Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

es - auch hier klappt es nicht. Das müsse auch nicht klappen, haben die uns gesagt, wenn denn die Judikative wirklich garantiert unabhängig sein könne. Und deshalb, meine ich, ist das der wichtigste Haushalt, weil wir hier das Geld zur Verfügung stellen - zur Verfügung stellen müssen -, damit die Judikative unabhängig agieren kann. Herr Eichelbaum hat schon darauf hingewiesen.

Wir hatten in der Beratung dazu auch einen Antrag. Herr Eichelbaum, ich wundere mich, wenn Sie so viel Kritik an dem Haushalt haben, warum nicht in der Beratung reichlich Änderungsanträge von Ihnen gekommen sind. Wir hatten nur einen Antrag - von den regierungstragenden Fraktionen; das hat der Kollege Groß schon gesagt - zu den 15 Proberichterstellen, die über eine Deckungsmöglichkeit, über die wir alle im Haushaltsausschuss nicht so glücklich waren, abgesichert werden konnten. Aber wir haben nichts anderes gefunden, und letztlich wurde der Antrag auch einstimmig so verabschiedet.

Ich stimme Ihnen auch gerne zu, Herr Eichelbaum: Ich wünschte mir noch 15 Richter zusätzlich. Aber für diesen Haushalt gilt dasselbe wie für alle anderen Haushalte: der enge finanzielle Rahmen.

So schlecht, wie Sie es geschildert haben, stehen wir nicht da. Ich frage mich natürlich auch immer wieder: Sie haben hier 10 Jahre lang das Justizministerium besetzt, sagen Sie doch mal, welche Verbesserungen Sie in dieser Zeit gemacht haben. Ich will es Ihnen sagen: Sozialrichter hatten wir damals 37, jetzt sind es 72 - das ist fast das Doppelte.

(Frau Richstein [CDU]: Die Sozialrichter waren nicht im Justizministerium angesiedelt!)

Sie können also nicht behaupten, dass wir da nichts getan hätten. Und diese 72 erfüllen auch den sogenannten PEBB§YSchlüssel, der vorgibt, wie viele Aufgaben ein Richter zu erfüllen hat. Wir haben hier damals auch einen Antrag an die Regierung gestellt. Das Pirmasenser Modell - Stichwort Bescheiderklärer - wurde genannt.

(Eichelbaum [CDU]: Arbeitsgruppe!)

Das Arbeitsministerium hat inzwischen auch in dem Sinne gehandelt und eine Arbeitsgruppe gegründet, die versucht, die Jobcenter miteinander zu vernetzen und gute Beispiele zu multiplizieren, die wir in Potsdam-Mittelmark und in Teltow-Fläming haben, wie Bescheiderklärer die Klageflut mindern und damit auch die Gerichte entlasten können.

(Eichelbaum [CDU]: Das sind die Ergebnisse der Ar- beitsgruppe!)

- Nein, die arbeitet noch, das braucht seine Zeit.

Ich selbst habe meine Mitarbeiterin auch beauftragt, als Erklärerin zu fungieren. Es ist ja auch unsere Aufgabe, dass wir Bürgerinnen und Bürger, die in unsere Sprechstunde kommen, beraten. Wir machen das wöchentlich und leisten somit auch einen Beitrag.

Verwaltungsgerichte: Das ist nach wie vor problematisch, aber immer noch besser als zu der Zeit, Herr Eichelbaum, als Ihre Partei den Minister stellte. Von 34 Monaten auf 20 Monate: Die

Bearbeitungszeit ist nicht gut, sie ist immer noch zu lang, aber eben schon besser. Ich verwies auf den Rahmen, den uns die Situation finanziell vorgibt. Ich hätte auch gerne noch mehr Richter. Die Bearbeitungszeit beim Arbeitsgericht liegt bei drei Monaten, und die anderen Gerichte arbeiten so, wie es sein muss.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns vorgegeben, dass wir für bestimmte gefährliche Häftlinge Sicherungsverwahrung einrichten müssen. Auch dafür ist Geld im Haushalt eingestellt; in Brandenburg-Görden wird für etwa 10 Millionen Euro gebaut werden. Die Presse hat heute darüber berichtet.

Wir haben in der Tat weniger Strafgefangene. Das hat nichts mit der Bevölkerungszahl zu tun. Die Ursachen sind nicht ganz klar, aber jedenfalls sind die Zahlen sinkend. Wir haben jetzt etwa 60 % der Zahl - 1 360 sind es, glaube ich, derzeit -, die uns einmal von Fachleuten prognostiziert worden ist. Das heißt, wir kamen und kommen nicht umhin, eine Anstalt zu schließen. Auch das spart Geld. Ich habe in Brandenburg an der Havel erlebt, wie es ist, wenn nur einzelne Hafthäuser geschlossen werden. Das spart nicht wirklich. Der Unterhalt kostet eine Menge. Insofern hatten wir keine Wahl. Ich denke, das ist auch ein Beitrag zur Finanzeinsparung in diesem Bereich.

Herr Eichelbaum, Sie haben gesagt, andere Bundesländer wären uns, was das Strafvollzugsgesetz betrifft, schon voraus.

(Eichelbaum [CDU]: Sicherungsverwahrung!)

- Ach Sicherungsverwahrung, dann habe ich es falsch verstanden, Entschuldigung.

Frau Niels, die Debatte haben wir übrigens übermorgen. Das ist ein Wunschdenken; morgen schon wäre schön. Wir haben übermorgen die Debatte zum Strafvollzugsgesetz. Ich denke, da werde ich sie dann auch führen und spare das heute aus.

Wir haben in Duben eine Kooperation mit Sachsen-Anhalt, auch das spart Geld.

Ich will auch auf die Rente mit 62 eingehen, wo Kollege Bernig und ich mitgewirkt haben, dass es dann doch zu dieser Lösung gekommen ist, die sozial angemessen ist.

Frau Nonnemacher, ich halte diese Beispiele immer für problematisch. Sie haben ja Recht mit der Nachtkrankenschwester. Nur, sollen wir uns wirklich nach unten orientieren? Ich würde genau andersherum argumentieren

(Beifall DIE LINKE)

und sagen: Die Nachtkrankenschwester muss besser bezahlt werden, und sie muss, wenn die Regelung reformiert wird, das haben wir mit der Altersgrenze von 67 Jahren vor, unter die Kategorie fallen, die eher in Altersrente gehen darf. Aber da sind wir uns wahrscheinlich auch einig.

Insgesamt haben wir im kommenden Jahr, glaube ich, 3 Millionen Euro mehr als im vorigen Jahr. Die Grenzen sind vorhanden. Ich wünschte mir mehr, aber wir müssen uns damit auch nicht verstecken, und die von mir eingangs erwähnte Arbeitsfähigkeit der Judikative und die Unabhängigkeit durch diesen Haushalt sind gewährleistet. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Für die FDP-Fraktion setzt der Abgeordnete Goetz fort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Kollege Kuhnert, ich danke für Ihren Beitrag. Das gibt die Gelegenheit zur Anknüpfung. Es ist richtig, die Gewaltenteilung wurde einmal von den Franzosen erfunden, das ist eine Weile her. Im Ergebnis hat die Justiz zwar eine Verwaltung, ist aber keine. Das ist der Unterschied zu anderen Ressorts. Trotzdem will ich nicht so weit gehen wie Sie, zu sagen, dass das Justizressort das allerwichtigste sei. Ich glaube, andere Ressorts können andere Gründe in vergleichbarer Weise anführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Verkürzung möchte ich auf das „Anwaltsblatt 12“ des Jahres 2012 verweisen. Dort hat Prof. Dr. Herbert Roth - er heißt wirklich so - aus Regensburg einen Artikel geschrieben über eine Königin ohne Land. Die Königin ohne Land sind das Justizressort und die Gerichtsorganisationen, die Gerichte, die eben keine eigene Hausmacht haben, sondern darauf angewiesen sind, dass eine andere Gewalt, nämlich die Exekutive, ihnen als dritter Gewalt die entsprechenden Gelder zuweist. Ein lesenswerter Artikel, der deutlich macht, dass gerade im Bereich der Justizorganisationen die Aufgabenerfüllung vornan stehen muss, bevor über Geld gesprochen werden kann, wobei das Geld am Ende reichen muss.

Der Minister hat das erkannt und vertritt das auch. Dafür durchaus meinen Dank, Herr Minister. Deutlich geworden ist das für mich am Beispiel des ZIT-BB, des Zentralen Dienstleisters, wo Sie die Justiz berechtigterweise abgekoppelt und darauf verwiesen haben, dass mit eigenen Zuständigkeiten auch eigene Kapazitäten gebraucht werden, dass man also nicht in einer großen Landesverwaltung irgendwie den Justizbereich mit verwursten könnte.

Wir haben auch an anderen Stellen Bedarfe erkannt und ihnen abgeholfen. Der Richterwahlausschuss ist ein solches Gremium, das dafür Sorge trägt. Richtig ist, dass wir 15 zusätzliche Richter am Sozialgericht haben werden, teilweise auch schon benannt haben. Falsch ist, Kollege Kuhnert, diesen Vorwurf an die CDU zu richten. Die Sozialgerichtsbarkeit war früher in der Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialministeriums. Denken Sie darüber nach, wer damals Arbeits- und Sozialminister war, von welcher Fraktion der kam! Er wäre Ihr Ansprechpartner, wenn Sie fragen wollen, wie früher mit der Sozialgerichtsbarkeit umgegangen worden ist. Die CDU ist an der Stelle die falsche Adresse.

(Beifall CDU)

Richtig ist auch: Die Justiz funktioniert immer irgendwie. Egal, was ist, am Ende bekommt man irgendwann sein Urteil. Ob es gut ist oder nicht, ist eine andere Frage. Aber man hat am Ende irgendein Ergebnis. Manchmal dauert es etwas länger, manchmal geht es etwas schneller. Aber es ist im Regelfall nicht so, von einstweiligen Verfahren abgesehen, dass unmittelbarer Handlungsbedarf bestünde. Trotzdem stellen wir fest, dass Verfahrensdauern sich verlängern und die Justiz mit der Zeit in Punkten auch schlechter agiert und in ihrer Qualität nachlässt. Ich gebe ein Beispiel, Herr Minister, weil Sie so zweifelnd schauen:

(Heiterkeit bei der CDU)

Eine junge Frau, die Vormund ihres minderjährigen Bruders ist, stellt einen Antrag auf Abänderung eines Unterhaltstitels so geschehen am 30. März 2010 am Amtsgericht in Zossen. Weil sie keine Juristin ist, macht sie ein paar Fehler. Sie vergisst eine Unterschrift, bringt eine Anlage nicht, die sie bringen müsste. Es vergehen Monate, bis vom Amtsgericht Zossen die einfache Nachricht kommt: Bitte pflegen Sie Ihre Unterschrift nach, bitte bringen Sie die weiteren Unterlagen. - Im Ergebnis vergeht Zeit. Weil sie gleichzeitig einen Prozesskostenhilfeantrag stellt, weil ihr Bruder minderjährig ist, kein eigenes Einkommen hat, führt das dazu, dass der Unterhaltsabänderungsantrag nicht zugestellt wird, dass also kein Verzug des Unterhaltsschuldners eintritt. Bis dann am Ende das Verfahren durchgegangen ist, bis die Zustellung erfolgt, März 2011, ist ein Jahr vergangen. Ein Jahr vergangen ist deshalb, weil die Justiz, in diesem Fall insbesondere im Bereich der Rechtspfleger, der Justizangestellten, nicht hinreichend ausgestattet ist und die Bearbeitung dieses Falls einfach nicht rechtzeitig hat leisten können. Schaden für das minderjährige Kind, das den Unterhalt dringend brauchte: 1 530 Euro. Inzwischen läuft beim Oberlandesgericht das Staatshaftungsverfahren. Das OLG hat bisher einen Schaden von 680 Euro als Staatshaftungsfall anerkannt. In Bezug auf den weitergehenden Betrag meint das OLG, ein gewisses Mitverschulden habe die Antragstellerin auch, sie hätte mehr tun können. Das mag man so sehen; ob es am Ende dabei bleibt, wird abzuwarten sein, weil sie nicht Juristin ist und weil man nicht von jedem Laien in gleicher Weise erwarten kann, was ein Fachmann möglicherweise auf den ersten Blick in solch einer Akte sieht. Da hat die Justiz versagt: Es ist ein Staatshaftungsfall daraus geworden, der uns belasten wird. Kollege Eichelbaum hat darauf hingewiesen; der Hinweis war berechtigt.

Solche Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen. An den Nachlassgerichten sind Verfahrensdauern von vielen, vielen Monaten nichts Ungewöhnliches. Wenn ein Nachlasspfleger eine Akte zur Prüfung übersendet, vergehen Monate, ohne dass etwas geschieht. Wenn man zwischendurch die Akte wieder anfordert, weil man sie braucht, um den Fall weiter zu bearbeiten, stellt man fest, dass in der Akte nichts passiert ist. Man bekommt sie und schickt sie dann wieder für weitere Monate ans Nachlassgericht.

Erheblicher Bedarf besteht insbesondere im Mittelbau. Im Bereich der Rechtspflege haben wir überall große Fehlstellen. Bei Kostenfestsetzungsanträgen ist es genauso. Die Kollegen warten monatelang auf ihre Kostenfestsetzung, um nicht nur ihre Rechnung gelegt, nicht nur ihre Leistung erbracht zu haben, sondern irgendwann auch einmal Geld zu bekommen. Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen in der Kanzlei war. Bei mir in der Kanzlei ist es so: Ich lebe nicht von Rechnungen, die ich lege, sondern von denen, die bezahlt werden. Das geht der Anwaltschaft im Allgemeinen so, den anderen Menschen, glaube ich, genauso. Da besteht Nachbesserungsbedarf.

Zum Justizvollzug liegt eine Stellungnahme des BSBD vom 02.04.2012 vor. Er äußert sich zum Vollzugs- und Standortkonzept der Justiz. Richtig ist, dass ein Drittel der Haftplätze in Brandenburg gegenwärtig frei ist, also leer steht. Richtig ist, dass die Frage zu stellen ist, wie damit umgegangen werden soll. Eigentlich müsste man glauben, dass in den Brandenburger Haftanstalten paradiesische Zustände herrschen: Personal ohne Ende, ein Drittel zu viel, Platz ohne Ende. - Die Realität ist eine andere. Ich verstehe nicht, warum die Justiz immer

wieder beim Innenministerium, bei der Polizei nachfragt, ob sie Untersuchungshäftlinge zum Gericht bringen. Dann ist ein Streifenfahrzeug mit zwei Beamten einen kompletten Tag gebunden, wenn die Leute irgendwo abgeholt, quer über das Land aus der U-Haft zum Gericht gebracht werden müssen, dann dort gesessen werden muss, bis am Ende die Angeklagten, die in der Verhandlung vorgeführt worden sind, wieder zurückgebracht werden.

Insofern ist absehbar, dass mit der Personalreduzierung im Innenressort die Amtshilfe, die das Innenministerium schuldet aber nur in dem Maße, in dem es ihm möglich ist - nicht mehr geleistet werden kann, und sich die Justiz darauf einrichten muss, diese Vorführungen aus der Untersuchungshaft bei Strafverfahren mit eigenen Kräften zu leisten.

Die Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen, sodass deutlich wird, dass in der Justiz erhöhte Anforderungen zu erwarten sind und man mit großer Vorsicht an Personalabbau denken mag. Es wäre schon viel geholfen, wenn die möglicherweise durch freie Haftplätze frei werdenden Beamten einfach einmal dafür verwendet würden, die eigenen Aufgaben innerhalb des Justizbereichs zu erfüllen, zum Beispiel die Untersuchungshaftgefangenen selbst dem Haftrichter vorzuführen, selbst zur Strafverhandlung zu bringen und sich dabei nicht aufs Innenministerium zu verlassen, das immer weniger leisten kann.

Das Justizvollzugsgesetz behandeln wir morgen, darum spare ich mir das an der Stelle. Es stellt sich die Frage, ob ausreichend Haushaltsvorsorge getroffen ist. Ich verweise nur darauf, dass das Justizvollzugsgesetz die Einzelunterbringung als Regelfall vorsieht. Ich frage mich schon, ob das gewährleistet wird. Gruppenunterbringung, Gemeinschaftsunterbringung soll die große Ausnahme sein. Es kostet Geld, wenn man das so durchsetzen will. Wir werden sehen, ob das in der Realität funktioniert.

Die Sicherungsverwahrung kommt, das ist keine Frage. Ob dies rechtzeitig geschehen wird, darf bezweifelt werden. Es muss ja demnächst so weit sein. Wir haben im nächsten Jahr im Mai kein Plenum, Herr Minister. Also müsste das Gesetz im Grunde im April komplett durchgebracht werden. Es ist schon ehrgeizig, was Sie sich da vorgenommen haben. Wir werden sehen, inwieweit Sie es auf die Reihe bekommen.

Der Landesrechnungshofbericht hat Unterhaltungswert. Wir hatten ihn voriges Mal im Rechtsausschuss. Ihr Mitarbeiter Herr Kolldehoff hat darauf hingewiesen, dass sich einzelne Bereiche dieses Berichts wie eine Lachnummer lesen, wo Justiz auf erstaunliche Weise mit öffentlichem Geld umgeht. Ob das nun die Werkstatt betrifft, ob das irgendwelche Warenbestände betrifft, die produziert werden und die sich bei weiterhin so schleppendem Verkauf dann noch Jahrhunderte halten werden, ob es den Online-Shop betrifft - da ist erheblicher Nachbesserungsbedarf, da kann Geld gespart werden.

Was wir dringend brauchen, ist ein Einstellungskorridor auch für die Justiz. Wir können nicht mehr darüber nachdenken, wie Personal abgebaut wird, sondern müssen dazu kommen, dass sowohl Richter als auch Rechtspfleger und Justizangestellte einen gewissen Nachwuchs brauchen, der auch systematisch gewonnen werden muss, sodass man bei allem Abbau regelmäßig zu Neueinstellungen auch in diesem Bereich kommt.

Wenn man das zusammenfassen wollte, Herr Minister, würde ich, wenn ich Arbeitsrechtler wäre, sagen: Justizminister Schöneburg hat sich stets bemüht, den Anforderungen des Verfassungsauftrags an die brandenburgische Justiz zu entsprechen. Wer sich im Arbeitsrecht auskennt, der weiß, wie das zu bewerten ist. - Ich war der letzte Redner vor der Regierung; ich weiß, den Letzten beißt der Minister. Ich freue mich darauf.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Zum Schluss der Debatte zum Einzelplan 04 spricht der Minister der Justiz, Herr Dr. Schöneburg. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst einmal herzlichen Dank dafür, dass die Debatte zum Justizhaushalt durch eine parteiübergreifende Sachlichkeit geprägt war.

(Danke! von der CDU)

Ich war auch über Herrn Eichelbaum sehr erstaunt.