Endlich gerechten Schallschutz für die Flughafen-Be troffenen realisieren - das Land muss das Heft des Handelns in die Hand nehmen - Flughafengesellschaft von der Aufgabe Umsetzung Schallschutzprogramm entbinden
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige werden stöhnen: Schon wieder Flughafen! - Ja. Es ist aber das größte Problem des Landes Brandenburg, und 40 000 bis 50 000 Menschen sind direkt betroffen. Wenn ich mir die ande ren heute diskutierten Themen anschaue, komme ich zu der Auffassung, dass auch diese Menschen es verdient haben, dass man sich mit ihrem Schicksal beschäftigt.
Gehen wir in der Geschichte ein Stück zurück. Es ist eine Ge schichte von Lug und Trug, falschen Versprechungen, nicht gehaltenen Versprechen sowie vollständigem Versagen und Geldverschwendung - anders kann man es nicht bezeichnen. Schönefeld sei ein völlig ungeeigneter Standort, er sei un menschlich, sagte der ehemalige Ministerpräsident des Landes Brandenburg Herr Dr. Stolpe - heute eine Ikone der SPD.
Jedoch wurde am 28. Mai 1996 mit seiner Stimme der Kon sensbeschluss gefasst, der Schönefeld als Flughafenstandort zementierte. Heute versucht er immer glauben zu machen, er sei gezwungen worden. Willy Brandt hat einmal gesagt, wer einen deutschen Bundeskanzler für erpressbar halte, sei an der falschen Adresse. Er sei jedenfalls nicht erpressbar, er tre te zurück. - Das hätte Stolpe auch tun können, aber er hat es unterschrieben, und deswegen trägt er auch die Verantwor tung.
Wie ging es weiter? Die Privatisierung des Flughafens schei terte 1998. Das Vergabeverfahren war eine einzige Pleite; wir wissen heute noch nicht, wie viele Millionen Hochtief und IVG erhalten haben. Das wird ja verheimlicht, ist ein Staatsge heimnis.
Dann entschloss sich die Flughafengesellschaft mit ihren Gesellschaftern - das Land Brandenburg hat einen Anteil von 37,5 % -, einen Planfeststellungsantrag für den Standort Schönefeld zu stellen - so, wie es die politischen Größen be schlossen hatten.
Im Jahr 2000 fanden die Anhörungen in Berlin-Schöneweide statt, an denen sich Zigtausende Bürgerinnen und Bürger über ein halbes Jahr lang beteiligten, 6 000 Einwendungen ein brachten, die Punkt für Punkt aufzeigten, warum dieser Stand ort völlig ungeeignet ist.
2002 folgte der Planfeststellungsantrag der Flughafengesell schaft. Am 24. August 2004 kam der Planfeststellungsbe schluss der Landesregierung, des zuständigen Ministeriums.
2006 kam das Bundesverwaltungsgerichtsurteil, am 16. März die Klage der Anwohner der Gemeinden. Die Klagen der Bür ger wurden zu 90 % abgewiesen, das Kapitel Schallschutz aber wurde vollständig vom Gericht kassiert und zur völligen Über arbeitung an die Regierung bzw. den Flughafen zurückverwie sen.
Es folgte das Planergänzungsverfahren mit dem Planergän zungsbeschluss, der den Flughafenschallschutz neu ordnete. Und ab 2008 hat dann die Flughafengesellschaft mit Wissen der Landesregierung, wie wir mittlerweile wissen, den eigenen Planergänzungsbeschluss, der letztendlich vom Bundesverwal tungsgericht genehmigt wurde, unterlaufen und den Bürgerin nen und Bürgern falschen Schallschutz angeboten und in ihre Wohnungen eingebaut.
Im Jahr 2010 wurde dann durch die Flugroutendiskussion das Thema Schallschutz - ein breites Thema - von Kleinmachnow, Stahnsdorf bis Neuenhagen und Erkner diskutiert. Die Bürge rinnen und Bürger dort wurden sensibilisiert, wurden wach, und seitdem ist das Thema Schallschutz, das vorher keine so große Rolle spielte, in aller Munde.
Meine Damen und Herren, auch wir haben uns seit 2010 im mer wieder mit dieser Thematik beschäftigt. Sie wissen, das war einer der tragenden Gründe, aus denen ich die SPD-Fraktion und letztendlich auch die SPD verlassen habe. Ich habe gesagt: Eine Politik, die derartig herzlos und bedenkenlos über die Schicksale und die Gesundheit der Menschen hinweggeht, kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.
Im Jahr 2012 erhielten wir dann einen Oberverwaltungsge richtsbeschluss. Herr Vogelsänger war damals auch im Amt. Es ging damals darum, dass herausgekommen war, dass die Flug hafengesellschaft seit 2008 beim Schallschutz betrügt und den Bürgerinnen und Bürgern einen schlechten Schallschutz anbie tet und in ihre Wohnungen einbaut - entgegen dem Planergän zungsverfahren und dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil. Das ist schlicht und einfach Betrug. Das sagte auch das Ober verwaltungsgericht und nannte es einen systematischen Be trug. Aber die Regierung wollte sich nicht belehren lassen und ließ die Flughafengesellschaft weitermachen. Im Jahr 2013 gab es dann ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, in dem das noch einmal zementiert wurde. Dann gab es ein großes Hallo und alle waren furchtbar überrascht, dass man hier schon wie der so viel Bockmist gebaut hat.
Meine Damen und Herren, in der Zwischenzeit war der Flug hafen erfolgreich gescheitert; Sie wissen das. Im Juni 2012 sollte das gute Teil in Betrieb gehen. Wir hatten alle schon klei ne blaue Einladungskärtchen, und dann platzte die ganze Sa che. Wir wissen heute auch, warum: weil eigentlich nichts fer tig war - nicht nur der Schallschutz nicht.
Im Rahmen der Debatte, wie man den Flughafen fertigkriegen könnte, wurde dann festgestellt: 1,2 Milliarden Euro bräuchte man noch an „Taschengeld“. Und das wurde bei der EU bean tragt, wurde notifiziert und auch genehmigt. Die 1,2 Milliar den - haben wir letztens im BER-Sonderausschuss gehört - sind vollständig ausgereicht. Von diesen 1,2 Milliarden - jeder
der die PIT, die Private-Investor-Test-Unterlagen, gelesen hat, weiß das - waren 750 Millionen Euro für den Schallschutz vor gesehen. Nun ist das Geld alle, wie wir gehört haben, aber die 750 Millionen Euro für den Schallschutz hat es nicht gegeben - merkwürdig, merkwürdig! Wo ist das Geld geblieben? Damals wurde anhand des sogenannten Krebs-Gutachtens vorgerech net, dass man für jedes Haus durchschnittlich 67 000 Euro bräuchte. Guckt man sich den Schallschutzbescheid derjenigen an, die schon einen haben, stellt man fest, dass es 7 000 Euro sind. Was kann man daraus schlussfolgern? Ein Gutachter ge langt anhand von Musterwohnungen, die die Gemeinde Blan kenfelde-Mahlow herausgesucht und exemplarisch bereitge stellt hat, zu der Auffassung: 67 000 Euro pro Wohnung! - Jetzt gibt es 7 000; Entschuldigung, das ist schlicht und einfach Volksverarschung!
Meine Damen und Herren, der Landtag Brandenburg hat sich auch im Jahr 2012 schon mit dem Thema Schalldämmlüfter befasst.
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, ein entsprechendes Vokabular zu verwenden. Das war scharf an einem Ordnungsruf vorbei.
Der Landtag Brandenburg hat dann - weil es selbst einigen da maligen Linksabgeordneten wie der Kollegin Wehlan zu bunt wurde - einen Landtagsbeschluss zum Schalldämmlüfter her beigeführt, Drucksache 5/4911, und die Landesregierung - letztendlich auch die Flughafenverantwortlichen - aufgefor dert, sich in dieser Frage endlich einmal an das zu halten, was im Planergänzungsbeschluss und im Gesetz steht. Die Flugha fenverantwortlichen meinten aber - das konnten wir im BERSonderausschuss seit 2013 nachhaltig verfolgen -, sich nicht daran halten zu müssen. Was machen die Bürgerinnen und Bürger? Sie müssen wieder vor Gericht ziehen. Die Regierung verteidigt sie nicht, die Regierung schützt nicht die Rechte der Bürger. Die Bürger gehen vor Gericht. Und was macht das Oberverwaltungsgericht? Das Oberverwaltungsgericht kommt vor wenigen Tagen zu dem Ergebnis: Das - von dieser Landes regierung geduldete - Handeln der Flughafengesellschaft bei der Schalldämmlüfter-Problematik ist unrechtmäßig. - Rolle rückwärts Nummer 3!
Meine Damen und Herren! Es ließen sich noch viele Beispiele bringen; leider reicht die Zeit dafür nicht. Das ist aber auch nicht notwendig, weil dies exemplarisch genug ist. Wenn sich eines erwiesen hat, dann, dass diese Flughafengesellschaft we der willens noch in der Lage ist, das Problem Schallschutz zu lösen. Da bestehen Interessenkonflikte. Ich meine, die Flugha fenverantwortlichen sollen den Flughafen zum Laufen bringen. Schallschutz ist für sie natürlich ein nachrangiges Problem - so ein kleiner lästiger Terrier, der da an der Hacke hängt -, und mit dem man sich nicht so recht identifizieren will und das nicht so recht umsetzen kann. Das kann ich ja alles nachvollziehen, aber, meine Damen und Herren, dann müssen wir - der Land tag, die Regierung - endlich das Heft des Handelns in die Hand
nehmen und sagen: Okay, wenn es nicht geht - und wir sehen seit nun mindestens sechs Jahren, dass es nicht geht -, dann muss etwas geändert werden.
In diesem Antrag steht gut beschrieben, wie man das machen kann. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Ich bin schon wieder auf die Gründe gespannt, aus denen das alles nicht gehen soll; Sie werden schon welche finden. Deswegen bringen wir das heute hier zur Abstimmung.
Meine Damen und Herren, es geht nicht an, dass sich die Lan desregierung, obwohl Artikel 39 der Landesverfassung aus sagt, dass die Gesundheit ein schutzwürdiges Gut ist und die Regierung alles zu unternehmen hat, dass es geschützt wird - das ist ein Verfassungsauftrag -, nicht daran hält. Jeder, der in den Gemeinden rund um den Flughafen unterwegs ist, weiß, dass das nicht der Fall ist. Jeder, der bei den Betroffenen war, die den Lärm rund um den Flughafen aushalten müssen, weiß, wie sehr sie schon jetzt darunter leiden, obwohl sie jetzt nur 20 % der zukünftigen Belastung haben. Wenn das Flugaufkom men von Tegel und Schönefeld erst einmal zusammengelegt ist, wird das noch ganz anders. Die Bürgerinnen und Bürger haben bei Eröffnung der Südbahn, im Rahmen der Baumaß nahmen im letzten Jahr, eine erste Kostprobe davon bekom men, was es bedeutet, wenn der Flugverkehr zunimmt. Das hat einige Leute wach gemacht, aber viele haben auch resigniert. Ich bin mir ganz sicher: Wenn der Flughafen in Betrieb geht, wird sich diese Resignation in ein anderes Gefühl umwandeln, aber warten wir‘s ab.
Mir persönlich wäre es am liebsten, wenn wir weniger stritten und mehr täten. Ich bin sehr dafür, dass die Regierung und alle, die den Flughafen an der Stelle, die ich für völlig ungeeignet halte, in Betrieb bringen wollen, sich darum kümmern. Ich wä re auch sehr dafür, das gleiche Augenmerk und die gleiche In tensität darauf zu verwenden, den Bürgern, die das aushalten müssen, den notwendigen Schallschutz zu geben. Das ist bis her nicht der Fall. Wer das Gegenteil behauptet, dem muss ich schlicht und einfach sagen: Er hat entweder keine Ahnung oder lügt.
Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich Sie bitten: Tre ten Sie diesem Antrag näher! Kein Antrag ist so gut, dass man ihn nicht noch verbessern könnte. Wenn Sie meinen, Sie könn ten ihm heute nicht beitreten, überweisen wir ihn doch an den Fachausschuss und diskutieren darüber, verbessern ihn, sodass er aus Ihrer Sicht zustimmungswürdig wird. Aber, meine Da men und Herren, es geht um die Ergebnisse. Die Bürger brau chen Schallschutz.
Wenn dieser Flughafen in Betrieb geht, ist er für diejenigen, die ihn aushalten müssen, lebensgefährlich. Alles andere ist schlicht und ergreifend eine Farce. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. Wir können über vieles diskutieren, aber nicht darüber, ob die Bürger einen anständigen Schallschutz bekom men und der auch vernünftig organisiert wird. - Vielen Dank.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Barthel fort. Er spricht für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Werte Gäste - die Ränge haben sich geleert.
Zwei Vorbemerkungen, ehe ich zu dem Antrag komme: Die Verlärmung der Umwelt ist eines der größten Probleme infra struktureller und wirtschaftlicher Entwicklung. Lärm beein trächtigt Lebensqualität und macht krank.
Der Flughafen - das ist die zweite Vorbemerkung - wird nur dann erfolgreich sein, wenn er Akzeptanz in der Bevölkerung findet, und deshalb gehört der Schallschutz dazu.
Der Sachstand zur Realisierung des Schallschutzprogramms am BER war und ist deshalb regelmäßig Gegenstand der Bera tungen im Sonderausschuss, so zuletzt in der Sitzung des Aus schusses am 2. Mai vor Ort am Flughafen. Was hat sich in die ser Berichterstattung, aber auch in der Praxis bei meinen Kon takten vor Ort gezeigt? - Bei der Umsetzung des Schallschut zes ist in der Vergangenheit nicht alles so gelaufen, wie sich die Betroffenen das gewünscht haben. Das sage ich hier ausdrück lich und unumwunden. Laut Bericht vom 31.05.2016 sind von insgesamt 19 994 vorliegenden Anträgen auf Schallschutz 16 976 mit einer ASE versehen. Berücksichtigt man noch die 2 000 Wohneinheiten, die aus verschiedenen Gründen nicht weiter bearbeitet werden können, ergibt sich eine Abarbei tungsquote von derzeit 94 %. Man könnte also zufrieden sein. Schaut man sich aber die Praxiskonformität der ASE-Bau an, stellt man fest, dass mindestens zwei Aspekte die ASE-Bau bzw. deren Aktualität zum Großteil hinfällig machen: die ver änderten Leistungsverzeichnisse und das eben schon erwähnte Urteil zu den Lüftern. Den Verantwortlichen bei der FBB ist das bewusst. Hoffentlich findet das in der nächsten Berichter stattung zum Schallschutz Berücksichtigung.
Realität ist auch, dass von 9 536 ermittelten Ansprüchen im Tagschutzgebiet gegenwärtig 3 877 erfüllt sind. Dabei handelt es sich um 3 761 Entschädigungen und - was völlig unbefriedi gend ist - lediglich 116 Baumaßnahmen. Ursache dieser Situa tion sind neben dem fehlenden Vertrauen der Betroffenen der Wunsch nach individuellen Lösungen sowie fehlende Rechtssi cherheit, also die Komplexität des Prozesses. Hier haben wir in den vergangenen Monaten und Wochen eine Veränderung im Problembewusstsein der FBB feststellen können, insbesondere seit Herr Dr. Mühlenfeld das Ruder in der Hand hält. Es wird versucht, hier eine andere Kultur einziehen zu lassen. Man muss berechtigterweise anerkennen, dass das nicht im Selbst lauf geschehen ist. Hier haben der Druck der Betroffenen, die Arbeit des Dialogforums, aber auch die konsequente Arbeit des Parlaments und insbesondere des zuständigen Ministeriums zu einem Umdenken geführt. An dieser Stelle gilt mein besonde rer Dank der Arbeit des Dialogforums. Sachlicher Dialog ist der Weg, den auch ich und meine Kollegin Fischer in dieser Angelegenheit bevorzugen.
Als Beispiel für die lösungsorientierte Arbeit sei hier die Mat rix zu Problemlagen beim baulichen Schallschutz erwähnt. Die Anwohner können über Zusatzregelungen, die über die Ver pflichtung gemäß Planfeststellungsbeschluss hinausgehen, auf Lösungsmodule zurückgreifen - zum Beispiel zu Doppelkas tenfenstern, zur Wanddämmung, zu Küchen - und die Eingriffe so gestalten, dass das Haus während der Umbauarbeiten nutz bar bleibt. Außerdem haben die Anwohner bzw. die Betroffe
nen die Möglichkeit, mit den Baufirmen eine sogenannte Ab tretungsvereinbarung zu treffen. Die Baufirma erhält das Geld für die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen dann nicht vom Anwohner, sondern direkt von der FBB. Zur Information, Kol lege Schulze: Auch das wurde in der Ausschusssitzung am 02.05. bereits besprochen.
Ausdruck des veränderten Aufgabenverständnisses sind aus meiner Sicht auch die am 17. und 18. Juni, also Ende nächster Woche stattfindenden Schallschutztage im Dialogforum in Schönefeld. Dort wird auch die neue Schallschutzfibel vorge stellt, der die Bürger genau ihre individuellen Ansprüche ent nehmen können.
Unser Fazit: Die FBB hat sich besser mit der Aufgabe identifi ziert. Die FBB zum jetzigen Zeitpunkt von der Aufgabe der Umsetzung des Schallschutzprogramms zu entbinden, wie das hier gefordert wird, halte ich für absolut kontraproduktiv. Die Projektsteuerung mitten im Prozess zu wechseln - das hatten wir schon auf der Baustelle. Die kapitalen Folgen konnten wir feststellen. Warum sollten wir diesen Fehler wiederholen? - Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Nebenbei bemerkt, werter Kollege Schulze, lieber Christoph: Du bist in Sachen Schall schutz immer an der Spitze marschiert; das muss man anerken nen. Verbale Zuspitzungen wie in diesem Antrag - du sprichst von diabolischen Auswirkungen auf den Landeshaushalt
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Genilke für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Abgeordnete Schulze, der die Beschlussvorlage einge reicht hat, hat mir im Grunde schon etwas abgenommen: Er hat die Genese des Prozesses rund um den Schallschutz ausrei chend erklärt; wir wissen, worum es geht. Und Herr Barthel, mit einer Sache möchte ich aufräumen: Sie behaupten, der Ge schäftsführer bewirke ein Umdenken. - Das Umdenken hatte einen anderen Grund, nämlich den teuren und vor allem langen Klageweg der Betroffenen.
Das ist ein Umstand, der uns nicht befriedigen kann. Hier ha ben die Aufsichtsbehörden versagt. Die Gerichte sind nicht von sich aus tätig geworden, sondern aufgrund der Klagen von An wohnern, die gesagt haben: Das kann nicht das sein, was im Planfeststellungsbeschluss steht. - Ich erinnere noch einmal da ran, wie lange es gedauert hat, bis man begriffen hat, dass kei ne Überschreitung von 0,55 dB im Rauminnern tatsächlich