Protokoll der Sitzung vom 20.01.2010

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Es sind die Sparkassen in Deutschland, die anders geführt werden als private Unternehmen. Deswegen, glaube ich, ist es ganz gesund, wenn wir uns da in dieser Republik mehrere Pfeiler leisten.

Herr Minister, der Abgeordnete Dombrowski hat noch einmal den Wunsch, eine Frage zu stellen. Aber bei der Antwort auf eine Kurzintervention ist dies nicht möglich. Die Rednerliste ist dennoch noch nicht abgearbeitet.

Herr Abgeordneter Goetz von der FDP hat die Möglichkeit, innerhalb von vier Minuten noch einen Redebeitrag zu leisten.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Das hat doch Frau Teuteberg schon gesagt!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Man kann den Eindruck haben, der Untergang des Abendlandes stünde bevor, wenn man die Redebeiträge hört,

(Görke [DIE LINKE]: Wenn man euch hört!)

die hier aus den Reihen der beiden Regierungsfraktionen wie auch von den Grünen gekommen sind. Alles ist ganz furchtbar. Es liegen auch verschiedene Anträge vor. Sie müssen etwas anderes auf dem Tisch haben, als wir beantragt haben. Alles, was in unserem Antrag steht, ist, den Zustand wiederherzustellen, wie er bis zur Änderung der Kommunalverfassung im Jahr 2008 bestanden hat.

Die Regelungen, die darin zur Begrenzung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen bestehen, sind eigentlich in Ordnung, aber weil eben dagegen geklagt worden ist, weil diese Klagen zunehmend erfolgreich waren, Herr Kollege - insofern war es richtig, dass man dagegen klagen konnte -, wurde zusätzlich ein Satz aufgenommen, der besagt:

„Die nachfolgenden Regelungen dienen ausschließlich dem Schutz der Leistungsfähigkeit der Gemeinden.“

Das heißt, dieses Klagerecht, das ursprünglich da war und das auch genutzt worden ist,

(Holzschuher [SPD]: Es war nicht da!)

wurde mit dieser Regelung aus dem Jahr 2008 gestrichen. Das ist die Regelung, die genau dieses Klagerecht, das ursprünglich geltend gemacht worden ist, das zunehmend auch getragen hat, ausgeschlossen hat.

(Holzschuher [SPD]: Ich erkläre Ihnen einmal in Ruhe, wie das gekommen ist!)

Das ist Ihre Regelung, und nur darauf bezieht sich unser Antrag. Wenn wir sehen, dass wir eine Wirtschaftskrise haben das ist alles angesprochen worden und ist richtig -, will ich nur daran erinnern, was Staatswirtschaft ausmacht.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

Die erste Bank in der Krise, bevor es eine Krise gab, war die Sächsische Landesbank mit großer Beteiligung der sächsischen Sparkassen.

(Zuruf von der Regierungsbank)

In gleichen Positionen mit gleichen Krisen waren unter den Top 5 mit den schlechtesten Bilanzen und mit den größten Problemen allein drei Landesbanken, die in Bayern, die WestLB und die HSH Nordbank - mit wesentlicher Beteiligung der Sparkassen. Das heißt, dort ist in der Staatswirtschaft im staatlichen Sektor Milliardenvermögen der öffentlichen Hand versenkt worden. Das können Private dann eben auch anders oder haben zumindest kein schlechteres Risiko.

(Unruhe)

Wenn Sie jetzt einfach aus dem Fenster schauen, sehen Sie, dass wir viele Probleme mit Winterdiensten in verschiedenen Bereichen haben. Auch da haben wir unterschiedliche Anbieter.

(Zuruf des Abgeordneten Krause [DIE LINKE])

Wir haben Bauhöfe von Kommunen, die Winterdienste nicht bewältigen, weil eben starker Winter herrscht, und wir haben zugegebenermaßen auch Private, die auch ihre Schwierigkeiten haben, den Winterdienst unter den gegenwärtigen Umständen zu bewältigen.

Nur der Nachweis, dass Private es vergleichsweise nicht können, dass die Daseinsvorsorge nur von Kommunen erbracht werden kann, der ist eben nicht erbracht. Deswegen wollen wir, dass diese Regelungen, die hier enthalten sind, Rechtsgrundla

ge auch für ein erweitertes Klagerecht werden, damit man sich dagegen zur Wehr setzen kann. Um nicht mehr und nicht weniger geht es.

Zum Entschließungsantrag der beiden Regierungsfraktionen haben wir namentliche Abstimmung beantragt. Die greift natürlich nur dann, wenn die Überweisung in die Ausschüsse nicht erfolgen sollte. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP sowie vereinzelt CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Damit schließe ich die Debatte. Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt zunächst der Antrag der FDP-Fraktion auf Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/246, Änderungsgesetz zur Kommunalverfassung, federführend an den Ausschuss für Inneres und an den Ausschuss für Wirtschaft zur Abstimmung vor. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Ich sehe eine deutliche Mehrheit gegen die Annahme des Antrags auf Überweisung. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen demzufolge zur Abstimmung über den Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf in 1. Lesung. Es ist der Entschließungsantrag in der Drucksache 5/332 der SPD und der Fraktion DIE LINKE. Für diesen Antrag ist von der FDP namentliche Abstimmung beantragt worden.

(Zuruf des Schriftführers)

- Ich bitte um Entschuldigung, wir müssen zurückgehen. Wir müssen zunächst über den Gesetzentwurf in Gänze abstimmen. Der Gesetzentwurf, Drucksache 5/246, der FDP muss natürlich nicht nur als Überweisungsantrag, sondern auch als Gesetzentwurf abgestimmt werden. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen.

(Zurufe)

- Zum Entschließungsantrag ist namentliche Abstimmung beantragt worden. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Wir können eine deutliche Ablehnung des Gesetzes in 1. Lesung konstatieren.

Wir kommen jetzt zum Entschließungsantrag, eingebracht von den Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Drucksache 5/332. Für diesen Entschließungsantrag wurde von der FDP namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer um das Verlesen der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Hatte eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter keine Gelegenheit zur Abstimmung? - Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kommen wir zur Auszählung der abgegebenen Stimmen.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Entschließungsantrag in Drucksache 5/332 bekannt: Für den Antrag stimmten 57 Abgeordne

te, gegen ihn stimmten 25 Abgeordnete. Damit ist dieser Antrag angenommen worden.

(Abstimmungslisten s. Anlage S. 407)

(Beifall bei der SPD)

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie die weitere Zusammenlegung von Behörden und Sonderbehörden

Bericht der Landesregierung

Drucksache 5/225

Ich bitte zunächst die Landesregierung, das Wort zu ergreifen. Herr Staatssekretär Gerber, Chef der Staatskanzlei, hat Gelegenheit zu sprechen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin haben den nunmehr 6. Fortschrittsbericht verfasst, beschlossen und den jeweiligen Parlamenten vorgelegt. Dieses Verfahren ist inzwischen eingeübt, es ist Alltag im Regierungshandeln.

Der diesjährige Fortschrittsbericht verdient Beachtung, auch wenn er nicht spektakulär ist und keine Schlagzeilen machen wird. Brandenburg und Berlin haben im Berichtszeitraum November 2008 bis Oktober 2009 in gewohnter Weise kontinuierlich und erfolgreich zusammengearbeitet. Daran haben wir uns gewöhnt. Aber nach wie vor gilt: Berlin und Brandenburg arbeiten so eng zusammen wie sonst keine anderen zwei Länder in Deutschland. Das belegen Verträge und Vereinbarungen, die gemeinsamen Einrichtungen und viele länderübergreifende Projekte.

Das jüngste Kind bei den gemeinsamen Einrichtungen ist das vor gut einem Jahr eingerichtete gemeinsame Landeslabor zur Untersuchung und Bewertung von Proben unterschiedlichster Art. Seine Arbeit dient dem unmittelbaren Verbraucher- und Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Das beziehungsreiche Arbeitsmotto der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeslabors lautet: Wir nehmen die Dinge unter die Lupe. Genau das haben sie in den ersten Jahren mit Erfolg getan. Dass die Region zusammenwächst, zeigt sich auch in der Selbstverständlichkeit, mit der immer öfter in regionalen Dimensionen gedacht, gehandelt und gelebt wird.

Der Bau des Flughafens BBI geht planmäßig voran. Die Bauarbeiten liegen im Zeit- und Kostenrahmen. Die Elemente des Flughafens vom Tower bis zu den Start- und Landebahnen sind bereits klar erkennbar, und der BBI bekommt einen Beinamen, über den ich mich ganz besonders freue. Er wird den Namen Willy Brandts tragen. Damit der BBI wirklich zur Drehscheibe im internationalen Flugverkehr wird, muss die Verkehrsanbindung des Flughafens tipptopp sein. Bei den Schienenwegen

zeichnen sich allerdings Verzögerungen ab. Die Bahnanbindungen und mögliche Übergangslösungen haben wir deshalb im Interesse des Gesamtprojekts besonders im Blick. Im Übrigen - das müssen Sie auch einmal sehen - wird die Bahnanbindung im Vergleich zu vielen anderen deutschen und internationalen Standorten schon 2011 eine bessere sein. In jedem Fall gilt: Ab November 2011 - das ist gar nicht mehr so lange hin wird der Flughafen die neue Visitenkarte der Region sein.