Protokoll der Sitzung vom 24.01.2013

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ness. - Wir kommen zum Beitrag der FDP-Fraktion, Frau Abgeordnete Teuteberg hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem 1. Januar 2013 ist die Umstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von der gerätebezogenen Gebühr hin zu einer haushalts- und betriebsstättenbezogenen Abgabe in Kraft. Wir Liberale haben schon in der Diskussion zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag deutlich gemacht, dass wir das neue System ablehnen. Die Ministerpräsidenten wollten einen Paradigmenwechsel durchführen, der folgende Prämissen beinhalten sollte: Vereinfachung des Systems und damit Verringerung des Kontrollaufwandes, keine Mehrbelastung der Wirtschaft, insbesondere Mittelstandsfreundlichkeit, und schließlich: stabile Gebühren. Das ist ihnen nicht geglückt!

Schon vor dem Inkrafttreten des neuen Finanzierungssystems war klar: Es wird zu Mehrbelastungen der Unternehmen, aber auch im Privatbereich, etwa bei Menschen mit Behinderungen, führen. So ist es nicht verwunderlich, dass die ersten Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag angekündigt bzw. schon eingereicht worden sind.

Meine Damen und Herren, ein wichtiges Ziel des neuen Finanzierungssystems war die Schaffung größtmöglicher Akzeptanz in der Bevölkerung. Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und auch der Chef der Staatskanzlei in seinen Reden hier im Hohen Hause weisen immer auf ein „neues, gerechteres System“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung hin.

Ja, möglicherweise sinkt die Zahl der Schwarzhörer und Schwarzseher durch das neue System. Das führt aber noch nicht zu mehr Akzeptanz! Diese hätte man durch die Abschaffung der GEZ statt durch die bloße Umbenennung in ARD-, ZDF-, Deutschlandradio-Beitragsservice erreichen können. Ein Etikettenschwindel schafft kein Vertrauen.

(Beifall FDP)

Wir Liberale setzen uns für die Einführung einer niedrigen, einfachen und gerechten Medienabgabe ein. Wir sind überzeugt, dass sich das geräte- wie auch das haushalts- und betriebsbezogene Gebührensystem überholt hat. In einer technisch schnelllebigen Welt ist es gerechter und sinnvoller, die

Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht an das Gerät oder die Wohnung, sondern an die Person zu binden. Damit würden übrigens auch alle komplizierten Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Datschen, überflüssig werden. Niemand würde mehrfach belastet, sondern jeder Erwachsene mit eigenem steuerpflichtigem Einkommen nur einmal. Den Einzug der Abgabe könnten - treuhänderisch und staatsfern - die Finanzämter übernehmen. Damit entfiele das Problem der Schwarzseher und es bestünde keine Notwendigkeit mehr für eine separate Gebühreneinzugszentrale.

Der große Verwaltungsapparat und die oft fragwürdigen Methoden der GEZ an den Haustüren der Bürger sind überholt. Bei der Haushaltsabgabe besteht die Notwendigkeit einer Überprüfung der Haushaltsmitglieder fort. Die verwaltungstechnische Umsetzung ist alles andere als eine Vereinfachung das Gegenteil ist der Fall! Die Aufstockung der Mitarbeiterzahl bei der GEZ ist ein Beleg dafür, dass tatsächlich mehr Daten erhoben werden. Auch die Datenschutzbeauftragten haben diese Bedenken zum Ausdruck gebracht.

Wir finden, dass der Inhalt des CDU-Antrages, nämlich sich in Bezug auf Datschen und Jugendfreizeiteinrichtungen im Rahmen der Evaluierung für Neuregelungen einzusetzen, richtig ist. Beide Bereiche sind wichtig. Besonders in Brandenburg ist das Thema der Datschen ein viel diskutiertes. Das zeigt schon die Vielzahl der Kleinen und Mündlichen Anfragen, auch hier im Haus.

Auch hinsichtlich der Jugendfreizeiteinrichtungen stellt sich die Frage, ob die Differenzierungen, die der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält, nachvollziehbar sind.

Meine liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wir unterstützen Sie deshalb in dem Ansinnen, dass die Evaluierung genutzt werden sollte, notwendige Verbesserungen zu prüfen und Änderungen vorzunehmen. Wir teilen auch die Auffassung, dass die Aussage der Rundfunkanstalten, bei der Beitreibung von Beiträgen für Datscheninhaber nicht aktiv zu werden, keine rechtssichere Regelung ersetzt. Das geht uns aber nicht weit genug. Wir sind für eine grundsätzliche Überprüfung und Revision des Systems der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieses Finanzierungssystem ist nicht der Weisheit letzter Schluss, es ist vielmehr ein Schuss ins Blaue. Denn es gibt noch nicht einmal eine Statistik darüber, wie viele Haushalte in Deutschland betroffen sind. Das Bessere soll aber nicht der Feind des Guten sein. Deswegen stimmen wir dem Antrag der CDU zu.

(Beifall CDU)

Wir sind für eine große Überprüfung. Ganz vorne stehen müssen für uns die Prüfung der Mehrbelastung für Bürger, Kommunen und Wirtschaft sowie - vor allem - der Schutz der Daten unserer Bürger. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Teuteberg. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fortgesetzt. Frau Abgeordnete von Halem hat noch einmal das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich denke, dass meine Vorrednerinnen und Vorredner sowohl zu der grundsätzlichen Frage von Rundfunkgebühren als auch zu den Sachdetails bzw. den Bestandteilen des hier vorliegenden Antrages der CDU genug beigetragen haben. Es ist letztendlich eine relativ überschaubare Fragestellung.

Zu Punkt 1 - Kleingärten - sind auch wir der Meinung, dass angesichts allgemeiner Gerechtigkeitslogik auch die Kleingartenanlagen, die außerhalb des Wirkungsbereiches des Bundeskleingartengesetzes liegen, grundsätzlich von dieser Gebühr befreit werden sollten. Wir finden dieses Ansinnen richtig und legitim.

Punkt 2 Ihres Antrages, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, der sich auf Jugendfreizeiteinrichtungen bezieht, vermittelt uns allerdings den Eindruck, Sie wollten suggerieren, Jugendherbergen seien befreit. Das ist nicht richtig. Nach Aussage des Jugendherbergsverbandes zahlen Jugendherbergen mittlerweile höhere Rundfunkgebühren als vorher. Sie sind von der Gebühr für die einzelnen Zimmer befreit - das hat sich geändert -, aber sie müssen sehr wohl Abgaben zahlen.

Unser Hauptkritikpunkt ist die Tatsache, dass Sie bei der Definition von Jugendfreizeiteinrichtungen nicht einmal das Kriterium der Gemeinnützigkeit zugrunde legen. Das heißt, solange so allgemein von „Jugendfreizeiteinrichtungen“ gesprochen wird, ist Ihr Ansinnen aus unserer Sicht noch nicht reif. Ergo: Das kleine Einmaleins der Plenarabstimmungen - einmal Zustimmung, einmal Enthaltung - ergibt in Summe Enthaltung. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Für die Landesregierung übernimmt der Chef der Staatskanzlei, Herr Staatssekretär Gerber, den Aussprachebeitrag.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wichmann, schönen Dank für die Einladung in den Petitionsausschuss. Heute Mittag war ich im Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Dann gibt es noch den Hauptausschuss und den Sonderausschuss BER. Sie scheinen eine hohe Meinung von meiner Belastbarkeit zu haben; mit dieser hohen Meinung haben Sie Recht.

(Beifall SPD und DIE LINKE - Zurufe von der CDU)

Seit dem 1. Januar des neuen Jahres gelten neue Regeln für den Rundfunkbeitrag. Ohne die seit vielen Jahren laufende Diskussion aufwärmen zu wollen, möchte ich feststellen: Wir haben jetzt insgesamt eine einfachere und, wie ich finde, gerechtere Regelung. Es gibt einen einfachen Grundsatz: eine Wohnung ein Beitrag. In diesem Zusammenhang stellt sich aber die Frage: Was ist eigentlich eine Wohnung und was ist keine Wohnung? - Wie immer hilft ein Blick in das Gesetz bzw. in den Staatsvertrag selbst. In § 3 Abs. 1 ist unmissverständlich festgelegt, dass eine Wohnung

„… jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit [ist], die... zum Wohnen... geeignet ist oder genutzt wird und... die durch einen eigenen Eingang... betreten werden kann.“

Wiederum § 3 - aber diesmal des Bundeskleingartengesetzes, auf den der Staatsvertrag explizit verweist - regelt, dass Lauben in einfacher Ausführung mit bis zu 24 m2 Grundfläche nicht als Wohnung gelten. Wenn die CDU mit ihrem Antrag also insbesondere Besitzer von Gartenlauben vor der Zahlung des Rundfunkbeitrages schützen möchte, so rennt sie damit offene Türen ein. Lauben mit bis zu 24 m2 Grundfläche sind keine Wohnung - ergo kein Beitrag!

Gleiches gilt für Lauben - jetzt folgt noch einmal eine Unterscheidung - in Kleingartenanlagen, selbst wenn sie größer als 24 m2 sind und damit nicht mehr den Kategorien des Bundeskleingartengesetzes entsprechen. Die Rundfunkanstalten haben erklärt, dass kein Rundfunkbeitrag anfällt, selbst wenn es sich um eine Laube von über 24 m2 in einer Kleingartenanlage handelt. Nur dann, wenn eine Laube tatsächlich als Wohnung genutzt wird, ist ein Rundfunkbeitrag fällig. Das scheint mir eine gerechte Lösung zu sein.

Außerhalb von Kleingartenanlagen gilt für Lauben dasselbe wie für andere Zweitwohnungen auch: eine Wohnung - ein Beitrag. Doch auch hier haben die Rundfunkanstalten eine Praxis angekündigt, die den Beitragszahler schont. So muss saisonal nicht gezahlt werden, wenn zum Beispiel kommunale Satzungen eine Wohnnutzung gravierend, beispielsweise über eine bestimmte Jahreszeit, einschränken.

Im Übrigen gilt - darauf ist bereits hingewiesen worden -: Der Staatsvertrag wird evaluiert, und wir werden uns diese Regelungen genauso wie die zu den Jugendherbergs- und Jugendfreizeiteinrichtungen anschauen. Aber auch dabei muss man sehen: Gemeinnützige Einrichtungen, die nicht auf Gewinn orientiert sind, sind schon heute nicht befreit, sondern nur privilegiert. Das heißt, sie zahlen einen Beitrag. Für Einrichtungen, die gewinnorientiert sind, gelten die Regelungen wie für nicht gemeinnützige Unternehmungen. Aber auch diese Frage wird sicherlich eine sein, die im Rahmen der Novellierung nochmals angeschaut werden muss. Das wird auch geschehen; das ist ganz klar.

Wir haben ein neues System aufgesetzt - nach relativ schwierigen Verhandlungen aller Länder untereinander. Dass das nicht die allerletzte Weisheit ist, ist jedem klar, und mit neuen Erfahrungen wird es auch Weiterentwicklungen geben. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Gerber. - Wir beenden die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Frau Abgeordnete Richstein hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Gerber, Sie irritieren mich jetzt etwas. Sie sagen genau das, was wir in unseren Antrag hineingeschrieben haben: Bitte beachten Sie bei der Evaluierung die Datschen, die nicht zu einer Kleingartenanlage gehören, und die Jugendeinrichtungen. - Sie

sagen: „Das machen wir.“ Sie wollen unseren Antrag aber doch ablehnen. Das verstehe ich wirklich nicht.

(Beifall CDU)

Ich gehe davon aus, dass wir - erstens - alle einen qualitativ hochwertigen öffentlich- rechtlichen Rundfunk haben möchten und dass wir uns - zweitens - auch dessen bewusst sind, dass ein qualitativ hochwertiger öffentlicher Rundfunk Geld kostet. Unter diesen Prämissen begrüßen wir die Systemumstellung durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Der neue Rundfunkbeitrag beseitigt endlich den Generalverdacht, den die GEZ gegenüber Konsumenten gehegt hatte, dass nämlich alle nur noch schwarzsehen würden. Dass wir mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag Neuland betreten würden, war zumindest allen, die sich mit diesem Thema befasst haben, klar. Die CDU hat sich immer dafür eingesetzt, dass diese Umstellung für den privaten Nutzer kostenneutral sein muss. Daher gibt es eine Protokollerklärung aller Länder zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in der es unter Punkt 2 heißt: Nach Erscheinen des 19. KEF-Berichtes, der die finanziellen Auswirkungen darlegt, soll evaluiert werden. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Anknüpfungstatbestände notwendig und ausgewogen sind.

Notwendig und ausgewogen - wenn wir schon zum jetzigen Zeitpunkt sehen, dass einige Tatbestände nicht ausgewogen, eventuell nicht notwendig und vor allem ungerecht sind, warum sollen wir sie dann nicht benennen? Genau diese beiden Punkte, auf die Henryk Wichmann vorhin eingegangen ist, haben wir in diesem Antrag benannt.

Herr Ness, wollen Sie uns als CDU-Fraktion Arbeitsaufträge erteilen?

(Zuruf des Abgeordneten Ness [SPD])

Wenn Sie sagen, sie könnten mit einem Teil dieses Antrags mit

gehen und ihm zustimmen, dann stellen Sie doch einen Änderungsantrag. Sonst sind Sie doch auch nicht so faul.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU)

Insofern ist das lediglich eine fadenscheinige Begründung. Ich gebe Ihnen Brief und Siegel: Hätten wir gesagt, dass wir den zweiten Punkt herausnehmen, dann hätten Sie irgendeine andere fadenscheinige Begründung gefunden, warum Sie dem Antrag angeblich nicht zustimmen können.

(Zuruf des Abgeordneten Ness [SPD])

So lange sind wir beide schon im politischen Geschäft, dass wir das wissen. Wir wünschen lediglich eine Berücksichtigung der genannten Punkte bei der ohnehin stattfindenden Evaluation. Ihre nebulösen Argumente für die Ablehnung können wir nicht nachvollziehen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Richstein. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt. Ich schließe sie und komme zur Abstimmung. Der Antrag „Änderung des Rundfunkstaatsvertrages in der Fassung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages“, Drucksache 5/6687, eingebracht durch die CDUFraktion, liegt Ihnen vor.

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 sowie die heutige Sitzung und wünsche Ihnen allen ein gutes Nachhausekommen.