5. über Seniorenverbände für eine noch stärkere Ein beziehung von Menschen im Ruhestand in die Frei willigendienste zu werben,
6. zusammen mit anderen Bundesländern eine Bun desratsinitiative zu prüfen, mit dem Ziel, länderübergreifende Ansprüche auf verbindliche Vergüns tigungen für die Freiwilligendienste zu erwirken.“
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 30. Sitzung am 10. Juni 2016 zum TOP 12 folgenden Beschluss gefasst:
Der Landtag Brandenburg unterstützt unverändert den Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus der Atom energie bis zum Jahr 2022. Er ist der Überzeugung, dass die Energieversorgung Deutschlands ohne Atomkraft ge sichert werden kann. Die erneuerbaren Energien leisten
dazu einen wichtigen Beitrag. Brandenburg hat in den vergangenen Jahren den Ausbau erneuerbarer Energien stärker vorangetrieben als viele andere Bundesländer und ist somit einer der Vorreiter in der Energiewende.
Im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien gilt es nun verstärkt, die Synchronisation von Erzeugung und Transport (Netzausbau) und die Speicherfähigkeit der er neuerbaren Energien voranzutreiben. Der Industriestand ort Deutschland und seine Verbraucher, aber auch die Brandenburgerinnen und Brandenburger können zu Recht Versorgungssicherheit und Preiswürdigkeit in der Ener gieversorgung verlangen. Nur dann wird die gesellschaft liche Akzeptanz der Energiewende so hoch bleiben, wie sie momentan ist.
Da gegenwärtig nicht absehbar ist, wann eine vollständi ge, bezahlbare und vor allem kontinuierliche Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen in Brandenburg und erst recht in ganz Deutschland möglich sein wird, bleibt in Brandenburg neben den erneuerbaren Energien die Braunkohle als heimischer konventioneller Energieträger als Brückentechnologie in der Energiewende von beson derer Bedeutung.
Der Landtag Brandenburg würdigt in diesem Zusammen hang die Arbeit der Beschäftigten in den Tagebauen und den Kraftwerken sowie den Zulieferbetrieben in der Lau sitz. Er weist darauf hin, dass sich die Mehrheit der Men schen in der Lausitz und darüber hinaus der energiewirt schaftlichen und sozialen Bedeutung bewusst ist.
Der Landtag Brandenburg hält einen sachlichen, konst ruktiven und abwägenden gesellschaftlichen Dialog zur Energiepolitik und zu den wirtschaftlichen Perspektiven in der Region nach dem Ende der Braunkohleverstro mung für unerlässlich. Der Landtag Brandenburg hält die Demonstrationsfreiheit als eine Ausprägung der Ver sammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes und der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundge setzes für ein hohes, schützenswertes Gut. Umso wichti ger ist es, dass diese Aktionen friedlich ablaufen. Die Ausschreitungen im Rahmen der Aktion ‚Ende Gelände‘ am Pfingstwochenende 2016, bei denen die Demonstra tions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit zur Aus übung von Gewalt und Nötigung missbraucht wurde, ver urteilt der Landtag.
Ebenso verurteilt der Landtag die Angriffe rechter und neonazistischer Kräfte auf Teilnehmerinnen und Teilneh mer mehrerer Protestveranstaltungen auf das Schärfste. Friedlicher zivilgesellschaftlicher Protest hat einen festen Platz im gesellschaftlichen und politischen Diskurs. Wir werden nicht zulassen, dass Neonazis durch Angriffe auf legitimen Protest Angst und Schrecken verbreiten.
Der notwendige Dialog zur Zukunft der Braunkohle muss friedlich stattfinden und neben klimapolitischen Fragen auch die Energiekosten sowie den Netzausbau und die Speichermöglichkeiten berücksichtigen. Auf keinen Fall darf er auf den Rücken der Beschäftigten im Tagebau oder in den Braunkohletagebauen ausgetragen werden.
Der Landtag bekräftigt vor diesem Hintergrund seinen Beschluss vom 30. April 2015 (Drucksache 6/1225-B)
und unterstreicht, dass der seit 1990 laufende Struktur wandel in der Lausitz weiter flankiert werden muss. Der Landtag Brandenburg wird sich dabei weiterhin für not wendige bundes- und landespolitische Rahmenbedingun gen einsetzen.“
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 30. Sitzung am 10. Juni 2016 zum TOP 13 folgenden Beschluss gefasst:
Familie ist da, wo Kinder sind, wo Menschen ihr Leben teilen und wo Generationen füreinander Verantwortung tragen. Brandenburg ist ein familien- und kinderfreundli ches Land. Mit dem Familien- und Kinderpolitischen Programm hat sich das Land zur herausragenden Bedeu tung der Familien bekannt mit dem Ziel, Brandenburg zu einer der familien- und kinderfreundlichsten Regionen in Europa zu entwickeln. 2005 und 2011 wurden familien- und kinderpolitische Maßnahmenpakete aufgelegt, damit sich Familien in Brandenburg wohl fühlen und gut entwi ckeln können. Die Umsetzung war bis zum Ende der Le gislaturperiode im Jahr 2014 angelegt. Die Umsetzung der Maßnahmen zeigt landesweit Wirkung. Dieser Weg soll fortgesetzt werden.
Familien- und Kinderpolitik sind übergreifende Politik felder, die nur als Querschnittsaufgabe und mit Unterstüt zung aller beteiligten Partner auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene erfolgreich gestaltet werden können. Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. das familienpolitische Maßnahmenpaket weiterzu entwickeln und bei der Planung neuer bzw. weiter führender Maßnahmen folgende Aspekte zu berück sichtigen:
• den generationsübergreifenden Ansatz vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung mit ihren vielfältigen Auswirkungen,
• die Verbesserung der Ausgangsbedingungen, Bildungs- und Entwicklungschancen vor al lem für Kinder und Jugendliche in sozial be nachteiligten Familien,
• die qualitative Weiterentwicklung der Kinder tagesbetreuung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
• die Stärkung und Weiterentwicklung der Fa milienbildung unter Berücksichtigung des An satzes der Großelternkompetenz,
• die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit bestehender landesweiter und lokaler Netz werke und Bündnisse,
2. geeignete Mittel zur Verbesserung der öffentlich keitswirksamen Information für Familien in Bran denburg über bestehende Unterstützungsmaßnah men aufzuzeigen.“
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 30. Sitzung am 10. Juni 2016 zum TOP 14 folgenden Beschluss gefasst:
„1. Der Schriftsteller Theodor Fontane ist nicht nur ei ner der herausragenden Vertreter des literarischen Realismus in Deutschland, er ist auch zentral mit der Mark Brandenburg verbunden. Mit seinem Werk ‚Wanderungen durch die Mark‘ (1862 - 1898) prägte er entscheidend das heutige Bild unseres Bundeslandes. Bis heute sind seine Texte ebenso Geschichte und Beschreibung wie Werbung für un ser Land. Daher sollte sein 200. Geburtstag im Jahr 2019 gebührend begangen werden.
2. Der Landtag beauftragt die Landesregierung, An fang 2017 ein Konzept für das Jubiläum ‚200 Jahre Fontane‘ vorzustellen. Es soll in Abstimmung mit der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte erarbeitet werden. In dem Konzept sol len neben kulturellen und historischen Bezügen zwischen Fontane und Brandenburg und einem Be zug zur Gegenwart vor allem folgende Punkte be rücksichtigt werden:
• wissenschaftliche Projekte in Kooperation mit der Universität Potsdam und dem TheodorFontane-Archiv,
• geeignete Maßnahmen für eine touristische Nutzung des Jubiläums-Jahres, unter anderem im Rahmen der Kampagne zur Urlaubswelt ‚Kultur erleben‘ der Tourismus Marketing Brandenburg GmbH sowie eine Koordination mit der gleichfalls 2019 stattfindenden Lan desgartenschau in Wittstock/Dosse,
3. Der Landtag ruft schon jetzt Schulen, Kulturein richtungen und andere Institutionen dazu auf, sich im Hinblick auf das Fontane-Jahr 2019 mit geeigne ten Maßnahmen zu beteiligen.“
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 30. Sitzung am 10. Juni 2016 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst:
Die Integration von geflüchteten und asylsuchenden Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforde rung. Gegenseitiges Kennenlernen der Kultur und der kulturellen Hintergründe des jeweiligen Gegenübers ist Voraussetzung für das Gelingen der dringend notwendi gen Integration der nach Brandenburg Geflüchteten. Das gegenseitige Kennenlernen ist auch Voraussetzung für ein Verständnis der Brandenburgerinnen und Brandenburger für die Geflüchteten. Gegenseitiger Respekt ist Grundla ge für diesen gleichberechtigten Dialog der Kulturen.
Kulturelle Vielfalt ist eine Bereicherung für das Land Brandenburg. Der Landtag begrüßt daher die Vielzahl von bestehenden zivilgesellschaftlichen Initiativen. Der Landtag begrüßt zudem die Förderung von 42 kulturellen Projekten im Zusammenhang von Integration von Flücht lingen durch die Landesregierung seit diesem Jahr. Denn kulturelle Projekte bieten ein niedrigschwelliges Angebot für die Integration. Zusätzlich dazu erscheinen aber grundlegende strukturelle Rahmenbedingungen sinnvoll.