Protokoll der Sitzung vom 22.11.2013

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 5/8183

Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Polizeigewerkschaft zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Lakenmacher, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zum Änderungsgesetz für das brandenburgische Beamtengesetz sollen unter anderem die laufbahnrechtlichen Bestimmungen flexibler gestaltet werden. Es sollen der Dienstherrenwechsel von der Landes- zur Kommunalebene erleichtert und die Pensionsaltersgrenzen - ein wesentlicher Kern dieses Vorhabens - neu festgesetzt werden.

Durch die laufbahnrechtlichen Bestimmungen sollen qualifizierte und engagierte Mitarbeiter und Beamte gewonnen und gefördert werden, die qualitativ hohe Verwaltungsdienstleistungen erbringen. Die Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Was ist heute erforderlich, um im Wettbewerb um die besten Köpfe im öffentlichen Dienst erfolgreich zu sein? Erforderlich ist meines Erachtens ein leistungsbezogenes Beamtenrecht, das die Leistungen und Qualifikationen sowie die Erfahrungen eines Beamten in den Mittelpunkt stellt. Dies ist mit dem vorliegenden Entwurf zumindest teilweise gelungen.

Es bleibt aber abzuwarten, ob tatsächlich die fähigsten Beamten gewonnen werden können und ob das Berufsbeamtentum in Brandenburg diese Beamten zukünftig hinreichend überzeugen wird und überzeugen kann. Im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern und den öffentlichen Dienstherren ist und bleibt entscheidend, ob sich das Niveau der Besoldung und der Versorgung für die Beamten in Brandenburg zumindest am

Bundesdurchschnitt orientiert. Es ist ja bekannt, dass Brandenburg seinen Beamten gegenwärtig nach Berlin die zweitschlechteste Besoldung zukommen lässt. Hier haben wir also noch gehörigen Aufholbedarf.

(Beifall CDU und FDP)

Zu begrüßen ist die im Entwurf vorgesehene Erleichterung des Wechsels zwischen der Landesverwaltung zur Kommunalverwaltung. Meines Erachtens wäre hier eine noch stärkere Bündelung der verschiedenen Fachlaufbahnen wünschenswert gewesen. Auch sollten die Kommunen hier eine eigene Entscheidungskompetenz zum horizontalen Laufbahnwechsel in derselben Laufbahngruppe erhalten. Das bleibt auch in Zukunft noch zu diskutieren.

Meine Damen und Herren, jetzt komme ich zu den Pensionsaltersgrenzen. Die Änderung der Pensionsaltersgrenzen in den Beamtengruppen des Polizeivollzugs, des feuerwehrtechnischen Dienstes und im Justizvollzugsdienst ist nach meinem Dafürhalten und nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht gelungen. Die ursprünglichen Vorstellungen der Regierungskoalition - wir wissen das aus der Historie -, die Pensionsaltersgrenze dieser Beamtengruppen im Vollzug auf das vollendete 67. Lebensjahr zu erhöhen, hat der Entwurf begrüßenswerterweise hinter sich gelassen.

Jedoch ist in dem Entwurf der Landesregierung immer noch die deutschlandweit schärfste Regelung zur Erhöhung der Lebensarbeitszeit der Beamten im gehobenen Vollzugsdienst vorgesehen. Konkret sollen die Pensionsaltersgrenzen im mittleren Dienst von 60 auf 62, im gehobenen Dienst auf 64 und im höheren Dienst auf 65 erhöht werden. Zugunsten des gehobenen Dienstes soll es dann eine Reduzierungsmöglichkeit auf 62 Jahre geben, die aber eine Differenzierung zwischen und innerhalb der Laufbahngruppen vornimmt sowie meines Erachtens schlicht und ergreifend intransparent, aber auch bürokratisch und kompliziert ist.

Ich prognostiziere, dass für die betroffenen Beamten aus dieser Regelung Nachweisprobleme entstehen werden, und ich prognostiziere, dass daraus auch Ungerechtigkeiten erwachsen. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Er enthält dem Entwurf gegenüber eine nicht nur weniger komplizierte und weniger bürokratische Regelung, sie ist vor allem ausgewogen, und sie ist auch gerechter.

Wir schlagen vor, die Pensionsaltersgrenze im mittleren Dienst der Polizei und des Justizvollzugs auf 61, im gehobenen Dienst auf 62 anzuheben. Aufgrund dieser sehr sanften Anhebung kommen wir dann auch ganz ohne diese komplizierten Reduzierungsregelungen aus.

Im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst wollen wir die Pensionsaltersgrenze bei 60 Jahren belassen, während sie im gehobenen Dienst auf 61 Jahre erhöht werden soll. Im höheren feuerwehrtechnischen Dienst soll die Pensionsaltersgrenze von 65 auf 63 Jahre reduziert werden, wenn der Beamte dann mindestens 20 Jahre lang feuerwehrtechnischen Einsatzdienst geleistet hat, was ja sogar fast die Regel ist.

Meine Damen und Herren, die Beamten im Vollzugsdienst haben in ihrem täglichen Dienst hohe körperliche und psychische Belastungen auszuhalten. Der Gesetzentwurf der Landes

regierung wird unseres Erachtens dieser Sondersituation im Vollzugsdienst nicht gerecht. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lakenmacher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Stark hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beschäftigt sich dieses Parlament in 2. und letzter Lesung mit dem Beamtenrechtsreformgesetz, mit diesem großen Gesetzgebungsvorhaben. Es ist ein großes Gesetzespaket, das wir hier miteinander intensiv und in vielen Sitzungen beraten haben.

Es geht im Kern der Regelungen um die gesamten Flexibilisierungen und Modernisierungen laufbahnrechtlicher Regelungen. Es ist zukünftig auch ein erleichterter Wechsel zwischen den einzelnen Laufbahnen und zwischen den einzelnen Verwaltungen möglich, also der Landesverwaltung, der Landesregierung und der Kommunalverwaltung. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf auch die Pensionsaltersgrenzen angepasst - das ist richtig -, und wir haben den Geltungsbereich des Gesetzes insbesondere auf die Schutzregelungen des Gendiagnosegesetzes ausgeweitet.

Warum mussten wir nun diese Regelungen treffen? - Wir, die Länder, haben mit der Föderalismusreform I die Kompetenz erhalten, in unseren Landesbeamtengesetzen selber Regelungen zu treffen. Das führt natürlich dazu, dass es bundesweit unterschiedliche Landesbeamtengesetze geben wird. Das ist uns auch von vielen Berufsvertretungen und Gewerkschaften entgegengehalten worden. Es wird auch zu einer Konkurrenzsituation kommen. Es wird dazu kommen, dass die Beamten - nicht nur die Polizeibeamten, sondern noch viele andere - gucken, unter welchen Rahmenbedingungen sie in Zukunft in welchen Ländern arbeiten können. Das wird dazu führen, dass ein reges Treiben einsetzt - so wird prognostiziert -, dass man guckt, wo die besten Bedingungen gegeben sind. Danach werden sich die Beamtinnen und Beamten voraussichtlich orientieren. Wir werden das sehen, und wir werden sehen, an welcher Stelle Brandenburg dann mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stehen und wie sich der Wandel hier vollziehen wird.

Es gab im Vorfeld viele Debatten. Wir hatten viele Fachgespräche miteinander in den Fraktionen. Der Innenausschuss hat eine breite Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Fakt ist - deshalb müssen wir das hier auch regeln -, dass Brandenburg in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen wird. Das betrifft nicht nur die allgemeine Landesbevölkerung, sondern auch die Beamtinnen und Beamten dieses Landes müssen sich diesen Voraussetzungen stellen.

Wir werden 2013 nur noch rund 8,3 Milliarden Euro im Jahr zur Verfügung haben. Ursächlich dafür - das wurde auch schon mehrmals beschrieben - sind das Auslaufen des Solidarpaktes II, die Reduzierung der EU-Fördermittel und auch die geringeren Mittel aus dem Länderfinanzausgleich. Das stellt alle

Landeshaushalte angesichts geringer werdender Finanzmittel vor Herausforderungen.

Vom demografischen Wandel - das ist auch kein Geheimnis wird auch Brandenburg sehr betroffen sein. In den nächsten zehn Jahren werden wir noch rund 2,37 Millionen Menschen in Brandenburg haben - das wird prognostiziert -, und in den nächsten 20 Jahren wird die Einwohnerzahl voraussichtlich auf 2,2 Millionen sinken.

Das alles zeigt, dass es kein „Weiter so!“ geben kann. Das heißt, wir müssen flexibel sein, wir müssen uns entsprechend orientieren, und wir müssen auch langfristig Regelungen treffen, die diesen Herausforderungen Rechnung tragen.

Die Menschen werden immer älter - auch das wissen wir -, und auch das hat natürlich Auswirkungen auf das Verhältnis des aktiven Dienstes zu den Versorgungsleistungen. Wir kommen also alle miteinander gar nicht umhin, uns über die Pensionsaltersgrenzen zu unterhalten.

Der damalige Innenminister und jetzige Ministerpräsident Dietmar Woidke hat zu diesem Gesamtpaket intensive Gespräche mit den Gewerkschaften und den Berufsverbänden geführt. Er hat sich den Argumenten aus meiner Sicht auch nicht verschlossen. Dennoch - gerade im Blick auf die Pensionsaltersgrenzen; ich verstehe das auch; wir hatten kürzlich auch noch einmal einen Stammtisch dazu - sind die Berufsverbände und die Gewerkschaften mit dem vorliegenden Ergebnis nicht zufrieden. Das kann ich nachvollziehen, aber das ist eben nur ein Kompromiss.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Aber ein teurer!)

Ein Kompromiss hat es eben an sich, dass er vielleicht nicht jeden bis zum Letzten zufriedenstellt.

Wie gesagt: Dieses Gesetz bietet viele Möglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten des Landes. Es ist ein modernes Gesetz geworden, das es ermöglicht, Laufbahnen zu wechseln, flexibel zu sein, auch länger arbeiten zu dürfen. Es gibt ja auch Beamte, die gern länger arbeiten wollen. - So ist es ja nicht.

Ich denke, wir werden das sehen. Ich bin mit dem vorliegenden Kompromiss weitestgehend zufrieden. Auch der Innenausschuss - wie gesagt - hat sich umfänglich damit beschäftigt. So kann ich Ihnen heute mit gutem Gewissen empfehlen, diesem Gesetzespaket Ihre Zustimmung zu geben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stark. - Wir kommen nun zum Redebeitrag der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Goetz hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Es ist der Haushaltslage wegen, dass Beamte, selbst die ollen,

künftig länger dienen sollen. Nun ist das auch woanders so, manch Angestellter wär gar froh, könnt er auch bei den Alten seinen Job noch kurz behalten. Doch Polizei und Feuerwehr haben‘s mehr als and‘re schwer. Sie sollen fit sein, stark und prächtig, und das bitte bis vierundsechzig.

Fährt mein Auto g’rad von hinnen, werde ich mich schnell besinnen, nehm mein Telefon herbei und rufe meine Polizei. Mit Krückstock und Tatütata ist sie nach zwei, drei Tagen da.

Der Obermeister atmet schwer da ruf ich uns‘re Feuerwehr.

(Heiterkeit bei der SPD)

Doch auch unsere Feuerwehr fährt immer nur hin und her mit Sirene und Blaulicht, denn sein Navi sieht er nicht. Die Augen trüb, die Hüfte futsch, das gibt Silvester guten Rutsch.

Der Defi in der Ausrüstung dient der Eigensicherung. Besser geht mit mehr Erfahrung, das ist keine Offenbarung unter den profunden Könnern: Wasser marsch! bei alten Männern

(Heiterkeit bei der SPD)

Mit dreißig Kilo auf dem Rücken kann er sich noch prima bücken. Runter geht es sicher noch, nur kommt er danach nicht mehr hoch.

Selbst hier in diesem Hohen Hause gibt‘s MdL, die ohne Pause, wollen sie die CDU mal sprechen, auf halbem Weg zusammenbrechen.

Gut ist’s, dass die Kameraden eine Zweitausbildung haben. Doch auch als Rettungssanitäter kommt er künftig eher später.

Überhaupt nicht zu verstehen ist, kann ein Meister gehen, sagen wir dem Kommissar: mach’s mal noch zwei weit’re Jahr.

Von Zwei‘n muss einer länger ran. Das begreife der, der kann.

Wenn’s zu Ende geht auf Erden, kann man wohl noch Minister werden.

Bei solch‘ Holzschuhmacherei sind Liberale nicht dabei. Hier machen die Beamten schlapp. Den Antrag lehnen wir drum ab.“

(Beifall FDP - Allgemeine Heiterkeit)