Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit ist der Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Dr. Woidke, Sie haben das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 2006 hat der Landtag mit dem Standarderprobungsgesetz den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, bei der Umsetzung von Gesetzen von bürokratischen und kostentreibenden Vorschriften zeitlich befristet abzuweichen, ohne dabei das gesetzgeberische Ziel dieser Regelung infrage zu stellen.
Ziel des Gesetzes war und ist es, gemeinsam mit den Kommunen herauszufinden, wo wir es den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, den Unternehmen, aber auch der Verwaltung selbst bei Verwaltungsverfahren unnötig schwer und kompliziert machen. Einfachere, schnellere und kostengünstigere Verfahren entlasten nicht nur Kommunen, Bürger und Unternehmen; sie erhöhen auch auf allen Ebenen die Akzeptanz von Verwaltungshandeln. Kurz gesagt: Es geht dabei um mehr Service und weniger Bürokratie.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diesen Ansatz haben im Juni 2011 alle Fraktionen dieses Hauses bekräftigt. Sie haben die Geltungsdauer des Gesetzes bis 2016 verlängert und seine Ziele ergänzt. Als neue Zielsetzung - daran möchte ich erinnern - kam hinzu, die Handlungsräume auf der kommunalen Ebene bei der Bewältigung der Probleme des demografischen Wandels zu vergrößern.
Der Ihnen jetzt vorliegende Dritte Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes unterstreicht, dass die Kommunen dieses Instrument in vollem Umfang genutzt haben und 62 Brandenburger Kommunen bei der Aufgabenerfüllung Alternativen zu bestehenden Landesvorschriften sehen. Sie haben 122 Vereinfachungsanträge vorgelegt; 49 dieser Anträge mündeten in eine landesweite Umsetzung dieser Vorschläge. In zwei weiteren Fällen steht die landesweite Umsetzung bevor. Mindestens genauso interessant ist aber, dass sich bei neuen Anträgen im Zuge der Überprüfung herausstellte, dass die angestrebte Vorgehensweise bereits nach geltendem Recht möglich war, also an den geltenden Vorschriften nichts geändert werden musste.
Unter dem Strich waren 60 von 122 Anträgen zur Vereinfachung von Vorschriften erfolgreich. Das zeigt, wie wichtig der wache und kundige Blick der Praktiker vor Ort ist.
Der Landtag hat im vergangenen Jahr außerdem den Status quo der bisherigen zwölf Erprobungskommunen beim Themenkomplex Straßenverkehrsrecht bis 2016 verlängert. Hier geht es bekanntlich unter anderem um das eigenverantwortliche Aufstellen von Verkehrszeichen durch Kommunen. Angesichts dieser Gesamtbilanz, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann man, denke ich, zu Recht von einem Erfolg sprechen.
Das Instrument der Standarderprobung hat sich im Land Brandenburg bewährt. Die Vorschläge von der kommunalen Ebene haben die Qualität unserer Vorschriften und Verfahren deutlich erhöht und damit auch die Fachgesetze besser gemacht.
Lassen Sie mich an dieser Stelle den beteiligten Kommunen für Anregungen und Beiträge, aber auch dem Städte- und Gemeindebund sowie dem Landkreistag für die in den vergangenen Jahren geleistete Unterstützung danken.
Ich will die Kommunen an dieser Stelle noch einmal darin bestärken, weiterhin innovative Ideen zu erproben; es nützt uns allen. Neben den großen Gesetzgebungsnovellen der vergangenen Jahre, wie zum Beispiel in den Bereichen Wasser und Bauordnung, hat gerade das Standarderprobungsgesetz dazu beigetragen, den Ruf Brandenburgs als attraktivem Standort für Unternehmen und lebenswerter Heimat für die Brandenburgerinnen und Brandenburger zu verbessern.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Woidke. - Wir kommen nunmehr zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Lakenmacher hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Standarderprobungsgesetz war im Jahr 2006 der Versuch des damaligen Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards, Landkreise, Städte und Gemeinden in die Themen Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung aktiv einzubeziehen. Die Berichte der Landesregierung - das sage ich auch in Richtung Innenminister - sollen darüber informieren, ob und in welchem Umfang dieses Instrument nun erfolgreich ist. Allerdings fielen die bisherigen Informationen nicht nur recht übersichtlich aus, sondern sie ließen insbesondere klare Aussagen vermissen, wie mit den Ergebnissen der Versuche nun umgegangen werden soll. Vor allem fehlten verbindliche Aussagen darüber, ob man Versuche aus Sicht der Landesregierung dauerhaft bzw. landesweit zur Umsetzung bringen möchte. Deshalb hatten wir als CDU-Fraktion im Juni des vergangenen Jahres hier einen Entschließungsantrag eingebracht. Darin forderten wir die Landesregierung auf, im nächsten Bericht konkrete Aussagen zur Bewertung und zur generellen Umsetzung zu treffen. Sie erinnern sich, Sie haben diesen Antrag abgelehnt.
Aber so verkehrt kann unser Anliegen dann doch nicht gewesen sein; denn Sie haben unsere Kritik hier angenommen. Der heute vorliegende Dritte Bericht geht endlich in die richtige Richtung, und das ist gut. Statt vier dünner Seiten wie im Jahr 2010 hat man sich nun intensiver bemüht, auf die einzelnen Aspekte einzugehen und die Verfahrensstände zu dokumentieren. Auch der enthaltene tabellarische Anhang, in dem die einzelnen Projekte aufgelistet sind, wurde um die Spalte „Ergebnisse/Folgerungen“ ergänzt, die es so im vorherigen Bericht noch nicht gegeben hatte. Damit hat unser Entschließungsantrag letztlich doch das Ziel erreicht.
Aber, meine Damen und Herren, ganz ohne konstruktive Kritik kann und möchte ich auch meinen heutigen Redebeitrag nicht beenden.
Was an dieser Stelle kritisch angemerkt werden muss, Herr Innenminister, ist die Stagnation neuer Initiativen. Wie aus dem
Bericht hervorgeht, gab es zuletzt nur eine neue Initiative - aus dem Landkreis Barnim. Das ist vor allem dann zu wenig, wenn man Bürokratieabbau und Aufgabenkritik als Daueraufgaben begreift. Und es sind nun einmal Daueraufgaben. Die Landesregierung muss mehr tun, um das Standarderprobungsgesetz bei den Landkreisen, bei den Städten und bei den Gemeinden zu bewerben. Dazu gehören auch Hilfe und Beratung bei der Antragstellung.
Ich hoffe und bin mir sicher, dass Sie auch diesen Hinweis im Ergebnis aufnehmen werden. - Ich bedanke mich.
Danke, Herr Abgeordneter Lakenmacher. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fortgesetzt. Herr Abgeordneter Richter, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Minister hat zum Werdegang des Gesetzes, auch zu den Ergebnissen, zu den Zielen usw. ausführlich gesprochen; das muss ich nicht wiederholen. Ich beschränke mich also auf ein paar wenige Zusammenfassungen. Wir sind uns im Haus über alle Fraktionen hinweg einig - wie schon bei den ersten beiden Berichten -, dass wir alle das vom Grunde her begrüßen. Es gibt die eine oder andere Wunschvorstellung, was wir noch hätten besser machen können - das stimmt - oder was das Ministerium besser machen kann. Aber die Grundeinschätzung ist nach wie vor, glaube ich, über alle Fraktionen hinweg, dass es gut ist. Ich möchte also nur drei Schlussfolgerungen formulieren, die das gut zusammenfassen.
Erstens: Die Landesregierung ist offen für eine Bewertung und Überprüfung von Landesgesetzen in der kommunalen Praxis, und sie fördert und unterstützt diese Erprobung. Das ist schon einmal eine gute Voraussetzung, um so etwas zu machen.
Zweitens: Die Kommunen nehmen diese Aufforderung an und arbeiten an der Verbesserung von Gesetzen, an der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen und am Abbau von Bürokratie konstruktiv mit. Immerhin haben 62 Brandenburger Kommunen bisher die Chance genutzt - wir haben es gehört -, 122 Erprobungsanträge sind gestellt worden. Die Hälfte davon ist mittlerweile in Landesrecht überführt. Die Erfolgskette ist also relativ gut nachvollziehbar. Dass das im Laufe der Jahre ein bisschen nachlässt, ist verständlich. Wie gesagt, bekannt ist das Gesetz, aber man muss immer wieder darauf hinweisen. Es ist nie falsch, über Verbesserungen nachzudenken.
Drittens: Die wissenschaftliche Begleitung des Prozesses sichert die Qualität und ermöglicht die Bewertung der Übertragbarkeit der erprobten Sonderregelungen auf die Allgemeinheit. Auch das ist passiert. Die Fachhochschule Wildau hat das wiederum gemacht. Ich finde, so ist der Dreiklang richtig: Die Regierung muss offen und bereit sein, die Kommunen machen mit, die Wissenschaft begleitet - und am Ende werden die Gesetze besser.
Im Übrigen befinden wir uns immer noch in der Situation, dass die Enquetekommission 5/2 an Veränderungen der Aufgaben
verteilung und der Zuständigkeiten der Verwaltungsstrukturen arbeitet. Das ist sicherlich auch ein Grund für eine gewisse Zurückhaltung, jetzt schnell Dinge umzusetzen; denn natürlich wollen wir die Ergebnisse dieser Kommission abwarten. Damit wird sich im Land noch einmal einiges ändern.
Wir nehmen diesen Dritten Bericht zur Kenntnis und freuen uns auf die Umsetzung der Dinge, die da noch kommen werden.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Richter. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Goetz wird dies tun.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Als die Tagesordnung herauskam und ich las, dass ein weiterer Bericht zum Standarderprobungsgesetz darauf stand, hatte ich zunächst ein Déjà-vu. Richtig ist, dass wir über dieses Gesetz bei verschiedenen Gelegenheiten gesprochen haben - immer, immer wieder, zuletzt im Juni vorigen Jahres, als es darum ging, das Standarderprobungsgesetz über die auslaufenden Fristen hinaus zu verlängern.
Bei Standarderprobung geht es auch darum, wie man Bürokratie abbaut, wie man effektiver arbeitet. Ich habe aus diesem Grund überlegt, ob ich meine Rede vom Juni vorigen Jahres noch einmal halte. Das wäre sicherlich eine Möglichkeit gewesen, effektiv zu arbeiten. Ich glaube, kaum jemand von Ihnen hätte es gemerkt, außer natürlich die Mitarbeiter, die das Protokoll erstellen, die hier neben mir sitzen und unter uns leiden.
Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir wenig Neues zu sagen. Natürlich könnte ich jetzt sagen: Die Landesregierung hat zwei Jahre nichts gemacht - das kommt immer gut -, weil wir von 116 nur auf 122 neue Erprobungsfälle gekommen sind. Andererseits, Kollege Richter, haben Sie darauf hingewiesen, dass es dafür einen Grund gibt, nämlich die Enquetekommission 5/2, die gegenwärtig in Umsetzung der Anhörungen Empfehlungen erarbeitet, wie man weiter Bürokratie abbauen, wie man neue Standards einbringen kann. Für die nachfolgende Phase ist das Standarderprobungsgesetz genau das maßgebliche Instrument, das herangezogen werden wird, um das, was in der Enquetekommission 5/2 festgestellt werden wird, dann auch umzusetzen. Es geht dann darum zu sagen, welche Funktionen bzw. Aufgaben abgegeben werden, wie Abläufe effektiver gestaltet werden oder möglicherweise ganz entfallen können.
Insofern nehmen wir den Bericht zur Kenntnis - völlig korrekt. Wir hätten uns aber, glaube ich, ersparen können, hier darüber zu reden. In diesem Sinne und aus Effektivitätsgründen beende ich meine Rede nach einer Minute und dreißig Sekunden. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Frau Abgeordnete Mächtig hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank an die Ersteller des Berichts. Unser Dank geht an die TH Wildau, die die in diesem Bericht dargestellten Evaluierungsprozesse durchgeführt hat.
Wer sich von Ihnen die Zeit genommen hat, neben Bericht 1 und 2 nunmehr diesen Dritten Bericht zur Umsetzung des Standarderprobungsgesetzes zu verinnerlichen, wird erkannt haben oder vielleicht noch erkennen, wenn er sich noch Zeit zum Lesen nimmt -, dass diese Berichte zwingend Bestandteil der Arbeit der Enquetekommission 5/2 „Kommunal- und Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zukunftsfest - Brandenburg 2020“ sein können und aus unserer Sicht auch sein müssen.
In den gegenwärtigen Diskussionen über die Zukunft unserer Kommunen ist die Frage nach den Kriterien für Erfolg eine der wesentlichen für den Bereich der Verwaltungsoptimierung. Mit wie viel Aufwand und zu welchen Kosten kann man die notwendigen Aufgaben in den Kommunen erfüllen? Und - für uns im Prozess der Arbeit der Enquetekommission besonders wichtig -: Welche Kompetenzen sind und welche Verantwortung ist erforderlich, um die Aufgaben qualitäts- und quantitätsgerecht vor Ort erfüllen zu können? Dabei geht es selbstverständlich um die Beschleunigung der Aufgabenerfüllung für Bürgerinnen und Bürger durch die Beschleunigung von Verwaltungshandeln ebenso wie um die Senkung von Kosten für Unternehmen, aber auch für Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung.
Sehen wir die Diskussion in der Enquetekommission und verbinden diese mit den bisherigen Ergebnissen der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen, so zeigt sich eines sehr deutlich: Es gibt einen dringenden erhöhten Schulungsaufwand und deutlich höheren Regelungs-, Informations- und Abstimmungsbedarf.
Für künftige Entscheidungen wird es nicht unwesentlich sein, wie sich kommunale Verwaltungen auf diese möglichen neuen Herausforderungen einstellen. Denn Enquetekommission und Bericht können die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort nicht ersetzen, die die Umsetzung dieser Aufgaben vornehmen müssen. Ansonsten scheitert jedes gute Konzept.
Interessant finde ich übrigens die Ergebnisse des Versuchs des Landkreises Spree-Neiße, die Verwendung von Landesfördermitteln, die von Zuwendungsgebern aus den Geschäftsbereichen des MBJS und des MASF gewährt wurden, statt mit einem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis mit einem Sachbericht und einer einfachen Verwendungsbestätigung nachzuweisen. Der Ersatz des zahlenmäßigen Nachweises durch eine Verwendungsbestätigung führte in etwas mehr als der Hälfte aller Abrechnungen zur Beschleunigung zweier Verfahrensschritte: bei der Erstellung des Verwendungsnachweises zur Erleichterung beim Zuwendungsempfänger und bei der Prüfung des Verwendungsnachweises durch den Zuwendungsgeber. Damit wurden das Verwaltungsverfahren in Teilen beschleunigt, der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert und - was interessant ist - Personalressourcen gespart.