Wir Grünen setzen dagegen auf effektive Wahlrechtsverände rungen zur Steigerung der Beteiligung. Da der zweite Wahlgang bei einer Stichwahl regelmäßig eine schlechtere Wahlbeteili gung aufweist als der erste, möchten wir die Integrierte Stich wahl einführen. Ferner ist die fördernde Wirkung der Zusam menlegung unterschiedlicher Wahlen eindeutig belegt. Die Syn chronisierung der Wahlen von Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen und kommunalen Vertretungen ist herzustellen. Diese Personen bilden eine politische Verantwortungsgemein schaft und sollten gemeinsam und für dieselbe Dauer gewählt werden. Der positive Effekt ist in Bayern zu beobachten, wo ei ne vor Jahrzehnten eingeführte gemeinsame Wahl Beteili gungen von durchschnittlich über 50 % generiert. In NordrheinWestfalen wird die gemeinsame Wahl für fünf Jahre ab 2020 wieder eingeführt. Die Trennung der Wahlzeiten wurde dort mit einer dramatisch abnehmenden Wahlbeteiligung quittiert.
Wir Grünen wollen an der Direktwahl der Landräte festhalten und setzen auf eine Synchronisierung mit den Kommunal wahlen sowie eine Integrierte Stichwahl zur Steigerung der Wahlbeteiligung. Das bundesweite Zustimmungsquorum hal ten wir für höchst fragwürdig; es sollte fallen.
Herr Petke, gerne können diese vielen und guten Vorschläge auch gemeinsam mit den gesetzgeberischen Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform umgesetzt werden. Wir haben doch schon öfter begleitend die Änderung von Kommunalverfassungen und Kommunalwahlrecht gefordert.
Wie gesagt: Das Quorum ist nicht zu rechtfertigen, es sollte fallen. Eine Absenkung des Quorums von 15 auf 12 % wird diesen grundsätzlichen Bedenken in keiner Weise gerecht. - Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Seit 1993 können die Brandenburge rinnen und Brandenburger ihre Bürgermeisterinnen und Bür germeister direkt wählen. Seit 2010 gilt dies auch für die Land räte, das ist schon korrekt erwähnt worden. Soweit mir bekannt ist, gab es in Brandenburg noch keine Direktwahl eines Bür germeisters, die an dem Quorum gescheitert wäre. Allerdings - auch das ist richtig erwähnt worden - sind von den bisher zwölf Direktwahlen in den Landkreisen acht gescheitert, weil das Quorum von 15 % verfehlt wurde. Daraus folgert nun die AfD, dass das Zustimmungsquorum gesenkt werden müsse - und zwar ausschließlich für die Landratswahl. Eine schlüssige Be gründung für diesen Vorstoß bleibt die AfD schuldig.
Wenn die Bürgermeisterwahlen ohne Fehlschläge über die Bühne gehen, die meisten Direktwahlen von Landräten aller dings am Quorum scheitern, liegt das ganz offenbar an der un terschiedlichen Situation von Landräten und Bürgermeistern. Die Wählerinnen und Wähler sehen dort einen - so nenne ich es einmal - unterschiedlichen Stellenwert. Das liegt ganz offen sichtlich auch daran, dass die den Bürger unmittelbar betref fenden Entscheidungen nicht in den Landkreisen, sondern in den Städten und Gemeinden getroffen werden.
Das Absenken des Quorums für die Landratswahlen führt aus diesem Dilemma nicht heraus. Wir können doch das Quorum nicht so lange senken, bis wir schließlich bei der Vorstellung der Grünen ankommen, die sagen, es solle ganz und gar fallen.
(Frau Nonnemacher [B90/GRÜNE]: Abschaffen! - Vogel [B90/GRÜNE]: Das ist in anderen Bundesländern auch so!)
Denn, meine Damen und Herren, auch ein Landrat braucht ein Mindestmaß an demokratischer Legitimation.
Ein solches Mindestmaß halte ich für unverzichtbar. Entweder gelingt es uns, die Bedeutung des Landrates in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken und dadurch auch die Wahlbeteili gung zu steigern - was ich sehr begrüßen würde -, oder aber wir müssen ganz und gar und grundsätzlich neu über die Di rektwahl der Landräte nachdenken. Deshalb bitte ich den Landtag darum, den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der konstruktivste Redebeitrag, den ich heute zu die sem Thema gehört habe, kam von Ihnen, Frau Nonnemacher.
Er war völlig ohne ideologische Brille - ich lobe die Grünen selten, aber das muss man einfach einmal sagen -, fachlich fun diert, mit Fakten untersetzt.
Bei Ihnen, Herr Kurth, habe ich an Fakten überhaupt nichts ge hört. Dass die Einheitlichkeit der Bürgermeister- und Landrats wahlen beibehalten werden müsse, ist völlig irrsinnig. Das kann separat geregelt werden.
Dass unser Antrag von SPD, DIE LINKE und CDU abgelehnt wird, habe ich erwartet. Wir wissen auch, warum: weil er von der AfD-Fraktion kommt und Sie einfach nicht genug gesun den Menschenverstand haben, um hier unabhängig von der ideologischen Brille Ihr freies Mandat auszuüben.
Noch vor der Landtagswahl haben Sie vorgegeben, für mehr di rekte Demokratie einstehen zu wollen, und heute werden Sie mit absoluter Sicherheit unseren Antrag ablehnen. Die Quittung da für werden Sie bekommen. Sie haben es bei der letzten Land ratswahl im Havelland erlebt, als Ihr Kandidat bei dem erforder lichen Quorum ein ganz miserables Ergebnis eingefahren hat.
Herr Schröter, ich muss sagen, von Ihnen bin ich enttäuscht. Sie hatten vom Landtag den Auftrag erhalten, die Sache zu be obachten. Sie haben keine Idee eingebracht, wie Sie das Pro blem lösen können. Acht der zwölf Landratswahlen haben nicht funktioniert. Da, denke ich, ist es als Mitglied der Lan desregierung Ihre Pflicht und Schuldigkeit, sich etwas einfal len zu lassen. Wenn Sie meinen, dass wir in Brandenburg als einziges Bundesland ein Quorum brauchen, erklären Sie un seren Bürgern doch einmal, wozu wir es brauchen und warum 13 Bundesländer keines brauchen.
Ich habe schon mehrfach gesagt, dass die Landesregierung aus meiner Sicht eine Minderheitsregierung ist. Sie haben maximal 23,8 Prozent der wahlberechtigten Bürger hinter sich stehen, und damit sind Sie in diesem Land praktisch eine Minderheits regierung.
Zu dem Thema ist jetzt genug gesagt. Ich erwarte mit Span nung die Abstimmung. Eigentlich ist nur spannend, wie sich die Grünen jetzt zu dem Antrag verhalten. - Schönen Dank.
Herr Kollege van Raemdonck, es war eine Zwischenfrage an gekündigt. Wollen Sie die beantworten? - Das ist nicht der Fall.
Herr Kollege van Raemdonck, ich erteile Ihnen für Ihre Be merkung, die meisten von der Fraktion DIE LINKE seien Lüg ner, einen Ordnungsruf.
Es ist nicht meine Aufgabe, Sie zu belehren. Aber: Einer ande ren Meinung zu sein bedeutet nicht, dass man deswegen andere als Lügner bezeichnen darf.
Ich schließe die Aussprache und rufe zur Abstimmung über den Antrag in Drucksache 6/4283 der AfD-Fraktion - Quorum für die Landratswahlen reduzieren - auf. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht in Drucksache 6/4306 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthal tungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung bei wenigen Ent haltungen angenommen.
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Ber lin und dem Land Brandenburg über die Einrichtung und den Betrieb eines klinischen Krebsregisters nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch