Protokoll der Sitzung vom 02.04.2014

Zu den Forderungen: Die erste Forderung, die Sie aufmachen, sagt, die Landesregierung solle alles Notwendige einleiten, um die Gründung einer Stiftung des öffentlichen Rechts sowie die Gründung einer ergänzenden Förderstiftung des bürgerlichen Rechts vorzubereiten. Es muss Ziel sein, diese Stiftung zu Beginn der nächsten Wahlperiode ins Leben zu rufen. Es soll also die Gründung von Strukturen vorbereitet werden. Die Strukturen sind aber erst der zweite Schritt. Solange nämlich ein hinreichender Finanzierungsrahmen für die kommenden Jahre nicht sichergestellt ist, helfen uns die schönsten Strukturen nicht weiter. Im Gegenteil, erst verlässliche Aussagen zum zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmen liefern die Eckwerte von möglicherweise neuen Strukturen im Bereich der Denkmalpflege. Auf dieses Problem weist übrigens der von Ihnen erwähnte Bericht der Arbeitsgruppe explizit hin. Mitnichten wird dort behauptet, man bereite mal eben die Gründung einer Stiftung vor und alles Weitere finde sich, sondern dort heißt es: Bestimmte Optionen in Abhängigkeit von zusätzlich zur Verfügung stehenden Landesmitteln werden empfohlen. Kurzum: Sage mir, wie viel Geld vorhanden ist, und ich sage dir, welche Rechtsform deine Stiftung haben kann.

Zu den konkreten Zahlen: Nach Einschätzung des MWFK und des BLDAM sind künftig jährlich Mittel in Höhe von mindestens 500 000 bis eine Million Euro notwendig, um den Finanzierungsbedarf für die Sicherung und Erhaltung der Denkmale im Land abzudecken. Diese Mittel könnten nicht aus dem Einzelplan 06 aufgebracht werden, sondern müssten Jahr für Jahr vom Haushaltsgesetzgeber zusätzlich bereitgestellt werden. Anderenfalls wäre die kontinuierliche Stärkung der Denkmalförderung nicht gesichert. Wir sprechen also von einer notwendigen strukturellen Mehrausgabe.

Ob die Mittel vor dem Hintergrund der Konsolidierungsbemühungen unseres Landes über fünf Jahre dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können, hat ein neuer, hoffentlich verantwortungsvoller Haushaltsgesetzgeber zu entscheiden.

Eine weitere Forderung, die Sie aufmachen, ist, die Landesregierung solle die Ergebnisse der seit 2009 geführten Dissensverfahren zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum und den unteren Denkmalschutzbehörden evaluieren und dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur vorlegen. Warum haben Herr Schierack und Sie, liebe Anja Heinrich, einen solchen Bericht im Ausschuss bisher nie eingefordert oder erbeten? Ob es dafür wirklich eines Landtagsbeschlusses bedarf, weiß ich nicht. Sie könnten auch eine Kleine Anfrage dazu stellen. Überhaupt: Was genau soll die Landesregierung evaluieren?

Eine dritte Forderung, die Sie gestellt haben, ist: Die Landesregierung soll alle gegenwärtig anstehenden Entscheidungen zu Dissensverfahren des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur als oberster Denkmalschutzbehörde zurückstellen und keine Abrissgenehmigungen erteilen, wenn eine Förderung durch Dritte in Aussicht gestellt ist, die anteilig die Kosten der Sicherung des gefährdeten Denkmals abdeckt. Das erweckt den Eindruck, als ob die oberste Denkmalschutzbehörde aus purem Spaß an der Freude Abrissgenehmigungen erteile. Solche Genehmigungen stehen am Ende eines Abwägungsprozesses, in dem Sicherheitsfragen und andere Aspekte zu berücksichtigen sind. Diesen Problemen wird man nicht dadurch gerecht, dass die Arbeit eingestellt wird, sondern indem man eine verantwortungsbewusste, vielleicht auch streitbare Entscheidung trifft. Wir sollten uns Gedanken darüber machen, dass Denkmale, egal welcher Art sie sind, eine sinnvolle Nutzung nach einer Restaurierung erfahren. - Danke schön.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordneten Theiss. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Lipsdorf tut das.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bringen wir das alles noch einmal ein bisschen zusammen. Der erste Punkt des Antrags: Die Denkmalstiftung - völlig klar, da sind wir einer Meinung - brauchen wir. Wir, zumindest die Oppositionsfraktionen, sind uns einig, dass wir im AWFK ein bisschen über den Tisch gezogen wurden, als uns gesagt wurde: Ja, ja, das machen wir schon. - Frau Theiss, Sie haben eben nicht Recht. Wir können nicht sagen: Ach, wir haben hier mal ein bisschen Geld, das schmeißen wir in die Luft und gucken, wo es landet. Das ist der Brandenburger Weg der SPD. Aber der ist falsch.

(Heiterkeit bei FDP und CDU)

Wir müssen erst einmal ein Konzept haben: Was wollen wir? Und dann müssen wir sehen, wie wir das finanziert bekommen. Das wäre der richtige Weg.

(Beifall FDP)

Zu den anderen beiden Punkten muss ich sagen: Die gehören hier nicht hinein. Ich hätte das gern getrennt. Zum einen reden wir über die Denkmalstiftung, zum anderen über das Denkmalschutzgesetz. Was läuft dort wirklich? Und wer ist denn - das hatte ich vorhin schon gefragt - für den ganzen Abriss überhaupt verantwortlich? Wir sollten die Fragen zur Evaluierung, zum Dissensverfahren, zur Benehmensherstellung usw. wirklich einmal im Ausschuss besprechen.

Dann sollten wir klare Forderungen in Richtung der unteren Denkmalschutzbehörden in Verbindung mit dem Landesamt aufmachen. Was brauchen sie? Sie brauchen dringend Leute da sollten wir uns den Sand aus den Augen wischen - mit einem vernünftigen Abschluss, mindestens einen Bachelor im Bereich der Denkmalpflege. Teilweise haben sie dort Kindergärtnerinnen sitzen - Entschuldigung!

Zweitens bedarf es Nachqualifizierungen von vorhandenem Personal. Wir haben ein Landesamt, das Schulungen anbietet; die werden aber nicht angenommen oder zu wenig wahrgenommen, weil die Arbeitgeber, die unteren Denkmalschutzbehörden, die Mitarbeiter dafür nicht freistellen: keine Genehmigung zu einer Dienstfahrt, keine Genehmigung für eine Weiterbildung. - So sieht es aus. Das ist die Realität. Die Mitarbeiter nutzen die Weiterbildungsmaßnahmen des Landesamtes nicht. Wir haben in Brandenburg das Kloster St. Pauli, wir haben die Slawenburg Raddusch. Dort gibt es Räume, und Mitarbeiter des Landesamtes kommen dorthin. Herr Agthe, Gebietsreferent in der Außenstelle Cottbus, bietet die Schulungen auch an der BTU an, aber dann müssen die Bürgermeister und Landräte ihre Mitarbeiter eben auch dorthin schicken.

Wir brauchen weiterhin eine entsprechende Ausstattung der unteren Denkmalschutzbehörde, sprich ein Fahrzeug, damit die Mitarbeiter auch mal zu den Baustellen fahren können. Wissen Sie eigentlich, dass viele Mitarbeiter überhaupt nicht wissen, wie die Baustellen oder Objekte aussehen, über die sie Abrissgenehmigungen erteilen oder Gutachten erstellen? Das ist die Realität, und die muss verändert werden. Das können wir aber gern im Ausschuss besprechen, meine Damen und Herren von der CDU.

(Frau von Halem [B90/GRÜNE]: Und wir?)

- Jederzeit. Es ist ja auch Ihr Antrag - Entschuldigung -, Sie natürlich auch.

Zur dritten Frage: Wie hoch soll der Anteil der Gegenfinanzierung sein? Das steht nicht in Ihrem Antrag. Das ist eine ganz gefährliche Ausdrucksweise. Angenommen es gibt einen Verein, der eine Kirche sanieren will. Der sagt dann: Wir haben hier 500 Euro, buff, das Ding wird nicht abgerissen. - Es ist aber baufällig. Darf es dann nicht abgerissen werden? Hier sind Fragen zu beantworten, die in Ihrem Antrag nicht geklärt sind.

Deswegen, meine Damen und Herren: Ziehen Sie Ihren Antrag bitte zurück und unterstützen Sie unseren Entschließungsantrag, mit dem wir erst einmal die Denkmalstiftung errichten! Über die anderen beiden Punkte unterhalten wir uns im Ausschuss, ganz dezidiert auch mit den Forderungen, und daraus formulieren wir dann einen neuen Antrag. - Danke.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lipsdorf. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Groß spricht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wissen Sie, Herr Kollege Lipsdorf, immer nach Ihnen zu sprechen lässt einen sehr nachdenklich werden. Über das, was Sie sagen, muss man sich wirklich auch inhaltlich mal Gedanken machen.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE und SPD)

Ich habe gehört, dass Sie die Vorschläge aus dem heutigen Plenum mitbekommen und als Vorsitzender des AWFK in die Ausschusssitzung mitnehmen sollten.

Zum Thema: Sie, liebe Abgeordnete von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, haben durchaus Recht mit Ihrer Feststellung, dass Kunstwerke und Denkmale der Kultur laut brandenburgischer Verfassung unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände stehen. Sie haben Recht, dass es Aufgabe des Landes ist, langfristig und nachhaltig die Denkmalförderung zu sichern, um die reiche und vielfältige Kulturlandschaft Brandenburgs zu erhalten. Sie haben Recht, dass ohne Förderung dringend erforderlicher Sicherungsmaßnahmen viele bedeutende Denkmale Brandenburgs, insbesondere im ländlichen Raum, unwiederbringlich verloren zu gehen drohen. Soweit sind wir uns völlig einig.

Scharf widersprechen muss ich Ihnen, sehr geehrte Anja Heinrich, allerdings, wenn Sie behaupten, dass unter Rot-Rot die Mittel zur Sicherung von Denkmälern und Kulturgütern um 90 % - ich habe es so verstanden - zurückgegangen seien. Offensichtlich kann man auch Haushaltsdokumente sehr unterschiedlich lesen. Denn ich konnte beim Nachschlagen in den Haushaltsplänen keine Belege für die von Ihnen genannten Zahlen finden. Auch kann ich der Behauptung in Ihrem Antrag, dass die Arbeitsgemeinschaft sowie das MWFK eine Stiftung als das geeignetste Instrument zum Erhalt und zur Förderung der Denkmale eingeschätzt hätte, nicht ohne Weiteres zustimmen. Wir haben über den Bericht im AWFK ausführlich beraten. Eine Stiftung, welcher Art auch immer, wurde tatsächlich als eine Variante entwickelt, aber keinesfalls als alternativlos dargestellt. Ich bin durchaus der Auffassung, dass die Finanzierung des Denkmalschutzes grundsätzlich einer Änderung bedarf. Sie muss kontinuierlich erfolgen und vor allem planbar für die Akteure sein.

Dass eine Stiftung tatsächlich das geeignetste Instrument sein wird, ist aus meiner Sicht noch nicht zweifelsfrei bewiesen. Das wird entscheidend davon abhängen, welche Formen von Stiftungen gewählt werden und wie sie finanziell ausgestattet werden können. Ich könnte mir ebenso gut - das habe ich in meinem vorherigen Beitrag schon gesagt - einen Denkmalfonds vorstellen, der jährlich Zuschüsse vom Land erhält. Insofern halte ich es für verfrüht, die Gründung einer Stiftung vorzubereiten, und das umso mehr, als die finanziellen Rahmenbedingungen unklar sind und von uns in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr geklärt werden können.

Herr Abgeordneter Groß, lassen Sie eine Frage von Herrn Lipsdorf zu?

Ja, natürlich. Mit Herrn Lipsdorf zu sprechen macht immer Spaß.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

Sie sagen ja, Sie wollen Nachhaltigkeit. Sie sind für eine nachhaltige Denkmalförderung, ja?

Und Sie finden, der Denkmalfonds, der jederzeit wieder eingestellt werden kann, weil er an den Haushalt gebunden ist, wäre nachhaltig - nachhaltiger als eine Stiftung? Wollen Sie uns das jetzt wirklich sagen? Wir hatten in Brandenburg einen Denkmalfonds, das wissen Sie, der wurde kassiert.

Wissen Sie, Herr Kollege Lipsdorf, wir können jetzt Baumann und Clausen spielen. Aber vielleicht können wir das auch einmal beim Kaffee diskutieren.

(Beifall DIE LINKE)

Auch die anderen Forderungen in Ihrem Antrag kann ich nur schwer nachvollziehen; ich halte sie zum Teil für schwierig, wenn nicht gar für kontraproduktiv. Für die Dissensverfahren gibt es ja gesetzliche Grundlagen, nach welchen Kriterien evaluiert werden soll; das ist problematisch. Sicher gibt es bei derartigen Verfahren immer einen gewissen Ermessensspielraum und möglicherweise auch Entscheidungen, die auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar sind, aber hier sollte man dem Sachverstand und dem Verantwortungsgefühl der Sachverständigen und Experten vertrauen.

Frau Kollegin Heinrich, Sie sprachen Abrissvorhaben in Elsterwerda und anderswo an. Diese Themen sollte man nicht einfach wegschieben, Ihre Intention kann ich nachvollziehen. Es gibt auch andere Fragen, ich denke nur an das Kulturhaus Plessa - darüber können wir auch einmal nachdenken -, wo Herr Lipsdorf auch engagiert mit eigener Meinung vor Ort aufgetreten ist. Auch Ihre Idee einer Rückstellung aller Entscheidungen zu Dissensverfahren ist aus meiner Sicht problematisch und zeugt von Misstrauen in die Arbeit der Obersten Denkmalschutzbehörde.

Aus den genannten Gründen werden wir den gemeinsamen Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen. Herr Lipsdorf, der von Ihnen eingebrachte Entschließungsan

trag kommt aus meiner Sicht verfrüht, und ihm werden wir gleichfalls nicht folgen können. - Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Groß. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete von Halem hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Denkmalschutz und Denkmalpflege gehören zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben im kulturellen Bereich. Der Erhalt der gebauten Umwelt stärkt unsere Identität und schafft Bewusstsein für regionale Unterschiede, für die Entwicklung unterschiedlicher Baustile sowie die zugrunde liegenden Wertesysteme verschiedener Epochen. Erhaltene Baudenkmale um uns herum erlauben uns Zeitreisen in vergangene Welten, eröffnen uns Perspektiven und Geisteshaltungen von Menschen, die wir persönlich nicht mehr kennen lernen konnten, deren Denken und Handeln aber konstitutiv ist für die Welt, in der wir uns heute selbstverständlich bewegen. Das ist gut für Geist und Seele, für uns und auch für die Nachwelt.

Ganz profan: Es ist auch gut für unseren Geldbeutel. Gegenüber vielen anderen Regionen in unserer Welt zeichnet Europa sich durch einen behutsamen Umgang mit alter Bausubstanz aus - trotz der Fälle, die Kollegin Anja Heinrich genannt hat. Das macht uns attraktiv für Touristen aus aller Welt. Wir in Brandenburg profitieren durch die Verbindung mit der landschaftlichen Schönheit in besonderem Maße davon.

Auch wenn das Land Brandenburg in großem Umfang in den Erhalt von Bausubstanz investiert hat - wie wir aus der Antwort auf die Große Anfrage, über die wir unter dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt diskutiert haben, so sehen können -, so gibt es doch dringenden finanziellen Unterstützungsbedarf für eine Vielzahl von Objekten, die infolge jahrelangen Leerstands vom Verfall bedroht sind und für die sich in vielen Fällen noch keine konkrete Nutzungsperspektive abzeichnet. Zudem könnten wir die Anreize für private und/oder gemeinnützige Initiativen verbessern. Deshalb fordern wir die Einrichtung einer - genauer gesagt: zweier - Denkmalstiftungen, nämlich einer Kapital- und einer Förderstiftung. Viele andere Bundeslänger gehen mit gutem Beispiel voran; sie haben teilweise schon vor mehreren Jahrzehnten Stiftungen errichtet, die ganz oder teilweise dem Denkmalschutz dienen und private Zustifter willkommen heißen.

Zwischenrein darf man sich aber doch noch einmal fragen, was eigentlich aus den jährlich 10 Millionen Euro für den Landesdenkmaletat geworden ist, die 1995 unter Steffen Reiche als Landesetat aufgelöst und den Kommunen für den Denkmalschutz zur Verfügung gestellt wurden. Ob sich die eine oder andere Kommune daran wohl noch erinnert?

In der jetzigen Legislaturperiode jedenfalls hat sich der Wissenschaftsausschuss fraktionsübergreifend schon im Dezember 2011 für die Einrichtung einer Denkmalstiftung ausgesprochen. Im Juli 2013 lag das Gutachten des PBD zu den verschie

denen Stiftungsmodellen vor, im Januar dieses Jahres der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Denkmalstiftung des MWFK und des Landesamtes für Denkmalpflege mit konkreten Vorschlägen.

Wenn wir jetzt in der Antwort auf die Große Anfrage der CDUFraktion zu den Kultureinrichtungen lesen, die Landesregierung habe sich bis heute keine abschließende Meinung zur Errichtung einer Denkmalschutzstiftung gebildet, dann kann das weder an der knappen Zeit noch an der Größe der intellektuellen Herausforderung liegen.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU)

Im Ausschuss wurde uns von den Koalitionsvertretern entgegengehalten, man wolle eigentlich gern - das hört sich heute ein bisschen anders an -, nur seien einem leider die Hände gebunden. Das in Rede stehende Startkapital für eine solche Stiftung, eine Summe irgendwo zwischen 5 und 20 Millionen Euro, könne aber unmöglich im Haushaltsvollzug erbracht werden. Das gehe nur per Beschluss.

Einmal abgesehen davon, dass das natürlich Blödsinn ist - denn zum Beispiel auch die erforderlichen deutlich mehr als 10 Millionen Euro für das Kita-Anpassungsgesetz bedurften keines Nachtragshaushalts -, kommen wir Ihnen dennoch so weit entgegen, dass wir weder eine konkrete Summe beantragen noch eine sofortige Stiftungserklärung fordern, sondern nur eine Absichtserklärung für die nächste Legislaturperiode.