Weiterhin wurde der Bedarf der Hauptstadtregion an einem konkurrenzfähigen Flughafen, der im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen kann, angeführt - der gleiche Bedarf, der auch heute noch vorhanden ist und auch absehbar nicht mit diesem im Dauerbau befindlichen Flughafen gedeckt werden wird. Über die Milliardenkosten lasse ich mich schon gar nicht mehr aus; das Thema ist inzwischen abgegriffen, aber nicht minder dramatisch.
Sie behaupten, die Zukunftsfähigkeit unseres Landes würde nicht zuletzt auch am Regionalflughafen Willy Brandt hängen. Die Bürger würden Ihnen sagen, dass die Zukunftsfähigkeit Brandenburgs durch die astronomischen Bausummen für diesen Regionalflughafen eher als gefährdet wahrgenommen wird. Überhaupt scheint im subjektiven Empfinden der betroffenen Anwohner der maßgebliche Beitrag des Flughafens hauptsächlich eine massive Lärmbelästigung zu sein, sollte der Flughafen überhaupt je eröffnet werden.
In dem Beschluss zur Volksinitiative von 2013 wurde thematisiert, dass der Flughafen in seinen rechtlichen Rahmenbedingungen so abgesichert bleiben solle, dass er seine Aufgaben auch zukünftig erfüllen kann. Wurde an dieser Stelle an die Bürger gedacht? Nein. An jene Bürger, die auch heute noch auf ihre versprochenen - und ich rede von umgesetzten - Lärmschutzmaßnahmen warten, wurde nicht gedacht,
an jene Bürger, denen die erwartbaren Belastungen sprichwörtlich aufs Gemüt schlagen, und dies tags und nachts.
An einer anderen Stelle, Kollegen aus der 5. Wahlperiode, brachten Sie dies markanterweise zur Sprache - ich zitiere -, die „Akzeptanz möglichst vieler der Menschen, die in seinem unmittelbaren Umfeld leben“, zu erreichen. Das ist wieder so
eine Worthülse. Fragen Sie die Bürger, die in den Anhörungen zur Schallschutzproblematik und zu eben dieser abzustimmenden Volksinitiative zugegen waren, nach der geschaffenen Akzeptanz.
Sie haben leider bis heute keine Akzeptanz schaffen können, sonst gäbe es nämlich den breit organisierten Widerstand nicht. Wie oft haben die Bürger bei ihren Volksvertretern vorgesprochen, Briefe geschrieben, ihre Sorgen und Befürchtungen vorgetragen? Die damalige Landesregierung hat sich dann das Ziel des Nachtflugverbots auf die Fahnen geschrieben. Das Ergebnis kennen wir: Sie sind grandios gescheitert - Sie bemühten sich. Haben Sie daraus in irgendeiner Weise Konsequenzen gezogen? Wir haben es erlebt: Zukünftig bremsen Sie mit allen Mitteln und Argumenten Volksinitiativen aus; bloß keine Zielfläche mehr bieten. Konsequenzen für das politische Rückgrat sind nicht zu befürchten - ganz nach dem Motto: Wer kriecht, kann nicht stolpern. Nachtflugverbot - ja klar, aber ohne dieses konsequent durchzusetzen, also nein. Das ist ein rot-rotes Jein.
Es ist auch bezeichnend, dass Sie schon in der 5. Legislaturperiode euphemistisch und rechtlich leider völlig unverbindlich den Bau einer weiteren Start- und Landebahn ausschlossen. Dazu kommen wir später noch ausführlich.
Seien Sie endlich ehrlich: Sie wollen das Nachtflugverbot nicht durchsetzen. Sie verstecken sich hinter der organisierten Unverantwortlichkeit. Jeder schiebt es jedem zu: Der Bund ist zuständig, dann ist das Land zuständig - am Schluss war es keiner. Seien Sie ehrlich: Sie werden auch ein Verbot der dritten Start- und Landebahn nicht verbindlich durchsetzen.
Was ist eigentlich aus dem Gesundheitsmonitoring geworden, das Sie, teure Genossen im sprichwörtlichen Sinne, in der 5. Legislaturperiode beschlossen haben? Unabhängig davon gibt es genug Studien, die auf die Lärmproblematik verweisen. Darum geht es ja. Es geht nicht darum, irgendjemandem die Schuld zuzuschieben, sondern darum, dass für die Menschen im Land, die am Flughafen leben und mit ihm werden leben müssen, etwas geschieht. Wir wissen inzwischen, dass die Auswirkungen beträchtlich sind. Es gibt dazu zahllose Studien. Ich zitiere einmal aus der „Welt“:
„Je stärker die Lärmbelastung, desto langsamer lernen Kinder lesen. Wächst der Dauerschallpegel um 10 Dezibel, sind die Kinder in den lärmbelasteten Schulen im Vergleich zu anderen einen Monat im Rückstand beim Lesenlernen.“
Das ist ein Rückstand, der nicht aufholbar ist. Der Bedarf für das Monitoring ist vorhanden. Leider verhindert es keine Schäden, sondern wird sie nur absehbar dokumentieren.
Erschreckend finde ich, dass all die aktuellen Probleme - das fehlende Nachtflugverbot, die praktisch nicht umgesetzten Schallschutzmaßnahmen, die dauerhaft belastende finanzielle Situation, die nicht absehbare Eröffnung, Stichwort Zeitplan
und Monitoring, die latent im Raum stehende Erweiterung des Flughafens - sich in den letzten zwei Jahren in keiner Weise zum Besseren entwickelt haben.
Erneuern Sie den Beschluss vom 27. Februar 2013, stimmen Sie für die beiden Anträge, weichen Sie von Ihrem Prinzip der organisierten Unverantwortlichkeit ab! Tun Sie es für die Menschen! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Seit der Annahme des Volksbegehrens, über das wir gerade reden, sind nun mehr als zwei Jahre vergangen, zwei Jahre, in denen wenig bis gar nichts passiert ist, keine materiellen Erfolge, keine Aussicht auf Verbesserung der Nachtruhe für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Mit dem Landtagsbeschluss zur Annahme des Volksbegehrens vom 27. Februar 2013 hat sich der Landtag die Position des Volksbegehrens zu eigen gemacht. Das ausdrückliche Ziel des Volksbegehrens war ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Die Landesregierung wurde aufgefordert, dazu Verhandlungen mit Berlin und dem Bund aufzunehmen, um ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr im Landesentwicklungsplan zu verankern. Die Verhandlungsbemühungen der Landesregierung sind bisher allerdings nicht besonders erfolgversprechend. Ergebnisse, die dem Auftrag der Brandenburger Bürgerinnen und Bürger entsprechen, also Ergebnisse in Gestalt einer Ausweitung des bestehenden Nachtflugverbots, gibt es bisher jedenfalls nicht.
Nach wie vor hat auch unsere Fraktion das Gefühl, dass es der Landesregierung mit der Annahme des Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot nie richtig ernst war. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass sich Initiatoren und Lärmbetroffene von dieser Landesregierung verschaukelt vorkommen. Die Vermutung liegt nahe, die rot-rote Landtagsmehrheit hat damals lediglich aus rein taktischen Gründen das Volksbegehren angenommen. Rot-Rot hat das Nachtflugverbot eigentlich nie gewollt, und folglich ist es auch nur logisch, dass man bisher nichts für dessen Umsetzung tut.
Das Volksbegehren zum Nachtflugverbot war das erste erfolgreiche Volksbegehren in Brandenburg überhaupt. Über 100 000 Menschen haben sich für ein Nachtflugverbot ausgesprochen. Wir dürfen diesen eindrucksvollen Bürgerwillen nicht länger ignorieren.
Mit Verweis auf die Miteigentümer Berlin und Bund versucht nun die Landesregierung immer wieder, sich herauszureden, wenn ausreichend aufgezeigt wird, dass die rot-rote Landesregierung auch im Alleingang ein Nachtflugverbot im Planfeststellungsbeschluss durchsetzen kann. Das Bild, das unser Ministerpräsident beim Thema Aufsichtsrat gerade abgibt, passt ja auch in diese Situation.
Wir unterstützen die Anträge von BVB/FREIE WÄHLER Gruppe und fordern die Landesregierung auf, ihre Anstrengungen für ein Nachtflugverbot am Flughafen zu intensivieren.
Natürlich kam mir der Antrag „Volksbegehren umsetzen“ beim Lesen irgendwie vertraut vor. Vor 19 Monaten, am 25. September 2013, haben wir, damals noch auf dem Brauhausberg, bereits über einen solchen Antrag abgestimmt, und zwar namentlich. Wir werden das auch heute beantragen. Die meisten der damals anwesenden Kolleginnen und Kollegen sind auch heute hier. Ich hoffe, dass heute wesentlich mehr Abgeordnete dem Antrag zustimmen, weil wir damit endlich die Landesregierung bewegen können, sich für ein tatsächliches Nachtflugverbot, im Notfall auch ohne Berlin, einzusetzen.
Das Land muss endlich seine Anstrengungen für das Nachtflugverbot verstärken. Der Beschluss zur Annahme des Volksbegehrens muss weiterhin die Grundlage unseres Handelns sein. Unser Gutachten zum Thema Diskontinuität zeigt, dass die Erneuerung dieses Beschlusses dringend nötig ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern war der „Tag gegen Lärm“. Beim International Noise Awareness Day geht es darum, die Aufmerksamkeit auf die Ursachen von Lärm und seine Wirkung zu lenken, mit dem Ziel, die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Wir sollten uns immer wieder ins Gedächtnis rufen, worum es beim Nachtflug geht. Unzählige Studien beweisen, dass Lärm krank macht. Dies gilt insbesondere für den nächtlichen Lärm.
Die wissenschaftliche Beweislast dafür, dass Lärm krank macht, ist mittlerweile erdrückend. Dennoch hinken Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung hinterher. Daher lassen Sie uns heute die vorliegenden Anträge annehmen und somit Gesundheit und Nachtruhe der betroffenen Menschen schützen.
„Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest.“
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Annahme des Volksbegehrens im Februar 2013 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, Verhandlungen mit dem Land Berlin über die begehrte Änderung des Landesentwicklungsprogramms aufzunehmen.
In zahlreichen Debatten, Anhörungen, rechtlichen Gesprächen und Gutachten ist aus unserer Sicht abschließend geklärt, dass der Landesplanung dazu keine Handlungsoptionen gegeben sind. Die Landesplanung ist nicht der Weg, um für mehr Nachtruhe sorgen zu können. Das ist relativ klar. Deswegen führt der
Weg, der hier gegangen werden soll, auch in die Irre. Denn damit wird wiederum den Bürgerinnen und Bürgern suggeriert, es gebe genau diesen Weg, über die Änderung der Landesplanung ein Ziel zu erreichen. Das ist aber nicht so, und das sollte sich nicht in die Irritationen, gegenseitigen Vorwürfe und sonstigen Sachen, die es zum BER schon gibt, zusätzlich einreihen.
Es gab im Mai vergangenen Jahres die gemeinsame Landesplanungskonferenz. Die Papiere kennen Sie alle; sie sind auch Gegenstand der Landtagsbefassung zum Volksbegehren gewesen. Auch darin steht es so: Das ist kein Weg, der rechtlich erfolgreich beschritten werden kann, im Übrigen auch nicht vom Land Brandenburg allein. Landesplanung, egal, ob in Berlin und Brandenburg oder mit Mecklenburg-Vorpommern, mit wem auch immer oder eben in Brandenburg allein, kann dieses Problem nicht lösen.
An dieser Rechtslage hat sich bis heute nichts geändert. Insofern wäre eine Kündigung des Landesplanungsvertrages auch überhaupt nicht hilfreich. Sie löst das Problem nicht, sie führt im Gegenteil nutzlos zu Schaden für die Region insgesamt, weil die Verflechtungen zwischen Berlin und Brandenburg so stark sind - wir diskutieren das an anderen Stellen in ganz anderer Richtung -, dass es von Nachteil wäre, wenn der Landesplanungsvertrag gekündigt würde.
Was steht in der Entschließung vom Februar 2013? Es sind mehrere Sachen, die darin stehen, zum einen, dass die Hauptstadtregion einen modernen und leistungsstarken Flughafen braucht, der rechtlich abgesichert sein muss, zum anderen, dass die erheblichen Interessengegensätze, die es ohne Frage gibt, ausgeglichen werden müssen, dass daran gearbeitet werden muss, sie weiterhin auszugleichen, natürlich auch, dass die Verhandlungen, so wie es die Volksinitiative vorgeschlagen hat, mit dem Land Berlin zum LEPro geführt werden sollen; dazu hatte ich mich schon geäußert.
Natürlich gab es auch die zusätzlichen Verhandlungsaufträge, die außerhalb der Landesplanung lagen. Dabei ging es unter anderem um Verkürzungen von Betriebszeiten, um das Bemühen um ein europa- und deutschlandweit einheitliches Nachtflugverbot, um zeitliche Benutzungsbeschränkungen für einzelne Start- und Landebahnen, um Anflughöhen, Steigwinkel etc.
Die Landesregierung hat verhandelt, sie hat die Gespräche auf allen möglichen Ebenen geführt, auf der Arbeitsebene, auf der politischen Ebene. Aufgrund der verschiedenen Interessenlagen nicht nur in Berlin-Brandenburg und mit dem Bund, sondern in ganz Deutschland, was Flughäfen betrifft, sind Ergebnisse schwierig. Aber dennoch: Was ist nötig für die Zukunft, um weiterzukommen? Erst einmal ist der BER fertigzubauen. Heute ist der 5. Nachtrag zum Umbau der Entrauchungsanlage eingereicht worden. Das Schallschutzprogramm muss umgesetzt werden. Wenn der Flughafen in Betrieb ist, müssen die Lärmmessungen durchgeführt und muss auf der Basis der tatsächlichen Flugbewegungen evaluiert werden, welche Wirkungen die Flugrouten haben. Die lärmabhängigen Entgelte sind zu evaluieren. Die Zusammenarbeit mit dem Flughafenumfeld im Dialogforum muss weiter unterstützt werden, Stichwort Modellvorhaben, und auf Bundesebene sind wir gegenwärtig dabei, am Luftverkehrskonzept mitzuarbeiten, wo auch Fluglärmreduzierung, technische Lärmminderung und lärmabhängige Entgelte eine Rolle spielen.
Im Übrigen haben wir die Bundesratsinitiative mit RheinlandPfalz nicht blockiert, sondern wir haben sie unterstützt. Wir waren kurz vor einem Ergebnis. Dann ist leider RheinlandPfalz ausgestiegen, leider auch viele andere Länder, sodass es dort zu keiner Einigung gekommen ist. - Vielen Dank.
Danke schön. - Der Abgeordnete Schulze hat zum Redebeitrag der Ministerin eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön.
Frau Mächtig, manche Anträge Ihrer Fraktion betreffen ein paar Hundert oder Tausend Leute. Aber hier geht es um 106 000 Leute, die mit ihrer Unterschrift, wozu sie ins Rathaus mussten, dokumentiert haben, dass sie ein Problem haben. Ich finde, das ist ausreichend.
(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Sie sind dogmatisch und wissen, dass Sie diesen Leuten nicht wirklich helfen!)