Andrea Johlige

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Frau Bessin, Sie haben meine Zwischenfrage leider nicht zuge lassen. Deswegen möchte ich sie in dieser Form stellen, will aber erwähnen, dass wir leider von Ihnen nichts zum eigentli chen Beratungsgegenstand dieser Debatte gehört haben.
Wir erleben das häufig bei Ihnen, dass Sie es bei wirklich je dem Thema schaffen, zum Thema Flüchtlinge zu kommen. Das finde ich sehr schade, denn der Aktionsplan, über den wir hier sprechen, ist tatsächlich sehr wichtig
für Menschen in diesem Land.
Aber zu meiner Frage: Sie sprechen darüber, dass Homosexu elle in verschiedenen Ländern verfolgt werden. Sie sprechen über die Todesstrafe, Sie sprechen über Folter, Sie sprechen über Gefängnisse.
- Ich spreche sehr wohl darüber.
Deswegen habe ich tatsächlich die Frage, wie Sie über „soge nannte“ Flüchtlinge sprechen können. Oder habe ich Sie falsch verstanden und Sie erkennen Homosexualität als Fluchtgrund an?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Der Bericht zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ zeigt erneut, wie umfassend und konsequent das Land Brandenburg gemeinsam mit Akteuren der Koordinie rungsstelle, des Beratungsnetzwerks und der Kooperations partner den Kampf gegen rechtsextreme, rassistische und frem denfeindliche gesellschaftliche Entwicklungen führt.
Er zeigt auch, wie weit verzweigt und vielfältig das zivilgesell schaftliche Engagement in Brandenburg ist. Das Ziel, ein tole rantes und weltoffenes Brandenburg ohne Rassismus, Frem denfeindlichkeit und Gewalt, ohne Hetze gegen gesellschaftli che Gruppen und mit einer Kultur des Miteinanders zu schaf fen, in der man einander zuhört und aufeinander eingeht, eint die Akteurinnen und Akteure des Toleranten Brandenburgs. Darauf können wir stolz sein. Wir tun gut daran, allen, die hier zu ehrenamtlich und hauptamtlich ihren Beitrag geleistet haben und von denen heute ganz viele hier sind, herzlich Danke zu sagen: Ich danke euch und Ihnen!
Meine Damen und Herren! Es ist niemandem verborgen ge blieben, dass die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen in den vergangenen Monaten an Schärfe gewonnen haben. Es ist auch niemandem verborgen geblieben, dass wir es mit einer Verrohung der politischen Kultur, mit einer Polarisierung der Positionen und mit einer Unfähigkeit zu tun haben, gesell schaftliche Konflikte durch Dialog, Gespräch und Konsensfin dung zu klären. Wir beobachten eine niedrigere Hemmschwel le zu verbaler und körperlicher Gewalt und im Übrigen auch eine geringere gesellschaftliche Ächtung solcher Taten.
1998, als das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ entwickelt wurde, gab es eine ähnliche gesellschaftliche Situa tion. Handlungsleitend war damals - und ist heute -, dass Kräf te für Toleranz, Solidarität und Weltoffenheit und gegen Ras sismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt gebündelt, unter stützt und gestärkt werden sollen.
Heute gibt es in Brandenburg - das ist der vielleicht größte Un terschied zur Situation von vor etwas über 20 Jahren - eine über Jahre gewachsene starke Zivilgesellschaft, die bereit ist, für ein weltoffenes, tolerantes und solidarisches Brandenburg zu kämpfen. Dass es eine solche starke Zivilgesellschaft gibt, hat auch mit der Arbeit des Toleranten Brandenburgs zu tun.
Umso wichtiger ist es, dass wir im Brandenburger Landtag er neut beweisen, dass es einen Konsens der demokratischen Kräfte dieses Hauses gibt, das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ weiter mit Leben zu erfüllen. Deshalb danke ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU, dass dieser ge meinsame Entschließungsantrag zustande gekommen ist, mit dem wir deutlich machen, dass die demokratischen Kräfte die ses Landtags nach wie vor gegen Rassismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Gewalt zusammenstehen.
Der AfD erteilen wir dadurch mit einer Stimme eine Absage, die dem hier vorliegenden Antrag ihren Feldzug gegen die Ak teure des Beratungsnetzwerks „Tolerantes Brandenburg“ fort setzt. Es ist schon eine erstaunliche Aktivität bei der AfD zu verzeichnen: Den Haushaltsanträgen, dem Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ jegliche finanziellen Zuwendungen zu streichen, folgte eine wahre Anfrageflut; und dies endet nun in diesem Antrag. Es ist wirklich interessant, wie beharrlich Sie bei diesem Thema sind. Man gewinnt den Eindruck, dass Sie, die Sie sich bei anderen wichtigen Sachthemen meist heraus halten, hier jedes parlamentarische Mittel nutzen, um Ihr Feindbild zu bekämpfen.
Genau deshalb bin ich froh, dass wir Demokratinnen und De mokraten Ihnen mit einer Stimme antworten. Das Handlungs konzept „Tolerantes Brandenburg“ wird auch weiterhin von einem Konsens der demokratischen Parteien dieses Landtags getragen. Selbstverständlich wird es nicht zum Ende der 6. Wahlperiode eingestellt, wie Sie in Ihrem Antrag fordern.
Im Gegenteil: Das Tolerante Brandenburg hat in den vergange nen Jahren einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag geleis tet, und es ist so flexibel, dass auf Herausforderungen schnell und umfassend reagiert werden konnte. Deshalb werden wir es auch weiterhin bedarfsgerecht ausstatten und, wenn nötig, der aktuellen Situation anpassen.
Die aktuelle gesellschaftliche Situation fordert alle zivilgesell schaftlichen demokratischen Kräfte mehr denn je. Wir befin den uns mitten in einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung um die Frage, wie wir unser Zusammenleben gestalten wollen. Eine starke, lebendige Demokratie lässt sich nicht herbei beschließen. Sie lässt sich aber aktiv fördern und ist es wert, dass wir gemeinsam um sie kämpfen.
Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Wir tun gut daran, es zu hegen, zu pflegen, weiterzuentwickeln und gegen jegliche Angriffe, auch hier in diesem Parlament, zu verteidigen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich bin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN außerordentlich dankbar für die Initiative „Ausbildungsduldung integrations- und wirtschaftsfreundlich ausgestalten“.
Auch wenn eine Beschlussempfehlung vorliegt, die die Ableh nung des ursprünglichen Antrags empfiehlt, haben die Koaliti onsfraktionen gleichzeitig einen Entschließungsantrag einge bracht, der einen guten Teil der ursprünglichen Intentionen aufgreift und um Erkenntnisse aus der im Innenausschuss durchgeführten Anhörung ergänzt.
Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag das Ge setz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung verab schiedet. Daran hat DIE LINKE einiges zu kritisieren. Denn das Ziel, mit den Neuregelungen Rechtssicherheit für die Be troffenen und die Unternehmen zu erreichen, wird nicht nur
verfehlt, sondern durch neu eingeführte Restriktionen sowie den Aufbau kaum zu nehmender Hürden konterkariert. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dieses Gesetz in Branden burg ausgestaltet werden muss und der heutige Beschluss inso fern zur rechten Zeit kommt, um die Intentionen des Landtags in die Ausgestaltung einfließen zu lassen.
In der Anhörung im Ausschuss ist deutlich geworden, dass es sich bei den Entscheidungen der kommunalen Ausländerbehör den zur Gewährung einer Ausbildungsduldung um aufwendige einzelfallbezogene Prozesse handelt, die teils sehr lange dau ern und in der Regel diverse Ermessensentscheidungen bein halten. Das führt zu sehr langen Verfahrensdauern - wir hörten in der Anhörung von Verfahren zur Duldungserteilung mit ei ner Dauer von bis zu zwei Jahren.
Was das für die ausbildungswilligen jungen Menschen, aber auch für die Betriebe bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen. Solche langen Verfahrensdauern führen nicht nur zu Frust auf allen Seiten, sondern vor allem dazu, dass Ausbildungsplätze nicht besetzt werden können und die Betriebe ihren Bedarf an Auszubildenden und damit künftigen Fachkräften nicht decken können. Es wurde auch deutlich, dass es innerhalb des Landes eine unterschiedliche Rechtsanwendung gibt. An Einzelfällen wurden uns eindrücklich die Problemlagen aufgezeigt, die in diesen Fällen eine Rolle spielen.
Da ist zunächst das Problem der Identitätsklärung. Haben Be troffene alle erforderlichen und zumutbaren Handlungen unter nommen, um ihre Identität zu klären, muss ihnen eine Ausbil dungsduldung erteilt werden - das ist die aktuelle Rechtslage. In der Anhörung wurden uns dennoch mehrere Beispiele ge schildert, in denen trotz nachweislichem intensivem Bemühen des Geflüchteten um die Beschaffung von Ausweisdokumen ten eine Identitätsklärung nicht möglich war und die jeweilige kommunale Ausländerbehörde die Erteilung der Ausbildungs duldung daran scheitern ließ.
Es wurde deutlich, dass dies anscheinend der wichtigste Grund für die Nichterteilung von Ausbildungsduldungen ist, obwohl manchmal eine Beschaffung von Ausweisdokumenten objektiv nicht möglich ist. Gerade wenn die Geflüchteten als Minder jährige nach Deutschland eingereist sind, erweist sich eine Identitätsklärung in Form eines Ausweises mit Lichtbild oft als sehr schwierig bis unmöglich. Hier braucht es dringend eine Klarstellung seitens des Landes, welche Mitwirkung bei der Identitätsklärung von den Geflüchteten erwartet werden kann und welche Mitwirkungsbemühungen nachgewiesen werden müssen, um eine Ausbildungsduldung erhalten zu können.
In einem uns geschilderten Fall hatte der junge Mensch sogar einen Auszug aus dem Geburtsregister seines Herkunftslandes besorgt, was der kommunalen Ausländerbehörde jedoch nicht ausreichte. In einem anderen Fall verweigerte die Botschaft des Herkunftslandes die Ausstellung von Ausweisdokumenten, weshalb die Ausbildungsduldung versagt wurde.
An den Problemen rund um den Identitätsnachweis scheitert die Erteilung der Duldung am häufigsten, obwohl die Geflüch teten nachweislich alles Menschenmögliche tun, um ihre Iden tität nachzuweisen. Im Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung auf, hier Regelungen zu schaffen, die klar stellen, welche Mitwirkung erwartet werden kann und wie die se in die Entscheidung über die Erteilung einer Ausbildungs duldung einbezogen werden soll. Gleichzeitig wollen wir errei
chen, dass die geleisteten Mitwirkungsbemühungen schwerer wiegen, wenn sie von Dritten bezeugt werden können. Auch eine mögliche Stellungnahme des jeweiligen Ausbildungsbe triebes soll hierbei positiv für die jungen Menschen einbezogen werden können.
Ein zweites Problem, das von mehreren Anzuhörenden vorge tragen wurde, ist die Unklarheit bei der Anwendung der bun desgesetzlichen Regelung, dass eine Ausbildungsduldung zu versagen ist, wenn bereits aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet wurden. Vor allem die bereits eingesetzte, teils seit Monaten nicht fortgeschrittene und oftmals vorhersehbar nicht von Erfolg gekrönte Passbeschaffung erweist sich hier als Hemmnis. Dieses Problem, meine Damen und Herren, dürfte durch das vom Bundestag verabschiedete Duldungsgesetz im Übrigen noch verschärft werden.
Einige kommunale Ausländerbehörden werten eine solche ein geleitete Passbeschaffung, selbst wenn diese seit Monaten nicht fortschreitet, als aufenthaltsbeendende Maßnahme, die einer Ausbildungsduldung entgegensteht. Andere Bundeslän der handhaben dies in Auslegung des bundesgesetzlichen Spielraums anders und werten es nicht als einer Duldungsertei lung entgegenstehende Maßnahme.
Deshalb fordern wir mit unserem Entschließungsantrag die Landesregierung auf, klarzustellen, dass eine Ausbildungsdul dung auch dann erteilt werden kann, wenn Maßnahmen der Passersatzbeschaffung bereits ergriffen wurden, es jedoch bis her zu keinen weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung der Aus reisepflicht gekommen ist.
Das dritte in der Anhörung angesprochene Problem betrifft die bereits im Gestattungsstatus, also vor Abschluss des Asylver fahrens, begonnenen Ausbildungen, Helferausbildungen und Einstiegsqualifizierungen. Hier fordern wir eine Klarstellung, dass weitergehende Integrationsleistungen bei der Entschei dung über die Ermessensduldung in diesen Fällen positiv be rücksichtigt werden können.
Ein viertes Problem wurde thematisiert: Bei unbegleiteten min derjährigen Flüchtlingen wird zum Teil seitens der Jugendäm ter verabsäumt, die Identitätsklärung der Jugendlichen voran zutreiben, was später bei der Aufnahme einer Ausbildung zu Problemen führen kann. Die Landesregierung ist deshalb auf gefordert, darauf hinzuwirken, dass die Jugendämter in Zusam menarbeit mit den Ausländerbehörden die Identitätsklärung vorantreiben und den Jugendlichen die entsprechende Unter stützung bei den notwendigen Bemühungen gewähren.
Meine Damen und Herren! Die Anhörung hat deutlich ge macht, dass es bei der Frage, ob junge Menschen die Chance haben, eine Berufsausbildung zu absolvieren und eine Ausbil dungsduldung zu erhalten, noch einige Spielräume gibt, die das Land ausfüllen kann. Da das Ausbildungsjahr im August be ginnt, erwarten wir von der Landesregierung, dass sie die all gemeine Weisung an die Kommunalen Ausländerbehörden noch vor Beginn des Ausbildungsjahres um die im Entschlie ßungsantrag genannten Punkte ergänzt.
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch einen Dank. Ich möchte all jenen danken, die sich darum bemühen, jungen Geflüchte ten die Chance zu geben, sich hier ein eigenständiges Leben
aufzubauen. Ich danke den Betrieben und Kammern, Gewerk schaften, Vereinen und Verbänden, die sich um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt bemühen.
Wir wissen, das sind nicht immer ganz einfache Prozesse, und es klappt nicht immer von Anfang an reibungslos. Dennoch ist es der richtige Weg. Wir haben in verschiedenen Bereichen ei nen sich verschärfenden Fachkräftemangel. Um diesem zu be gegnen, bedarf es großer Anstrengungen. Ein Baustein kann und muss die Qualifizierung der Geflüchteten sein, die bereits bei uns leben. Die Möglichkeit der Aufnahme einer Berufsaus bildung auch für gut integrierte Geflüchtete, die ansonsten kei ne Bleibeberechtigung hätten, gehört aus meiner Sicht unbe dingt dazu.
Die Maßnahmen unseres Entschließungsantrags tragen dazu bei. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir erinnern uns alle noch gut an den Lunapharm-Skandal, bei dem ein in Brandenburg ansässiges Unternehmen Medikamente in Umlauf gebracht hat, die in griechischen Krankenhäusern ge stohlen worden waren.
Wir erinnern uns auch gut an die Fassungslosigkeit, die uns - und nicht nur uns - ergriffen hat, als immer deutlicher wurde, dass dieses Unternehmen in Verbindung zu einem europaweiten kriminellen Netzwerk von Händlern stand, das über Jahre hin weg Arzneimittel zweifelhaften Ursprungs in Umlauf gebracht hat. Vor allem erinnern wir uns gut an die völlig verständliche Verunsicherung der Patientinnen und Patienten, die nicht sicher sein konnten, ob die dringend benötigten Arzneimittel auch wirksam waren, und deren Vertrauen in staatliches Handeln im Bereich der Arzneimittelaufsicht erschüttert wurde.
Besonders wichtig ist es deshalb, jetzt zu betonen, dass Luna pharm Anfang des Jahres dauerhaft die Herstellungs- und Großhandelserlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz entzogen werden konnte. Das beruhigt die Patientinnen und Patienten, und damit ist sichergestellt, dass diese Firma keine Medika mente zweifelhafter Herkunft mehr auf den Markt bringen kann.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass in Brandenburg - das kann man im vorgelegten Bericht der Landesregierung se hen - die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen wurden. Daran hatten auch wir als Landtag unseren Anteil, indem wir sehr schnell den Weg für die personelle Verstärkung der Auf sichtsbereiche im Sozialministerium und im LAVG geebnet haben. Ich bin auch sehr froh, dass es trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, die der Arbeitsmarkt in diesem Bereich bietet, bereits gelungen ist, einen großen Teil der Stellen zu be setzen, und es ist gut, dass es Kooperationen mit anderen Bun desländern gibt, bis das eigene Personal die notwendigen Fort bildungen absolviert und die erforderlichen Qualifikationen erworben hat.
Aufgrund des Taskforce-Berichts hatten wir der Landesregie rung darüber hinaus Aufgaben mit auf den Weg gegeben. Das waren unter anderem: mögliche arzneimittelrechtliche Konse quenzen mit Bund und Ländern zu erörtern, eine Bundesratsin itiative zur Streichung der sogenannten Importförderklausel zu erarbeiten, besonders sensible Aufsichtsbereiche qualitativ und quantitativ hinreichend sowie vorausschauend auszustatten und einheitliche Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht festzulegen.
Dem Bericht können wir entnehmen, dass die Landesregierung hier umfassend tätig geworden ist und die in ihrer Verantwor tung liegenden Aufträge intensiv bearbeitet und einen guten Teil bereits abgearbeitet hat. Neben dem organisatorischen Neuzuschnitt des MASGF wurden die Aufgabenbereiche, Ab läufe und Vertretungsregelungen neu gefasst und verschiedene weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Akteuren geschaffen.
Einige anstehende Aufgaben werden uns allerdings noch Jahre begleiten - gerade in der Fach- und Rechtsaufsicht in allen Be reichen der Landesverwaltung wird das deutlich. Es ist gut, dass der Landtag und die Landesregierung aufgrund der Vor gänge um Lunapharm eine erhöhte Sensibilität für dieses The ma entwickelt haben. Das hat auch schon dazu geführt, dass man sich in den Haushaltsverhandlungen auf eine bessere Per sonalausstattung in den Bereichen geeinigt hat.
Allerdings müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich der Bund vor allem bei der Importförderklausel nicht bewegt, ob wohl die Länder dies im Bundesrat angemahnt haben. Deshalb kann ich hier nur alle Fraktionen auffordern, in ihren Parteien dafür zu werben, dass diese Regelung endlich abgeschafft wird. Der Parallelhandel ist das Einfallstor für Arzneimittel fälschungen und kriminelle Machenschaften mit Arzneimit teln. Die Abschaffung der Importförderquote würde nicht da zu führen, dass kein Parallelhandel mehr stattfindet, aber zu mindest würde er nicht noch gesetzlich privilegiert, zumal mittlerweile klar ist, dass die Importförderquote deutlich we niger Kosten spart als beispielsweise Rabattverträge - und Kosten dürfen bei der Patientensicherheit nur eine untergeord
nete Rolle spielen. Insofern ist es wichtig, dass sich der Bund endlich bewegt.
Klar ist aber auch: Das Einschleusen von gefälschten Arznei mitteln muss entlang der gesamten Vertriebskette vom Herstel ler zum Patienten, insbesondere auf der Ebene des Großhan dels bzw. des Parallelhandels, verhindert werden. Dafür muss einerseits die Aufsicht verbessert werden - das haben wir in Brandenburg gemacht. Andererseits muss es verbesserte ge setzliche Regelungen für die Aufsichts- und Ermittlungsbehör den geben. Auch hier ist der Bund gefragt. Und es braucht wei tere Regelungen auf europäischer Ebene, die zu mehr Transpa renz bei den Lieferketten führen. Ziel muss es sein, dass jeder zeit der gesamte Weg eines Arzneimittels von der Herstellung bis zur Abgabe an den Patienten nachvollziehbar ist.
Da setze ich große Hoffnungen in die europäische Fälschungs richtlinie, nach der seit Februar 2019 zusätzliche Sicherheits merkmale für Arzneimittel erforderlich sind, die unter anderem dazu führen sollen, dass jede einzelne Packung identifizierbar und auf ihre Echtheit überprüfbar ist. Leider handelt es sich hierbei nur um eine Ende-zu-Ende-Überprüfung. Das heißt, beim Hersteller wird ein Code generiert und in einer Daten bank hinterlegt, und bei der Abgabe an den Patienten wird die Packung wieder aus dem System ausgebucht. Besser wäre eine Lösung, die auch die jeweiligen Vertriebsschritte nachvollzieh bar macht. Dennoch ist diese Kennzeichnung ein wichtiger Schritt, der hoffentlich dazu führt, dass über illegale Ver triebsketten eingeschleuste Arzneimittel besser und schneller identifiziert werden. Das würde die Patientensicherheit weiter erhöhen.
Meine Damen und Herren, ich möchte der Landesregierung und vor allem dem Sozialministerium für das umfassende En gagement zur Verbesserung der Aufsichtsbereiche, der Perso nalgewinnung und -entwicklung sowie der Verfahrensabläufe danken. Da der Innenminister gerade das Innenministerium als das Ministerium der Herzen ausgerufen hat, möchte ich sagen: Für mich gilt das nicht. Mein Ministerium der Herzen ist das Sozialministerium, und das hat unter anderem etwas damit zu tun, dass dieses Ministerium gerade - das kann man aus dem Bericht herauslesen, konnte man eben in der Rede der Ministe rin hören und auch am Handeln der Hausspitze in den vergan genen Monaten sehen - auf allen Ebenen für mehr Patientensi cherheit kämpft. Dafür hat die Landesregierung nicht nur mein Herz verdient, sondern auch meine volle Unterstützung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Die se Aktuelle Stunde hat einen Anlass: Wir feiern heute 20 Jahre „Tolerantes Brandenburg“. Dem Dank an alle Akteure schließe ich mich an. Vor allem möchte ich deutlich machen, was wir hier eigentlich feiern.
Wir feiern 20 Jahre Mobilisierung der Gesellschaft gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt,
20 Jahre Unterstützung lokaler, demokratischer und zivilgesell schaftlicher Strukturen und des demokratischen Zusammen halts, 20 Jahre Ächtung rassistischer Gewalt sowie Unterstüt zung und Solidarität für die Opfer, und wir feiern 20 Jahre Anerkenntnis der Notwendigkeit eines konsequenten Antidis kriminierungsschutzes. Ich glaube, das sind gute Gründe zum Feiern.
Welches andere Bundesland hat ein solches Engagement seiner Landesregierung vorzuweisen? In welchem Landtag gab es über 20 Jahre einen breiten Konsens der demokratischen Partei en, dass ein solcher Weg konsequent beschritten wird?
Welches Bundesland kann aus dieser Tradition heraus auf eine Verfassungsänderung blicken, mit der es sich klar dazu be kennt, das friedliche Zusammenleben der Menschen zu schüt zen und der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegenzutreten?
Deshalb gilt mein Dank neben denjenigen, die sich vor Ort eh renamtlich und hauptamtlich und in den Strukturen von „Tole rantes Brandenburg“ für eine offene Gesellschaft engagieren, auch den Akteuren in der Landesregierung und denjenigen hier im Landtag, die den Konsens der demokratischen Parteien auf rechterhalten und das „Tolerante Brandenburg“ über die Partei grenzen hinweg und auch gegen Widerstände unterstützt haben und weiterhin unterstützen.
Ich will anschließen: Das war vor 20 Jahren nicht selbstver ständlich, und leider ist es auch heute nicht selbstverständlich.
Meine Damen und Herren, am Ende dieser Debatte möchte ich vor allem etwas zur Zukunft sagen: Es ist niemandem verbor gen geblieben, dass die gesellschaftlichen Auseinandersetzun gen in den vergangenen Monaten an Schärfe gewonnen haben. Es ist auch niemandem verborgen geblieben, dass wir es mit einer Verrohung der politischen Kultur, mit einer Polarisierung der Positionen und damit verbunden mit einer Unfähigkeit, ge sellschaftliche Konflikte durch Dialog, Gespräch und Konsens findung zu lösen, zu tun haben.
Wir beobachten eine niedrigere Hemmschwelle zu verbaler und körperlicher Gewalt und im Übrigen auch weniger gesellschaft liche Ächtung solcher Taten. Es ist offensichtlich, dass rechtspo pulistische und rechtsradikale Akteure und auch sogenannte Rechtsintellektuelle zunehmend Hand in Hand agieren. Gleich zeitig übernehmen einige politische Kräfte des demokratischen Lagers in Deutschland - wohl auch aus der Hoffnung heraus, diese Akteure rechts von sich zurückzudrängen - deren Ge schäft. Eine Politik, die ein Ende der offenen Gesellschaft ein läutet und im Übrigen die Europäische Union nah ans Scheitern bringt, kann jedoch niemals die Lösung sein.
Wir müssen der Versuchung widerstehen, einfache Antworten auf schwierige Fragen in unserer globalisierten Welt zu geben. Alle gesellschaftlichen und politischen Akteure und auch das „Tolerante Brandenburg“ stehen deshalb vor Herausforderun gen, die ich hier kurz umreißen will:
Die erste Herausforderung ist aus meiner Sicht, den gesell schaftlichen Frieden dauerhaft zu sichern. In den vergangenen Jahren ist zu oft der Eindruck entstanden, die Politik kümmere sich nur noch um Geflüchtete. Die Sozialstaatsgarantie, die wir hier im Land ausgesprochen haben, indem wir uns dazu be kannt haben, dass keine soziale Leistung gekürzt wird, um Kos
ten für Geflüchtete zu tragen, ist in der öffentlichen Debatte leider untergegangen. Doch genau darum geht es: Gesellschaft lichen Frieden schafft nur, wer garantiert, dass niemand zurück bleibt. Das schafft man nur, wenn die Armut zurückgedrängt wird,
eine Chance für jede und jeden besteht, sich ein selbstbestimm tes und auskömmliches Leben aufzubauen, mit fairen Arbeits bedingungen und Löhnen, mit bezahlbaren Wohnungen und mit gesicherter Mobilität in allen Landesteilen. Das ist die Aufgabe, die wir als Politik zu bewältigen haben, um den sozialen und gesellschaftlichen Frieden zu sichern.
Die zweite Herausforderung ist, demokratische Strukturen zu fördern und Teilhabe zu sichern. Eine tolerante und weltoffene Gesellschaft braucht gesellschaftliche Teilhabe für alle hier le benden Menschen. Das erfordert die Dialogbereitschaft und die Bereitschaft zum Kompromiss. Aktuell sind die Fronten oft verhärtet, und selbst am Zuhören hapert es oft. Dialogprozesse in schwierigen Situationen, Strukturen, in denen Zuhören, Mit machen und Mitreden selbstverständlich sind, die Organisation der Teilhabe in Entscheidungsprozessen und die Stärkung der gesellschaftlichen Akteure in diesen Prozessen sind wichtige Voraussetzungen für gesellschaftlichen Frieden. Diese Prozesse zu entwickeln und weiterzuentwickeln ist eine Aufgabe der po litischen Akteure, aber auch des „Toleranten Brandenburgs“.
Die dritte Herausforderung ist aus meiner Sicht die Zurückge winnung der Humanität. Die gesellschaftlichen Debatten sind aktuell nicht selten von einer Entmenschlichung, wie ich sie mir wirklich nicht vorstellen konnte, gekennzeichnet. Wen inte ressiert es denn aktuell noch, dass Menschen in der Sahara ver dursten oder im Mittelmeer ertrinken?
Herr Ministerpräsident, für Ihre Ankündigung, die Menschen von dem umherirrenden Schiff „Lifeline“ aufzunehmen, bin ich Ihnen sehr dankbar.
Wir hatten schon einmal Flüchtlingsboote, die kein Land gefun den haben, an das sie anlegen konnten. Das darf nie wieder pas sieren!
Empathie und Humanität müssen zurückgewonnen werden - Ihre Bemerkungen zeigen das im Übrigen -,
und dafür brauchen wir eine ehrliche und sachliche Auseinan dersetzung ohne Nebelkerzen aus politischem Kalkül.
Dazu brauchen wir die Perspektive der Migranten und Migran tinnen ebenso wie die der hier Geborenen. Vor allem aber brau chen wir den Dialog und das immer wieder zu erneuernde Be kenntnis, dass die Würde der Menschen - und zwar aller Menschen - unantastbar ist.
Ich will noch eine vierte Herausforderung formulieren: die Zu rückdrängung von gruppenbezogener Ausgrenzung, Men schenfeindlichkeit und Gewalt.
Wir beobachten eine hohe Zahl rassistischer und fremdenfeind licher Gewalttaten. Antisemitische Ressentiments sind auf dem Vormarsch, Jüdinnen und Juden fühlen sich nicht mehr überall sicher. Auch antimuslimische Ressentiments nehmen zu. Das sind Phänomene einer gruppenbezogenen Menschenfeindlich keit, die nicht selten in Gewalt mündet. Hier sind wir alle gefor dert, klare Kante zu zeigen und deutlich zu machen, dass dafür in unserer Gesellschaft kein Platz ist.
Für diese Herausforderungen brauchen wir das „Tolerante Bran denburg“. Das wird allerdings nicht reichen; wir brauchen dar über hinaus das Bekenntnis und das Engagement jeder und je des Einzelnen von uns. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Schade, wenn Sie den vorliegenden Bericht gelesen ha ben, dann können Sie erkennen, dass es gesellschaftliche Ent wicklungen gegeben hat. Diese Entwicklungen können einem gefallen, sie können einem aber auch nicht gefallen.
Gesellschaft ist aber nicht statisch. Ich glaube, dass uns das „Tolerante Brandenburg“ sehr wohl geholfen hat - das geht auch aus dem Bericht hervor -, auf die gesellschaftliche Situati on in den vergangenen zwei, drei Jahren zu reagieren,
und zwar sowohl bei der Integration von Geflüchteten als auch bei den rassistischen Mobilisierungen, die wir überall im Land erlebt haben.
Wir würden heute als Brandenburg woanders stehen, wenn wir das „Tolerante Brandenburg“ und die Strukturen, die seit vielen Jahren eine sehr gute Arbeit verrichten, nicht gehabt hätten.
Nun ist es immer ein bisschen der Blick in die Glaskugel, wenn man sagen will, wie sich eine Situation entwickelt. Wenn wir allerdings einen Blick in andere Bundesländer werfen - nach Sachsen zum Beispiel ist es gar nicht so weit -, wo es solche Strukturen nicht schon seit 20 Jahren gibt, dann stellen wir fest, dass es dort sehr viel weniger Klarheit gibt, auch von politi schen Akteuren. Man erkennt dort viel schwächere zivilgesell schaftliche Strukturen. An vielen Stellen sieht man dort auch deutlich größere Einbruchmöglichkeiten für rassistische Hetze.
Deswegen bin ich froh, dass wir diese Strukturen wie das „To lerante Brandenburg“ in unserem Land haben, und werde sie auch weiterhin verteidigen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lie be Gäste! Wir beraten heute über das Integrationskonzept der Landesregierung und den Gesetzentwurf der CDU zur Unter stützung der Integration von Menschen mit Migrationshinter grund. Obwohl in beiden Papieren das Wort „Integration“ vor kommt, haben wir es mit zwei völlig unterschiedlichen Ansätzen zu tun.
Anfangs dachte ich: Das geht doch nicht zusammen, das kann man nicht beides in einer Debatte behandeln. Aber vielleicht ist es ganz gut so, weil so auch deutlich wird, was die unterschied lichen Herangehensweisen an Integration sind.
Meine Damen und Herren, das bisherige Integrationskonzept der Landesregierung stammt aus dem Jahr 2014. Es hat uns in den vergangenen Jahren sehr gute Dienste erwiesen, weil es die Chance bot, auch auf unvorhergesehene Situationen flexibel zu reagieren.
Nach den hohen Geflüchtetenzahlen der vergangenen beiden Jahre war es jedoch notwendig, das Konzept fortzuschreiben. Diese Fortschreibung liegt uns jetzt vor, und sie zeigt, dass In tegration in allen Politikbereichen angesiedelt ist. Das Konzept legt Leitlinien fest, an denen sich die Integrationspolitik der Landesregierung in allen Handlungsbereichen orientiert.
Von diesen Leitlinien möchte ich beispielsweise das Bekennt nis, Integration vor allem als Chance für die Gesellschaft zu begreifen, die Absage an Ausgrenzung und Rassismus, die Ori entierung an Ressourcen und Potenzialen der Zugewanderten, die Förderung von Partizipationsmöglichkeiten, das Bekenntnis zu frühzeitiger Integration und auch das klare Bekenntnis zu einer humanen Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie die Erkennt nis, dass Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, hervorheben.
Das Integrationskonzept folgt stringent diesen Grundsätzen. So finden sie sich auch in allen Handlungsfeldern wieder. Damit haben wir ein nahezu alle Lebensbereiche umfassendes und in sich schlüssiges Konzept, das die Vielzahl der Maßnahmen auf zeigt, die in den vergangenen Jahren geschaffen und ausgestal tet wurden.
Erwähnen möchte ich die Verbesserung der Qualität der Unter bringung und auch der Versorgung in der Erstaufnahme, das Landesaufnahmegesetz mit der spürbar gestiegenen finanziel len Ausstattung für die Aufnahme in den Kommunen und der Ausweitung und qualitativen Verbesserung der Migrationssozi alarbeit, die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung
durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die Ausweitung der Angebote der frühkindlichen Bildung durch Eltern-Kind-Gruppen und die Unterstützung der Fachkräfte bei der Integration in die Regelversorgung der Kindertagesstätten. Darüber hinaus zählen dazu die vielen Aktivitäten, um Kindern mit Migrationshintergrund so schnell wie möglich die Teilnah me am Regelunterricht in den Schulen zu ermöglichen, oder auch die Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in den Initia tiven, den Vereinen und Verbänden sowie die zusätzlichen An gebote der Jugendhilfe.
Hinzu kommt als wichtiger Schwerpunkt der Spracherwerb mit Angeboten, die auch denjenigen das Erlernen der deutschen Sprache ermöglichen, die keinen Zugang zu den Maßnahmen des Bundes haben. Auch die vielen Instrumente zur individuel len Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie die Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche und Fachkräfte in al len Bereichen der Integrationsarbeit seien erwähnt.
Beim Lesen des Konzepts wird klar, welch große Anstrengungen das Land in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den betei ligten Akteuren unternommen hat, um die Integration der Men schen mit Migrationshintergrund voranzutreiben. Gleichzeitig wird deutlich, wie viel noch zu tun und was noch alles geplant ist, beispielsweise im Bereich der Partizipation, der Teilhabe. Hier ist unter anderem die Stärkung der migrantischen Selbstor ganisation ein ganz wichtiges Ziel für die nächsten Jahre.
Meine Damen und Herren! Ich habe nun vor allem die Stärken des Konzepts hervorgehoben, und ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Integrationskonzept gut für die weitere In tegrationsarbeit in Brandenburg gerüstet sind. Allerdings bein haltet das vorliegende Dokument auch Fehlstellen, die mich, offen gestanden, ärgern.
Wir haben in diesem Jahr hier im Landtag einige Beschlüsse gefasst, die sich in dem Konzept bislang nicht wiederfinden. So finde ich darin keinen Satz zum mehrfach bekräftigten Aufnah meprogramm für besonders Schutzbedürftige aus dem Nordi rak. Auch die Festlegungen aus dem Beschluss, den wir ange sichts der Debatten zur Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan gefasst haben, beispielsweise zur unabhängigen Verfahrensberatung in der Erstaufnahme oder zur erneuten Prü fung besonderer Schutzbedürftigkeit vor Abschiebeentschei dungen, finde ich im Konzept leider nicht.
Dabei hätte ich mir wirklich gewünscht, dass die Landesregie rung auch diese vom Landtag beschlossenen Punkte in das In tegrationskonzept aufnimmt, zumal die Umsetzung leider im mer noch aussteht.
Meine Damen und Herren, der zweite Gegenstand der Debatte ist der Gesetzentwurf der CDU zur Unterstützung der Integrati on von Menschen mit Migrationshintergrund. Ihm ging - darauf hat Frau Richstein hingewiesen - eine lange Verständigungs phase zwischen den Fraktionen voraus. Wir haben damals ge sagt, dass uns nicht ganz klar ist, was in einem solchen Gesetz geregelt werden soll. Insofern ist es gut, dass es nun tatsächlich vorliegt.
Es wird klar, wo die Unterschiede zwischen den Regierungs fraktionen und der CDU in der Integrationspolitik liegen. Au ßerdem wird klar, dass die Regelungsnotwendigkeiten nicht nachweisbar sind.
Die Union beschwört den Grundsatz „Fordern und Fördern“. Während wir mit dem Integrationskonzept vor allem den Bereich des Förderns betonen, findet sich dazu im Gesetzent wurf der CDU nicht wirklich viel - wenn überhaupt, dann All gemeinplätze und viele Kann-Regelungen. Der Entwurf nimmt Zielstellungen auf, die bereits im Integrationskonzept festgelegt sind, und will Institutionen wie die Integrationsbeauf tragte und den Landesbeirat für Integration, die es schon seit Langem gibt und die seit Jahren eine gute Arbeit leisten, fest schreiben.
Darüber hinaus finden sich Grundsätze zur interkulturellen Öff nung sowie zu allgemeinen Integrations- und Teilhabemaßnah men. Auch das passiert alles schon, ausgenommen natürlich die versteckte Extremismusklausel, die die CDU in den Gesetzent wurf hineingeschrieben hat. Eine solche gibt es in Brandenburg tatsächlich noch nicht, und das soll auch so bleiben.
Und dann gibt es noch einen wirklich spannenden Ansatz, näm lich die regionalen Integrationszentren, aber da reicht es leider nur für eine Kann-Regelung.
Das war es dann auch schon mit der Förderung. Der Rest des Gesetzentwurfs ist eher unter dem Titel „Fordern“ einzuordnen und hat mit Integrationspolitik nicht mehr viel zu tun. Da gibt es dann keine Kann-Regelungen mehr, sondern da geht es rich tig zur Sache. Ich kann jetzt leider nicht auf alles eingehen, darum nur kurz zu den großen Brocken: Zu nennen sind die Verlagerung der Zuständigkeit für die Durchsetzung der Aus reisepflicht auf die Landesebene und die Verlängerung des Auf enthalts in der Erstaufnahme auf 24 Monate. Beides hat aus meiner Sicht in einem Integrationsgesetz nichts zu suchen.
Hier finden Sie sich jedoch eng an der Seite Ihrer Bundespartei, die auf Effizienz setzt - und eben nicht auf Humanität. Wir blei ben dabei, dass die kommunalen Ausländerbehörden diejenigen sind, die die Ausreiseentscheidungen zu treffen haben. Das Land kann beim Vollzug unterstützen. Aktuell passiert einiges zur Unterstützung der Kommunen. Weiteren Handlungsbedarf sehen wir hier nicht.
Es folgt eine gemeindescharfe Wohnsitzauflage. Das wäre ein bürokratisches Monster. Bereits jetzt hat die Wohnsitzauflage, die sich auf die Bundesländer bezieht, auch integrationshem mende Wirkung. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine schwerbe hinderte Geflüchtete lebt in einer Einrichtung in Brandenburg. Ihre Schwester lebt gut integriert und mit fester Arbeitsstelle mit ihrer Familie in Sachsen. Diese würde ihre kranke Schwes ter gerne bei sich aufnehmen und pflegen. Allein die Wohnsitz auflage und die Resistenz der zuständigen Ausländerbehörde in Sachsen verhindern dies. Solche Fälle produzieren Sie mit einer gemeindescharfen Wohnsitzauflage in großer Zahl. Sie wird in tegrationshemmend wirken.
Mit Interesse habe ich in diesem Zusammenhang auch die Re gelung gelesen, dass die Gemeinden verpflichtet werden sollen, die der Wohnsitzauflage unterliegenden Personen aufzuneh men. Das wäre eine weitere Aufgabe, die Sie den Städten und Gemeinden zuweisen. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie die Kommunen über eine solche Regelung denken, zumal in Ihrem Gesetzentwurf keinerlei Angaben zur Finanzierung getroffen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: In dem Gesetzentwurf fin det sich nichts, was die Integration in Brandenburg wirklich voranbringen würde, sondern viele Kann-Regelungen und All gemeinplätze, solange es um Integration geht, dafür viel Härte und Druck, wenn es um die Ausreise und die Effizienz der Aus reise geht.
Dann gibt es noch einen Punkt in dem Gesetzentwurf, der mich hat nachschauen lassen, ob tatsächlich die CDU die einreichen de Fraktion ist.
Ich fasse es mal in meinen Worten zusammen: Wer - egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund - aus Sicht der Ordnungsbe hörden und unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle den Eindruck erweckt, nicht staatstragend genug zu sein, kann verpflichtet werden, zu einem Gesinnungskurs zu gehen.
Wenn er nicht hingeht oder diesen Kurs stört, muss er mit ei nem Bußgeld rechnen.
Liebe CDU-Fraktion, wenn wir so etwas in einen Gesetzent wurf schrieben, würden Sie uns vorwerfen, dass wir aus der DDR nichts gelernt hätten. Im Übrigen würden Sie uns das dann völlig zu Recht vorwerfen.
Liebe Kollegin Richstein, wenn Sie irgendwo einen solchen Grundkurs auftun, würde ich Ihnen vorschlagen, dass wir ge meinsam hingehen:
ich, weil ich mit Sicherheit als nicht staatstragend genug gelte und sogar zu zivilem Ungehorsam neige, und Sie, weil ein we nig Nachhilfe in Meinungsfreiheit offensichtlich ganz sinnvoll wäre.
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich bin tatsächlich total dankbar, dass wir das hier so klar aus einandernehmen können. Ich versuche es einmal anders zu er klären; vielleicht wird es dann deutlicher.
Ich habe mich in meinem Leben irgendwann einmal mit Perso nalführung beschäftigt. Da gibt es ein Motivationsmodell, das zwischen extrinsischer und intrinsischer Motivation unterschei det - davon haben Sie möglicherweise schon einmal gehört. Extrinsische Motivation in der Mitarbeiterführung bedeutet Druck von außen, vielleicht auch mal Geld; es sind auf jeden Fall alles Sachen, die von außen kommen. Man weiß, dass die extrinsische Motivation relativ wenig bringt und vor allem nicht nachhaltig ist.
Die intrinsische Motivation kommt von innen und bringt viel mehr, weil die Mitarbeiter aus sich selbst heraus etwas tun wol len. Diese kann man übrigens auch fördern, zum Beispiel durch ein gutes Betriebsklima
wenn man das übertragen möchte, also durch ein gutes gesell schaftliches Klima.
Was auch hilft, ist, den Menschen eine Perspektive in dem Un ternehmen zu geben, zum Beispiel auch eine sichere Aufent haltsperspektive
für Menschen, die bisher eine unsichere Aufenthaltsperspektive haben. Da geht es um Dinge wie Durchlässigkeit zwischen Asylsystem und Arbeitsmarkt.
Da helfen auch Angebote zur Weiterentwicklung.
Man kann natürlich in den Gesetzentwurf schreiben, dass jemand zu einem Integrationskurs verpflichtet wird. Aber, Herr Redmann, wir haben hier eine andere Situation! In der Praxis ist es so, dass immer noch Integrationskurse des Bundes fehlen.
Ich finde es wirklich gefährlich für die Debatte, den Eindruck zu erwecken, die Menschen müssten dazu verpflichtet werden
wie Sie es mit Ihrem Gesetzentwurf machen -, wenn gleichzei tig das Angebot fehlt.
Und das ist der Unterschied zwischen unseren Ansichten zur In tegrationspolitik. Ich sage: Wir müssen die Angebote schaffen,
wir müssen als Allererstes den Menschen eine Perspektive ge ben. Und Sie setzen in Ihrem Gesetzentwurf einseitig - wirklich einseitig - auf den Druck von außen.
Genau das halte ich für den falschen Ansatz; da unterscheiden wir uns. Und es ist doch gut, wenn das hier einmal deutlich wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Niemand soll im Land Brandenburg diskriminiert werden. Dieser Anspruch gilt erst recht für die öffentliche Ver waltung, die bei sämtlichen Entscheidungen das Verbot der Diskriminierung zu berücksichtigen hat. Das ist der Anspruch, dem wir im Land Brandenburg gerecht werden müssen. Des halb danke ich der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr für die Initiative zu einem Antidiskriminierungsgesetz.
Der Gesetzentwurf war für uns Anlass, uns intensiv mit Anti diskriminierungspolitik auseinanderzusetzen. In zwei Aus schussanhörungen wurde deutlich, dass die Einschätzungen der
Anzuhörenden jedoch bereits bei der grundsätzlichen Frage der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes meilenweit auseinander lagen. All jene, die sich in die Debatte der vergangenen Monate eingebracht haben, werden gemerkt haben, wie weit die Positi onen auseinanderliegen - auch hier im Landtag, auch innerhalb der einzelnen Fraktionen.
Ich persönlich - das ist bekannt - bin Befürworterin eines Anti diskriminierungsgesetzes. Dennoch musste ich in der Debatte zur Kenntnis nehmen, dass es einige Argumente gibt, die nicht so einfach beiseite zu wischen sind.
Da ist einerseits der bundesgesetzliche Rahmen. Der Bundes gesetzgeber hat Novellierungsbedarf für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz festgestellt, diesen jedoch nicht mehr umsetzen können. Ob und wann der neue Bundestag arbeitsfä hig ist und sich dieses Themas annimmt, steht in den Sternen. Dabei wäre es tatsächlich notwendig, dafür zu sorgen, dass von Diskriminierung Betroffene nicht - wie bisher - vor Diskrimi nierung seitens staatlicher Institutionen weniger gut geschützt sind als vor Diskriminierung durch Private.
Auch die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Staat muss gestärkt werden. Man könnte auf Landesebene diese Rege lungslücke teilweise schließen. Jedoch ist dem Argument, dass sich der bundesgesetzliche Rahmen in absehbarer Zeit wahr scheinlich ändert und dies erst abgewartet werden sollte, wenig entgegenzusetzen. Einen landesgesetzlichen Regelungsbedarf, der sich aus einer Novellierung des AGG ergeben kann, sollten wir dann allerdings schnellstmöglich identifizieren und ausge stalten.
Das zweite Argument in der Debatte war, dass es bereits jetzt genügend Möglichkeiten für von Diskriminierung Betroffene gibt, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Allerdings täten sie das nicht ausreichend, und das sei nicht zu ändern, indem man ih nen mehr Rechte gibt, sondern indem man sie in die Lage ver setzt, ihre Rechte besser wahrzunehmen. Dies haben wir mit unserem Entschließungsantrag aufgenommen. Wir werden die Landesstelle für Chancengleichheit weiterentwickeln und stär ken. Ziel ist außerdem, die Aufgaben und Befugnisse zu erwei tern und die Stelle bekannter zu machen. So sollen Betroffene ermutigt werden, sich an eine prominente Anlaufstelle zu wen den, die durch die Bündelung von Beschwerden Muster und Strukturen der Diskriminierung in Brandenburg stärker sichtbar machen könnte und somit auch weitere Maßnahmen ermöglich te.
Das dritte Argument war, dass die Regelungsnotwendigkeit nicht nachgewiesen sei und die Probleme und Handlungsbedar fe auch durch andere Maßnahmen gelöst werden könnten. Die ses Argument konnte in den Anhörungen nicht vollständig ent kräftet werden. Es ist uns ein Anliegen, diese Maßnahmen zu finden, um auch ohne gesetzliche Regelungen Diskriminierung in Brandenburg zurückzudrängen. Deshalb sollte aus der kon kreten Arbeit der Landesstelle für Antidiskriminierung heraus aufgezeigt werden, welche weiteren Handlungsbedarfe und Re gelungsnotwendigkeiten sich ergeben. Diese sollten dem Land tag im nächsten Jahr vorgelegt werden. Das kann und wird dann auch dazu führen, dass wir uns hier erneut darüber unterhalten, welche weiteren Maßnahmen zum Diskriminierungsschutz zu ergreifen sind.
Ein weiteres Argument lautete, dass ein Antidiskriminierungs gesetz, das das Ziel hat, Betroffene vor Diskriminierung durch staatliche Behörden besser zu schützen und ihnen Instrumente zu geben, sich gegen diese zu wehren, die öffentlichen Institu tionen in Brandenburg unter Generalverdacht stellen würde. Dieses Argument - das will ich ganz klar sagen - teile ich nicht. Racial Profiling, der NSU und die bis heute blockierte Aufklä rung des Behördenhandelns in diesem Zusammenhang oder der aktuell wieder in die Schlagzeilen geratene Fall von Oury Jal loh in SachsenAnhalt sind Zeichen, dass auch staatliche Institu tionen nicht davor gefeit sind, diskriminierend zu agieren. Zu einer offenen Fehlerkultur gehört es anzuerkennen, dass auch in Verwaltungen und anderen Institutionen Menschen arbeiten, die ebenso wie der Rest der Gesellschaft anfällig für Vorurteile und Vorbehalte sind.
Wir wollen eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb ist es unsere Aufgabe, auch oder gerade in den staatlichen Institu tionen darauf hinzuwirken. Und deshalb ist es wichtig, dass wir weiter daran arbeiten. Das tun wir mit unserem Entschließungs antrag, der - auch wenn der eine oder andere sich mehr ge wünscht hätte - ein weiterer Schritt zu einem diskriminierungs ärmeren Brandenburg ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Als ich die Große Anfrage der AfD las, dachte ich tatsächlich zu erst an Paranoia. Quasi überall sitzen nach dem Weltbild der AfD Linksextremisten: in den Parteien DIE LINKE, SPD, bei den Grünen, in der Landesregierung, in den Universitäten und besonders in den Studierendenverbänden, in den Vereinen und Verbänden, in den Willkommensinitiativen - einfach überall.
Und weil sie überall sitzen, schützen sie natürlich auch die an deren Linksextremisten vor strafrechtlicher Verfolgung, beför dern deren Aktivitäten und beeinflussen die Medien.
Wenn man aber weiterliest, merkt man, dass es hier nicht oder nicht nur um Paranoia geht. Es ist die gleiche Strategie, wie wir sie bei der Hetze der AfD gegen Geflüchtete allzu oft beobach ten müssen: Behauptungen, so falsch sie auch sein mögen, werden immer wiederholt, es werden immer die gleichen Un terstellungen herausgeholt, und immer wieder wird ein kleines oder großes Tabu gebrochen, um den politischen Diskurs zu verschieben, in der Hoffnung, dass mit jeder Wiederholung ein paar Menschen mehr an die Hetze glauben. Genau diese Strate gie wird auch hier gefahren, nur eben diesmal nicht gegen die Flüchtlinge, sondern gegen den politischen Gegner.
Meine Damen und Herren von der AfD, Sie wollten gar nicht wissen, welche Informationen vorliegen, Sie wussten vorher,
dass ein Großteil der Anfrage gar nicht beantwortet werden kann. Sie wollten spalten. Sie haben kein Interesse an gesell schaftlichem Diskurs - im Gegenteil: Sie wollten die Polarisie rung, weil Sie ganz genau wissen, dass nur eine aufgeheizte Anhängerschaft auch zur Wahl geht.
Sie wissen, dass Sie Hass säen müssen, um Wahlerfolge zu er zielen, und genau deshalb haben Sie diese Anfrage gestellt,
und nicht, weil Sie irgendein Erkenntnisinteresse haben. Genau deshalb versuchen Sie, all jene in die extremistische Ecke zu stellen, die Ihnen nicht genehm sind. Das sieht man im Übrigen auch an Ihrem Entschließungsantrag. Die Antworten ergeben zwar keinen Handlungsbedarf, aber Sie stellen trotzdem einen Antrag.
Was mich aber am meisten stört, ist die Anmaßung, dass gera de die, die gesellschaftliche Gruppen seit Monaten gegenein ander aufhetzen, die mit „Merkel-Diktatur“ und „Lügenpresse“ hantieren, sich nun auf die wehrhafte Demokratie berufen. Aber - und das sage ich nicht ohne Stolz - die wehrhafte Demo kratie ist stärker als Ihre Hetze,
sie hält eine ganze Menge aus, und sie wird aus der Auseinan dersetzung mit Ihnen stärker hervorgehen, als sie vorher war.
Ich will Ihnen noch eins sagen: Wenn Sie versuchen, gesell schaftlich Aktive zu diskreditieren, Menschen, die Ihnen nicht in den Kram passen, anzugreifen, oder Menschen aus unserem Land vertreiben wollen, werden wir uns Ihnen immer entge genstellen. Wir antworten mit etwas, was viel durchdringender und viel erfolgreicher ist als Ihre Hetze: Wir antworten mit So lidarität.
Wen Sie auszugrenzen versuchen, an dessen Seite sind wir. Wenn Sie gegen jemanden hetzen - beispielsweise gegen mei ne Kollegin Vandre -, stehen wir ihm bei,
und wenn Sie versuchen, jemanden mundtot zu machen, dann stehen wir neben ihm und bringen das Megaphon noch mit.
Wir halten dagegen, da können Sie sicher sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, klar ist, politisch motivierte Straftaten sind Straftaten und müssen und werden selbstverständlich strafrechtlich verfolgt werden. Klar ist auch: Gewalt darf kein Mittel der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung sein. Anschläge auf Bahntrassen oder Ge walt bei Demonstrationen sind, egal aus welcher politischen Ecke sie kommen, indiskutabel.
Niemand in unserer Gesellschaft hat das Recht, andere zu ge fährden, und Gewalt kann und darf kein Mittel politischer Aus einandersetzung sein.
Auch deshalb werden Sie in diesem Haus niemanden finden, der politisch motivierte Gewalt gutheißt.
Meine Damen und Herren, die Gefahr für die persönliche und öffentliche Sicherheit und die Demokratie in unserem Land kommt dennoch von rechts außen. Sie malen ein linkes Feind bild, um es dann anzugreifen.
Nein, die haben genug Fragen gestellt. - Aber ich sage Ihnen: Linksmotiviert ist noch kein Mensch in Brandenburg umge bracht worden, rechtsmotiviert gibt es in der noch jungen Ge schichte des Landes - das wurde eben schon zitiert - 18 Todes opfer. Linksmotivierte Gewaltstraftaten erreichten zu keinem Zeitpunkt die Dimension rechter Gewaltstraftaten, teilweise lagen die rechtsmotivierten zehnmal so hoch wie die linksmoti vierten. Und egal, meine Damen und Herren von der AfD, ob Ihnen das gefällt oder nicht, diese Tatsachen liegen auf dem Tisch, und Sie werden sie auch mit 210 Einzelfragen nicht wegwischen. - Herzlichen Dank.
Herr Schröder, entweder haben Sie mir nicht richtig zugehört,
oder Sie haben es nicht verstanden. Ich würde einfach empfeh len, die Rede im Protokoll nachzulesen.
Das, was Sie verstanden haben, ist jedenfalls etwas anderes als das, was ich gesagt habe.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Frau Geywitz hat dankenswerterweise schon aufgezählt, über welche Punkte wir gerade reden.
Das lasse ich jetzt weg und komme gleich zu meinem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungs hofs, aber auch der Fachministerien - einschließlich der Haus spitzen. Ich möchte mich auch bei den anderen Ausschussmit gliedern für die zielorientierte und konstruktive Beratung des Berichts des Landesrechnungshofs bedanken.
Verbinden möchte ich das allerdings - auch ich habe einen klei nen Kritikpunkt, den ich gleich am Anfang benennen möchte - mit einer Bitte an Herrn Weiser: Herr Weiser, Sie haben mich immer bei sich, wenn es um die Auseinandersetzung mit dem Verwaltungshandeln der Landesregierung geht. Und so schwie rig einige der Prüfergebnisse auch sind - beispielsweise beim Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung -, so sehr soll te es uns allen darum gehen, die geprüften Institutionen zu stär ken und besser zu machen. Manchmal wäre hier ein wenig Ab rüstung bei der medialen Aufarbeitung der Prüfergebnisse wünschenswert.
Meine Damen und Herren, der Bericht zeigt eine ganze Reihe von Positionen auf, in denen Verbesserungsbedarf gesehen wird, und die Prüfungen des Landesrechnungshofs sind dabei nicht als Selbstzweck zu verstehen, sondern sollen uns und der Regierung den Spiegel vorhalten - nicht, damit wir kleinlich auf die Dinge schauen, die wir vielleicht versäumt haben, son dern damit wir es in Zukunft besser machen.
Wichtige Prüfergebnisse in diesem Jahr waren beispielsweise die über die Sozialen Dienste der Justiz, das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, die Filmförderung, das Erhal tungsmanagement für Radwege oder aber die Einführung des neuen IT-Fachverfahrens forumSTAR. Letzteres möchte ich gerne als Beispiel dafür anführen, wie ernst die Landesregie rung - das ist der Punkt, den ich tatsächlich positiv bemerken möchte - die Prüfergebnisse genommen hat.
- Ja, ein bisschen. Aber bitte! Herr Bretz, das ist mein Job, Sie haben einen anderen - alles gut, oder?
Neben weiteren Feststellungen war einer der Hauptkritikpunkte des Landesrechnungshofes und des Haushaltskontrollausschus ses die fehlende personelle Ausstattung für die Einführung und Anwendung des IT-Fachverfahrens forumSTAR. Und neu ist: Der Minister der Justiz hat in Zusammenarbeit mit dem Minis ter der Finanzen schon vor der heutigen Beschlussfassung des Parlaments gehandelt. So wurde im Haushaltsausschuss die Ausbringung von vier zusätzlichen Stellen beantragt und auch bewilligt. Ich kann mich nicht erinnern, dass Prüffeststellungen jemals so schnell abgearbeitet und umgesetzt wurden.
Neben den besonderen Prüfungsergebnissen ist ein weiterer zentraler Punkt die Haushaltslage. Die positive finanzielle Ent wicklung des Landes hält weiter an. Das Land Brandenburg hat unter einem linken Finanzminister 2016 zum sechsten Mal in Folge den Jahresabschluss mit einem Überschuss vollzogen. Bei weiterhin günstiger wirtschaftlicher Entwicklung verzeich nen wir steigende Steuereinnahmen. Das war in den vergangen Jahren so und wird sich nach heutigem Stand auch fortsetzen.
Die Steuerdeckungsquote ist weiter angestiegen. Das ist posi tiv für unser Land, weil wir damit auf eigenen Beinen stehen können. Trotzdem werden wir nicht immer alle Wünsche im Land voll befriedigen können. Herr Petke hat ja eben schon das Besoldungsgesetz angesprochen. Ja, für uns als Linke, gerade auch für mich, ist es schmerzlich, wenn ausgerechnet die Ge werkschaften auf die Barrikaden gehen. Den nun vorliegenden Kompromiss halte ich für eine gute Grundlage - gerade weil er für die Zukunft zu einer spürbaren Steigerung der Besoldung führt und damit einen Beitrag für die Attraktivität des öffentli chen Dienstes in Brandenburg leistet.
Gleichzeitig - das gehört zur Wahrheit dazu - stellt er auch eine enorme Belastung für den Landeshaushalt dar und birgt damit auch ein Haushaltsrisiko; das werden wir bei den folgenden Haushaltsberatungen auch merken. Aus meiner Sicht kann das gerade nicht dazu führen, in anderen wichtigen politischen Be reichen Kürzungen vornehmen zu müssen. Das wird für uns alle eine große Herausforderung in den Ministerien und auch hier im Parlament sein.
Da bin ich mit meinem Appell bei der CDU-Fraktion. Herr Pet ke, Sie haben es angesprochen. Ich will dazu nur einen Satz sagen. Wenn Sie heute die vollständige Übernahme der Ge werkschaftsforderungen fordern, dann mag das opportun sein, und im Wahlkampf hilft das sicherlich auch. Aber man muss sich an solchen Forderungen dann auch messen lassen, wenn man vielleicht doch mal wieder regiert.
Auch hier wäre möglicherweise das eine oder andere Mal „Ab rüstung“ in den Debatten wünschenswert.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und möch te noch feststellen, dass unsere Fraktion nach Blick auf die Da ten und Kennzahlen, die uns vorgelegt wurden, die Entlastung der verschiedenen Gremien empfiehlt. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Vizepräsident, ich freue mich sehr, dass noch eine Frage drankommt, die vorher eingereicht wurde.
Und ich verspreche: Wenn ich Nachfragen habe, werden sie etwas mit der Ausgangsfrage zu tun haben.
Am 26.10.2016 zeigte ein Akteur des flüchtlingsfeindlichen „Bürgerbündnis Rathenow“ eine Beleidigung und die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte an. Unmittelbar im Anschluss an die Anzeige verschafften sich Polizeibeamte ohne Durchsuchungsbeschluss über die im Haus befindliche Gaststätte Zugang zu den Räumen des Kulturzentrums in Rathenow und beschlagnahmten mindestens eine Begleitbroschüre zu einer Ausstellung der Rathenower Künstlervereinigung „Freunde der toten Kinder“. Das Betreten der Räume des Kulturzentrums wurde der Geschäftsführerin weder angezeigt, noch wurde ihr die Möglichkeit eingeräumt, bei der Durchsuchung anwesend zu sein.
Ich frage die Landesregierung: Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welcher Begründung wurden die Gegenstände bei der durchgeführten Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss beschlagnahmt?
Drei Nachfragen darf ich stellen, oder?
Als Erstes interessiert mich, warum die Geschäftsführerin des Kulturzentrums Rathenow unter diesen Umständen nicht informiert wurde. Denn dort gibt es ja eine räumliche Trennung zwischen Gaststätte und Kulturzentrum. Die Räume des Kulturzentrums - nicht die der Gaststätte -, über die Zugang erlangt wurde, wurden faktisch durchsucht. Daher sollte man die Frage beantworten, warum die Geschäftsführerin des Kulturzentrums nicht informiert wurde.
Zweitens: Bei der Beschlagnahmung der Broschüre war anscheinend auch der Anzeigende dabei. Danach waren jegliche Broschüren verschwunden. Wenn die Polizei nur eine genommen hat, ist davon auszugehen, dass möglicherweise die übrigen anwesenden Personen die Broschüren mitgenommen haben. Welche Erkenntnisse liegen dazu vor?
Drittens: Es ist nicht das erste Mal, dass in Rathenow eine Beschlagnahmung stattgefunden hat. Es gab schon vor einiger
Zeit die Beschlagnahmung eines Transparents derselben Künstlervereinigung, wobei es um dieselbe Person ging. Schon damals haben wir uns die Frage stellen müssen, wie es eigentlich mit der Freiheit der Kunst aussieht.
Es würde mich interessieren, wie aus Ihrer Sicht die Freiheit der Kunst gesichert wird, die ja im Grundgesetz verankert ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich möchte Ihnen zuerst von Samira erzählen. Ich habe sie vor ein paar Wochen in einer Flüchtlingsunterkunft kennengelernt. Samira wird bald 16, sie kommt aus Syrien, ihre Eltern sind tot, und kurz vor ihrer Flucht hat sie ihren 26-jährigen Onkel geheiratet. Ehen in der Familie sind dort eh gern gesehen, und ihre Großmutter war der Auffassung, dass dies für Samira der beste Schutz auf der Flucht sei.
Am Anfang war da keine Liebe, aber die gemeinsame Flucht- erfahrung hat sie zusammengeschweißt, ihr Mann hat sie beschützt, und sie will eine gemeinsame Zukunft mit ihm. Samira hat Angst, dass sie von ihm getrennt wird. Aktuell sind sie in der gleichen Einrichtung untergebracht, weil sie ja verwandt sind, und sie erzählen niemandem, dass sie auch verheiratet sind, weil sie Angst haben, getrennt zu werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich diese Bindung trennen und zusätzlich zu den schlimmen Erfahrungen der Flucht noch die Trennung von dem einzigen Menschen, der Samira wichtig ist, in Kauf nehmen? Man kann diese Frage unterschiedlich beantworten. Man kann sagen, das Kindeswohl steht im Vordergrund, und da Samira unter 16 ist, ist die Ehe nichtig, und sie wird zu ihrem Schutz von ihrem Mann getrennt und in einer anderen Einrichtung untergebracht. Wohlgemerkt: Wir reden über eine Ehe, die im Heimatland völlig rechtmäßig ist.
Man kann darauf auch reagieren, indem man diese Ehe zwar aufhebt, dem Paar aber eine gemeinsame Unterbringung sichert und damit die Möglichkeit eröffnet, diese Beziehung weiter zu pflegen und später die Ehe zu erneuern, wenn beide das entsprechende Alter erreicht haben.
Und man kann darauf reagieren, indem man sagt, dass der Wunsch von Samira und ihrem Mann nach einem gemeinsamen Leben respektiert und diese Ehe nicht annulliert wird. Es mag sein, dass diese beiden ein Einzelfall sind, aber sind nicht alle Ehen Einzelfälle?
Mir macht dieses Beispiel deutlich, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Wir sind uns einig, dass wir nicht wollen, dass Kinder - meist Mädchen - ihrer Kindheit beraubt und in eine Ehe gezwungen werden. Wir sind uns ebenfalls einig, dass Zwangsehen völlig zu Recht verboten sind und unter Strafe stehen. Völlig klar ist auch, dass eine Ehe mit einer unter 14-Jährigen nicht möglich und der Geschlechtsverkehr mit Kindern unter 14 Jahren verboten ist. Auch, dass wir keine Eheschließungen in Deutschland außerhalb des deutschen Rechts wollen, ist unstrittig.
Schwieriger ist es aber bei bereits bestehenden Ehen. Aus meiner Sicht muss Ziel sein, weltweit ein Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren zu etablieren.
Diese Zielstellung steht jedoch nicht im Widerspruch zu der Position, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt der Entscheidung stehen muss, wie mit einer bestehenden Ehe, bei der ein Partner minderjährig ist oder beide Partner minderjährig sind, umgegangen wird.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte betonte in einer Stellungnahme zum Thema:
„Eine Regelung, die die Unwirksamkeit jeder Ehe zur Folge hätte, würde weitreichende Nachteile für die Minderjährigen nach sich ziehen. Die Ehe hätte nie bestanden, sodass nicht automatisch Unterhaltsansprüche bestehen, sondern diese müssten erst durch gerichtliche Verfahren geklärt werden. Kinder aus solchen Ehen würden als nichteheliche Kinder angesehen. Das damit verbundene soziale Stigma könnte auch für viele die Bereitschaft zur Rückkehr in ihre Heimatländer erschweren.“
Weitere Folgen, die das Deutsche Institut für Menschenrechte aufführt, sind beispielsweise Existenzprobleme in den Herkunftsländern, verloren gegangene Erbschaftsansprüche, Renten- und sozialrechtliche Anspruchsverluste.
Deshalb ist nicht nur die Frage, ob solche Ehen mit unserem Werteverständnis vereinbar sind, sondern eben auch, ob ein pauschales Verbot und die Sanktionierung dem Kindeswohl tatsächlich dienen. Die UN-Kinderrechtskonvention spricht in diesem Zusammenhang übrigens vom Schutz der überwiegenden Interessen des Kindes und sieht ein Anhörungsrecht vor.
Wir haben gestern bereits im Antrag zu den besonders schutzbedürftigen Geflüchteten festgelegt, dass minderjährige Verheiratete psychologische und psychosoziale Unterstützung erhalten und der Kinder- und Jugendschutz durch eine Einzelfallprüfung zu gewährleisten ist. Dort haben wir auch klargestellt, dass es bereits Regelungen zu einer Inobhutnahme Betroffener unter 14 Jahren gibt und daran auch nicht gerüttelt werden soll. Wir wollen insofern einen Weg gehen, der tatsächlich die Interessen des Kindes im Blick hat, und bei der Entscheidung, was für die Minderjährigen im Einzelfall das Beste ist, eine umfassende Folgeabschätzung vornehmen.
Den Weg eines generellen Verbots und einer generellen Annullierung lehnen wir jedoch ab. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich kann es kurz machen: Herr Abgeordneter, möglicherweise wäre es sinnvoll, wenn Sie sich im Nachgang meine Rede durchläsen. Möglicherweise würden Sie dann merken, dass das, was Sie dazu gesagt haben, ein intellektuelles Armutszeugnis ist. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! In der vergangenen Plenarsitzung haben wir uns mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auseinandergesetzt, in dem es darum ging, die Verschleierung in der Öffentlichkeit zu verbieten. Heute beschäftigen wir uns mit einem Antrag der AfDFraktion, in dem es darum geht, die Verschleierung in öffentlichen Einrichtungen zu verbieten. Der Substanzgewinn des Antrages ist gleich null, und mich erinnert das offen gestanden an das Aufwärmen von kaltem Kaffee: In der Regel wärmt man kalten Kaffee nur dann auf, wenn man dringend noch Stoff braucht und einem leider nichts anderes mehr einfällt.
Man hat aber ein Problem, wenn man kalten Kaffee aufwärmt, erstens bleibt in der Regel noch mehr brauner Bodensatz als beim ersten Mal übrig
und zweitens entfaltet sich in der Regel auch kein neues Aroma. Genauso ist es mit dieser Debatte: Es wird keine neuen Argumente geben. Deshalb verweise ich an dieser Stelle auf meinen Redebeitrag von vor einem Monat. Dort sind alle Argumente nachlesbar. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Die vollständige Abriegelung der Grenze der DDR und der folgen de Mauerbau vor etwas mehr als 55 Jahren hat die Teilung Deutschlands in zwei Staaten über Jahrzehnte zementiert. Er diente dem Erhalt des politischen Systems der DDR und war das Eingeständnis der DDR-Führung, im Wettbewerb der Sys teme vor allem wegen des Verlustes hochqualifizierter Arbeits kräfte bei offenen Grenzen nicht bestehen zu können.
Nach dem Ende des Faschismus mit seinen unerträglichen Ver brechen gab es ein großes Bedürfnis nach Alternativen zum Kapitalismus, und hier gingen Ost und West verschiedene We ge. In der DDR wurde der legitime Versuch unternommen, durch eine Vergesellschaftung der Produktionsgüter, eine um fassende Bodenreform und zahlreiche fortschrittliche sozialpo litische Maßnahmen eine Gesellschaftsordnung zu errichten, die die Verwerfungen des kapitalistischen Systems - Ausbeu tung, Armut, Entfremdung - überwindet.
Der Bau der Mauer war das unfreiwillige Eingeständnis, dass dieser Versuch den Charakter eines autoritären Staatssozialis mus angenommen hatte. Der Bevölkerung wurde der Wille der Partei- und Staatsführung unter Inkaufnahme der Verletzung der Freizügigkeit und Meinungsfreiheit aufgezwungen. Dies steht im klaren Gegensatz zu einem demokratischen und eman zipatorischen Sozialismusverständnis.
Die Berliner Mauer war gleichzeitig aber auch ein Produkt des Kalten Krieges und der nach dem Zweiten Weltkrieg neu ent standenen bipolaren Weltordnung von Ost und West. Die Tei lung Deutschlands und Berlins war besiegelt und wurde auch von den Westmächten akzeptiert und befördert. Erinnert sei an John F. Kennedy, der sagte, die Mauer sei „keine sehr schöne Lösung, aber tausendmal besser als Krieg“.
Meine Damen und Herren, wiederholt hat sich meine Partei zu diesem Jahrestag erklärt. Ich zitiere aus einem Beschluss des Parteivorstandes aus dem Jahr 2001:
„Kein Ideal und kein höherer Zweck kann das mit der Mauer verbundene Unrecht, die systematische Einschrän kung der Freizügigkeit und die Gefahr für Freiheit sowie an Leib und Leben beim Versuch, das Land dennoch ver lassen zu wollen, politisch rechtfertigen.“