Protokoll der Sitzung vom 03.04.2014

be ist. Alle Ebenen müssen sich daran beteiligen, das zu finanzieren.

(Beifall CDU und DIE LINKE - Günther [SPD]: Frau Wanka sieht das anders!)

- Es gibt sicherlich viele, die es anders sehen. Ich habe meine Meinung dargelegt, Kollege Günther.

Abgesehen von diesem Erfolg bleibt allerdings die große Unsicherheit, ob die heute zur Verabschiedung vorgesehenen Regelungen zur Kita-Finanzierung verfassungskonform sind. Deshalb werden wir trotz dieses guten Ansatzes aufgrund der anderen Probleme, die ich beschrieben habe, diesem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU - Oh! bei der Fraktion DIE LINKE)

Wir setzen mit dem Beitrag der Linksfraktion fort. Die Abgeordnete Große spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Gordon Hoffmann, es ist eigentlich schade. Wir haben festgestellt, dass wir die Vorteile mit diesem Gesetz eingehend und verfassungskonform gewürdigt haben, Sie stimmen ihm aber trotzdem nicht zu. Das ist wirklich schade.

Der Ausgangspunkt für dieses Gesetz war die Personalschlüsselverbesserung im Jahr 2010 - eines der wichtigsten und finanzintensivsten Vorhaben dieser Koalition in dieser Legislaturperiode. Das haben wir auch ganz schnell umgesetzt, noch in den ersten Monaten unseres Regierens. Es ist eben nicht so, Gordon Hoffmann, dass das nur auf dem Papier gut war, sondern es ist umgesetzt worden und natürlich den Kindern zugutegekommen, weil von dem besseren Personalschlüssel, der immer noch überhaupt nicht reicht - da sind wir d’accord -, natürlich in erster Linie die Kinder profitiert haben.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE - Zuruf des Abgeordneten Hoffmann [CDU])

Dann gab es den Fluch der guten Tat, der mich an meinem Geburtstag am 30.04. ereilt hat. Es wurde festgestellt, dass das Gesetz mit Artikel 97 unserer Landesverfassung unvereinbar ist. Ich sage: Wir geraten bei diesen komplizierten Systemen der Kindertagesstättenabrechnung immer und immer wieder in diese Konnexitätsfalle. Wir brauchen daher ganz notwendig ein Konnexitätsausführungsgesetz, damit wir auch klar regeln, was wie in welchem Maße konnexitätsrelevant ist. Das komplizierte Berechnungsverfahren könnte in einer der nächsten Legislaturperioden wirklich einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Ich bin sehr gespannt, wie dazu die Antworten von allen ausfallen. Es haben sich ja alle vorgenommen, den Personalschlüssel noch einmal zu verbessern - außer der CDU, diese sammelt erst einmal noch die Karten von den Einwohnern ein, um zu erfahren, ob diese das auch wichtig finden.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD - Frau Schier [CDU]: Das nennt man Bürgerbeteiligung! - Weitere Zu- rufe)

Wir haben das schon verkündet - wir finden es wichtig. Es ging jetzt aber erst einmal nur darum, dem Verfassungsgerichtsurteil zu entsprechen. Ich sage ganz klar: Das haben wir getan. Nicht mehr und nicht weniger war zu leisten, und mehr - und nicht etwa weniger - ist auch geleistet worden. Es ging uns wieder um ein typisierendes und pauschalisierendes Abrechnungsverfahren. Das ist kritisiert worden. Aber wir alle wissen genau: Eine centgenaue Abrechnung führt uns nicht weiter. Sie führt zu einer riesigen bürokratischen Blase. Das wird nicht funktionieren; das ist in der Anhörung auch bestätigt worden.

Im Übrigen ist der Entschließungsantrag der Grünen, hier noch einmal zu prüfen, was von dem, was wir an Landesmitteln hinunterreichen, wirklich bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe ankommt und wie unterschiedlich dieses Gesetz interpretiert wird, auch gar nicht so schlecht. Ich sehe hier auch Nachholbedarf, fürchte aber, dass wir, wenn wir diesem Antrag zustimmen, sofort wieder die Kommunen und die örtlichen Träger der Jugendhilfe auf der Matte haben, die sagen: Ihr habt euch hier nicht einzumischen. - Die Träger der örtlichen Jugendhilfe haben anerkannt, dass wir bei diesem System bleiben. Es ist in der Anhörung unterschiedlich bewertet worden, wie wir es künftig hinsichtlich der Einstufung der Erzieherinnen und Erzieher regeln werden. Ich sage: Tätigkeitsmerkmal 6, Entwicklungsstufe 5 ist eine gute Basis für eine Finanzierung. Natürlich wird davon auch abgewichen werden können. Wir haben auch geregelt - das finde ich extrem großzügig -, dass man davon abweichen und dann diese Mittel, die zusätzlich hinzukommen, beantragen darf.

Im Rucksack, im Huckepack dazu sozusagen, haben wir auch noch zwei ganz wichtige Vorhaben geregelt, die wir nicht vom Verfassungsgericht aufgetragen bekommen haben, wo es aber enormen Handlungsdruck gegeben hat; Gordon hat schon darauf aufmerksam gemacht. Die Eltern haben wirklich Unglaubliches ertragen, weil in § 54 SGB VIII das mit der Eingliederungshilfe so geregelt war, dass die Eltern darum kämpfen mussten. Jetzt kann endlich jedes Kind mit einer Behinderung im Hort betreut werden, ohne dass die Eltern darum kämpfen müssen.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Das ist ein riesiger Schritt nach vorn in Sachen Inklusion. Das will ich hier wirklich noch einmal würdigen. Wir haben unser Gesetz an das Behindertengleichstellungsgesetz angepasst; für Eltern, deren Kinder in einer Kita sind, werden Gebärdendolmetscher und andere Hilfen zur Verfügung gestellt.

Auch haben wir ebenso wie alle anderen, Gordon Hoffmann, den § 1 angepasst. Da haben wir uns ein wenig schwergetan, weil Konnexität natürlich auch hier hilft. Die Kinder müssen von uns - nach Bundesgesetz sind sie es die ganze Zeit - mit Rechtsanspruch ab 01.08.2013 in den Kindertagesstätten versorgt und betreut werden können. Wir sind sogar noch besser, als der Bund es von uns erwartet, weil auch die Null- bis Dreijährigen weiterhin einen Rechtsanspruch haben.

(Zuruf des Abgeordneten Hoffmann [CDU])

Wir werden diese Angelegenheit vernünftig in einer Rechtsverordnung regeln. Die Linke geht davon aus, dass nunmehr alle verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt sind - auch durch das Gutachten, das Sie dankenswerterweise in Auftrag gegeben

haben. Gleichwohl sind wir uns alle darüber im Klaren, dass es noch einiges in Sachen Qualitätsparameter, Personalschlüssel, Leitungsfreistellung usw. anzufassen gilt. In der nächsten Legislaturperiode werden wir das tun.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Der Abgeordnete Büttner spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gleich an das anschließen, was Sie gesagt haben, Frau Kollegin Große. Beginnen wir mit dem Positiven: Wir stimmen dem ausdrücklich zu - es scheint so zu sein, dass wir hier in diesem Haus übereinstimmend durch alle Fraktionen einig sind; das setze ich einmal voraus -, dass wir eine gute Regelung für die Kinder mit Behinderungen in Horten und deren Eltern getroffen haben. Das findet unsere ausdrückliche Unterstützung. Ich will noch einmal ausdrücklich bekräftigen, was der Kollege Hoffmann hier gerade gesagt hat, nämlich dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Ich finde es schade - um es in ein freundliches Wort zu packen -, dass beim Thema Inklusion die finanzielle Verantwortung immer wieder hin- und hergeschoben wird - vom Bund auf die Länder, auf die Kommunen und zurück,

(Beifall FDP sowie vereinzelt CDU und B90/GRÜNE)

wo es doch am Ende darum geht, dass wir uns in dieser Gesellschaft darauf geeinigt haben, eine inklusive Gesellschaft zu gründen. Das darf am Ende nicht daran scheitern, dass sich die unterschiedlichen staatlichen Ebenen über die Bezahlung nicht einig werden.

Ich will aber in der Zeit, die mir jetzt zur Verfügung steht, kurz auf einige Punkte eingehen. Frau Große und Herr Hoffman haben bereits dargelegt, wie es zu diesem Gesetzentwurf des Kindertagesstättenanpassungsgesetzes gekommen ist; das brauche ich jetzt nicht nochmals zu wiederholen.

Ich will aber auf einige Kritikpunkte von uns hinweisen, weswegen wir diesem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen können. Zum einen sehen wir es durchaus so, dass die Finanzierung schlicht und ergreifend nicht ausreichend ist. Ich will einmal auf einen Punkt eingehen, der in der Anhörung vom Paritätischen Wohlfahrtsverband auch angesprochen wurde - das ist die Einstufung auf die E 6, Stufe 5. Das bedeutet letztendlich: Wenn wir jetzt schon wissen - wir haben es ja in der Anhörung gehört -, dass lediglich ein einziger Träger mit der Erstattung klargekommen ist, dann heißt das, dass alle anderen Träger mit dieser Erstattung nicht klarkommen. Das bedeutet, dass die Träger in die Fehlfinanzierung nach § 16 Absatz 3 des KitaGesetzes gehen können, was am Ende wiederum bedeutet, dass das die Städte und Gemeinden tragen. Gleichzeitig haben wir den Entwurf der KitaBKNV, nämlich den § 5 Absatz 3 der KitaBKNV. Somit sind alle Kosten, die bei der Kommune anfallen, wiederum zu erstatten. Das heißt, das Land muss sie sowieso erstatten, es geht dann nur über den Umweg Kita-Träger Fehlfinanzierung - Gemeinde - Gemeinde/Land. Das halte ich für schlichtweg albern, wenn wir genau in diese Situation hineinlaufen. Wir wissen, dass diese Einstufung nicht ausreicht.

Es handelt sich bei der Kita-Finanzierung um ein durchaus schwieriges Thema. Es gibt drei Säulen: Zum einen die Eltern und die Gemeinden, zum anderen die Landkreise und die kreisfreien Städte. Auch in der Anhörung haben wir gehört, dass wir ein Problem bei der Refinanzierung haben, dass drei Jahre in den Kreisen nicht erstattet werden soll. Das kann man so machen, wenn man es will. Wir sehen es allerdings anders, nämlich dass die Erstattung der fehlenden drei Jahre letztendlich auch vom Land geleistet werden muss.

Wir haben durchaus ein Problem mit der Finanzierungs- und Erstattungsregelung hinsichtlich der Erstattung am Wohn- bzw. Betreuungsort des Kindes, weil wir hier eine Durchbrechung der Rechtssystematik haben. Bisher ist es üblich, dass die Erstattung an den Wohnort des Kindes geht, wo natürlich auch der Rechtsanspruch besteht und der Rechtsanspruch eigentlich auch gewährleistet werden müsste. Wenn der Rechtsanspruch dort nicht gewährleistet werden kann, müsste die Gemeinde eigentlich angewiesen werden, den Rechtsanspruch auszugleichen. Jetzt erfolgt die Finanzierung aber über die Gemeinde, wo der Platz beansprucht wird. Das führt natürlich zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Daher halten wir diese Regelung für falsch.

Richtig ist auch: Wir halten die Regelung für falsch, dass man das, wie es die Koalition beschlossen hat, auf Rechtsverordnung hinsichtlich der Konnexität regeln will. Ich glaube, das steht dem Parlament und dem Haushaltsgesetzgeber nicht gut, wenn wir diese Regelung vom Haushaltsgesetzgeber wegnehmen und dann allein per Rechtsverordnung an das Ministerium geben.

(Vereinzelt Beifall FDP)

Ich glaube - das sehe ich genauso wie der Kollege Hoffmann -, dass diese Regelung letztlich im FAG geregelt werden muss. Wir haben nachher auch noch einen entsprechenden Antrag vorliegen, worin das FAG mit erwähnt wird.

Eine Sache möchte ich noch sagen, die schon interessant ist: Wir haben eine große Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Kita-Träger im Land. Wir haben einen Flickenteppich im Land, und genau diesen Punkt greift auch der Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf: eine Handreichung für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu erarbeiten.

Wir stimmen dem Antrag ausdrücklich zu. Ich habe trotzdem ein wenig meine Zweifel, Marie Luise, ob es jemals dazu kommt und ob das der zuständige Mitarbeiter im Ministerium, der arme Herr Diskowski, in den letzten anderthalb Jahren vor seiner Pensionierung überhaupt noch umsetzen kann, wenn man in die Verhandlungen mit den Kreisen eintreten muss; denn wir wissen, wie kompliziert es ist, mit den Landkreisen zu verhandeln. Ich denke trotzdem, dass wir diese Handreichung brauchen, weil es nicht sein kann, dass die Kreise in dieser Frage komplett unterschiedlich arbeiten.

Ein letzter Punkt. Es gibt den § 17 Abs. 3 des Kita-Gesetzes. Dieser besagt, dass alle Kosten, die für die Eltern für Bildung, Erziehung und Teilhabe der Kinder anfallen, mit dem Elternbeitrag erledigt sind. Ich denke, das ist eine spannende Frage, die es durchaus auch einmal wert ist, beklagt zu werden, und auch, als Eltern vor ein Gericht zu ziehen, da es permanent zusätzliche Kosten gibt, zum Beispiel für die Teilnahme an ver

schiedenen Bildungsveranstaltungen. Das ist leider nicht ausführlich geregelt, hierfür gibt es keine Rechtsentscheidung. Aber ich freue mich, ich werde diese Rechtsentscheidung einmal herbeiführen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und der Abgeordneten von Halem [B90/ GRÜNE])

Die Abgeordnete von Halem spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz mit dem sperrigen Titel, mit dem sich kein Literaturpreis gewinnen lässt, ist aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils zustande gekommen, das wissen wir jetzt auch. Es kostet eine Menge Geld. Dieses Geld ist vor allem dann gut investiert, wenn es den Trägern auch tatsächlich zugute kommt.

Abgesehen von dieser umstrittenen Regelung der Anpassung bei der Finanzierung enthält das Kita-Anpassungsgesetz Regelungen zum Beispiel zu Kommunikationshilfen für Eltern mit Hör- oder Sprachbehinderung. Das begrüßen wir ausdrücklich. Von einer Barrierefreiheit für Eltern mit Behinderung sind wir trotzdem noch meilenweit entfernt. Wir begrüßen auch die Gesetzesänderungen, die zum Ziel haben, Grundschulkindern mit einer Behinderung den Hortbesuch zu erleichtern und endlich klare Regeln für die Übernahme der Kosten aufzustellen. Dies wurde ebenfalls mehrfach angesprochen.

Die zuständigen Ministerien haben bereits vor Monaten, vor gefühlten Jahren, zugesagt bzw. versprochen, dass wir kurz vor einer Klärung stünden. Dies war dann offensichtlich nicht der Fall. Dieser Schritt ist längst überfällig. Dass sich betroffene Eltern, so wie es jetzt im Kreis Oberhavel tatsächlich noch geschieht, trotz dieser neuen Regelung um die Bezahlung der Mittagsbetreuung streiten müssen, ist beschämend.

(Beifall des Abgeordneten Jungclaus [B90/GRÜNE], der SPD und des Abgeordneten Büttner [FDP])

Ich weiß, es ist nicht Sache des Landtages, das zu entscheiden, aber ich möchte es trotzdem an dieser Stelle sagen, da dies ein Missstand ist, der auch immer wieder an uns Landtagsabgeordnete herangetragen wird, weil die Menschen nicht verstehen, wie eine solche Situation zustande kommen kann.

(Frau Lehmann [SPD]: Richtig! Mehr kommunalisieren!)

Die große Frage im Zusammenhang mit diesem Gesetz, das habe ich am Anfang angesprochen, ist aber die Frage, ob dieses Geld, von dem hier die Rede ist, tatsächlich bei den Trägern ankommt bzw. wie die Zuschussbemessung zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem jeweiligen Einrichtungsträger organisiert ist bzw. inwieweit die dem Träger tatsächlich entstandenen Kosten angerechnet werden, und nicht nur die Durchschnittssätze.

Die im Gesetz definierte Erforderlichkeit der Personalkosten berücksichtigt nach den Befürchtungen der Träger - das ist in der Anhörung sehr, sehr deutlich geworden - nicht die differen

zierten Anforderungen und auch nicht das erstrebenswert hohe Qualifizierungsniveau, zum Beispiel für die Sprachförderung oder die Inklusion. Die Träger befürchten, dass es dadurch eine landesweite Normierungswirkung gibt, dass die Anerkennung der Personalkosten in die Stufe S 6, Entwicklungsstufe 5, erfolgt, und sie wünschen sich, dass die Anerkennung gegebenenfalls höherer Personalkosten eindeutig im Gesetz verankert wird.

Das haben Sie nicht vor, aber nur so ist dem erhöhten Qualifizierungsanspruch, den wir alle für richtig halten, Rechnung zu tragen, und nur so erreichen wir, dass Teams auch mit hohem Durchschnittsalter auskömmlich refinanziert werden können. Es geht ja nicht nur um die höhere Qualifizierung, sondern auch darum, dass Teams, die ein höheres Durchschnittsalter haben, natürlich auch mehr Geld kosten. Dafür wünschen wir uns eine auskömmliche Refinanzierung, und wir wollen nicht, dass „durch die kalte Küche“ ein Diskriminierungstatbestand geschaffen wird.

Um diesen Unsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir diesen Entschließungsantrag vorgelegt. Wir wissen, dass diese Frage mit der Konnexität kollidiert, aber wir wollen den örtlichen Trägern der Jugendhilfe einen Hinweis geben, dass die Intention des Gesetzgebers ist, bei der jetzt verankerten Vergütungshöhe eben nicht eine maximal zu erstattende Summe zu formulieren, sondern eine Durchschnittsgröße. Wenn bestimmte Tätigkeitsmerkmale zu höheren Eingruppierungsstufen führen, dann ist es im Sinne des Gesetzgebers - so haben wir es diskutiert -, dass diese auch erstattet werden. Das wäre aus unserer Sicht das Mindeste an Unterstützung, was die Landesregierung den Trägern bieten kann; und dass die Träger darauf warten und dass es nötig ist, haben sie in der Anhörung eindeutig klargelegt.

Wenn ich jetzt höre - so sind die Signale hier -, dass diesem Entschließungsantrag nicht zugestimmt wird, dann halte ich das schon für ein Armutszeugnis, da dies letztendlich bedeutet: Die Träger haben uns deutlich gemacht, welche Hilfe sie brauchen, und wir kapitulieren davor und können ihnen nicht helfen. - Da kann man jetzt natürlich nicht klatschen.

(Beifall des Abgeordneten Jungclaus [B90/GRÜNE] so- wie vereinzelt Heiterkeit)