausschuss schon mehrfach diskutiert wurde. Der Justizminister hat auch mehrfach betont, dass man solche Prognosen nicht stellen kann; denn es gibt keine direkte Proportionalität, dass man sagen könnte: Weniger Einwohner bedeuten gleichzeitig weniger Straftaten. - Das ist nicht der Fall. Insofern zu Ihrer Frage, ob ich Ihnen zustimme: Ganz klar nein.

Wir haben also im Einzelplan 04 einen Haushalt vorliegen, der mit Sicherheit nachgebessert werden muss. Darauf wollte ich in meiner Rede hinweisen. Wenn wir den Nachtragshaushalt hier im Landtag beraten, wird es von uns konkrete Änderungsanträge geben. Denn ich nehme einmal an, dass wir eine ordentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf haben werden, den ich eben erwähnt habe.

Der Justizminister hat damals, im Juni 2011, den Antrag von FDP, CDU und Grünen sehr gelobt. Und tatsächlich findet sich das, was wir damals inhaltlich beantragt haben, im Gesetzentwurf wieder. Es muss natürlich personell untersetzt und mit den Umbaumaßnahmen versehen werden. Daher freue ich mich auf die nächste Haushaltsdebatte. - Danke schön.

(Beifall GRÜNE/B90 und FDP)

Der Abgeordnete Kuhnert setzt für die SPD-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Genau gesehen ist dieser Einzelhaushalt 4 der wichtigste Einzelhaushalt überhaupt. Ich will Ihnen auch erklären, warum: Als wir hier vor 22 Jahren anfingen, unsere Landesverfassung zu debattieren, hatten wir natürlich unzählige Anhörungen dazu. Die Fachleute haben uns immer gesagt: Schminkt euch das mal ab mit der Trennung von Exekutive und Legislative, das hat in Deutschland noch nie geklappt, und - an der Regierungsbank sieht man

es - auch hier klappt es nicht. Das müsse auch nicht klappen, haben die uns gesagt, wenn denn die Judikative wirklich garantiert unabhängig sein könne. Und deshalb, meine ich, ist das der wichtigste Haushalt, weil wir hier das Geld zur Verfügung stellen - zur Verfügung stellen müssen -, damit die Judikative unabhängig agieren kann. Herr Eichelbaum hat schon darauf hingewiesen.