Wenn Sie sich die Ausgangslage anschauen, werden Sie feststellen, dass der Bund davon ausgegangen ist, dass er ein Minus von ca. 4 Milliarden Euro erwirtschaften werde. Die Länder sind davon ausgegangen, dass der Bund ein Plus von 3,5 Milliarden Euro erwirtschaften werde. Somit kann man die Spannbreite sehen, über die man sich zum Schluss einigen musste.
Ich glaube, dass dies ein guter Kompromiss ist. Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände sind eingeholt worden; sie sind mit der Aufteilung, wie sie jetzt vorgenommen worden ist, einverstanden.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Markov. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Dombrowski hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Staatsvertrag soll den Schlusspunkt unter die langjährigen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern zum Umgang mit dem Finanzvermögen gemäß Einigungsvertrag setzen; Minister Dr. Markov hat dies eben erläutert.
Seit Ende der 90er-Jahre gibt es unterschiedliche Auffassungen, wie mit den finanziellen Folgen des Einigungsvertrages umgegangen werden soll. Dabei lagen die jeweiligen Berechnungen weit auseinander. Die Länder sehen oder sahen einen positiven Saldo des Finanzvermögens in Höhe von etwa 3,5 Milliarden Euro und leiteten daraus Ansprüche ab. Der Bund wiederum rechnete die Abwicklung der staatlichen DDR-Versicherung sowie die Kosten der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut gegen und kam so auf ein Defizit von ca. 4 Milliarden Euro, woran sich die Länder zur Hälfte beteiligen sollten.
Mit dem vorliegenden Staatsvertrag hat man sich auf eine „Nulllösung“ verständigt. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aufgehoben; das hört sich schon einmal gut an. Dieser Schritt ist sinnvoll und richtig. Denn eine Fortführung der jahrelangen Verhandlungen versprach keinen Erfolg. Auch eine Klärung auf juristischem Wege war nicht zu empfehlen, da kompliziert und auf jeden Fall teuer - mit unsicherem Ausgang.
Meine Damen und Herren, mit diesem Staatsvertrag gibt es aber nicht nur finanzielle Klarheit. Es wird auch eindeutig geregelt, dass die Verantwortung für den Umgang mit dem Bodenreformvermögen allein in den Händen der Länder liegt, da der Bund auf jedwede Vorgaben verzichtet. Gerade weil in Brandenburg der Umgang mit Bodenreformeigentum sehr problematisch war - ich sage: und noch ist; der Bundesgerichtshof sprach 2007 von „sittenwidrigem Verwaltungshandeln“ -, ist diese Regelung von großem Interesse.
Im vergangenen Dezember haben die Oppositionsfraktionen eine gemeinsame Veranstaltung mit den sogenannten Neusiedlererben durchgeführt. Sehr persönlich und eindringlich haben dort Betroffene ihre Situation geschildert, und immer fiel ein sehr schlechtes Licht auf Brandenburgs Behörden. In dieser Veranstaltung wurde noch einmal deutlich, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Es muss endlich Rechtsfrieden hergestellt werden, und das nicht zulasten der kleinen Leute, die sich, wie in vielen Fällen dargestellt und auch nachvollziehbar, zu Recht benachteiligt fühlen.
Mit diesem Staatsvertrag trägt das Land Brandenburg bald die alleinige Verantwortung für das weitere Schicksal der Bodenreformgeschädigten. Die Landesregierung kann nicht mehr auf irgendwelche Zuständigkeiten des Bundes verweisen, son
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Geywitz hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor uns liegt der Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrags zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin. Der Titel zeigt schon, dass es ganz eindeutig um die Frage geht: Welches Vermögen gehört dem Bund und welches Vermögen gehört den Ländern? Das wird in diesem Staatsvertrag geregelt.
Herrn Dombrowski sprach davon, dass es auch unklare Grundstücksbesitzverhältnisse gibt. Das ist in diesem Staatsvertrag nicht erfasst, sondern eine Auseinandersetzung zwischen dem Land Brandenburg und Privaten; dazu komme ich am Ende meiner Rede.
Es kommt selten vor, dass man sich mit der Erbschaft eines ganzen Staates auseinandersetzen muss. Es gibt - der Herr Finanzminister hat darauf verwiesen - große Teile der DDR-Hinterlassenschaften, die man nicht unbedingt als Erbe haben möchte - etwa die Wismut-Folgeschäden oder die Verbindlichkeiten der staatlichen Finanzverwaltung der DDR.
Es gibt aber auch einige Grundstücke und andere werthaltige Gegenstände. So kam es in der Tat so, wie es meine beiden Vorredner beschrieben haben: Man musste den Einigungsvertrag auslegen und es gab Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Land und dem Bund. Wahrscheinlich hätte eine juristische Auseinandersetzung vor einem Gericht noch länger gedauert als die 22 Jahre Vertragsverhandlungen. Man hat sich darauf geeinigt, es so zu handhaben, wie in dem Staatsvertrag beschrieben. Damit ist in diesem Bereich Rechtssicherheit hergestellt.
Mir tun meine Nachfolgeredner wirklich leid, denn Herr Dombrowski und Herr Markov haben auch meine komplette Rede im Prinzip bereits zum Vortrag gebracht.
Vielleicht noch ein Wort zu Herrn Dombrowski und seinen Bemerkungen zum Bodenreformland: Der Staatsvertrag nennt in der Tat exemplarisch Bodenreformland und Feriendienstliegenschaften, klärt aber nicht die Frage, ob diese Grundstücke dem Alteigentümer oder der öffentlichen Hand zustehen. Diese Dinge sind mit dem Einigungsvertrag geklärt. Wir in Brandenburg hatten zu diesen Vollzugsfragen einen Untersuchungsausschuss - ich sehe Frau Lieske dort hinten -, der alle Fragen ausgiebig beleuchtet hat. Ich denke, Herr Finanzminister Markov hat mittlerweile in seinem Hause eine Praxis, die sich deutlich von der der Vergangenheit unterscheidet. Es geht nur darum, die Verteilung von Grundstücken, die der öffentlichen Hand
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Geywitz. - Herr Finanzminister Dr. Markov hat um die Möglichkeit zu einer Richtigstellung gebeten.
Recht vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. - Damit nicht weiterhin etwas als Debattengrund benutzt wird, was kein Debattengrund ist, wollte ich gleich nach Herrn Dombrowski etwas richtigstellen - Frau Geywitz hat schon darauf hingewiesen; ich will das noch einmal exakt erläutern -:
Diese beiden Verfahren haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun. Wenn Sie die Gesetze lesen, erfahren Sie jetzt gucke ich auf den Zettel, weil ich Ihnen die Paragraphen benenne -: Die Aufteilung zwischen Bund und Ländern war seit dem Inkrafttreten der Bestimmungen über die Abwicklung der Bodenreform des Artikels 233 EGBGB - dort: §§ 11 bis 16 für die Vermögenswerte vorgesehen, die die Länder nach Artikel 233 § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nummer 2 Buchstabe c selbigen Gesetzes von nicht zuteilungsfähigen Neubauernerben rechtmäßig - rechtmäßig! - beanspruchen konnten. Zum anderen geht es um die Umsetzung der in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten aufgeführten Maßnahmen, auf die Sie abgehoben haben, die sich auf Flächen bezogen, die dem Land nach Artikel 233 § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nummer 2 Buchstabe c nicht zustanden - nicht zustanden! - und derer sich das Land nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 vielmehr „in sittenwidriger und nichtiger Weise“ bemächtigt hat, mit der Folge, dass diese vor einer Aufteilung an sich auszusondern wären. Damit ist die Rechtslage vollkommen klar.
Da Sie aber danach gefragt haben, bin ich auch in der Lage, noch kurz zu sagen, wie der Stand ist: Wir haben inzwischen insgesamt 6 988 Anträge auf Berichtigung der Grundbücher gestellt. Wir haben 1 390 Bodenreformfälle mit einer Gesamtfläche von ungefähr 31 Millionen m2 zurückgegeben. Das ist der aktuelle Stand, wir arbeiten diesbezüglich weiter - es haben noch nicht alle unsere Aufrufe über die Amtsblätter in den Gemeinden eine entsprechende Umsetzung gefunden. Die Anzahl derer, die sich melden, hat natürlich abgenommen, weil wir das schon eine ganze Weile betreiben. Wir sind sehr optimistisch, dass wir in absehbarer Zeit sagen können: Die Fälle aller, die sich gemeldet haben - und die wir selber aktiv gesucht haben -, sind daraufhin untersucht worden, ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht. - Danke schön.
Danke, Herr Minister Dr. Markov. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fortgesetzt. Frau Abgeordnete Vogdt hat das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass mit dem vorliegenden Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des DDR-Finanzvermögens die Auseinandersetzungen zwischen dem Bund und den neuen Ländern mehr als 22 Jahre nach dem Zusammenbruch der SEDDiktatur endlich beigelegt sind. Mit dem FinanzvermögenStaatsvertrag haben sich Bund und Länder auf eine vollständige und abschließende Aufteilung des Finanzvermögens geeinigt. Den ostdeutschen Ländern stehen zwar keine weiteren Mittel aus dem Finanzvermögen mehr zu; dafür sind aber auch die im Raum stehenden Ansprüche des Bundes gegen Länder und Kommunen erledigt. Das ist eine befriedigende Lösung für alle Beteiligten, insbesondere für unseren - durch den BER gebeutelten - Haushalt.
Meine Damen und Herren, auch wenn damit ein unerfreuliches Kapitel des Wiedervereinigungsprozesses doch noch zu einem guten Ende kommt, sollten wir den Staatsvertrag nicht als Schlussstrich missverstehen. Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen, ein Thema auf die Agenda zu bringen, das viele Menschen in Brandenburg noch immer bewegt. Ich rede, wie schon einige meiner Vorredner, vom Umgang mit den Bodenreformflächen.
In den Jahren 1999 und 2000 hat das Land Brandenburg rund 10 000 Bodenreformflächen, deren Eigentümer angeblich nicht ermittelt werden konnten, großzügig auf sich selbst übertragen. 2008 hat der BGH das Vorgehen des Landes in einem aufsehenerregenden Urteil angeprangert: Bei der Enteignung der Erben von Bodenreformland, so die eindeutige Bewertung des BGH, hat das Land Brandenburg sich rechts- und sittenwidrig verhalten und seine Stellung missbraucht. Die Richter des 5. Zivilsenats sprachen von einem Verhalten, das eines Rechtsstaats unwürdig sei und „nachhaltig an die Praxis der Verwalterbestellung in der DDR erinnert“.
Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung am 27.02.2008 eingestanden, „dass sich das Land in einer Vielzahl von Fällen fehlerhaft verhalten hat und dadurch das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert wurde.“ Der Ministerpräsident betonte, dass die Landesregierung zu ihrer Verantwortung stehe. Er stellte zugleich in Aussicht, dass das Land Konsequenzen aus dem BGH-Urteil ziehen und alles dafür tun werde, den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.
Dennoch - das haben sowohl die Diskussionen in der Enquetekommission 5/1 als auch ein gemeinsames Fachgespräch der Oppositionsfraktionen zur Neusiedlerproblematik gezeigt - können wir mit dem, was bisher erreicht wurde, nicht zufrieden sein. Keine Frage, Minister Markov ist - nicht zuletzt unter dem Druck des BGH-Urteils - bei der Aufarbeitung der Bodenreformaffäre konsequenter vorgegangen als sein Amtsvorgänger Rainer Speer. Erste wichtige Schritte auf dem Weg der Wiedergutmachung hat die Landesregierung zwischenzeitlich ergriffen - wir haben es ja gerade gehört -, etwa indem das Land Brandenburg die Eintragung von sogenannten Widersprüchen ins Grundbuch beantragt hat.
Allerdings hat das Oberlandesgericht dieses Vorgehen - in erster Linie aus formalen Gründen - abgelehnt. Gespräche mit Experten der Bodenreformaffäre haben gezeigt, dass das Land nicht alle Möglichkeiten nutzt, die es zweifellos hätte.
So könnten beispielsweise professionelle Erbenermittlerbüros eingesetzt werden. Wer mit Betroffenen spricht, weiß nur zu gut, dass viele von ihnen wegen der hohen Prozesskosten Verbraucherinsolvenz anmelden mussten und unverschuldet in Altersarmut leben.
Im Interesse der Betroffenen, aber auch mit Blick auf das Ansehen des Landes sollte die rot-rote Landesregierung ihre Bemühungen intensivieren, den Neusiedlererben endlich zu ihrem Recht zu verhelfen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Vogdt. - Die Aussprache wird von der Fraktion DIE LINKE fortgesetzt. Herr Abgeordneter Görke hat das Wort.
Bevor er es ergreift, möchte ich sehr herzlich Schülerinnen und Schüler des Fürst-Pückler-Gymnasiums Cottbus bei uns begrüßen. Seien Sie uns willkommen!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich debattieren wir über einen Staatsvertrag, aber die sogenannte „Bodenreformaffäre“ holt uns wieder ein.
Herr Kollege Dombrowski, ich habe von Ihnen den dumpfen Vorwurf vernommen, die rot-rote Landesregierung wolle sich jetzt, nach Zuordnung des Eigentums, möglicherweise bereichern. Sie wissen genau - Sie sind schon lange Mitglied dieses Parlaments -, wer für diese Situation eigentlich verantwortlich ist.
Die Volkskammer hatte einen Beschluss gefasst - der damaligen Übergangsregierung gehörte übrigens auch Matthias Platzeck als Minister an -, der eine klare Eigentumszuordnung vorsah. Dann folgte der Staatsvertrag zur Herstellung der Einheit Deutschlands. Mit Artikel 233 des Einführungsgesetzes zum BGB war Rechtsfrieden aber gerade nicht hergestellt worden; diese Regelung war ein Fehler. Die hiesige Landesregierung, später getragen von einer schwarz-roten Koalition, sollte das aber umsetzen. Es kam zu einer sittenwidrigen Enteignung von Bodenreformland, was im Ergebnis auch durch den dazu eingesetzten Untersuchungsausschuss festgestellt worden ist. Insofern bitte ich Sie wirklich, diese Kirche im Dorf zu lassen.
Die rot-rote Landesregierung sichert diese Flächen und versucht - das hat der Finanzminister deutlich ausgeführt -, in allen Fällen die Eigentumszuordnung wiederherzustellen, das heißt, auch nach Erben zu suchen.