Protokoll der Sitzung vom 23.09.2015

Herr Präsident! Ich erlaube mir die Bemerkung, dass die Abge ordnete Nonnemacher auch für die Grünen spricht. - Meine Damen und Herren! Die Gruppe BVB/FREIE WÄHLER hat uns fünf Gesetzentwürfe zur Änderung des Kommunalabga bengesetzes vorgelegt, die sachlich und inhaltlich in einem Ge setzentwurf hätten vorgelegt werden müssen. So hat es meine Fraktion übrigens im letzten Plenum mit dem Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Kommunalabgabenerhebung selbstver ständlich getan. Ich hoffe, dass das Überstrapazieren unserer parlamentarischen Regeln nicht zu einem Dauerzustand wird. Ihrem Anliegen nützt diese Atomisierung von Anträgen zum Kommunalabgabengesetz jedenfalls nichts.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD sowie vereinzelt DIE LINKE und CDU)

Inhaltlich finden sich leider auch nicht sehr viele neue Ansätze, und schon gar nichts, was einer weiteren Befassung oder gar Unterstützung wert wäre. Alles in allem sind die fünf vorlie genden Gesetzentwürfe Lobbypolitik für die Gruppe der Grundstückseigentümer zulasten der Kommunen und der All gemeinheit.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD, DIE LINKE und CDU)

Am deutlichsten zeigt sich das darin, dass Sie bei keinem der Gesetzentwürfe auf die finanziellen Folgen oder die Kostende ckung eingehen. Wenn die Regelungen beschlossen würden, wären die Auswirkungen klar: Grundstückseigentümer werden finanziell entlastet, und die Kommunen müssen höhere Ausga ben für Investitionen stemmen bzw. bleiben auf den Risiken sitzen, die sich durch Beitragsausfall bei den Altanliegern erge ben. In der Folge bedeutete dies höhere kommunale Verschul dung, geringere Investitionen der Kommunen und höhere Ge bühren- und Steuerbelastungen für die Bürgerinnen und Bür ger. Das ist Lobbypolitik à la BVB/FREIE WÄHLER. Im Wahlkampf mag man damit punkten können, aber eine durch dachte Politik für unser Land wird daraus noch lange nicht.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Das werden auch die Menschen nicht honorieren, denen Sie jetzt vorgaukeln, Sie würden ihre Interessen vertreten. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben ein Recht auf Ehrlichkeit in der Landespolitik. Das liefern Sie leider nicht.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Exemplarisch deutlich wird das in Ihrem Gesetzentwurf zur Mitbestimmung im Anliegerstraßenbau. Da ist schon der Name des Gesetzentwurfes irreführend. Ehrlicher wäre doch der Ti tel: Gesetzentwurf zur Entlastung der Grundstückseigentümer von Straßenausbaubeiträgen.

Über bessere Beteiligung von Anliegern bei Straßenbaumaß nahmen können wir gern reden. Da bin ich sehr offen. Wir ex perimentieren in Falkensee mit Anlieger- und Einwohnerver sammlungen, mit zwei Einwohnerversammlungen, da werden die Beschlüsse der Einwohnerversammlung den Ausschüssen und dem Stadtparlament vorgelegt, alles gar kein Problem. Es gibt wirklich Verbesserungsbedarf im Verfahren.

Aber der wichtigste Punkt für Sie ist doch die Möglichkeit, dass die Anlieger Ausbaumaßnahmen gänzlich zum Scheitern bringen können, wenn sie bei einem Anteil der Straßenbaubei träge von über 65 % an den Gesamtkosten nicht zustimmen. Wie soll das denn konkret ausgestaltet werden? Soll jeder An lieger das gleiche Stimmrecht haben? Hat ein Anlieger, der nur eine kleine Garage an der Straße hat, das gleiche Stimmrecht wie der Eigentümer eines großen, dichtbebauten Grundstücks?

Große Sprengkraft hat auch Ihr Punkt c, der eine völlige Um definierung des wirtschaftlichen Vorteils durch eine beitrags pflichtige Maßnahme bedeutet. Geht das Gesetz derzeit von einem wirtschaftlichen Vorteil des Grundstückseigentümers durch die Baumaßnahme aus, so lässt Ihr Gesetzentwurf dies nicht mehr gelten. In der Folge müsste die Gemeinde jedem einzelnen Grundstückseigentürmer nachweisen, dass er oder sie einen wirtschaftlichen Vorteil hat. Wie dieser Nachweis ge führt werden soll, sagen Sie auch in der Begründung nicht. Die Folge einer solchen Regelung wären mehr bürokratischer Auf wand, höhere Kosten für die Planung und noch mehr Wider sprüche und Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Ein Traum für Anwälte, die sich auf Kommunalrecht spezialisieren wollen. Herr Vida, vielleicht planen Sie ein Arbeitsbeschaffungspro gramm für Ihre Anwaltskollegen.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD - Vida [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe: Das ist eine Unverschämtheit!)

Ähnliches gilt bei Ihrem Gesetzentwurf zur fairen Anrechnung von Zuschüssen bei kommunalen Beiträgen. Zuwendungen Dritter, also im Wesentlichen des Landes Brandenburg, sollen nicht mehr vollständig den gemeindlichen Anteil einer Maß nahme mitfinanzieren, sondern auch die Beitragspflichtigen mit entlasten. Das ist schon sehr abenteuerlich, würde es doch so zu einer Subventionierung der Grundstückseigentümer durch das Land als dem einzigen Fördermittelgeber führen.

Mit Ihrem Gesetzentwurf zur Durchführung von Musterverfah ren im Bereich der Kommunalabgaben haben Sie jetzt endlich mit CDU und AfD gleichgezogen und einen eigenen Antrag dazu eingebracht, für den das Gleiche gilt, was ich hier schon mehr fach gesagt habe. Für Sie wiederhole ich es gern noch einmal.

Erstens: Musterverfahren sind nach derzeitiger Rechtslage schon möglich, und es wird davon auch Gebrauch gemacht.

Zweitens: Im Abgabenrecht unterscheiden sich die Fälle meist beträchtlich hinsichtlich Grundstücksfläche, Geschossigkeit, Innen-/Außenbereich, Bebauungsplan, Gewerbenutzung usw. Wirklich identische Fälle, wie sie für Musterklagen benötigt werden, die sich nicht gegen eine Gebührensatzung richten, werden sich kaum finden lassen.

Drittens: Ein befriedender Effekt durch Musterklagen ist nicht zu erwarten, da bei verlorenen Musterverfahren individuell weitergeklagt werden kann und wird. Die in Aussicht gestellte Entlastung der Gerichte findet dadurch nicht statt.

Viertens ist in den Kommunen mit erheblicher Unsicherheit bei der Beitrags- und Gebührenerhebung in allen Bereichen des KAG zu rechnen.

Eine intensive Befassung mit der Einführung von Musterkla gen im Bereich des KAG fand schon im Rahmen einer ausgie

bigen Anhörung im Innenausschuss am 23. Mai 2013 statt. Das haben wir abgearbeitet.

Der Gesetzentwurf zur Abschaffung von Anliegerbeiträgen ist aus Sicht der Freien Wähler sicherlich der Höhepunkt ihres Antragspaketes. Dabei ist diese Frage mit der Einführung der Verjährungshöchstfrist doch endgültig geregelt. Fakt ist, dass die Aufgabenträger der Wasserver- und -entsorgung ihre Bei tragserhebung bis Ende 2015 abgeschlossen haben müssen. Die Kommunen, die dies noch nicht abgeschlossen haben und sich derzeit beeilen müssen, wollen Sie jetzt noch ausbremsen und gegenüber den Kommunen, die die Beitragserhebung ab geschlossen haben, benachteiligen. Das Gerechtigkeitsempfin den der sogenannten Altanschließer als alleinigen Maßstab für die Gesetzgebung heranzuziehen ist ein bisschen sehr proble matisch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da, wo es im Kommunalab gabenrecht Probleme gibt, die gelöst werden müssen, sind wir Grünen immer gesprächsbereit. Aber so eindeutige Lobbypoli tik, die nur eine Gruppe im Blick hat, entspricht nicht unserem Politikverständnis, insbesondere dann nicht, wenn dabei die Folgen der gemachten Vorschläge überhaupt nicht bedacht werden.

Da die aufgeworfenen Fragen sogar schon Gegenstand von An hörungen im Innenausschuss waren, lehnen wir entgegen un serer üblichen Praxis auch die Überweisung in den Ausschuss ab.

(Beifall B90/GRÜNE)

Zum Entschließungsantrag der CDU muss ich sagen: Natürlich kann man sich irgendwann über Modernisierungsbedarfe im kommunalen Abgabenrecht unterhalten. Mir missfällt aber be sonders, dass dies im I. Quartal 2016 passieren soll. Ich wittere darin die Absicht, die vielen Anhörungen im Innenausschuss zur Kommunalreform zu konterkarieren und zu sabotieren. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Minister Schröter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordneten! Ich bin den Vorrednern dankbar, machen sie mir meinen Vortrag doch sehr leicht. Ich kann ihn kurzhalten, muss allerdings gestehen: Auch ein paar Pointen sind schon berichtet worden. Viel Neues kann ich zur Erhellung der Debatte nicht beitragen.

Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine transparente Darstellung von Beiträgen und Gebühren, die die Gemeinden von ihnen erheben. Den dazu notwendigen Rechtsrahmen müs sen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, festsetzen. Deswegen halte ich es durchaus für gerechtfertigt, dass man sich gelegentlich fragt: Ist unsere Gesetzespraxis tatsächlich prakti kabel, transparent genug und für den Bürger nachvollziehbar? Nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte.

Allerdings ist das Kommunale Abgabengesetz eine vielschich tige Rechtsmaterie. Die Komplexität äußert sich auch in der starken Verflechtung der einzelnen aufgabenrechtlichen Rege lungen. Dabei muss ein angemessener Kompromiss zwischen den verständlichen privaten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und dem ebenso berechtigten öffentlichen Interesse der Kommunen an einer Refinanzierung ihrer Investitionen in die Daseinsvorsorge gefunden werden. Die Kommunen brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen, um ihre Aufgaben im Inte resse der Menschen langfristig und solide zu finanzieren.

Dies gilt gerade auch mit Blick auf die mit den hier vorlie genden Gesetzentwürfen beabsichtigte Abschaffung von Altan schließerbeiträgen. Der Landtag hat dazu erst im Jahr 2013 - Sie haben es soeben ausgeführt - nach intensiven Diskussionen und Anhörungen ausgewogene Regelungen getroffen. Auf die se Regelungen müssen die Kommunen, aber auch diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die in der Zwischenzeit ihren Beitrag gezahlt haben, vertrauen dürfen. Alles andere würde eine end lose Kette von Rechtsstreitigkeiten auslösen. Es würde zu einer Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte, aber auch einer Flut ge richtlicher Auseinandersetzungen führen, die wir gerade jetzt nicht gebrauchen können. - Meine Damen und Herren, ich dan ke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Das Wort erhält noch einmal die Gruppe BVB/ FREIE WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Was ich an kargem Applaus vernahm, deckt sich weitgehend mit Ih ren Redebeiträgen: Sie sehen unsere Gesetzentwürfe kritisch bis ablehnend.

Herr Scharfenberg, vielleicht einige Vorbemerkungen, wie das in einer Demokratie ist: BVB/FREIE WÄHLER sind 2014 das erste Mal in den Landtag Brandenburg gewählt worden. Es ist unser Recht, dieses Thema hier - für uns erstmals - anzuspre chen - unabhängig davon, ob Sie es in der vorigen Wahlperio de, in welchen Ausschüssen und wie intensiv auch immer, dis kutiert haben. Das gehört zur parlamentarischen Vielfalt; dafür werden wir uns nicht entschuldigen.

Meine Damen und Herren, ebenso wenig entschuldigen wir uns dafür, dass wir von den wenigen Rechten, die Sie uns im Rahmen des Gruppenstatus gewährt haben,

(Unmut bei der SPD)

so Gebrauch machen, wie es die Geschäftsordnung vorsieht: dass wir mehrere Anträge einbringen, die zu einem Tagesord nungspunkt zusammengefasst und gemeinsam diskutiert wer den.

(Domres [DIE LINKE]: Wir wollten darüber reden; Sie sind nicht gekommen!)

- Herr Domres, wir sind uns bewusst, dass manche Anträge für einige Fraktionen zustimmungsfähig sind, andere nicht. Wir

möchten über einzelne Anträge getrennt und nicht en bloc ab stimmen lassen, denn sonst pickt sich jede Fraktion aus den fünf Anträgen einen heraus, der ihr nicht gefällt, und führt ihn als Argument an, alle fünf abzulehnen. Wir möchten alle fünf Dinge getrennt zur Abstimmung stellen. Das ist hier und in an deren Landtagen gängige Praxis; Sie brauchen sich nicht künstlich darüber aufzuregen.

Insgesamt, meine Damen und Herren, finde ich es schade, dass Sie in diesem Bereich so wenig Beweglichkeit zeigen. Schade auch, dass Sie den Bürgern so wenig zutrauen! Schauen Sie sich bitte im Land um: Überall fordern die Bürger in diesem sensiblen Bereich mehr Mitbestimmung. - Sie aber erklären heute, dass das nicht gut für sie sei. Die Zahlungsmoral der Menschen ist sehr hoch; die Menschen sind bereit zu zahlen. Dies darf man nicht ausnutzen, indem man ihnen die verbind liche Mitbestimmung verwehrt. Die Sozialdemokratie - wir ha ben es heute früh gehört - mag seit 25 Jahren regieren, aber es sind immer noch die Bürger unseres Landes, die ihren Willen artikulieren. Hören Sie auf das, was die Menschen wollen - er klären Sie ihnen nicht, was sie wollen sollen!

Meine Damen und Herren, die eben gehörten Äußerungen ge hen zu weiten Teilen an der kommunalpolitischen Realität vor bei. Es ist hochgradig respektlos, davon zu sprechen, es be stünde die Möglichkeit von Musterverfahren. Nein, meine Da men und Herren! Das ist eine rein theoretische Möglichkeit im Gesetz. Gucken Sie sich um, welche Zweckverbände der Durchführung zustimmen: Gehen Sie nach Sonnewalde in El be-Elster, wo Musterverfahren verhindert werden, obwohl die Menschen unter den Beiträgen ächzen. Selbstverständlich sind es gleichgelagerte Fälle.

Bei Altanschließerbeiträgen geht es nicht um die Bebaubarkeit von Grundstücken, auch nicht darum, wie ein Einzelner zahlt. Das geht völlig an der Materie vorbei. Es geht um die recht liche Argumentation und Begründung. Sie sind gleichgelagert: Die Bescheide können mit den gleichen Argumenten angegrif fen werden - Musterwidersprüche werden eingelegt. Bescheide sind zu 90 % mit der gleichen Begründung versehen - ebenso die Widerspruchsbescheide. Davon zu sprechen, wir könnten keine Musterverfahren zulassen, ist ein oberflächliches Weg wischen des Problems.

Es ist auch respektlos, wie hier versucht wird, Bevölkerungs gruppen gegeneinander auszuspielen. Ich kann es nicht mehr hören, dass reiche Grundstückseigentümer irgendeinen Vorteil haben sollen. Das geht völlig an der Lebenswirklichkeit der Menschen in Brandenburg und Ostdeutschland insgesamt vor bei. Es ist ungeheuerlich, so mit Menschen umzugehen und so zu argumentieren. Natürlich muss es immer eine Diskussion über den Lastenausgleich zwischen Allgemeinheit und Anlie ger geben - das ist völlig klar, immer! Das lässt sich leicht sa gen. Wie weit aber geht der Lastenausgleich, wenn er eine be stimmte Gruppe von Menschen nahezu erdrosselt? Es hat doch nichts mehr mit Gerechtigkeit gegenüber der Allgemeinheit zu tun, wenn eine Gruppe in dieser Form zur Kasse gebeten wird. Es sind nicht nur reiche Leute. Zum Teil lasten Hypotheken auf den Grundstücken oder die Menschen haben sie geerbt; sie wollen mit ihnen keine Gewinne erzielen.

Es geht auch nicht darum, dass Grundstückseigentümer etwas geschenkt bekommen. Sie bekommen nichts zurück! Die Bei tragshöhen - beim Straßenausbau 70 % oder 90 % - bleiben

gleich und werden durch die Gemeinden entschieden. Das wol len und können wir nicht ändern. Es geht lediglich darum, dass die Menschen angemessene Beiträge zahlen: Sie sollen nichts geschenkt und nichts zurückbekommen.

Meine Damen und Herren, wenn ich über den wirtschaftlichen Vorteil reden höre, wird hier damit kokettiert, wer alles Jurist sei. Der wirtschaftliche Vorteil ist der Anknüpfungspunkt für die Beitragserhebung. Wir wollen den Begriff des wirtschaftli chen Vorteils nicht neu definieren; das ist im Gesetz überhaupt nicht vorgesehen. Es geht lediglich darum, dass Bürger zahlen sollen, wenn es einen wirtschaftlichen Vorteil gibt; um nichts anderes geht es.

Und ja, es ist ein Aufwand für die Gemeinde, den wirtschaftli chen Vorteil zu begründen. Es ist immer leicht zu sagen: Ihr be kommt eine Straße, dann ist alles schön und besser für euch. - Ja, dann braucht es mehr Auseinandersetzungen, zu erklären, welchen Vorteil das bringt. Wenn man das nicht möchte, weil man sagt, es sei ohnehin für die Allgemeinheit, dann kann man nicht von Anlieger- oder Sammelstraße, sondern muss von ei ner Haupterschließungsstraße sprechen. Dann zahlen die Bür ger auch nur 35 % - nur das ist nicht gewollt.

Wenn ich höre, wir könnten die Altanschließerbeiträge nicht ab schaffen, das überfordere die Kommunen, dann erklären Sie das bitte Ihren Parteifreunden in Bad Freienwalde, wo auf unsere In itiative hin Linke - unter anderem ein designierter Landtagsab geordneter - den Antrag mitunterschrieben und eingereicht haben. In Wriezen stehen die Altanschließerbeiträge mit mas siver Unterstützung der SPD vor der Abschaffung. In Lübben sind die Beiträge mit überparteilicher Unterstützung abge schafft worden. Auch in Rheinsberg war die überparteiliche Unterstützung groß, auf ein Gebührenmodell umzustellen - wunderbar!