Protokoll der Sitzung vom 30.04.2015

sagt Mathilde Killisch

„reichen unsere pädagogischen Erfahrungen nicht aus. Dann beantragen wir eine Psychotherapie, entweder in der Muttersprache der Kinder oder mit einem Dolmetscher.“

Das ist auf den Seiten der Bundesregierung zu lesen, anlässlich der Verleihung der Integrationsmedaille 2014 an Mathilde Killisch, die Leiterin von ALREJU - das ist die Abkürzung für „alleinreisende Jugendliche“ - in Fürstenwalde. Seit 20 Jahren ist Frau Killisch dort Heimleiterin, hat 1 750 Jugendliche ins Leben begleitet und ein Haus geschaffen, das bundesweit Vorbildcharakter hat. Ihr und all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich an dieser Stelle ganz besonders großen Dank aussprechen.

(Allgemeiner Beifall)

Trotzdem haben wir jetzt und hier Handlungsbedarf, weil der Bund plant, die Verteilung von alleinreisenden minderjährigen Flüchtlingen künftig nach dem Königsteiner Schlüssel zu gestalten. Im Moment haben wir die Situation, dass ein Großteil dieser Kinder und Jugendlichen in großen Städten landet. Das wird sich künftig ändern, und wahrscheinlich werden wir ungefähr mit einer Verfünffachung rechnen müssen: Wir haben jetzt ungefähr 80 dieser Kinder und Jugendlichen, künftig werden es wahrscheinlich 400 im Jahr werden. Wir müssen uns also schleunigst Gedanken machen, wie wir damit umgehen.

Wir sind der Meinung, dass wir zusätzlich zu ALREJU weitere spezialisierte Jugendhilfeeinrichtungen brauchen, die nach unseren Vorstellungen nach dem Vorbild von ALREJU arbeiten sollten. Wichtig ist uns vor allem, dass die Unterbringung in den Jugendhilfeeinrichtungen kinder- und jugendhilfegerecht und unter Beachtung des Kindeswohls nach der UN-Kinderrechtskonvention erfolgt. Dazu brauchen wir Veränderungen auf drei Ebenen.

Erstens: Die Kommunen sind laut Gesetz für die sofortige Inobhutnahme der Kinder und Jugendlichen, die ohne Verwandte geflüchtet sind oder zumindest hier ankommen, zuständig. Für sie wird es nun immer öfter heißen, eine passende und vor allem spezialisierte Jugendhilfeeinrichtung zu finden, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden kann. Dazu brauchen wir gut angebundene Kommunen, die medizinische, soziale sowie therapeutische Betreuungsmöglichkeiten bieten. Außerdem ist auf einen jugendadäquaten Sozialraum zu achten. In den Einrichtungen oder besser noch in Kooperation mit Schulen sind der Bildungszugang zu gewährleisten und älteren Jugendlichen Ausbildungsperspektiven zu eröffnen. Erst kürzlich wurde in der Presse von der guten Idee des Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrums berichtet, das den Flüchtlingen erst einmal Berufspraktika ermöglicht, aus denen sich dann dauerhafte Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse ergeben können.

Der zweite Adressat unseres Antrags ist die Landesregierung. Wir möchten gewährleistet wissen, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge maximal wenige Tage in der Zentralen Aufnahmestelle in Eisenhüttenstadt oder deren Außenstellen untergebracht werden. Wichtig ist uns, dass das MBJS als oberste Landesjugendbehörde die Unterbringung der Jugendlichen koordiniert und die örtlichen Jugendämter bei dieser Aufgabe unterstützt. Wir brauchen diese koordinierende Instanz, wir brauchen auch ein möglichst einheitliches Clearingverfahren, und wir brauchen die Sicherstellung einer Gesundheitsversorgung, die mehr umfasst als nur die Leistungen nach § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

Wir freuen uns sehr, dass wir uns mit der Koalition auf das Ziel einer landesgesetzlichen Regelung einigen konnten, in der die Zuständigkeit auf ein Jugendamt oder ausgewählte Jugendämter übertragen wird. Das darf natürlich nicht zulasten der entsprechenden Kommunen passieren, sondern hier ist das Land weiterhin finanziell verantwortlich.

Der dritte Adressat unseres jetzt gemeinsamen Antrags ist die Bundesebene. Wir fordern die Landesregierung auf, sich für die Heraufsetzung der Verfahrensmündigkeit auf 18 Jahre, für bundesweit geltende Clearingstandards und eine Überprüfung des Verfahrens zur Alterseinschätzung einzusetzen.

Wir haben diesen Antrag, der Ihnen heute im Neudruck als gemeinsamer Antrag von uns Bündnisgrünen und den Koalitionsfraktionen vorliegt, sehr umfangreich diskutiert, und wir denken, dass es nicht nötig ist, ihn zu überweisen, sondern dass er heute hier abgestimmt werden kann. Wir freuen uns, dass wir diesen gemeinsamen Antrag jetzt tatsächlich haben, und hoffen, dass wir in Zukunft von den guten Erfahrungen, die bei ALREJU gemacht wurden, für weitere Kinder und Jugendliche, die zu uns kommen, profitieren können. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE, DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. - Zu uns spricht nun der Abgeordnete Günther für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist ausführlich vorgestellt worden. Deshalb möchte ich einmal etwas anderes tun: Ich möchte mit einer Filmempfehlung beginnen.

Seit der vergangenen Woche läuft in unseren Kinos der Dokumentarfilm „Neuland“. Das ist ein Film über junge Flüchtlinge und ihren Lehrer. Dieser Lehrer versucht, den Jugendlichen innerhalb von zwei Jahren Sprache und Kultur der neuen Heimat näher zu bringen. Der Filmtitel ist programmatisch, denn es ist Neuland für die Jugendlichen in einem fremden Land das ist klar -, aber eben auch Neuland für den Lehrer. Der macht sich und den Jugendlichen keine Illusionen darüber, wie schwierig es ist, in einem fremden Land einen beruflichen Einstieg hinzubekommen. Trotzdem glaubt er an seine Schülerinnen und Schüler und deren Traum, das Erlebte hinter sich zu lassen und sich eine neue Zukunft aufzubauen.

Der Film spielt zwar in Basel, könnte aber so oder ähnlich auch in Brandenburg spielen und hier gedreht worden sein. Hier hätte er wahrscheinlich in Fürstenwalde bei ALREJU gespielt, einem Jugendhilfeträger, der sich, wie schon gesagt, auf die sogenannten alleinreisenden minderjährigen Flüchtlinge spezialisiert hat, auf junge Menschen - um sich das vor Augen zu führen - im Alter von 17, 16, 15, manchmal sogar erst 14 Jahren, die ohne ihre Eltern hierher geflohen sind oder die auf der Flucht von ihren Eltern getrennt wurden.

Da kommen zu uns Jugendliche - ohnehin wie alle Jugendlichen in diesem Alter in einer schwierigen Lebensphase - mit all den alterstypischen Wünschen, Hoffnungen, auch Flausen und Ideen im Kopf. Sie bringen aber zusätzlich ganz spezielle Probleme mit. Das sind Jugendliche, die in ihren Herkunftsländern kaum oder gar nicht die Schule besucht haben, kein Deutsch sprechen, Jugendliche, die vor Hunger und Verfolgung geflohen sind, die vielleicht als Kindersoldaten eingesetzt, die durch Kriegserlebnisse traumatisiert wurden. Das ist dann in der Tat auch für unsere Jugendhilfe Neuland, das in dieser Komplexität bisher ausschließlich ALREJU betreten hat.

Wir alle wissen, dass die Zahl der Flüchtlinge in unserem Land und damit eben auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge weiter steigen wird. Brandenburg hat bislang relativ wenige dieser Jugendlichen aufgenommen. Bei ALREJU sind nach meinen Informationen gegenwärtig 63 Plätze belegt, und mehr geht da auch nicht.

Entsprechend unserer Einwohnerzahl werden wir zukünftig schätzungsweise zwischen 200 und 400 minderjährige Flüchtlinge aufnehmen. Das heißt, es wird in Brandenburg noch mehr Einrichtungen nach dem Vorbild von ALREJU geben müssen.

Der Kern des Antrags lautet daher: Diese weiteren Einrichtungen sollen mindestens genauso gut sein wie die in Fürstenwalde. Dieses Anliegen teilt die Koalition ausdrücklich mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und auch ich bin sehr froh, dass es zu einem gemeinsamen Antrag gekommen ist. Das zeigt, wie wichtig und ernst uns dieses Thema ist.

Jetzt steht der Jugendminister vor der Herausforderung, die er gemeinsam mit den Landkreisen meistern muss, neue und ge

eignete Unterkünfte und Einrichtungen zu finden. Die Antragsteller sind sich auch darin einig, dass die Jugendlichen nicht in Gemeinschaftsunterkünften, sondern in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden sollen. Diese haben grundsätzlich erst einmal gute Voraussetzungen, um den Jugendlichen ein altersgerechtes Umfeld zu bieten und vor allen Dingen auch eine Perspektive zu geben.

Sicher ist hier - auch darauf wurde hingewiesen - noch eine Spezialisierung für diese ganz besonderen Problemlagen erforderlich. Doch grundsätzlich ist die Jugendhilfe gewohnt, Jugendlichen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und in schwierigen Problemlagen zu helfen, sie zu integrieren. Wie bei deutschen Jugendlichen auch, muss es hier darum gehen, Perspektiven zu schaffen, Schule und Ausbildung zu ermöglichen, sie auf die Zeit außerhalb dieser Einrichtung vorzubereiten.

Die Realität, der wir uns alle stellen müssen, ist, dass die meisten dieser jungen Erwachsenen hier bleiben werden. Weil das so ist, ist es unser aller Verpflichtung, diese Jugendlichen nicht zurückzulassen - denn sie gehören zu uns - und auch ihnen die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben in Brandenburg zu geben. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Zu uns spricht nun die Abgeordnete Schier für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesrepublik steht vor großen Herausforderungen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Besonderes Augenmerk müssen wir auf alleinreisende Kinder und Jugendliche legen. Kinder geben sich oft als Erwachsene aus, um in Ruhe gelassen zu werden. Ältere suchen Schutz im Jungsein. Das hängt wohl mit den unterschiedlichen Traumata zusammen. Viele der minderjährigen Flüchtlinge haben Dinge erlebt, die wir uns kaum vorstellen können und wollen.

Der Antrag, der uns vorliegt, zielt auf eine schnelle und individuelle Hilfe ab, das ist gut so. Aber wenn wir bis 18-Jährige in Einrichtungen der Jugendhilfe unterbringen wollen, brauchen wir Plätze, mehr Plätze. Oft haben unsere Einrichtungen Jugendliche aus anderen Bundesländern aufgenommen. Die Frage ist also: Wo schaffen wir neue Einrichtungen?

Außerdem wäre zu klären: Ist es besser, Einrichtungen der Jugendhilfe nur für Flüchtlingskinder zu schaffen? Wegen der unterschiedlichen Traumata ist das eine Überlegung wert. Wollen wir wegen der Sprachförderung und Integration eher eine Einrichtung, in der deutsche Kinder und Flüchtlingskinder untergebracht werden? Da die Zahl dieser Flüchtlingskinder schnell steigen wird, weil wir sie demnächst nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen bekommen, brauchen wir schnelle Antworten.

Es muss auch die Frage geklärt werden, wie schnell ein Vormund bestellt wird. Wie viele haben wir eigentlich? Wie werden die Kinder beschult und ausgebildet? Wird das Bildungs

ministerium als oberste Behörde und überörtlicher Träger einen Ansprechpartner ähnlich dem Koordinator im Sozialministerium einsetzen?

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, jeder Anstrich im Antrag kann guten Gewissens von uns mitgetragen werden. Wir haben viele Fragen und Vorhaben, die nicht morgen erledigt sein werden, aber eigentlich schon gestern gebraucht wurden. Die Kreise und Kommunen machen schon fast nichts anderes mehr, als sich mit der Unterbringung von Flüchtlingen zu befassen. Meine Bitte ist, pragmatisch und schnell zu Lösungen zu kommen, ohne die kommunale Ebene noch mehr zu belasten.

Ich will an dieser Stelle auch noch einmal meine Forderung aufmachen, einen runden Tisch einzuberufen. Die vielen neuen Fragen, die ich nur in diesem Redebeitrag gestellt habe, erfordern einen intensiven Dialog aller Beteiligten. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Wir danken Ihnen. - Zu uns spricht nun die Abgeordnete Johlige für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, die Krieg und Vertreibung, Hunger, Elend und Ausgrenzung erlebt und die eine oft lebensgefährliche Flucht überlebt haben. Sie brauchen unseren besonderen Schutz, gerade weil sie den Schutz ihrer Eltern nicht oder nicht mehr haben.

Aufgrund der weltweiten Fluchtbewegungen und der steigenden Flüchtlingszahlen suchen derzeit auch deutlich mehr unbegleitete Minderjährige bei uns in Deutschland Zuflucht. Da sich dies bisher - Frau von Halem hat es angesprochen - bundesweit auf wenige Kommunen konzentriert hat, diese das aber jetzt nicht mehr schaffen, hat auf Bundesebene die Diskussion begonnen, wie eine Verteilung dieser Kinder und Jugendlichen auf die Bundesländer gewährleistet werden kann.

Für uns Linke steht dabei im Mittelpunkt, dass auch diese Diskussion von den Kindern her geführt wird. Nicht starre Quoten und die bundesweite Verteilung nach Verwaltungslogik, sondern das Kindeswohl und das Kindesinteresse müssen im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört, auf familiäre und persönliche Bindungen, beispielsweise entstanden durch eine gemeinsame Fluchtgeschichte, Rücksicht zu nehmen. Diese Kinder und Jugendlichen haben wichtige Bezugspersonen verloren, und es ist für ihre Entwicklung existenziell wichtig, dass die wenigen Bindungen, die geblieben sind oder gerade neu aufgebaut wurden, nicht auch noch verloren gehen.

Wir in Brandenburg sind gehalten, uns auf diese veränderte Situation einzustellen. Es gilt, an die hervorragende Arbeit von ALREJU in Fürstenwalde - das hat hier schon eine Rolle gespielt - anzuknüpfen und weitere derart spezialisierte Einrichtungen aufzubauen und zu ertüchtigen. Dabei können wir von den guten Erfahrungen lernen und daraus landesweite Standards für das Clearingverfahren sowie Standards für Unterbringung und Betreuung entwickeln.

Dabei werden wir als Land die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht allein lassen. Die fachgerechte Unterbringung, Betreuung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellt besondere fachliche Anforderungen an den Kinder- und Jugendschutz und erfordert eine starke Jugendhilfe mit fachlich versiertem, spezialisiertem Personal und entsprechenden Strukturen. Deshalb ist es richtig, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hier beraten, koordinieren und begleiten wird, und es ist auch richtig, dass wir dahin gehend steuernd eingreifen, dass diese Aufgabe auf die Jugendämter mit den fachlich besten Voraussetzungen übertragen wird.

Gleichzeitig ist allerdings der Bund aufgefordert, im Rahmen der aktuellen Diskussion auch dafür zu sorgen, dass die Jugendhilfe bundesweit gestärkt wird. Dem Bund ist noch mehr ins Stammbuch zu schreiben. Zwar hat die Bundesregierung im Jahr 2010 die ausländerrechtlichen Vorbehalte bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen dies müsste faktisch die Gleichbehandlung von deutschen und Flüchtlingskindern bedeuten -; dies ist aber bis heute nicht in nationales Recht umgesetzt worden.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist festgelegt, dass die Verfahrensmündigkeit in aufenthalts- und asylrechtlichen Fragen auf 18 Jahre heraufgesetzt wird. Es ist überfällig, dass dies umgesetzt wird. Ebenso ist es überfällig, dass die regelhafte Anerkennung kinderspezifischer Fluchtgründe, beispielsweise die Zwangsrekrutierung als Kindersoldat, sexueller Missbrauch, drohende Genitalverstümmelung oder auch die Zwangsverheiratung, anerkannt werden.

(Beifall DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Auch das Folgende ist mir sehr wichtig: In einigen Bundesländern werden Kinder durch umstrittene, teilweise diskriminierende und entwürdigende medizinische Altersfeststellungsmaßnahmen älter gemacht, als sie sind. Hier braucht es bundesweite Standards und Verfahren, die sicherstellen, dass auch hier das Kindeswohl im Mittelpunkt steht, im Zweifel für das Kind. Ich bin sehr froh, dass wir uns als Landtag dazu bekennen, und hoffe, dass auch der Bundestag dies tun wird.

Meine Damen und Herren, es ist unsere Aufgabe, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diesen Kindern und Jugendlichen wie allen anderen Kindern und Jugendlichen in Brandenburg ein bestmöglicher Start ermöglicht wird. Dazu gehören eine kindgerechte, verständnis- und liebevolle Betreuung, eine schnelle Integration in das Bildungssystem und eine bestmögliche gesundheitliche Versorgung inklusive der Behandlung von erlittenen psychischen Belastungen und Traumata. Dazu gehören die Eröffnung von Ausbildungschancen und die der Ausbildung folgende Integration in das Erwerbsleben.

Das alles wird nur gelingen, wenn alle Beteiligten in erster Linie das Kindeswohl und das Kindesinteresse im Blick haben. Mit diesem Antrag haben wir dies im Blick, und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall DIE LINKE und B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Danke schön. - Als Nächster spricht für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Königer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie die Anzahl hier einreisender Asylsuchender und Flüchtlinge wächst auch der Anteil unbegleiteter Kinder und Jugendlicher stetig. Etwa 5 bis 10 % der hier einreisenden Kinder und Jugendlichen kommen ohne Begleitung von Familienangehörigen ins Land. Oft liegen furchtbare Ereignisse hinter ihnen. Insbesondere aus Afghanistan, Syrien, Somalia und Eritrea kommen diese jungen Menschen zu uns nach Deutschland, und sie stellen die Gesellschaft vor besondere Herausforderungen.

Wichtigstes Gesetz für den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland ist das VIII. Sozialgesetzbuch. Es gilt grundsätzlich auch für ausländische Kinder und Jugendliche. So sind insbesondere bei der Inobhutnahme die Vorschriften im gleichen Maße anzuwenden wie bei deutschen Kindern und Jugendlichen.