Die von der CDU beantragte Streichung der Artikel die Schu lämterstruktur und die Lehrerbildung betreffend haben wir un terstützt.
Einem Änderungsantrag zuzustimmen - das ist das gute Recht einer parlamentarischen Mehrheit. Denn noch haben Linke und Sozialdemokraten hier die Mehrheit. Ich sage extra „noch“, denn wenn es in Deutschland so weitergeht, dann wird Rot-Rot bald auch in Brandenburg ausgespielt haben.
Das Beschämende an dem Änderungsantrag zu dem Gesetzent wurf und an dem Vorgehen der Koalitionsparteien generell trat aber im Innenausschuss in der vergangen Woche zutage. Wie mir mitgeteilt wurde, machte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes von seinem Recht Gebrauch, zu dem Gesetzesantrag in letzter Minute Stellung zu nehmen. Nicht nur, dass der Städte- und Gemeindebund darauf hinwies, dass die Vorschläge von Linken und SPD verfassungswidrig seien;
Als der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes dann doch einige kritische Fragen direkt an die Damen und Herren der Regierungskoalition richtete, sahen wir von der Opposition bei SPD und Linken nur in leere, unverständige Gesichter. Be antworten wollte die Fragen auch keiner der rot-roten Abge ordneten. Da musste dann der Staatssekretär des zuständigen Ministeriums ran.
Meine Damen und Herren, wie tief ist die Demokratie in Bran denburg denn gesunken! Die Landesregierung beantwortet Fragen, die Parlamentariern zu ihrem ureigenen Antrag gestellt werden - nur, weil diese dazu nicht in der Lage sind.
Als sich dann einige der Abgeordneten von SPD und Linken dazu bequemten, doch noch etwas zu sagen, war das Chaos perfekt. Sie hatten keine Ahnung, was in ihrem eigenen Antrag eigentlich steht. Mehr Selbstbeschädigung geht nicht!
Meine Damen und Herren, welches Demokratieschauspiel fin det hier eigentlich statt? Die Landesregierung schreibt zu ih rem eigenen Gesetzentwurf einen Änderungsantrag und jubelt diesen der Regierungskoalition unter; zumindest hat es den An schein. Die Abgeordneten der Regierungskoalition wiederum versuchen, diesen Änderungsantrag durchzudrücken und wich tige Diskussionen darüber zu verhindern. Haben sich die Da men und Herren von SPD und Linken endgültig zu Vollstre ckern der Regierung degradiert?
Sie, die Abgeordneten der Linken, wissen doch genau, wie Le nin Menschen beschrieb, die sich von anderen für deren Zwe cke nützlich vereinnahmen lassen. Schließlich haben die mei sten von Ihnen - vermutlich - diesen marxistischen Theoretiker lange genug studiert.
Auch die Kreisgebietsreform ist doch von dem Gedanken ge tragen, sich nicht mehr mit einigen der kritischen und unlieb samen Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte herumschlagen zu müssen. Besser nur zehn Landräte, mit de nen Sie sich auseinandersetzen müssen, als bislang 18.
Meine Damen und Herren! Die Demokratietragödie, die Sie uns mit diesem Gesetzentwurf vorgespielt haben, unterstützen wir nicht. Daher werden wir gegen diesen Antrag stimmen und damit ein Zeichen für mehr Demokratie in unserem Land setzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Wir stolpern immer wieder darüber, wie wenig sich die politische Relevanz und der inhaltliche Umfang mancher Ta gesordnungspunkte in der vorgesehenen Debattenzeit nieder schlagen. Hier haben wieder so einen Fall. Immerhin stehen jetzt acht Minuten Redezeit pro Fraktion zur Verfügung. Aber
angesichts der fünf Minuten pro Fraktion für ein Partikularthe ma wie zum Beispiel das Gräberfeld Schmölln ist das immer noch eine ziemlich schräge Relation.
Gemessen an dem, was dieses Mantelgesetz umfasst, kann man eigentlich nicht mehr von einem Mantel sprechen; das ist schon eher ein Hauszelt.
Obwohl der Gesetzentwurf auch vernünftige Schritte umfasst, zum Beispiel die erneute Verlängerung des Standarderprobungs gesetzes und die Auflösung des Landesamtes zur Regelung of fener Vermögensfragen, werden wir ihn ablehnen. Ich fokussiere meinen Redebeitrag auf die Punkte, die wir ablehnen.
Thema Landesumweltamt: Wir haben uns von Anfang an strikt gegen eine Zersplitterung des Landesamtes für Umwelt, Ge sundheit und Verbraucherschutz durch die Abspaltung der Ver braucherschutzabteilung ausgesprochen. Nachdem Sie bereits eine Personalrochade bei den Spitzen von LUGV und LELF vollzogen haben - was wir massiv kritisieren! -, schrumpfen Sie jetzt auch noch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu einem Landesamt für Umwelt zu sammen. Natürlich ist die Ansiedlung des Verbraucherschutzes im Landesumweltamt weiterhin sinnvoll. Es gibt zahlreiche in haltliche Schnittstellen: Trinkwasserqualität, Gentechnik und die Überwachung der Einhaltung der Immissionsschutzverord nungen.
Auch das zukünftige Landesamt für Arbeitsschutz, Verbrau cherschutz und Gesundheit wird von zwei Ministerien geführt. Das war allerdings vorher Ihr Argument dafür, den Verbrau cherschutz aus dem Landesumweltamt herauszulösen. Daran wird deutlich: Auch die Schaffung des neuen Ministeriums ent zieht letztlich Ihrer Argumentation für die Aufteilung des alten Landesamtes den Boden. Ein Schelm, wer denkt, es gehe Ihnen dabei in Wahrheit nicht doch um die weitere Schwächung des Landesumweltamtes!
Nächstes Thema: Soziales und Gesundheit. In Fachkreisen ist absolut unstrittig, dass die Themen Soziales und Gesundheit sehr eng miteinander verknüpft sind und einander bedingen. Endlich werden diese beiden Themen wieder zusammenge führt. Leider erfolgt - wegen der Verwaltungsstrukturreform - keine Zusammenführung in ein gemeinsames Landesamt. Für uns ist auch das ein großer Kritikpunkt.
Nächstes Thema im Hauszelt: die Reform der Schulämter. Die se haben Sie zur Steigerung der „Übersichtlichkeit“ im Hucke packverfahren auch noch drangehängt. Letztlich ist die Lande sämterumbildung eine Schlussfolgerung der Regierungsneubil dung im Jahr 2014. Damit hat aber die Änderung der Landes schulämter nichts zu tun, die neuen Zuschnitte auch nicht.
Bildungsminister Baaske hatte im März 2015 damit überrascht, dass er das umstrittene Landesschulamt rückabwickeln wolle. Dass dieses Vorhaben jetzt, im Zuge der Neuordnung der ande ren Landesämter, umgesetzt werden soll, dient wohl in erster Linie dem Zweck, möglichst wenig Staub aufzuwirbeln.
Wir hatten die Zentralisierung der Schulaufsicht, das Ein schmelzen der Schulämter und die Auflösung des Landesinsti tuts für Lehrerbildung immer abgelehnt. Insofern sehen wir das Zurückdrehen der Schulämterreform grundsätzlich durchaus positiv.
Frau Koß, über Ihren Beitrag habe ich mich sehr gefreut. Sie haben gesagt, wir hätten immer kritisiert, dass es so große Rei bungsverluste durch die Schaffung des Landesschulamtes ge be, da eine weitere Ebene eingezogen werde. Jetzt wollen Sie genau diese Reibungsverluste wieder beseitigen. Das freut mich sehr, denn das bestätigt, dass wir in der Einschätzung nicht weit auseinanderliegen.
Das heißt, auch wenn wir dieses Zurückdrehen grundsätzlich positiv sehen, so finden wir es doch sehr ärgerlich, dass dieses ganze Hin und Her auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschieht. Für uns war es auch sehr ernüchternd, zu sehen, dass mit dem Gesetzentwurf lediglich die alten Struk turen wieder eingeführt werden - jetzt allerdings mit vier Schulämtern. Allerdings muss man sagen, dass das Gesetz dem Mi nister die Freiheit lässt, alles zu tun, was sich auf mehr als zwei Schulämter bezieht: Er kann ihre Anzahl verringern oder ver mehren, je nach dem, was er für sinnvoll hält. Deshalb ist die Debatte um die Frage, ob es nun vier oder fünf sind, relativ hinfällig.
Wir haben gesehen, dass eigentlich nur die alten Strukturen wieder eingeführt werden und das Landesamt für Lehrerbil dung aufgelöst und dem Ministerium angegliedert werden soll. All das große Geschrei, das es im Zuge der ersten Änderung gegeben hat, um die Koordinierungsschwierigkeiten, die da mals für die Auflösung der Schulämter herhalten mussten, ist weggeblasen wie Wüstensand. Es gibt jetzt keinerlei Unterfüt terung, kein inhaltliches Konzept, keine erkennbare Stärkung der Steuerung durch das Ministerium, und das, wenn Sie sich erinnern, war genau das, was bei der ersten Änderung gefordert worden war.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf bestätigt uns darin, und die „MOZ“ fasste zusammen: „Reform der Reform stößt auf Ab lehnung“. Der Hauptpersonalrat, der hier schon einmal zitiert wurde, hat es in der Anhörung auf den Punkt gebracht: Er hat gesagt, man könne die Gründe für diese schnelle erneute Um strukturierung bis heute nicht nachvollziehen. Das Hin und Her vermittle den Eindruck der Beliebigkeit. - Ja, und es scheint ganz so, als ob sich das Bildungsministerium dem Zeitdruck des Innenministeriums beugen musste. Die zeitlichen Vorga ben für den gesamten Prozess waren extrem knapp, um eine Reform der Schulaufsicht nicht nur rein verwaltungstechnisch, sondern auch inhaltlich bewerten und weiterentwickeln zu können.
Ja, auch wir wollen die zweistufige Schulaufsicht, aber es bringt nichts, jetzt etwas übereilt zurückzudrehen, was dann gegebenenfalls in zwölf oder 18 Monaten nochmals geändert werden muss. Wir haben jetzt keine Eile, und ich finde, wir sollten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Hin und Her nicht zumuten. Dazu dient der gemeinsame Änderungsan trag, den wir mit der CDU aufrechterhalten.
Aus unserer Sicht brauchen wir eine Debatte, wie man die Schulaufsicht besser bzw. neu stricken kann, denn sie hat sich immer größeren Herausforderungen zu stellen. Schulaufsicht muss immer mehr auch in Richtung Bildungsqualität beratend tätig werden, und dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund so ak tueller Herausforderungen wie Inklusion und Migration.
Die untere Schulaufsicht muss in einem Flächenland wie Bran denburg für Eltern sowie Schulleiter und Lehrkräfte erreichbar bleiben, und wir müssen auch darüber diskutieren, welchen Personalstand wir eigentlich brauchen. Es muss deutlich wer den, dass die Kürzungen in diesem Bereich endlich ein Ende haben müssen.
Ein weiterer Punkt ist die Lehrerbildung. Sie stellt eine umfang reiche Vollzugsaufgabe dar; es müssen knapp 1 000 Lehramts kandidatinnen und -kandidaten an verschiedenen Standorten im Land Brandenburg ausgebildet werden. Diese Aufgabe kann aus unserer Sicht - diese Einschätzung teilen wir mit vielen Fachleuten, wie in der Anhörung deutlich geworden ist - nur von einer Landesbehörde erfolgreich wahrgenommen werden. Dies entspricht auch der Verwaltungsstruktur aller anderen deutschen Flächenländer. Es ist sinnvoll, diese Aufgabe wegen der fachlichen Zuständigkeit und Eigenständigkeit nicht in ein Ministerium einzubinden, wo sie am Ende von politischen Er fordernissen zerrieben wird.
Außerdem sollte man vielleicht noch darüber nachdenken, ob nicht eine engere Verzahnung mit der Lehrerfortbildung sinn voll wäre, was zum Beispiel auch durch eine Anbindung an das LISUM gegeben sein könnte. Dass der kurzfristig zusätzlich eingebrachte Änderungsantrag, das Huckepack zum Hucke pack, in den Ausschüssen scheiterte, ist folgerichtig. Ich möch te dabei aber nicht unerwähnt lassen, dass wir in den inhalt lichen Punkten, nämlich beim jahrgangsübergreifenden Unter richt, bei den Änderungen zur Beschulung von Flüchtlingen, in der Abweichung bei der Leistungsbewertung, beim Thema Schwerbehindertenvertretung und auch beim Thema Schulzen tren, die Koalition inhaltlich unterstützen. Es ist aber klar, dass dieses Verfahren auch am Landesschulbeirat vorbei so nicht aufgehen konnte.
Ich habe ausgeführt, dass wir für diese ganzen Vorhaben mehr Zeit brauchen. Gemeinsam mit der CDU-Fraktion sind wir der Meinung, dass wir auch noch 48 Minus-Sekunden bräuchten. Das Mantelgesetz lehnen wir ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich nicht in die Bildungsdebatte einschalten, dies wird nachher noch der Kollege Baaske tun. Ich bin wohl eher für die Schlaftabletten zuständig, wie es Herr Hoffmann sagte.
Aber eines muss ich auf den Vortrag von Frau Bessin erwidern: Im Innenausschuss ist mitnichten noch einmal zum Gesetzent wurf gesprochen worden, sondern es ging um einen Ände rungsantrag, der heute nicht mehr zur Abstimmung steht. Das Ganze ist also kein Angriff auf die Demokratie oder Ähnliches. Wer glaubt, hier seien finstere Mächte am Wirken, der irrt.
Meine Damen und Herren! Ich bin erstens dankbar dafür, dass Sie dieses Gesetz so zügig beraten haben, denn es trägt einigen Aspekten Rechnung, die sich in dieser Legislaturperiode ver ändert haben, zum Beispiel dem Zuschnitt der Ressorts.
Drittens. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfra gen ist nicht mehr erforderlich, denn es hat sehr wenig zu tun. Die Restaufgaben dieses Landesamtes gehen auf das Finanz ministerium über.
Ein vierter Punkt, der mir sehr wichtig ist: Wir können weiter hin das Standarderprobungsgesetz anwenden. Das ist für die Rechtssicherheit in den Kommunen sehr wichtig.
Ich habe noch sechs Minuten und zwanzig Sekunden übrig ge lassen, diese kann dann der Kollege Baaske für die Bildungs fragen nutzen.
Da kann man einmal sehen, wie flexibel die Landesregierung ist. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einige Worte möchte ich doch noch verlieren, nachdem in Ihren Debatten das Thema Schule und Landesamt die meiste Zeit eingenommen hat.
Zunächst einmal, Kollege Hoffmann: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Städte- und Gemeindebund sich mit seiner ver schärften Replik auf unsere Änderungsanträge einen großen Gefallen getan hat. Das Begehren, die Bildung von Filialschu len im Grundschulbereich zu erleichtern, kam von Bürgermei stern; deshalb haben wir es mit hineingenommen. Es ging mit nichten darum, die Bildung von Grundschulfilialen zu er schweren, wir wollen sie erleichtern; das hat, glaube ich, der Kollege am Ende auch verstanden. Aber im Großen und Ganzen haben wir es dann zurückgezogen. Wir werden das Thema natürlich neu aufrufen, weil es den Bürgermeistern nützt. Sie brauchen angesichts des Landesgeschehens mehr Flexibilität.