Beim Blick auf die einzelnen Nutzungsarten der Flächen im Land Brandenburg seit dem Jahr 1992 fällt auf, dass sich die Inanspruchnahme von Flächen insgesamt erhöht hat. Insbesondere der Anteil der Erholungsflächen hat sich nahezu verdreifacht und steht damit an der Spitze der Entwicklung.
Hierzu dürften in erster Linie die Ausweisung und die schrittweise Ausweitung von Schutzgebieten beigetragen haben, in denen die Flächennutzung stark eingeschränkt ist. Brandenburg verfügt heute aber auch über einen höheren Anteil von
Gebäude- und Freiflächen und in der Summe über einen gleichbleibenden Anteil an Landwirtschafts-, Wald- und Wasserflächen.
Während der Anteil der Wasser- und Waldflächen leicht gestiegen ist, ist die Landwirtschaftsfläche leicht zurückgegangen eine Erkenntnis, auf die der Bauernverband mit seiner Kampagne zum Stopp des Flächenfraßes bereits eindringlich hingewiesen hat und die wir daher auch künftig im Blickfeld behalten sollten.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner ist gegenüber dem Jahr 1992 um 25 % gestiegen, liegt aber unter dem Flächenangebot in Mecklenburg-Vorpommern, einem Land, das strukturell sicher nicht besser dasteht als wir. Von einer Ausweitung der Flächennutzung, aus der sich pauschal negative Folgen für den Bodenschutz ableiten ließen, kann aber keineswegs gesprochen werden.
Allerdings ist auch klar, dass gerade gefährliche Stoffe und Altlasten noch immer ein ernsthaftes Problem für den Bodenschutz in Brandenburg darstellen, nicht nur, da deren Bestand zulasten des Bodens geht, sondern auch, weil deren Umwandlung in nutzbare Flächen kostenintensiv und nicht von heute auf morgen zu haben ist.
An dieser Stelle muss die Landesregierung weiter daran arbeiten, die Belastung der Böden zu verringern. Aus den im Jahr 2017 zu erwartenden Ergebnissen der Bodendauerbeobachtung müssen entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden.
Eine Herausforderung stellt auch - dies geht aus Ihrer Antwort auf Frage 50 hervor - die Erschließung neuer Braunkohletagebaue dar, da durch diese Erschließung großflächige, nichtstoffliche, schädliche Bodenveränderungen zu erwarten sind. Die Frage, wie damit umzugehen ist, muss die Landesregierung beantworten. In ihrer Antwort auf die Große Anfrage drückt sie sich davor. An fehlenden Aussagen vonseiten der EU, des Bundes und des Landes mangelt es nicht, genauso wenig wie an entsprechenden Förderprogrammen, die in der Antwort auf die Frage 53 aufgelistet sind.
Wie so oft sind in den einzelnen Kommunen die Umsetzung und damit der Vollzug das Problem. An dieser Stelle gilt es, den Druck auf die Kommunen aufrechtzuerhalten, um entsprechendes Handeln vor Ort in Gang zu setzen.
Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um den Flächenverbrauch in Brandenburg zu verringern bzw. ihn weniger schädlich für den Boden zu gestalten? In der Antwort auf Frage 35 stellt die Landesregierung schrittweise dar, dass die Brachflächenentwicklung im Grundsatz Vorrang vor der Freiflächennutzung haben sollte. Entsprechend waren auch die Förderprogramme des Landes ausgerichtet. Am Ende liegt es jedoch in der Entscheidungshoheit der Kommunen, zu sagen, welche Art der Bebauung sie für sich bevorzugen, und diese Entscheidungen werden unterschiedlich ausfallen.
An dieser Stelle muss das Land die Kommunen unterstützen, indem es fachliche und finanzielle Hilfestellung anbietet. Dies tut das Land bereits, indem es beispielsweise über die aktuelle Wohnraumförderung den Umbau ehemals gewerblich genutzter Gebäude zu Mietgebäuden fördert. Nur müssen die Städte und Gemeinden eben auch zugreifen.
Interessant ist auch die Antwort der Landesregierung auf Frage 39, in der nach den fiskalischen Steuermöglichkeiten des Landes zur Förderung der Bestandserneuerung gegenüber dem Neubau gefragt wurde. Die pauschale Antwort der Landesregierung, dies sei nicht möglich, halte ich für verfrüht, und ich denke schon, dass der Haushaltsgesetzgeber über eine entsprechende Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer regulierend eingreifen kann. Wozu besitzt das Land denn sonst seine Steuerhoheit?
Insgesamt steht Brandenburg gar nicht so schlecht da, wie es der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN glauben machen möchte. Vieles ist in der Entwicklung, vieles muss noch stärker als bislang angegangen werden, etwa die Altlasten sowie die Gefahren, die von neuen Braunkohletagebauen ausgehen. So schlecht, wie der Antrag der Grünen-Fraktion aber glauben machen möchte, ist es nun wahrlich nicht. Leider liest sich der Antrag in einigen Passagen eher wie ein Auszug aus der Grünen-Vorschriftenbibel, darum können wir diesem auch nicht zustimmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tomczak. - Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Vogelsänger hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Fragestellungen und Antworten belegen: Sparsamer Flächenverbrauch und Schutz des Bodens sind ein hohes Gut, gerade auch für uns in Brandenburg. Sie sind ein wichtiges Element der nachhaltigen Entwicklung.
Ich werde Ihnen jetzt nicht die Antwort auf die Große Anfrage vorlesen, sondern auf einige Widersprüche, auch in Ihren Wahlkreisen und den Ansprüchen hinweisen. Zu den Grünen gleich zum Anfang: Konkretes Handeln ist besser als Bürokratieaufbau. Das brauchen wir wirklich nicht. Ich bedanke mich auch bei den Fraktionen, die das so gesehen haben.
Bodenschutz und Sanierung sind ein wichtiges strategisches Thema, und das wird noch Jahrzehnte dauern. Es wird noch Jahrzehnte dauern, was die Altlastensanierung aus Industriezeiten des vorigen Jahrhunderts betrifft. Militärische Altlasten kommen dazu. Ich möchte auf Anlage 6 verweisen. Dort werden Maßnahmen der Bodensanierung und Grundwassersanierung genannt. Das ist eine gemeinsame Aufgabe. Dafür gibt es entsprechende Unterstützung des Bundes, denn das können die Länder nicht allein leisten. Brandenburg ist Industrieland und soll dies auch bleiben, und ich möchte eines sagen: Deutschland hat sehr hohe Umweltgesetze, und das ist gut so. Diese müssen natürlich auch entsprechend eingehalten werden.
Nun verstehe ich die Grünen überhaupt nicht mehr, aber das muss ich auch nicht, das ist nicht meine Aufgabe. Bei der Anmeldung des Bundesverkehrswegeplanes habe ich statt ca. 230 Maßnahmen ca. 85 angemeldet. Ich habe aber dafür nicht immer nur Lob bekommen, insbesondere bei denen nicht, wo ich nicht angemeldet habe. Ich halte das strategisch aus mehreren Gründen für richtig. Zunächst einmal muss man prüfen, ob es
notwendig ist. Wir haben im Verkehrsausschuss darüber debattiert und hatten in weiten Teilen Konsens. Es muss finanzierbar sein und hat auch mit Flächenverbrauch zu tun, und - das wird die Grünen jetzt besonders schmerzen - mich hat der BUND dafür gelobt. Für die Anmeldung des Bundesverkehrswegeplanes wurden nur wenige Länder gelobt, aber eben auch Brandenburg.
Ich werde ein Beispiel nennen: die Bundesstraße 169 - wichtig für die Erschließung von Elbe-Elster. Ich habe eine Entscheidung getroffen, dass sie nicht durchgängig 2 + 1 ausgebaut wird, also mit Überholstreifen, aber kein durchgängiger 2 + 1Ausbau. Das hat mit Flächenverbrauch, aber auch mit Umsetzbarkeit zu tun. Herr Bischoff schaut ebenfalls ganz interessiert.
- Ja, immer. - Wir haben ein ähnliches Beispiel, was die Bundesstraße 198 in der Uckermark betrifft. Es gab ein Treffen, auch mit Vertretern des Bundes, und wir haben die Überholbereiche auf zwei reduziert. Die IHK hat auch nicht nur gejubelt, dass wir das getan haben. Es hat aber auch mit Flächenverbrauch und dem Einsatz von Steuermitteln zu tun.
- Das ist so, Herr Genilke: Wenn wir die B 169 durchgängig 2 + 1 ausbauen, dann bedeutet das einen höheren Flächenverbrauch, das ist doch wohl logisch. Der Bund wird uns das ohnehin nicht genehmigen, das haben wir am Beispiel Uckermark gemerkt. Ich will aber auch dazu stehen, dass entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Ich habe jetzt zum Glück den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Thyrow. Das ist die B 101, und sie ist in weiten Teilen schon vierstreifig ausgebaut. Deshalb ist es wichtig, dass Thyrow auch entsprechend umgesetzt wird - ein wichtiger Lückenschluss. Thyrow bedeutet aber: 16 Hektar Flächenverbrauch, das sind ca. 32 Fußballfelder. Das muss uns bewusst sein. Aber ich halte die Maßnahme weiterhin für wichtig.
Zur Landwirtschaft: Ich werde weiterhin um jeden Hektar landwirtschaftlicher Fläche kämpfen. Wir haben 1,3 Millionen Hektar landwirtschaftliche Fläche, davon 1 Million Hektar Ackerland und 300 000 Hektar Grünland. Dass wir bei der Landwirtschaft auf einem guten Weg sind, hat mir das Amt für Statistik bestätigt. Von 2010 zu 2014 ist die Beschäftigtenzahl in der Landwirtschaft um 8 % gestiegen. Es ist ein hohes Gut, was die Landwirtschaft und die landwirtschaftliche Fläche für die entsprechende Absicherung für den ländlichen Raum betrifft.
Zum Rückbau: Ich habe festgelegt, dass weitere Städte, auch kleine, in das Rückbauprogramm aufgenommen werden. Damit sind wir wieder bei der Statistik. Beispielsweise wurden in Schwedt und Eisenhüttenstadt ganze Stadtteile rückgebaut - eine richtige Entscheidung. Diese sind statistisch weiterhin Siedlungsfläche. Die Statistik interessiert mich nicht, sondern das
konkrete Handeln. Deshalb kann ich nur alle aufrufen, an die Inanspruchnahme von Flächen mit Fingerspitzengefühl heranzugehen und das Notwendige zu tun, aber auch das Überflüssige sein zu lassen, denn Flächenverbrauch ist auch Verbrauch von Entwicklungsmöglichkeiten, und diese müssen wir uns weiterhin offenhalten.
Ich denke, wir sind in Brandenburg diesbezüglich auf einem guten Weg. Wir machen Politik mit Fingerspitzengefühl und gestalten Zukunft für die Menschen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Das Wort könnte für zwei Minuten noch einmal an Herrn Abgeordneten Jungclaus gehen. - Er möchte diese Zeit nutzen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Vogelsänger, ich sehe das schon ein wenig anders. Ich habe wahrgenommen, dass zum einen das Thema Flächenverbrauch bei allen Abgeordneten mit dem nötigen Ernst und der nötigen Bedeutung gesehen wird und die meisten Fraktionen hier zumindest Handlungsbedarf sehen.
Ich frage mich nur, warum wir diesen Handlungsbedarf nicht auch nutzen und den Antrag, wie wir ihn gestellt haben, verabschieden. Nötig ist er, das zeigen die Ausführungen zum Beispiel des Kollegen Dombrowski, der skurrilerweise die erneuerbaren Energien zum Großteil für den Flächenverbrauch verantwortlich macht und beispielsweise in der Lieberoser Heide von 4 000 Hektar sprach. Es ging dort um 650 Hektar. Das sind 650 zu viel, darin gebe ich Ihnen Recht.
Dankenswerterweise hat Kollege Luthardt noch einmal an die Diskussion, die wir im Ausschuss bezüglich des Flächennutzungskonzeptes im Land hatten, erinnert. Damals gab es unter allen Abgeordneten, als es um diese 650 Hektar in der Lieberoser Heide ging, einen Riesenaufschrei und alle sagten: Hier müssen wir etwas tun! Am Ende ist ein ziemlich kleinteiliger Landwirtschaftsantrag herausgekommen.
Die heutige Diskussion hat mir gezeigt, dass die Wurzel allen Übels ist, dass wir schlichtweg keine Zahlen haben. Dem soll unser Antrag dienen. Wir brauchen die Zahlen.
Zu dem Argument, verehrte Kollegin Frau Hackenschmidt, dass wir das den Abgeordneten der nächsten Legislaturperiode überlassen könnten, sage ich: Wenn wir, die wir hier sitzen, Handlungsbedarf sehen, können wir uns nicht wegschleichen und sagen: Das überlassen wir den nachfolgenden Abgeordneten. - Die Menschen in Brandenburg haben ein Recht darauf, dass wir hier bis zum letzten Tag arbeiten. Deshalb möchte ich noch einmal ganz herzlich für den Antrag und seine Annahme werben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Ich beende die Aussprache. Damit ist die Antwort der Landesregierung auf die
Ich komme zur Abstimmung. Es liegt vor der Entschließungsantrag in Drucksache 5/9194, Neudruck, eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Nachhaltiges Flächenmanagement - Datenbasis verbessern und Flächenverbrauch in Brandenburg deutlich reduzieren“. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? -