Das Staatliche Schulamt und wir plädieren und arbeiten für ei ne Ausweitung des „Witaj“. Keinesfalls geht es uns um eine Eingrenzung oder Einschränkung des Systems. Dazu müssen aber alle ihre Hausaufgaben machen. Die nächste Gelegenheit, sich darüber auszutauschen, ist, glaube ich, am 21.06., da tagt der Sorben/Wenden-Rat. Viel grundlegender und tiefer kann das aber am 27.06. diskutiert werden, wenn die Arbeitsgemein schaft für sorbische/wendische Schulangelegenheiten tagt. Dort gehört es wirklich auf den Tisch.
Herr Minister, ich habe es nicht ganz verstanden, denn der Sor ben/Wenden-Rat hat uns geschrieben: Die neue Sorben (Wenden-) Schulverordnung bedeutet die Beendigung des „Witaj“-Unterrichts mit Eintritt in das 7. Schuljahr. - Das ist die Sek I. Sie haben gerade gesagt: „Witaj“-Unterricht wird es in der Sek I weiterhin geben. Habe ich das richtig verstanden?
Zur ersten Frage: „Witaj“-Unterricht ist der Unterricht an der Grundschule. Das ist das Modellprojekt, und das läuft auch. Es betrifft an dieser Schule die Schüler im LuBK-Kurs. Die wer den weiterhin bis zur 6. Klasse ihren „Witaj“-Unterricht haben. In der 7. Klasse beginnt dann der normale Sorbisch/Wendisch
- Nein. Sie wollen Sorbisch/Wendisch-Unterricht, und den gibt es auch - erst recht an diesem Gymnasium.
Das ist richtig, von der 1. bis zur 6. Klasse gibt es „Witaj“. Das Problem ist: Was passiert ab der 7. Klasse? In der 7. Klasse gibt es Schüler, die „Witaj“-Unterricht hatten, und andere, die ihn nicht hatten. Deswegen fand ab der 7. Klasse eine Teilung mit unterschiedlicher Förderung statt. Jetzt besteht die Sorge darin, dass diese Teilung nicht mehr erlaubt wird - das noch einmal zur Erklärung, weil ich Ihre Antwort, was ab der 7. Klasse mit diesem differenzierten Unterricht passieren soll, nicht verstanden habe.
Daran hängt die zweite Sorge, dass das Konzept, das jetzt erar beitet wird, nicht mit der Schulverordnung harmonisiert ist, die jetzt in Arbeit ist. Das heißt, man will das miteinander ver knüpfen und ordentlich machen. Wenn wir nun ein Konzept erarbeiten, weil wir für die 7. Klasse unbedingt schnell etwas brauchen, und es mit der Schulverordnung vielleicht noch et was dauert, sollte man eine Möglichkeit finden, das miteinan der zu harmonisieren und nicht widersprüchlich zu erarbeiten. Das ist der Hintergrund.
Der wesentliche Hintergrund - so wurde mir gesagt - für die neue Schulverordnung ist, dass oftmals nicht verstanden wur de, was der Unterschied zwischen bilingualem Unterricht und dem Erwerb einer Fremdsprache ist. Genau das soll in der Ver ordnung geregelt werden. Ansonsten wird es keine große in haltliche Veränderung der Verordnung geben. Insofern ist es nicht Gegenstand der Diskussion, ob man auf die neue Verordnung wartet oder nicht, sondern es geht im Wesentlichen darum, zu klären: Was ist bilingualer Unterricht einerseits, ge rade auf Sorbisch/Wendisch? Und was heißt der Erwerb der sorbischen/wendischen Sprache andererseits? Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
Wir haben bei uns im Land viele Schulen, die bilingualen Un terricht erteilen, die auch zum Abitur führen. Das geht meistens relativ geräuschlos. Es kann zum Beispiel dann Ärger geben, wenn - wie gerade am Runge-Gymnasium - die FranzösischLehrerin, die Biologie unterrichten wollte, ausfällt und den Un terricht nicht geben kann. Das ist sehr hart für die Schülerinnen und Schüler, weil sie womöglich viele Jahre bilingual unter richtet wurden, aber das Abitur in diesem Fach nicht bekom men.
Das tut auch uns weh, und genau darum sagen wir: Es muss konzeptionell untersetzt sein, wie dieser Unterricht ab der 7. Klasse aufgebaut wird. Welche Kollegen habt ihr an der Schule? Welche Fächer können sie unterrichten? Dann muss
das bis zum Abitur durchgeführt werden. Genau darum geht es. Dann muss man im Rahmen dieses Konzepts regeln: Wie ge hen wir mit den Schülerinnen und Schülern um, die Vorkennt nisse durch „Witaj“ haben, und denen, die sie nicht haben? Das kann ich von hier aus jetzt nicht sagen, aber genau das ist auch Gegenstand der Konzeption.
Vielen Dank. - Die Dringliche Anfrage 11 (Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte in Brandenburg) stellt der Abgeord nete Homeyer.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich am 31. Mai nach langwierigen Verhandlungen mit der Bundeskanzlerin über wichtige Eckpunkte der geplanten EEG-Novelle verständigt und damit eine wichtige politische Einigung erzielt. Wichtige Entscheidungen sind also gefallen. Gestern hat das Bundeska binett beschlossen, die EEG-Novelle dem Bundestag zuzulei ten.
Aber einige Punkte wurden noch nicht geklärt, unter anderem die Frage der Abschaffung der Netzentgelte für volatil einzu speisende erneuerbare Energien. Man hat sich darauf verstän digt, dass der Bundeswirtschaftsminister dazu einen praktikab len Vorschlag vorlegen soll. Dieser Vorschlag ist aber noch nicht in der neuen EEG-Novelle enthalten.
Insofern frage ich die Landesregierung: Welche Schritte plant sie, um gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsminister dafür zu sorgen, dass die vermiedenen Netzentgelte auf Bundesebene mit der neuen EEG-Novelle abgeschafft werden?
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Homeyer, die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag und im Weißbuch des Bundeswirtschafts ministeriums zum Strommarkt festgehalten, das System der Netzentgelte daraufhin zu überprüfen, ob es den Anforderun gen der Energiewende gerecht wird und bei den Kosten der Netzinfrastruktur eine faire Lastenverteilung gewährleistet.
Brandenburg hat im Gesetzgebungsverfahren zum Strommarkt gesetz mit anderen ostdeutschen Ländern den Antrag gestellt, die vermiedenen Netzentgelte für volatile, also nicht steuerba re, einspeisende Photovoltaik- und Windkraftanlagen sofort abzuschaffen und nicht auf eine Regelung zu warten, die erst ab dem Jahr 2021 greift. Seinerzeit hat die Bundesregierung diesem Antrag, der im Bundesrat eine Mehrheit bekommen hat, nicht zugestimmt und ist ihm nicht gefolgt.
Es ist zu begrüßen, dass der Bund nunmehr im Zuge der EEGReform zugesagt hat, dieses Thema anzupacken. Es ist ein wichtiger Erfolg für das Land Brandenburg, den der Minister präsident bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanz lerin erreicht hat, dass der Bund sich jetzt bewegt und nach Prüfung beihilferechtlicher Fragen eine schnelle Lösung zuge sagt hat.
Wir werden natürlich im Bundesrat weiter dranbleiben, auch die Bundestagsabgeordneten weiter informieren und sie bitten, uns zu unterstützen. Die Abschaffung ist notwendig; sie muss sein, da werden wir nicht lockerlassen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme, Herr Minister. Nach mei nem Kenntnisstand - ich wiederhole das - war das Verhand lungsergebnis, dass der Bundeswirtschaftsminister nun einen praktikablen Vorschlag vorlegen soll, um die vermiedenen Netzentgelte abzuschaffen. Es ist aber nicht konkretisiert wor den, mit welchen Eckpunkten er das tun soll. Dabei eröffnet sich eine ganze Bandbreite von Möglichkeiten.
Die Frage ist, Herr Gerber: Stehen Sie im Kontakt mit dem Bund und arbeiten Sie politisch daran, dass wir hier zu einer Lösung kommen, damit die vermiedenen Netzentgelte - wie Sie und auch andere Bundesländer fordern - ab sofort, spätes tens mit Wirkung ab 01.01.2017, nicht mehr Kostenbestandtei le des EEG sind und so unverzüglich zur Dämpfung der hohen Strompreise beigetragen wird?
Herr Homeyer, ich will jetzt keine fachliche Detaildebatte füh ren. Es gibt zwei unterschiedliche Wege, wie man dort hinkom men kann, die auch noch der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission bedürfen, weil ein Zusammenhang mit der Förderung von KWK-Anlagen besteht. Das alles ist nicht ganz banal.
Wir sprechen seit Jahren gegenüber dem Bund an - das betraf sogar noch meine Zeit als Chef der Staatskanzlei -, dass dies dringend geändert werden muss. Das ist ein sehr dickes Brett. Im Übrigen gibt es zu diesem Thema in bevölkerungsstarken Bundesländern, die westlich der Elbe angesiedelt sind und ei nen gewissen politischen Einfluss auf bestimmte Fragen ha ben, auch andere Auffassungen.
Noch einmal: Bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin hat Dietmar Woidke einen wichtigen Schritt nach vorn machen können und durchgebracht, dass es jetzt zu einer schnellen Lösung kommen und nicht bis 2021 gewartet werden soll, denn diese Situation stellt eine eklatante Benachteiligung Ostdeutschlands, der ostdeutschen Wirtschaft und der Verbrau cher, dar. Das muss aufhören. Hier müssen und werden wir weiter an einem Strang ziehen; da können Sie alle ganz sicher sein.
Wie Medienberichten zu entnehmen war, wurde das Bahnwerk in Eberswalde nach 18-monatigen Verhandlungen nunmehr an
einen Investor verkauft, und zwar für einen symbolischen Eu ro. Im Gegenzug garantieren die neuen Eigentümer den Erhalt des Standortes für mindestens fünf Jahre. Wir haben uns im Parlament für den Erhalt dieses Standortes stark gemacht.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie schätzt sie vor die sem Hintergrund die Zukunftsaussichten des Bahnwerks, der dortigen Arbeitsplätze und des Standortes Eberswalde insge samt ein?
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Barthel, der Schleudergang der letzten 18 Monate ist vorbei, und ich bin froh über diese Frage, weil ich die Gele genheit nutzen möchte, nachdem die entsprechende Entschei dung nun gefallen ist, diesem Landtag insgesamt für die Unter stützung zu danken. In der Landtagsdebatte im Dezember des vergangenen Jahres stand noch alles Spitz auf Knopf. Es gab einen sehr guten Beschluss des Landtages zum Erhalt des Bahnwerks Eberswalde und zu den Verhandlungspositionen, die wir als Land gegenüber der Deutschen Bahn einnehmen sollten. Es war eine ganz wichtige Hilfe, dass es hier einen breiten Konsens gegeben hat. Es war auch ein wesentlicher Beitrag dazu, dass wir die Verhandlungen zu einem guten Ende führen konnten. Daher von mir und von der gesamten Landes regierung nochmals herzlichen Dank an den Landtag!
Meine Damen und Herren, 210 Männer und Frauen können weiter als Bahnwerker in ihrer Heimat arbeiten. Bahnwerker, Stadt, Kreis und Land haben an einem Strang gezogen. Die Bahnwerker haben entschlossen und hartnäckig gekämpft; sie haben Rückgrat und Durchhaltevermögen bewiesen. In den letzten 18 Monaten haben wir oft gedacht, dass wir es nicht schaffen. Ich habe allzu oft in frustrierte und enttäuschte Ge sichter von Bahnwerkerinnen und Bahnwerkern in Eberswalde geschaut.
Am Ende haben wir es jedoch gemeinsam geschafft und am vergangenen Freitag den Stecker der Uhr gezogen, die am Bahnwerk die Tage bis zur Schließung des Bahnwerks herun terzählte. Wenn ich auch sonst immer gern für Strom bin, war ich diesmal sehr froh, dass die Stromversorgung dieser Uhr ge kappt worden ist.
Meine Damen und Herren, das Land gibt eine Bürgschaft für den Kredit an den neuen Eigentümer. Ich habe schon im Vor feld des Vertragsabschlusses zugesichert, dass das Land dem neuen Erwerber bei Investitionen größtmögliche Unterstützung gewähren wird. Der Firma Quantum gehört bereits Waggonbau Niesky in Sachsen. Sie macht dort einen guten Job und hat in nerhalb kurzer Zeit Auftrags- und Mitarbeiterzahlen erhöhen können. Auch für Eberswalde hat sie für die nächsten zwei Jah re schon genügend Aufträge an Land gezogen - das ist am letz ten Freitag gesagt worden -, um auf jeden Fall die 210 Männer und Frauen dort weiterbeschäftigen zu können.
Sie fragten nach den Zukunftsaussichten: Ich glaube, sie sind gut. Es gibt neben der Deutschen Bahn einen wachsenden
Markt. Viele private Eisenbahn- und Instandhaltungsunterneh men verdienen in ihrer Nische, die teilweise so klein gar nicht ist, gutes Geld. Ich erwarte, dass das auch bei Waggonbau Niesky bzw. in Eberswalde der Fall sein wird. Nach allem, was man absehen kann, glaube ich, dass es eine gute Zukunft gibt.
Als wir am Freitag in Eberswalde waren, hat mich besonders gefreut, dass die Männer und Frauen im Bahnwerk gesagt ha ben: Wir werden jetzt einmal allen zeigen, dass dieses Bahn werk mit unserer qualifizierten Arbeit und den Aufträgen, die wir an Land ziehen werden, eine Zukunft hat. - Herzlichen Dank nochmals.
Danke. - Die Frage 541 (Errichtung des Zentralen IT-Dienst leisters der Justiz des Landes Brandenburg) stellt der Abgeord nete Eichelbaum.
Durch Erlass vom 29. März 2016 hat das Ministerium der Jus tiz und für Europa und Verbraucherschutz festgelegt, dass ein Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg als Einrichtung des Landes gemäß § 9 Abs. 1 des Landesorga nisationsgesetzes errichtet werden soll.
Ich frage die Landesregierung: Wie und bis wann beabsichtigt das Justizministerium, dieses Vorhaben umzusetzen?