nern - und in der Forderung fort, möglichst jegliche Gewalt gegen Kinder zu vermeiden. Es ist leider eine Tatsache, dass in einem hochentwickelten Land wie der Bundesrepublik Deutschland täglich Kinder misshandelt werden. Circa 150 Kinder sterben jährlich infolge dieser Misshandlungen, und ich möchte, dass sich das jeder einmal vor Augen führt.
Es gibt viele Hilfsangebote für Risikofamilien. Aber man muss immer wieder hinterfragen, ob die Koordinierung der Angebote verbessert werden kann bzw. muss und ob die Ressourcen bei den einzelnen Angebotsstrukturen ausreichend sind. Gut ausgebildetes Personal ist wichtig, das möglichst schon von der Geburt an erkennt, wie willkommen ein Kind ist. Deswegen werde ich auch nicht müde, unsere Forderung für einen verstärkten Einsatz der Familienhebammen hier immer wieder zu thematisieren.
Das Wahrnehmen der Vorsorgeuntersuchungen kann den Kinderarzt besser in die Lage versetzen, mögliche Misshandlungen zu erkennen. Eine Nichtteilnahme muss nicht zwangsläufig, kann aber ein Signal für Misshandlung und Vernachlässigung sein. Es muss genauer hingeschaut werden, und deshalb muss auf eine hohe Beteiligung gedrängt werden.
Die Familienbildung ist ebenso ein wichtiger Baustein, der noch nicht genügend zum Einsatz kommt. Freiwillige Leistungen des Landes kann man jederzeit an Familienbildungsmaßnahmen koppeln. Letztendlich sind auch aufmerksame Nachbarn wichtig, die sehen oder hören, dass Kinder vernachlässigt oder misshandelt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch einmal auf den von uns heute geforderten Landeskinderbeauftragten zurückkommen. Er oder sie sollte nicht weisungsgebunden oder in einer anderen Form abhängig sein. Deshalb haben wir zunächst einen ehrenamtlichen Landeskinderbeauftragten gefordert. Wir könnten uns aber auch vorstellen, dass er irgendwann eine ähnliche Stellung bekleidet wie die Integrationsbeauftragte, der Behindertenbeauftragte oder die Gleichstellungsbeauftragte.
Kinder sind nicht in der Lage, eigenständig für ihre Rechte zu streiten. Diese Verantwortung allein bei den Eltern zu belassen reicht nicht aus und ist bei manchen Kindern gar nicht gegeben. Ein Beauftragter für unsere Kinder in Brandenburg ist angemessen und notwendig.
Der oder die Kinderbeauftragte kann alle Vertreter von Kinderinteressen besser zusammenbringen und diese Initiativen bündeln. Es wird insbesondere denjenigen Kindern eine Stimme verliehen, deren Eltern diese Verantwortung nicht in ausreichendem Maße wahrnehmen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Augustin, das, was Sie hier vorgetragen haben, war ja eine bunte Mischung. Deshalb will ich einmal auf den Antrag, den Sie hier gestellt haben, und auf dessen Text zurückkommen. Sie wollen einen ehrenamtlichen Landeskinderbeauftragten.
„Diese oder dieser nimmt die Rechte von Kindern bei Gesetzgebungsverfahren wahr. Er oder sie achtet darauf, dass die Belange von Kindern besonders berücksichtigt werden, und arbeitet eng mit Verbänden zusammen, die sich ebenfalls für die Einhaltung der Rechte von Kindern einsetzen.“
Nun weiß ich ja, dass die CDU auf Outsourcing steht; aber das, was Sie hier beschrieben haben, ist die Grundaufgabe von Ihnen, von mir und von 86 anderen Landtagsabgeordneten, und dies erstens, weil es Ihre und meine Wählerinnen und Wähler verlangen, zweitens, weil wir das alles in unserem Wahlprogramm stehen hatten, genauso wie Sie, und drittens, weil es Verfassungsauftrag ist. Nach der Landesverfassung - wieder Textarbeit - Artikel 27 ist es genau das, was Sie unter anderem zu tun haben. In Absatz 1 heißt es:
Dieser Wortlaut ist übrigens anders als im Grundgesetz. Artikel 6 GG definiert Kinder im Wesentlichen als Kinder ihrer Eltern. Unsere Landesverfassung ist da wesentlich weiter. - Absatz 2:
„Jedes Kind hat … Anspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in einer Kindertagesstätte.“
Das steht also schon in der Landesverfassung. Ich sage gleich noch etwas zu den konkreten Maßnahmen, die daraus resultieren.
„Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.“
Der allerbeste, interessanteste Punkt, von dem ich in der Tat auch nicht wusste, dass dies in unserer Verfassung steht:
„Kindern und Jugendlichen ist durch Gesetz eine Rechtsstellung einzuräumen, die ihrer wachsenden Einsichtsfähigkeit durch die Anerkennung zunehmender Selbstständigkeit gerecht wird.“
Das ist ein Grund, warum wir zum Beispiel das Wahlalter 16 eingeführt haben: weil wir genau das anerkannt haben. Sie haben dagegen gestimmt, völlig unerklärlich.
Wenn Sie hier auf die Bundesebene abheben, dann kann ich nur sagen: Bei der Stellung von Kindern im Grundgesetz gibt es noch Nachholbedarf. Das will die CDU/CSU-Bundestags
Hier in Brandenburg ist die Situation anders. Kinder und Jugendliche sind eines der Hauptthemen hier an diesem Pult und in den Ausschüssen. In der Datenbank gibt es 844 Treffer zum Stichwort Kinder in der vergangenen Wahlperiode. Dann habe ich mir einmal Instrumente und Maßnahmen herausgesucht, völlig ungeordnet und wahrscheinlich auch unvollständig. Ich zähle sie einfach einmal auf: die Fachstelle Kinderschutz, das Einladungs- und Rückmeldewesen bei Frühuntersuchungen, die Netzwerke Gesunde Kinder, die Frühförderung, die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, die Sprachförderung in den Kitas und natürlich auch die Familienhebammen. All das hat sich dann auch in den Wahlprogrammen widergespiegelt ich würde behaupten, in den Programmen aller hier vertretenen Parteien -, und natürlich, weil dies Konsequenzen haben musste, auch im Koalitionsvertrag.
Wir haben in der 2. Legislaturperiode in Folge mehr Erzieherinnen und Erzieher in unsere Kitas gebracht oder werden es tun. Wir werden die Gelder für die Netzwerke Gesunde Kinder um 2 Millionen Euro erhöhen.
Wenn Sie Beratungsbedarf haben - das steht auch in Ihrem Antrag - und dem nicht aus eigenen Ressourcen Ihrer Fraktion und des Landtages entsprochen werden kann, dann kann ich sagen: Auch dafür gibt es Institutionen, die sich damit auskennen und die fachlich ausgesprochen kompetent sind, für den Schulbereich den Landesschulbeirat und für den Kinderbereich originär den Landeskinder- und Jugendausschuss. Er hat verbriefte Rechte, und deshalb berät er bereits etwas, was wir noch gar nicht auf unserem Tisch haben, nämlich die Neufassung des Kita-Gesetzes.
Wir sind beide in diesem Ausschuss; also kann ich nur sagen: Da gibt es eine Menge zu tun. Dort sind auch alle Verbände vertreten, die hier aufgeführt sind: Jugendverbände, Jugendbildungsstätten, die Wohlfahrtsverbände und Kommunen. Also, Frau Augustin, auf Sie und mich kommt da in den nächsten fünf Jahren eine Menge Arbeit zu. Insofern kann ich nur sagen: Packen wir es an! - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Frau Augustin! Ich finde es ja nett, dass Sie wieder einmal auf die Wahlprogramme eingegangen sind und deren Folgen und Umsetzung hier angesprochen haben. Ich wäre aber vorsichtig, gerade wenn ich an Ihre Kollegin, die Bundeskanzlerin - ob sie noch in der CDU ist, weiß ich nicht; vielleicht ist sie auch schon in die SPD eingekehrt - und an die Wahlversprechen denke, nämlich die Nichteinführung von Maut, Mindestlohn und Quote, die sich jetzt doch etwas anders darstellen. Vielleicht sollten Sie einmal ein bisschen vorsichtiger sein, was die Dinge anbelangt, die ich vor der Wahl sage und nach der Wahl tue.
Nach der Annahme der UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1989 sind viele Ziele dieser Resolution in die Programmpapiere der Parteien übergegangen. Der einfache Satz „Kinderrechte sind Menschenrechte“ findet sich mittlerweile in fast allen Staaten der westlichen Welt wieder; auch wenn die Vereinigten Staaten diese bis heute nicht ratifiziert haben, besteht weitestgehender Konsens in der Welt.
Doch wie steht es mit der Umsetzung dieses 25 Jahre alten Beschlusses? Hier sieht es in Deutschland nicht so rosig aus. Nach der anfänglichen Euphorie und diversen Aktionen ist es um die Umsetzung mittlerweile recht ruhig geworden. Im Deutschen Bundestag haben es die bisherigen Regierungskoalitionen vermieden - also wieder Ihre Partei -, eine unabhängige und mit eigenen Kompetenzen ausgestattete Institution zu schaffen. So arbeitet zwar eine aus den Fraktionen besetzte Kinderkommission vor sich hin, diese hat aber weder Antragsrecht noch sonst einen Einfluss auf die deutsche Politik und ist somit ein reines Placebo - übrigens wie so viele Kommissionen vor und neben ihr auch. Warme Worte statt Taten sind die alltäglichen Erfahrungen, die engagierte Bürger im Land machen, wenn es um die tatsächliche Ausgestaltung der UN-Konventionen geht.
Auch unser Bundesland ist hier nicht unbedingt weit vorn zu nennen, um es einmal behutsam auszudrücken. Frei nach dem Motto „Willst du uns mal vorne sehen, musst du die Tabelle drehen“ hat sich die Koalition in diesen Bereichen nicht besonders hervorgetan. So kennt ein großer Teil der Brandenburger diese Resolution nicht einmal. Es kommt auf die einzelne Kommune an, in welchem Umfang Kinderrechte überhaupt thematisiert werden. Die Landesregierung macht wie so oft einen schmalen Schuh, und so ist außerhalb der politischen Sonntagsreden eher Ebbe bei den Kinderrechten. Wir finden, dass es höchste Zeit wird, dies zu ändern.
In diese Kerbe schlägt jetzt auch der Antrag von CDU und Bündnisgrünen. Ein Landesbeauftragter für Kinder soll es richten. Nun gebe ich offen zu, mein erster Gedanke war: Schon wieder ein Versorgungspöstchen für abgediente oder abgewählte Parteifreunde; die Beauftrageritis geht in die nächste Runde. Allerdings hatten die Antragsteller vermutlich ähnliche Gedanken. So zumindest kann ich mir erklären, warum der beantragte Landeskinderbeauftragte ehrenamtlich tätig werden soll. Ist man bei beiden antragstellenden Fraktionen eher nicht gewohnt, dass besonders rücksichtsvoll mit Steuergeldern umgegangen wird, wenn es nur die eigene Klientel betrifft. Nein, lobenswerterweise soll es eine ehrenamtliche Funktion sein. Dies wiederum ist auch der Grund, warum die Fraktion der AfD diesem Antrag mit gutem Gewissen zustimmen kann, auch wenn er noch mehr Fragen als Antworten enthält. Welche Kompetenzen soll dieser Beauftragte bekommen? Welche Ziele sind mit diesem Amt verbunden? Wie soll die in dem Antrag auch geforderte Unabhängigkeit gewährleistet werden? Welches Gremium bestimmt über die Einsetzung? Welche Qualifikationen soll der Beauftragte aufweisen usw.?
Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, ergibt sich eine ganze Reihe von Fragen, die das Parlament vorher noch erörtern muss, um entscheidungsfähig zu sein. Der Antrag kann daher nur der Anfang einer Debatte um die Rechte unserer Kinder sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schlage auch im Namen meiner Fraktion vor, diesen Antrag mehrheitlich zu beschließen und auf dieser Grundlage die weiteren Fragen im Ausschuss zu klären. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete und Gäste! Ich habe den Eindruck, dass bei den Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen eine Exceltabelle existiert, in der es eine linke Spalte mit „Wahlprogramm der Linken“, eine nächste Spalte mit „Koalitionsvertrag“ und noch eine Spalte mit „CDU/Grüne“ gibt. Dann wird immer ein Kreuzchen bei einem Thema gemacht und festgelegt, wer sich was vornimmt, um die Koalition ein bisschen zu treiben. Das ist ja erst einmal legitim, und ich finde das auch gar nicht unsympathisch, denn dadurch beschäftigen Sie sich mit unserem Wahlprogramm, und durch Lesen des Linke-Wahlprogramms wird man immer klüger. So werden unsere klugen Forderungen immer wieder thematisiert, und unterm Strich führen wir hier eine Debatte, die mir gar nicht unsympathisch ist.
Die Landesregierung hat in der letzten Legislatur - anders, Herr Königer, als Sie hier vermuten - in Hinblick auf Kinderrechte und Kinderschutz - Frau Kollegin Augustin, Sie haben in Ihrem Redebeitrag den Eindruck erweckt, es gehe Ihnen eher um Kinderschutz, Sie haben stark in diese Richtung argumentiert; das ist auch ein Kinderrecht, das höchste nämlich eine Menge gemacht. Im August 2011 und im September 2012 gab es jeweils ausführliche Berichte dazu, die sollte man sich noch einmal ansehen. Herr Kollege Günther hat zu Wahlalter und all den Projekten rund um Hilfsangebote und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen gesprochen - das führe ich jetzt nicht noch einmal aus.
Wir als Linke sind dennoch nicht zufrieden, das sage ich auch. Die Linke will die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Darum hat die damalige Kinderbeauftragte des Bundesausschusses - das war übrigens für uns eine ganze Zeit lang Frau Golze - auch gekämpft: Wir wollen, dass Kinderrechte ins Grundgesetz kommen, das ist so noch nicht der Fall. Darum haben wir in der Koalitionsvereinbarung auch miteinander verhandelt, dass das Land sich weiter für Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung im Grundgesetz einsetzen wird. Das haben wir durchaus getan.
Wir unterstützen demzufolge auch die aktuelle Initiative, eine Kinderbeauftragte bzw. einen -beauftragten auf Bundesebene zu schaffen. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin hat für ihre Petition im ersten Schritt schon einmal 100 000 Unterschriften gesammelt. Auch die Vereinten Nationen sehen hier Handlungsbedarf, und so wurde vom zuständigen UN-Ausschuss für Rechte des Kindes Anfang 2014 ein umfangreicher Katalog an die Bundesrepublik Deutschland geschickt, der die Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention enthält. Eine dieser Maßnahmen ist die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Kinder beim Bund.
In der jeweiligen fachlichen Zuständigkeit der Ministerien läuft, meine ich, eine ganze Menge zur Beteiligung von Kindern und zum Kinderschutz. Eine koordinierende Stelle wäre durchaus im Sinne der Linken, und dennoch sind wir der Meinung, dass das eine Querschnittsaufgabe für alle Ministerien ist. Ob es um Radwegebau, Klimaschutz oder Nachhaltigkeit geht - alles hat letztendlich mit den Rechten von Kindern zu tun, und dieser Querschnittsaufgabe haben sich alle Ministerien und wir als Landtagsabgeordnete - Kollege Günther hat es gesagt - selbstverständlich zu stellen.
Wenn Sie es mit diesem Kinderbeauftragten wirklich ernst gemeint hätten, hätten Sie ihn nicht als einen beim Landtag angestellten ehrenamtlichen verankern können, denn was soll ein einziger ehrenamtlicher Beauftragter für die Rechte von Kindern in diesem vielfältigen Bereich eigentlich tun? Das ist mir wirklich unklar, und insofern unterstelle ich Ihnen erst einmal, dass Sie eine Debatte anstoßen und uns noch einmal an unser Wahlprogramm erinnern wollten. So richtig ernst scheinen Sie es nicht zu nehmen.