Das wurde nicht zuletzt in der Debatte über das Leitbild zur Verwaltungsstrukturreform immer wieder vorgebracht. Auch die hohen Kosten wurden dabei immer wieder als Argument angeführt.
Ein solcher zentraler Staatsvertrag mag durchaus sinnvoll oder wünschenswert erscheinen, aber auch mit ihm wird es schwie rig, konkret ausgearbeitete Schrittfolgen festzulegen. Dabei müssen alle betroffenen Ebenen - Bund, Länder und Kommu nen - rechtzeitig in die Neugestaltung einbezogen werden.
Die E-Government-Strategie des Landes Brandenburg ist aus dem Jahr 2003. Seit 2012 gibt es den Hinweis, dass die EGovernment-Strategie des Landes Brandenburg aktuell fortge schrieben wird. Dabei gibt es durchaus vorzeigbare Projekte wie EL.NORM, BRAVORS oder Maerker Brandenburg oder die Facebook-Aktivitäten der Polizei.
Dazu gibt es die Open-Data-Strategie des Landes, die sich das Ziel gesetzt hat, sich gegenüber Bürgern, der Wirtschaft und anderen Organisationen zu öffnen. Regierungs- und Verwal tungshandeln sollen durchgängig transparent sein. Die Teilha be an Planungs- und Entscheidungsprozessen, aber auch die Mitwirkung im Rahmen von Verwaltungsprozessen sollen maßgeblich erhöht werden.
Das ist auch das Ergebnis des Landtagsbeschlusses zu Open Data aus dem Jahr 2013, mit dem wir ehrgeizige Ziele vorge geben haben. Allerdings existieren Open-Data-Angebote bis her nur in wenigen Bereichen wie bei Geodaten, die am häu figsten nachgefragt werden. Die angebotenen Dateien liegen meist nur im pdf-Format vor, maschinenlesbare Formate wer den kaum genutzt.
Zu etwa derselben Erkenntnis kommt auch das Gutachten des Normenkontrollrates für die Bundesebene. Auch die Landesre gierung hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass eine breite elektronische Verfügbarkeit von Verwaltungsdaten realistischer weise finanzpolitischen Herausforderungen unterliegt und dass von einem längerfristigen schrittweisen Realisierungsprozess in den kommenden Jahren auszugehen ist. Ehrlich: Das hatten
Meine Damen und Herren von der CDU, die von Ihnen geför derten Aktivitäten sollten von der Bundesebene initiiert wer den. Dort sollten Sie als CDU einen solchen Antrag einbringen und den Bund dazu auffordern, die föderalistisch bedingten Unterschiede und daraus resultierende Mehrkosten, die Milli arden betragen werden, auszugleichen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Sehr geehrte Gäste! „Deutschland 0.0“ ist ein Essay von Dieter Janecek in der „Wirtschaftswoche“ betitelt, der das vor einem Monat veröffentlichte Gutachten des Normenkontrollra tes zum E-Government kommentiert, und das ist wahrlich kein Ruhmesblatt. Wir hinken nicht nur hinterher, sondern wir fal len zurück und liegen weit abgeschlagen.
Der EU-Digitalisierungsindex positioniert uns auf Platz 18 von 28 Ländern. Die baltischen Staaten haben uns längst überholt - klar, das wissen wir alle -, aber auch Nachbarn wie die Schweiz und Österreich. Dort nutzen fast doppelt so viele Menschen wie bei uns E-Government-Angebote:
„Es ist für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirt schaft nicht nachvollziehbar, warum ein so zentraler Be reich wie die öffentliche Verwaltung dauerhaft ein deut lich niedrigeres Digitalisierungsniveau hat als alle ande ren Bereiche unserer Gesellschaft.“
So heißt es im Gutachten des Normenkontrollrates. Dabei kann E-Government, richtig angewandt, zur Stärkung der Demokra tie führen, und ja, Herr Kosanke, man muss es schon richtig machen.
Aber die Sinnhaftigkeit digitaler Prozesse anzuzweifeln, nur weil man selbst ein technisches Problem hat, halte ich schon für ziemlich vorsintflutlich.
- Entschuldigung! -, würde ich gern sagen: Wenn Sie sagen, die Rahmenbedingungen müssen stimmen, dann haben Sie Recht. Aber schließlich haben Sie es in der Hand. Dafür sind Sie in dieser Regierung, dafür sind Sie daran beteiligt.
Es gibt sehr wohl kluge Vorschläge, wie man manche Rahmen bedingungen in Brandenburg besser gestalten könnte, als sie im Moment sind.
E-Government kann bürokratische Abläufe einfacher und trans parenter machen, wenn man es richtig macht, weniger korrup tionsanfällig und auch nachvollziehbarer. Bürgerinnen und Bürgern werden weite Wege erspart, Öffnungszeiten von Äm tern können wegfallen. Verwaltungsdienstleistungen sind rund um die Uhr und über die ganze Woche beantragbar. Gut ange wandt kann E-Government auch den Behörden die Abläufe vereinfachen. Das spart personelle Ressourcen und bringt mehr Zeit für besondere Fälle, was wiederum den Bürgerinnen und Bürgern nützt.
Auch die Wirtschaft profitiert von E-Government, wenn be hördliche Abläufe effektiver und schneller vonstattengehen. Für Menschen ohne PC-Zugang - ich denke, es ist sehr wichtig, dies immer zu bedenken - müssen gleichzeitig persönliche spe zielle Angebote aufrechterhalten werden. Das ist ganz beson ders wichtig in der Kommunikation.
Warum sind wir eigentlich so schlecht aufgestellt? Am Geld mangel kann es nicht liegen, meint die „Wirtschaftswoche“:
„Der Staat müsste für ein leistungsfähiges E-Government geschätzt nur rund 1,7 Milliarden Euro in seine digitale Infrastruktur investieren. Das ist angesichts eines jährli chen IT-Budgets für Bund, Länder und Kommunen in Höhe von ca. 13 Milliarden Euro durchaus überschaubar. Außerdem würde sich solch eine Investition sofort rech nen. Denn rund ein Drittel der aktuellen bürokratischen Vorgänge ließen sich durch E-Government abschaffen, Experten beziffern das Einsparpotenzial auf sage und schreibe 45 Milliarden Euro.“
Wie das von den Regierungsfraktionen angezweifelt wird, ha ben wir gerade gehört. Aus unserer Sicht spricht alles für den Antrag der CDU, einen neuen nationalen Anlauf zum Thema E-Government zu starten, außer vielleicht der Frage, ob das Thema nicht noch besser im EU-Kontext untergebracht ist.
Bleiben wir aber einmal bei Brandenburg. Für Brandenburg ist dieser Antrag eigentlich unnötig, denn eigentlich haben wir al le Grundlagen dafür, dass die Landesregierung einfach machen könnte. Wir könnten so viel weiter sein. Dieser Antrag wäre nicht unbedingt dazu erforderlich, dass wir ein anderes Tempo bei diesem Thema vorlegen.
In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU vom letzten Sommer ist zu lesen, das MIK entwickle derzeit eine neue E-Government- und IT-Strategie. Vielleicht erfahren wir ja vom Minister im nächsten Redebeitrag, wann wir mit deren Vollendung rechnen können.
Über manche Themen sprechen wir hier schon so lange, ohne dass sich viel bewegt. Im nationalen Datenportal govdata.de ist Brandenburg immer noch nicht als Datenbereitsteller aufge führt, obwohl auch dies schon lange angekündigt war. Das Por tal daten.brandenburg.de hat immerhin schon eine Startseite.
Was die Vereinheitlichung von Verwaltungssoftware innerhalb Brandenburgs betrifft, haben wir immer noch keine einheitli chen Standards, die den reibungslosen Austausch von Daten zwischen Land, Landkreisen und Kommunen sicherstellen könnten.
Der Landkreis Oberhavel musste sich zum Beispiel kürzlich entscheiden, ob er sich bei der Einführung neuer Softwaresys teme mit der Kompatibilität entweder nach unten zu den Städ ten und Gemeinden oder nach oben zum Land hin orientiert. Was sind denn das für archaische Zustände?!
Dabei wäre genau jetzt im Zuge der Kreisgebiets- und Kom munalreform der richtige Moment, parallel dazu die Standards zu vereinheitlichen, natürlich in nationaler Kompatibilität.
Ich hoffe, dass der Antrag der CDU genau jetzt dazu nutzt, dass diese Landesregierung ein bisschen an Tempo zulegt.
Und ich hoffe, Frau Kollegin, dass Sie sich zukünftig etwas mehr an die Redezeit halten. Sie überschreiten nämlich ständig die Redezeit, und zwar deutlich.
Ein guter Vorsatz für die großen Ferien. - Als Nächster spricht für die Landesregierung Herr Minister Schröter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordneten! Der Antrag der CDU-Fraktion zielt auf die Vorbe reitung und Verabschiedung eines neuen Staatsvertrages im Bereich der IT und des E-Governments. Er stützt sich im We sentlichen auf ein Gutachten des Nationalen Normenkontroll rates. Ihr Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion zeigt, dass Sie das richtige Grundverständnis haben, und ich fand auch viele Gemeinsamkeiten im Vortrag von Herrn Lakenmacher. Ich finde das gut, aber leider - hier kommt der Haken bei Ihrem Antrag - ignorieren Sie dabei die bereits bestehenden Entwicklungen und die tatsächlichen aktuellen Herausforderungen.
Für die Koordinierung und Steuerung föderaler Informations technik, IT, ist der IT-Planungsrat zuständig. Darin sind alle
Bundesländer und der Bund vertreten. Dieser Planungsrat ar beitet bereits auf der Grundlage eines IT-Staatsvertrages aus dem Jahr 2010. Für ihn wurde sogar das Grundgesetz geändert.
Dieser Vertrag wurde von Ihnen hier im Landtag am 20. Januar 2010 ratifiziert, meine sehr verehrten Damen und Herren. Er trat am 1. April 2010 in Kraft. Von daher: Ein neuer Staatsver trag, wie Sie ihn wollen, ist nicht die Lösung.
Wir müssen Lösungen für die tatsächlich bestehenden Heraus forderungen in der operativen Ebene finden, nämlich für die Umsetzung des Staatsvertrages. So erweist sich nach den ers ten Jahren der Arbeit des IT-Planungsrats das Fehlen eines ei genen operativen Unterbaus als großes Manko. Dies wird seit geraumer Zeit unter dem Stichwort FITKO - Föderale IT-Ko operation zwischen den Bundesländern und dem Bund - disku tiert.