Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass zum 1. April 2014 die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten ist, mit der erstmals strategisch versucht werden soll, den Antibiotikaeinsatz in Mastbetrieben flächendeckend zu verringern und damit einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen die Resistenzproblematik zu leisten. Wie die Antwort auf unsere Kleine Anfrage ergeben hat, fehlt es ja auch in Brandenburg bisher an jeglicher systematischer Erfassung und Auswertung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Antibiotika haben sich seit der Entdeckung des Penicillins durch Alexander Fleming als eine ungeheure Erfolgsgeschichte der modernen Medizin erwiesen. Viele bislang tödlich verlaufenden Krankheiten konnten nun sicher und zuverlässig behandelt werden.

Seit einigen Jahrzehnten treten aber vermehrt antimikrobielle Resistenzen auf. Der erst vor zwei Wochen veröffentlichte globale Bericht der Weltgesundheitsorganisation kommt hier zu alarmierenden Ergebnissen. Weltweit nimmt die Zahl resistenter Keime zu - die WHO spricht bereits von einer „postantibiotischen Ära“ -, wenn nicht schnell und koordiniert gehandelt wird. Sonst könnten uns Zeiten drohen, in denen es bei bedrohlichen Infektionen keine Behandlungsoption mehr gibt. Die Zahl der Patienten, die schon heute allein in deutschen Krankenhäusern an Infektionen durch multiresistente Erreger sterben, wird auf bis zu 30 000 geschätzt.

Resistenzen entwickeln sich dort, wo der Antibiotikaeinsatz besonders hoch ist, und das sind halt nicht nur unsere Kranken

häuser, sondern das sind insbesondere die Anlagen der industriellen Tiermast. Jährlich werden in Deutschland ca. 800 t Antibiotika in der Humanmedizin, aber 1 600 t in der Veterinärmedizin eingesetzt - mehr als in jedem anderen europäischen Land. Die Menge der verabreichten Antibiotika pro erzeugter Tonne Fleisch ist in Deutschland fünfmal so hoch wie in Dänemark. Und immer mehr Reserveantibiotika werden in der Nutztierhaltung eingesetzt, obwohl sie dort überhaupt nichts zu suchen haben. Das ist gefährlich!

Auch die arzneimittelrechtlichen Kontrollen der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in Brandenburg sind absolut unzureichend, wenn bei der jährlichen Überwachung 80 bis 90 % der Risikobetriebe, also die besonders viele Tiere halten, gar nicht kontrolliert werden.

Schauen wir uns einen bekannten Problemkeim an, den MRSA. In mehr als der Hälfte aller konventionellen Schweinemastanlagen in Deutschland tragen die Tiere eine spezielle Variante davon, in Sachsen laut einer parlamentarischen Anfrage in 78,1 % der Betriebe. Die Häufigkeit dieser MRSA in Mastbetrieben korreliert mit der Bestandsgröße. 86 % der beruflich dort Tätigen sind von demselben Keim besiedelt. Diese Daten stammen wohlgemerkt nicht von „angegrünten“ Weltuntergangsapologeten, sondern vom Robert-Koch-Institut. Eine Studie aus den Niederlanden, die auch im „Deutschen Ärzteblatt“ vorgestellt wurde, registriert steigende Raten dieser viehstallassoziierten MRSA-Keime auch bei Menschen, die nie Kontakt zu Tieren gehabt haben. Sie wohnten aber in Regionen, in denen sich besonders viele Viehmastanlagen befanden.

Das Robert-Koch-Institut listet in seinen Empfehlungen für ein Screening von Patienten mit einem hohen Risiko für MRSABesiedelung den Kontakt zur landwirtschaftlichen Tiermast auf. Noch problematischer sind die sogenannten ESBL-Darmkeime, die gegen eine Vielzahl von Antibiotikagruppen resistent sind. Bereits mehr als sechs Millionen Deutsche tragen diese Keime in sich, die ihre Resistenzinformationen auch an andere Darmkeime übergeben können. Solange die Menschen gesund sind, werden sie damit fertig. Lebensgefährlich wird es, wenn abwehrgeschwächte Menschen, Krebspatienten, Diabetiker, Frühgeborene oder Transplantierte von ihnen befallen werden.

Es wird von der Wissenschaft nicht mehr infrage gestellt, dass der breite Einsatz von Antibiotika in der industriellen Tiermast für die Verbreitung von Resistenzen bei Mensch und Tier gerade durch die beschriebenen Haut- und Darmkeime eine entscheidende Rolle spielt. Besonders gravierend ist die Situation in der Geflügelmast. Durch die unnatürliche Aufzucht in Massentierhaltung auf engstem Raum mit permanentem Stress sind die Tiere extrem infektionsanfällig. Bis zu 96 % aller Masthähnchen erhalten in ihrem Leben von nur gut einem Monat mehrmals Antibiotika. Bei der Größe der Bestände und der qualvollen Enge ist eine Einzelbehandlung kranker Tiere überhaupt nicht mehr möglich.

2006 wurde die prophylaktische Verfütterung von Antibiotika in Deutschland verboten. Trotzdem ist der Verbrauch in der Tiermast nicht zurückgegangen, sondern weiter gestiegen. Das muss einem zu denken geben. Denn unsere industrielle Fleischproduktion ist ohne Antibiotikagaben gar nicht mehr durchführbar. Das Preisdiktat der Supermärkte zwingt zu immer weitergehenden Rationalisierungen auf Kosten des Tierwohls.

Die industrielle Tierproduktion bringt nicht nur unerträgliches Leid für die Tiere mit sich. Die immensen Folgekosten durch Resistenzbildung und Umweltzerstörung tragen wir alle. Dieser Weg führt in eine Sackgasse. Es geht auch anders, wie ökologisch-bäuerliche Betriebe zeigen; denn, wie es Renate Künast formuliert hat: „Das System ist krank, nicht das Tier.“

(Beifall B90/GRÜNE)

Der äußerst dürftige erste Entwurf der Arzneimittelnovelle wurde im Vermittlungsausschuss zwar deutlich verbessert, grundsätzliche Verbesserungen der Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls wurden aber leider nicht erreicht. Trotzdem wird mit dieser Novelle ein erster wichtiger Schritt zur Erfassung des ausufernden Antibiotikaeinsatzes gegangen. Es muss nicht mehr nur angezeigt werden, dass eine AntibiotikaAnwendung stattgefunden hat, sondern auch, wie viele Tiere wie oft mit welcher Substanz und welcher Menge behandelt wurden. Bei überdurchschnittlich hohem Antibiotikaverbrauch müssen Tierhalter gemeinsam mit dem Tierarzt Maßnahmen zur Reduktion vornehmen. Bei stark erhöhten Verabreichungen müssen schriftliche Maßnahmenpläne eingereicht werden.

Bisher fehlten den Tierhaltern, Ärzten und Veterinärämtern aber konkrete Vorgaben zur Umsetzung der neuen Regelung des Arzneimittelgesetzes. Datenbanken sind nicht funktionsfähig, rechtliche Fragen noch offen. Wir erwarten deshalb von der Landesregierung, dass sie schnellstmöglich die Umsetzung des novellierten Arzneimittelgesetzes voranbringt und die betroffenen Akteure umfassend und zeitnah informiert.

Eine zentrale Plattform auf der Homepage des Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums mit allen relevanten Informationen sehen wir als eine Mindestmaßnahme an. Das neue AMG kann aber nur ein erster Schritt sein. Ob der Antibiotikaeinsatz damit wirklich sinkt, bleibt abzuwarten. Hierfür bedarf es wohl einer kompletten Trendwende hin zu einer artgerechten Haltung.

Die aktuell gestartete Volksinitiative gegen Massentierhaltung zeigt uns, dass es den Leuten nicht egal ist, was auf ihre Teller kommt. Die Initiatoren und Unterzeichnenden fordern ebenfalls eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes. Ich würde mich freuen, wenn auch Sie im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher handeln und unserem Entschließungsantrag zur Aktuellen Stunde zustimmen würden.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Nonnemacher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Folgart hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Antibiotikaresistenzen sind in der Tat ein ernstes, aber durchaus kein neues Thema. Seit Antibiotika in der Humanmedizin eingesetzt werden, sind immer wieder Resistenzbildungen zu beobachten. Resistenzbildungen als Abwehr und Überlebensmechanismus sind kein neues Phänomen, sondern Bestandteil der Evolution. Somit ist auch die Resistenzbildung

gegenüber Antibiotika durchaus nicht ungewöhnlich, sondern ein eher natürlicher, allerdings aus Sicht des Menschen in diesem Zusammenhang unerwünschter Prozess.

Die Bildung von Resistenzen gerade auch gegenüber Antibiotika muss so schwer wie möglich gemacht werden. Dazu zählen die Einhaltung von Hygienevorschriften, ein sparsamer Umgang mit hochwirksamen Antibiotika und ein sorgsamer, abgewogener Einsatz. Dazu gehört aber auch, eine möglichst breite Palette von wirksamen Antibiotikapräparaten anzuwenden bzw. in Reserve zu halten.

Meine Damen und Herren, die ersten methicillinresistenten Staphylokokken, die sogenannten MRSA-Keime - Frau Nonnemacher wies schon darauf hin -, tauchten bereits Anfang der 70er-Jahre in Krankenhäusern auf. Ursache - so wurde damals festgestellt - waren ein teilweise lascher Umgang und mangelnde Hygiene in diesen Krankenhäusern. Seit Mitte der 90er-Jahre fanden sich dann auch die ersten resistenten Keime in deutschen Krankenhäusern.

Dies alles geschah lange, bevor an die Anwendung der entsprechenden Antibiotika in der Tierhaltung auch nur gedacht wurde. Auch heute ist es doch so, dass die meisten Resistenzen in Europa vorrangig in den südlichen Ländern vorkommen, dort, wo Antibiotika in der Humanmedizin noch frei verkäuflich sind und ohne ärztliche Aufsicht angewendet werden können.

Der Antibiotikaeinsatz und das Entstehen resistenter Keime sind auch in der Tierhaltung bekannt; das ist richtig. 2005 wurde bei Tieren eine andere Stammkultur - aber es waren eben auch diese MRSA-Keime - gefunden; auch darauf hat meine Vorrednerin schon hingewiesen. Allerdings werden in der Tierhaltung bei der Bekämpfung von bakteriellen Infektionen oftmals Antibiotika eingesetzt, die ältere Wirkstoffe enthalten.

Meine Damen und Herren, 70 % der in der Veterinärmedizin verschriebenen Antibiotika wie Tetrazyklin und Penicillin sind seit Jahrzehnten auf dem Markt, und das völlig ohne Resistenzbildung. Das spricht für den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Antibiotikapräparaten. Auf die sogenannten Reserveantibiotika - ich will hier beispielhaft nur Fluorchinolon und Cephalosporin nennen - stößt man, wenn man sich mit dieser Thematik befasst und erfährt dann auch noch, dass diese mittlerweile in dritter und vierter Generation vorliegen. Sie haben aber nur einen Anteil von 0,7 %, haben damit eine geringere Bedeutung und werden vorrangig im Kleintierbereich verschrieben.

Meine Damen und Herren, im Antrag wird die Menge der verschriebenen Antibiotika in der Tierhaltung für 2012 mit rund 1 600 t angegeben. Diese Menge wurde unter veterinärmedizinischer Aufsicht verschrieben und auch angewendet, also begründet. Mit eingeschlossen sind dabei in Deutschland 12 Millionen Rinder, 55 Millionen Schweine, 500 Millionen Stück Geflügel, aber auch eine Million Pferde, acht Millionen Katzen, sieben Millionen Hunde; ich kann auch noch Kanarienvögel und Fische nennen. Die Mengen, die an die Haustiere - nicht an die Nutztiere - verabreicht werden, sind sicher auch nicht zu unterschätzen, und sie sind auch in der Zahl 1 600 t enthalten.

Festzuhalten bleibt auch, meine Damen und Herren - das will ich aus meiner Sicht hier sagen -, dass die Übertragungswahr

scheinlichkeiten vom Haustier auf den Menschen ungleich größer sind als vom Nutztier auf den Menschen, allein aufgrund des deutlich engeren Kontakts, der in der Regel täglich erfolgt. Das will ich aber nur einmal aus meiner persönlichen Sicht eingefügt wissen.

Meine Damen und Herren, die Menge an verschiedenen Antibiotika pro Tier und Kilogramm entspricht etwa 12,5 mg. Ob dies viel oder wenig ist, hängt vom Betrachter und vom Vergleich ab. Zum Vergleich: In der Humanmedizin geht man aufgrund von Hochrechnungen europäischer Daten von durchschnittlich 51 Behandlungen und 342 mg Antibiotika aus. Dies ist das 27fache im Vergleich zum Veterinärbereich.

Während allerdings im Veterinärbereich die Gesamtmengen erfasst und dokumentiert werden - darauf wurde auch schon hingewiesen -, ist es aus meiner Sicht dann doch erstaunlich, dass aus unverständlichen Gründen in der Humanmedizin diese Dokumentationspflicht bisher nicht bestand. Belastbare Zahlen zu der in der Humanmedizin vorgeschriebenen Menge an Antibiotika in Deutschland gibt es demzufolge nicht. Das ist eigentlich unvorstellbar. Dann sieht man auch, wie weit man in der Tierhaltung doch heute schon ist, was die Dokumentation und Kontrolle angeht. In der Humanmedizin hilft man sich mit Hochrechnungen oder sporadischen Angaben einzelner Krankenkassenreports. Mitunter ist es auch so, zum Beispiel bei dem Salmonellastamm Tiphimurium DT 104, dass Keime zuerst vom Menschen auf das Tier übertragen werden, was unbemerkt bleibt, und erst dann eine Rückübertragung auf den Menschen stattfindet.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Menge von Antibiotika allein nicht aussagekräftig ist, sondern es letztlich um die Wirkstoffmenge geht. Auch ist es schlichtweg irreführend, wenn gesagt wird, dass in Deutschland die meisten Antibiotika verabreicht würden. Hier muss der Tierbestand klar mit betrachtet werden. Gemessen an der produzierten Menge von Erzeugnissen tierischer Herkunft werden in Zypern doppelt so viele Antibiotika verabreicht wie in Deutschland.

(Frau Nonnemacher [B90/GRÜNE]: Daran wollen wir uns nicht orientieren!)

- Nein. Ich komme noch darauf zu sprechen, Frau Nonnemacher.

Auch Italien und Spanien will ich nennen. Hier liegen diese Zahlen in der Tat weit vor Deutschland, wenn man es auf die Menge „Produkt aus tierischer Herkunft“ am Ende des Tages bezieht, und das sollte man der Sachlichkeit halber hier auch sagen dürfen.

Hinzu kommt, dass hier ein recht lückenloses Aufzeichnungsnetzwerk existiert. Dieses liegt vor. Bei aller Vorsicht will ich hier sagen, dass dies nach meinem Wissen nicht in allen EULändern so klar gegeben ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes wird nochmals ein großer und richtiger Schritt getan. Er wird voll unterstützt durch den Berufsstand. Ich sage das auch ganz klar für meine Fraktion, und ich sage das für mich persönlich. Es geht darum, den Antibiotikaeinsatz

in der Tat zu reduzieren, Schwachstellen aufzuzeigen und somit auch Resistenzbildungen vorzubeugen und am Ende des Tages auch zu erschweren.

Das Gesetz, wie von Frau Nonnemacher schon gesagt, wie es auch im Antrag formuliert und nachzulesen ist, trat zum 01.04.2014 in Kraft und ist anzuwenden. Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz. Die Frage, wie dies umgesetzt werden soll, ist durchaus berechtigt. Zwar wissen wir, dass der Tierhalter die Meldepflicht hat, dass es eine Datenbank gibt, dass die Meldung halbjährlich erfolgt und dass der Behandlungsindex und Auffälligkeiten automatisch weitergemeldet werden. Die konkrete Umsetzung jedoch ist noch nicht ganz klar, um nicht zu sagen, sie ist noch unklar. Auch wer die Aufgabe der Datenbankpflege nach der Einrichtung letztendlich übernimmt, ist noch offen. Das Personal dafür muss allerdings zur Verfügung stehen; das ist im Gesetz so geregelt. Die entsprechenden Behörden sind dahingehend zu orientieren, und die Schlagkraft ist zu organisieren. Ich denke aber, mit der Datenbank, wenn sie denn arbeitet, lässt sich der Antibiotikaeinsatz noch besser kontrollieren und auch reduzieren.

Fakt ist auch, dass die Tiere, egal ob in großen oder kleinen Ställen, krank werden können, so wie das übrigens beim Menschen auch der Fall ist. Er kann im kleinen Dorf genauso krank werden wie in der großen Stadt. Eine Behandlung auch mit Antibiotika muss auch weiterhin ein Mittel der Wahl bleiben. Wer krank ist, hat das Recht auf Behandlung. Das gilt sowohl für den Menschen als auch für das Tier.

Im Übrigen möchte ich abschließend auch darauf hinweisen, dass, was die Größe betrifft, liebe Frau Nonnemacher, aus meiner Sicht das wissenschaftliche Ergebnis noch nicht so klar erbracht ist, dass eine höhere Tierkonzentration per se zu mehr Anfälligkeiten führt. Ich hatte gestern eine Veranstaltung im Rahmen einer Tagung zur Milchviehhaltung am Seddiner See. Dort wurde von den Teilnehmern darauf hingewiesen, als wir auf das Thema Antibiotika und die heutige Befassung damit im Landtag zu sprechen kamen, dass sie sehr wohl nachweisen können, dass auch Rinderhalter, die im Schweinebereich unterwegs sind, in sehr großer Verantwortung für größere Schweinebestände durchaus die Einzeltierbehandlung bei Erkennbarkeit von Krankheitsauftritten in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken.

Ich bin der Überzeugung, dass auch Antibiotikapräparate ein wirksames Mittel gegen Erkrankungen bleiben müssen. Wir müssen sie sorgsam und gezielt anwenden, um Resistenzen zu vermeiden. Wir müssen Hygienevorschriften im humanmedizinischen Bereich und natürlich auch im veterinärmedizinischen Bereich, in der Tierhaltung, strengstens beachten und einen Überblick erhalten, wie viele Antibiotika eingesetzt werden. Um die Antibiotikadatenbank zum Laufen zu bekommen, muss aber noch einiges geklärt werden, und das sollte zügig passieren. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Folgart. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Dombrowski hat dazu jetzt Gelegenheit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Nonnemacher hat schon zu Beginn ihrer Rede darauf hingewiesen, dass, wenn man vermuten würde, dass dieser Antrag etwas mit Wahlkampf zu tun hat, sie nicht vehement widersprechen würde. Dennoch bleibt es dabei: Es ist ein ernstzunehmendes Thema. Ich möchte aber auch sagen: Der Einsatz von Antibiotika ist nicht nur ein Grenzbereich der Anwendung in der Tierzucht; es betrifft genauso die Humanmedizin. Jeder von uns kennt das vielleicht: Wenn man einen Infekt hat und beim Hausarzt ist, der fragt: „Wollen Sie das in drei Tagen oder in drei Wochen loswerden“, entscheidet man sich für drei Tage.

Auch die mangelnde Hygiene in Krankenhäusern, vermutlich aus Kostengründen, ist ein Thema. Von daher ist es ein guter Ansatz, auch dieses Thema weiter zu fassen. Vorweg gesagt: Wir werden diesem Antrag der Grünen heute nicht zustimmen. Aber ich möchte im Weiteren auch dazu Stellung nehmen, warum wir das nicht tun.

Meine Damen und Herren, um den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung zu minimieren, wurden 2013 mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes wichtige Schritte von der damaligen Bundesregierung und der ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner auf den Weg gebracht. Ausgangspunkt war der von Ilse Aigner breit angelegte gesellschaftliche Dialog im Rahmen der Charta für Landwirtschaft und Verbraucher. Daraus leiteten sich mehrere Gesetzesinitiativen mit dem Ziel ab, den Tierschutz und das Tierwohl bundeseinheitlich zu stärken. Auch das Arzneimittelgesetz zählt dazu.

Das Arzneimittelgesetz wurde unter dem Blickwinkel novelliert, den Antibiotikaeinsatz auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, welches zur Behandlung von Tierkrankheiten unerlässlich ist. Gleichzeitig wurden die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und Überwachungsbehörden erweitert. Die neuen Vorschriften traten zum 1. April in Kraft. Damit ist die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes eine permanente Aufgabe des Tierhalters und des Tierarztes. Diese Pflicht wurde im Arzneimittelgesetz neu etabliert. Tierhalter, die Rinder, Schweine oder Geflügel gewerblich halten, müssen nunmehr der zuständigen Behörde Daten melden, die zur Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit erforderlich sind, die Therapiehäufigkeit in ihren Betrieben mit bundesweit erhobenen Daten vergleichen und im Zusammenwirken mit dem Tierarzt Maßnahmen ergreifen, um den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, wenn die Therapiehäufigkeit im Betrieb höher ist als die bundesweit ermittelte Kennzahl für diesen Betriebstyp.

Auf der anderen Seite können die Behörden bei den Betrieben, die die Therapiehäufigkeit im bundesdeutschen Vergleich überschreiten, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge und der Haltungsbedingungen anordnen, wenn damit eine Minimierung der Antibiotikamenge verbunden ist, das Ruhen der Tierhaltung anordnen, Tierärzte und Tierhalter auffordern, weitere Daten zum Medikamenteneinsatz zu übermitteln, und von den Behörden, die den Tierschutz und die Lebensmittelhygiene kontrollieren, Daten zu Erkenntnissen einfordern, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten.

Meine Damen und Herren, schon diese Übersicht über die Arzneimittelgesetznovelle macht deutlich, dass es dem Gesetz kei

nesfalls an Vorschriften mangelt. Diese Aktuelle Stunde der Grünen soll gemäß dem Antrag dazu beitragen, zu klären, wie das neue Arzneimittelgesetz und die im 9. Abschnitt enthaltenen Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden, in Brandenburg umgesetzt werden. Dazu hätte es meiner Meinung nach keiner Aktuellen Stunde bedurft. Denn die Antworten der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage, Frau Kollegin Nonnemacher, geben einen umfassenden Überblick über das, was bereits im Land angestoßen wurde und auch länderübergreifend abzustimmen ist. Deshalb will ich gern noch einmal auf die zentralen Aussagen in der Antwort auf die Kleine Anfrage hinweisen.

Erstens: Die zuständigen Überwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wurden über die neuen Inhalte des Arzneimittelgesetzes von der obersten Landesbehörde informiert, und die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter haben wiederum die praktizierenden Tierärzte vor Ort informiert.

Zweitens: Des Weiteren führt die Landestierärztekammer entsprechende Fortbildungsmaßnahmen zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes durch.