Michael Jungclaus

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Eigentum verpflichtet - normalerweise. Der Schwedische Staatskonzern hat sich jedoch dieser Pflicht 2012 entzogen, indem er die deutsche Konzerntochter zwar nicht verkaufte, sie aber weisungsunabhängig machte. Damit haftet bei einer
Zahlungsunfähigkeit des deutschen Tochterunternehmens, einer GmbH, der Eigentümer nur noch in Höhe des Eigenkapitals und danach der deutsche Steuerzahler. Was für die gefährliche und teure Entsorgung der von Vattenfall betriebenen Atomkraftwerke in Deutschland gilt, trifft auch auf den Braunkohletagebau in der Lausitz zu: Wenn die Kosten zur Beseitigung von Umweltschäden aus dem Braunkohletagebau aus dem Ruder laufen und die deutsche Tochter von Vattenfall zahlungsunfähig ist, haftet der deutsche Steuerzahler.
Eine Insolvenz der deutschen Tochter und den damit verbundenen Imageschaden des Vattenfall-Konzerns möchte der momentane Eigentümer dennoch unbedingt vermeiden. Um sich der erheblichen Risiken, die mit der Ausbeutung der Braunkohle verbunden sind, zu entledigen, erwägt Vattenfall einen Verkauf der deutschen Braunkohlesparte.
Da kann es dem Konzern nicht ungelegen gekommen sein, dass sich mit dem Beschluss der Landesregierung zur Erschließung des Tagebaus Welzow Süd II der Wert der Braunkohlesparte auf einen Schlag kräftig erhöhte. Dies bestätigt auch ein Bericht des „rbb“, der feststellt: „Vattenfall geht es wohl vor allem um die langfristigen Ertragsaussichten der BergbauSparte, um einen möglichen Verkaufspreis in die Höhe zu treiben. [...] Auch Umweltministerin Tack ließ am Montag durchblicken, dass mögliche Kaufinteressenten schon Interesse an einer Übernahme bekundet hätten.“
Ich frage die Landesregierung: In welcher Form sind ihr mögliche Interessenten der Braunkohlesparte von Vattenfall bekannt geworden?
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Verehrte Gäste! Zunächst möchte auch ich der CDU für ihre Große Anfrage danken, bringt sie doch neben diversen interessanten Zahlen und Fakten auch allerlei spannende Aussagen hervor. Ich zitiere:
„Wie kann Brandenburg die Erschließung konventioneller und unkonventioneller Energiequellen … optimal nutzen, um stabilere Energiepreise zu erreichen?“
So lautete beispielsweise die Frage 108. Die Antwort der Landesregierung hierzu lautet:
„Die energetische Nutzung der Braunkohle erfolgt im Land Brandenburg in modernen Kraftwerken zur Stromund Wärmeerzeugung oder veredelt als Brikett, Wirbelschichtkohle und Braunkohlestaub.“
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen moderne Braunkohlekraftwerke! Man kann sich ja trefflich darüber streiten, ob abgeschriebene Dreckschleudern in der Lausitz nun billig sind oder uns später teuer zu stehen kommen. Doch wer eines der schmutzigsten Kraftwerke Europas, das teilweise 38 Jahre alte Jänschwalde, als modern bezeichnet, dem ist nun wirklich nicht mehr zu helfen!
Insgesamt vermitteln die Antworten der Landesregierung einen recht unentschlossenen Eindruck von der aktuellen Energiepolitik in Brandenburg. Sie bezweifelt einerseits die Notwendigkeit von Grundlastkraftwerken in der Zukunft, will aber dennoch an Braunkohlekraftwerken festhalten. Diese haben bislang jedoch noch keinen einzigen Nachweis erbracht, dass sie auch als flexible Kraftwerke betrieben werden können. Genau diese energiepolitische Unentschlossenheit prägte Brandenburg während der letzten fünf Jahre auch bei der Ausweisung von neuen Windkrafteignungsgebieten. Die Regionalen Planungsgemeinschaften konnten bislang nicht einen einzigen Regionalplan fertig überarbeitet rechtskräftig verabschieden. Unsere Fraktion musste die Landesregierung erst mit der Nase darauf stoßen, dass den Planungsgemeinschaften Geld fehlt.
Immerhin wurde unser Änderungsantrag hierzu in Höhe von 500 000 Euro dann angenommen. Das ist gut so, denn frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung lässt sich nicht ohne ausreichende finanzielle Mittel umsetzen.
Auf dem Papier ist die Akzeptanz ein scheinbar wichtiges Anliegen der Landesregierung; dies wird auch in der Antwort auf die Große Anfrage hervorgehoben. In der Realität lässt sich dies den Anwohnern eines Windparks aber nur schwer vermitteln - besonders dann, wenn die Landesregierung verkünden muss, dass die klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen Brandenburgs Jahr für Jahr weiter ansteigen, obwohl deren Reduktion ein wichtiges Argument für den Bau von Windenergieanlagen ist. Da kann dann auch ich teilweise die Windkraftgegner verstehen, die sich fragen: Wozu denn das Ganze?
Doch glücklicherweise gibt es nicht nur Schatten, sondern auch Licht. Wir begrüßen ausdrücklich die Bemühungen der Landesregierung, dass sich in Brandenburg vermehrt Unternehmen sowie Forschungsstätten für Speicher- und Netztechnologie ansiedeln. Es ist ein Fortschritt, dass sich auch Vattenfall an einigen dieser Projekte beteiligt. Ein klein wenig Hoffnung besteht also, dass zukünftig nicht mehr in Sackgassentechnologien wie Kohlevortrocknung oder CCS investiert wird, sondern in nachhaltige Zukunftstechnologien wie Batteriespeicher, moderne Netze oder erneuerbare Energien.
Auch erfreulich ist, dass in Brandenburg immer mehr Strom je Windkraftanlage erzeugt wird. Die Erzeugungszahlen zeigen, dass der durchschnittliche Ertrag pro Megawatt installierter Leistung innerhalb von zehn Jahren um 35 % gestiegen ist und
der durchschnittliche Ertrag pro Anlage sogar um fast 80 %. Man kann davon ausgehen, dass die modernsten Anlagen noch erheblich größere Sprünge der Effizienz- und Ertragssteigerungen gemacht haben. Photovoltaik ist ebenfalls günstiger und besser geworden. Dadurch konnten die Kosten der erneuerbaren Energien auf breiter Front sinken. Windenergieanlagen und Freiflächen-Solaranlagen bekommen inzwischen weniger als 10 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Sie werden damit mehr und mehr für den Eigenverbrauch interessant, da sie Haushalten und Unternehmen Strom für ein Drittel der normalen Kosten liefern würden. Es ist ein echter Standortvorteil, dass Solarstrom in Brandenburg sogar billiger ist als im sonnigen Frankreich, weil Technik und Installation hier wegen des vielfältigen Angebots extrem knapp kalkuliert werden müssen.
Es ist gut, dass die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg mit ihren Unternehmungen und Investitionen die dezentrale Energiewende unermüdlich vorantreiben. Erneuerbare Energien sind ein Erfolgsmodell und Brandenburg kann weiter ganz oben in der ersten Liga mitspielen. Dazu muss die Landesregierung aber zunächst das verspielte Vertrauen zurückerobern und die Planungen vor allem darauf ausrichten, dass die keinesfalls so modernen Braunkohlekraftwerke bis 2030 schrittweise stillgelegt werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Verehrte Gäste! Zunächst einmal auch hier vielen Dank an die Landesregierung für die Beantwortung unserer Großen Anfrage, auch wenn uns der Umfang der Antworten schon ein wenig enttäuscht hat, anders als bei der Beantwortung der energiepolitischen Anfrage, insbesondere nachdem der Sprecher des Agrarministeriums die Antwort in der Presse als ein Highlight des heutigen Plenums ankündigte und vom Umfang einer Doktorarbeit sprach. Ich kann nur hoffen, dass hier im Saal niemand auf diese Art und Weise zu einem Doktortitel gekommen ist. Man weiß, wie so etwas endet.
Keine Daten, keine Ziele, kein Interesse, so könnte das Resümee auf die Antwort der Landesregierung lauten. Einige wenige Antworten geben einen einigermaßen guten Überblick - wir wollen ja nicht alles schlechtreden. Etliche Fragen wurden aber schlichtweg nicht ordentlich beantwortet. Auch was die mangelnde abteilungs- und ministeriumsübergreifende Zusammenarbeit angeht, lässt die Antwort auf die Große Anfrage tief blicken.
Ich komme nun zu den Inhalten; denn es gibt genug Gründe, sich intensiv mit dieser Thematik zu befassen.
Acht Fußballfelder, so viel Fläche wird täglich in Brandenburg für Siedlungs- und Verkehrsflächen neu in Anspruch genom
men, wenn man den Durchschnittswert in den letzten fünf Jahren betrachtet.
Ich möchte an dieser Stelle aber noch hervorheben, dass die Flächeninanspruchnahme nicht mit der Flächenversiegelung gleichzusetzen ist. Glücklicherweise wird ja nicht alles gleich unter dem Asphalt begraben. Dennoch geht die Flächeninanspruchnahme für Verkehrs- und Siedlungsprojekte zulasten anderer Nutzungen. Ich erinnere an die meiner Empfindung nach recht unseriöse Flächenfraßkampagne des Landesbauernverbandes vor zwei Jahren, der meinte festzustellen, ausgerechnet Ausgleichsmaßnahmen wären schuld am Flächenverbrauch.
Vor allem angesichts sinkender Bevölkerungszahlen sind acht Fußballfelder am Tag zu viel und Anlass genug, sich über weitere Maßnahmen zur Reduzierung Gedanken zu machen. Die Zahlen der letzten zwei, drei Jahre zeigen zwar einen sinkenden Trend. Vom Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 bundesweit von 80 auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren - in Brandenburg entspricht das ungefähr 1,3 Hektar am Tag -, sind wir aber noch ein erhebliches Stück entfernt.
Es ist daher beachtenswert, dass die Landesregierung keine landeseigenen Ziele definiert. Sie finden weder in der erst kürzlich verabschiedeten landeseigenen Nachhaltigkeitsstrategie ein konkretes Ziel - das Wort „Flächenverbrauch“ kommt darin genau einmal vor -, noch wurde die Antwort auf unsere Große Anfrage dazu genutzt, dies nachzuholen.
Wenn die Landesregierung dann auch noch schreibt, die Begrenzung auf 85 Neubauprojekte im Bundesverkehrswegeplan sei ein Beitrag zum schonenden Umgang mit der Ressource Boden, dann ist anscheinend zumindest im Verkehrsministerium Hopfen und Malz verloren.
Über die Braunkohle als Flächenvernichter werden wir heute noch unter Tagesordnungspunkt 8 diskutieren.
Mit unserem Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung auf, sich den Zielwert für den Flächenverbrauch im Jahr 2020 von 1,3 Hektar pro Tag zu eigen zu machen. Meiner Auffassung nach sollte langfristig bei einem fortdauernden Bevölkerungsrückgang in Brandenburg aber auch ein Nettonullverbrauch möglich sein.
Böden sind ein wertvolles und seltenes Gut. Bodenneubildung ist ein extrem langsamer Prozess. In der Funktion des Bodens als Lebensraum, als Nahrungs- und Wirtschaftsgrundlage sowie als Filter- und Pufferelement sollte es in unser aller Interesse sein, schonend mit dieser wichtigen Ressource umzugehen.
Uns ist bewusst, dass die kommunalen Planungsträger ganz entscheidende Akteure bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs sind. Deshalb fordern wir, das Landesziel von 1,3 Hektar auf Landkreise und kreisfreie Städte, auf die kommunale Ebene herunterzubrechen und gemeinsam Maßnahmen und Strategien zu entwickeln.
Andere Bundesländer haben sich schon weitaus intensivere Gedanken gemacht. In Nordrhein-Westfalen, sicherlich mit einer etwas anderen Ausgangsbedingung, wurde bereits im Jahr 2006 von der Landesregierung die sogenannte Allianz für die Fläche gegründet. Dort wurde ein intensiver Dialog mit
relevanten Akteuren über die Reduzierung des Flächenverbrauchs angestrebt. Städte und Gemeinden werden dort unterstützt, ein kommunales Flächenmanagementsystem auf die Beine zu stellen. Es werden Kosten-Nutzen-Modelle zur Verfügung gestellt und zahlreiche Workshops und Veranstaltungen angeboten.
Auch in Niedersachsen wurde von der Landesregierung ein Arbeitskreis Flächenverbrauch und Bodenschutz gegründet. Durch diesen wurden Daten und Fakten zusammengetragen und Handlungsempfehlungen ausgearbeitet. Ein 40-seitiger Abschlussbericht mit verschiedenen Maßnahmenvorschlägen liegt vor. Auf all diese Erfahrungen sollte und kann Brandenburg aufbauen. Damit leite ich zum Thema Daten und Fakten über.
Wie die Antwort auf unsere Große Anfrage zeigt, klaffen noch etliche große Lücken. Brandenburg verfügt über keinerlei Statistiken, welche die Landnutzungsänderungen erfassen. Durch welche Nutzung beispielsweise landwirtschaftliche Flächen verloren gehen, ist schlichtweg nicht bekannt. Es lässt sich zwar vermuten, dass die Siedlungs- und Verkehrsflächen einen maßgeblichen Anteil daran haben, genaue Aussagen sind nach Angaben der Landesregierung jedoch nicht möglich. Genauso wenig ist es der Landesregierung möglich zu sagen, in welchem Umfang Böden im Land versiegelt werden oder in welchem Umfang Entsiedlungspotenziale existieren. Die gibt es durchaus.
Wir fordern Sie mit unserem Entschließungsantrag auf, diese Datenlücke zu schließen. Nur mit einer guten Datengrundlage lässt sich vernünftig planen. Eine Forderung, die sich daran anschließt, ist die Erfassung der Baulücken und Brachflächen in einem entsprechenden Kataster durch die Kommunen. Das sollte flächendeckend stattfinden und dazu beitragen, der Innenentwicklung Schub zu verleihen und Baumaßnahmen auf der grünen Wiese weitgehend zu minimieren.
Wenn es um konkrete Maßnahmen geht, dann lohnt auch ein Blick in die Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes. In unserer Großen Anfrage haben wir mehrere Maßnahmenvorschläge aufgegriffen und die Landesregierung um ihre Bewertung gebeten. Doch auch hier Fehlanzeige.
An einer Stelle wird darauf verwiesen, dass die vorhandenen Instrumente ausreichen, an anderer Stelle werden keine Möglichkeiten gesehen, neue Instrumente einzuführen. Wie die Landesregierung zu diesem Urteil kommt, wird nicht begründet.
Da wir uns mit derartigen Pauschalantworten nicht zufrieden geben, fordern wir Sie mit unserem Entschließungsantrag auf, uns die Vor- und Nachteile der Maßnahmenvorschläge detailliert und mit der entsprechenden Begründung darzulegen.
Zum zweiten Teil der Großen Anfrage. Wir haben zunächst den Umfang der Bodenuntersuchungen im Land abgefragt. Dabei kam heraus, dass Brandenburg über 32 - an anderer Stelle wird die Zahl 33 genannt; soviel zum Thema Doktorarbeit - Bodendauerbeobachtungsflächen in landwirtschaftlich genutzten Bereichen verfügt, auf denen physikalische, chemische und biologische Parameter regelmäßig untersucht werden. Bezogen auf die Dichte des Flächennetzes gibt es nur noch wenige Bundesländer, die noch schlechter als Brandenburg ausgestattet sind.
Überhaupt nicht erwähnt wurden die Dauerbeobachtungsflächen der forstlichen Umweltkontrolle, die sogenannten Level-II-Standorte.
Ich gehe davon aus, dass die Landesforst die Untersuchungen nicht eingestellt hat und das nur der lustlosen Beantwortung geschuldet ist. Andernfalls wäre das ein Grund mehr, den Umfang der Bodenbeobachtung im Land deutlich auszudehnen, um den Zustand und die Entwicklung unserer Böden vernünftig beurteilen zu können.
Offensichtlich wurden unsere Fragen zur Entwicklung des Bodenzustands leider nur durch die Brille der Landwirtschaft betrachtet. So gibt es nach Auskunft der Landesregierung keinen Hinweis auf eine Versauerung von Böden. Auch beim Thema Nährstoffbelastung lautet die Antwort:
„Aufgrund der nachstehenden Analysen geht die Landesregierung davon aus, dass es keine Nährstoffbelastung Brandenburger Böden gibt.“
Das ist wirklich ein Knaller. Selbst den eigenen Waldzustandsbericht aus dem Jahr 2011 scheint das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nicht zu kennen. Darin finden sich genau gegenteilige Aussagen. Die Stickstoffeinträge in den Brandenburger Wäldern liegen weiter über den kritischen Eintragsraten. Hiermit wird der Bodenversauerung weiter Vorschub geleistet, aber von versauerten und nährstoffbelasteten Böden, verursacht durch die industrielle Landwirtschaft, will das Agrarministerium schlichtweg nichts wissen.
Zusammenfassend kann man sagen: Ihre Antwort erfüllt am Ende wenigstens einen Zweck: Sie ist das beste Argument dafür, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Vogelsänger, ich sehe das schon ein wenig anders. Ich habe wahrgenommen, dass zum einen das Thema Flächenverbrauch bei allen Abgeordneten mit dem nötigen Ernst und der nötigen Bedeutung gesehen wird und die meisten Fraktionen hier zumindest Handlungsbedarf sehen.
Ich frage mich nur, warum wir diesen Handlungsbedarf nicht auch nutzen und den Antrag, wie wir ihn gestellt haben, verabschieden. Nötig ist er, das zeigen die Ausführungen zum Beispiel des Kollegen Dombrowski, der skurrilerweise die erneuerbaren Energien zum Großteil für den Flächenverbrauch verantwortlich macht und beispielsweise in der Lieberoser Heide von 4 000 Hektar sprach. Es ging dort um 650 Hektar. Das sind 650 zu viel, darin gebe ich Ihnen Recht.
Dankenswerterweise hat Kollege Luthardt noch einmal an die Diskussion, die wir im Ausschuss bezüglich des Flächennutzungskonzeptes im Land hatten, erinnert. Damals gab es unter allen Abgeordneten, als es um diese 650 Hektar in der Lieberoser Heide ging, einen Riesenaufschrei und alle sagten: Hier müssen wir etwas tun! Am Ende ist ein ziemlich kleinteiliger Landwirtschaftsantrag herausgekommen.
Die heutige Diskussion hat mir gezeigt, dass die Wurzel allen Übels ist, dass wir schlichtweg keine Zahlen haben. Dem soll unser Antrag dienen. Wir brauchen die Zahlen.
Zu dem Argument, verehrte Kollegin Frau Hackenschmidt, dass wir das den Abgeordneten der nächsten Legislaturperiode überlassen könnten, sage ich: Wenn wir, die wir hier sitzen, Handlungsbedarf sehen, können wir uns nicht wegschleichen und sagen: Das überlassen wir den nachfolgenden Abgeordneten. - Die Menschen in Brandenburg haben ein Recht darauf, dass wir hier bis zum letzten Tag arbeiten. Deshalb möchte ich noch einmal ganz herzlich für den Antrag und seine Annahme werben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie mich korrekt angekündigt haben als „Abgeordneter Jungclaus“. Ich erinnere mich an die letztjährige Debatte, da wurde „Minister Jungclaus“ vorgegriffen.
Ein Petitionsministerium stand ja, glaube ich, auch einmal zur Diskussion.
Das Petitionsrecht - wir haben es gehört - ist ein verfassungsrechtlich verankertes Recht. Es gibt jedem das Recht, sich an die zuständigen Stellen und Volksvertretungen zu wenden. Es ist nicht an Staatsbürgerschaft, Volljährigkeit oder Geschäftsfähigkeit gebunden, und das ist, denke ich, auch richtig so. Die Zahlen, wie oft wir getagt und mit wie vielen Petitionen wir uns befasst haben, haben wir gehört. Insgesamt waren es pro Monat, glaube ich, über 60 Petitionen, in der gesamten Wahlperiode über 4 000. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger nutzen ihr verfassungsrechtlich verankertes Grundrecht, sich mit Anregungen, Kritik und Beschwerden an den Petitionsausschuss zu wenden, ungebrochen stark. Damit liegt Brandenburg ähnlich wie die anderen neuen Bundesländer deutlich vor den Altbundesländern.
Das kann man natürlich auf zweierlei Weise interpretieren. Zum einen kann man es negativ sehen und sagen: Es gibt immer mehr zu kritisieren, die Gerichte sind in ihren Urteilen ungerecht, der Landtag, die Landesregierung betreiben keine gute Politik. - Häufig weisen uns die Petenten auf handwerklich schlechtgemachte Gesetze, Gesetzeslücken und Missverständnisse hin. Dies sollte uns allen Mahnung sein, zukünftig noch besser und gewissenhafter zu arbeiten. Im positiven Sinne kann man aber auch sagen, dass wir immer mehr mündige Bürgerinnen und Bürger haben, die das hohe Gut des Petitionsrechts nutzen, um Missstände und Fehlverhalten aufzuzeigen.
Ich persönlich habe, auch wenn die jeweiligen Ausschussvorbereitungen mitunter sehr zeitintensiv waren, immer sehr gern im Petitionsausschuss gearbeitet und bin der Auffassung, dass die gestiegene Zahl an Petitionen auch Ausdruck eines gewachsenen Demokratieverständnisses in unserem Land ist.
In wohl keinem anderen Ausschuss ist man näher an der Lebenswirklichkeit der Menschen. Und zu einer lebendigen Demokratie gehört es eben auch, dass wir uns als Abgeordnete Kritik und Beschwerden stellen und Abhilfe zu schaffen versuchen.
Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann natürlich nicht immer gelingen. Es gibt eben Höhen und Tiefen. Besonders tief im Gedächtnis bleiben mir die persönlichen, menschlichen Schicksale, mit denen ich im Petitionsausschuss befasst war, ganz besonders diejenigen, wo mir mein Bauchgefühl und meine Rechtsauffassung sagten, der Petent ist mit seinem Anliegen absolut im Recht, wir aber aufgrund der Rechtslage dennoch eine abschlägige Antwort erteilen mussten.
Nichtsdestotrotz möchte ich die Brandenburgerinnen und Brandenburger weiterhin dazu ermutigen, ihr verfassungsmäßiges Recht wahrzunehmen und Missstände und Fehlverhalten aufzuzeigen. Es ist im wahrsten Sinne des Wortes ihr gutes Recht und ein wichtiger Teil unserer Demokratie.
Ich musste bei der Rede des Kollegen Wichmann schon ein wenig grinsen, als er sagte, dass er sich freiwillig für den Petitionsausschuss gemeldet habe. Ich hoffe, dass auch die anderen Kollegen im Petitionsausschuss nicht zwangsverpflichtet waren. Mir hat die Arbeit im Petitionsausschuss jedenfalls immer Spaß gemacht. Es ist der Ort, wo man sich mit den konkreten Lebensumständen der Menschen in unserem Land auseinandersetzen kann. In keinem anderen Ausschuss bekommt man als Abgeordneter die Stimmung im Land, die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger so direkt und ungefiltert mit.
Deshalb auch von meiner Seite einen herzlichen Dank an die Kollegen - es herrschte immer eine sehr kollegiale Atmosphäre - und natürlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre nicht immer ganz einfache Arbeit, vor allen Dingen dann, wenn den Abgeordneten kurz vor der Ausschusssitzung einfiel, dass sie noch ganz grundsätzliche Fragen zu Petitionen haben.
Der Blick in die oftmals raue Wirklichkeit hilft, die Bodenhaftung nicht zu verlieren, und sorgt zugleich dafür, dass unabhängig von Parteizugehörigkeit oder fachpolitischer Ausrichtung die Lebensverhältnisse in unserer Gesellschaft kritisch reflektiert werden und - im besten Fall - das politische Handeln gelegentlich neu justiert wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Lieber Gast!
Der Titel des vorliegenden Antrags der CDU-Fraktion „Schnelle Verkehrsverbindungen aus allen Ober- und Mittelzentren nach Berlin“ stimmt ja erst einmal positiv. Wer kann da schon Nein sagen?
Von vielen der angesprochenen Orte im unmittelbaren Berliner Umland aus ist die Metropole per Regionalexpress bereits jetzt in 30 bis 40 Minuten erreichbar, in manchen Fällen, zum Beispiel Ludwigsfelde, Falkensee oder Bernau, auch deutlich schneller.
Wir unterstützen die Forderung, die Reisezeiten aus dem unmittelbaren Berliner Umland auf 30 Minuten zu begrenzen, durchaus. Das darf dann aber nicht dazu führen, manche Bahnhöfe abzuhängen, nur um die Reisezeit um ein oder zwei Minuten zu drücken.
Wenn wir den Blick auf die berlinfernen Regionen lenken, sehen wir: Da gibt es in der Tat an einigen Stellen Aufholbedarf. Und, lieber Kollege Genilke, Ihr Heimatort Finsterwalde führt da vermutlich die Negativliste der Mittelzentren an. Gut zwei Stunden braucht man mit der Bahn bis zum Berliner Hauptbahnhof. Und auch von Forst, Neuruppin oder Templin, um weitere Beispiele zu nennen, sind die Reisezeiten alles andere als konkurrenzfähig zum Auto. Das ist es ja letztendlich, was wir erreichen wollen: Wir wollen mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene bewegen.
Gerade für einige Städte im Süden unseres Landes ist die Erweiterung der Dresdner Bahn von großer Bedeutung. Und hier könnten Sie, Kollege Genilke, gern auf Bundesebene durchaus noch einmal Druck machen, damit die Tunnellösung in Lichtenrade tatsächlich kommt und das Projekt endlich zu einem guten Ende geführt wird.
Aber nicht nur hier sollten Sie Ihre Parteikontakte nutzen. Absolut wesentlich für die Zukunft des ÖPNV-Angebots in Brandenburg wird der Umfang der Regionalisierungsmittel sein, jedenfalls solange Kollege Vogelsänger das dann auch alles ordentlich weiterleitet.
Wenn Sie Taktverdichtung fordern - wir tun das übrigens auch -, dann richten Sie diese Forderung bitte auch gleich an Ihre Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene.
Was die schnelle Anbindung an Ober- und Mittelzentren sowie kapazitätserweiternde Maßnahmen angeht, können wir dem Antrag also durchaus zustimmen. Jetzt kommt allerdings das Aber. Es gibt einen Punkt in Ihrem Antrag, der uns etwas irritiert hat: die Forderung eines S-Bahn-Anschlusses von Stahnsdorf nach Teltow, der vorrangig voranzutreiben sei. Warum hat Stahnsdorf Vorrang? Was ist mit den vielen anderen Regionen, die ebenfalls auf eine Verbesserung des Angebots warten, die in Ihrem Antrag aber noch nicht einmal beim Namen genannt werden?
Ich nenne nur die Beispiele Falkensee - die zweitstärkste Relation in Brandenburg, wie uns gerade wieder im Ausschuss bestätigt wurde - oder Velten. Sie führen in Ihrem Antrag keinerlei Gründe auf, warum gerade Stahnsdorf Priorität 1 genießen soll. Wir haben ja schon Vermutungen gehört. Mit der Verengung Ihres Blickwinkels auf dieses eine Projekt tun wir uns daher etwas schwer.
An den standardisierten Bewertungen aus den 90er-Jahren, die für die S-Bahn-Option in Stahnsdorf zu einem negativen Ergebnis gekommen sind, hat sich sicherlich einiges geändert. Es ist aber auch nicht so, dass sich im Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs nichts zum Positiven entwickelt hätte. In der Region wurde bereits ein neues Busnetz eingeführt, welches gut auf die S-Bahn-Anschlüsse in Teltow, Zehlendorf oder Wannsee abgestimmt ist.
Die wichtigste Frage, die sich mir da stellt, ist: Was kann die SBahn zukünftig leisten, was der Bus nicht leisten kann? Wenn man sich schon regional auf Stahnsdorf fokussiert, dann sollte die Untersuchung sich nicht nur auf die S-Bahnhöfe versteifen, sondern ergebnisoffen auch Alternativen betrachten.
Wären Sie etwas objektiver an die Sache herangegangen und hätten auch andere Regionen, wo ebenfalls dringend Verbesserungen des Angebotes erreicht werden müssen, einbezogen, würden wir Ihrem Antrag zustimmen. In der vorliegenden Fassung werden wir uns enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Mit der vorliegenden Antwort haben wir schwarz auf weiß, was die meisten von uns lange geahnt haben: Die Politik von SPD und Linken ist, was die Straßen- und Radwegeinfrastruktur in Brandenburg angeht, weitgehend gescheitert - sei es bei der Sanierung oder dem Ausbau von Radwegen und Straßen, sei es bei der Instandhaltung von Brücken oder der personellen Ausstattung der Straßenbauverwaltung. Der Zustand des Verkehrsnetzes in Brandenburg ist alarmierend. Verantwortlich dafür ist vor allem die Politik dieser Landesregierung.
Die Hauptgründe für diese Misere sind eine falsche Haushaltsplanung und das Fehlen eines nachhaltigen Konzeptes. Viele marode Straßen in Brandenburg ließen sich schon durch eine konsequentere Umsetzung des Grundsatzes „Sanierung statt Neubau“ instand setzen.
Die schrumpfenden Landeshaushaltsmittel für den Straßenbau führen zu einem zunehmenden Verschleiß unserer Infrastruktur. Allein die Mittel für Erhalt, Umbau und Ausbau von Landesstraßen wurden von 80,1 Millionen Euro im Jahr 2009 auf 12,2 Millionen Euro im Jahr 2014 gesenkt.
Und: Neue Straßen kosten nicht nur wegen Planung und Bau, sondern sie bürden dem Landeshaushalt auch langfristig zu
sätzliche Kosten auf. Wir brauchen daher eine noch stärkere Umverteilung der Landesmittel von Planung und Neubau in Richtung Erhalt der vorhandenen Landesstraßen.
Das Land Brandenburg benötigt ein nachhaltiges Konzept für die Instandhaltung unserer Landesstraßen. Es bedarf nicht nur mehr Transparenz hinsichtlich der Entwicklung des Wertbestandes, sondern auch neuer Wege für eine auskömmliche Finanzierung. Da Lkws die Straßen zigtausend Mal so stark schädigen wie Pkws, müssen vor allem Maßnahmen zur Lenkung des Lkw-Verkehrs geprüft und eine stärkere Nutzerfinanzierung angestrebt werden.
Bedenklich ist auch der Ausbau des Radwegenetzes, das nach wie vor reichlich Lücken aufweist. Die Kürzungen der Mittel für den Radwegeausbau von 8,6 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 2,3 Millionen Euro in diesem Jahr sind daher absolut nicht nachvollziehbar. Noch im Jahr 2010 wollte die Landesregierung die Situation des Radverkehrs verbessern. Doch der RotRot-Stift streicht die Mittel für Neubau und Instandhaltung von Radwegen für 2014 auf fast ein Viertel zusammen.
Die Prioritätensetzung des Infrastrukturministeriums wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass für 2013/2014 insgesamt nur drei weitere Radwegebaumaßnahmen vorgesehen sind, und das mit einem finanziellen Volumen von 1,6 Millionen Euro. Radwege finden sich bei dieser Landesregierung unter „ferner liefen“. Dem Radverkehr muss aber höhere Priorität in der Verkehrspolitik eingeräumt werden, da er als Bestandteil einer nachhaltigen Verkehrspolitik umweltverträgliche Nahmobilität, Ressourcenschonung und touristische Wertschöpfung kombiniert. Zudem tragen gut ausgebaute Radwege wesentlich zur Schulwegesicherung bei; das ist relevant, wenn es um die Verkehrssicherheit geht, auf die wir unter dem nächsten Tagesordnungspunkt noch ausführlich zu sprechen kommen.
Neben finanziellen Mitteln mangelt es beim Radwegebau an der nötigen Transparenz. Dass die Landesregierung zum Zustand der Radwege keine Auskunft geben kann, ist bezeichnend. Ich frage mich, wie der Minister ohne Kenntnis der Zustände von Radwegen diese planvoll sanieren bzw. ausbauen oder neu bauen will.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion sieht die Prioritäten, was die Straßen- und Radwegeinfrastruktur in Brandenburg angeht, vor allem in der Erhaltung des vorhandenen Straßennetzes und im Ausbau des Radwegenetzes. Um diesbezüglich mehr Transparenz herzustellen, fordern wir nicht zum ersten Mal -, Straßen- und Radwege in getrennten Haushaltstiteln statt wie bisher in einem auszuweisen. Zudem sind wir dafür, den Werteverzehr der brandenburgischen Infrastruktur kontinuierlich und transparent bilanziell zu erfassen, wie dies für Kommunen im Rahmen der Doppik bereits selbstverständlich ist. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir in Brandenburg eine Verkehrspolitik ermöglichen, die auch den Ansprüchen der jüngst beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie gerecht wird.
Zu dem vorliegenden Entschließungsantrag der CDU-Fraktion noch folgende Anmerkung: Er enthält einige vernünftige, unterstützenswerte Forderungen, beispielsweise zur Berichtspflicht und zur Verbesserung der Personalsituation. Es werden aber auch unrealistische Finanzierungsforderungen erhoben, die man in dieser Höhe nicht unterstützen kann, zumal die Finanzierungsquellen im Dunkeln bleiben. Deswegen werden wir uns zu dem Antrag der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Brandenburg nimmt im Bundeslandvergleich nach wie vor keine rühmliche Stellung ein, wenn es um das Thema Verkehrssicherheit geht. Bei den Verkehrstoten sind wir weiterhin trauriger Spitzenreiter. Demnach muss Brandenburg weiter engagiert daran arbeiten, hier erhebliche Verbesserungen zu erzielen. Deshalb lohnt es sich selbstverständlich auch, dass wir hier im Landtag regelmäßig über dieses Thema debattieren. Im vorgelegten integrierten Verkehrssicherheitsprogramm zeigt die Landesregierung auf, dass sich die Zahl der Verkehrstoten innerhalb von zehn Jahren mehr als halbiert hat und sie ihr selbstgestecktes Ziel - 5 % weniger pro Jahr - erreicht hat. Doch 192 Tote im Jahr 2010 sind immer noch 192 zu viel. Ich denke, da sind wir uns alle einig.
Auch die Höhe der Verkehrsverletztenzahl lässt zu wünschen übrig. Sie konnte nicht so stark gesenkt werden, wie sie es sich vorgenommen haben. Es gibt also weiterhin viel zu tun. Im Verkehrssicherheitsprogramm mit dem Zielhorizont 2024 schlagen Sie eine Fülle von durchaus sinnvollen Maßnahmen vor von Aufklärungsarbeit über Projekte für Fahranfänger bis hin zu Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Straßeninfrastruktur. Rein vom Programm her wären wir hier gut aufgestellt und es würde zu einer weiteren deutlichen Senkung der Verkehrsunfälle kommen. Insbesondere bei der öffentlichen Wahrnehmung der Problematik gibt es aber aus meiner Sicht noch einiges zu tun. Hier würde ich mich freuen, wenn noch stärker neue Wege und vor allem auch neue Medien ausreichend genutzt werden würden.
Ein Programm allein reicht aber nicht aus. Nun kommt es auf die Umsetzung an, auf eine gute Organisation und eine selbstkritische Beobachtung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Gerade dieser Punkt ist im Verkehrssicherheitsprogramm leider etwas zu kurz gekommen - der kritische Blick in die Vergangenheit mit Blick auf die bisherigen Maßnahmen. Vor allem aber brauchen wir eine solide Finanzierung für diese Maßnahmen. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall, und deshalb werden wir auch beim nächsten Haushalt besonders auf diesen Punkt achten.
Der Antrag der CDU - das haben schon einige Vorredner gesagt - hat sich ebenfalls aus unserer Sicht erledigt, da die Punkte weitestgehend im vorliegenden Verkehrssicherheitsprogramm auftauchen. Im Ausschuss gab es hierzu zwei Beschlussvorlagen, nämlich eine von SPD und Linken sowie eine von der CDU, die über den rot-roten Vorschlag hinausging. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, der ersten Fassung Ihrer Beschlussvorlage hätten wir durchaus noch zustimmen können. Ihren zusätzlichen Punkt, das Engagement der ehrenamtlich tätigen Akteure wie das Forum Verkehrssicherheit oder die Arbeit der Landesverkehrswacht auch zukünftig finanziell zu unterstützen, begrüßen wird ausdrücklich. Mit der vorliegenden aktuellen Fassung jedoch, primär auf den Ausbau der Stra
ßeninfrastruktur zu setzen und dies beispielsweise grundsätzlich immer vor Tempolimit zu stellen, damit können wir uns dann doch nicht anfreunden, sind wir doch schon mit dem Erhalt der bestehenden Infrastruktur überfordert. Ich verweise auf die vorangegangene Debatte. Ich habe so das Gefühl, dass das, was soeben über die zur Verfügung stehenden Mittel gesagt wurde, nach einer Viertelstunde schon wieder in Vergessenheit geraten ist.
Der Beschlussvorlage von SPD und Linke, die zum Inhalt hat, in die Anstrengungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu investieren und entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, werden wir dahin gehend zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Mit dem Wahlkampfvorwurf komme ich jetzt mal nicht; dann dürften wir hier in den letzten zwölf Monaten vor der Wahl gar keine Debatten mehr führen.
Ich werde inhaltlich auf den Antrag eingehen. Nachdem die CDU-Fraktion im letzten Jahr schon Mücken den Kampf angesagt hat, um Touristen und andere Erholungsuchende zu schützen, steht heute die Bedrohung durch Kranich, Biber & Co. im Vordergrund. Land- und Forst- sowie Fischereiwirte haben es zwar noch nicht auf die „Rote Liste der bedrohten Berufszweige“ geschafft, dennoch soll die Auflegung eines allgemeinen Ausgleichsfonds für wirtschaftliche Schäden durch geschützte Arten geprüft werden. Ich habe allerdings erhebliche Schwierigkeiten, mir auszumalen, wie das Ganze praktisch auch nur annähernd funktionieren soll.
Wenn ich den Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion näher betrachte, beschleicht mich das Gefühl, dass Sie das selbst nicht so richtig wissen. Der Antrag enthält mehr Fragen als Antworten. Daher fordern Sie - wie so oft -, der Landesregierung einen Prüfauftrag zu erteilen. Sie wissen weder, in welchem Ausmaß es in der Vergangenheit zu wirtschaftlichen Schäden durch geschützte Arten gekommen ist, noch ist geklärt, wann wir überhaupt von einem wirtschaftlichen Schaden sprechen.
Wie wollen Sie mit vertretbarem Aufwand ermitteln, ob und in welchem Umfang Schäden tatsächlich von geschützten Arten verursacht wurden? Webcams zur Dauerüberwachung in unserer Landschaft werden, denke ich, nicht aufgestellt. Wer trägt die Kosten für entsprechende Gutachten? Und vor allen Dingen: Was kommt als Nächstes? Pfirsichbaumbesitzer, die Verbissschäden durch unter Schutz stehende Hornissen ersetzt bekommen?
Schon der Titel des Antrags macht meiner Meinung nach deutlich, dass Sie das Thema Artenschutz leider ausschließlich von seiner negativen Seite her betrachten. Sie zielen zwar auf nicht bezifferbare Schäden ab, lassen aber gänzlich unerwähnt, dass Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft selbst immens von einer
intakten Natur profitieren und nur auf dieser Grundlage überhaupt wirtschaften können. Es gibt durchaus auch Fälle, bei denen die Landwirtschaft ganz froh über vom Biber erhöhte Grundwasserstände ist, nämlich dann
- ja, ja! -, wenn wir trockene Sommer, eine längere Trockenperiode haben. Dann ist nämlich das Gejammer auch groß, dass die Landschaft zu trocken ist.
Den wirtschaftlichen Nutzen des Artenschutzes klammern Sie aber vollkommen aus, und für die Leistung einer intakten Natur zahlen die Landnutzerinnen und Landnutzer schließlich auch nicht in eine Art Umwelt- oder Artenschutzkasse. Doch gerade im Agrarbereich hat die industrialisierte Landwirtschaft bereits zum deutlichen Rückgang der Artenvielfalt geführt, ohne - andersherum - beispielsweise Entschädigungen für Artenschutzmaßnahmen zu zahlen. Im Gegenteil, gerade die Landwirtschaft ist bereits hochsubventioniert. In Brandenburg fließen jährlich 370 Millionen Euro öffentliche Gelder in Form von Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Lassen Sie die Landnutzerinnen und Landnutzer doch selbst einen eigenfinanzierten solidarischen Ausgleichsfonds schaffen, wenn sie es für notwendig erachten. Steuergelder oder Mittel des Naturschutzfonds haben hier jedenfalls nichts zu suchen.
Wenn es bei Einzelnen durch unglückliche Umstände zu existenzbedrohenden Schäden kommen sollte, können wir natürlich gern über Unterstützungsmöglichkeiten reden, aber einen allgemeinen Anspruch auf Entschädigung lehnen wir ab.
Was wir befürworten, sind Angebote für weitere Präventionsmaßnahmen. Im Ausschuss haben wir auch gerade alle gemeinsam beschlossen, dass vom Umweltministerium beim Thema Biber die Schaffung eines Akzeptanzfonds bei der Gewässerunterhaltung geprüft wird. Deshalb wundert es mich ein bisschen, dass Sie mit dem Thema hier noch einmal aufschlagen.
Ich möchte die Gelegenheit dieser Debatte aber auch dazu nutzen, kurz daran zu erinnern, dass es im Artenschutz noch eine Menge zu tun gibt. Jede zweite Tierart steht auf der Roten Liste. Wenn die CDU-Fraktion in ihrem Antrag schreibt, dass sich viele geschützte Tierarten grundsätzlich positiv entwickelt haben, und auf den Nationalen Bericht nach Artikel 17 der FFHRichtlinie verweist, dann frage ich mich allerdings schon, wie die CDU solche Berichte liest.
Auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz ist knapp zusammengefasst dargestellt, dass sich in der kontinentalen Region nur 22 % der FFH-Arten in einem günstigen Erhaltungszustand, 61 % sich jedoch in einem unzureichenden oder schlechten Erhaltungszustand befinden. Es gibt aus unserer Sicht jedenfalls keinen Anlass zu einer beschönigenden Darstellung dieser Situation, wie es für uns auch keinen Anlass gibt, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste!
- Lassen Sie mich doch erst einmal anfangen. Dann können Sie sich immer noch aufregen.
Das energieautarke Dorf Feldheim bekommt eine Batterie - die größte Batterie Deutschlands. Mit der Batterie steigen die Versorgungssicherheit Feldheims und die ganz Brandenburgs, denn dieser Speicher wird am Regelenergiemarkt in Brandenburg teilnehmen. Solche Nachrichten wie auch die permanenten Rekordergebnisse bei der Erzeugung erneuerbarer Energien zeigen es immer deutlicher: Die Brückenfunktion der Braunkohle steuert mehr und mehr ihrem Ende entgegen. Das Argument der energiepolitischen Notwendigkeit taugt nichts mehr.
Andererseits treiben uns die Endlichkeit fossiler Energieträger sowie der voranschreitende Klimawandel an, noch mehr für den Klimaschutz zu tun. Wegen des notwendigen wie absehbaren Endes der Braunkohle brauchen wir dringend einen verlässlichen Ausbau der erneuerbaren Energien und der Speichertechnologien. Doch der in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes stellt genau diese Verlässlichkeit des Ausbaus in Frage. Dabei hat gerade Brandenburg viel zu verlieren. Unser Antrag dient also gewissermaßen unmittelbar den Interessen unseres Landes.
Auch wenn unser Land seine einst weltweit führende Solarindustrie bereits zum großen Teil verloren hat, gibt es noch viele Betriebe im Land, die Solaranlagen planen, verkaufen, montieren und warten. Es gibt in der Branche viele Wissensträger, die Brandenburg treu geblieben sind und auf einen neuen Aufschwung der Solarbranche setzen. Auch Brandenburgs Hochschulen bilden weiterhin Fachkräfte für erneuerbare Energien aus. Sie sind ein wichtiger Teil von Brandenburgs Zukunft, die wir nicht aufs Spiel setzen sollten.
Die Arbeitsplätze in den Unternehmen der Windkraftindustrie und der Biogasbranche sowie in den Zulieferbetrieben sind im Moment noch ein verlässlicher Faktor auf dem Brandenburger Arbeitsmarkt. Auch die Bilanz der EEG-Umlage ist für Brandenburg äußerst positiv, wie jährlich die Statistik des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft - BDEW - feststellt. Die Energiewende bringt Einkommen und Wohlstand nach Brandenburg.
Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, die Vergütung zu senken und die Regeln für die Einspeisung erneuerbaren Stroms zu verschärfen. Das begrüßen auch wir Bündnisgrüne; denn erneuerbare Energien sind leistungsfähiger und preiswerter geworden. Doch diese Vorteile müssen auch beim Bürger ankommen. Wirtschafts- und Energieminister Gabriel ist an dieser Aufgabe bedauerlicherweise grandios gescheitert. Das belegt sein Entwurf für eine EEG-Reform. Er setzt die bisherigen Errungenschaften, Arbeitsplätze, Investitionen und Einnahmen aufs Spiel. Mit dieser Gesetzesreform wird nicht die EEG-Umlage sinken, sondern es werden Arbeitsplätze in Brandenburg gefährdet. Während an der Küste - dank Intervention der Nordländer - die Offshore-Industrie weiter gefördert wird, fallen die Brandenburger Interessen durch das Gitter.
Die Landesregierung hätte gute Argumente gehabt, darauf zu bestehen, dass Solaranlagen beispielsweise mehr Investitionssicherheit bekommen. Das wäre ganz einfach zu haben: indem der sinnlose Deckel für den Zubau von Solaranlagen abgeschafft wird.
Leider konzentrieren sich die Interventionen der Landesregierung beim Bund bislang weitgehend auf die Braunkohle.
Ihr Motto ist anscheinend: Festhalten an der überkommenen Vergangenheit statt Sicherung nachhaltiger und zukunftsträchtiger Arbeitsplätze in Brandenburg.
Natürlich war der Solarstrom in der Vergangenheit teurer, und diese Kosten müssen auch heute noch abgetragen werden. Aber wir wissen auch, dass die Kosten für Solarstrom inzwischen nur noch 9 bis 13 Cent pro Kilowattstunde betragen und sich damit beinahe auf Augenhöhe mit den Kosten des Windstroms bewegen. Sinkende Kosten für Energiespeicher könnten der Brandenburger Wirtschaft zudem einen Markt für die Einrichtung von Stromselbstversorgungsanlagen ermöglichen sowie den Bürgerinnen und Bürgern neue Möglichkeiten eröffnen, ihre Stromrechnung zu reduzieren.
Leider gibt es noch andere Baustellen. Horst Seehofer hat eine Änderung des Baugesetzbuches angestoßen, die noch für viel Ärger sorgen wird. Sie soll den Ländern die Möglichkeit einräumen, die Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung so festzulegen, dass in Zukunft faktisch nicht mehr ausreichend Fläche zum Ausbau der Windstromerzeugung zur Verfügung stehen wird. Dichtbesiedelte Bundesländer werden mit dieser Regelung geradezu aufgefordert, die Verantwortung für die Energiewende auf dünnbesiedelte oder strukturschwache Regionen abzuschieben.
Statt aber neue Hürden aufzubauen sollten wir die Chance nutzen, mit der EEG-Reform die Energiewende und den Klimaschutz voranzutreiben. Dazu benötigen wir auch die Möglichkeit der direkten Vermarktung von Grünstrom aus Deutschland an den Endkunden. Das bisherige Instrument, das sogenannte Grünstromprivileg, ist nicht EU-rechtskonform und wird deshalb auslaufen. Zertifizierter Ökostrom kann demnächst nur
noch aus dem Ausland an den deutschen Endkunden geliefert werden - eine äußerst absurde Vorstellung!
Energiewende war bisher einfach. Sie war auch vergleichsweise preiswert, wenn man den Kosten der erneuerbaren Energien die historischen Subventionen für Kohle und Atom gegenüberstellt; dabei habe ich den ökologischen Gewinn noch nicht einmal eingerechnet. Mit der geplanten EEG-Reform wird die Energiewende komplizierter und teurer.
Auch der im Gesetzentwurf verankerte Umstieg auf Ausschreibungsmodelle bis zum Jahr 2017 ist eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Es ist genau das Modell, das in Großbritannien zu hohen Kosten und geringen Investitionen geführt hat. Aus der Strompreisbremse von Ex-Umweltminister Altmaier ist eine Investitionsbremse geworden, die für eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland sorgen wird.
Von den Intentionen der Bundesregierung, Stromkunden zu entlasten, ist rein gar nichts übriggeblieben. Der Entwurf von Gabriel bringt stattdessen eine Ausweitung der Umverteilung. Sie zieht Bürgerinnen und Bürgern sowie kleineren Unternehmen jährlich 5 Milliarden Euro aus der Tasche, um es großzügig an industrielle Großverbraucher zu verteilen.
Diese Ungerechtigkeit muss endlich abgeschafft werden!
Damit nicht genug: Eigenstrom soll zukünftig mit der Hälfte der EEG-Umlage belastet werden, ausgerechnet mit Ausnahme fossiler Kraftwerke. Die Bundesregierung hat sich damit nicht nur vom Klimaschutz, sondern auch vom Recht auf eine Stromselbstversorgung ohne staatliche Abgaben verabschiedet. Wenn das so weitergeht, werden wir demnächst vermutlich auch für selbst verzehrte Erdbeeren aus unserem Garten eine Umlage zur Entlastung von landwirtschaftlichen Großbetrieben zahlen. Schöne neue Welt!
Das sollen die Menschen nun verstehen - sie zahlen in voller Höhe die Netz- und EEG-Umlage, die fast die Hälfte des Strompreises auf der Stromrechnung ausmacht. Die Anlagen der Vattenfall Mining AG, die Tagebaue in der Lausitz ausbeuten, sind davon befreit. Vattenfall hat sich auf dieses Geschenk der Bundesregierung schon seit dem letzten Jahr gezielt vorbereitet und seine Konzernstruktur entsprechend umgerüstet.
So wird das aber nichts mit der Energiewende! Für ein Gelingen der Energiewende werden bürgernahe, lokal umsetzbare Lösungen benötigt. Wenn die Eigenstromversorgung aus der Solaranlage vom Dach zukünftig mit Abgaben belastet wird, werden Investitionen engagierter Bürgerinnen und Bürger systematisch ausgebremst. Dies betrifft auch die Wohnungsbaugesellschaften. Ihnen droht bisher der Entzug von Steuerprivilegien, wenn sie selbst Energie erzeugen wollen, um ihre Mieter mit preiswertem Strom vom Hausdach zu versorgen. Gott sei Dank lassen sich aber nicht alle davon abschrecken. Mithilfe eines Energieversorgers ist es beispielsweise in Berlin-Hellersdorf gelungen, auch Mieter mit günstigem Solarstrom vom ei
genen Hausdach zu versorgen. Ein ähnliches Beispiel gibt es in Heidelberg. Auch dort werden die Mieter zu Gewinnern der Energiewende. Es wäre ein gutes Signal für niedrige Strompreise, wenn sich auch unser Ministerpräsident bei der Bundesregierung dafür einsetzen würde, Eigenstrom für Brandenburger Wohnungsbauunternehmen und deren Mieter wirtschaftlich nutzbar zu machen.
Abschließend möchte ich noch einmal zusammenfassen: Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen wir bei der Überarbeitung des EEGs vor allem auf folgende Punkte achten: den Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien langfristig sichern und eine Deckelung zur Einschränkung des Ausbaus ablehnen, mit der Stichtagsregelung einen fairen Übergang schaffen, die Belastung von Eigenstromverbrauch von EEG-Produzenten ablehnen, neben der Direktvermarktung die Option einer Einspeisevergütung erhalten und ein räumlich differenziertes Vergütungsmodell für Photovoltaikstrom entwickeln. Um dies von Brandenburg aus zu unterstützen, bitte ich Sie, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen und damit auch ein klares Signal für Arbeitsplätze und Klimaschutz zu setzen. Ich bin mir sicher, unser Gastgeber für den Parlamentarischen Abend lässt uns dann trotzdem noch teilnehmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir befassen uns heute mit Änderungen des Tierseuchengesetzes, weil in nicht einmal einem Monat das grundlegend überarbeitete Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene in Kraft tritt. Wie aktuell das Thema ist, verdeutlichen die Geschehnisse rund um die Afrikanische Schweinepest im Wildund Hausschweinbestand. Diese gilt als hochansteckende, gefährliche und tödlich verlaufende Krankheit. Bisher ist sie noch nicht in Deutschland aufgetreten, dafür aber bei unseren direkten Nachbarn, in Polen, und wie wir wissen, machen Krankheiten und Seuchen nicht an Grenzen halt.
Die Bekämpfung von Tierseuchen und die Erfassung von Tierkrankheiten dienen der Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit und damit mittelbar auch der Gesundheit von Menschen. Aufgrund der stetigen Zunahme des EU-weiten Tiertransports und des Handels mit lebenden Tieren, Teilen von Tieren sowie tierischen Produkten steigt die Gefahr der Übertragung von Tierseuchen. Somit wächst auch die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung.
Dass die Prävention von Tierseuchen durch das Tiergesundheitsgesetz in den Mittelpunkt gerückt wird, ist dabei völlig richtig. Schon allein die Anpassung von Tierseuchengesetz zu Tiergesundheitsgesetz verdeutlicht, dass es in erster Linie um die Tiergesundheit gehen sollte. Dies ist zu begrüßen, da es sich auch bei dem Regelungsgegenstand insbesondere um Vorbeugemaßnahmen handelt.
Das Tiergesundheitsgesetz enthält gute und richtige Ansätze, über die wir in den Ausschüssen natürlich gerne diskutieren können, beispielsweise zum Thema „Impfen statt Keulen“, Meldewesen, Verbeamtung von Tierärzten. Wir sollten dann aber auch über die personelle und finanzielle Ausstattung reden. Doch die entscheidenden Fragen bei allen neuen Hygienevorschriften und präventiven Regelungen sind für uns: Wohin führt uns die immer weitere Zunahme industrialisierter Tierproduktion? Ist die Gabe von Antibiotika in jedem Fall notwendig? Sind die immer größeren Tierfabriken wirklich alternativlos oder brauchen wir nicht viel mehr eine regional ausgerichtete Landwirtschaft, auch, um die Zahl der Tiertransporte zu reduzieren?
Wir benötigen neben dem Krisenmanagement- und Kontrollsystem vor allem Vorbeugung und Vermeidung von Krankheiten. Es sind dabei besonders diese beiden Aspekte, die den Ausbruch und die Verbreitung von Tierseuchen fördern und verstärken: zum einen die industrielle Massentierhaltung und zum anderen die weiter steigende Zahl von Tiertransporten. Wir sind der Auffassung, dass zuallererst die Haltungsbedingungen verbessert werden müssen, denn Regionen mit einer sehr hohen Tierdichte sind von Tierseuchen überproportional betroffen.
Trotz dieser Tatsachen behauptet aber Minister Vogelsänger unbelehrbar in der Sache, dass die Errichtung neuer Großstallanlagen eine Investition in das Tierwohl sei. Er ist zwar heute gerade bei dem Thema wundert mich das - nicht anwesend,
aber ich richte es trotzdem an seine Adresse: Herr Minister Vogelsänger, so sehen ökologische Landwirtschaft und tiergerechte Haltung nicht aus.
Und genau hier liegt der Schlüssel für effektive Prävention von Tierseuchen. Großbetriebe mit mehreren hunderttausend Tieren sind immer auch potenzielle Brandherde für zukünftige Tierseuchen.
Zu den Transporten: Die Zahl der Tiertransporte hat in den letzten Jahren extrem zugenommen, und wir spielen hier ein sehr gefährliches Spiel, wenn wir Tiere massenweise kreuz und quer durch Europa karren. Wir öffnen Krankheitserregern Tür und Tor und riskieren somit, dass sich lokale Epidemien rasend schnell ausbreiten und so zu europäischen oder gar globalen Problemen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir es in Brandenburg wirklich ernst meinen mit der Bekämpfung von Tierseuchen, dann lassen Sie uns nicht nur die Symptome bekämpfen oder ein paar Vorschriften hier und da an Bundesgesetze anpassen, sondern lassen Sie uns endlich auch die Ursachen für Tierseuchen angehen!
Das uns vorliegende Gesetz ist nur ein kleiner Baustein in einer Strategie für gesunde Tierbestände. Wem das Tierwohl am Herzen liegt und wer für besseren Schutz vor Tierseuchen eintritt, der darf sich nicht mit einigen kleinen Änderungen am Tiergesundheitsgesetz zufrieden geben, sondern muss sich für einen grundsätzlichen Wandel in den Haltungsbedingungen und eine echte Agrarwende einsetzen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Lieber Gast!
Kaum eine andere Form der Tierhaltung leistet einen so wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft wie die Schäfereien. Durch die naturnahe und überwiegend extensive Wirtschaftsweise sorgen sie für die Pflege und den Erhalt von Grünland. Sie schützen unsere Deiche und erhalten besonders wertvolle Biotope wie Heide oder Trockenrasen - und damit unsere heimische Artenvielfalt.
Schäfereien - und damit auch Schäferinnen und Schäfer - bringen also einen echten gesellschaftlichen Mehrwert. - Nach dem Tagesordnungspunkt zu den Hebammen ist der Versprecher des Kollegen Beyer mit der Mutterschaft ja nicht so ganz falsch, denn letztendlich sind sie die Hebammen für die Schafe. - Die Schäfer stehen mit ihrer Beweidung für eine artgerechte Tierhaltung, und hier gehören auch unsere Fördermittel hin und nicht, wie wir finden, in Investitionen für industrielle Massentierhaltung.
Tierproduzenten, die auf diese Haltung setzen und erhebliche Probleme für unsere Umwelt mit sich bringen, empfängt unser Minister mit offenen Armen. Doch wo ist das Engagement, wenn es um die in ihrer Existenz bedrohten Schäfereien in unserem Land geht? Still ruht der See - eine bislang noch traurige Bilanz.
Schäferinnen und Schäfer haben es bisher in Brandenburg nicht leicht. Für diesen Beruf bedarf es einer großen Portion Leidenschaft. Die wirtschaftliche Situation eines Großteils der Schäfereibetriebe ist alles andere als rosig. Der Erlös für Fleisch und Wolle kann unter den derzeitigen Marktbedingungen nicht annähernd die Kosten decken. Dieser Berufszweig ist daher in hohem Maße von Fördermitteln abhängig. Zurzeit macht der durchschnittliche Anteil der Einnahmen ca. 60 % aus.
Die Politik ist also maßgeblich für die Entwicklung der Schafhaltung mitverantwortlich, und ich finde es erschreckend wenn man sich die Zahlen anschaut, sieht man das -, welch rasante Talfahrt die Schafhaltung in Brandenburg bisher vollzogen hat: Von ehemals 160 000 Schafen nach der Wende sind wir bereits auf ein Niveau von 70 000 Schafen gesunken, also auf weniger als die Hälfte.
Einer der Hauptgründe ist die Umstellung der EU-Förderung von der Mutterschafprämie zur Flächenprämie im Jahr 2005. Dies hat dazu geführt, dass viele Schafhalter Tiere abgeschafft haben und auch die Zahl der Betriebe mit einer geringen Flächenausstattung deutlich zurückgegangen ist.
Wenn man sich die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP anschaut, sieht man sehr deutlich, dass sehr viele Hobbyschafhalter aufgegeben haben. Wir sind daher angehalten, unseren Beitrag dafür zu leisten, dass ausreichende Fördermöglichkeiten für die Schaf- und Ziegenhaltung angeboten werden, um diesen Abwärtstrend zu stoppen. Wir brauchen eine wirtschaftliche und sozialverträgliche Schafhaltung in Brandenburg, damit die Schäfereien auch zukünftig ihre vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen erbringen können.
Wir erwarten, dass bei der Prüfung und Entwicklung zukünftiger Fördermaßnahmen nicht nur auf den Erhalt der Schäfereien insgesamt geschaut, sondern auch eine ausreichende Unterstützung für flächenarme Betriebe und Hobbyschafhalter auf die Beine gestellt wird.
Ich freue mich über den fraktionsübergreifenden Antrag, der auch deutlich macht, wie dringend hier gehandelt werden muss. Wir erwarten, dass die Landesregierung ihrem Auftrag gerecht wird und sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Stellschrauben so justiert, dass der negativen Entwicklung der Schaftierhaltung in Brandenburg Einhalt geboten wird.
Der Antrag nennt bereits zahlreiche Handlungsfelder, von der zukünftigen Ausstattung des Vertragsnaturschutzes über neue Fördermaßnahmen im Rahmen des ELER bis hin zur Ausweitung der Deichpflege mit Schafen. Bleibt zu hoffen, dass nun auch wirklich alle in diesem Raum dem fraktionsübergreifenden Antrag zustimmen und wir heute hier keine schwarzen Schafe sehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Wie Sie wissen, versuchte der Umweltausschuss bereits mehrfach, gemeinsam mit Sachsen zu tagen, um das Problem gemeinsam zu erörtern. Leider blockierten unsere sächsischen Parlamentskollegen bisher alle Anfragen.
Ob sich das nach Ihrem Antrag ändert, wage ich allerdings zu bezweifeln. Aber als positiv denkender Mensch sage ich: Steter Tropfen höhlt den Stein. - Oder: Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Natürlich ist das Thema der Zusammenarbeit mit Sachsen wichtig. Aber nur mit dem Finger nach Süden zu zeigen ist beileibe zu wenig.
Denn von einer Erfolgsstory der angelaufenen Maßnahmen in Brandenburg können wir auch noch nicht sprechen. Es ist nun gut über ein Jahr her, dass unsere bündnisgrüne Initiative für verstärkte Maßnahmen gegen die Verockerung der Spree zu einem fraktionsübergreifenden Beschluss geführt hat.
Ich bin sehr froh darüber. Aber die Bilanz der Maßnahmen fällt eher mager aus. Nur wenige der bisher umgesetzten Sofortmaßnahmen - wie die Bekalkung des Lichtenauer Sees oder die Wiederinbetriebnahme der Grubenwasserreinigungsanlage Vetschau - bringen tatsächlich Entlastung. Die größte Aufgabe, das Eisen an den Quellen aufzuhalten und ein Einströmen in die Fließgewässer zu verhindern, ist auch bei uns in Brandenburg, im Nordraum der Spree, längst nicht gemeistert.
Wenn die rot-roten Fraktionen ein tatsächliches Interesse an der Lösung des Problems auch im Sinne zukünftiger Generationen hätten, müsste hier und jetzt ein Antrag vor uns liegen, der sich vor allem gegen die Genehmigung neuer Tagebaue ausspricht.
Denn mit neuen Tagebauen schaffen Sie genau die gleichen Probleme für unsere Kinder und Kindeskinder. Aber hier scheint das Motto zu gelten: Nach uns die Sintflut!
Auch bei der Landesregierung scheint die Problematik des Eisenockers immer noch nicht sonderlich weit die Prioritätenliste hochgeklettert zu sein. Erst im November vergangenen Jahres wurde auf die eklatante Personalproblematik hingewiesen. Ein Behördenvertreter verlautbarte auf einer Veranstaltung „dass improvisiert werden müsse wie zu DDR-Zeiten.“
Und das darf nicht sein, meine Damen und Herren, dafür steht zu viel auf dem Spiel. Dafür hat der Antrag von SPD und Linke einfach zu wenig Substanz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein Maßnahmenkoordinator beispielsweise ist sicherlich auch für Sachsen eine gute Idee. Das sollten unsere sächsischen Kolleginnen und Kollegen dann aber doch selbst entscheiden.
Der gemeinsame Antrag von CDU und uns Bündnisgrünen geht da deutlich weiter: Wir fordern einen länderübergreifenden Gewässerunterhaltungsverband für die Lausitz, denn das Wasser in der Lausitz und die Probleme vor Ort kennen schließlich auch keine Grenzen. Es ließen sich schließlich auf diesem Weg einige bürokratische Hindernisse sowie Reibungsverluste aus dem Weg räumen.
Auch von den Regionalen Planungsgemeinschaften und Verbänden, dem Aktionsbündnis „Klare Spree“ sowie vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe wird dieser Vorschlag schließlich begrüßt. Darüber hinaus erwarten wir selbstverständlich, dass sich die brandenburgische Landesregierung und die Verwaltung weiterhin bei den Sachsen für eine gemeinsame Lösung der Probleme stark machen. Bereits im Sommer steht uns da eine gewaltige Aufgabe bevor, wenn es gilt, die Talsperre Spremberg zu sanieren. Die Funktion als Absetzbecken ist dann nicht mehr vollständig gegeben, und es muss dafür gesorgt werden, dass nicht mehr Eisen in Richtung unseres Spreewaldes verfrachtet wird.
Wir bleiben also am Thema dran, würden uns zunächst aber über eine Zustimmung zum gemeinsamen Antrag mit der CDU-Fraktion freuen. Damit legen wir einen echten Grundstein für die gemeinsame Zusammenarbeit mit Sachsen und senden von Potsdam aus ein klares Signal in die Lausitz. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Exkollegin! Wir haben heute den vorliegenden Antrag eingebracht, weil wir möchten, dass die Landesregierung all ihre Möglichkeiten ausschöpft, um eine Zulassung des Maises 1507 auf EUEbene zu verhindern. Die Versprechungen der Agrotechnik, die Erträge zu steigern, den Pestizideinsatz zu verringern und den Hunger in der Dritten Welt zu bekämpfen, haben sich als nicht haltbar erwiesen. Sie sind nichts anderes als leere Versprechungen, die Fakten sehen anders aus: Gentechnik bringt keine höheren Erträge, hier sind eher lokal angepasste Sorten im Vorteil. Gentechnik verringert auch nicht den Pestizideinsatz, im Gegenteil: Durch Resistenzbildung müssen immer mehr Pestizide auf die Äcker gebracht werden - mit verheerenden Folgen für die Umwelt.
Eine Studie in England ergab beispielsweise, dass die Anzahl und Vielfalt von Wildkräutern auf und neben Ackerflächen mit Genanbau um 40 % verringert wird. Langzeitwirkungen auf die Umwelt sind ebenso ungeklärt wie Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit. Und Gentechnik führt zu erheblichen Abhängigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe von den Saatgutkonzernen.
Es gibt also ausreichend Gründe, Gentechnik auf dem Acker abzulehnen. Agrotechnik ist und bleibt ein Irrweg.
Wir sind daher froh, dass gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland derzeit nicht kommerziell angebaut werden. Mit der Zulassung der Maislinie 1507 kann dies jedoch bald schon wieder Geschichte sein. Auch wenn Brandenburg keine unmittelbare Entscheidungskompetenz hat, halten wir es für unabdingbar, dass sich Landtag und Landesregierung klar gegen die Zulassung positionieren und diese Position auch auf Bundes- und EU-Ebene deutlich zum Ausdruck bringen.
Wir hatten hier mit dem Beschluss vom September 2011 zumindest schon einmal das positive Zeichen gesetzt, dass es keine Gentechnik auf landeseigenen Flächen in Brandenburg geben wird und wir die gentechnikfreien Regionen in Brandenburg unterstützen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Anlasses halten wir es aber auch für dringend geboten, hier noch einmal ein klares Zeichen im Hinblick auf den Genmais 1507 gegenüber dem Bund und der EU zu setzen.
Die Bundesregierung hat sich bisher nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher verhalten. Am 11. Februar hat sie mit ihrer Enthaltung im EU-Ministerrat dazu beigetragen, dass uns nun eine Zulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie droht. Hiermit hat Frau Merkel gegen den Koalitionsvertrag verstoßen, in dem es heißt:
„Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der Grünen Gentechnik an.“
Der Koalitionsvertrag ist ihr da anscheinend egal, sie handelt nach eigenem Gutdünken und knickt gegenüber der Genlobby ein.
Für eine Zulassung von 1507 hat sich über eine Enthaltung im EU-Ministerrat aber nicht nur die Bundesregierung ausgesprochen, auch die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD unterstützen bislang leider den Anbau von Genmais in Europa. Da hilft dann auch nicht die Forderung nach Länder- oder regionalen Verboten - eine absolute Mogelpackung, denn bisher existieren EU-rechtlich überhaupt noch keine Möglichkeiten, Verbote auf Bundesländerebene oder Regionalebene zu erlassen.
Die diskutierte Opt-out-Regelung, die ein Verbot durch die Mitgliedsstaaten ermöglichen soll, hat die Bundesregierung dahingegen nicht unterstützt. Solch eine Politik kann man nur als verantwortungslos bezeichnen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass immerhin 90 % der Deutschen genmanipulierte Lebensmittel ablehnen. Die Bundesregierung scheut sich, hier Flagge zu zeigen, und will die Probleme auf die Bundesländer abwälzen. Das lehnen wir definitiv ab.
Wir fordern, dass alle bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Zulassung zu verhindern. Dafür muss sich die Landesregierung bei der Bundesregierung sowie über den Bundesrat einsetzen und gerne auch ein deutliches Schreiben in Richtung EU-Kommission senden, denn ein EU-weites Verbot ist für uns nach wie vor die erste Wahl. Wir wollen keinen Flickenteppich, weder innerhalb der EU noch auf Ebene der Bundesländer.
Wir halten das derzeitige Zulassungsverfahren auf EU-Ebene für absolut unzureichend. Die Risikobewertung ist lückenhaft, neue Forschungsergebnisse werden nicht berücksichtigt, es werden keine Langzeitwirkungen auf die Umwelt untersucht, der notwendige Pestizideinsatz wird ausgeklammert und Auswirkungen auf Nichtzielorganismen nicht näher betrachtet. Dabei müssten auch die ökonomischen Auswirkungen von Gentechnik dringend erfasst werden. Denn jede neue Genpflanze treibt die Kosten für gentechnikfreie Landwirtschaft und die Lebensmittelproduktion in die Höhe.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ist leider so eng mit der Gentechniklobby verbandelt, dass eine objektive Betrachtung der Risiken mehr als fraglich erscheint. Wir fordern, dass das Zulassungsverfahren juristisch überprüft wird sowie dass die Landesregierung die Unzulänglichkeiten des Verfahrens klar benennt und sich für eine Optimierung einsetzt. Nationale Anbauverbote können nur das Mittel zweiter Wahl sein, und hier bedarf es vor allem einer rechtssicheren Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten. Die bisherigen Möglichkeiten über die Schutzklausel der EU-Freisetzungsrichtlinie halten wir für unzureichend und angreifbar, denn sie erfordert, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich der Risiken für Mensch und Umwelt vorliegen müssen, die zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht bekannt waren. Trotzdem sollten auch diese bestehende Chance genutzt und weitergehende Untersuchungen zu den Risiken des Genmaises 1507 auf den Weg gebracht werden.
Wir halten den Beschluss des Europäischen Parlaments vom Juli 2011 für eine gute Grundlage, auf der hinsichtlich nationaler Anbauverbote aufgebaut werden sollte. Im Bundesrat haben sich diverse Bundesländer mit eigenen Entschließungsanträgen zum Thema klar positioniert. Leider ist Brandenburg hier noch nicht initiativ geworden. Insofern fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag auf, sich mit einem klaren Votum im Sinne unseres Antrags einzubringen und sich primär für ein EU-weites Verbot auszusprechen. Erst in einem nächsten Schritt sollte dann eine rechtssichere Möglichkeit für Anbauverbote durch die Mitgliedsstaaten eingefordert werden.
Den Vorschlag der Europäischen Kommission, dass Mitgliedsstaaten mit Saatgutkonzernen verhandeln müssen, wenn es zu nationalen Anbauverboten kommen soll, halten wir allerdings für inakzeptabel. Damit würden wir uns zum Spielball der Saatgutkonzerne machen.
Die Entschließungsanträge der Bundesländer wurden in die Ausschüsse überwiesen. Es bietet sich also jetzt eine gute Gelegenheit, dass sich auch Brandenburg mit einem Votum im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher einbringt. Daher würde ich mich freuen, wenn Sie den vorliegenden Antrag unterstützten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Das letzte Hochwasser liegt nun gut acht Monate zurück. In der Folge sind in Brandenburg allein an Entschädigungszahlungen für Landwirte rund 19 Millionen Euro geflossen. Und eines ist sicher: Das nächste Hochwasser wird früher oder später kommen; hierauf müssen wir gut vorbereitet sein.
Dabei ist Brandenburg beim letzten Hochwasser noch glimpflich davongekommen. In unserem Nachbarland Sachsen-Anhalt wurden die Schäden auf 2,7 Milliarden Euro - nur für das vergangene Jahr - beziffert. Demgegenüber sind die jährlich in Brandenburg investierten Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen in Höhe von ca. 30 Millionen Euro recht überschaubar.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, grundsätzlich begrüßen wir es natürlich, dass Sie mit Ihrem Antrag das Thema Hochwasserschutz aufgegriffen haben. Doch der Antrag lässt einiges vermissen. Zum einen den notwendigen Blick über den Tellerrand: Hochwasser machen nun einmal nicht an
den Landesgrenzen halt, und auch die notwendigen Schutzmaßnahmen sollten in einem abgestimmten Verfahren mit allen Flussanrainern auf die Beine gestellt werden. Dies fehlt in Ihrem Antrag, und Sie setzen damit die Linie der CDU in Sachsen fort, die sich in den letzten Tagen leider gegen eine entsprechende Zusammenarbeit auf parlamentarischer Ebene entschieden hat. Ich finde das sehr bedauerlich.
Weiterhin erscheint uns die Sinnhaftigkeit eines brandenburgischen Landesprogrammes zum jetzigen Zeitpunkt fraglich, da zurzeit der Erarbeitungsprozess von Hochwasserrisikomanagementplänen läuft und auch ein bundesweites nationales Hochwasserschutzprogramm erarbeitet wird. Wir freuen uns aber darüber, dass auch Sie die Schaffung von weiteren Hochwasserentlastungs- und Rückhaltemöglichkeiten explizit fordern. Die letzten Hochwasser haben uns nur zu gut gezeigt, dass der technische Hochwasserschutz an seine Grenzen stößt und unsere Flüsse schlichtweg mehr Raum benötigen.
Auch wenn hier in den letzten Jahren vor allem an der Elbe einiges bereits geschehen ist: Von den für die Oder ursprünglich einmal von Matthias Platzeck 1997 angekündigten 6 000 ha sind wir noch meilenweit entfernt. Das Land ist vor allem damit beschäftigt, die alljährlichen Hochwasserschäden an den bestehenden Deichen zu flicken, anstatt an Ursachen heranzugehen. Geben wir unseren Flüssen mehr Raum, dann lassen sich damit auch die Hochwasser reduzieren.
Wir sollten ökologische Hochwasserschutzmaßnahmen in Form von Deichrückverlegung und die Schaffung zusätzlicher Überflutungsräume ganz oben auf die Prioritätenliste setzen, und apropos Ursachen - auch mehr Aktivitäten im Bereich Klimaschutz würden der Landesregierung gut zu Gesicht stehen, aber spätestens nach der gestrigen Ablehnung eines Klimaschutzgesetzes wissen wir, dass sie hier eher Teil des Problems sind.
Noch kurz zur Landnutzung. Auch wir sind für eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung auf Polderflächen. Wenn es dann aber im Hochwasserfall um Entschädigungszahlungen geht, sollten sich diese auf Grünflächen beschränken. Ackerflächen in Überflutungsgebieten bringen diverse Probleme mit sich. Das wollen wir nicht noch finanziell unterstützen.
Es gibt noch einen wesentlichen Punkt, mit dem wir in Ihrem Antrag ein Problem haben: Sie schreiben schon in Ihrer Einleitung, dass alle Möglichkeiten für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzanlagen ausgeschöpft werden sollten. Das halten wir für sehr bedenklich. Die Erfahrungen mit so manchen Infrastrukturprojekten zeigen doch gerade, dass eine frühzeitige und umfassende Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu schnelleren Verfahren führt als der Versuch, die Projekte ohne ausreichende Beteiligung durchzuboxen. Dafür muss die Landesregierung aber auch ausreichend Personal in den zuständigen Genehmigungsund Planungsbehörden zur Verfügung stellen. Unsere Fraktion setzt auf Überzeugungsarbeit statt Gerichtsprozesse.
Dem vorliegenden Antrag können wir jedenfalls aus den genannten Gründen nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Wir haben in dieser Legislatur bei abschließenden Beratungen über Gesetzentwürfe in den Ausschüssen schon so einiges erlebt. Die sogenannte „Beratung“ zum ÖPNV-Gesetz im Infrastrukturausschuss in der vergangenen Woche war aber schon ein ziemliches Highlight - in negativer Hinsicht. Trotz nahezu einhelliger Meinung der Experten, dass noch wesentlicher Änderungsbedarf am Gesetzentwurf bestehe, legten SPD und Linke die Hände in den Schoß und erklärten das Gesetz für perfekt. Kein einziger Änderungsantrag von Rot-Rot!
Stattdessen kam die Ankündigung eines Entschließungsantrags. Dieser liegt uns heute vor; zur abschließenden Beratung im Ausschuss lag er allerdings noch nicht vor. Das ist kein guter parlamentarischer Stil. Die vielen Nutzerinnen und Nutzer von Bussen und Bahnen in Brandenburg haben definitiv mehr politisches Engagement verdient.
Dass der öffentliche Personennahverkehr für SPD und Linke nicht oberste Priorität hat, zeigt schon der alljährliche Haushaltsplan des Infrastrukturministers, der keinerlei planmäßige Landesmittel für den ÖPNV vorsieht. Bei den sogenannten Regionalisierungsmitteln, die wir vom Bund erhalten, sind Sie noch nicht einmal so fair, die jährliche Steigerung von derzeit 1,5 % an die Kommunen weiterzureichen. Im bisherigen ÖPNV-Gesetz war dafür eine fixe Geldsumme festgelegt. Dabei wird es bleiben. Da nützen auch keine wohlfeilen Worte in Entschließungsanträgen. Wenn Sie das wirklich wollen, dann schreiben Sie es in das Gesetz!
Nach sieben Jahren sollen die kommunalen Aufgabenträger nun gerade einmal 2,4 % mehr Geld erhalten - klägliche 0,3 % pro Jahr, also nicht einmal den Inflationsausgleich. Das ist geradezu lächerlich.
Die kommunalen Aufgabenträger werden somit gezwungen, Mittel, die eigentlich für Investitionen gedacht sind, nun für die Deckung von Betriebskosten einzusetzen. Gleichzeitig gibt es erheblichen Investitionsbedarf. Es existiert beispielsweise die gesetzliche Vorschrift, bis zum Jahr 2022 vollkommene Barrierefreiheit auch für die Fahrzeuge herzustellen. Wie soll das bezahlt werden? Durch erhöhte Ticketpreise? Durch eine Reduzierung des Angebots? Auch hierzu hat die Landesregierung keinerlei Plan.
Unsere Fraktion setzt sich daher für mehr Mittel im ÖPNV ein. Wir fordern in unseren Änderungsanträgen unter anderem, dass Sie die jährliche Erhöhung der Finanzmittel für die kommunalen Aufgabenträger nachholen und statt der vorgesehenen 85 Millionen Euro 90 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Falls Ihnen die Regionalisierungsmittel dann an anderer Stelle fehlen, dann sorgen Sie doch einfach dafür, dass auch Landesmittel für den ÖPNV bereitgestellt werden.
Neben der Erhöhung der festen Summe im ÖPNV-Gesetz wollen wir aber auch die Weitergabe der erhöhten Zuweisung vom Bund festschreiben lassen. Das Abstimmungsverhalten von SPD und Linken in der sogenannten „Ausschussberatung“ hat aber schon verdeutlicht, dass Sie hierbei nicht mitgehen. Ich kann nur sagen: Armes Brandenburg! Mit SPD und Linken ist eine Verschlechterung des kommunalen ÖPNV programmiert - keine gute Nachricht, vor allem nicht für die ländlichen Regionen.
Ein weiterer Änderungsvorschlag betrifft die verpflichtende Erstellung von kommunalen Nahverkehrsplänen. Doch auch in diesem Punkt stellt Rot-Rot die Weichen falsch. Sie streben in Brandenburg einen einheitlichen Verkehrsverbund mit integralem Taktfahrplan an. Sie wollen kurze Anschlusszeiten und eine bessere Abstimmung zwischen den kommunalen Aufgabenträgern erreichen. Vielleicht können Sie uns berichten, wie Sie das ohne kommunale Nahverkehrspläne anstellen wollen.
Wir sehen es auch als selbstverständlich an, dass Berlin und Brandenburg - mit einem gemeinsamen Verkehrsverbund - zusammen einen Ländernahverkehrsplan aufstellen, und finden es bedauerlich, dass Sie auf diesem Weg ebenfalls nicht mitgehen.
In ihrem aktuellen Wahlprogramm fordert die SPD unter der Überschrift: „50 Vorhaben, auf die Sie sich verlassen können“ ein Investitionsprogramm, um den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen und die Mobilität im gesamten Land zu erhöhen. Wenn Sie das ernst meinen, dann müssen Sie hier und heute nachsteuern und ein weiteres Ausbluten des ÖPNV verhindern. Alles andere wäre vorgezogene Wählertäuschung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Verehrte Gäste! Anfang dieses Monats war die Wissenschaftsweltelite im Bereich Klimaschutz zu Gast in Potsdam. Tenor dieser Konferenz: Wenn wir überhaupt noch etwas tun können, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels abzumildern, dann müssen wir das sofort in Angriff nehmen.
Klimaschutz liegt im Interesse Brandenburgs. Davon ist die Wissenschaft überzeugt, davon ist unsere Fraktion überzeugt, und ich gehe davon aus, dass auch die überwiegende Mehrheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger dies so sieht.
Sicher, der vorliegende Gesetzentwurf wird das Klima nicht retten, er ist aber ein wichtiger Schritt in diese Richtung - mit demokratischen Strukturen, die gemeinwohlorientiertes Handeln ermöglichen, klarem Auftrag, festem Ziel und fairen Regeln.
Ein Klimaschutzgesetz ist die logische Reaktion auf die bisher eher dürftigen Resultate nach 20 Jahren Klimaschutzbemühungen in Brandenburg. Eines wird dabei nämlich sehr deutlich: Ohne Klimaschutzplan wird Klimaschutz nicht funktionieren.