Protokoll der Sitzung vom 06.06.2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der 2. Lesung zur Novellierung des Abgeordnetengesetzes schließen wir einen mehrjährigen Diskussionsprozess ab. Manche meinen ja, das hätte man schneller machen können; ich sehe das nicht so, denn wir hatten eine sehr komplexe und komplizierte Rechtsmaterie zu bearbeiten. Hinzu kamen konkrete Fragen der späteren Umsetzung des Gesetzes, die wir schon jetzt in den Blick nehmen mussten, da ja der Landtag - nicht, wie bei anderen Landesgesetzen, die Landesregierung - dieses Gesetz dann in der Praxis anwenden muss.

Wir haben richtiges Neuland betreten; Kollege Bischoff und Kollege Senftleben sprachen bereits davon. Dies betrifft beispielsweise die Umstellung der steuerfreien Kostenpauschale auf ein ganz anderes System, das uns dem normalen Steuerbürger gleichstellt, oder auch die Neugestaltung der Altersversorgung für die Abgeordneten, die künftig nicht nach dem Prinzip der Alimentierung, sondern auf der Grundlage von Beiträgen zu einem Versorgungswerk erfolgen soll. Bei Letzterem haben wir uns für den Beitritt zum Versorgungswerk der Abgeordneten des Landtages Nordrhein-Westfalen entschieden. Auch dafür waren Monate der Verhandlungen bezüglich der Vertragsunterlagen notwendig. Dort, wo es notwendig war, wurde im Verfahren nachgesteuert, und das nicht nur einmal; Kollege Senftleben sprach eben davon. Auch das ist vor dem Hintergrund der Kompliziertheit und der Komplexität der Materie durchaus verständlich.

Ich möchte heute namens der Fraktion DIE LINKE allen danken, die uns in den vergangenen Jahren Hinweise und Anregungen gegeben, mit uns gemeinsam nach tragfähigen gesetzlichen Regelungen gesucht und auch Kompromisse diskutiert haben. Dazu gehören die Mitglieder der unabhängigen Diätenkommission, insbesondere der ehemalige Präsident des Landesrechnungshofes und die Vorsitzende des Brandenburger Steuerzahlerbundes, weiterhin die Experten, die uns in mehreren Anhörungen beratend zu Seite gestanden haben, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Finanzen, die vor allem bei steuerrechtlichen Fragen ihren Sach- und Fachverstand eingebracht haben, und schließlich natürlich der Direktor des Landtages und die Leiterin des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages, die uns von Beginn an begleitet und mit uns gemeinsam so manche Klippe umschifft haben.

Das, was wir gemeinsam erarbeitet haben, kann sich nach Auffassung meiner Fraktion sehen lassen, auch wenn ich klar sagen möchte, dass wir Kompromisse eingegangen sind; auch das hat Herr Senftleben soeben erwähnt.

Ich nenne noch einmal die zentralen Punkte: Dazu gehören die Neugestaltung der Altersversorgung, die Abschaffung der steuerfreien Kostenpauschalen, die Neufestlegung des Maßstabes für die zu versteuernde Entschädigung, die Kürzung der Höhe und Zeitdauer des Bezuges des Übergangsgeldes, aber auch, meine Damen und Herren - besonders nach den Vorkommnissen in Bayern -, eine klare Regelung zur Beschäftigung von Verwandten ersten und zweiten Grades und zur ÜberKreuz-Beschäftigung von Verwandten anderer Abgeordneter. Auch die Reduzierung der Amtszulage des Präsidenten des Landtages, der Fraktionsvorsitzenden und der Vizepräsidentin sind Dinge, die verändert wurden.

Mit der Abstimmung in der 2. Lesung schließen wir heute eine wichtige Etappe ab. So richtig werden wir mit dem neuen Gesetz aber erst in der neuen Wahlperiode starten; dann wird das Gesetz in seiner ganzen Breite zur Anwendung kommen. Ich finde es gut, dass zwischen den Fraktionen verabredet ist, die Wirksamkeit der einzelnen Normen nach einem gewissen Zeitraum zu überprüfen. Das sollten wir dann auch gemeinsam tun. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD sowie vereinzelt CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Domres. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Vogdt hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich feststellen, dass ich sehr froh bin, dass wir nach langer, teilweise sehr kontroverser Diskussion zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen die Reform des Abgeordnetenrechts in Brandenburg heute zu einem erfolgreichen Abschluss bringen können.

Die Verabschiedung des Gesetzes am heutigen Tage möchte auch ich gerne nutzen, mich bei den Kollegen der anderen Fraktionen, aber auch allen weiteren Beratern aus Landtagsverwaltung und Ministerien und nicht zuletzt bei den Mitgliedern der Diätenkommission für ihre Mit- und Zuarbeit zu bedanken. Ich glaube, dass wir einen modernen und sehr transparenten Weg gehen und dass dies gerade in Zeiten, in denen die Politikverdrossenheit eher zu- als abnimmt, von großer Bedeutung ist.

Der Gesetzentwurf scheint in vielen Bereichen sehr technisch zu sein. Aus diesem Grund möchte ich kurz auf die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte eingehen. Der wichtigste Punkt ist die Schaffung eines Systemwechsels hin zur Gleichstellung mit dem Steuerbürger und der Schaffung von mehr Transparenz bei den künftigen Zahlungen an Landtagsabgeordnete. Entscheidend ist aber insbesondere auch die Umstellung der Altersversorgung der Abgeordneten, die eine Verlagerung der Versorgungskosten in die Zukunft verhindert, da sie auf einer Privat

vorsorge basiert. Das ist etwas, was die Politik für den Bürger seit langem propagiert.

In Teilbereichen gab es auch gegenüber der 1. Lesung noch Anpassungen. Das waren die Absenkung der Zulagen des Präsidenten, des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin und der Fraktionsvorsitzenden sowie die Absenkung der Diäten für Abgeordnete, die gleichzeitig dem Kabinett angehören.

Auf eine weitere Änderung - die der Verhaltensregeln - möchte ich kurz eingehen. Die Frage der Veröffentlichung von Nebeneinkünften von Abgeordneten wird in der Öffentlichkeit seit der Affäre um die Vortragshonorare von Herrn Steinbrück wieder breit diskutiert. Dieser Punkt war zunächst nicht im gemeinsamen Gesetzentwurf aller Parlamentarischen Geschäftsführer vorgesehen. Es war aber richtig, diesen Punkt aufzunehmen.

Meine Damen und Herren, ich denke, dass der vorliegende Vorschlag eines Stufenmodells den Anforderungen an Transparenz ausreichend Rechnung trägt. Sicherlich wird das Hohe Haus heute nicht zum letzten Mal über das Thema Transparenz diskutieren; aber auch vor dem Hintergrund der bestehenden zeitlichen Vorgaben bewerten wir als Liberale den vorliegenden Vorschlag als guten Kompromiss.

Bei allen Diskussionen über die angemessene Höhe und Ausgestaltung von Diäten und Versorgungsleistungen in Parlamenten sollte nicht aus dem Blick geraten, dass es nur im Sinne unserer Demokratie sein kann, wenn wir gerade keine homogenen Parlamente haben, die nur aus wenigen Berufsgruppen bestehen. Aus diesem Grund muss es auch für Menschen, die ein Unternehmen führen oder in einer verantwortlichen Position in der Wirtschaft tätig sind, finanziell attraktiv sein, sich in ein Parlament wählen zu lassen. Dies muss bei der Bewertung der Angemessenheit einbezogen werden. Auch die Tatsache, dass die Diät der Verantwortung eines Landtagsabgeordneten entsprechen muss und seine auch finanzielle Unabhängigkeit sichern soll, ist zu bedenken.

Meine Damen und Herren, Frau Mai hat in der Anhörung für die unabhängige Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Abgeordnetengesetzes wie auch als Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Brandenburg den vorliegenden Gesetzentwurf als Erfolg der Mitglieder des Landtags Brandenburg bezeichnet. Gerade über dieses Lob freue ich mich sehr. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP, B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Vogdt. - Wir setzen nunmehr mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort, Frau Abgeordnete von Halem hat das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir heute hier entscheiden, wird in der Öffentlichkeit aufmerksam beäugt - zu Recht. Dabei ist es mir wichtig, zu betonen, dass wir die Entscheidung über unsere eigenen Diäten nicht aus Amtsanmaßung heraus fällen, sondern deshalb, weil uns vom Bundesverfassungsgericht 1975 auferlegt worden ist, dies selbst und in der Öffentlichkeit zu tun.

Wir Bündnisgrünen haben dieses Projekt aus der letzten Legislaturperiode geerbt; der Kommissionsbericht ist Kind anderer Eltern, das auch wir das Laufen gelehrt haben. Schon in der 1. Lesung haben wir dieses Gesetz mitgetragen, weil wir den Grundzügen der Reform zustimmen: Umstellung der haushaltsfinanzierten auf eine kapitalgedeckte Altersversorgung, Abschmelzen der überhöhten Altersversorgungsansprüche plus Abschaffung der steuerfreien Pauschalen und im Gegenzug eine Erhöhung der Bezüge. Wir finden es nicht angemessen, dass Abgeordnete nach nur einer Legislaturperiode einen Rentenversorgungsanspruch von 750 Euro monatlich haben - so wie bei Beamten haushaltsfinanziert in die Zukunft verlagert und für die Landeskasse schwer kalkulierbar. Nach Berechnungen des Parlamentarischen Beratungsdienstes bedeutet die jetzt geplante Reduktion der Altersversorgungsansprüche eine jährliche Entlastung des Landeshaushalts in Höhe von gut 250 000 Euro.

Natürlich hätten wir uns als Bündnisgrüne gewünscht, dass auch wir Abgeordnete in das Modell der gesetzlichen Rentenversorgung hätten integriert werden können. Aber wir mussten sehen, dass die gesetzliche Rentenversorgung keine adäquaten Modelle für so kurze Einzahlungsperioden wie eine Legislaturperiode anbietet. Deshalb unterstützen wir den Beitritt zum Versorgungswerk und sind ausgesprochen zufrieden, dass in den letzten Monaten für Brandenburg so umfangreiche Mitspracherechte beim Versorgungswerk ausgehandelt werden konnten.

Wir begrüßen auch die Abschaffung der Pauschalen, die je nach Entfernung zwischen Wohnort und Landtag bis zu 2 200 Euro betragen haben oder auch heute noch bis zum Ende der Legislaturperiode betragen - wohlgemerkt: steuerfrei. Dass auch wir Abgeordnete unsere Aufwendungen jetzt gegenüber dem Finanzamt geltend machen müssen, ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz, mehr Gerechtigkeit und Gleichstellung mit dem Steuerbürger. Trotzdem darf an dieser Stelle angemerkt werden, dass diese Gleichstellung nur partiell gelungen ist. Fahrtkosten zu Pflichtsitzungen werden zum Beispiel künftig nicht nur erstattet, sondern sogar mit 30 Cent pro Fahrtkilometer - nicht wie im Einkommenssteuergesetz pro Entfernungskilometer - für die Geltendmachung vorgesehen. So wird neues steuerpflichtiges Einkommen generiert. Aber ich weiß und erkenne an, dass es zu diesem Punkt andere Meinungen gibt und ein solches Erstattungssystem den Empfehlungen der unabhängigen Kommission entspricht.

Als Ergebnis verschiedener Diskussionen und auch der Anhörung zwischen 1. und 2. Lesung begrüßen wir es, dass die Amtszulage für Fraktionsvorsitzende und Präsidenten auf 70 % gesenkt wurde und sich damit an den Ministerbezügen orientiert, unter Einbeziehung der voraussichtlichen Tariferhöhung 2013/14 und immer eingedenk der Tatsache, dass die geplante Erhöhung der Bezüge mit der Absenkung der Altersversorgung um gut ein Drittel einhergeht, Minister, aber auch der Ministerpräsident schon nach einer Legislaturperiode Anspruch auf 30 % ihrer Amtsbezüge haben.

Uns Bündnisgrünen war es zudem ein Anliegen, für den Fall einer Doppelspitze Amtszulagen für den Fraktionsvorsitz auf zwei Personen splitten zu können. Wir freuen uns, dass das jetzt möglich ist und von den anderen Fraktionen mitgetragen wurde. Um den immer wieder auftauchenden Nachfragen an dieser Stelle vorzubeugen: Selbstverständlich ist dieses Modell

von uns so gedacht, dass es immer unter der Prämisse steht, dass dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Nächster Punkt: Nebeneinkünfte. Erst einmal: Unabhängig von der Reform des Abgeordnetengesetzes haben wir im November 2012 einen Antrag auf Veröffentlichung der Nebeneinkünfte gestellt. Dieser Antrag wurde in das Reformvorhaben integriert und bei der Anhörung mitberaten. Wir begrüßen, dass die Veröffentlichungspflicht in das vorliegende Gesetz integriert ist. Sie entspricht unseren Forderungen nicht, kommt ihnen aber weit entgegen. Die Bagatellgrenze liegt jetzt bei 500 Euro monatlich, Einkünfte aus parallel zur Abgeordnetentätigkeit ausgeübten Berufen und Tätigkeiten werden einbezogen. Wir hätten statt der jetzt vorgesehenen Stufenregelung eine Spitzangabe der eingenommenen Beträge bevorzugt, wie das in unserem Antrag vorgesehen war, aber wir erkennen mit dem, was wir jetzt haben, eine grundlegende Verbesserung an und haben unseren Antrag deshalb zurückgezogen.

Dem Dank, der hier vielfach von meinen Vorrednern und der einen Rednerin geäußert worden ist, möchte ich mich gerne anschließen, insbesondere an die Adresse von Frau Schmidt, die ich jetzt hier in diesem Saal nicht sehe. - Dort ist sie! Herzlichen Dank, Frau Schmidt! Ich danke Frau Schmidt ganz besonders deshalb, weil sie uns immer wieder komplizierte Extrafragen sehr geduldig beantwortet hat.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Sehr verehrte Frau Abgeordnete, Sie haben die Zeit deutlich überschritten. Ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

Wir - alle im Landtag vertretenen Fraktionen gemeinsam schnüren hier ein großes Paket mit vielen Detailaspekten. Das bedeutet natürlich, dass viele gegenläufige Interessen zusammengeführt werden mussten. Es gehört zum Kern eines solchen Verfahrens, dass das Schnüren nur gelingt, wenn Einzel- oder auch eindeutige Minderheitsmeinungen irgendwann zugunsten des gemeinsamen Ziels zurückgestellt werden. Dass dieses Ziel gelingt, das ist auch uns Bündnisgrünen wichtig.

(Beifall B90/GRÜNE und vereinzelt SPD und DIE LINKE)

Verehrte Abgeordnete, Sie verbrauchen heute alle deutlich mehr Redezeit als geplant. Ich habe das respektiert, weil heute so viele Dankesworte ausgesprochen wurden. Ich bitte aber ab jetzt um Einhaltung der Redezeiten.

Wir kommen nunmehr zum Beitrag der Landesregierung.

(Zurufe: Sie verzichtet!)

Sie hat verzichtet, richtig, die Landesregierung möchte dazu lieber nichts sagen. Wir kommen also zur Schlussabstimmung.

Es liegt die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 5/7377, 2. Neudruck, „Gesetz zur Regelung der

Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg“, vor. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen und einer Gegenstimme ist der Beschlussempfehlung mit deutlicher Mehrheit gefolgt worden.

(Allgemeiner Beifall)

Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Hochschulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg bis 2025

Konzept der Landesregierung

Drucksache 5/7138

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Prof. Dr. Kunst, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zukunftssicherung unserer Hochschullandschaft ist eines der zentralen Themen der Landespolitik in diesem Jahr. Nach den schon im Frühjahr 2012 abgeschlossenen umfangreichen Begutachtungsverfahren durch zwei Kommissionen und darauf folgenden vielfältigen Diskussions- und Abstimmungsprozessen geht es in diesem Jahr darum, die Ergebnisse umzusetzen. Landesregierung, Landtag und Koalition gemeinsam bringen das Land Brandenburg mit diesen Maßnahmen im Hochschulbereich weiter voran. Unser Ziel ist es, das Hochschulsystem leistungsstark zu halten, noch wettbewerbsfähiger zu machen und dafür tragfähige Vereinbarungen zu realisieren. Dabei setzen wir auf mehr Durchlässigkeit im Hochschulsystem sowie auf mehr Bildungsgerechtigkeit, auf Kooperation der Hochschulen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft - gerade um Innovationen zu ermöglichen - und auf klare, verlässliche Rahmenbedingungen für die Hochschulen. Um diese Ziele zu erreichen, wurden die erforderlichen Werkzeuge entwickelt. Im Dialog mit den Hochschulen, im Dialog mit anerkannten externen Experten und, meine Damen und Herren, natürlich mit Ihnen.

Die drei wesentlichen hochschulpolitischen Werkzeuge möchte ich nochmals erwähnen.

Als Erstes wäre die Rahmenvereinbarung zu nennen, mit der die Hochschulfinanzierung für mindestens fünf Jahre auf gleichbleibendem Niveau gesichert wird. Für den Zeitraum 2014 bis 2018 sind die Leistungen des Landes an die Hochschulen und umgekehrt die Leistungen der Hochschulen für das Land klar definiert.

Das zweite hochschulpolitische Instrument ist die Hochschulentwicklungsplanung - das, was wir heute beraten. Mit ihr wird der strategische, fachliche und kapazitäre Rahmen des Hochschulsystems bis 2025 definiert.

Drittens bereiten wir derzeit die Hochschulverträge vor, die wir mit allen Hochschulen jeweils einzeln abschließen, und das auf der Basis der Rahmenvereinbarung und der Hochschulentwicklungsplanung. Auf die zentralen landesweiten Ziele des Hochschulentwicklungsplans gehe ich im Folgenden etwas genauer ein.

Beim ersten Thema, nämlich dem Ausbau der Chancengerechtigkeit und dem Bildungszugang, geht es darum, die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Hochschultypen - also zwischen Universitäten und Fachhochschulen - sowie zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern. Außerdem wollen wir die Übergangsquote erhöhen, also den Anteil derer, die nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung tatsächlich studieren. Dadurch steigern wir auch - und das ist ein weiteres Ziel - die Studienanfängerquote, die in Brandenburg im Vergleich zum Bundesdurchschnitt traditionell etwas niedrig ist. Außerdem sollen verstärkt zusätzliche Zielgruppen für die Hochschulen gewonnen werden, zum Beispiel junge Menschen, die aus einer beruflichen Qualifikation kommen, also ohne Abitur sind, oder auch solche, die aus dem Ausland kommen.