Protokoll der Sitzung vom 26.02.2014

Mit diesem Gesetzentwurf befassen wir uns jetzt zunächst im Innenausschuss. Darauf freue ich mich. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Ludwig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke im Landtag Brandenburg begrüßt die Vorlage dieses Gesetzentwurfs, hat sich doch die rot-rote Koalition seit Beginn dieser Legislatur sehr oft der Thematik „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gestellt. Bereits in den vergangenen Jahren haben wir eine Reihe von konkreten Projekten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Handeln diskutiert und verabschiedet. Nun wollen wir die kommunale Zusammenarbeit auf eine breitere rechtliche Basis stellen und damit den Kommunen mehr Möglichkeiten, bessere Instrumente bieten.

Aus der erst wenige Monate zurückliegenden Arbeit der Enquetekommission 5/2 kann ich Ihnen belegen, dass in verschiedensten Zusammenhängen immer wieder darauf aufmerksam gemacht wurde, dass für schon praktizierte, aber auch für zukünftig gewollte kommunale Zusammenarbeit bessere rechtliche Grundlagen zu schaffen sind. Es waren vor allen Dingen angehörte Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister, die schon längst erkannt haben, welche Potenziale in den verschiedenen Formen interkommunaler Zusammenarbeit stecken und vor welchen Herausforderungen sich Kommunen bei der Entwicklung in den nächsten Jahren nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels sehen.

Da ist zum einen eben die demografische Entwicklung in großen Teilen des Landes, die simpel die Frage aufwirft: Wie kann man in Zeiten von Bevölkerungsrückgang, immer älter werdenden Einwohnerinnen und Einwohnern, immer komplexer werdenden Verwaltungsverläufen kommunale Dienstleistungen in hoher Qualität anbieten? Dazu soll dieses Gesetz eine wichtige Antwort geben.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Aspekt ist die finanzielle Situation, von der wir wissen: Es wird weniger Bundes- und EU-Mittel zur Umsetzung kommunaler Zielstellungen geben, und das müssen wir in vielerlei Hinsicht berücksichtigen. Die Mittel dieses Gesetzes können dazu eine große Hilfestellung bieten.

Für eine Reihe von Aufgaben kann der Schlüssel in der interkommunalen gemeinsamen Aufgabenerledigung liegen. Ich möchte hierbei besonders herausheben - auch wenn Kollege Richter das noch für etwas unscharf formuliert hält, aber der Gedanke ist doch völlig richtig -, dass eine solche Zusammenarbeitsrendite bei den Kommunen verbleiben soll. Wir werden dann sicherlich eine bessere Formulierung finden, als das offensichtlich im Geschäftsgang des Innenministeriums möglich war. Aber dass wir die Kommunen motivieren - ausdrücklich eben auch zum soliden Eigennutz -, diese Form statt des eigenen Aufgabenerfüllens zu gehen, das möchte ich an dieser Stelle ganz bewusst herausheben.

Kommunen haben zukünftig auch generell einen Anspruch darauf, dass diese Zusammenarbeit, wie vom Innenminister angesprochen, als genehmigt gilt. Es wird nur noch wenige Ausnahmegenehmigungen brauchen. Das heißt, es ist völlig klar - und damit will ich die Frage beantworten, in welche Richtung es geht -, das Land sagt mit diesem Gesetzentwurf wenn wir ihn so oder verbessert annehmen -, dass wir diese kommunale Zusammenarbeit wollen, dass wir eine solche Auf

gabenerledigung wollen und wir damit den Weg in die Zukunft auf kommunaler Ebene erleichtern wollen.

Ich freue mich auf die Debatte und die Anhörung im Innenausschuss und empfehle die Überweisung. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und der Abgeordneten Nonnema- cher [B90/GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ludwig. - Wir kommen zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Schon im Dritten Demografiebericht hat die Landesregierung im Jahr 2011 formuliert, dass sie eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit für erforderlich hält und daher bestehende Ansätze in den Kommunen fördern wird. Diese Ankündigung setzt die Landesregierung nun zum Ende der Legislaturperiode mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs um. Die Grundrichtung des Gesetzentwurfs unterstützen wir ausdrücklich. Wir denken aber, dass einige Passagen des Entwurfs der Überarbeitung bedürfen, damit öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nicht zum Einfallstor für die Privatisierung der Daseinsvorsorge werden oder verfassungswidrig in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen wird. Auch die Frage der Kontrollrechte der Mitglieder der kommunalen Gebietsvertretungen sollten wir uns noch einmal genau anschauen.

Die Brandenburger Kommunen stehen in den nächsten Jahren vor erheblichen Herausforderungen: die demografische Entwicklung mit einer abnehmenden und älter werdenden Bevölkerung, steigende Anforderungen an die Leistungen der Daseinsvorsorge durch höhere Standards, zum Beispiel bei der Wasserversorgung und Wasserentsorgung oder bei der Abfallwirtschaft, Herausforderungen durch die Bewältigung der Energiewende und der Breitbandversorgung. Hinzu kommt eine tendenziell sinkende Finanzausstattung. Deshalb ist es richtig, den Handlungsspielraum der Kommunen zu erweitern und die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit zu verbessern. Das bietet den Kommunen und ihren kommunalen Unternehmen die Chance, auch in Zukunft im ganzen Land ihre Leistungen zur Daseinsvorsorge in hoher Qualität und möglichst kostengünstig anzubieten.

Wir begrüßen deshalb besonders, dass die Landesregierung mit diesem Gesetz die Gründung interkommunaler Anstalten des öffentlichen Rechts ermöglicht und damit eine Forderung unserer Fraktion erfüllt, die in diesem Parlament Ende 2011 bei der Abstimmung über das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge von den Koalitionsfraktionen noch abgelehnt wurde. Aber die Erkenntnis hat sich ja doch noch durchgesetzt.

(Domres [DIE LINKE]: Genau!)

Wir sind überzeugt, dass eine interkommunale Anstalt des öffentlichen Rechts nicht nur zukunftsträchtig ist, sondern auch ganz konkret für die Kommunen einen wirklichen Mehr

wert hat und die interkommunale Kooperation erleichtert, zumal sie in anderen Bundesländern schon erprobt ist.

Aber der Gesetzentwurf beinhaltet ja mehr. An diesen Stellen müssen wir in der Ausschussbefassung und bei der Anhörung noch einmal ganz genau nachfragen. Der neue § 6 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erweitert den Kreis der möglichen Beteiligten an öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen erheblich. In Zukunft sollen nicht mehr nur Kommunen, sondern auch juristische Personen des Privatrechtes an einer mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beteiligt werden dürfen. Hier stellt sich die Frage, ob das nicht zu weit geht und der Privatisierung der Leistungserbringung Tür und Tor öffnet, wenn private Unternehmen unter das Dach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung schlüpfen können und die entsprechenden Vorteile wie zum Beispiel die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen können. Von einer rot-roten Regierung hätte ich so weitgehende Vorschläge erst einmal nicht erwartet.

In § 43 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit soll die Anordnung der kommunalen Zusammenarbeit neu geregelt werden. Herr Holzschuher, glauben Sie nicht, dass Sie mit dieser Neuregelung ein wenig über das Ziel hinausschießen und den Kommunalaufsichtsbehörden quasi einen Freifahrtschein geben, Kommunen zur Zusammenarbeit zu verpflichten und zum Beispiel die Fusion von Zweckverbänden ohne konkrete Gefährdung der Aufgabenerbringung anzuordnen? Ob dieser mögliche Eingriff noch mit dem verfassungsmäßigen Recht auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar ist, erscheint mir mit einigen Fragezeichen verbunden. Aus dem Recht auf Kooperation, das Sie hier vorgestellt haben, darf kein Zwang zur Kooperation werden.

Diese und weitere Fragen sollten wir intensiv in der Anhörung diskutieren, auf die ich mich freue. Wir stimmen der Überweisung an den Innenausschuss natürlich zu. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. - Das Wort wird nicht noch einmal gewünscht.

Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit, Drucksache 5/8411, an den Ausschuss für Inneres. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Beides sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion. Herr Abgeordneter Goetz, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Als die Bundesrepublik gegründet wurde, sind vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Nazizeit Vollstreckungsbehörden und Behörden mit Amtsbefugnissen getrennt worden. Es erfolgte die Trennung in Polizeibehörden auf der einen Seite und Verfassungsschutzbehörden auf der anderen Seite. Dies geschah aus gutem Grund. Verfassungsschutz muss durchgeführt werden, die entsprechenden Aufgaben sind wahrzunehmen. Die Alternative zu einer solchen - getrennten - Verfassungsschutzbehörde wäre ein Verfassungsschutz als Teil der Polizei, böse formuliert: eine Geheime Staatspolizei, die niemand von uns wollen kann.

Die Frage ist nun, wie die konkrete Ausgestaltung erfolgen und demokratische Kontrolle auch des Verfassungsschutzes gewährleistet werden soll. Manch einer meint, das gehe gar nicht, weil ein Geheimdienst nun einmal geheim arbeite und manches nicht öffentlich werden dürfe. Das ist sicherlich richtig. Dennoch kann demokratische Kontrolle gewährleistet werden, indem gewählte Vertreter mit der entsprechenden Einstufung und den entsprechenden Kenntnissen und in dem Vertrauen darauf, dass Informationen, die gegeben werden, geheim behandelt werden, diese Kontrolle ausüben.

Die Frage ist, inwieweit die jeweiligen Vertreter des Landtages Brandenburg in der Parlamentarischen Kontrollkommission ermächtigt und ausgestattet werden, um tatsächlich in der Lage zu sein, diese Kontrolle, die letztlich von jedem gewollt ist - aus allen Fraktionen höre ich Ähnliches -, auch in dem erforderlichen Maße umzusetzen.

Wir haben in den vergangenen Jahren erhebliche Diskussionen geführt, gerade vor dem Hintergrund der Morde des Nationalsozialistischen Untergrundes. Im Ergebnis wurde deutliche Kritik am Verfassungsschutz des Bundes und an Verfassungsschutzbehörden anderer Länder geübt.

Für das Land Brandenburg konnten wir in der Parlamentarischen Kontrollkommission Folgendes feststellen: Soweit hier Erkenntnisse vorlagen, sind diese unverzüglich an die anderen beteiligten Behörden im Bund, in Thüringen und in Sachsen weitergegeben worden. Dass wir das feststellen konnten, hat seine Ursache darin, dass Ursula Nonnemacher und ich gemeinsam die jeweiligen Unterlagen angeschaut haben. Das war eine ganze Reihe Aktenordner, die wir uns in der Verfassungsschutzbehörde ungeschwärzt in vollem Umfang anschauen konnten.

Das ist eine Erfahrung, die wir auch sonst im Verfassungsschutz machen: Wenn wir Fragen stellen, werden diese ohne Beschönigung in vollem Umfang beantwortet, sodass auch seitens der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes konstruktiv an die Kontrolle herangegangen wird. Diese ist von den Mitarbei

tern sogar gewollt, um sich selbst zu vergewissern und zu versichern, dass die eigene geleistete Arbeit in Ordnung ist.

Dennoch haben wir ein Problem: Wenn die Parlamentarische Kontrollkommission tagt, werden uns die jeweiligen Unterlagen in Tabellenform aufbereitet vorgelegt. In der Tabelle findet man verschiedene einzelne Maßnahmen und Ereignisse, die stattgefunden haben. Wenn man die Kontrolle ernsthaft und ausführlich betreiben wollte, müsste man zu jedem dieser Tabellenpunkte die Unterlagen, die dazu beim Verfassungsschutz vorliegen, einsehen. Es werden zwar Erläuterungen gegeben und wir erfahren ungefähr, was wo geschehen ist. Aber die eigene Veranlassung zur Fragestellung, die eigene Erkenntnis muss doch zunächst einmal gewonnen werden. Diese ergibt sich eben nicht zwangsläufig aus tabellarischen Darstellungen. Das ist kein böser Wille der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes; es ist ja gewollt, dass die Darstellung auf diese Weise erfolgt. Wenn sie von sich aus Probleme erkennen, dann weisen sie von sich aus darauf hin. Auch das haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt, weil die Rückversicherung bzw. Vergewisserung gewollt ist, dass die Arbeit so in Ordnung geht. Gegebenenfalls wird auch die Frage gestellt, ob man etwas anders machen könne. Natürlich soll am Ende nicht herauskommen, dass irgendetwas falschgelaufen sei und Informationen verschwiegen worden seien, insbesondere nicht in dem Gremium, das für die Behandlung dieser Informationen zuständig ist.

Aber wenn wir einen ganzen Vormittag brauchen, um einen einzelnen Fall durchzugehen, der - das sei zugegeben - etwas umfangreicher war, dann brauchen wir weitergehende Unterstützung, um diese Kontrolle ausüben zu können, und zwar auch in Bezug auf Bereiche, zu denen nichts in der Zeitung gestanden hat und zu denen nicht von vornherein Anstöße da sind, um uns mit diesen Themen zu befassen.

Deswegen haben wir als FDP-Fraktion eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die nicht den Verfassungsschutz angreifen - mit keiner einzigen Regelung -, sondern die die parlamentarische Kontrolle über den Verfassungsschutz stärken sollen. Wir wollen, dass der Verfassungsschutz seine Aufgabe auch weiterhin in vollem Umfang wahrnehmen kann und dass auch durch die parlamentarische Kontrolle in der Kontrollkommission - mehr Gewissheit in die Aufgabenwahrnehmung einzieht.

Nichts von dem, was wir vorschlagen, ist wirklich neu oder eine eigene Erfindung. Wir schlagen vor, dass Sachverständige angehört bzw. in die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission einbezogen werden können. Diese Regelung Einbeziehung von Sachverständigen - gibt es bereits in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und im Bund. Das ist also nichts Neues.

Wir schlagen vor, dass die Abgeordneten, die Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission sind, Mitarbeiter heranziehen können, um umfassende Erkenntnisse zu gewinnen und die Arbeit zu erleichtern. Eigentlich müsste vor jeder PKKSitzung jemand den Verfassungsschutz aufsuchen, sich die Unterlagen dort anschauen und dann Rücksprache mit dem Abgeordneten nehmen, der kontrollieren soll, damit er seine Aufgabe besser wahrnehmen kann. Vergleichbare Regelungen für Mitarbeiter gibt es in Hamburg, beim Bund und in Thüringen. Auch das ist nichts Neues. Im Grunde haben wir nur ge

schaut, wie anderswo gearbeitet wird, und nach den für uns passenden Regelungen gesucht.

Wir wollen Sondervoten ermöglichen, damit deutlich wird, wenn die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission wirklich einmal nicht einer Meinung sind. Das kommt kaum vor, kann aber sein. Es muss möglich sein, unterschiedliche Auffassungen zu verdeutlichen. Es reicht nicht, dass gesagt wird: „Das war schon so, wir haben das mehrheitlich festgestellt.“ Das Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission muss sich - natürlich unter Wahrung der Geheimhaltung - äußern dürfen. Sondervoten sind bisher beim Bund, in Bremen und in Bayern möglich. Auch das ist also nichts Neues.

Wir wollen die Information des Fraktionsvorsitzenden ermöglichen. Das ist tatsächlich eine Regelung, die es bisher woanders nicht gibt. Wenn Probleme auftreten, soll man Rücksprache mit dem Fraktionsvorsitzenden nehmen dürfen. Bisher reden wir Kommissionsmitglieder miteinander. Ich rede gern mit Ursula Nonnemacher, gar keine Frage, eine zweite Meinung ist immer gut. Manchmal wäre es aber gut, eine dritte Meinung zu hören, die jedoch nicht aus dem eigenen Beritt, aus der PKK kommt. Diese ist seit Jahren in das Thema einbezogen und hat Entwicklungen nachvollzogen. Es soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass jemand von außen unbefangen draufschaut. Er muss auch jemanden finden, mit dem er reden kann. Man kann nicht ausschließen, dass sich auch in der PKK über die Jahre hinweg eine gewisse Betriebsblindheit eingestellt hat und man manches etwas lockerer, etwas anders sieht, als es ein unbefangen von außen Kommender sehen würde.

Wir wollen die Protokollierung verbessern und nachhaltiger gestalten. Wir müssen besser auf die Protokolle zugreifen können. Im Moment liegen sie nur hier im Haus vor und können eingesehen werden.

Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es gut wäre, die Verwendung von Quellen zumindest ansatzweise auch gesetzlich zu regeln. Es gibt zwar eine interne Richtlinie, in der niedergelegt ist, wie man so etwas macht. Diese Richtlinie ist recht ausführlich, und man kann gut mit ihr arbeiten. Aber für die Öffentlichkeit ist das völlig indifferent. In der Öffentlichkeit weiß im Grunde niemand, wie das geschieht. Deswegen sagen wir: Gerade weil auch in Brandenburg mit Quellen gearbeitet worden ist, die wir heute so nicht mehr verwenden würden, wäre eine gesetzliche Regelung das, was wirklich Klarheit für die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes schaffen und uns die tägliche Arbeit erleichtern würde. Vergleichbares gibt es übrigens in Thüringen, wo ein Referentenentwurf vorgelegt worden ist, um genau solche Regelungen aufzunehmen, die für Klarheit, für Gewissheit sorgen.

Ich will abschließend noch einmal auf Folgendes hinweisen: Wir wollen die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes verbessern, um damit die Akzeptanz des Verfassungsschutzes in der Öffentlichkeit zu stärken. Insoweit ist unser Brandenburger Verfassungsschutz ohnehin beispielgebend, vor allem durch seine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. Das gibt es in vielen anderen Bereichen nicht. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes fahren zu Dorffesten oder an Schulen. Laden Sie sie ein - sie kommen gern und klären über Extremismus auf. Niemand sollte also Scheu haben; die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wollen diese Öffentlichkeit. Das ist ein weiterer

Baustein auf dem Weg, die Akzeptanz zu stärken, die Arbeit des Verfassungsschutzes zu verbessern und dazu beizutragen, dass Extremismus in Brandenburg keine Chance hat. Das ist unser Anliegen. Ich freue mich auf die Diskussion. - Ich danke Ihnen.

Vielen Dank Herr Abgeordneter Goetz. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Stark hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Goetz von der FDP-Fraktion, die Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes sollte man aus meiner Sicht nicht in hektischen Sprüngen vollziehen. Wir arbeiten schon seit einigen Jahren gemeinsam in dem Gremium der Parlamentarischen Kontrollfunktion, und die Art und Weise, wie wir dort arbeiten, ist nicht neu. Nun kann man natürlich sagen, durch den NSU-Untersuchungsausschuss auf Bundesebene und das Thema überhaupt ist es hoffähiger geworden, sind neue Impulse gesetzt worden. Daher nehmen wir uns der Sache jetzt an. Ich denke, das ist auch die Grundlage für Ihren Gesetzentwurf.