Protokoll der Sitzung vom 30.04.2015

(Beifall BVB/FREIE WÄHLER Gruppe, AfD sowie des Abgeordneten Jungclaus [B90/GRÜNE])

Danke schön. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schneider. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch bei der in Rede stehenden Volksinitiative geht es darum, durch vorher festgelegte Regelungen in der Landesplanung ein Ziel zu erreichen, in diesem Fall, eine dritte Start- und Landebahn in Planung und Bau zu verbieten. Auch hier muss man, nach den rechtlichen Debatten der letzten Wochen, sagen: Die Landesplanung ist nicht der geeignete Ansprechpartner, sie kann an dieser Sache nichts regeln. Es ist eine Frage der Fachplanung - auch hier an dem konkreten Standort Schönefeld, der landesplanerisch und auch fachplanerisch mit dem Planfeststellungsbeschluss bestätigt ist. Da kann auch nachträglich nichts in die Landesplanung eingefügt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern, die sich hier engagieren, zu suggerieren, das sei ein möglicher Weg, führt in die Irre. Auch das ist etwas, was zur Wahrheit gehört. Im Übrigen habe ich in der Anhörung, die der Ausschuss durchgeführt hat, von keiner Seite ein anderes Argument gehört.

Die Forderungen der Volksinitiative sind auch deswegen nicht umsetzbar - ich will jetzt keine große Planungsrhetorik machen -, weil es an einem konkreten Vorhaben fehlt. Für die Planung ist es wichtig, dass ein konkreter Vorhabenträger da ist, der sagt „ich möchte das und das“, und das konkret beschreibt, sodass eine fundierte Abwägungsgrundlage besteht. Daran fehlt es hier. Eine solche Ergänzung der Planung wäre von vornherein rechtswidrig, und somit kommt es auch hier nicht auf die Frage der Mitwirkung des Landes Berlin an.

Das Begleitgesetz, das als Plan B in die Debatte gebracht worden ist, ist auch keine Lösung. Bezogen auf die ersten Passagen, die sich wieder mit der Landesplanung befassen, ist das Gleiche zu sagen: Auch dort wird verlangt, dass ohne einen Abwägungsprozess eine Formulierung in die entsprechenden Regelungen aufgenommen wird. Das geht nicht, das unterläuft das Abwägungsgebot und ist deswegen verfassungsrechtlich bedenklich. Auch hinsichtlich der Vorgabe von Entscheidungen der Vertreter im Aufsichtsrat und einer Gesellschafterversammlung trifft dies auf rechtliche Bedenken. Ein Gesetz ist somit keine geeignete Lösung.

Die Landesregierung lehnt eine dritte Start- und Landebahn ab. Daran halten wir fest.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Es gibt zunehmend eine Entkopplung von Flugbewegungen und zu bewegenden Passagieren; MdL Bischoff hat es am Beispiel des Münchener Flughafens erklärt. Wenn Sie es sich im Bericht der hiesigen Flughäfen - nur einmal für März 2015 - ansehen, dann werden Sie feststellen, dass die Flugzeugbewegungen um 2,7 % gestiegen sind, die Fluggastbewegungen aber um 8,5 %. Das heißt, es gibt eine zunehmende Entkopplung. Absehbar gibt es keinen Bedarf und auch keine konkreten Überlegungen oder Planungsabsichten für eine weitere Start- und Landebahn am BER. Die planfestgestellten Kapazitäten sind langfristig ausreichend dimensioniert. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Danke. - Der Kollege Schulze hatte noch eine Kurzintervention angemeldet. - Moment, bleiben Sie sitzen, Herr Kollege. Nach

meiner Auffassung ist die Diskussion erschöpft. Der Kollege Schulze hat zu dem Thema heute schon mehrfach von Kurzinterventionen Gebrauch gemacht, sodass ich - auch, weil die Ministerin ihn nicht direkt angesprochen hat - keine Veranlassung sehe, die Diskussion weiter zu verlängern.

(Beifall SPD - Lachen von der Besuchertribüne)

Ich beende deshalb die Aussprache. - Ich darf in Richtung Publikum sagen: Bei aller Offenheit hier im Parlament sind Meinungsäußerungen der Gäste nicht zulässig. Eine gewisse Ordnung muss auch hier sein.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich schließe die Debatte. - Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe zuerst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 6/1239 - „Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg BER“ auf. Ich darf Sie fragen: Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? Ich bitte um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Darf ich, um sicherzugehen, noch einmal fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte? - Können wir das bitte zählen?

(Wichmann [CDU]: Auszählen!)

- Ja, wir sind schon dabei. - Danke, dann waren das 38. - Jetzt machen wir die Gegenprobe.

Ja, das können wir jetzt drehen, wie wir wollen. Es war aber richtig, dass wir gezählt haben. Wir haben hier vorn bei der ersten Abstimmung 39 Stimmen gezählt, bei der zweiten Abstimmung 37. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

(Schulze [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe]: Es waren 37, sorry!)

- Ist das richtig so? - Ja.

Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist kein Misstrauen. Aber wenn es einmal - das kommt ja vor - unklar ist, dann muss gezählt werden, und dann ist Mehrheit eben Mehrheit. So ist das. - Danke.

(Zuruf von der CDU: Haben Sie sich vorn mitgezählt?)

- Ja, selbstverständlich. - Ich rufe dann den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 6/1275, auf. Ich frage: Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? - Wer lehnt diesen Entschließungsantrag ab? - Das ist die deutliche Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Landesbeauftragte/Landesbeauftragter für Brandenburgs Kinder

Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 6/1167

Wir eröffnen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion, der Kollegin Augustin. - Bitte schön.

(Zuruf: Das war abzusehen, was? - Schulze [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe]: Habt ihr es gehört, ja? - Frau Mäch- tig [DIE LINKE]) : Du solltest dich was schämen, Christoph! - Weitere Zurufe)

- Frau Mächtig, ich möchte hier bitte die Ordnung aufrechterhalten.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Entschuldigung!)

Das gilt für alle, Frau Kollegin.

(Zurufe von der AfD: Sie beleidigen hier die Besucher des Landtags! - Fragen Sie mal die Besucher da oben! - Gucken Sie mal nach oben, Frau Mächtig! - Zuruf eines Besuchers von der Zuschauertribüne: Die Lügerei ist un- erträglich! - Eine Besuchergruppe verlässt die Zuschauer- tribüne - Schulze [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe]: Wenn das Volk nicht will, was die Regierung will, wird es abge- schafft!)

Liebe Kollegen, bitte beruhigen Sie sich. Ansonsten unterbreche ich einfach die Sitzung, und dann bleiben wir heute länger hier. - Das ist offenbar nicht gewünscht.

(Ministerpräsident Dr. Woidke: Das ist eine leere Dro- hung!)

- Der Herr Ministerpräsident hat sich an dieser Stelle überhaupt nicht einzumischen. Gehen Sie ans Mikrofon, wenn Sie etwas sagen möchten!

(Lebhafter Beifall AfD sowie des Abgeordneten Vida [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, jetzt können wir mit der Beratung des Antrags in der Drucksache beginnen, und ich darf nunmehr die Kollegin Augustin um ihren Wortbeitrag bitten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wenn ich jetzt zum Landeskinderbeauftragten spreche, muss man vielleicht den Verantwortungsbereich noch auf das Plenum erweitern.

Bereits im Dezember 2009 haben die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die rot-rote Landesregierung aufgefordert, ein Landeskinderschutzgesetz vorzulegen und darin alle Maßnahmen zum Kinderschutz zu bündeln. Dieser Antrag wurde seinerzeit von Rot-Rot abgelehnt. Diese Ablehnung war für uns nicht nachvollziehbar, denn eigentlich war ein Landeskinderschutzgesetz im damaligen Koalitionsvertrag sogar angekündigt. Ich möchte zur Erinnerung für Rot-Rot die entsprechende Passage aus dem seinerzeitigen Koalitionsvertrag zitieren:

„Die Koalition prüft nach einer Evaluation bestehender Instrumente, alle Regeln zum Kinderschutz und zur Kindergesundheit in einem Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz zusammenzufassen. Damit sollen alle Hin

dernisse für einen wirksamen Schutz aus dem Weg geräumt werden.“

Dieses Vorhaben wurde nicht realisiert. Im Zusammenhang mit unserem Antrag hieß es damals, dass die Vorlage eines Landeskinderschutzgesetzes purer Aktionismus sei. Aber auch in den fünfeinhalb Jahren, die seitdem verstrichen sind, wurde das einstige Vorhaben der Landesregierung nicht umgesetzt. Die Verbesserung des Kinderschutzes schien in der letzten Wahlperiode wohl nicht Priorität zu haben. Auch den Weg einer Kinderschutzhotline - Frau Schwesig, die SPD-Kollegin, hat es Ihnen in Mecklenburg-Vorpommern vorgemacht - wollten Sie nicht beschreiten.

Ihr damaliges Vorhaben, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, ein Kinderschutzgesetz zu verabschieden, wurde auch nicht in den neuen Koalitionsvertrag von RotRot übernommen. Vom Kinderschutz - so scheint es - hatte sich die Landesregierung nun vollständig verabschiedet. Offensichtlich konnte sich auch die Linke bei den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen, denn in ihrem Wahlprogramm forderte die Partei überraschenderweise einen Landeskinderbeauftragten, und das, obwohl der damalige Abgeordnete Torsten Krause noch in der 5. Wahlperiode mit Nachdruck einen Kinderschutzbeauftragten abgelehnt hatte. Auch das kann im Landtagsprotokoll nachgelesen werden - dies für diejenigen, die es mir heute nicht glauben. Ich verzichte allerdings darauf, die Passage aus dem Wahlprogramm der Linken von 2014 zu zitieren, denn ich glaube, so lange liegt die Wahl noch nicht zurück, als dass man sich an die eigenen Wahlversprechen nicht mehr erinnern kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Ihnen die Einhaltung von Wahlversprechen wichtig ist, müsste folglich zumindest heute die Linke dem Antrag zustimmen. Frau Große schaut mich schon so schön an. - Sie haben heute Geburtstag, ich gratuliere noch einmal. Machen Sie sich selbst ein Geburtstagsgeschenk, überzeugen Sie Ihre Kollegen, Ihrem Wahlprogramm zu folgen und heute für unseren Kinderbeauftragten zu stimmen.

(Beifall CDU sowie vereinzelt AfD)

Anderenfalls handeln auch Sie getreu dem Grundsatz, was interessieren mich meine Worte von gestern, und folgen dem Beispiel, das wir gestern von der AfD zum Thema Wahlprogramm gehört haben.

(Lachen bei der AfD)

Anstoß für den heute vorliegenden Antrag war die Petition für die Einsetzung eines Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages. Aber nicht nur der Bund verabschiedet Gesetze, die auch Auswirkungen auf Kinder haben; Gleiches trifft auf Gesetze zu, die wir auf Landesebene beschließen. Wir hatten heute eine Debatte zum Thema Haasenburg. Dies wäre eine Stelle gewesen, an der ein Landeskinderbeauftragter als wichtiger Dritter auf die Einhaltung der Gesetze hätte schauen können.

Kinderrechte beginnen für uns sehr frühzeitig. Auch hier darf ich an eine Debatte im März dieses Jahres erinnern, als mein Kollege Raik Nowka zum Bestattungsgesetz gesprochen hat. Die Kinderrechte setzen sich bei der vertraulichen Geburt auch dazu darf ich an unseren Antrag aus dem letzten Jahr erin