Wenn wir uns in den Debatten zuvor immer nur mit den weniger positiven Aspekten des Braunkohleabbaus beschäftigt haben, möchte ich an dieser Stelle einmal deutlich machen, dass wir nicht vergessen dürfen, dass die Braunkohleförderung bis
Gleichwohl gibt es neben den wirtschaftlichen Vorteilen auch negative Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
Der Braunkohle geht es dabei wie der Energiewende, insbesondere dem Ausbau der Stromnetze: Die Akzeptanz beider Vorhaben leidet darunter, dass die Betroffenen, also die Bürgerinnen und Bürger, nicht ausreichend und nicht verständlich genug informiert werden.
Beider Akzeptanz leidet darunter, dass die Betroffenen - also wieder die Bürger - nicht oder zu spät in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Was ist zu tun? Wir Liberale sagen: Die Eingriffe und die Folgen des Bergbaus in der Region Lausitz müssen den Betroffenen, den Bürgern, einfach und transparent dargestellt werden. Betroffene müssen über das tatsächliche Ausmaß der Bergschäden informiert werden. Wer soll es richten? Wir sagen: Nicht der Staat - in diesem Fall: die Landesregierung -, liebe Kollegen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN. Nein, zuallererst der Verursacher, und das ist Vattenfall.
Die notwendige Aufklärungsarbeit liegt in der Verantwortung des Betreibers Vattenfall. Er allein steht an dieser Stelle in der Pflicht, die notwendigen Aufklärungen gegenüber der Öffentlichkeit zu leisten und jedem Beteiligten nachweisbare Daten bereitzustellen, sie zu veröffentlichen. Nebenbei gesagt spart der direkte Kontakt zwischen Betreiber und Betroffenen auch Bürokratie und erhöht die Akzeptanz der weiteren Braunkohlenutzung.
Ihrer Forderung nach Einrichtung einer Landesinformationsstelle Bergbau erteilen wir damit eine Absage. Der Verantwortliche - Vattenfall - muss, kann und wird ja bereits diese Aufgabe erfüllen. Die Aufgabe der Informationsvermittlung ist umso wichtiger und dringender, als wir alle wissen, dass wir auf die Braunkohle als Bestandteil des Energiemix noch für lange Zeit angewiesen sein werden. Denn nur so kann eine zuverlässige Versorgung und Energiesicherung in der Zukunft gewährleistet bleiben. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tomczak. - Wir kommen nun zum Beitrag des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Hoffmann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, tatsächlich, das Lausitzer Revier ist wahrscheinlich eines der interessantesten in der Bundesrepublik. Denn es kann schon passieren, dass sehr nah bei Senftenberg eine sächsische oder tschechische Radwandergruppe von der herrlichen Natur schwärmt. Dennoch ist diese Landschaft vor allem Kultur - von Menschenhand geschaffen. Ich möchte betonen: Das alles ist das Werk der Bergleute, Landschaftsplaner und Bergbausanierer im Senf
tenberger Revier. Ob Reppister Höhe oder Senftenberger See was wie Natur aussieht, ist vor allem eine ingenieurtechnische Meisterleistung mit Weltniveau.
So weit, so gut, und hier ist auch nichts kleinzureden. Doch wenn die Radwandergruppen weiter in Richtung Freienhufen wollen, dann werden sie durch Schilder „Betreten verboten, Lebensgefahr!“ daran gehindert. Wer dennoch „mutig“ weiterfährt, hat die Ergebnisse einer großflächigen Rutschung noch nicht gesehen. Es ist auch gefährlich im Revier. Nicht immer ist die Gefahr zu erkennen oder wenigstens an ihr Vorhandensein zu glauben. Der Tourist wundert sich schon manchmal, warum nur sein Weg sicher sein soll, wo doch das Betreten der Flächen rechts und links vom Weg laut Verbotsschild lebensgefährlich ist. Selbst unter diesem Aspekt ist die Feststellung in der Großen Anfrage „Bergschäden durch den Braunkohlebergbau“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in fast bizarrer Weise richtig, dass nämlich das tatsächliche Ausmaß der Bergschäden durch die Braunkohlegewinnung nur wenig bekannt sei.
Als Schaden gilt, was gemeldet und gegenüber dem Bergbautreibenden zivilrechtlich geltend gemacht wurde. Genau in diesem Punkt ist Änderung nötig. Ja, das Bergrecht muss geändert werden. Besonders deutlich werden die Defizite, wenn es um die sogenannte Randbetroffenheit geht. Hier sind die Regelungen viel zu ungenau. Dabei meine ich nicht nur Risse an Gebäuden, Grundwasserabsenkung, Lärm und Staub, sondern zum Beispiel auch den Werteverfall privater Immobilien.
Das Beispiel Lieske zeigt das vielleicht, denn welchen Wert hat denn heute und zukünftig ein schöner Bauernhof, der sich in ein paar Jahren in gefährlicher Nähe zum Tagebau Welzow-Süd befinden soll? Das Beispiel ist natürlich nur ausgedacht, denn die 80-Seelen-Gemeinde ist guter Hoffnung, dass der Tagebau gar nicht nötig ist und ihre Einwendungen gehört werden.
Übrigens greift es zu kurz, die Bürgerinitiative der Randbetroffenen als Ansammlung von Bergbaugegnern zu bezeichnen. Das ist eine sehr aktive, sehr kluge und harmoniebedürftige Bürgerbewegung. Trotzdem waren viele von ihnen im Sommer im nur wenige Kilometer entfernten Klimacamp Proschim, was nicht heißt, dass die Liesker militant wurden, sondern vielmehr, dass im Klimacamp friedliche, kritische und nachdenkliche Menschen waren, fast alle aus dem Revier - also von hier.
Neben der Randbetroffenheit will ich kurz ein zweites Problem nennen, das unbedingt geklärt werden muss. Betroffene und Bergleute wissen, welche Gefahren oder Schäden zu erwarten sind, wenn der Tagebau kommt. Im Zuge des Braunkohlenplanverfahrens werden zwar das Große und Ganze und unzählige Einzelheiten beraten, auf zu erwartende Schäden aber soll erst beim Auftreten im Rahmen des Betriebsplans reagiert werden. Das soll dann Sache des Bergbaubetreibers sein. Damit allerdings entzieht sich dieser Problemkreis der demokratischen Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung sowie externer Experten und Berater. Mit diesem Herangehen ist das Thema Bergschäden bereits im Vorfeld weitgehend zu einer auszuhandelnden Sache zwischen Bergbauunternehmen und Betroffenen gemacht und somit im Wesentlichen den Regeln demokratischer Mitbestimmung entzogen. Doch letztlich muss es um Daseinsvorsorge und Fürsorgepflicht des Landes gegenüber Bürgerinnen und Bürgern gehen.
Die jetzt ausgehandelte Vereinbarung zwischen Landesregierung und Vattenfall erscheint mir in diesem Zusammenhang eher kontraproduktiv. In Schweden inzwischen daran gewöhnt, dass das Unternehmen auf neue, demokratisch festgelegte Rahmenbedingungen reagieren muss, darf in Brandenburg ein Braunkohlekonzern auf Augenhöhe mit der Regierung darüber verhandeln, was im Interesse des Konzerns möglich ist, vor allem, was nicht möglich gemacht werden sollte. Dagegen sind von Bergschäden betroffene Bürgerinnen und Bürger darauf angewiesen, weitgehend ohne Unterstützung des Staates aus der Froschperspektive mit dem mächtigen Kohlekonzern zu verhandeln. Diese Schieflage passt nicht so recht in das brandenburgische Bild.
Herr Vogel, manchmal ist es ja so, dass Sie mich ärgern, wenn Sie die Welt, die „Ostverfehlungen“ und solche Dinge erklären, aber bei dem heutigen Thema muss ich sagen: Das war sehr kenntnisreich und auch sehr sachlich, und ich sehe überhaupt keinen konfrontativen Ansatz bei dem Entschließungsantrag. Ich werde diesem Antrag zustimmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmann. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Christoffers hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich der politischen Perspektive auf Bundesebene, die Herr Domres angesprochen hat, eigentlich nur anschließen, wenn ich das hier einmal voranstellen darf.
Ich bedanke mich erst einmal ausdrücklich für die Große Anfrage, weil sie uns auch die Möglichkeit gegeben hat, etwas darzustellen, zusammenzustellen und Fakten offenzulegen, um hier einen gewissen Kenntnisgleichstand in der weiteren Diskussion und sicher auch in den politischen Auseinandersetzungen zu schaffen. Da das alles nachlesbar ist, gestatten Sie mir bitte, auf zwei oder drei Sachverhalte aus der gelaufenen Debatte einzugehen.
Das Erste: Als der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behandelt worden ist, haben wir uns hier im Parlament darauf geeinigt, dass wir zur 45. Kalenderwoche das Ergebnis der Prüfaufträge vorlegen werden. Das bitte ich jetzt abzuwarten. Ich bin sehr gespannt, ob alle beteiligten Fraktionen hier im Landtag - wenn wir denn zu einer Änderung des Berggesetzes als Bundesratsinitiative aufrufen - daran mitwirken, die Mehrheiten in den anderen Bundesländern zu schaffen.
Wir repräsentieren hier das gesamte demokratische Spektrum, das in den Parlamenten im Wesentlichen vorhanden ist. Ich gehe davon aus, dass, wenn alle das wollen, auch alle genauso viel unterwegs sind wie wir, um eine Mehrheit dafür zu schaffen, es umsetzen zu können. Insofern ist und bleibt es eine Auf
Zweitens: Schlichtungsstelle. Ich will die Diskussion nicht wiederholen, aber möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass es im Vergleich mit Nordrhein-Westfalen hier andere gesetzliche Grundlagen und auch andere Ausgangspunkte gibt. Deswegen haben wir gesagt: Wir prüfen die Formen, wie eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden kann. Aufgrund meiner Erfahrungen und Diskussionen sage ich Ihnen: Ich möchte nicht, dass Vattenfall sich finanziell daran beteiligt. Wir erleben doch in allen Diskussionen vor Ort, dass wir allein angesichts der Tatsache, dass sich das Unternehmen beteiligt, mit zusätzlichen Fragen konfrontiert werden. Insofern gibt es mit dem Instrument der Schlichtungsoption im Justizbereich eine Option, die wir nutzen können. Die werden wir dann auch zum Ansatz bringen, wenn es denn geht und das Ergebnis des Prüfauftrags das erfordert.
Drittens: Meine Damen und Herren, ich glaube, dass die Diskussion, was Bergschäden betrifft - das hat auch die laufende Debatte ein bisschen gezeigt -, ziemlich stark auf den aktiven Bergbau durch Vattenfall eingeht. Ich sage Ihnen voraus: Wir werden durch den Wiederanstieg des Grundwassers auf Grundlage von 150-jährigem Braunkohleabbau obertägig und untertägig ein viel intensiveres Problem bekommen. Dass Kippen gesperrt sind, und zwar 20 000 km2 hier im Land Brandenburg, hat etwas damit zu tun, dass die Berechnungsgrundlagen für den Wiederanstieg des Grundwassers aus den 90er-Jahren sich nicht bestätigt haben. Wir haben gegenwärtig so gut wie alle wasserwirtschaftlichen Experten, die es bundesweit gibt, zusammen mit der LMBV, dem LBGR und vielen anderen Institutionen gebunden, damit wir zu Strategien kommen, damit wir zu Erkenntnissen kommen, wie wir mit der Situation umgehen können und dann auch tatsächlich Sicherheit und Standfestigkeit gewährleisten. Das wird eine sehr große Herausforderung.
Viertens: Jedem von uns ist doch klar, dass aktiver Braunkohlenabbau Einschnitte in die Lebenswirklichkeit in Größenordnungen bedeutet. Gerade deswegen und nicht, weil es um Augenhöhe geht, haben wir einen Vertrag mit Vattenfall abgeschlossen, der nicht regelt, was das Unternehmen in der Region machen soll, wozu es sowieso gesetzlich verpflichtet ist, sondern das regelt, was es über das hinaus, was das Unternehmen sowieso zu leisten hat, für die Region und für das Land Brandenburg zusätzlich umsetzen muss. Insofern, meine Damen und Herren, bin ich nach wie vor der Meinung, dass der Vertrag richtig und gut gewesen ist.
Ein letzter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage der Information und Akzeptanz. Meine Damen und Herren, wenn wir im MWE seit 2009 eine Strategie fahren, dann ist das eine Öffentlichkeitsstrategie, die darauf abzielt, eine Kultur des Gebens von Informationen umzusetzen. Ich habe bei all den Gesprächen, die ich bei Dutzenden, mittlerweile Hunderten von Bürgerinitiativen oder auch bei der Klinger Runde oder wo auch immer, geführt habe, bis jetzt noch nicht gehört - außer in einem einzigen Fall, und den haben wir sofort aufgeklärt -, dass irgendeine Information nicht zur Verfügung stand. Wenn Sie auf die Seite des LBGR gehen, werden Sie feststellen, dass Sie vom LBGR aus sofort zu sämtlichen anderen Datensätzen, die möglicherweise auch bei anderen Institutionen zur Verfü
gung stehen, verlinkt werden. Es ist ein Stück weit Kernausdruck des Selbstverständnisses dieser rot-roten Landesregierung, dass die Frage des Gebens von Informationen, der Bereitstellung von Informationen von uns Bestandteil aktiver Politik ist. Das setzen wir auch um.
Das setzen wir um, unabhängig davon, zu welchen politischen oder anderen Schlussfolgerungen man im Ergebnis dieser Informationen kommt.
Ich möchte noch einmal betonen: Es liegt nicht daran, dass die Informationen nicht vorhanden sind. Das ist einfach aus unserer Sicht nicht korrekt, sondern wir haben sehr unterschiedliche Auffassungen zu Elementen der Energiewende, die letztendlich eine bestimmte Bewertung der vor uns liegenden Informationen in einer unterschiedlichen Art und Weise möglich machen.
Herr Vogel, ich habe den Fall, den Sie geschildert haben, zur Kenntnis genommen. Den kannte ich nicht; wir werden nachfragen. Ich will an dieser Stelle sagen, dass wir gegenwärtig nur noch - wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe, ich bitte um Entschuldigung - 20 Fälle haben, die überhaupt vor Gericht verhandelt werden. Die Masse aller Anträge ist reguliert worden. Auch dass es eine gewisse Bringepflicht gibt, und zwar von allen beteiligten Seiten, will ich an dieser Stelle noch einmal unterstreichen. Unabhängig davon ist natürlich eine Veränderung im Bergrecht, was die Beweislastumkehr betrifft. Das würde den Zeitabläufen, die wir in der gesellschaftlichen Debatte zu solchen Fragen haben, dann auch entsprechen. Das will ich auch so deutlich sagen. Aber ich möchte auch noch einmal betonen: Dann erwarte ich auch von Ihnen allen, dass Sie uns unterstützen, dass solch eine Bundesratsinitiative
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bin mir sicher, dass wir dazu noch ganz viele Diskussionen haben werden. Diese Diskussionen sind sicherlich auch notwendig, denn wir reden hier von einer zentralen Säule nicht nur der Energiepolitik oder der Energiewende, sondern wir reden von gesellschaftlichen Abläufen, die sehr viele Menschen betreffen und die viele Facetten haben. Insofern werden wir die Debatte auch weiter führen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Christoffers. - Herr Minister hat zwei Minuten und 11 Sekunden Redezeit erarbeitet. Ich frage, wer davon Gebrauch machen möchte. - Das möchte niemand. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 27 ist damit zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in Drucksache 5/7901, ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Eingriffe und Folgen des Bergbaus transparent darstellen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Es gibt keine. Diesem Entschließungsantrag ist nicht Folge geleistet worden, er ist abgelehnt.
Mehr Qualität und Verbindlichkeit in der Erwachsenenbildung - ein Perspektivvertrag für Brandenburg!