Ralf Christoffers

Sitzungen

5/4 5/6 5/7 5/8 5/9 5/10 5/11 5/12 5/13 5/14 5/17 5/18 5/19 5/20 5/21 5/22 5/25 5/26 5/28 5/29 5/31 5/32 5/33 5/34 5/35 5/37 5/40 5/41 5/42 5/43 5/44 5/45 5/46 5/49 5/51 5/52 5/54 5/57 5/60 5/61 5/62 5/63 5/64 5/66 5/67 5/68 5/69 5/71 5/72 5/73 5/76 5/77 5/79 5/80 5/82 5/83 5/86 5/87 5/89 5/90 5/91 5/92 5/93 5/94 5/96

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, wie Sie richtigerweise sagten, wurden am 23. Juni zwei Container gefunden. Die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft hat daraufhin Anzeige erstattet. Das ist bekannt. Die Staatsanwaltschaft untersucht den Fall.
Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass aus einem Büro, das offensichtlich als Unterauftragnehmer für den Flughafen gearbeitet hat, mehrere Container voll Akten auf der Straße abgestellt wurden. Im Moment ist noch nicht bekannt, ob es die Gesamtpläne des Generalplaners sind oder nur Teilpläne. Das wird gegenwärtig untersucht. Ich gehe davon aus, dass wir während der Aufsichtsratssitzung weitere Informationen über den aktuellen Stand erhalten werden. Da wenige Tage später der Sonderausschuss hier im Landtag Brandenburg tagen wird, gehe ich davon aus, dass bis dahin ein Zwischenstand erkennbar sein wird.
Gegenwärtig laufen die Ermittlungen. Und zu laufenden Ermittlungen können wir keine Auskünfte geben.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bin nicht Mitglied der betreffenden Firma. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie die Firma agiert hat. Das liegt auch nicht in der Verantwortung des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft oder der Mitglieder von Landesregierungen.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Flughafengesellschaft vertraglich klar geregelte Instrumentarien hat, wonach eine sachgerechte Entsorgung von Unterlagen eine der Vertragsbedingungen ist. Dagegen ist offensichtlich verstoßen worden. Das ist auch der Hintergrund der Anzeige seitens der Geschäftsführung, die in dem Fall völlig korrekt gehandelt hat. - Dass es im Aufsichtsrat eine Rolle spielen wird, hatte ich bereits gesagt.
Da ich den Inhalt der Akten nicht kenne, kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Ich gehe davon aus, auch das wird im Aufsichtsrat eine Rolle spielen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jungclaus, der Landesregierung liegen keinerlei Informationen darüber vor, dass Vattenfall zahlungsunfähig ist. Sie wissen ganz genau, dass der Tenor Ihrer Anfrage wirtschaftspolitischer Unsinn ist. Wenn es eine wirtschaftlich erfolgreiche Sparte im Vattenfall-Konzern gibt, dann ist es die Braunkohleverstromung - das wissen Sie genauso gut wie ich. Insofern würde ich an Sie und Ihre Partei die dringende Bitte richten - ich weiß, dass wir in der Energiepolitik zum Teil unterschiedliche Auffassungen haben -: Bitte hören Sie auf, Ängste zu schüren zu Sachverhalten, die Sie schlicht und ergreifend falsch darstellen!
Der zweite Punkt: Ich habe den Landtag bereits mehrfach informiert, dass wir selbstverständlich mit den politischen Entscheidungsträgern in Schweden in Kontakt stehen. Und Sie alle wissen, dass in Schweden vor der Landtagswahl überhaupt keine Entscheidung getroffen wird. Und dass Vattenfall Käufer sucht, das ist auch nichts Neues.
Da jetzt hier eine Verbindung zu dem Braunkohleverfahren, das die Landesregierung entschieden hat, geschaffen wird, will ich an dieser Stelle deutlich sagen: Die Braunkohleverstromung ist - zumindest aus meiner Sicht -, was Welzow II
betrifft, eine Voraussetzung dafür, dass wir eine Energiewende versorgungssicher gestalten können. Ob das Vattenfall oder irgendjemand anders macht, das ist völlig irrelevant. Sie wissen, dass hier versucht wird, Käufer zu finden. Es liegt nach unserer Erkenntnis bis jetzt kein Kaufangebot vor. Wir werden sehen, wie sich der schwedische Staat nach der Wahl am 14. September entscheiden wird.
Ich darf Ihnen nur noch einmal einen Punkt versichern: Die Entscheidung der Landesregierung, das Braunkohleverfahren in Kraft zu setzen, hat nun wirklich nichts mit der Absicht der Wertsteigerung von Vattenfall zu tun, sondern das war die Beendigung einer siebenjährigen Diskussion - einer siebenjährigen Diskussion! –, Herr Jungclaus, Sie wissen das. Die Bürgerinnen und Bürger und alle Beteiligten hatten ein Recht darauf, dass eine Entscheidung getroffen wird. Insofern gehe ich davon aus, dass wir uns nach der Wahl in Schweden und nach der Landtagswahl hier im Land Brandenburg über diese Thematik weiter verständigen werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst einmal für die sehr guten, lobenden Worte in Richtung derjenigen, die die Antworten mit erarbeitet haben. Ich gebe das sehr gern weiter.
Meine Damen und Herren, ich glaube, mit der Beantwortung der Großen Anfrage machen wir erneut deutlich, dass Energiepolitik im Land Brandenburg eine sehr wichtige Rolle spielt. Wir haben den Katalog der strategischen Maßnahmen vorgelegt. Es gab eine Vielzahl von Kleinen Anfragen, und es gab
unzählige Debatten im Landtag dazu. Deswegen will ich gar nicht auf einzelne Punkte aus der Antwort eingehen, weil wir natürlich nur die Fragen beantworten, die wir auch gestellt bekommen.
Herr Hoffmann, dass Meinungsumfragen begrenzten Wert haben, gilt für alle. Insofern ist es möglicherweise eine gemeinsame Herausforderung, Meinungsumfragen nicht zum alleinigen Maßstab von Politikansätzen werden zu lassen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Große Anfrage nutzen, einige Herausforderungen zu benennen und zumindest zu versuchen darzustellen, was auf uns zukommt. Wie Sie wissen, steht am Freitag eine Abstimmung zum EEG bevor. Ich habe mir die 200 Änderungsanträge angeguckt und kann nur sagen: Jeder Abgeordnete, der darüber entscheiden soll, ist in eine etwas schwierige Situation gestellt. Klar ist auch eines: Mit der Reform des EEG beginnt eigentlich erst die ordnungspolitische Debatte. Deswegen will ich an dieser Stelle auch sagen: Egal, wie die Wahl am 14. September ausgeht, die Schwerpunkte in der Energiestrategie 2030 werden Systemintegration und Konvergenz sein, was die Punkte Speichertechnologie und Netzausbau einschließt; im Umkehrschluss bedeutet das eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes. Das heißt, eine Reform der KWK-Novelle und weiterer bundesrechtlicher Regelungen wird dann erst beginnen
Meine Damen und Herren, ich bin ziemlich beunruhigt über die politischen Vorstellungen, was Kapazitätsmärkte betrifft. Denn im Moment ist noch nicht klar, in welche Richtung eine politische Grundsatzentscheidung geht. Eine vierte subventionsgestützte Säule im Bereich der Energiepolitik aufzubauen ist möglicherweise auch nicht der richtige Weg. Wenn wir damit beginnen, Versorgungsprobleme nach Europa zu exportieren und zur Versorgungssicherheit europäischen Strom einzukaufen, müssen wir uns auch überlegen, in welchen Kraftwerken dieser Strom erzeugt wird und was das mit der Energiewende in Deutschland zu tun hat.
Um einen weiteren Punkt zu nennen: Wir hatten als Landesregierung zugesagt, eine Speicherinitiative zu ergreifen. Die ersten Projekte haben wir jetzt gefördert, das ist bekannt. Wir werden in dieser Woche ein weiteres Speicherprojekt befördern. Hier appelliere ich noch einmal an die Verantwortung aller Abgeordneten. Wenn ich mir manche Veröffentlichung und manches politisches Meinungsbild angucke, die darstellen, wie weit wir im Bereich der Speichertechnologie angeblich sind, kann ich Ihnen nach fünfjähriger Erfahrung als Wirtschaftsund Europaminister nur sagen: Diese Einschätzungen sind zum größten Teil schlicht und ergreifend falsch. Wir haben in Deutschland Speicher im Gigawattbereich, aber wir brauchen Speicher im Terawattbereich. Ich war in Norwegen und habe dort mit Vertretern des Energieministeriums gesprochen. Ich weiß nicht, wann das zweite Kabel geplant und gebaut wird. Ich weiß nicht, ob es gelingen wird, in Norwegen ein innerstaatliches Modell zu schaffen, das die Befürchtung ausräumt, dass für den deutschen Stromexport nur die Preise maßgeblich sind.
All das sind völlig ungeklärte Fragen. Es ist aber notwendig, diese Probleme zu lösen, wenn die Energiewende zum Erfolg geführt werden soll. Deshalb sollten wir uns auch über einige Zeitachsen offen und ehrlich unterhalten. Wer der Auffassung ist, dass wir bis Mitte der 20er-Jahre den Netzausbau so hinbe
kommen werden, dass die Energiewende tatsächlich realisierbar erscheint, und dass wir Mitte der 20er-Jahre die notwendigen Technologien haben werden, was Speicherkapazitäten im industriellen Maßstab betrifft, dem kann ich nur meine Einschätzung sagen: Er irrt sich. Ich kenne ganz viele Gutachten, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das Bedauerliche ist, dass Umwelt- und Klimaschutzpolitik vor allen Dingen über Gutachten gemacht wird, aber weniger auf einer Transformation von realen Erfahrungen beruht.
Wir alle hier sind uns doch einig; zumindest hoffe ich das. Ich kenne keine Fraktion, die die Energiewende nicht will. Worüber wir diskutieren, das ist ein realistischer Ansatz, wenn Technologie- und Finanzierungsinstrumente vorhanden sind, eine Energiewende zum Erfolg zu führen. Deswegen sage ich an dieser Stelle noch einmal ganz klar und deutlich: Deutschland ist mit etwa 3 % am weltweiten CO2-Ausstoß beteiligt. Dieser Wert ist im Rahmen der Energiewende signifikant zu senken, aber nicht nur im Rahmen der Stromerzeugung, sondern vor allen Dingen durch erhöhte Energieeffizienz, aber auch durch eine intensivere Wärmenutzung.
Aber, meine Damen und Herren, der Wert der deutschen Energiewende besteht auch darin: Eine Industrienation kann den Nachweis erbringen, dass eine strukturelle Änderung von Energieträgern möglich ist, dass man dabei sozialstaatlich verfasst bleibt und ebenfalls Industrieland bleibt. Wenn uns das gelingt, dann ist das, was wir an der Energiewende positiv hervorheben - sie kann Technologietreiber sein, neue Beschäftigungsverhältnisse schaffen und zur europäischen Integration der Stromnetze beitragen -, ein Erfolg, weil wir sie dann auch exportieren können. Wenn uns das nicht gelingt, bleibt die deutsche Energiewende ein Solitär. Wenn sie ein Solitär bleibt, hat sie im Prinzip ihre Zielfunktion nicht erfüllt.
Insofern, Herr Jungclaus: Ich sehe den Widerspruch nicht. Solange es keine effizienten Rahmenbedingungen gibt, was die Frage der Versorgungssicherheit bis zu einer Systemintegration bzw. zu einem Systemwechsel hin zu erneuerbaren Energien betrifft, werden wir konventionelle Energieträger brauchen. Ihre Kollegen in Nordrhein-Westfalen haben das regierungsseitig sehr gut erkannt. Die Zustimmung zu Garzweiler III bedeutet nämlich auch in Nordrhein-Westfalen die Umsiedlung von 1 630 Menschen. Die Grünen haben im Braunkohlenausschuss dem ausdrücklich zugestimmt.
Garzweiler IV ist mit dem Beschluss der beiden Koalitionsfraktionen eben nicht verhindert worden, sondern es wird ausdrücklich erwähnt, dass Garzweiler IV kommen wird. Politisch ist die Aussage getroffen worden, dass möglicherweise 2040 Orte nicht umgesiedelt werden sollen. Eine Antwort auf die Frage, wie das gehen soll, ist man schuldig geblieben. 2015 erfolgt dort eine Evaluierung. Eine Evaluierung erfolgt auch hier bei uns zwischen 2015 und 2017. Sie erfolgt ständig, weil sich die Rahmenbedingungen ständig verändern.
Ja, meine Damen und Herren, wir werden mit konventionellen Energieträgern leben müssen, zwar in all der Widersprüchlichkeit, die dieser Einsatz mit sich bringt. Aber nur in der Koppelung werden wir die Energiewende in Deutschland hoffentlich so schnell wie möglich zum Erfolg führen. Das ist die Voraussetzung, dass die Energiewende tatsächlich zum Exportschla
ger werden kann. Dass dabei ständig evaluiert, überprüft wird, ob und inwieweit Eingriffe - ob bei erneuerbaren oder bei konventionellen Energien - in Landschaft oder Lebensräume notwendig sind, ist eine Selbstverständlichkeit.
Insofern hoffe ich, dass wir auch in der nächsten Legislaturperiode in grundsätzlichen Fragen der Energiewende auf einen breiten Konsens stoßen. Ich würde mir wünschen, dass auch ein neuer Landtag Zielbestimmungen im Rahmen der ordnungspolitischen Vorgaben des Bundes gemeinsam tragen wird. Denn wir werden ohne Sicherheit über Zeitachsen und ohne Rechtssicherheit die Energiewende nicht vollenden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Ich finde es politisch und sozial vollkommen nachvollziehbar, dass eine intensive Debatte über den Bergbau und die Konsequenzen für die Betroffenen und die Region geführt wird. Es ist völlig klar, dass es eine Thematik ist, deren Umsetzung in Lebenswirklichkeiten eingreift, und zwar in einer Art und Weise, wie es wenige andere Wirtschaftszweige bzw. -entwicklungen tun. Das will ich vorab feststellen. Deshalb habe ich hohe Achtung vor jeder Position, auch wenn ich sie nicht teile. Insofern gibt es zumindest bei den Linken auch keine Abtrünnigen und kann ich mit unterschiedlichen Positionen sehr gut umgehen.
Ich will an dieser Stelle auch deutlich sagen, Heimat ist durch nichts zu ersetzen, sondern Heimat, wenn sie verlorengeht bzw. wenn man umgesiedelt wird, kann man nicht ersetzen, sondern das kann man nur abmildern. Das wissen wir alle. Gerade deswegen ist es politisch ein ausgesprochen ernstes Thema.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch eine weitere Bemerkung. Niemand setzt sich irgendwo in ein dunkles Zimmer und denkt sich aus, wie kann ich den nächsten Beschluss fassen, der negative Konsequenzen für die Betroffenen, beispielsweise durch Umsiedlung, hat. Insofern, Herr Vogel, war ich über Ihre Bewertung der Antworten überrascht.
Dass Sie möglicherweise keine regionalwirtschaftliche Bedeutung herauslesen, verwundert mich schon. Sie stellen Fragen, die man so nicht beantworten kann. Sie wissen auch, dass man diese Fragen aufgrund der statistischen Daten so nicht beantworten kann. Wir haben Ihnen dann, um Ihnen den Zugang zu ermöglichen, die Studien genannt, mit denen wir arbeiten, und wir reden nicht nur über eine Studie. Wenn ich alles zugrunde lege, dann reden wir auch nicht über elf, sondern über fast zwei Dutzend Studien, Stellungnahmen und Ähnliches, die eingeflossen sind. Das ist das normale Verfahren.
Nach der Wirtschaftsklassifikation gibt es eben keine Erhebung von Steuerdaten. Deswegen wird in einem solchen Fall eine Gesellschaft beauftragt, über Studien herauszubekommen, wie die regionalwirtschaftliche Bedeutung ist. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Insofern, Herr Vogel, gehe ich davon aus, egal was wir aufgeschrieben hätten, den Antrag hätten Sie trotzdem gestellt, und Sie hätten trotzdem gesagt, die regionalwirtschaftliche Bedeutung sei nicht so hoch wie behauptet.
Nun zum Strukturwandel in der Lausitz. Wissen Sie, einerseits sagen Sie, die Rolle der Braunkohle sei nicht mehr so hoch. Darin gebe ich Ihnen ausdrücklich Recht. Ich erinnere mich noch genau an die Debatte über Hornow. Damals war die regionalwirtschaftliche Bedeutung der Braunkohle in der Lausitz eine andere als heute. Dass sie eine andere ist als heute ist auch ein Ausdruck eines Strukturwandels, der in der Lausitz seit Jahren, ich sage einmal, mitgestaltet wird. Insofern beklage ich auch nicht den Zustand, dass die regionalwirtschaftliche Bedeutung der Braunkohle zurückgegangen ist. Das ist eine politische Zielstellung zur Entwicklung einer Region, zur Entwicklung des Bundeslandes Brandenburg insgesamt.
Herr Domres hat schon darauf hingewiesen: Der Zukunftsdialog wird seit Jahren geführt. Seit Jahren wird er geführt. Wir hatten in der letzten Woche in Cottbus unsere Industriekonferenz. Wir wissen, wie mit den Aussagen der Landesregierung umgegangen wird. Daher haben wir extra das ifo-Institut beauftragt, uns wissenschaftlich aufzuarbeiten, wie die Industriestruktur in der Lausitz ist. Prof. Ragnitz vom ifo-Institut hat der Industriestruktur in der Lausitz einen sehr hohen Stellenwert eingeräumt. Sie ist eine der besten im Land Brandenburg.
Was wir in der politischen Debatte nur immer nicht richtig nachvollziehen
- ich komme sofort zum Schluss -, ist, wie weit wir eigentlich schon gekommen sind. Die BTU Cottbus ist einer der wichtigsten Ansprechpartner. Wir sind dabei, aus der Lausitz heraus die Zusammenarbeit nicht nur mit Sachsen und Sachsen-Anhalt auf wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Basis auszubauen. Wir haben dafür gesorgt, dass Cottbus in der künftigen GRW-Fördergebietskulisse als grenznahe Region als ein besonderes Gebiet ausgewiesen wird, um sicherzustellen, dass sie einen erhöhten Fördersatz haben können.
Wir haben eine verifizierte Struktur im KMU-Bereich; der Bereich erneuerbare Energien ist mindestens gleichwertig mit der regionalwirtschaftlichen Bedeutung der Braunkohle. Alles das ist seit Jahren als Strukturumbruch im Gange. Diesen Strukturumbruch werden wir auch fortsetzen. Dafür gibt es vier Schwerpunkte. Das ist einmal die Fachkräftesicherung, bei der wir mit Partnern dabei sind, das Konzept zu erstellen. Es geht um die Stärkung der Innovationstätigkeit, also F+E, Forschung und Technologieentwicklung - dazu haben wir hier schon mehrfach etwas gesagt. Es geht um die Weiterentwicklung des RWK-Prozesses, es geht um Infrastrukturprojekte, und es geht um die Zusammenarbeit mit Polen.
Das ist, was uns die Wissenschaft für die Lausitz empfiehlt, das setzen wir um, und das werden wir auch zukünftig zur Strukturentwicklung der Lausitz unterstützen. - Vielen Dank. Hier liegt noch ein Kugelschreiber.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Schulz-Höpfner, Sie wissen, ich schätze Sie sehr. An dieser Stelle möchte ich Sie nur in einem Punkt korrigieren: Sie wissen, dass wir die energiewirtschaftliche und weitere Notwendigkeit des Aufschlusses von Jänschwalde ständig evaluieren wir haben auch ein Evaluierungsdatum in der Energiestrategie 2030 -, und deswegen ist der Zusammenhang, den Sie jetzt zum Entschließungsantrag herstellen, schlicht und ergreifend nicht korrekt,
weil - noch einmal - eine Evaluierung der Notwendigkeit erfolgt, und wir werden sicherlich so zeitnah wie möglich hier zu einer Entscheidung kommen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erster Punkt: Der Antrag in der vom Ausschuss mehrheitlich beschlossenen Fassung entspricht von seiner Struktur und seinem Inhalt her der Beschlusslage der Wirtschaftsministerkonferenz. Da man dieser mit Sicherheit keinen Antiamerikanismus unterstellen kann, gehe ich davon aus, dass die politische Debatte, sofern sie sich darauf bezieht, hier völlig überflüssig ist.
Zweiter Punkt: Bei dem Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA ist so gut wie alles schiefgelaufen, was nur schieflaufen konnte. Dass das Mandat nicht veröffentlicht worden ist, geht auf einen Beschluss des Europäischen Ministerrates zurück; elf Länder waren dagegen. Da das Mandat nicht veröffentlicht werden durfte, hat sich im Zuge der Begleitung der Verhandlungen ein sehr kritisches gesellschaftliches Klima entwickelt. Darüber braucht man sich nicht zu wundern, wenn man beschließt, das Mandat nicht zu veröffentlichen. Hätte man es veröffentlicht, wären bestimmte inhaltliche Diskussio
nen von Anfang an anders geführt worden, weil nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums unter anderem der Bereich der Daseinsvorsorge ausdrücklich ausgenommen werden soll.
Davon sind wir im Moment jedoch weit entfernt. Insofern halte ich den Antrag in der Fassung des Ausschusses für richtig. Damit unterstützen Sie, nebenbei bemerkt, noch einmal die Wirtschaftsministerkonferenz. Da dort von Bayern bis Brandenburg alle politischen Parteien vertreten sind, kann ich Ihnen sagen, dass das Unbehagen über Inhalt, Art und Weise und Struktur der Verhandlungen parteienübergreifend ist. Das wird auch in den öffentlichen Debatten immer wieder deutlich.
Lassen Sie mich zum Streitbeilegungsmechanismus noch ein Wort sagen: Es gibt ein Beispiel für einen derartigen Vertrag ohne diesen Bestandteil, das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Australien. Auch die Bundesregierung hat in mehreren Beratungen verdeutlicht, dass sie darauf bestehen wird, dass das funktionierende Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland durch einen derartigen Mechanismus nicht beschädigt wird.
Wir können mit dem Beschluss des vorliegenden Antrags noch einmal ein öffentliches Signal setzen, was wir - auch als Parlament des Landes Brandenburg - erwarten. Zudem wird deutlich, dass solche Verhandlungen durchaus auch sinnvoll sein können. Die Schaffung der größten Freihandelszone der Welt zwischen den USA und Europa - würde grundsätzlich auch unseren wirtschaftlichen Erfolg befördern. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung kann dem Landtag nicht empfehlen, diesen Antrag anzunehmen. Dazu ist bereits mehrfach etwas gesagt worden.
Gestatten Sie mir nur zwei Bemerkungen. Erstens: Die Partnerschaftsbeauftragten unterstehen nicht dem Ministerpräsidenten, sondern das Wirtschafts- und Europaministerium ist der Arbeitgeber. Zweitens: Zu Punkt 2 Ihres Antrages haben wir den Landtag bereits mehrfach informiert. Wir gehen in die Vorfinanzierung für die Projekte in dieser Förderperiode.
Ich nutze die Gelegenheit, aus aktuellem Anlass noch einmal die schwierige Situation zu unterstreichen, die in der Pomerania in Zusammenhang mit der Sperrung der Mittel seitens Mecklenburg-Vorpommerns entstanden ist. Auch dort werden wir in Vorleistung gehen, um sicherzustellen, dass kein Projekt notleidend wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So nah am Ende einer Legislaturperiode wird eine solche Aktuelle Stunde tatsächlich eine Herausforderung, denn die Beiträge kann man vorher schreiben, und jeder weiß vom anderen schon vorher, was er sagen wird. Insofern finde ich das etwas schwierig, was hier gerade vonstattengeht.
Lassen Sie mich aber zu Beginn einen herzlichen Dank an die Beschäftigten in den Brandenburger Unternehmungen und an die Brandenburger Unternehmer aussprechen für das, was in den letzten Jahren geleistet worden ist.
Das Zweite: Herr Homeyer, das Wahlergebnis von 2009 schmerzt immer noch, oder? Das Land ist unter Rot-Rot nicht zusammengebrochen. Ganz im Gegenteil, es hat eine positive soziale und wirtschaftliche Entwicklung genommen.
Ich kann ja verstehen, dass es politisch nicht in Ihr Koordinatensystem passt. Aber man kann die eine oder andere reale Entwicklung vielleicht auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Drittens: Meine Damen und Herren, Sie haben gestern in der Erwiderung auf die Regierungserklärung Ihre Schwerpunkte für Brandenburg in der neuen Förderperiode aufgesetzt. Herr Schierack, ich sage Ihnen: Wenn wir jetzt erst anfangen würden, das zu konzipieren, was Sie gestern sagen wollten, dann wären wir schon Jahre zu spät. Genau das, was Sie definiert haben - und dafür bin ich Ihnen dankbar -, steht für die Schwerpunkte, die wir gesetzt haben. Wir machen das seit drei Jahren, und wir sind seit drei Jahren unterwegs, um das so zu konfigurieren, dass wir es tatsächlich in die wirtschaftliche und soziale Entwicklung einspeisen können.
Meine Damen und Herren: Ja, wir haben eine erfolgreiche wirtschaftliche und soziale Entwicklung erlebt. Und ja, Politik
ist nicht alleine dafür verantwortlich. Das stimmt. Auch die Problemstellung, die Herr Vogel hier erwähnt hat, ist hier größtenteils bekannt. Aber dann sage ich Ihnen Folgendes: Wenn Sie die Regionalen Planungsgemeinschaften erwähnen, wenn Sie sich verabschieden von einem Ansatz, der von einem partizipativen Miteinander bei der Erstellung von Konzepten für dieses Land ausgeht, dann bin ich einfach nur verwundert.
Es geht hier nicht um Regionale Planungsgemeinschaften an sich, sondern es geht darum, dass wir über diese eine Energiekonzeption entwickeln, die durch ein Miteinander und eine sehr harte Auseinandersetzung in den Regionen geprägt ist. Das stimmt, und das wollen wir auch weiterführen.
Weil: Wir setzen darauf, dass wir die Menschen, die Regionen und Kommunen mitnehmen. Sie wissen alle, wie schwierig das ist. Jeder von Ihnen ist irgendwo einmal unterwegs. Das kann man nicht genug würdigen: die Rolle und den Stellenwert derjenigen, die in diesem Bereich aktiv sind, um die Energiekonzeption 2030 tatsächlich umzusetzen. Ohne Ihr Mittun würden wir bei weitem nicht so weit sein, wie wir jetzt sind.
Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, eine Reihe von Entwicklungen einzuleiten, die mit Sicherheit in den nächsten Jahren Wirkung zeigen werden. Es bleibt bei unserem Ziel: Wir als Hauptstadtregion wollen und werden eine europäische Innovationsregion 2020 sein. Zu den drei Masterplänen, die Sie angesprochen haben, Herr Vogel: Das ist nicht ganz richtig, wir haben jetzt ein paar mehr.
Allein die Tatsache, dass wir uns 2010 gemeinsam mit Berlin entschieden haben, diese Schwerpunkte in der Wirtschafts- und Wissenschaftskooperation zu setzen und sie auch gemeinsam umzusetzen, und zwar als ein Prozess, wo die Unternehmen und die Wissenschaft selbst definieren, welche Schwerpunkte für uns die aussichtsreichsten sind, ist etwas, was man nicht anordnen kann, sondern das muss sich entwickeln. Ich bin froh darüber, wie sich dieser Prozess entwickelt hat. Wir haben gerade letzte Woche im Bereich Kunststoffe/Chemie die nächsten Schwerpunkte gesetzt, und wir werden diesen Weg konsequent weitergehen.
Meine Damen und Herren, man kann über die Rolle von Politik in der Wirtschafts- und Sozialentwicklung trefflich streiten. Ich sage Ihnen eins: Ich bin der festen Überzeugung, dass wir ohne das, was Rot-Rot eingeleitet hat, nicht an dem Punkt wären, wo wir jetzt sind. Zweitens: Wir hätten nicht das Image, das wir jetzt haben - nicht mehr das eines Niedriglohnlands, sondern das eines Bundeslands, das sich dafür einsetzt, wirtschaftliche und soziale Entwicklung miteinander zu verbinden.
Drittens: die „Wirtschaftsfeindlichkeit“. Herr Homeyer, ich habe das aufmerksam zur Kenntnis genommen: Gestern haben Sie einen Antrag eingebracht, in dem Sie sich darüber beschweren, dass die Kommunen zu wenig Handlungsspielraum hätten.
Und heute machen Sie das Gegenteil von dem, was Sie gestern gesagt haben. Eine gewisse Stringenz in den politischen Aussa
gen kann man vielleicht erwarten, auch wenn das nicht in jedem Fall angenehm ist,
weil eine solche Stringenz bedeutet, dass man bei bestimmten inhaltlichen Aussagen schlicht und ergreifend bleibt.
Meine letzte Bemerkung zur Energiepolitik: Wir werden uns darüber trefflich streiten, da bin ich mir hundertprozentig sicher. Aber, meine Damen und Herren, ich halte es für verantwortungslos, wenn Politik so tut, als wäre Versorgungssicherheit in Deutschland gesichert. Solange das nicht der Fall ist, werde ich mich entschieden dagegen wenden, dass man versucht, fossile und erneuerbare Energieträger gegeneinander auszuspielen. Wir als Politiker haben eine gemeinsame Funktion, eine gemeinsame Aufgabe.
Lassen Sie uns darüber streiten, wie die Systemintegration und der Systemwechsel am schnellstmöglichen passieren können. Was überhaupt nicht geht, ist, dass wir zulasten von Industrie und energiepolitischer Entwicklung versuchen,
Konzepte gegeneinander auszuspielen, die dann zum Schaden der energiepolitischen Entwicklung sowohl in der Bundesrepublik insgesamt als auch in Brandenburg laufen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dombrowski, ich bitte um Entschuldigung, dass ich Ihre Frage überhört habe. Ich möchte darauf hinweisen - falls Ihre Frage darauf zielte -, dass Ihr Vorschlag zur regional- und branchendifferenzierten Entlohnung im Rahmen eines Mindestlohns diese Situation nicht entschärfen würde.
Insofern müssten wir uns dann wirklich über politische Verantwortung unterhalten. Die Frage nach einer Übergangslösung hat die damalige PDS schon 1999 aufgeworfen. Wir werden sehen, welches Mindestlohngesetz die Große Koalition verabschieden wird.
Es wurde die Frage gestellt, wo die Initiative zur Energiefrage und zu den Netzentgelten geblieben sei. Herr Fraktionsvorsitzender, wir haben gestern Abend über Energiethemen geredet; möglicherweise waren Sie nicht anwesend. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben gestern die vierte Bundesratsinitiative bekanntgegeben, die sogar - zumindest im Ausschuss - eine Mehrheit gefunden hat. Wir werden sehen, ob und inwieweit sich die FDP an der Problemlösung beteiligt.
Selbstverständlich haben wir große Herausforderungen zu lösen, zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt und in Bezug auf die Konjunkturentwicklung. Wir müssen unsere Instrumente schärfen und uns damit auf die Entwicklung einstellen. Unterm Strich hat das Land Brandenburg eine positive Entwicklung genommen, und daran hat das Hohe Haus einen Anteil. Lassen Sie nicht zu, dass das kleingeredet wird! Insofern bedanke ich mich bei allen, die daran Anteil hatten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten gestern während der Debatte zur Regierungserklärung schon Gelegenheit, uns zu Europa und der europäischen Entwicklung auszutauschen. Lassen Sie mich die Große Anfrage - auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in der Ukraine - nochmals dafür nutzen. Wir haben die Hoffnung und die Erwartung, dass die Konflikte in der Ukraine auf zivile und friedliche Art und Weise gelöst werden, denn das ist ein Faktor, der deutlich macht, welchen Stellenwert ein gemeinsames Auftreten der europäischen Staaten - auch perspektivisch betrachtet - haben kann.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, mich bei den Abgeordneten des Hohen Hauses zu bedanken, denn ich glaube, in Europafragen und zur Entwicklungspolitik gab es immer sehr viel Übereinstimmung, und wir haben gemeinsam versucht, bestimmte Ansätze zu entwickeln. Es steht einem Landtag gut zu Gesicht, zusammen mit Brüssel und unseren europäischen Partnern Europapolitik mit einer Stimme zu machen.
Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen. Zunächst bin ich stolz darauf, dass es in den letzten Jahren gelungen ist, die grenzüberschreitende Kooperation mit Polen auszubauen. Wir hatten eine solide Grundlage. Dass sich diese Basis verbreitert hat, zeigte sich deutlich bei der Vorbereitung der neuen Förderperiode im Rahmen der INTERREG-Diskussion. Wir haben sehr gut mit unseren polnischen Partnern zusammengearbeitet. Die gemeinsam definierten Inhalte werden sowohl Polen als auch Brandenburg in den nächsten Jahren weiter voranbringen.
Meine Damen und Herren! Ich habe die Programmierung der neuen Operationellen Programme immer als eine der wichtigsten Aufgaben dieser Legislaturperiode verstanden. Letztendlich werden heute Entscheidungen gefällt, die bis 2020 Wirksamkeit entfalten. Die Frage einer ausgewogenen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Brandenburg durch die Kopplung der Programme und ihrer Inhalte haben wir, glaube ich, so gestaltet, dass wir trotz sinkender Finanzmassen sicherstellen können, dass die richtigen sozialen und wirtschaftlichen, aber auch ökologischen Schwerpunkte im Land Brandenburg gesetzt werden. Insofern bin ich der Überzeugung, dass wir auch in den nächsten Jahren bis 2020 eine Entwicklung forcieren können, die darauf ausgerichtet ist, eine wirtschaftliche und soziale Balance zu halten.
Bei aller Kritik und allen vorhandenen Defiziten glaube ich, dass sich das europapolitische Engagement von Teilen der Bevölkerung weiter ausgeprägt hat. Vor kurzem wurden die Europa-Urkunden verliehen. Traditionell ist diese Veranstaltung eigentlich ein Beleg dafür, wie eng Bürger, Vereine und Kommunen die Zusammenarbeit mit Polen pflegen. Ich bin sehr froh darüber, dass es dieses bürgerschaftliche Engagement seit Jahren gibt und wir ein Stück weit die Voraussetzungen schaffen konnten, dass es sich weiter ausprägen wird. Das ist auch die Grundlage meiner Überzeugung, dass wir den Europagedanken in den nächsten Jahren in der Bevölkerung weiter diskutieren können, und zwar mit allen Facetten - sowohl das, was zu kritisieren ist, als auch das, was gut für Brandenburg ist. Denn das ist wiederum die Voraussetzung dafür, dass eine Übersetzung der bürgerschaftlichen Diskussionen in Politik erfolgt und wir politische Standpunkte erarbeiten können, die letztendlich in Europa Einfluss nehmen.
Meine Damen und Herren! Die positive wirtschaftliche Entwicklung ist angesprochen worden. Das Land Brandenburg hat gegenwärtig 88 % des europäischen Durchschnitts beim Bruttoinlandsprodukt erreicht. Damit sind wir sehr gut. Das ist ein Erfolg der im Land Brandenburg Tätigen - selbstverständlich begleitet durch europäische Konditionen. Vor diesem Hintergrund ist es, glaube ich, nachvollziehbar, dass unser Ringen, den Status als Übergangsregion so auszugestalten, dass wir bis 2020 die richtigen Schwerpunkte setzen, richtig gewesen ist. Wir werden nachher im Hohen Haus noch über die Querschnittsaufgaben diskutieren.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle zu erwähnen, dass wir unter anderem bei der Zusammenarbeit der Schulen sehr weit gekommen sind. 317 Schulen im Land Brandenburg haben mit 613 Schulen innerhalb Europas Schulpartnerschaften. Ich finde, auch das ist eine gute Grundlage, auf die sich aufbauen lässt. Mir bleibt an dieser Stelle, mich bei den Universitäten und Hochschulen zu bedanken, die uns bei der Beantwortung
der Großen Anfrage sehr unterstützt haben. Ich möchte mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesvertretung in Brüssel bedanken.
Ohne diese Landesvertretung hätten wir eine Reihe von Zugängen nicht. Wir sollten sie nicht nur nutzen, sondern weiter ausbauen.
Frau Richstein, wenn der Landtag Bedarf sieht, die angesprochene Vereinbarung nach Artikel 94 der Landesverfassung zu verändern, so gehe ich davon aus, dass er in der nächsten Legislaturperiode diesbezüglich auf die Landesregierung zukommt. Ich glaube, man sollte uns nicht kritisieren, wenn wir eine Vereinbarung mit dem Landtag einhalten und umsetzen.
Meine Damen und Herren! In der Antwort wird deutlich, dass wir noch große Herausforderungen zu bewältigen haben, aber ich bin mir sicher, dass wir in der Lage sind, sie zu meistern. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Beschluss des Landtages aus dem Jahr 2011 hat die Landesregierung verpflichtet, eine Evaluation vorzulegen. Der Bericht liegt Ihnen vor, die Stellungnahme dazu auch.
Zu welchen Ergebnissen ist der Evaluator gekommen? Erstens: Die Auftraggeber kommen der Verpflichtung zur zivilvertraglichen Vereinbarung über die Einhaltung der Mindestlohnvorgaben nach. Zweitens: Befürchtungen, dass KMU sich weniger an Vergabeverfahren beteiligen, haben sich nach dieser Untersuchung nicht bestätigt. Es gibt den Wunsch, das Vergabegesetz einfacher zu fassen. Kritisiert wird die Aufteilung des Landesvergaberechts auf verschiedene Regelungswerke, und es wird eine Vereinheitlichung gewünscht.
Meine Damen und Herren! Es ist eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet worden, auf die ich gleich eingehe. Zunächst aber muss eines eindeutig gesagt werden - wir haben bereits mehrfach Debatten darüber geführt -: Da eine Regelung für einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn - hoffentlich - kurz vor der Verabschiedung steht, müssen wir davon ausgehen, dass das Auswirkungen auf unser Vergabegesetz haben wird. Wenn das Regelwerk auf Bundesebene vorliegt, wird zu prüfen sein, ob und wenn ja, inwieweit das Vergabegesetz des Landes Brandenburg durch das Bundesgesetz betroffen ist. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt: Sie wissen sicherlich, dass eine Vergaberechtsregelung aus Nordrhein-Westfalen dem EuGH zur Begutachtung vorliegt. Wir beobachten das Verfahren, gehen aber nicht davon aus, dass es europäischem Recht widerspricht. Aber wir müssen abwarten, welche Entscheidung letztlich gefällt wird. Wir sollten also in der weiteren Debatte über die Veränderung des Rechtsrahmens des Vergabegesetzes zumindest abwarten, bis das Bundesgesetz vorliegt.
Zu einer Reihe von Vorschlägen, die wir aufgenommen haben oder prüfen, zum Beispiel zur Einrichtung einer zentralen Kontrollgruppe oder zur sprachlichen Vereinfachung, werden wir den Landtag selbstverständlich unterrichten. Einen Teil der Empfehlungen haben wir bereits durch Vollzugshinweise aufgenommen und umgesetzt.
Insgesamt kann ich feststellen: Das Vergabegesetz hat einen Beitrag dazu geleistet, dass Lohndumping durch öffentliche Aufträge nicht mehr oder deutlich seltener stattfindet. Es hat seine Zielstellung erreicht und gibt den Vergabestellen Rechts
sicherheit, und zwar bei der Anwendung sowohl des Haushaltsals auch des Vergaberechts. Insofern ist die Entscheidung aus dem Jahr 2011 eine richtige gewesen. Ich gehe davon aus, dass wir uns in der weiteren Debatte, sollte es Veränderungsnotwendigkeiten geben, erneut darüber verständigen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, auf zwei oder drei Bemerkungen einzugehen. Zunächst einmal: Als wir hier das Landesvergabegesetz verabschiedet haben, gab es noch gar keine Diskussion über ein Bundesmindestlohngesetz, weil zu dem Zeitpunkt die Bundestagswahl noch nicht vollzogen war. Insofern hat die Diskussion hier - wie die Diskussion in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin oder anderen Ländern auch - einen Beitrag dazu geleistet, dass sich hier letztendlich eine politische Mehrheit für die Einführung einer solchen Regelung herauskristallisiert hat.
Der zweite Punkt: Selbstverständlich wird ein Bundesgesetz Auswirkungen haben - das ist völlig unstrittig. Wir haben schon bei der letzten Diskussion gesagt, dass es hier zu Auswirkungen kommen kann.
Drittens: Herr Homeyer, was Sie zitieren, ist die Position des Städte- und Gemeindebundes. Die kennen wir, die haben wir schon bei der Diskussion, ob das Gesetz überhaupt verabschiedet werden soll - ja oder nein -, zur Kenntnis genommen. Parlament und Landesregierung haben sich dafür entschieden, und ich halte diese Entscheidung trotz der Position des Städte- und Gemeindebundes nach wie vor für richtig. Da sind wir in einer Reihe von Punkten ein Stück weit auseinander.
Zu den hier angesprochenen Verweisen auf die Evaluation - ich darf auf zwei oder drei Sachverhalte hinweisen -: Zunächst einmal wird kritisiert, dass die Auftraggeber die Möglichkeit der Vereinfachung nicht in Anspruch nehmen. Da steht also folgende Frage: Ist das Instrument der Vereinfachung falsch, oder liegt es an einer unzureichenden Kenntnis? Wenn die unzureichende Kenntnis der Grund ist, kann man dem abhelfen.
Insofern, meine Damen und Herren, empfehle ich uns allen: Erstens, wir warten die Bundesregelung ab; zweitens kann ich Ihnen versichern, dass wir die Empfehlungen der Evaluation sehr ernst nehmen, und wir werden, wenn es notwendig ist, das Gesetz dann selbstverständlich überprüfen und auch weiterentwickeln. Die zentrale Kontrollgruppe, Herr Vogel, die Sie angesprochen haben, ist bei uns in der Prüfung. Die gegenwärtige Prüfung hat zumindest das Zwischenergebnis erbracht, dass es sehr schwierig sein wird, von Potsdam aus im Amt Döbern oder sonst wo eine Kontrolle durchzuführen. Insofern ist das offensichtlich eine Lösung für Stadtstaaten, aber weniger für Flächenländer. Das befindet sich aber noch in der Diskussion, und wir werden dazu auch zu einer Entscheidung kommen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen den Bericht zugeleitet. Gestatten Sie mir, einige begleitende Bemerkungen zu machen.
Erstens: Wie Sie wissen, werden wir in der kommenden Förderperiode mit über 2,2 Milliarden Euro für EFRE, ESF und ELER erheblich weniger Fördermittel zur Verfügung haben. Der ELER ist am wenigsten vom Mittelrückgang betroffen. Er wird mit 965 Millionen Euro in Zukunft der finanzstärkste der drei Fonds in Brandenburg sein. Die Mittelausstattung des Strukturfonds - also EFRE und ESF - sinkt dagegen auf unter 60 %. Wir wollen die nach unserer Auffassung bewährte EFRE-ESF-Aufteilung von ca. 70:30 beibehalten, sodass in der Förderperiode 2014 bis 2020 aus dem EFRE rund 846 Millionen und dem ESF rund 362 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Auch wenn wir erst sehr spät eine Entscheidung über die Mittelausstattung für Brandenburg erhalten haben - Sie erinnern sich an die Diskussion hier im Hohen Haus, die wir über mögliche Ursachen dessen geführt haben -, war uns doch recht
frühzeitig klar, dass es einen empfindlichen Mittelrückgang geben wird. Wie in der gestrigen Regierungserklärung und in der heutigen Debatte bereits zum Ausdruck gebracht, ist dieser Mittelrückgang Ausdruck einer positiven Entwicklung, die das Land auch mithilfe von EU-Förderungen in den letzten Jahren erreicht hat.
Um die uns noch zur Verfügung stehenden Mittel so nutzen zu können, dass dieser positive Trend beibehalten wird, müssen diese Mittel selbstverständlich auf eine Steigerung der Potenzialfaktoren konzentriert werden. Einer der ersten zentralen Schritte war im Oktober 2012 der Beschluss der Landesregierung, sich fondsübergreifend auf Prioritäten zu verständigen. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Fragen Innovation, Bildung, Fachkräftesicherung, erneuerbare Energien und der schonende und effiziente Ressourceneinsatz im Mittelpunkt der Förderaktivitäten 2014 bis 2020 stehen.
Der in der gleichen Kabinettssitzung - in der die Programmentwürfe für ESF, EFRE und ELER behandelt wurden - bestätigte Bericht zur Umsetzung der landespolitischen Prioritäten liegt Ihnen, wie gesagt, vor, und Sie können ihm entnehmen, wie der Beitrag jedes spezifischen Fonds zur Umsetzung der einzelnen Prioritäten ausfällt. Bei EFRE sind insbesondere die Bereiche Innovation sowie schonende und effiziente Ressourcennutzung, erneuerbare Energien hervorzuheben. Wir werden etwa 40 % der uns zur Verfügung stehenden Mittel aus dem EFRE auf die Innovationsförderung und ca. 20 % auf das Ziel der CO2-Minderung konzentrieren. Insgesamt werden über 80 % der EFRE-Mittel auf die Stärkung unserer wirtschaftlichen Potenzialfaktoren konzentriert. Bei ESF ist vor allen Dingen der Bereich Bildung und Fachkräftesicherung hervorzuheben dort werden 57 % der ESF-Mittel für Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung integriert.
Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem ELER sind insbesondere die schonende und effiziente Ressourcennutzung sowie erneuerbare Energien, Förderung von Wissenstransfer und Innovation, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme, Förderung der Ressourceneffizienz sowie Förderung der sozialen Inklusion und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten zu nennen.
Darüber hinaus werden wir - auch darüber haben wir das Hohe Haus mehrfach informiert - die Querschnittsaufgaben demografischer Wandel, Internationalisierung und Stadt-UmlandEntwicklung selbstverständlich in den Schwerpunkten der einzelnen Fonds abbilden. Das heißt also, dass wir den Einsatz von EFRE, ELER und ESF unter anderem im Rahmen eines Stadt-Umland-Wettbewerbs miteinander kombinieren, um sicherzustellen, dass hier eine Potenzialhebung in den Regionen erreicht wird.
Meine Damen und Herren! Wir haben die Frage Internationalisierung in den geeigneten Förderansätzen in allen drei Fonds verarbeitet. Wir haben unter anderem die Fragen der Markterkundung und Markterschließung, der öffentlichen Sichtbarkeit, der Internationalisierung von KMU und Innovationsprozessen definiert. Meine Damen und Herren, wir werden in der EUFörderperiode 2014 bis 2020 weit über 90 % der Mittel aus EFRE, ESF und ELER für die landespolitischen Prioritäten und Querschnittsaufgaben einsetzen. Mit der Fokussierung der Förderung - davon sind wir überzeugt - werden wir ein genehmigungsfähiges Operationelles Programm schaffen können und
gleichzeitig der spezifischen Situation hier im Land Brandenburg gerecht werden. Insofern, meine Damen und Herren, zeigt der Ihnen vorgelegte Bericht auch das Ergebnis einer mittlerweile fast dreijährigen Tätigkeit zur Erstellung der neuen Operationellen Programme. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vogel, ich hatte bei Ihrer Rede ein bisschen den Eindruck, Sie verteilen die uns zur Verfügung stehenden Mittel in einem Umfang um, der mit dem Mittelumfang, den wir insgesamt haben, nichts zu tun hat, insofern war das etwas schwierig. Ich darf Ihnen versichern: Die innovativen Ansätze kamen nicht nur aus Brüssel. Das würde schon all denen Unrecht tun - dazu gehören auch Mitglieder Ihrer Partei -, die sich in einem sehr ausgeprägten Sozial- und Wirtschaftspartnerdialog in Vorbereitung der Operationellen Programme sehr intensiv eingebracht haben.
Wir haben die vorletzte Sitzung der Wahlperiode. Ich bin dankbar dafür, dass zumindest die Schwerpunktsetzung, die vorgenommen wird, positiv erwähnt worden ist, denn - ich sagte es heute Morgen schon -: Wir entscheiden heute über die Schwerpunkte der Entwicklung bis 2020 und damit ein Stück weit über die Zukunftsfähigkeit des Landes Brandenburg.
Nur zur Klarstellung für das Protokoll, meine Damen und Herren: Frau Richstein, die Fassung der Entwürfe, die Ihnen vorliegt, ist genau die gegenwärtig immer noch gültige. Wir sind in den Vorabstimmungen. Wenn die Vorabstimmungen Ergebnisse gebracht haben, werden Sie selbstverständlich die korrigierten Fassungen bekommen.
Zweitens: Was die Frage der Breitbandförderung oder der Infrastrukturförderung insgesamt betrifft: Es ist durch die Kommission die Entscheidung getroffen worden, dass Infrastrukturförderung durch EFRE nicht mehr möglich ist. Ich möchte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN daran erinnern: Auch Sie alle wohnen in Gemeinden. Ich habe sehr viele Anträge von Gemeinden, dass Straßen und Radwege gemacht werden sollen. Das Problem besteht, und ob das EFRE- oder LandesMittel sind, die zum Einsatz gebracht werden: Es ist eine Aufgabe, die zu lösen ist. Wie dieses Problem gelöst werden kann, ist ein interessanter Punkt der politischen Debatte im Zusammenhang mit der Landtagswahl Ende dieses Jahres.
Was Breitbandversorgung betrifft, Frau Richstein: Sie hören das nicht erst die letzten fünf Jahre, sondern Breitbandversorgung war ein Problem, das die rot-rote Landesregierung geerbt hat. Wir haben das Breitbandkonzept 2020 entwickelt. Wir hatten schon mehrfach ausgeführt, dass für drei Planungsregionen die Vergabeverfahren abgeschlossen sind, in zwei Regionen sind die Bauarbeiten im Gange, und für die anderen beiden laufen die Verfahren. Das heißt, wir werden mit Mitteln in einer Größenordnung von ca. 94 Millionen Euro diejenigen Städte und Gemeinden in den entsprechenden Regionen unterstützen, die noch keine Grundversorgung von 6 Megabit haben und in den nächsten Jahren nicht privat erschlossen werden. Das haben wir uns beihilferechtlich genehmigen lassen. Und wir haben die Verträge so gestaltet, dass wir Ende 2015 damit fertig sind.
Insofern, meine Damen und Herren, geht die Masse des uns zur Verfügung stehenden Geldes aus der jetzigen Förderperiode genau in diesen Bereich. Ich halte das auch nicht für ein hauruckartiges Ausschütten von EFRE-Geldern, sondern für die Erledigung einer dringend notwendigen infrastrukturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aufgabe. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Zunächst möchte ich die Leistungsfähigkeit, die Leistungskraft und das Engagement des Handwerks würdigen. Ich glaube, da ist sich dieses Hohe Haus vollständig einig. Da gibt es keine Differenzen, auch nicht zur Landesregierung.
Was wir hier heute erleben, ist eine Diskussion über einen Antrag, der ein anderes Förderkonstrukt beinhaltet, als die antragstellende Fraktion es will. Daraus wird jetzt eine Geringschätzung des Handwers abgeleitet. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen: Das kann ich nicht ganz nachvollziehen, weil wir uns im Grundsatz darüber einig sind, dass eine Unterstützung notwendig ist. Sie hätten Recht, wenn dieser Grundsatz nicht vorhanden wäre. Deshalb führe ich einen Teil dieser Debatte auch etwas auf den nahenden Wahlkampf zurück.
Meine Damen und Herren, das erste Mal, dass wir über den Meistergründungszuschuss gesprochen haben, war im Jahr 2010. Damals gab es einen derartigen Vorschlag, den wir bereits 2010 bei uns in der Arbeitsgruppe „Alternative Finanzierungsinstrumente“ im MWE durchexerziert haben. Wir haben dazu Vergleichszahlen nebeneinandergelegt, und wir haben die Ergebnisse zwischen 1997 und 2001, wo es diesen Zuschuss schon einmal gegeben hat, noch einmal analysiert und dagegengelegt. Das war der Ausgangspunkt, wo wir als MWE gesagt haben: Vor dem Hintergrund der zurückgehenden Finanzmassen brauchen wir ein branchenübergreifendes Instrument, und zwar für Betriebsübergänge und Existenzgründungen gemeinsam. Deswegen haben wir uns entschieden, hier ein neues Mikrokreditprogramm aufzulegen, welches sich von den Konditionen in der Bewertung von banküblichen Sicherheiten unterscheidet. Es ist vorwiegend als Nachrangdarlehen aufgelegt, und Nachrangdarlehen, Herr Vogel, haben eine eigenkapitalähnliche Wirkung - selbstverständlich. Sie werden als Eigenkapital angerechnet. Wir haben dieses Instrument aufgelegt und haben es mit Vertretern der Kammern besprochen, wir haben es auch mit Abgeordnetenkollegen aus diesem Haus besprochen. Selbstverständlich ist ein Zuschuss für den Empfänger angenehmer. Das ist doch selbstverständlich!
Aber wir standen vor der Frage, zu entscheiden, wie wir vor dem Hintergrund der zurückgehenden finanziellen Aufwendungen ein branchenübergreifendes Instrument schaffen können. Deswegen haben wir uns für diesen Weg entschieden. Ich darf nur sagen, dass die Inhalte zumindest in Fachgesprächen ausführlich dargelegt worden sind. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Jungclaus, wenn ich Sie vorhin akustisch richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass die Energiewende bisher einfach war. Dazu muss ich Ihnen sagen: Das ist eine sehr spezifische Sicht. Es ist ein Transformationsprojekt, das uns seit Jahren beschäftigt, das die Gesellschaft verändert und uns in einer Art
und Weise gefordert hat und fordert, wie es energie- und industriepolitisch bisher einmalig ist. Insofern ist das vielleicht der Hintergrund, dass wir zu manchen Sachverhalten ein Stück weit unterschiedlicher Meinung sind.
Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie Feldheim erwähnt haben. Das ist ein Projekt unserer Speicherinitiative. Das Dorf Feldheim ist nicht autark, es kann sich zwar selbst versorgen, das Modell funktioniert aber nur deshalb, weil es an das öffentliche Netz angeschlossen ist.
Beim Feldheim-Projekt geht es schon lange nicht mehr um Autarkie, sondern es wird auch regional erzeugter Strom in das überregionale Netz eingespeist. Um die Aktivitäten der Landesregierung zu unterstreichen: Reden Sie doch bitte einmal mit Ihren Kollegen in anderen Bundesländern, die an der Regierung beteiligt sind. Wir sind das einzige Bundesland, das durch eine Speicherinitiative im Umfang von 30 Millionen Euro Technologien erproben wird.
Sie sagen, genügend Speicherkapazitäten zu haben sei die Perspektive; dieses Ziel teile ich. Wissen Sie, wir haben vor wenigen Tagen in meinem Hause mit den zuständigen Unternehmen und Netzbetreibern, die in die Offensive gehen wollen, zusammengesessen, und ich darf Ihnen sagen: In der Einschätzung der Verfügbarkeit von industriell nutzbaren Speichern unterscheiden wir uns wahrscheinlich gravierend. Nach den uns vorliegenden Zahlen haben wir je nach Leistung, die abgerufen wird, in der Bundesrepublik eine Speicherkapazität von 6 Stunden. Vor diesem Hintergrund so zu tun, als wenn Systemintegration, Systemwechsel und Konvergenz der Energieträger bis jetzt einfache gesellschaftliche Prozesse gewesen wären, tut mir Leid, das kann ich nicht nachvollziehen, das lehne ich ab. Insofern ist die Unterschiedlichkeit bei der Bewertung von Sachverhalten auch die Ursache dafür, dass wir in manch einer Diskussion zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Ich habe Ihren Antrag aufmerksam gelesen. Wenn die Landesregierung jetzt erst anfinge, sich in die Debatte einzubringen, wären die Fraktionen im Landtag ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden. Herr Kollege Domres sagte es schon, wir haben 18 Anträge eingebracht, und 8 Anträge haben eine Mehrheit gefunden. Sie beschäftigen sich mit der Frage von Speichern und Speichertechnologien, mit der Flexibilisierung von Biomasseanlagen, aber auch mit vermiedenen Netzentgelten. Ich darf an dieser Stelle eine Bitte äußern: Das Land Hessen hat ein traditionelles Abstimmungsverhalten, wenn es um Netzentgelte geht. Ich bitte Sie dringend, mit Ihren hessischen Kollegen zu reden, sodass es im Bundesrat eine Mehrheit dafür gibt, die Sonderregelung der vermiedenen Netzentgelte zu streichen. Die Netzkosten bzw. Netzausbaukosten belasten uns in enormer Höhe.
Ein noch differenzierteres Finanzierungsmodell - Kollege Bretz ist darauf eingegangen - für Photovoltaikanlagen zu fordern - das ist doch nicht Ihr Ernst? Schon das jetzige Modell ist nicht mehr beherrschbar.
Wenn wir jetzt noch ein zweites Modell einführten, würde das die Akzeptanz des EEG nicht erhöhen. Es geht auch nicht mehr nur um den Aufbau von Photovoltaikanlagen, sondern wir reden mit den Unternehmen und Netzbetreibern über Verbundkraftwerke. Wir reden darüber, wie wir Konversionsflächen nutzbar machen können und wie großflächige Anlagen in den Regelbetrieb übergehen können. Sie werfen mir sehr oft Lobbyismus vor. Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber was ich von Ihnen gelesen habe, ist 1:1 Lobbyarbeit, und zwar für Verbände und Interessenvertreter, die ich auch alle kenne; das werfe ich Ihnen nicht vor. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass wir uns hier auf einem Gebiet bewegen, wo jede Entscheidung und jedes Drehen an einem Rad Konsequenzen bedeuten kann, die wir a) möglicherweise nicht wollen und die b) gegenwärtig unüberschaubar sind. Die Reform des EEG ist doch erst der Beginn des regulatorischen Rahmens. Wir werden über das Energiewirtschaftsgesetz, über die KWK-Novelle sowie über europäische Verbund- und Speichersysteme und Regularien zu reden haben.
Die Landesregierung hat sich in den Schwerpunkten Systemintegration und Konvergenz eingebracht. Wir werden versuchen, das weiter durchzutragen. Ich hoffe auf die Unterstützung der grün-regierten und grün-mitregierten Länder im Bundesrat. Sie wissen, dass dieses Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Es gibt also Grenzen, was den Einfluss des Bundesrates betrifft. Ich darf an dieser Stelle abschließend darauf verweisen, dass Ihre Fraktionsvorsitzende vor 14 Tagen in einem Interview mit der „FAZ“ angekündigt hat, dass die grün-regierten und grünmitregierten Länder sich im Bundesrat nicht dagegen aussprechen werden. Das heißt, der Vermittlungsausschuss wird nicht angerufen. Sie seien vertragstreu, meinte sie.
Noch einmal zur Beauftragung der Landesregierung: Erstens arbeiten wir zum Teil schon daran, und zweitens halte ich eine Reihe Ihrer Vorschläge für nicht umsetzbar. Zu der von Ihnen angesprochenen Problematik der geplanten Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch möchte ich Ihnen sagen, dass wir eine Länderöffnungsklausel definitiv ablehnen. Das kommt definitiv aus dem Süden Deutschlands und nicht aus dem Norden. Sollten wir mit unserer Ablehnung keinen Erfolg haben, werden wir von der Länderöffnungsklausel keinen Gebrauch machen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass laut Presseberichterstattungen jetzt offensichtlich eine verstärkte Koordinierung auf sächsischer Seite stattfindet; ich halte sie auch für dringend notwendig. Herr Tomczak, ich lasse mich gar nicht von der Verantwortung entbinden, denn
die Landesregierung hat entschieden, dass das MWE die Koordinierung für das Land Brandenburg übernimmt und hier das Landesbergbauamt als - ich sage einmal - führende Institution mit einsetzt. Da sind wir seit Wochen und Monaten in einem sehr intensiven Dialog, auch mit den verschiedensten Institutionen aus Sachsen. Ich kann eines bestätigen: Was uns bis jetzt gefehlt hat, war ein Ansprechpartner. Es war die Bündelung von Planungs- und Genehmigungsprozessen, um ein Beispiel zu nennen.
Insofern bin ich sehr froh, dass laut den Presseberichten hier offensichtlich eine Änderung eingetreten ist, weil es einen Zeitverzug gibt - das ist eine Tatsache. Das relativiert gar nicht, dass wir auch auf Brandenburger Seite noch sehr viel zu tun haben - das ist doch offensichtlich -, nicht nur wegen der Talsperre Spremberg, sondern auch bezüglich einer Reihe anderer Sachverhalte, die umgesetzt und durchgeführt werden müssen. Ich darf daran erinnern, dass wir sehr schnell in einem breiten Konsens - auch in der Region - an die Umsetzung der Sofortmaßnahmen gegangen sind und wir immer gesagt haben, dass es ein Problem sei, das uns noch Jahrzehnte begleiten werde.
Damit komme ich zu Ihrem Antrag, wenn ich das darf: Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass es ein sehr langfristiger Prozess sein würde, bevor so etwas eingearbeitet ist. Aber, meine Damen und Herren, es geht nicht nur um die Entlassung aus dem Bergrecht, es geht auch um die finanzielle Sicherstellung der Maßnahmen, die damit verbunden sind. Sie wissen, wir treten jetzt in die Verhandlungen zum nächsten Bergbausanierungsabkommen mit dem Bund ein, und bevor wir keine Sicherheit haben, wie es ab 2017 überhaupt finanziell weitergehen kann, bin ich sehr vorsichtig, mich offiziell zu positionieren, ob und in welchen Strukturen in der Perspektive hier eine Variante zu führen ist.
Und, meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der umfassenden Sanierungsmaßnahmen, die wir im Kippengelände durchzuführen haben, würde ich mich zunächst auch hinsichtlich einer neuen Form in der öffentlichen Debatte, wie dieses Problem zu lösen ist, zurückhalten. Dass es längerfristig eine Option ist, hat Kollegin Gregor-Ness sehr deutlich gemacht ich glaube, 1998 habe ich das erste Mal von dieser Variante gehört. Auch damals war bereits die Argumentation: nicht nur das Bergrecht, sondern auch die Sanierung, auch die Finanzierung. Insofern gehe ich davon aus, dass das eine Option für die Perspektive sein kann, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt hier Maßnahmen oder eine Diskussion einzuleiten halte ich schlicht und ergreifend für verfrüht.
Nebenbei bemerkt: Es gibt einen Landesgrenzen überschreitenden Verband, das Kompetenzzentrum Wasserwirtschaft in Spremberg am Spreetal - das wissen Sie. Da sind wir in sehr intensiver Diskussion, wie wir auch diesen Verband verstärkt einbeziehen können. Insofern denke ich, dass die Gesamtdiskussion und auch die Auseinandersetzungen in Schleife auf der Regionalkonferenz dazu beigetragen haben, dass wir jetzt auch auf sächsischer Seite offensichtlich zügiger vorangehen können. Ich darf Ihnen versichern: Wir werden weiterhin versuchen, die hier anstehenden Aufgaben so schnell wie möglich zu lösen.
Wenn Sie mir noch eine Bemerkung gestatten, Herr Tomczak: Ich darf Sie auf den Bericht der LMBV vom 25. März 2014 verweisen. Dort finden Sie eine komplette Übersicht über die Wirkung und den Stand der eingeleiteten Maßnahmen, sodass
hier tatsächlich eine ausreichende Information vorliegt. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen.
Erstens: Ich glaube, dass Frau Fernengel, die kommissarisch die IHK Potsdam leitet, im Rahmen der Selbstverwaltung eine sehr gute Arbeit bei der Aufarbeitung dessen, was in der IHK Potsdam vorgefallen ist, macht. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir, wenn der Abschlussbericht vorliegt, auch über Konsequenzen zu reden haben, die sich aus den Vorgängen hier in Potsdam ergeben.
Zweitens: Herr Vogel, das Wirtschaftsministerium hat, wie Sie wissen, nicht die Fachaufsicht. Wir haben nur die Rechtsaufsicht; das ist gesetzlich so geregelt. Wenn wir auch die Fachaufsicht gesetzlich geregelt hätten, hätte man natürlich ganz andere Instrumentarien in der Hand gehabt. Das ist aber so nicht geregelt.
Insofern, meine Damen und Herren, ordnet sich die Debatte, die wir heute hier führen, erstens in eine Gesamtdebatte ein, die bundesweit geführt wird, nicht nur was die Frage der Zwangsmitgliedschaft, sondern auch was die Rolle und die Funktionen der IHKs, was die Frage der Selbstverwaltung wie weit diese gehen sollte - betrifft. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt: Es gibt hier einen unmittelbaren konkreten Anlass. Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen einen anderen Vorschlag unterbreiten. Ich zum Beispiel würde gern den Abschlussbericht der IHK Potsdam abwarten. Ich möchte gern die Stellungnahme der Rechnungsprüfungsstelle Bielefeld abwarten. Sie wiesen zu Recht darauf hin, Herr Burkardt: Das Prüfungsschema ist fast identisch mit dem, was auch der Landesrechnungshof macht oder machen kann. Inwieweit und warum hat er hier versagt? Was ist denn geprüft worden? Ob und inwieweit kann hier auch eine Selbstverwaltung so ausgebaut werden, dass wir identische Prüfvorgänge haben und dann natürlich auch identische Schlussfolgerungen daraus ziehen können?
Insofern, meine Damen und Herren, halte ich die Diskussion eines Gesetzentwurfs schlicht und ergreifend für verfrüht. Ich sage eindeutig: Ein Ergebnis der Prüfung und der weiteren Diskussion kann eine Veränderung des Landesgesetzes sein, selbstverständlich. Das ist landesrechtlich möglich; da haben Sie völlig Recht. Ob wir diesen Schritt gehen sollten, dazu würde ich gern von der Rechnungsprüfungsstelle Bielefeld eine Einschätzung haben, ich möchte die Rechtseinschätzung der beauftragten Rechtsanwälte dazu haben, und ich möchte den Abschlussbericht aus Potsdam haben. Darüber sollte im Ausschuss diskutiert werden und nicht über ein Gesetz, das vor dem Abschluss einer Debatte bereits versucht, Vorfestlegungen zu treffen.
Meine Damen und Herren, die Sachverhalte, die ich angesprochen habe, werden uns nicht vor Ende April, Anfang Mai vorliegen. Ich darf daran erinnern, dass wir im Juni die letzte Landtagssitzung haben. Insofern halte ich eine Überweisung und eine Diskussion zum Gesetzentwurf für das untauglichste Instrument. Dass wir uns über den Sachverhalt im Ausschuss austauschen müssen, und zwar dann aufgrund von vorliegenden Informationen und Einschätzungen, das halte ich für angebracht und sachgerecht. Mit Sicherheit wird diese Diskussion um die übrigen Vorfälle, die von der IHK Potsdam bekannt geworden sind, dazu führen, dass wir uns im Oktober und im nächsten Jahr auch im Kontext der bundesweiten Diskussion darauf verständigen werden, wie wir weiter vorgehen wollen. - Vielen Dank.
Herr Kollege, ich möchte Sie auf § 11 Abs. 1 des IHK-Gesetzes verweisen. Dort ist nämlich geregelt, dass es die Rechtsaufsicht ist und nicht die Fachaufsicht.
Zweitens: Ich hatte vorhin ausdrücklich betont, dass ich zu dem spezifischen Vorfall in Potsdam eine Einschätzung der Rechnungsprüfungsstelle Bielefeld haben möchte. Wenn Sie die Vorgänge, soweit sie presseöffentlich geworden sind, verfolgt haben, wissen Sie, dass offensichtlich auch leitende Mitarbeiter der IHK über einige Rückstellungen überrascht waren. Insofern möchte ich gern abwarten, ob und inwieweit hierzu eine rechtliche Einschätzung vorliegt. Dann werden wir uns notwendigerweise hier darüber zu verständigen haben, wie wir damit umgehen.
Ich sage noch einmal ausdrücklich: Es kann durchaus zu einer Situation kommen, dass man sich entscheidet, hier eine Veränderung vorzunehmen. Aber jetzt eine Diskussion über eine Entscheidung herbeizuführen halte ich schlicht und ergreifend für verfrüht. Ich möchte, dass wir diese Dokumente haben.
Und ich sage Ihnen noch einmal: Wir werden uns nicht nur hier und heute, sondern auch im Oktober dieses Jahres und im Januar nächsten Jahres über den Gesamtkomplex IHK zu verständigen haben. Die Debatte findet ja nicht nur in Brandenburg statt, sondern es ist eine bundesweite Debatte, die hier geführt wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich erst einmal bei den Rednern aller Fraktionen, dass sie auf die Rolle und die Bedeutung des Handwerks für Brandenburg und nicht nur für Brandenburg hingewiesen haben. Ich glaube, das ist auch ein Stück weit eine Würdigung, die dringend notwendig und auch angemessen ist, was die Funktion des Handwerks in Brandenburg betrifft.
Lassen Sie mich den vielen Zahlen, die genannt worden sind, noch eine hinzufügen: Circa 17 % aller Handwerksbetriebe werden in Brandenburg von Frauen geführt. Ich finde, auch das ist ein Ergebnis, das vorher in dieser Größenordnung nicht bekannt gewesen ist. Insofern bedanke ich mich noch einmal für die Anfrage bei der FDP, nicht für die hundert Fragen, aber für die Gelegenheit, dass wir, die Landesregierung, im Parlament deutlich machen können, welche Entwicklung das Handwerk in Brandenburg genommen hat, welche Rolle und welche Funktion es hier hat.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, auf einige Sachverhalte einzugehen:
Erstens zur Handwerksprämie: Herr Bommert, wir waren mehrfach in Gesprächen, und ich darf vielleicht eine Ihrer Aussagen korrigieren. Der Unterschied beim Mikrodarlehen, das wir einführen werden, liegt darin, dass keine banküblichen Sicherheiten gegeben werden müssen. Das haben wir auch schon ausführlich debattiert. Auch die Vertreter der Handwerkskammern waren dabei. Gerade das ist ein Instrument, das aus unserer Sicht zwingend notwendig ist, weil das spezifische Bundesprogramm auf die Bedingungen in Brandenburg nicht genügend anwendbar ist. Deswegen legen wir ein derartiges Mikrodarlehensprogramm auf, und zwar aus EFRE Mitteln. Das hatten wir ursprünglich anders geplant. Wir hatten das dargelegt. Das EFRE-OP muss erst in Brüssel bestätigt werden. Wenn das bestätigt ist - die Gelder sind in die Finanztabellen eingestellt -, werden wir auch das Programm einführen.
Ich möchte darauf verweisen, dass das Arbeitsministerium ein Förderprogramm aufgelegt hat - das wissen Sie -, was die Fra
ge von Existenzgründungen betrifft. Insofern gibt es zwischen dem Ministerium für Arbeit und dem Wirtschafts- und Europaministerium eine enge Abstimmung, um diesen Bereich zu unterstützen.
Zweitens: Die Eigenkapitalsituation ist angesprochen worden. Ich kann das nur unterstützen. Ich darf darauf verweisen, dass wir eine Reihe von Nachrangigdarlehensprogrammen aufgelegt haben, gerade vor dem Hintergrund, dass wir die Eigenkapitalsituation verbessern müssen.
Meine Damen und Herren, was die Frage der Ausbildungsfähigkeit betrifft, darf ich auf die Unterstützung der Verbundausbildung verweisen, die im Land Brandenburg nicht nur Tradition hat, sondern auch weitergeführt wird.
Zu den einzelnen Entschließungsanträgen nur zwei Dinge: Meine Damen und Herren, wenn sich die Landesregierung für etwas einsetzt, dann ist es auch die Senkung der Energiepreise. Dazu muss man uns nicht auffordern, das ist Regierungspraxis, und das versuchen wir seit vier Jahren durchzusetzen.
Die Breitbandinfrastruktur ist angesprochen worden. Meine Damen und Herren, dies ist, glaube ich, an niemandem vorbeigegangen, weil es dazu mittlerweile Dutzende von Veranstaltungen in den Kreisen gegeben hat. Wir haben für den Brandenburger Norden die Ausschreibungen abgeschlossen. Die Verträge sind so ausgestaltet, dass noch in diesem Jahr begonnen wird zu bauen und bis Ende 2015 auch die Struktur liegen muss. Ansonsten muss das der Gewinner der Ausschreibung im Prinzip auf eigene Kosten weiterführen.
Wir haben die Ausschreibungen bis Juli für den Brandenburger Süden mit einem ähnlichen Regelwerk laufen. Hier ist eine tatsächliche Breitbandversorgung dann auch sicherzustellen. Insofern sind die vorliegenden Entschließungsanträge mit Ausnahme der Handwerkerprämie bereits Politik der Landesregierung. Herr Bommert, dazu haben wir uns mehrfach ausdrücklich verständigt.
Ich bedanke mich noch einmal bei allen Fraktionen, und ich hoffe einfach, dass wir die Würdigung des Handwerks nicht nur in dieser Antwort auf die Große Anfrage vornehmen. Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege, ich freue mich immer wieder über Fragen, deren Antworten eigentlich schon absehbar sind. Insofern vielen Dank für die Gelegenheit, das darzustellen.
Um noch einmal klarzumachen, worum es geht: Mit dieser Bezeichnung werden Unternehmen gekennzeichnet, die als sogenannte „heimliche Gewinner“ oder „heimliche Helden“ im Bereich der Wirtschaft tätig sind. Im Regelfall sind das Unternehmen, die entweder über ein weltmarktfähiges Produkt der Spitzenklasse verfügen oder in einem Marktsegment Weltführerschaft aufweisen.
Solche Unternehmen spielen eine erhebliche Rolle nicht nur für die deutsche, aber auch für die deutsche und für die Brandenburger Wirtschaft. Selbstverständlich prägen sie auch das Image einer Region. In Baden-Württemberg beispielsweise wird zugleich eine sehr hohe regionale Verzahnung mit den Unternehmen deutlich. Das ist auch in Brandenburg typisch bei den Unternehmen, die in diesen Segmenten tätig sind. Das heißt, eine solche Imagebildung aus der Region heraus wird durch die enorme wertschöpfende Kraft dieser Betriebe tatsächlich umgesetzt.
Ich nenne Ihnen jetzt zwei Beispiele, was im Einverständnis mit den Unternehmen erfolgt; denn normalerweise verzichten diese Unternehmen gern auf solche Formen der Öffentlichkeit.
Das erste Beispiel ist die Stemme AG. Die Stemme AG ist ein sehr bekanntes Unternehmen mit einem Exportanteil von mehr als 80 %. Auch auf der ILA werden wir diese Produkte wiederfinden.
Das zweite Beispiel ist die Euromar GmbH in Fehrbellin. Dort werden Kakaoerzeugnisse verarbeitet. Das Unternehmen liefert ebenfalls ein Spitzenprodukt in diesem Bereich, der Exportanteil liegt bei mehr als 75 %.
Wir haben also die Situation, dass solche Unternehmen im Regelfall über eine sehr hohe Innovationsfähigkeit verfügen. Deshalb versuchen wir, im Rahmen unserer Innovationsstrategie selbstverständlich, auch für diese Unternehmen weitere Möglichkeiten zu schaffen, ihre eigene Wirtschaftskraft weiter auszubauen.
Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um noch einmal etwas zu der außenwirtschaftlichen Bedeutung zu sagen. Wir hatten im Jahr 2008 eine Exportquote von etwa 23,6 %. Im Jahr 2012 ist diese bereits auf 30,9 % angestiegen. Dabei spielen insbesondere Unternehmen wie die genannten eine wesentliche Rolle.
Besonders freut mich, dass auch der Anteil der Endprodukte an den Gesamtausfuhren des Landes Brandenburg gesteigert wurde. Im Jahr 2006 wurden 43 % des Exports über Endprodukte abgewickelt, im Jahr 2012 bereits 58 %. Das verdeutlicht noch einmal die Tiefe der Wertschöpfungskette, wenn über Endprodukte ein solch bedeutender Anteil am Export auch umgesetzt werden kann.
Insofern, Herr Abgeordneter, kennen wir diese Unternehmen und stehen auch mit ihnen in Kontakt. Wir versuchen, den politischen Rahmen sowohl hinsichtlich Eigenkapitalstärkung, Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft als auch hinsichtlich der Innovationsstrategie so zu spannen, dass wir die entsprechenden Möglichkeiten weiter ausschöpfen und entwickeln können. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, erstens: Unterstützung für diese Unternehmen wird dann gewährleistet, wenn ein bestimmter Bedarf vorliegt. Das ist sehr, sehr verschieden. Das Beispiel Stemme AG habe ich bereits erwähnt. Diese wurde mehrfach durch das Land Brandenburg unterstützt, damit sie sich im
Bereich ihrer Wertschöpfungsqualität weiterentwickeln konnte.
Zweitens: Wir führen keine Liste; denn selbstverständlich entwickeln sich die Unternehmen im Rahmen ihrer Wertschöpfung ständig weiter. Es gibt hier eine Reihe von mittelständischen Unternehmen, aber auch von Betriebsstätten größerer Unternehmen, die in Brandenburg mit ihrem jeweiligen Erzeugnis tätig sind und zum Beispiel auch im Bereich Luft- und Raumfahrt weltweit eine Spitzenstellung einnehmen. Insofern stehen wir mit ihnen in unmittelbarem Kontakt über die ZAB und über unsere Innovationsstrategie.
Des Weiteren bedarf es der Zustimmung der Unternehmen, wenn wir Namen veröffentlichen, weshalb ich heute auch nur zwei genannt habe und keine weiteren nennen werde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht in die letzten eineinhalb Minuten dieser Debatte.
Zunächst einmal bedanke ich mich, dass alle Fraktionen, alle Parteien sich zur Zusammenarbeit mit Polen bekannt haben. Sehen Sie es mir nach: Wenn jeder einen Wettstreit darum führt, wer der Beste ist, dann kann das der Zusammenarbeit nur nutzen, und es hilft uns allen. Insofern ist sowohl Zustimmung als auch Kritik der Zusammenarbeit sehr zuträglich.
Zweitens: Die gegenwärtige und zukünftige Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Polen fällt natürlich auch in eine Zeit, wo wir grundlegende Entscheidungen zur Integration im europäischen Prozess treffen werden. Insofern ist es vielleicht auch im Zusammenhang mit dem Weimarer Dreieck zu sehen, dass hier Geschichte, Wettbewerb, Konkurrenz und gemeinsame Interessenlagen von Staaten wie Frankreich, Deutschland und Polen eine Rolle spielen, die zu gemeinsamen inner- wie außereuropäischen Aktionen fähig sind. Dies ist ein Beispiel dafür, wie wir gemeinsam auch den Integrationsprozess in Europa vorantreiben können. Insofern gehe ich davon aus, dass das Weimarer Dreieck nicht nur weitere Akzente setzen wird, sondern es ist im Integrationsprozess von Europa dringend notwendig und wird sich weiter ausprägen. Dabei spielt die grenzüberschreitende Kooperation zwischen Brandenburg und Polen natürlich eine herausragende Rolle.
Meine Damen und Herren, am 10. April tagt die Deutsch-Polnische Regierungskommission. Dort wird eine Reihe von Fra
gen behandelt werden, die heute aufgeworfen worden sind von Verkehrsabkommen bis hin zu weiteren Infrastrukturprojekten.
Ich darf aber an einen Punkt erinnern: Brandenburg und Deutschland insgesamt ist immer nur ein Partner. Wir können nicht von der Gleichberechtigung von Interessenslagen reden, wenn wir selbst nicht bereit sind, zu akzeptieren, dass auch andere Partner zum Finden bzw. Definieren von eigenen Interessen Zeit brauchen, was wir nicht beschleunigen können. Insofern wünschen auch wir uns eine beschleunigte Arbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission. Ich gehe davon aus, dass diese - hoffentlich - in der nächsten Zeit zu einer Reihe von grundlegenden Entscheidungen kommen wird.
Projekte im Rahmen der Oder-Partnerschaft finden auch im 1. Halbjahr dieses Jahres statt. Das erste Vorbereitungstreffen dazu beginnt morgen. Ich gehe davon aus, dass sich der politische Rahmen der Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter bewähren wird. Denn neben unmittelbaren, konkreten Projekten bleibt der politische Austausch im Rahmen der Oder-Partnerschaft eine Klammer, die zwingend notwendig ist.
Frau Niels, wenn Sie gestatten, noch eine Bemerkung: Nach meiner Kenntnis ist die Tagesordnung im Europaausschuss zu rund 95 % durch Informationen des MWE geprägt. Wenn das nicht ausreichend sein sollte, bin ich gerne bereit, das weiter auszuprägen. Sofern es da noch Informationsbedarf gibt, werden wir dem gern nachkommen.
Zweitens: Wir haben im Rahmen der Gestaltung der INTERREG-Programme die Abstimmung mit Polen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern so gut wie beendet. Im Mai wird dieses Programm auch den Abgeordneten zugeleitet werden. Sie werden dann erkennen, dass all das, was wir auf regionaler Ebene grenzüberschreitend wahrgenommen haben, dort im Rahmen der Möglichkeiten mit aufgenommen worden ist und dass versucht wird, es umzusetzen.
Meine Damen und Herren, ich wünsche uns bei der Ausgestaltung der so wichtigen polnisch-brandenburgischen Beziehungen weiter gemeinsam viel Erfolg. Ich gehe davon aus, dass das auch in Zukunft ein Schwerpunkt der politischen Gestaltung von Landesregierung und Parlament ist. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, Sie werden nachvollziehen können, dass vor dem Hintergrund strafrechtlicher Ermittlungen die Möglichkeiten der öffentlichen Information etwas begrenzt sind. Deswegen gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen:
Im Jahr 2013 sind insgesamt 466 Förderfälle bearbeitet und mit 169 Millionen Euro bewilligt worden. Angesichts des Umfangs der Förderfälle kann man abschätzen, wie intensiv die Zusammenarbeit verschiedener Behörden ist. Kriminelle Energie im Ergebnis der Förderung im Land Brandenburg gehört zur absoluten Ausnahme.
Ich habe die Berichterstattung heute früh auch gelesen und darf vielleicht anmerken, dass das Land, wenn sich der Verdacht bestätigt, betrogen worden wäre. Wir wären Opfer krimineller Energie. Die weiteren Ermittlungen bleiben abzuwarten.
Es gab - nach Aktenlage - im Jahr 2003 erste Gespräche mit dem Unternehmen. Der Fördermittelantrag datiert aus dem Jahr 2005. Förderverfahren und Förderablauf entsprachen der Verfahrenspraxis. Im Rahmen dieser Verfahrenspraxis hat die Bewilligungsstelle, die ILB, im Jahr 2008 vor der Auszahlung zahlreiche Auflagen festgelegt, die vom Zuwendungsempfänger zu erfüllen waren. Diese Auflagen betrafen unter anderem Hausbankenbestätigung über gutgeschriebene Eigenmittel, Prüfungen nach dem Geldwäschegesetz und Höchstbetragsbürgschaften der verbundenen Unternehmen. Nach Angaben der ILB wurden diese Auflagen erst Ende 2010 erfüllt. Die ILB hat auch Angaben zum Strafverfahren gegen Dr. Jain in den USA wegen Bankbetrugs und Geldwäsche erbeten. Nach Feststellung der Bewilligungsstelle wurde das Verfahren ohne strafrechtliche Konsequenzen eingestellt. Ich möchte darauf hinweisen, dass Dr. Jain ausschließlich als Berater des Unternehmens und als Initiator und Technologiegeber des Vorhabens aufgetreten ist. Er ist weder Geschäftsführer noch Gesellschafter der Human BioSciences GmbH gewesen und war daher auch nicht Adressat des Verwaltungsverfahrens. Heute Nachmittag tagt zu dieser Frage der Wirtschaftsausschuss. Die ILB wird an der Sitzung teilnehmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitere Informationen geben.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Kriminelle Energie im Bereich Subventionen ist nie ganz auszuschließen. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten, wäre das ein besonders schwerwiegender Fall, weil hier - zumindest nach öffentlicher Darstellung seitens der Staatsanwaltschaft - offensichtlich mit gefälschten Unterschriften gearbeitet worden ist. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, ich hatte ausgeführt, dass eine Überprüfung erfolgt ist und nach Angaben, über die die ILB verfügt hat, das Strafverfahren eingestellt wurde, ohne dass weitere Sachverhalte festgestellt worden wären. Die ZAB ist in Förder
fälle insoweit einbezogen, als sie um Einschätzungen, zum Beispiel zu Technologien, gebeten wird. Der Prüfvorgang wird durch die ZAB durchgeführt. Auch im betreffenden Fall war es so, dass die ZAB kein Gutachten erstellt, sondern eine Stellungnahme abgegeben hat, die dazu geführt hat, dass ein externes Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Ich gehe davon aus, dass an der Überprüfungspraxis nichts auszusetzen ist. Ich hoffe, dass Ihre Fragen, Herr Vogel, in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses, der zu diesem Teil sicherlich eine Besonderheit aufweist, von der ILB beantwortet werden. Ich habe gegenwärtig keinen Anlass zu bezweifeln, dass mit Sorgfalt gearbeitet worden ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Besicherung durch Grundstücke spielte eine zentrale Rolle - sowohl der Höhe der Rettungsbeihilfe nach als auch schon bei der Beantragung. Das Unternehmen hatte sich an uns gewandt, um einen Überbrückungskredit zu erwirken. Damit sollte für den Zeitraum November 2011 bis März 2012 die Möglichkeit eröffnet werden, über den Neueinstieg eines Investors zu verhandeln.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf lag bei 6,5 Millionen Euro. In einem Besicherungsverfahren konnte nachgewiesen werden, dass nicht 4 Millionen Euro besicherungsfähig gewesen sind. Der Wert der Grundstücke lag laut einem Verkehrswertgutachten zwar bei 3,9 Millionen Euro; es sind aber Sicherheitsabschläge auf diesen Betrag durchgeführt worden, sodass letztlich ein Gesamtwert von nur 3 Millionen Euro verbürgt werden konnte.
Deswegen haben wir dem Unternehmen mitgeteilt, dass dem ursprünglichen Anliegen, 4 Millionen Euro über eine Rettungsbeihilfe zu erhalten, nicht nachgekommen werden kann, sondern dass nur 3 Millionen Euro möglich sind und der Rest des Finanzierungsbedarfs - 3,5 Millionen Euro - durch die privaten Eigentümer bereitzustellen ist. Die 3,5 Millionen Euro wurden durch die privaten Eigentümer bis zum 15.12.2011 eingezahlt; erst danach ist die Rettungsbeihilfe in einer Größenordnung von 3 Millionen Euro beantragt worden.
Am 16.01. dieses Jahres sind die Verträge unterzeichnet worden, die eine Veräußerung des Grundstücks beinhalten. Das Land Brandenburg - durch die ILB vertreten - ist im Besitz einer erstrangigen Grundschuld. Das Geld wird nach Abzug von Aufwendungen des Insolvenzverwalters dem Landeshaushalt zufließen. - Vielen Dank.
Erstens: Herr Homeyer, ich kann Ihnen bestätigen, dass der Landkreis das Grundstück kauft. Aber ich meine nicht, dass man davon sprechen kann, der Betrag wechsle aus einer öffentlichen Kasse in eine andere.
Der Landkreis hat enormes Interesse an dem hervorragend gelegenen Grundstück, da dort verschiedene Bereiche, unter anderem das Rettungswesen des Landkreises, zusammengeführt werden können. Insofern ist das auch eine günstige Möglichkeit im Sinne der Strukturentwicklung des Landkreises.
Zweitens: Ich kann Ihnen nicht bestätigen, dass das Land Brandenburg nicht der erstrangige Gläubiger sei. Hier gilt das Absonderungsrecht des Insolvenzrechts. Wir sind in Bezug auf die Grundschuld als erstrangiger Gläubiger bestellt. Die Erlöse werden dem Land zufließen.
Drittens: Ich bestätige Ihnen - das sagte ich vorhin schon -, dass von dem Kaufpreis von ca. 3 Millionen Euro die Aufwendungen für den Insolvenzverwalter und eine Reihe weiterer Sachverhalte abgezogen werden müssen. Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass an das Land Brandenburg zwischen 2,3 und 2,4 Millionen Euro zurückfließen werden.
Was die Patentverwertung betrifft: Für die Patente ist insgesamt eine Summe von ca. 50 000 Euro gezahlt worden. Die Aufwendungen für die Patentpflege lagen bei 18 000 Euro. Das Grundstück - nicht die Patente - spielte bei der Bewertung bzw. Besicherung des Überbrückungsdarlehens stets die erstrangige Rolle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gründungsradar des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft soll gemessen werden, wie erfolgreich Hochschulen bei der Schaffung einer lebendigen Gründungskultur sind. Ich glaube, wir können mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein: Vier Hochschulen aus dem Land Brandenburg gehören zu den 25 % derjenigen Hochschulen mit Vorbildcharakter. Mit Niedersachsen gibt es nur noch ein weiteres Bundesland, das ebenfalls mit vier Hochschulen in dieser Spitzengruppe vertreten ist. Das Ergebnis macht insgesamt deutlich, dass sowohl das Wissenschaftsministerium als auch das Arbeitsministerium sowie das Wirtschafts- und Europaministerium zusammen mit den Hochschulen dabei sind, eine lebendige Gründungskultur aufzubauen. Das heißt aber nicht, dass die anderen Hochschulen keine guten Ergebnisse erreicht hätten. Zwei weitere Hochschulen haben ebenfalls gute bis herausragende Leistungen erzielt: Die BTU Cottbus zählt im Bereich Gründungssensibilisierung zu den führenden Hochschulen.
Meine Damen und Herren! Statistik ist aber nur die eine Seite. Alle beteiligten Häuser und, ich glaube, auch das Parlament wissen, dass wir in der Frage Gründungskultur/Ausgründun
gen an den Hochschulen die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft als eine ständige Aufgabe ansehen müssen. Deswegen haben die beteiligten Häuser auch sichergestellt, dass wir in der neuen Strukturfondsperiode mit Beginn dieses Jahres in Fragen der Gründungskultur und auch der Gründungssensibilisierung an den Hochschulen weiterhin einen gemeinsamen Weg gehen können. - Danke.
Beispielsweise werden über das Wirtschafts- und Europaministerium die sogenannten Technologietransferstellen an den Hochschulen finanziert. Wir haben die Form der Finanzierung umgestellt, transparenter gestaltet, sodass die Hoch- und Fachhochschulen über die Technologietransferstellen das Gründungsgeschehen sehr transparent nachvollziehen und vor allen Dingen intensiv darin eingreifen können.