Ich glaube, der Gesetzentwurf enthält eine kluge Regelung. Auch wenn wir pauschalieren, hat dennoch jeder, der meint, mit der Pauschalierung nicht klarzukommen, die Möglichkeit, beim Land den Nachweis zu erbringen, dass er mehr Geld benötigt, als ihm über die Pauschale zur Verfügung gestellt wird.
Das unterliegt der Voraussetzung, dass man mehr Plätze anbietet oder das Personal vom Alter her schon etwas länger in der Einrichtung ist und damit auch höheren Vergütungsansprüchen unterliegt. Das werden wir sicherlich gut ausprobieren.
Heute Morgen waren wir alle bei der Kita-Initiative „Gute Bildung von Anfang an“, die sich nun schon zum zweiten Mal an die Parlamentarier wendet.
Sie fordert erneut eine Verbesserung des Personalschlüssels. Dazu gibt es bereits erste Aussagen von Fraktionen, wie sie dem begegnen wollen. Insofern werden wir die Wirksamkeit des Gesetzes sicherlich miteinander besprechen. Ich freue mich schon auf die Anhörung und werde auch die kommunalen Spitzenverbände nach ihrer Meinung befragen; denn die 14 Landkreise - auch mein eigener Landkreis - waren mit dem System der Finanzierung sehr zufrieden.
Meine Damen und Herren, wir setzen die Debatte fort. Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Büttner.
Ich dachte, die Kollegin Lieske wollte ihren Redebeitrag noch beenden; denn sie hatte noch einige Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Man muss erst einmal wieder reinkommen. - Ich habe mir von Ihrer Rede, Frau Ministerin, etwas aufgeschrieben. Sie haben gesagt, Sie hätten im Jahr 2010 die Betreuungsrelation in den Kitas im Land Brandenburg entscheidend verbessert.
Die „entscheidende Verbesserung“ der Betreuungsrelation in den Kitas, Frau Ministerin, sah aber so aus, dass wir vom bundesweit letzten Platz bei der Betreuungsrelation auf den bundesweit letzten Platz geschossen bzw. katapultiert wurden. Das ist Ihre „entscheidende Verbesserung“ gewesen. Ich glaube, wir sollten uns dringend darüber unterhalten, was eine entscheidende Verbesserung der Betreuungsrelation in den Kitas ist.
Wir haben nunmehr ein Gesetz vorliegen - das Kindertagesstätten-Anpassungsgesetz -, weil das, was Sie uns 2010 vorgelegt hatten, verfassungswidrig war - wie schon so oft - und vom Landesverfassungsgericht kassiert wurde.
Zugegeben, Kolleginnen und Kollegen, einige Regelungen in dem Gesetzentwurf, insbesondere der neue § 16a zur Regelung der Bezuschussung für Personal nach Belastungsgesichtspunkten, gehen in die richtige Richtung. Aber letztlich ist das - wie alles, was wir aus dem Bildungsministerium bekommen - nur Flickwerk.
Für die Landesregierung bestand die Chance, notwendige und sinnvolle Änderungen im Kindertagesstättengesetz umzusetzen, aber natürlich gibt es auch hier wieder nur Schönheitsreparaturen. Das zieht sich durch die gesamte Gesetzgebung der Landesregierung. Kein Projekt wird ganzheitlich angegangen. Immer werden nur Einzelpunkte verbessert. Von einem Gesamtkonzept kann also keine Rede sein. Zudem werden die Entwürfe kaum bis zum Ende gedacht.
Ich will als Beispiel die Beteiligungsrechte für Eltern mit Hörund Sprachbehinderungen herausgreifen. Sicherlich ist diese Verbesserung begrüßenswert. Aber warum versäumt es der Gesetzgeber, auch Eltern mit anderen Behinderungen besserzustellen?
Einhergehend mit dieser unvollständigen Regelung bleibt auch offen, für welche Leistungen das Land eigentlich zahlen soll. Trägt das Land nur die Kosten für einmalige Gespräche mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder anderen Kommunikationshilfen? Wie sieht diesbezüglich der genaue Kostenübernahmeplan aus?
Schauen wir uns auch einmal die Bemessungsgrundlage der Personalkosten für die Erzieherstellen an. In § 5 Abs. 3 der Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung finden wir eine Neufassung. Aber selbstverständlich werden hier keine Mindeststandards gesetzt, wodurch flexible Regelungen ermöglicht würden. Immer speziellere Anforderungen an Erzieherinnen und Erzieher müssen sich auch in der Bezahlung niederschlagen können, der Gesetzgeber regelt aber alles starr und ohne die Möglichkeit von Flexibilität.
Auch die Wohlfahrtsverbände haben in ihrer Stellungnahme eine bessere und flexiblere Regelung zur tariflichen Einordnung von Erziehern gefordert. Wir sollten doch die Chance nutzen und solche Regelungen in die Kita-BKNV integrieren, um verschiedenen Anforderungs- und Tätigkeitsprofilen gerecht zu werden.
Es gibt viele weitere Punkte, die wir im Fachausschuss und in der Anhörung mit den Experten diskutieren müssen. Einen wichtigen Punkt regelt das Änderungsgesetz wiederum nicht
ausreichend. Getrieben von den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts beschränkt sich die Landesregierung auf Schönheitsreparaturen und zeigt keinen Gestaltungswillen beim Thema Leitungsfreistellung.
Auch hier wird wieder eine Chance zur Verbesserung der Situation von Leitungspersonen in Kitas vertan. In der Diskussion im Ausschuss werden wir definitiv darüber sprechen müssen, wie wir die Situation in den Kindertagesstätten in Brandenburg wirklich verbessern können, anstatt nur wenige Schönheitsreparaturen vorzunehmen.
Liebe Kollegin Lieske, es ist nett, hier darauf hinzuweisen, dass die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege erneut umfangreiche Forderungen an die Landesregierung bzw. an den Gesetzgeber stellt. Darauf hinzuweisen reicht jedoch nicht aus für ein Mitglied einer Regierungsfraktion. Vielmehr wird es Zeit, diese Forderung auch einmal umzusetzen. Sich hier hinzustellen und sich zu freuen, dass die Experten kommen, aber am Ende nichts zu unternehmen, das reicht nicht aus. - Vielen Dank.
Ich denke, das werden wir irgendwo elektronisch aufgezeichnet haben. Ansonsten habt ihr alle eure Redemanuskripte. Haltet euch an sie!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe das Gefühl, dass die kleinen Kinder aus der Kita, als sie heute hier waren und gesagt haben, sie seien die Bestimmer, irgendetwas mit dieser Technik gemacht haben. Kinder finden ja alle möglichen Knöpfe.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz führt uns ja, wie schon bemerkt, zwangsläufig zurück in das Jahr 2010, als die rot-rote Koalition als einen ihrer ersten Schritte den Kitapersonalschlüssel verbessert hat. Ja, Herr Büttner, unzureichend, ja, Kollege Hoffmann, immer noch unzureichend, bezogen auf das, was wir an Qualität sehen; aber wir haben das gemacht, und es kostet uns diese 38 Millionen Euro im Jahr. Und irgendwo ereilt uns jetzt der Fluch der guten Tat.
Wir haben uns damals nach bestem Wissen und Gewissen das muss ich wirklich sagen - vorgenommen, dass wir diese Erhöhung, die Verbesserung des Personalschlüssels als Land allein tragen. Wir mussten durch das Verfassungsgericht bedauerlicherweise bescheinigt bekommen, dass dies zumindest für die kreisfreien Städte so nicht zutrifft, dass die Erstattung eben nicht den tatsächlichen Mehrkosten entsprach. Es wurde, wie schon bemerkt wurde, vor allem die Pauschalierung kritisiert.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird nun versucht, diesem Urteil zu entsprechen. Das noch einmal in Richtung meiner lieben Kollegen der Opposition: Sie wissen, dass wir hier gar nicht die Möglichkeit haben - aufgrund unserer derzeitigen Doppelhaushaltsbeschlusssituation -, all das, was ich auch gern hätte, zu beschließen. Das werden wir uns gemeinsam vornehmen müssen - für die nächste Legislaturperiode.
Es wird jedenfalls - um dem Urteil zu entsprechen - ein sogenannter Konnexitätsparagraf eingefügt, und dadurch wird der vorher einheitliche Landeszuschuss praktisch differenziert und geteilt. Der bisher bestehende Landeszuschuss wird fortgeschrieben, andererseits muss ein konkret bemessener Mehrkostenausgleich für die Personalschlüsselverbesserung als zweiter Landeszuschuss ausgereicht werden. Dieser zweite Zuschuss müsste im Grund alle Kostenparameter berücksichtigen. So müssten neben der Zahl der betreuten Kinder auch der zeitliche Belegungsumfang, die Platzart und die Personalkosten berücksichtigt werden.
Aber würden wir dies im Land tun, kämen wir zu einer so differenzierten Kostenermittlung, dass sie nicht mehr händelbar wäre. Eine solche Herangehensweise wäre neben einer Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung mit einem immensen Verwaltungsaufwand verbunden. Ich bitte Sie: Bedenken Sie bei Ihren Forderungen nach differenzierter Leistungserrechnung immer, dass die Kommunen die ersten sind, die auf ihre kommunale Selbstverwaltung bestehen. Und das zu Recht!
Und natürlich, lieber Gordon Hoffmann, der du gerade mit Dierk Homeyer beschäftigt bist, ist es eine kommunale Aufgabe, weil es die Kreise sind, die das Geld dann verteilen. Mit diesem Gesetz wird gewissermaßen ein Kompromiss versucht, der die Forderungen des Verfassungsgerichtsurteils mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand realisiert. Die belegten Plätze sind künftig Grundlage für den Personalschlüssel. Die Differenz zwischen altem und neuem Personalschlüssel muss vom Land bezahlt werden.
Um eine noch aufwendigere und wirklich nicht zu leistende kleinteilige Berechnung der Personalkosten zu vermeiden, ist an die Einstufung der Kitaerzieherinnen insofern großzügig herangegangen worden, als eine generelle Einstufung in die Gruppe S6, Stufe 5, das heißt, die vorletzte Entwicklungsstufe vorgenommen wird. Es wird also so berechnet, als wären alle, bezogen auf ihre Vergütung, in ihrer vorletzten Entwicklungsstufe. Kann nachgewiesen werden, dass Kitaerzieherinnen aufgrund ihres Alters und ihrer Dienstjahre höher eingestuft werden müssten, dann darf nachbeantragt werden und es wird nachgezahlt. Insgesamt werden zur Umsetzung dieser Nachbesserungen 9 Millionen Euro nötig sein, die vom Haushalt des MBJS getragen werden.
Ich würde gerne noch wenigstens das Wichtigste sagen wollen, vor dem nächsten Alarm, ganz schnell. - Als ein Problem, das uns künftig intensiver beschäftigen sollte, erweist sich die
Handhabung des Konnexitätsprinzips, die sich gerade in Bezug auf dieses Gesetz als wirklich problematisch erweist. Aber auch hinsichtlich anderer Regelungen stoßen wir immer wieder an Grenzen und Regelungsbedarfe. Das betrifft zum Beispiel die Finanzfolgen bundesrechtlicher Regelungen, bei denen eine Ausgleichspflicht des Landes für bundesrechtliche Standarderhöhungen gesehen wird, wie beim Bundeskinderschutzgesetz oder dem bundesrechtlich bestimmten Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für ein- und zweijährige Kinder. Wir sollten uns ein Konnexitätsgesetz geben, ein Rahmengesetz, das es uns ermöglicht, künftig zu handeln.
Mal sehen, wie lange. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Ansagestimme! - Es reicht jetzt hier mit dem Pult!
Das, worüber wir hier diskutieren, sind die Nachwehen der einzigen nennenswerten bildungspolitischen Maßnahme der rotroten Koalition im Bereich der frühkindlichen Bildung. Natürlich begrüßen wir diese neue Regelung. Wir begrüßen auch einige andere Änderungen - auch wenn die noch zu konkretisieren sind -, nämlich als erstes die Finanzierung von Gebärdendolmetschern und anderer Kommunikationshilfen für die Wahrnehmung von Elternbeteiligungsrechten und zweitens die Klarstellung der notwendigen Qualifikationen für Kitapersonal, die in einer Kita-Personalverordnung neu geregelt werden.