Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

(Frau Stark [SPD]: Dann schlafen wir ja ein!)

Es ist doch vollkommen klar, dass die Situation, vor der dieses Land steht, alle Ressorts vor große Herausforderungen stellt, auch um Ihren Forderungen gerecht zu werden, den Landeshaushalt nachhaltig zu konsolidieren und dieses Land zukunftsfähig zu machen.

Da kommt es eben nicht nur darauf an, dass viele Polizisten irgendwo sitzen, sondern es kommt darauf an, dass das Land in Summe funktioniert, in allen einzelnen Politikfeldern. Das ist unser Anspruch, und da fügt sich der Einzelplan 03 natürlich ein.

Die begrenzten Ressourcen, über die wir unbestritten verfügen, zwingen uns zur Konzentration auf das Wesentliche. Dies passiert, und wir werden dann Erfolg haben, wenn diese Begrenzung von Ressourcen bzw. der sparsame Umgang mit Mitteln und Möglichkeiten auch durch Strukturreformen untersetzt wird. Genau das ist mit der Polizeistrukturreform erfolgt.

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Lakenmacher, es wird Ihnen nicht gefallen, aber im Großen und Ganzen arbeitet diese Struktur heute schon - fast ein Jahr, nachdem sie an den Start gegangen ist - sehr erfolgreich. Ich denke, das werden auch in Zukunft die Zahlen beweisen. Es ist ein klares Beispiel dafür, dass es nicht einfach reicht, über Einsparungen zu diskutieren oder Einsparungen möglichst global zu fordern, um sie dann im Einzelnen abzulehnen. Es muss vielmehr das Sparen von Anpassungen von Strukturen und Abläufen begleitet werden.

Hier ist die Polizeireform ein Beispiel. Es gibt natürlich auch Kritiken. Wir sehen auch Dinge kritisch, aber im Großen und Ganzen ist dieses größte Reformvorhaben von Landesregierung und Koalition in dieser Wahlperiode ein erfolgreiches Reformvorhaben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushaltsentwurf 2013/2014 sieht für den Geschäftsbereich des Innenministers Ausgaben in Höhe von 640 Millionen Euro für das Jahr 2013 und für das Jahr 2014 in Höhe von 614 Millionen Euro vor. Das sieht im ersten Augenblick nach sehr viel aus. Ich kann da an Herrn Krause anknüpfen, der vorhin gesagt hat, 10 Milliarden hören sich nach sehr viel an. Wenn man aber genauer hinguckt, stellt man fest, dass alleine 435 Millionen Euro davon - zwei Drittel - für Personalausgaben vorgesehen sind. Man kann darüber streiten, ob es viel oder wenig ist. Ich sage es aber hier gern noch einmal: Das Berufsbeamtentum in Brandenburg ist gut aufgestellt und gut ausgestattet, sowohl was die persönlichen Bezüge als auch die materiell-technischen Voraussetzungen zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben betrifft. Das muss man noch einmal betonen.

Die eingeplanten Personalmittel ermöglichen die Einstellung von 175 Polizeianwärtern im Jahre 2013 und auch im Jahre 2014. Darüber hinaus können 2014 zehn weitere Anwärter in eine Sportfördergruppe der Polizei - das möchte ich noch einmal klarstellen, weil es dazu auch schon Debatten gab - aufgenommen werden, die später - nach ihrer Sportkarriere - als Polizisten im Land Brandenburg Dienst tun werden.

Ich muss daran erinnern, dass Brandenburg im Jahre 2010 nur 100 Anwärter eingestellt hatte; in den Jahren 2011 und 2012 haben wir die Anwärterzahl dann schon auf 150 erhöhen können. Wir steigern damit wieder schrittweise die Zahl des Polizeinachwuchses, und das ist auch dringend erforderlich. Damit können wir die Personalabgänge der nächsten Jahre ein Stück weit abfedern und werden gleichzeitig den Personalbedarfsplan für 2018 nicht aus dem Blick verlieren.

Die Beförderungen sind schon von den Vorrednern angespro

chen worden, aber ich muss es hier noch einmal sagen: Wenn dieser Haushaltsentwurf, der Ihnen heute vorliegt, so beschlossen wird, werden wir fünf Jahre lang jedes Jahr 600 Kolleginnen und Kollegen der Polizei entweder im Aufstieg oder in der Beförderung haben; fünf Jahre lang jedes Jahr 600 Polizisten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss lange zurückdenken, um eine Zeit zu finden, in der es in Brandenburg vergleichbare Zahlen und eine vergleichbare Kontinuität gab.

Ich denke, das ist ein gutes Ergebnis, vor allem wenn Sie den Blick, Herr Lakenmacher, nach Niedersachsen richten. Da hat sich der niedersächsische Innenminister auf einer Festveranstaltung sehr positiv darüber geäußert, dass es ihm gelungen ist, in diesem Jahr 800 Beförderungen vorzunehmen - bei einer ungleich höheren Anzahl von Polizeibeschäftigten im Land Niedersachsen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, hier stimmt im Großen und Ganzen sowohl was die Einstellungen als auch die Beförderungen betrifft, die Richtung. Die Richtung stimmt auch, Frau Nonnemacher, bei den Pensionsaltersgrenzen.

Ich habe vorhin Ihrer Rede und Ihren revolutionären Attitüden mit Entzücken zugehört. Es ist dann schon so, dass man den Blick dahin richten sollte, wo die Grünen eine Landesregierung führen. Erstaunlicherweise musste ich feststellen - ich habe es gerade noch einmal gegoogelt -, dass im Land Baden-Württemberg die Pensionsaltersgrenzen insgesamt nur auf 62 Jahre angehoben worden sind, also fünf Jahre unterhalb der gesetzlichen Altersgrenze. Deswegen denke ich, dass die Regelung, die wir vorgeschlagen haben - 62, 64, 65 Jahre und das Ganze mit belastungsbezogenen Faktoren gestaffelt - die richtige Lösung sowohl für die Beschäftigen als auch für die Interessen des Landes ist.

Der Großteil der Sach- und Investitionsausgaben ist traditionell im Einzelplan 03 für die Polizei vorgesehen. Damit werden im Wesentlichen Geräte, Ausrüstungsgegenstände und Dienstfahrzeuge beschafft.

Bei der Zentralen Ausländerbehörde sah der Regierungsentwurf vom Sommer dieses Jahres noch eine Steigerung der Ausgaben um rund 200 000 Euro vor. Damit sollten vor allem die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen werden. Seit Herbst sehen wir uns aber noch vor ein anderes Problem gestellt, nämlich die erheblich gestiegenen Zahlen von Menschen, die in Brandenburg Asyl suchen.

Wie Sie wissen, sahen wir uns veranlasst, in Eisenhüttenstadt sogar Container aufzustellen, um wenigstens jedem Flüchtling ein Dach über dem Kopf bieten zu können. Ich halte es daher für sehr richtig, dass der Innenausschuss und der Haushaltsausschuss einstimmig dem Antrag der Koalitionsfraktionen gefolgt sind und eine Erhöhung der Ausgaben für die kommenden Jahre auf 3,74 Millionen Euro beschlossen haben.

Es ist uns mit diesem Haushalt auch möglich, eine schnellere bauliche Verbesserung bei der Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt sicherzustellen.

Ein weiteres Beispiel für Kontinuität in Brandenburg ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst, der zum wiederholten Mal auch unter schwierigen Rahmenbedingungen von Kürzungen ausgenommen worden ist. Auch das ist bundesweit keine Selbstver

ständlichkeit. Das vorhin schon von mir zitierte Land Niedersachsen hat den Kampfmittelbeseitigungsdienst auf null gestellt. Das heißt, die Kommunen und am Ende die Bürger - das ist die Begründung, die im Haushaltsplan gegeben wird - werden mit den Kosten für die Kampfmittelbeseitigung alleingelassen. Ob dies hilft, wage ich zu bezweifeln. Wir haben gemeinsam mit Niedersachsen eine Bundesratsinitiative eingebracht, die derzeit im Bundestag liegt. Uns geht es in Brandenburg aber nicht darum, Geld auf Kosten des Bundes zu sparen, sondern wir wollen und wir müssen insgesamt schneller vorankommen. Wir brauchen eine systematische Untersuchung kampfmittelbelasteter Flächen vor allen Dingen in bebauten Gegenden, um dort jede Gefährdung von Leib und Leben für Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell abklären und ausschließen zu können. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass wir uns weiterhin auf dem hohen Niveau der Vorjahre bewegen.

Die Ausgaben im Bereich Brand- und Katastrophenschutz konnten trotz der fortgesetzten Haushaltskonsolidierung erhöht werden. Der Landesfeuerwehrverband soll im Jahr 2014 erstmals auch institutionell gefördert werden. Ich halte das für vollkommen richtig. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht werden zu können, brauchen wir beim Landesfeuerwehrverband einen hauptamtlichen Geschäftsführer. Dieser muss bezahlt werden. Daher halte ich diese Erhöhung für vollkommen nachvollziehbar.

Die Investitionszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände steigen ebenfalls im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes von 500 000 Euro im zu Ende gehenden Jahr auf je 1 Million Euro in den Jahren 2013 und 2014. Die Ausgaben der Landesfeuerwehrschule bleiben auf dem Vorjahresniveau.

Im Jahr 2013 werden wir mit dem Digitalfunk für Behörden und Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben an den Start gehen. In der zweiten Hälfte des Jahres 2013 wird die Brandenburger Polizei digital funken. Im Jahr 2014 und den Folgejahren werden die Träger des Katastrophenschutzes schrittweise dazukommen. Nicht alles, was wünschenswert wäre, das sagt auch der Innenminister, ist in diesem Haushalt so abgebildet, wie es vielleicht hätte abgebildet sein können. Es ist und bleibt ein finanzieller und politischer Kompromiss. Aber ich denke, vor der Situation des Landes Brandenburg ist auch dies nachvollziehbar. Wir werden daher als Innenministerium, wenn Sie diesem Haushaltsplan zustimmen, so ausgestattet sein, dass wir unseren Aufgaben auch in den kommenden Jahren gut nachkommen können. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Rednerliste zum Einzelplan 03 und kommen zu den Abstimmungen. Als Erstes liegt Ihnen der Änderungsantrag, Drucksache 5/6497, der FDP-Fraktion vor. Es geht um die Aufstockung der Personalmittel, Erhöhung der Zahl der Beförderungen. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Eine Enthaltung, sonst mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum weiteren Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 5/6498. Es geht um Unterhaltszuschüsse der Beamten auf Widerruf mit dem Ziel der Erhöhung der Zahl der

Einstellungen. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dieser Antrag ist ohne Enthaltungen abgelehnt.

Wir kommen nun zur Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zum Einzelplan 03, Drucksache 5/6403. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.

Wir bleiben bei Tagesordnungspunkt 3, verlassen aber den Einzelplan 03.

Ich rufe auf:

Einzelplan 04 - Ministerium der Justiz

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 5/6404

Der Abgeordnete Eichelbaum beginnt die Debatte. Er spricht für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir bitte, mich zunächst bei den Justizbediensteten im Land, bei den Wachtmeistern, den Rechtspflegern bis hin zu den Richterinnen und Richtern für ihre engagierte Arbeit, die sie im Interesse des Landes Brandenburg und im Interesse unseres Rechtsstaates verrichten, zu bedanken.

(Beifall CDU - Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

- Der Minister gehört zur Exekutive, wir reden hier über die Judikative.

Die Mitarbeiter gerade in der Justizverwaltung sorgen dafür, dass der Rechtsschutz im Lande funktioniert und die Rechtssicherheit gewährleistet wird. Doch dies setzt voraus, dass das Land Brandenburg als Dienstherr auch für eine gute personelle und sachliche Ausstattung der Justizbehörden sorgt. Beides ist durch diesen Haushalt nicht ausreichend gewährleistet. Hierfür gibt es hausgemachte Gründe, auf die ich jetzt näher eingehen möchte. Wir haben noch immer keine effektive Gerichtsstruktur im Land. Wie Sie wissen, hat der Landtag genau vor einem Jahr eine Gerichtsstrukturreform verabschiedet, die immer noch mit großen Mängeln behaftet ist. Es rächt sich nun, dass sich der Innenminister und der Justizminister nicht auf eine einheitliche Polizei- und Gerichtsstruktur einigen konnten. Die Folge ist eine anhaltend hohe Grenzkriminalität in Ostbrandenburg, die sich weiter zuspitzt. Herr Kollege Lakenmacher ist darauf gerade eingegangen.

Ich möchte ergänzen: Vor einigen Wochen haben die Handwerkskammern eine Studie vorgelegt, nach der 54 % der Brandenburger Handwerker sagen, die Sicherheitslage habe sich im Vergleich zu den letzten Jahren verschlechtert. Selbst der Justizminister musste bei einer Regionalkonferenz der Linken in Barnim einräumen, dass die Kriminalität an der Grenze problematisch ist. Es wird sich leider auch nicht bessern, weil Sie mit Ihrem Gesetz die Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Organisierte

Kriminalität“ in Frankfurt (Oder) geschwächt haben und nun drei anstatt zwei Staatsanwaltschaften für die Bekämpfung der Grenzkriminalität zuständig sind.

Die Um- und Ausbaumaßnahmen in den Justizbehörden im Zuge der Gerichtsstrukturreform binden zudem finanzielle Mittel, die dringend für die Sanierung der Gerichte benötigt werden. Ich möchte nur daran erinnern, dass der Sanierungsstau allein bei den Gerichten im Land ca. 50 Millionen Euro beträgt, Sie aber gerade einmal Investitionsausgaben in Höhe von 9 Millionen Euro für die nächsten beiden Jahre veranschlagt haben.

Ob das vorgesehene Personal dann auch in den Landgerichtsbezirken Neuruppin und Cottbus ausreichen wird, werden wir sicherlich erst in den nächsten Jahren beurteilen können.

Wenn ich mir dann aber anschaue, dass ein einziger Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen für alle Verfahren über Fluggastrechte und für Entschädigungsklagen zuständig sein soll, sofern der Flughafen überhaupt einmal eröffnet wird, dann habe ich an der Personalpolitik des Justizministers erhebliche Zweifel. Diese Personalpolitik ist auch ursächlich für den Verfahrensstau an unseren Gerichten. Eine spürbare und wirksame Entlastung ist hier noch nicht eingetreten, und die von Ihnen vorgesehene Einstellung von zusätzlichen Proberichtern ist sicherlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die von Ihnen im Arbeitsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe zu den Sozialgerichtsverfahren hat auch noch keine Ergebnisse vorgelegt.

Drei Jahre nach Ihrem Amtsantritt, Herr Minister Schöneburg, trägt Brandenburg immer noch bundesweit die rote Laterne bei der Verfahrensdauer in den Verwaltungsgerichten. Während ein Bürger oder ein Unternehmer bei Klagen gegen die Verwaltung in Bayern durchschnittlich fünf Monate wartet, sind es in Brandenburg durchschnittlich 20 Monate.

In den anderen Gerichtsbarkeiten sieht es nicht besser aus. Die Verfahrensdauer beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg beträgt in diesem Jahr durchschnittlich sage und schreibe 22 Monate, bei den Sozialgerichten sind es 16 Monate. Die Sozialgerichte hatten im II. Quartal einen Bestand von 32 781 Klagen. Allein im Sozialgericht Frankfurt gibt es mittlerweile 7 200 offene Verfahren. Leidtragende sind längst nicht mehr nur ALGII-Empfänger, sondern auch Kranke, Schwerbehinderte oder Rentner, und das, obwohl sich genau diese Landesregierung auf die Fahnen geschrieben hatte, die Verfahrenszeiten spürbar zu senken. Da kann ich nur sagen: Außer Spesen nichts gewesen.

Der Staat, so hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach entschieden, ist verpflichtet, sein Gerichtssystem so zu organisieren, dass Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden können. Und nicht nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, nein, auch das Landesverfassungsgericht hatte im Jahr 2009 die Landesregierung aufgefordert, eine angemessene Verfahrensdauer durch eine entsprechende personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte sicherzustellen. Denn nach Artikel 52 der Brandenburger Landesverfassung haben die Brandenburgerinnen und Brandenburger ein Grundrecht auf ein zügiges Gerichtsverfahren.

Die Missachtung dieser Verfassungspflicht hat natürlich auch spürbare finanzielle Auswirkungen für das Land. Nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfah

ren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren können auch die Brandenburger Bürger seit dem 1. Dezember 2011 Schadenersatzansprüche gegen das Land Brandenburg geltend machen, wenn sich Gerichtsverfahren grundlos in die Länge ziehen.

Allein 259 Schadenersatzklagen sind bei den Brandenburger Gerichten bereits anhängig, weil sich Prozesse über Jahre hingezogen haben. Es ist besonders makaber, dass der zuständige 11. Senat des OLG über die dort anhängigen Klagen frühestens im nächsten Jahr entscheiden kann, da er mit anderen Verfahren ausgelastet ist. Das ist leider die traurige Realität im Land Brandenburg. Das Land kostet dies im nächsten Jahr wahrscheinlich über 3 Millionen Euro, so viel hat zumindest Justizminister Schöneburg in den Haushalt eingestellt. Das ist das Dreifache dessen, was in diesem Jahr vorgesehen war. Anscheinend rechnet auch der Minister in den nächsten Jahren mit einem spürbaren Anstieg von überlangen Gerichtsverfahren in Brandenburg.

Hier muss endlich eine Kehrtwende eingeleitet werden. Wir müssen die Verfahrenslaufzeiten spürbar senken. Hierfür sind personelle, aber auch organisatorische Maßnahmen dringend notwendig. Mit Stellenstreichungen, wie Sie sie vorsehen, kommen wir hier nicht weiter. Das wird das Problem eher noch verschärfen.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Zunächst benötigen wir eine Aufgabenanalyse, eine Aufgabenkritik: Welche Herausforderungen kommen denn in den nächsten Jahren auf die Justiz in Brandenburg zu? Was soll die Justiz eigentlich leisten? Beispielsweise wissen wir doch heute schon, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in unserem Land die Eingangszahlen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit steigen werden. Es wird beispielsweise mehr Betreuungssachen geben. Dies führt dann auch zu einem steigenden Bedarf an Rechtspflegern, der sich auch im Stellenplan und in der Personalbedarfsplanung widerspiegeln muss.