Protokoll der Sitzung vom 22.01.2014

gende Durchwinken von Rot-Rot davon ablenken, dass diese Veränderungen alles andere als im Sinne der Gewerkschaften sind. Herr Kollege Ziel hat in seinen Ausführungen hier so nebulös gesagt: Der erste Entwurf war gewerkschaftsfreundlich, die folgenden Entwürfe sind es dann aber nicht mehr in diesem Umfang gewesen.

Da mir nun also leider keine Argumente für diese Umkehrung bei der Mitbestimmung genannt werden konnten und mich der Hinweis auf den langjährigen Prozess nicht überzeugen kann, habe ich diesem Gesetzentwurf im Innenausschuss nicht zugestimmt. Auch die in den schriftlichen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände vorgebrachten Argumente - ihnen wiederum ging die Mitbestimmung zu weit, und sie wollten das Gesetz auf Landesbehörden beschränkt wissen - wurden nicht einer einzigen abwägenden Bewertung für würdig befunden. Auch wenn ich diese Position der kommunalen Spitzenverbände nicht teile, ein bisschen mehr inhaltliche Auseinandersetzung hätte doch ruhig sein dürfen.

(Beifall B90/GRÜNE und FDP)

Zwar hat sich der Bildungsausschuss immerhin inhaltlich mit dem Gesetzentwurf befasst, aber auch dort sieht Zufriedenheit anders aus. Wir sehen einiges an Licht bei diesem Gesetzentwurf, wir sehen auch Schatten - summa summarum werden wir uns mit großen Bauchschmerzen enthalten. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Es gibt das Bedürfnis nach einer Kurzintervention. Herr Abgeordneter Bernig, Sie haben dazu Gelegenheit.

Frau Nonnemacher, als stellvertretender Gewerkschaftsvorsitzender fühle ich mich direkt angesprochen und muss Ihnen im folgenden Sinne widersprechen: Es hat in der Tat eine zehnjährige Diskussion gegeben. Unter Jörg Schönbohm hat es langjährige Bestrebungen gegeben, das Personalvertretungsrecht wesentlich nachhaltiger zu verschlechtern. Letztendlich kam es letztes Jahr in einem fairen Dialog zu diesen Veränderungen, die für die Betroffenen positiv sind, weil die Umsetzung eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit ist und zur Rechtsklarheit beiträgt, weil der Einigungsstelle nun konkret vorgegeben wird, welche Entscheidungen bindend sind und welche nicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht so vorgesehen, und das ist jetzt nachvollzogen worden.

Herr Lakenmacher, wir haben nicht zehn Jahre gepennt. Das Landespersonalvertretungsgesetz genügte den Anforderungen, die das Bundespersonalvertretungsgesetz 1995 festgelegt hat.

Die Gewerkschaften waren also in der Tat umfassend einbezogen. Dass es immer ein Kompromiss ist, ist klar, und dass die Spitzenverbände da als Arbeitgeber ein Problem haben, wenn eine mitwirkungspflichtige Angelegenheit eine mitbestimmungspflichtige wird, ist auch nachzuvollziehen. Ich glaube, man kann dem Gesetz mit gutem Gewissen zustimmen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bernig. - Frau Abgeordnete Nonnemacher, Sie haben die Gelegenheit, darauf zu reagieren.

Herr Kollege Bernig, ich danke Ihnen für die näheren Erläuterungen. Ich nehme mit großer Befriedigung zur Kenntnis, dass es der rot-roten Landesregierung gelungen ist, die Vorschläge von Herrn Schönbohm noch ein wenig zu verbessern und dass der Gesetzentwurf nicht ganz so schlecht geworden ist, wie wohl ursprünglich vorgesehen war.

(Beifall B90/GRÜNE und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir kommen nun zum Redebeitrag der Landesregierung. Herr Minister Holzschuher, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es war in der Tat ein langer Prozess der Diskussionen, was diesen Gesetzentwurf betrifft.

Der Abgeordnete Ziel hat vorhin die Initiative gelobt, die der vorherige Innenminister Dietmar Woidke ergriffen hat, um diesen Prozess zu einem guten Abschluss zu bringen. Ich darf das Lob vielleicht an den damaligen Innenminister Alwin Ziel zurückgeben, der sehr verantwortlich daran mitgewirkt hat, dass wir bereits zu Beginn der 90er Jahre ein sehr modernes, zukunftsweisendes Personalvertretungsrecht in diesem Land Brandenburg bekommen haben. Vor allem deshalb war es nicht erforderlich, dieses gute und allseits akzeptierte Recht ohne Not infrage zu stellen und abzuändern, auch wenn dies von einigen lange Zeit gefordert wurde.

Frau Nonnemacher, vielleicht fragen Sie einmal Ihren neuen Fraktionskollegen Schulze, wie er zu dem steht, was Sie gerade gesagt haben.

Einige waren der Auffassung, wir müssten diesbezüglich dringend handeln. Andere wiederum waren über Jahre hinweg der Auffassung, wir müssten die Rechte der Gewerkschaften und der Personalvertretungen beschränken. Das war und ist jedoch nicht die Auffassung der rot-roten Landesregierung bzw. der rot-roten Koalition und auch nicht Inhalt dieses Gesetzes. Vielmehr wurde mit den Gewerkschaften und den Personalvertretungen ganz bewusst ein Weg eingeschlagen, auf dem sich ein Ergebnis erzielen lässt, mit dem nicht nur alle leben, sondern mit dem wir einen erneuten Fortschritt einleiten und die Mitwirkung der Personalräte an der Gestaltung der Landesverwaltung und der Kommunalverwaltung erreichen können.

Dazu wurde von meinen Vorrednern bereits vieles gesagt. Da ich auf das, was inhaltlich an Details diesbezüglich ausgeführt wurde, Bezug nehmen kann, möchte ich mich nicht weiter dazu äußern.

Ich denke, wir haben genau den erforderlichen Akzent gesetzt, um den es geht. Auf der einen Seite haben wir in Auslegung

des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 1995 dort eine Veränderung vorgenommen, die in Abstimmung mit den Gewerkschaften erfolgte. Auf der anderen Seite haben wir wie ich meine - sehr richtige, fortschrittliche Verbesserungen im Mitbestimmungsrecht geschaffen. Dass dies nicht alle begeistert, mag sein.

Frau Nonnemacher, als Landesregierung haben wir wirklich alle - nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch die kommunalen Spitzenverbände - intensiv angehört. Natürlich wird der eine oder andere Einwand geäußert, aber nicht jede Äußerung im Rahmen einer Anhörung zwingt dazu, sich in Form einer Gegenäußerung inhaltlich intensiv zu äußern. Nicht jede Äußerung ist substanziell so wesentlich, dass sich an der Auffassung etwas ändern müsste.

Die Vorstellung der Kommunen, dass vor allem das Mitbestimmungsrecht die Kommunen bei Umsetzungen über den Dienstort hinaus - die Kommunen verfügen logischerweise über einen beschränkteren Radius von Verwaltungsstandorten als die Landesverwaltung - unnötig beeinträchtigen würde, erschließt sich mir nicht, was ich Ihnen bereits im Ausschuss gesagt habe. Insofern gab es keinerlei Anlass für mich, dazu noch einmal inhaltlich Stellung zu nehmen. Aus Sicht der Landesregierung ist und bleibt dieser Entwurf richtig.

Zum Thema Schulamt: Natürlich kann man anderer Auffassung sein. Wenn man jedoch akzeptiert, dass es dort eine Veränderung gibt, dann ist doch das, was im Personalvertretungsrecht dazu geregelt ist, allemal der richtige Weg. Deshalb verstehe ich nicht, warum man sich dagegenstellen will.

Die Gewerkschaften und die Personalvertretungen im Land sind damit jedenfalls sehr zufrieden. Insofern hoffe ich, dass wir heute den Abschluss eines langen und sehr sachlichen sowie konstruktiven Prozesses der Diskussion mit einer möglichst breiten Mehrheit für ein erneut gutes, zukunftsweisendes Personalvertretungsrecht im Land Brandenburg erzielen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister Holzschuher. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste und kommen zur Schlussabstimmung. Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Drucksache 5/8392, Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes, abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung dennoch einstimmig gefolgt worden. Damit ist das Gesetz verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/8110

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

Drucksache 5/8270

Die Aussprache wird mit dem Beitrag der SPD-Fraktion eröffnet. Herr Abgeordneter Ness erhält das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Das Thema SchülerBAföG, um das es heute geht, ist ein Thema, über das wir in diesem Land schon lange - nicht erst in dieser Legislaturperiode - diskutieren. Die Debatte gab es bereits in der Zeit, als die Große Koalition noch aus SPD und CDU bestand, und nicht erst in der Zeit, als sich die Große Koalition aus SPD und die Linke zusammensetzte.

Wir als Sozialdemokraten haben uns damals vehement für dieses Schüler-BAföG eingesetzt. Dies war mit der CDU nicht umsetzbar. Rot-Rot hat es als eines der ersten Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode verwirklicht. Dieses Gesetz ist nach wie vor umstritten, aber auch eine Erfolgsgeschichte.

Heute - fast am Ende der Legislaturperiode - können wir erfreut feststellen, dass mittlerweile 5 000 Brandenburger Jugendliche dieses Schüler-BAföG in Anspruch genommen haben. Es gab eine Evaluation dieses Gesetzes - so, wie es ursprünglich vereinbart war -, die Ergebnisse dieser Evaluation sind sehr erfreulich. Ich würde mir wünschen, dass auch die Opposition die Ergebnisse dieser Evaluation zur Kenntnis nähme.

Wenn mehr als 50 % der befragten Jugendlichen sagen, dass sie ohne diese Förderung den Weg zum Abitur wahrscheinlich nicht gegangen wären, muss man zur Kenntnis nehmen, dass von diesen 5 000 Schülern, die diese Förderung bekommen haben, etwa 2 500 eine Unterstützung erhalten haben, die es ihnen ermöglichte, das Abitur abzulegen. Wenn etwas ein Erfolg ist, dann das. Dafür bin ich sehr dankbar.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Mit diesem Gesetz ist es uns gelungen, tatsächlich sozialen Aufstieg zu ermöglichen. Ich wünsche mir, dass sich die Kritiker unseres Schüler-BAföGs hier in Brandenburg schlicht und ergreifend auf die Debatte „Wie ermöglichen wir sozialen Aufstieg?“ einlassen würden.

Wenn Sie das Schüler-BAföG abschaffen wollen - das sagen sowohl die CDU, die FDP als auch, wenn ich es richtig verstanden habe, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -, bitte ich Sie darum, uns Ihr Alternativ-Instrument zu nennen, um sozialen Aufstieg zu ermöglichen. Mit diesem Schüler-BAföG haben wir ein Instrument, das funktioniert. Ich würde mich freuen, wenn Sie das schlicht und ergreifend zur Kenntnis nähmen.

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Nach mir wird der Kollege Hoffmann sprechen, der aus der Prignitz stammt. Ich habe mir einmal die Lage in der Prignitz angeschaut. Schließlich ist die Evaluation insgesamt ein - wenn man so will - Sozialatlas des Landes Brandenburg.

In Potsdam erhalten lediglich 10 % aller Schüler in den Jahrgangsstufen 11, 12 und 13 das Schüler-BAföG. In der Prignitz sind es dagegen 40 %. Also fast jeder zweite Jugendliche in der Prignitz, der in der Jahrgangsstufe 11, 12 oder 13 ist, erhält dieses Schüler-BAföG.

Herr Hoffmann, wenn Sie Ihrer Tradition treu bleiben und sich nachher hier hinstellen und sagen, dass Sie dieses Schüler-BAföG wieder abschaffen wollen, bitte ich Sie darum, das auch in Ihrem Wahlkreis zu sagen. Sie müssen sich dann in Ihrem Wahlkreis hinstellen und sagen: Jeder zweite Schüler in der gymnasialen Oberstufe bzw. im Oberstufenzentrum soll in Zukunft kein Schüler-BAföG mehr erhalten. Ich bin gespannt, welches Echo Sie daraufhin erfahren.

(Bischoff [SPD]: Ich auch!)

Bei dieser Evaluation zeigt sich auch, dass die soziale Lage in den einzelnen Landstrichen unseres Landes sehr unterschiedlich ist. Das sollte uns nachdenklich stimmen.

Ich glaube, wir haben mit dem Schüler-BAföG einen großen Schritt gemacht, um soziale Gerechtigkeit und sozialen Aufstieg in diesem Land möglich zu machen. Ich würde mich freuen, wenn Sie alle dies zur Kenntnis nehmen würden und wir einen größeren Konsens darüber herstellen könnten. Wir wollten einen Beitrag dazu leisten, dass sozialer Aufstieg und Bildung nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängig sind. Mit dem Schüler-BAföG ist es gelungen - ein großer Erfolg der rot-roten Landesregierung.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ness. - Das Wort erhält nun die CDU-Fraktion, Herr Abgeordneter Hoffmann.