Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Goetz von der FDP-Fraktion, die Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes sollte man aus meiner Sicht nicht in hektischen Sprüngen vollziehen. Wir arbeiten schon seit einigen Jahren gemeinsam in dem Gremium der Parlamentarischen Kontrollfunktion, und die Art und Weise, wie wir dort arbeiten, ist nicht neu. Nun kann man natürlich sagen, durch den NSU-Untersuchungsausschuss auf Bundesebene und das Thema überhaupt ist es hoffähiger geworden, sind neue Impulse gesetzt worden. Daher nehmen wir uns der Sache jetzt an. Ich denke, das ist auch die Grundlage für Ihren Gesetzentwurf.
Bevor ich zu den inhaltlichen Argumenten komme, müssen Sie sich aber formal sagen lassen: Wir haben noch drei Landtagssitzungen, um ein Änderungsgesetz zu unserem Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz zu verabschieden, das als modern gilt und sich bisher bewährt hat. Sie wissen, dass sich damit ein umfangreiches Anhörungsverfahren verbindet; das schüttelt man nicht so eben aus der Hüfte. Ich wage die Behauptung, dass wir es zeitlich kaum noch vor der Landtagswahl schaffen würden. Wenn es natürlich der ganz große Hit oder ein ganz großer inhaltlicher Vorstoß wäre, den Sie uns vorstellen, dann würde es sich lohnen, Sondersitzungen des Innenausschusses und des Parlamentes zu machen. In Schritt 2 muss ich aber sagen, dass ich das inhaltlich bezweifle, denn das, was Sie hier vorschlagen, ist aus meiner Sicht doch recht kleinteilig und vom Reformansatz her als ungenügend zu bewerten.
Nun können wir uns insgesamt freuen, dass die Diskussion über den Verfassungsschutz auch in der Bevölkerung wahrgenommen wird. Wenn es auch bedauerlich ist, dass dies in Zusammenhang mit den NSU-Morden geschehen ist, so ist doch die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden sehr in den Fokus der interessierten Öffentlichkeit gerückt. Das ist zu begrüßen.
Es ist allerdings auch ein sehr differenziert zu betrachtendes Thema. Die Arbeit des Verfassungsschutzes ist durch das Verfassungsschutzgesetz des Bundes und das Kontrollgremiumgesetz geregelt, und hier auf Landesebene eben durch das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz. Im Vergleich zum Bundesgesetz und zu den anderen Ländern, beispielsweise Thüringen - wo es denkbar schlecht gelaufen ist, wie wir wissen -, gilt das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz doch als vorbildlich und modern.
Sie schlagen in Ihrem Gesetz zum Beispiel vor, die genauen Voraussetzungen des Einsatzes menschlicher Quellen gesetzlich zu schaffen. Es gibt seit März 2013 eine Dienstanweisung, die der damalige Innenminister Dr. Woidke formuliert hat, die sehr klar und genau beschreibt, was die menschlichen Quellen sind, unter welchen Voraussetzungen sie geworben werden müssen und was deren Arbeitsgrundlage ist. Das ist, anders als in anderen Bundesländern und auf Bundesebene, relativ klar formuliert.
Ich kann also von Ihrem Entwurf zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, nur sagen, dass Ihre Änderungsansätze mir persönlich zu kleinteilig geraten sind. Ich teile die Überzeugung, dass wir uns in einem langen Zeitrahmen ab September 2014 mit dem Ergebnis des NSU-Untersuchungsausschusses und den Vorschlägen für Reformbestrebungen auseinandersetzen sollten und ruhig auch schauen können, ob sich für das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz an der einen oder anderen Stelle Änderungsbedarf ergibt. Es ist mir zu wichtig und uns zu kurz und zu hektisch, dass Sie von Ihrer Seite her jetzt mal eben fünf vor zwölf diesen Änderungsantrag bzw. diesen Gesetzentwurf auf den Tisch legen.
Sie wissen, wir arbeiten seit vielen Jahren gemeinsam in der PKK. Wir müssen das sensible Spannungsfeld zwischen der Pflicht zur Geheimhaltung und dem Erfordernis einer effizienten parlamentarischen Kontrolle hinbekommen. Mit Ihren Änderungsansätzen, beispielsweise den Fraktionsvorsitzenden zu informieren und eigene Mitarbeiter zu haben, glaube ich, dass wir dem Problem nur marginal gerecht werden, die Lage aber nicht wirklich verbessern. Hinzu kommt, dass wir den Kreis derjenigen, die geheimhaltungsbedürftige Sachverhalte zu bewerten haben, unzulässig erweitern, also viele Menschen mehr in diese Situation bringen, welche dann für eventuell sich bietende Skandale undichte Stellen sein könnten.
Ich sehe den Vorschlag, den Sie gemacht haben, daher sehr kritisch. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass Ihre Vorschläge nur kurz durchdacht sind. Sie sind aus meiner Sicht eher dazu angetan, in den jetzt beginnenden Wahlkampfzeiten das Thema nochmals - wie ich finde, unzureichend - anzureißen. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf leider an der Stelle heute ablehnen müssen. Ich stelle Ihnen aber in Aussicht, dass wir das Thema durchaus auf der Tagesordnung haben und wir uns dann in aller Ruhe und Gelassenheit in der nächsten Legislaturperiode in einem großen Zeitrahmen nochmals damit beschäftigen sollten, ob das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz in Gänze den Anforderungen gerecht wird. Aber so kurzfristig und ad hoc geht es sicher nicht. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stark. - Bevor wir mit dem Redebeitrag der CDU-Fraktion fortsetzen, begrüße ich ganz herzlich Seniorinnen und Senioren aus der schönen Stadt Schwedt in unserem Haus. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Erkenntnisse im Fall des Nationalsozialistischen Untergrunds und auch die Erkenntnisse, die im Untersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund gewonnen wurden, zeigen ganz deutlich auf, dass wir im Hinblick auf die Aufstellung der Sicherheitsbehörden, im Hinblick auf die Sicherheitsarchitektur und eben auch im Hinblick auf die Aufstellung des Verfassungsschutzes hier durchaus offen sein müssen für Veränderungen. Dass hier Veränderungen und eine kritische Überprüfung angezeigt sind, ist ganz klar und betrifft natürlich auch die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste, auch des Inlandsgeheimdienstes, also des Verfassungsschutzes.
Der Verfassungsschutz - das ist klar - dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Bestand der Sicherheit des Bundes oder eines Landes, in unserem Fall des Landes Brandenburg. Der Verfassungsschutz in Brandenburg soll verfassungsfeindliche Bestrebungen frühzeitig erkennen, und diese Informationen und Erkenntnisse sind dann quasi das Produkt und die Arbeit des Verfassungsschutzes. Ich glaube, da sind wir uns einig, dass das eine ganz unverzichtbare Säule der wehrhaften Demokratie ist, eben auch aus den historischen Erfahrungen heraus. Da reiße ich noch einmal kurz das Thema der Erfahrungen der Weimarer Republik an, denn auf diese Erfahrungen geht es letztendlich zurück.
Durch die Parlamentarische Kontrollkommission unterliegt der Verfassungsschutz der Kontrolle und auch der, zumindest insoweit, notwendigen Transparenz. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat Informations- und Unterrichtungsrechte. Sie hat das Recht auf Akteneinsicht und Stellungnahmen. Sie ist damit das Bindeglied zwischen Gewaltenteilung und Demokratieprinzip. Für mich ist auch klar: Durch das Gremium der Parlamentarischen Kontrollkommission soll keinesfalls Misstrauen gegenüber dem Verfassungsschutz ausgedrückt und ausgesprochen werden.
Ein Gesetzentwurf über so ein empfindliches Thema, Herr Goetz, darf deshalb auch kein Schnellschuss sein. Klar ist: Transparenz ist auch hier richtig und wichtig. Dagegen hat sich auch die CDU nie verwehrt. Es geht hier aber auch - Frau Stark hat es angesprochen - um einen sehr sensiblen Bereich. Die eingeforderte Transparenz darf in diesem Fall hier nicht den Zielen des Verfassungsschutzes, der eben ein Inlandsgeheimdienst ist, oder anderen schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. Es bleibt also zu bedenken, dass die gesetzlich normierte Geheimhaltungspflicht der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht ausgehebelt werden darf. Wir alle haben schon erlebt, wie schnell vertrauliche Informationen die Runde machen. Wenn sich der Kreis der Mitwisser erhöht, erhöht sich damit leider auch diese Gefahr; das ist allzu menschlich. Da muss ich Ihnen, Frau Stark, ausdrücklich Recht geben.
Auch den Vorschlag, den Kreis der Geheimnisträger zu erhöhen und um Mitarbeiter der Fraktionen zu erweitern, sehe ich - wie ich angedeutet habe - kritisch. Um Änderungen am Verfassungsschutzgesetz vornehmen zu können, bedarf es zunächst einmal, denke ich, einer gründlichen Aufgabenkritik. Am Ende können wir dann sehen, ob Änderungen am Gesetz und an den Strukturen notwendig sind.
Ich habe ja eine Kleine Anfrage gestellt. Auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion zur Zukunft des Verfassungsschutzes vom 23.07.2013, also vom letzten Jahr, erklärte die Landesregierung, dass sie derzeit keinen Handlungs- und Änderungsbedarf sehe, da sich die Praxis im Land bewährt habe und auch ein bundesweiter Vergleich der Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission keinen Änderungsbedarf nahelege.
In den Beratungen zu diesem Gesetzentwurf im Innenausschuss wird genau dieser Vergleich, der hier mit aufgeführt wurde, noch einmal auszuwerten und genau zu beleuchten zu sein - das ist auch klar -, um daraus Rückschlüsse auf die Änderungen bei der Arbeit und auch die sich vielleicht ergebenden notwendigen Änderungen im Sinne der parlamentarischen Kontrolle zu ziehen.
Meine Damen und Herren! Nach meinem Dafürhalten zeigt der Fall des Nationalsozialistischen Untergrunds zwar Handlungsbedarf auf, er zeigt aber auch eindeutig, dass wir Geheimdienste und Verfassungsschutzbehörden brauchen. Er zeigt auch, dass die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden intensiver und besser werden muss - das bezieht sich sowohl auf die Arbeit zwischen den Verfassungsschutzbehörden, also den Landesbehörden und dem Bundesamt für Verfassungsschutz, als auch auf die Arbeit zwischen den Verfassungsschutzbehörden und den Polizeibehörden. Ein großer Kritikpunkt ist ja, dass der Informationsfluss oft eine Einbahnstraße ist - von den Polizeibehörden hin zu den Verfassungsschutzbehörden -, dass aber nichts zurückkommt. Das sind Dinge, die wir auf jeden Fall kritisch reflektieren und beleuchten müssen, um einen besseren Informationsfluss zu gewährleisten.
Insgesamt gilt also bei allem, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen muss. Herr Goetz, Sie hören es schon heraus: Ihr Gesetzentwurf in der vorliegenden Form überzeugt mich und die CDU-Fraktion nicht. Dennoch werden wir einer Überweisung in den Innenausschuss zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lakenmacher. - Wir sind jetzt beim Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zuge ihrer hektischen parlamentarischen Aktivitäten hat die FDP-Fraktion nun auch das Thema Verfassungsschutz entdeckt.
Das ist nicht unklug, denn die intensive Diskussion im Zusammenhang mit dem NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat auch und insbesondere den Verfassungsschutz auf den Prüfstand gestellt. Es war für viele eine schockierende Erkenntnis, dass das Mördertrio des NSU über mehr als zehn Jahre unter den Augen von Polizei- und Sicherheitsdiensten der Bundesrepublik Deutschland unerkannt und gezielt seine Mordtaten ausführen konnte. Dieser Schock hat einen intensiven Prozess des Nachdenkens in allen politischen Lagern ausgelöst. Manches, was die Linke in der Vergangenheit dazu
in einem Alleinstellungsmerkmal vertreten hat, ist auf einmal Gegenstand einer parteiübergreifenden Diskussion geworden.
Es ist kein Geheimnis, dass die Linke den institutionalisierten Verfassungsschutz perspektivisch für verzichtbar hält.
Der beste Verfassungsschutz ist nun einmal der mündige Bürger. Wir wissen allerdings auch, dass wir mit diesem radikalen Ansatz gegenwärtig weitgehend allein stehen, wobei die Grünen in ihrem Selbstverständnis für eine Auflösung und Neustrukturierung des Verfassungsschutzes eintreten. Nicht zuletzt deshalb sind die Empfehlungen zu einer Reform des Verfassungsschutzes und dabei insbesondere zu einer Verstärkung seiner parlamentarischen Kontrolle für uns von großem Interesse.
Ich finde es schon bemerkenswert, dass die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der Linken und der Grünen im Bundestag in einer gemeinsamen Vorlage vom 19. Februar 2014 an den Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses angeknüpft und die Schlussfolgerungen noch einmal bekräftigt haben. Dabei wird kein Hehl daraus gemacht, dass es zwischen den Fraktionen im Bundestag deutliche Unterschiede in den Auffassungen zum Verfassungsschutz und zum Einsatz von V-Personen gibt. Es ist aber zugleich gelungen, unter dem Vorzeichen von Sofortmaßnahmen auch in diesen Fragen einen Minimalkonsens aller Bundestagsfraktionen zu formulieren. Eine der Forderungen ist die nach der Öffnung des Verfassungsschutzes. Dazu heißt es wörtlich in dem gemeinsamen Beschluss aller Bundestagsfraktionen vom 19. Februar dieses Jahres:
„Der Verfassungsschutz braucht mehr Wissen und eine größere Sensibilität für die Gefahren, die Demokratie und Menschenwürde in Deutschland durch die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts und rechtsextremer Strukturen drohen. In den Verfassungsschutzbehörden wird ein umfassender Mentalitätswechsel und ein neues Selbstverständnis der Offenheit gebraucht - und keine ‚Schlapphut-Haltung‘ der Abschottung.“
Einiges davon spiegelt sich im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wider. Das halte ich für interessant und diskussionswürdig. So stellt die FDP-Fraktion - wie hier unter anderem dargestellt - die Überlegung an, dass es künftig mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der PKK möglich sein soll, Sachverständige mit der Durchführung von Untersuchungen zu beauftragen. Ein weiterer Vorschlag besteht darin, dass die Option eingeräumt werden soll, Mitarbeiter zur Unterstützung der Arbeit der Mitglieder der PKK zu benennen. Es würde sich sicher lohnen, weiter über diesen Gesetzentwurf zu diskutieren.
Wir haben auch einige Überlegungen für eine Reformierung des Verfassungsschutzes. So sollten nach unserer Ansicht auch öffentliche Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission durchgeführt werden
eine Option, die schon im Gesetz enthalten, aber bisher nicht praktiziert worden ist. Ich denke, dass die PKK damit nur der von der Abteilung Verfassungsschutz im Innenministerium seit
Längerem eingeschlagenen Richtung von mehr Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit folgen würde. Auch vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen wollen wir eine Diskussion darüber, ob der Verfassungsschutz wirklich nicht auf den Einsatz von V-Leuten verzichten kann. Wir haben in dieser Wahlperiode allerdings nicht mehr viel Zeit, und Zeit brauchen wir für eine gründliche Diskussion dieses anspruchsvollen Themas.
Ich bedaure, dass unser Koalitionspartner unter dieser Voraussetzung im Unterschied zu uns nicht bereit war, einer Überweisung des Gesetzentwurfs zuzustimmen. Ich bin mir aber sicher - Britta Stark hat in dieser Frage soeben Übereinstimmung signalisiert -, dass wir dieses Thema weiterer Reformschritte zum brandenburgischen Verfassungsschutz in der nächsten Wahlperiode grundsätzlich diskutieren werden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Scharfenberg. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste aus Schwedt! Vertreter des Verfassungsschutzes kann ich leider nicht erkennen, aber vielleicht hören die ja zu.
Schon vor längerer Zeit hat Kollege Goetz den Gesetzentwurf seiner Fraktion unter den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission verteilt und zur Diskussion und Kritik ermuntert. Hektische Sprünge, Frau Stark, kann ich wirklich nicht erkennen, wenn Sie den Faden der Diskussion nicht aufnehmen, ja, die Diskussion verweigern.
Dabei sind dieses Gesetz und seine Stoßrichtung doch weiterhin hochaktuell. Es geht darum, die Kontrolle des Verfassungsschutzes und damit Transparenz und Akzeptanz zu verbessern. Sowohl V-Männer-Affären, geschredderte Akten, der unfassbare NSU-Skandal als auch die anhaltende NSA-Affäre verdeutlichen immer wieder, dass die parlamentarische Kontrolle unserer Geheimdienste dringend verbesserungswürdig ist. In Anbetracht des Paradoxons, dass diejenigen, die Kontrolle ausüben sollen, fast ausschließlich auf die Zuarbeit der zu Kontrollierenden angewiesen sind, sprechen viele von einem zahnlosen Tiger und nennen das Kontrollniveau „erbarmungswürdig“.
Nach Abschluss des NSU-Untersuchungsausschusses ist sich das neu gewählte parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages fraktionsübergreifend einig, dass die Geheimdienste künftig wesentlich schärfer überwacht werden sollen. Dazu ist ein eigenes Referat von Fachleuten im Gespräch, das im Auftrag des Kontrollgremiums Ermittlungsaufträge bearbeiten soll. Auch vom Einsatz von Fachreferenten zur Verstärkung, partiell öffentlicher Sitzungen, der Protokollierung von Geheimsitzungen und der Hinzuziehung von Fachleuten ist die Rede.
Diese Intention greift der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zu einem guten Teil auf. Die Mitglieder der PKK sollen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt werden können, die eine Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen haben und ebenfalls einer Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen. Das ist eine absolut sinnvolle Maßnahme, denn effizientere Kontrollen setzen auch mehr personelle Ressourcen voraus. Im Berliner Abgeordnetenhaus wird dies übrigens schon länger ohne Probleme praktiziert. Auch die von der FDP vorgeschlagene Beauftragung eines Sachverständigen für Kontrolluntersuchungen ist bereits - unter § 36 - in das Berliner Verfassungsschutzgesetz aufgenommen worden.
Einen weiteren Unterschied im Verfassungsschutzgesetz unseres Berliner Nachbarn greift die FDP leider nicht auf. Dort sind die Sitzungen dieses Ausschusses für Verfassungsschutz nämlich a priori öffentlich, und die Öffentlichkeit wird durch einen Beschluss des Ausschusses ausgeschlossen, wenn das öffentliche Interesse oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dies gebieten.
Bei uns in Brandenburg ist es umgekehrt, bloß ist die Herstellung der Öffentlichkeit auf Antrag aus einer geheimen Sitzung heraus kaum praktikabel. Ich würde mir bei einer Novellierung unseres Verfassungsschutzgesetzes die Umkehrung des Öffentlichkeitsprinzips wünschen. Viele Informationen gerade über Lagebilder und die Taktiken rechtsextremistischer Organisationen sind nicht per se geheimhaltungspflichtig. Gerade ein Verfassungsschutz, der sich als Demokratiedienstleister und enger Kooperationspartner des Toleranten Brandenburg begreift, könnte seine wertvollen Informationen durchaus einer breiten Öffentlichkeit darbieten.