Hans-Jürgen Scharfenberg
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Land Bran denburg gehört mit ca. 1 Million Hektar Wald - das sind im merhin 37 % der Landesfläche - aufgrund der sandigen Böden, der geringen jährlichen Niederschlagsmenge und wegen des großen Kiefernbestandes zu den besonders waldbrandgefähr deten Gebieten in der Bundesrepublik. Die Waldbrandstatisti ken des Bundes zeigen, dass Brandenburg hinsichtlich der An zahl der Waldbrände und der Gesamtschadensfläche eine be dauerliche Sonderstellung einnimmt.
Besonders schwierig ist der große Anteil von Konversionsflä chen, die unter Kampfmittelverdacht stehen. Das gilt insbeson dere für die ehemaligen Truppenübungsplätze Jüterbog-West, Lieberoser Heide und die ehemaligen militärischen Übungsflä chen in der Wittstocker Heide.
Aufgrund der besonderen Gefährdung von Einsatzkräften müs sen die Aufgabenträger diese Kampfmittelverdachtsflächen in besonderer Weise betrachten. Erfolgreiche Maßnahmen zur Waldbrandbekämpfung können dort nur in enger und schneller Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst, dem Landesbetrieb Forst und den jeweiligen Eigentümern durchge führt werden.
Das hat sich bei dem großen Waldbrand gezeigt, der in der ver gangenen Woche auf einer Fläche von 800 Hektar bei Jüterbog gelodert hat. Am Sonntag konnte Landrätin Kornelia Wehlan mitteilen, dass der Großbrand gelöscht ist. Wir danken den vie len Einsatzkräften für diese beeindruckende Mannschaftsleis tung.
Die Landrätin würdigte insbesondere den Einsatz der zahlrei chen freiwilligen und hauptamtlichen Kameradinnen und Ka meraden der Feuerwehren aus dem ganzen Land. Große Unter stützung leisteten neben weiteren freiwilligen Helfern und Un ternehmen das Technische Hilfswerk, die Johanniter, das DRK, die Forst, die Polizei und die Bundeswehr.
Etwa eine Woche lang hat das Feuer auf dem ehemaligen Trup penübungsplatz bei Jüterbog gewütet. Es war einer der größten Waldbrände seit den 70er-Jahren. Während im vergangenen Jahr der Wind drehte und das Feuer auf bereits abgebrannte
Flächen zurücktrieb, hat er in diesem Jahr die Flammen immer wieder neu entfacht. Erheblich erschwert und gefährdet wurde der Einsatz durch die Altmunition, die noch in größerem Um fang im Boden liegt.
Meine Damen und Herren, das rechtfertigt jedoch nicht die Entscheidung des Bürgermeisters von Jüterbog, seine Feuer wehrleute aus dem Einsatz zurückzuziehen, während gleich zeitig Kameraden aus dem ganzen Land dort im Einsatz waren.
Nach unserem Brand- und Katastrophenschutzgesetz liegt die Zuständigkeit für den Brandschutz bei den Ämtern, den amts freien Städten und Gemeinden und den kreisfreien Städten. Das gilt auch für ehemals militärisch genutzte Flächen, die ja kein exterritoriales Gebiet sind.
Das Land unterstützt die Träger des Brandschutzes im Rahmen seiner Zuständigkeit für den abwehrenden Brandschutz. Dabei geht es insbesondere um die freiwilligen Feuerwehren, die das Rückgrat des abwehrenden Brandschutzes sind. Das sollen sie ungeachtet der beabsichtigten Verstärkung der Berufsfeuer wehr auch bleiben.
Es ist klar, dass auch eine Berufsfeuerwehr bei einem solchen Einsatz an ihre Belastungsgrenze kommt. Aber egal ob haupt amtlich oder freiwillig - die Kameradinnen und Kameraden müssen gut aus- und fortgebildet werden und über die erforder liche moderne Technik verfügen. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Das sollte eigentlich der entscheidende Punkt sein.
Dafür gibt es das Programm Stützpunktfeuerwehren mit erheb lichen Landeszuwendungen für die Beschaffung von Feuer wehrfahrzeugen. Das waren allein in den Jahren 2017 und 2018 etwa 8,2 Millionen Euro.
Ich möchte gern zu Ende reden. - Darüber hinaus werden mit dem Kommunalen Investitionsprogramm erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt, um zum Beispiel Feuerwehrgerätehäuser zu errichten oder umzubauen. Auch diese Mittel sind aufge stockt worden.
Fakt ist, dass bei solch großen Waldbränden einzelne Aufga benträger überfordert sind, weil sie nicht über ausreichende Mittel zur Bewältigung von Ereignissen in dieser Dimension verfügen. Nach einem solchen Einsatz muss schnell sicherge stellt werden - die Aufgabe steht ja jetzt auch an -, dass die persönlichen Schutzausrüstungen der Kameradinnen und Ka meraden wie Einsatzuniformen und Schutzmasken nutzbar vorhanden sind. Technisches Gerät, das im Einsatz beschädigt oder zerstört wurde, muss schnell ersetzt werden. Nur so kön nen die absehbaren nachfolgenden Einsätze - die werden kom men - mit entsprechender Motivation ordentlich bewältigt wer den. Hier könnte eine zentrale Beschaffung für den Bereich der persönlichen Schutzausrüstungen helfen, die Kommunen zu entlasten. Aber das müssen die Kommunen und das Land wol len, beide gemeinsam.
Wir wissen alle, dass man noch mehr tun könnte. Herr Senftle
ben hat das hier weidlich ausgekostet. Ich finde, das war eine ganz billige Tour.
Mit Ihren Wunschanbauplänen versuchen Sie nicht nur bei die sem Thema die Quadratur des Kreises, die Ihnen nicht gelingen wird.
Ich will hier feststellen, dass wir allein in den letzten Monaten mit der Feuerwehrprämie oder mit dem Maßnahmenkonzept für den Brand- und Katastrophenschutz wichtige Entscheidun gen getroffen haben.
Herr Lakenmacher, ich weiß ja mittlerweile, dass Sie ein schlechtes Gedächtnis haben. Die LSTE ist im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt personell verstärkt worden. Sie saßen doch mit im Innenausschuss, Sie haben das doch zur Kenntnis nehmen können. Also weiß ich nicht, wie Sie zu der Einschät zung kommen können, dass hier seit Jahren nichts unternom men wurde. Natürlich wissen wir, dass die kommunale Finanz ausstattung immer ein Diskussionsthema ist. Aber wer ange sichts der gegenwärtigen Situation behauptet, dass sich da nichts tut, hat auch irgendetwas nicht zur Kenntnis genommen.
Wir erhöhen die kommunale Finanzausstattung in bisher bei spiellosem Maße, das müssen auch Sie zur Kenntnis nehmen. Al lein im Haushalt für das nächste Jahr sind es knapp 100 Millionen Euro mehr, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Heute steht die Novellierung des Brand- und Katastrophen schutzgesetzes zur Abstimmung. Auch das wird zu einer erheb lichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Brand- und Katastrophenschutz führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vom MIK vorgelegte Jahresbericht zu den Waldbränden 2018 ist eine gute Grundla ge für das weitere Vorgehen und zugleich ein Gradmesser für den praktischen Umgang mit Waldbränden in diesem Jahr. Es ist nicht erkennbar, dass Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr ignoriert wurden. Wobei auch klar ist, dass die empfohle ne Beschaffung von Technik zügig realisiert werden muss, was aber eine bestimmte Zeit braucht. Das geht nicht von einem Tag auf den anderen. Wir bleiben an diesem wichtigen Thema dran.
Frau Bessin, eigentlich müssten Sie wissen, dass der Bürger meister seine Feuerwehr komplett abgezogen hat. Es geht nicht darum, dass er sie aus dem gefährdeten Gebiet abgezogen hat. Im Übrigen war es ein laufender Einsatz. In einem solchen Einsatz gibt es ein Zusammenspiel von Kräften. Wenn es an einer Stelle vernachlässigt wird, entstehen zusätzliche Gefah ren. Dessen muss sich dieser Bürgermeister bewusst gewesen sein. Ich finde, dass es nicht im Sinne des Gemeinschaftsge fühls ist, wenn ein Bürgermeister, der unmittelbar dafür zustän dig ist, so reagiert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor einem Jahr haben wir in diesem Saal über den Umgang mit Straßenaus baubeiträgen diskutiert. Wir haben einen Beschluss gefasst, mit dem wir die Landesregierung beauftragt haben, bundesweite Vergleiche anzustellen und Vorschläge für eine bürgerfreundli che Ausgestaltung der Straßenausbaubeiträge zu machen. Ich erinnere noch einmal daran, weil es zu diesem Zeitpunkt noch keine Volksinitiative gegeben hat.
Die Koalition hat sich mit dem Thema beschäftigt und diesen Vorschlag gemacht, um eine bürgerfreundliche Lösung im Land Brandenburg zu erreichen. Ich hätte es vor einem Jahr nicht für möglich gehalten, dass wir im Juni 2019 die Abschaf fung der Straßenausbaubeiträge beschließen.
Insofern wagt das Land Brandenburg mit dem vorliegenden Gesetz einen mutigen Schritt, der nicht alternativlos ist, wie entsprechende Diskussionen in anderen Bundesländern zeigen. Nach einer Grundsatzentscheidung der Koalitionsfraktionen im Februar zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben wir ein klares Konzept entwickelt und in einer Rekordzeit von nicht einmal einem halben Jahr umgesetzt.
Dabei hat die Volksinitiative - das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen - , die in kurzer Zeit ein Rekordergebnis erreichte, eine große Rolle gespielt. Sie hat die Entwicklung wesentlich beeinflusst. Wir haben zügig, aber überlegt agiert, da die Erfahrungen aus anderen Bundesländern genutzt werden konnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns für ein bürger freundliches Herangehen entschieden, trotz aller Bedenken von Experten. Wir schaffen die Straßenausbaubeiträge ab und sichern den notwendigen finanziellen Ausgleich für die Kom munen. Das vorliegende Konzept ist ambitioniert, aber es ist auch überschaubar und realisierbar. Es wird von den kommu nalen Spitzenverbänden grundsätzlich mitgetragen.
Allerdings hat die Anhörung im Innenausschuss auch gezeigt, dass eher die Beibehaltung von Straßenausbaubeiträgen als ju ristisch weit ausgeurteilte und kalkulierbare Finanzierungs quelle für den gemeindlichen Straßenbau gewünscht wird.
Wir wissen, dass mit unserem Vorschlag, mit unserem Be schluss nicht alle Wünsche erfüllt werden. Das zeigt die Ausei nandersetzung um den Stichtag für die Abschaffung dieser Bei träge. Wir haben mit dem 01.01.2019 ein Datum gewählt, das mit dem Diskussionsprozess in Brandenburg gut zu vereinba ren ist. Eine verlängerte Rückwirkung - etwa um ein Jahr - würde zu erheblichen Mehrbelastungen für den Landeshaus halt führen, zugleich aber gespürte Ungerechtigkeiten nicht verhindern. Mit dem Gesetz beabsichtigen wir eine Regelung, die in die Zukunft gerichtet ist - das kann man hier auch aus drücklich so betonen.
Wir haben im Innenausschuss noch einige Änderungen vorge legt, die heute mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung stehen. Sie beziehen sich auf die Verzinsungs regelung bei Rückzahlungen, die nicht - wie das Gesetz insge samt - rückwirkend, sondern mit Beschluss des Gesetzes, mit seiner Veröffentlichung in Kraft treten soll. Wir wollen eine flexible Regelung zur Länge der Gemeindestraßen, die jährlich aktualisiert werden soll. In einer weiteren Änderung stellen wir klar, dass es auch künftig möglich ist, auf freiwilliger Grundla ge den Ausbau von Straßen mit Beiträgen zu finanzieren.
Meine Damen und Herren, der Erfolg der Umsetzung dieses Gesetzes hängt wesentlich von der Verordnung ab, die die Lan desregierung noch erarbeiten muss. Darin sollen die Details der Erfassung der Gemeindestraßen, der Festlegung der Pauschale, der Prüfung besonderer Aufwendungen beim Straßenausbau und auch der Rückzahlung von Beiträgen für noch laufende Straßenbaumaßnahmen geregelt werden. Das ist keine einfache Aufgabe, die hier noch ansteht, aber die Bauministerin hat im Innenausschuss erklärt, dass die Verordnung im September vorliegen wird. Das muss auch so sein, damit die Auszahlung der ersten Pauschale an die Gemeinden - wie zugesagt - noch in diesem Jahr erfolgen kann. Ich verweise auch auf den Ent schließungsantrag der Koalitionsfraktionen, mit dem die Um setzung der neuen Regelung personell abgesichert wird. Wir richten damit 17 neue Planstellen ein, die im Geschäftsbereich des MIL angesiedelt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu den Erschließungsbeiträgen. Die CDU konnte der Verlockung nicht widerstehen und fordert mit ihrem Ände rungsantrag, dass auch gleich noch die Erschließungsbeiträge
in Landesrecht überführt und faktisch abgeschafft werden. Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal daran erinnern, dass die Länder Bayern und Baden-Württemberg die Erschlie ßungsbeiträge zwar in Landesrecht überführt haben, aber die ses Landesrecht inhaltlich weiter auf die entsprechenden Rege lungen des Baugesetzbuches stützen. Das heißt, dass dort nach wie vor Erschließungsbeiträge erhoben werden. Ich erinnere auch an die kommunalen Spitzenverbände, die entschieden für die Beibehaltung der Erschließungsbeiträge geworben haben, insbesondere der Städte- und Gemeindebund hat das getan.
Ich komme zum Schluss. Ob wir uns im Land Brandenburg entscheiden, auch die Erschließungsbeiträge abzuschaffen, sollte deshalb künftigen Prüfungen vorbehalten sein. Nicht zu letzt aus diesem Grund wird das gesamte Verfahren bis 2023 evaluiert. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe einen Moment gehofft, Herr Lakenmacher, dass Sie sich an dem sachlichen Stil orientieren, den Herr Genilke vorhin bei den Straßenausbaubeiträgen gewählt hat. Allein, die Hoffnung war trügerisch.
Deshalb will ich Sie daran erinnern …
- Herr Lakenmacher!
Der vorliegende Gesetzentwurf geht auf einen Beschluss zu rück, den wir im Februar 2018 hier im Landtag gefasst haben - einen Beschluss, den die Koalitionsfraktionen herbeigeführt haben und der jetzt zeitnah umgesetzt wird. Ich denke, das ist ein Stil, der diesem Land gut steht. Wir tönen nicht herum, son dern wir verändern.
Das ist ein sachlicher Stil, der Ihnen vielleicht auch guttun würde.
Mit dem Gesetz vollziehen wir einen Wandel in der Polizeiaus bildung, über den lange gestritten worden ist. Wir wissen, dass insbesondere durch die rasante technische Entwicklung neue und große Herausforderungen auf die Kriminalisten zukom men. Das allein verlangt eine spezialisierte Vermittlung krimi nalistischer Kenntnisse und Fähigkeiten, was in der allgemei nen Ausbildung nur begrenzt möglich ist.
Zudem sind viele Erfahrungsträger in der Polizei, die über ei nen Abschluss als Diplom-Kriminalist verfügen, mittlerweile ausgeschieden oder stehen vor ihrer Pensionierung. Ziel des Gesetzes ist es, das Niveau der Ausbildung der Polizei an einer Hochschule der Polizei insgesamt zu erhöhen und insbesonde re die kriminalistische Ausbildung zu vertiefen. Dazu soll ein entsprechendes Masterstudium eingeführt werden. Das ist zweifellos ein echter Fortschritt gegenüber der bisherigen Ein heitsausbildung,
die zwar jedem Studenten auch umfangreiche kriminalistische Kenntnisse vermittelt - wir haben gut ausgebildete Polizisten,
die die Fachhochschule oder künftig die Hochschule verlassen -, aber auch ihre Grenzen hat.
Der BDK spricht in seiner Stellungnahme von einem überfälli gen und gewaltigen Schritt, den wir mit diesem Gesetzentwurf gehen. Wie nicht anders zu erwarten, genügt der CDU dieser Ansatz nicht. Herr Lakenmacher ist im Wahlkampfmodus und will mehr als der BDK.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass das vorlie gende Gesetz jetzt beschlossen wird, damit an der Polizeihoch schule die notwendigen Vorbereitungen für das neue Studium einschließlich einer vertieften kriminalistischen Ausbildung getroffen werden können. Im Übrigen steht nach wie vor an, bei anderen Ländern und beim Bund dafür zu werben, in ge meinsamer Anstrengung ein Studium der Kriminalistik zu or ganisieren. Das werden wir auch weiterverfolgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Mai 2018 gilt auch für den Bereich Polizei und Justiz in der EU ein ein
heitlicher Rahmen für den Datenschutz. In der sogenannten JIRichtlinie sind Mindeststandards vorgegeben, die alle Mit gliedsstaaten in ihrem nationalen Recht einhalten müssen. Die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermitt lung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr bilden ge meinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung seit 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union. Ziel der JI-Richtlinie ist es, für den Datenschutz in den Berei chen Polizei und Justiz eine Mindestharmonisierung innerhalb der EU herbeizuführen, um insgesamt ein höheres Daten schutzniveau zu erreichen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf holen wir etwas nach, was mit der Änderung des Brandenburgischen Datenschutzge setzes im Mai vergangenen Jahres offengeblieben war. Damals hatten wir eine Übergangsregelung vorgesehen. Da es bei Jus tiz und Polizei besondere Bedingungen im Umgang mit der EU-Datenschutz-Richtlinie zu berücksichtigen gilt, haben wir uns für diese sensiblen Bereiche mehr Zeit gelassen.
Das Gesetz erfüllt grundsätzlich die Anforderungen, die mit dem EU-Recht gesetzt werden. Das geht aus den Stellungnah men hervor, die in der schriftlichen Anhörung zu dem Gesetz entwurf abgegeben worden sind. Allerdings hat es im Rahmen dieser Anhörung auch kritische Anmerkungen und Vorschläge gegeben. Wir haben uns intensiv mit der Stellungnahme der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht auseinandergesetzt, die eine ganze Reihe kriti scher Bemerkungen gemacht hat. Im Ergebnis dieser inhaltli chen Befassung greifen wir in drei Änderungsanträgen die Kri tik von Frau Hartge auf. Diese Änderungen haben in erster Li nie klarstellenden Charakter.
Ein weiterer Änderungsantrag bezieht sich auf die Bestimmun gen zur Justiz. Aus der Anhörung im Sozialausschuss haben sich umfangreiche Änderungen zum Maßregelvollzug ergeben, die uns der Sozialausschuss übermittelt hat. Diese Änderungen sind als gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, Linken und Grünen vorgelegt worden.
Im Innenausschuss haben sich CDU und Grüne überraschend dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf zurückzustellen und in der nächsten Legislaturperiode neu zu diskutieren. Herr La kenmacher hat gerade sehr überzeugend gegen ein solches Vor gehen argumentiert; das finde ich gut. Deshalb war es richtig, dass wir die Verschiebung abgelehnt haben. Ich denke, dass wir lange genug auf dieses Gesetz gewartet haben. Die im Aus schuss angesprochenen Mängel des Gesetzentwurfs rechtferti gen es aus unserer Sicht nicht, die Umsetzung europäischen Rechts noch länger auszusetzen. Schon bei der Beschlussfas sung zum Polizeigesetz hatten Sie kritisiert, dass die Über gangsregelung im Datenschutzgesetz geschaffen worden ist. Ein neuer Landtag müsste dieses Gesetzgebungsverfahren komplett neu aufrollen. Das würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ist es in jedem Falle besser, diesen Gesetz entwurf mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen jetzt zu beschließen und im neuen Landtag über mögliche Änderungen und Ergänzungen zu diskutieren.
Wir empfehlen die Annahme des Gesetzentwurfs mit den im Ausschuss für Inneres und Kommunales beschlossenen Ände rungen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Legislatur periode war wesentlich geprägt durch die intensive Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses. Das vorliegende Gesetz ist auf den Weg gebracht worden, um noch in dieser Wahlperiode Schlussfolgerungen aus Erkenntnissen des Untersuchungsaus schusses zu ziehen. Dieses Anliegen ist dadurch zugespitzt worden, dass der Innenminister in seiner Ressortverantwortung eine erhebliche Erhöhung der Stellen in der Abteilung Verfas sungsschutz durchgesetzt hat, die eigentlich mit diesem Gesetz verbunden werden sollte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist bekannt, dass die Linke eine kritische Position zum institutionalisierten Verfassungs schutz vertritt und als Fernziel diese Einrichtung abschaffen will.
Der beste Verfassungsschutz sind mündige Bürgerinnen und Bürger und nicht ein Geheimdienst,
der eher ein Fremdkörper in einer Demokratie ist.
Wir wissen aber auch …
- Hören Sie mir zu! - Wir wissen aber auch, dass die gegenwär tigen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik und in der heutigen Welt nicht für eine sofortige Abschaffung sprechen und einen pragmatischen Umgang mit diesem Thema erfor dern.
Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen und kontroverse Diskussionen in unserer Fraktion, die gerade vor dem Hinter grund des NSU-Untersuchungsausschusses ablaufen.
Mit dem Gesetzentwurf wird ohne Zweifel die parlamentari sche Kontrolle des Verfassungsschutzes erheblich gestärkt. Die PKK erhält neue Möglichkeiten für eine wirksamere Kontrolle. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung der Stelle eines Be vollmächtigten, die, mit einer personellen Ausstattung verse hen, sozusagen die Geschäftsstelle der PKK sein wird. So et was hat es bisher nicht gegeben. Künftig können auch Mitar beiter der Fraktionen in die Arbeit der PKK einbezogen wer den.
Neu ist eine Whistleblower-Regelung, die sehr weit geht, wie uns in der Anhörung attestiert wurde.
Bitte, Herr Lakenmacher, wenn es zur Aufhellung beiträgt.
Herr Lakenmacher, ich kann Ihre schlichte Denkart nicht nach vollziehen
und deswegen gehe ich darauf nicht ein.
Mit der Einrichtung einer Innenrevision wird die interne Kon trolle der Abteilung Verfassungsschutz verstärkt. Auch das hat es bisher nicht gegeben. Es gibt strengere Regelungen zum Einsatz von V-Leuten. In der Anhörung im Innenausschuss ha ben die Sachverständigen anerkannt, dass mit dem Gesetzent wurf Konsequenzen aus dem NSU-Skandal gezogen werden. Zugleich gab es eine Reihe kritischer Anmerkungen und inhalt liche Vorschläge, so zum Schutz von Minderjährigen oder zum Zugriff auf Videoaufnahmen.
Ein wichtiger Punkt war die Zweckbindung von erlangten In formationen vor dem Hintergrund des Trennungsgebots, wobei die Sachverständigen ihre Kritik nicht in entsprechende Vor schläge kleiden konnten.
Wir haben die Kritik insbesondere der Landesbeauftragten für den Datenschutz sehr ernst genommen und greifen im Ergebnis der Diskussion mit unserem Koalitionspartner die wesentli chen Punkte mit einer ganzen Reihe von Änderungsanträgen auf. So erweitern wir die notwendigen Voraussetzungen für Maßnahmen des Verfassungsschutzes, streichen den Zustim mungsvorbehalt des Ministers bei Befragungen von Mitarbei tern des Verfassungsschutzes durch die PKK, führen ein An werbeverbot für Fraktionsmitarbeiter ein, schränken die Inan spruchnahme von Videoaufnahmen auf den öffentlichen Raum ein, verbessern den Schutz von Minderjährigen, regeln eine verpflichtende Amtshilfe für die PKK, legen fest, dass die PKK mindestens vierteljährlich tagt und dass der Bevollmächtigte der Rechtsaufsicht durch die Präsidentin des Landtages und der Fachaufsicht der PKK unterliegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass es sich bei diesem Gesetz um einen Kompromiss handelt, bei dem die Linke Zugeständnisse machen muss. Das sind die Einführung des IMSI-Catchers und die mit der Änderung eingeengte Vi deoüberwachung. Diese Zugeständnisse beziehen sich auf er weiterte Befugnisse des brandenburgischen Verfassungsschut zes, die jedoch deutlich unter dem liegen, was die CDU mit ih rem Änderungsantrag fordert. So ist für die CDU selbstver ständlich - das haben Sie ja noch einmal gesagt -, dass der Ver fassungsschutz die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung anwenden darf. Und Sie haben mit einem Antrag im Januar in neun Punkten die Erweiterung der Befugnisse des Verfassungs schutzes vorgeschlagen.
Sie versuchen einen Spagat, meine Damen und Herren von der CDU. Sie erwecken den Eindruck, dass es Ihnen um die Stär kung der Minderheitenrechte in der PKK geht, und wollen im Gesetz geregelt wissen, dass auf Antrag eines Drittels der Mit glieder eine Sitzung einzuberufen ist. Darüber haben wir in der Koalition auch diskutiert, aber dann auf eine entsprechende Regelung verzichtet, weil damit die Minderheitenrechte abge baut würden. Gegenwärtig gilt nach der Geschäftsordnung der PKK, dass ein Mitglied ausreicht, um die Einberufung der PKK herbeizuführen. Erwecken Sie doch nicht einen anderen Eindruck! Leider haben Sie das hier versucht.
Zugeständnisse macht die Linke auch bei der erhöhten Stellen ausstattung des Verfassungsschutzes.
Ich komme zum Schluss. - Auch das ist nur möglich vor dem Hintergrund einer verstärkten Kontrolle. Unter dieser Voraus setzung - und nur unter dieser Voraussetzung - stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Entschließungsan trag mehrheitlich zu. - Ich bedanke mich für die Aufmerksam keit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Haushalt 2019/2020 haben wir die Voraussetzungen für eine erhebliche Verstärkung der Kampfmittelentsorgung im Land Brandenburg geschaffen. Deshalb sind die positiven Einschätzungen, die meine Vorredner hier getroffen haben, in jedem Fall berechtigt. Das war eine wichtige Entscheidung mit finanziellen Auswir kungen für das Land. Auf dieser Grundlage wird der Kampf mittelbeseitigungsdienst im Land sowohl im Bereich Personal als auch im Bereich Ausstattung erheblich ausgebaut. Wir ha ben auch die Landesmittel für die Kampfmittelbeseitigung er höht, nach meiner Erinnerung um 1 Million Euro pro Jahr.
Ich bin mir sicher, das wird sich positiv auf das gesamte Land, insbesondere aber auf die Stadt Oranienburg auswirken. Dass Oranienburg in besonderer Weise mit den gefährlichen Folge lasten des Zweiten Weltkriegs konfrontiert ist und das tägliche
Leben dort stark davon beeinflusst wird, ist unstrittig. Deshalb erhält Oranienburg mit der Änderung des Ordnungsbehörden gesetzes einen Sonderstatus als Modellregion.
Das hat zur Folge, dass der Zentraldienst der Polizei mit sei nem Kampfmittelbeseitigungsdienst durch gesetzliche Über tragung Aufgaben der Gefahrenabwehr erhält, die auf die Mu nitionsräumung in Oranienburg bezogen sind. Das geschieht ausdrücklich in Übereinstimmung mit, ja auf Wunsch der Stadt Oranienburg. Die Erprobungsphase soll drei Jahre laufen. An schießend ist zu entscheiden, wie es weitergeht, ob und, wenn ja, wie diese Erfahrungen auf andere Regionen und letztlich das ganze Land übertragen werden können.
Wir nehmen noch eine kleine Änderung am Gesetz vor, um dessen optimale Wirkung zu sichern. Es wäre nur schwer ver mittelbar, wenn die beabsichtigte verstärkte Unterstützung der Munitionsentsorgung in Oranienburg bei einer großen laufen den Maßnahme wegen einer Fristenregelung ausgeschlossen würde. Deshalb soll diese Fristsetzung gestrichen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist, dass uns dieses Pro blem noch lange Zeit begleiten wird. Wir können aber davon ausgehen, dass mit dieser gesetzlichen Regelung ein Stück mehr Sicherheit und auch eine Beschleunigung erreicht wer den. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem sich die CDU beim Parité-Gesetz eindrucksvoll als Bremser profiliert hat, versucht die Fraktion nun offensichtlich, mit dem vorlie genden Gesetzentwurf diese Scharte auszuwetzen. Ich muss Ihnen nach Ihrem engagierten Vortrag, Frau Augustin, nur der Vollständigkeit halber sagen: Es ist gerade die CDU, die mit männerdominierten Fraktionen in den Kommunalvertretungen aufwartet
und auch bei den bevorstehenden Kommunalwahlen mit re lativ wenigen Frauen antritt. Ich kann es konkret machen: Sie haben für Potsdam 28 % Frauen bei Ihren Kandidieren den vorgeschlagen. Nur eine Frau hat es davon in 6 Wahl kreisen auf Listenplatz 1 geschafft. Da kann man sich doch ausrechnen, welche Weichenstellungen Sie hier vornehmen wollen.
Ich will aber nicht unfair sein, sondern stelle fest, dass es vermutlich in einer neuen CDU-Fraktion in der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung auch Frauen geben wird. Das wäre schon ein echter Fortschritt; denn jetzt sitzen da nur Männer,
was den Frauenanteil in Potsdam mächtig drückt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen. Natürlich steht nach dem Parité-Gesetz, mit dem Brandenburg bundesweit Furore ge macht hat, die Frage, wie es in den Kommunen weitergeht. Wir haben uns darauf konzentriert, eine anspruchsvolle und rechts sichere Regelung für die Wahl des Landtages zu erarbeiten. Die Anhörung zum CDU-Entwurf hat gezeigt, dass eine wirk same Lösung für Kommunalwahlen aufgrund des personali sierten Wahlrechts - das hat Klara Geywitz beschrieben - nicht so leicht zu finden ist. Dafür braucht man noch ein bisschen Zeit. Die haben wir, da es nicht um die unmittelbar bevorste henden Kommunalwahlen, sondern um die nächsten landes weiten Kommunalwahlen im Jahr 2024 geht. Aber wir sind gerne bereit, die positiven Elemente des Gesetzentwurfs aufzu greifen und die CDU zumindest auf das festzunageln, was sie mit dieser Vorlage geliefert hat. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Grünen eine Entschließung vorbereitet, mit der der Landesregierung verschiedene Aufträge erteilt werden, um die Entwicklung in den Kommunen analytisch begleiten zu können.
Inhaltliche Übereinstimmung haben wir darin, dass es in allen Kommunen Regelungen zur Kinderbetreuung geben muss, die es Frauen ermöglichen, ein kommunales Ehrenamt uneinge schränkt auszuüben. Wir sind allerdings nicht der Auffassung, dass das gesetzlich geregelt und in die Kommunalverfassung aufgenommen werden muss.
Meine Damen und Herren, entscheidend ist, dass wir klar über den CDU-Vorschlag hinausgehen wollen, denn im CDU-Ent wurf ist lediglich vorgesehen, dass bei der Aufstellung der Listen Frauen und Männer nach Möglichkeit gleichermaßen berücksichtigt werden sollen. Dieser Appell ist uns zu wenig, der Maßstab des Parité-Gesetzes …
… geht deutlich darüber hinaus.
Ich möchte gern zu Ende sprechen.
Wir wollen eine verpflichtende Regelung, die sich auch auf die Reihenfolge des Listenvorschlags bezieht, im Wechsel von Frauen und Männern, was in dem CDU-Vorschlag ausgespart wird. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich bin nicht so pessimistisch wie Sie und gehe davon aus, dass wir genau das in der nächsten Wahlperiode einfordern werden. Sie haben recht, dass es diese Diskontinuität gibt. Aber es liegt an uns als Landtag, wie wir eine solche Vorgabe dann einfor dern. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zielstellung, kommunale Kriminalitätsprävention zu verstärken, ist immer richtig. Denn eine wirksame Präventionsarbeit und ent sprechende Aktivitäten auf kommunaler Ebene sind letztend lich Ausdruck eines nachhaltigen Wirkens gegen Kriminalität. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen im Juni 2014 einen Grundsatzbeschluss unter der Überschrift „Für Brandenburgs Sicherheit! - Prävention stärken und finanziell fördern“ herbei geführt. Dazu gehörte auch die Forderung einer Weiterent wicklung des Konzepts zur Kommunalen Kriminalitätsverhü tung. Dieser Beschluss ist in dieser Wahlperiode in wesentli chen Punkten umgesetzt worden. So hat das MIK im Juni 2017 ein Eckpunktepapier „Kommunale Kriminalprävention“ - KKP - im Land Brandenburg vorgelegt sowie einen neuen Erlass für Sicherheitspartnerschaften. Damit sind nach über 20 Jahren die seit 1995 gültigen Regelungen für KKV weiterentwickelt und den heutigen Gegebenheiten angepasst worden. Die Bedingun gen für Sicherheitspartnerschaften hinsichtlich Ausrüstung und Entschädigung wurden verbessert. Zudem ist gemäß den Vor gaben des Landtagsbeschlusses die Funktion eines Landes präventionsbeauftragten eingeführt worden, die mit der Ge schäftsführung des Landespräventionsrates verbunden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt greift die CDU dieses Thema auf, mit dem sie in der Vergangenheit nach meiner Er innerung nicht viel am Hut hatte. Der vorliegende Antrag ist eine reine Fleißarbeit. Die CDU hat sich bemüht, möglichst viel zusammenzutragen, was man mit kommunaler Kriminali tätsprävention in Zusammenhang stellen kann. Ihr Motto ist dabei jedoch nicht „Was steht konkret an? Was ist im Land Brandenburg erforderlich? Was können wir im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten bewegen?“, sondern: „Was könnte man mal eben so tun?“. Letztlich führt der Antrag bekannte Faktoren zusammen, von Sicherheitspartnerschaften und Sicherheitsgesprächen bis zur Beseitigung von Angsträumen. Etwas Neues kann ich dabei nicht erkennen - bis auf den Vor schlag zur Verleihung eines Sicherheitssiegels.
Was mich dabei verblüfft, ist, dass Ihnen das Eckpunktepapier von 2017, das übrigens im Innenausschuss ausführlich vorge stellt worden ist, und der aktualisierte Erlass zu Sicherheits partnerschaften offensichtlich nicht bekannt sind. Denn Sie nehmen in keiner Weise Bezug auf diese wichtigen Handlungs grundlagen. Deshalb können Sie auch nicht wissen, dass Sie mit Ihrem Antrag hinter dem Anspruch des Eckpunktepapiers zurückbleiben. Mein Problem mit dem Antrag der CDU-Frak tion besteht zudem darin, dass hier völlig verkannt wird, dass der Schwerpunkt der Aktivitäten in der kommunalen Kriminal prävention in den Kommunen selbst gesetzt werden muss.
So etwas lässt sich nicht von oben anweisen, genauso wenig wie Sie Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit in Sicherheits partnerschaften verpflichten können. Sie haben offensichtlich gar nicht verstanden, was kommunale Kriminalitätsprävention ist.
Denn die Grundidee der kommunalen Kriminalprävention ist, dass bestimmte Kriminalitäts- und Ordnungsprobleme im loka len Kontext entstehen und dort sichtbar werden. Somit muss dort eine angemessene frühzeitige und erfolgversprechende In tervention unter Beteiligung geeigneter Instanzen, Gruppen wie auch Personen ansetzen. Das steht so im Eckpunktepapier. Wenn eine solche Bereitschaft oder ein solcher Bedarf vor Ort nicht vorhanden ist, dann gibt es keine Sicherheitspartner schaften. Wir brauchen dazu keine weiteren Beschlüsse des Landtages. Lassen Sie uns vor Ort dazu beitragen, dass die Kommunen schöpferisch mit den bestehenden Handlungs grundlagen umgehen. Dazu ist der vorliegende Antrag wenig hilfreich. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Genilke, jetzt haben Sie hier ordentlich auf den Putz gehauen und Ihr uner müdliches langjähriges Wirken für die Abschaffung der Stra ßenbaubeiträge gewürdigt. Ich habe das anders erlebt - aber das ist egal.
Im Mai 2018 haben die Koalitionsfraktionen mit einem Antrag den Auftakt zur Diskussion um die Straßenbaubeiträge in Brandenburg gegeben. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich Bayern gerade entschieden, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. In Thüringen standen die Weichen noch in Richtung Einfüh rung einer Kann-Regelung. In Mecklenburg-Vorpommern be gann die Auseinandersetzung um eine mögliche Abschaffung der Beiträge.
Wir haben mit der Forderung nach einem Bericht mit entspre chenden Empfehlungen der Landesregierung eine Grundlage für ein fundiertes Vorgehen in Brandenburg geschaffen. Unser erklärtes Ziel war dabei, bürgerfreundlichere Lösungen zu schaffen. Mit der Vorlage dieses Berichts im Dezember erhiel ten wir eine wichtige Entscheidungsgrundlage mit einem bun desweiten Überblick zu den gegenwärtig praktizierten Rege lungen und einer inhaltlichen Bewertung der Landesregierung. Zu diesem Zeitpunkt war noch offen, welche Richtung wir in Brandenburg einschlagen: ob über Veränderungen im System der verpflichtenden Erhebungen oder über eine Kann-Regelung mehr Spielraum für die Kommunen und Erleichterungen für die Bürger geschaffen werden sollen.
Großen Einfluss auf das weitere Vorgehen hatte die im Oktober gestartete Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträ ge - das kann man ganz offen so sagen. Der hohe Zuspruch für diese Initiative gab letztlich den Ausschlag dafür, dass sich die Koalitionsfraktionen im Februar für eine Abschaffung der Stra ßenbaubeiträge und damit auch für eine Zustimmung zur Volks initiative entschieden haben, was wir heute vollziehen werden.
Wir haben uns im Februar im Zusammenhang mit der Ent scheidung der Volksinitiative zudem darauf festgelegt, einen Gesetzentwurf zur Änderung des KAGs vorzulegen; auch die se Zusage lösen wir heute ein. Dazu will ich grundsätzlich an merken, dass sich diese Form des Umgangs mit dem wirklich schwierigen Thema der Straßenausbaubeiträge deutlich vom Vorgehen in anderen Ländern unterscheidet und in der Strin genz fast beispielhaft ist.
Mit dem schlanken Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktio nen heute einbringen und dem sich Herr Vida als Vertreter der Volksinitiative angeschlossen hat, formulieren wir klare Prä missen für das weitere Vorgehen:
Wir legen uns auf den Stichtag 1. Januar 2019 fest - Bezug ist die Beendigung der Baumaßnahme. Die Kommunen sollen be ginnend in diesem Jahr einen Mehrbelastungsausgleich in Form einer Pauschale erhalten. Grundlage dafür ist nicht die Ein wohnerzahl - auch das war zumindest einer Überlegung wert -, sondern die Länge der gemeindeeigenen Straßen. Zugleich soll es für besondere Fälle einen Konnexitätsausgleich geben. Un sere Regelung ist rückwirkend, was einschließt, dass die in die sem Zeitraum ergangenen Bescheide für Straßenausbaumaß nahmen, die nach dem 31.12.2018 abgeschlossen wurden, rückabgewickelt werden. Die Kosten für diese Rückabwick lung einschließlich der Verwaltungskosten übernimmt das Land. All das sind eindeutige und leicht nachvollziehbare Ge sichtspunkte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist absehbar, dass, obwohl wir mit dieser gesetzlichen Regelung einen riesigen Schritt ge hen, nicht alle damit zufrieden sein werden. Es ist absehbar, dass sich Grundstückseigentümer, die für Straßenbaumaßnah men in den vergangenen Jahren Beiträge gezahlt haben, jetzt benachteiligt fühlen. Das ist die Folge von Stichtagsregelun gen. Aber angesichts der Tatsache, dass der Landeshaushalt für diese Ausgleichsmaßnahmen in nicht geringem Maße aufkom men muss, ist es schon eine große Herausforderung, diese zu sätzlichen und dauerhaften Verpflichtungen nach vorn gerich tet zu übernehmen. Absolute Gerechtigkeit kann es nicht ge ben - auch nicht, wenn man den Stichtag auf den 01.01.2018 legen würde.
Wir halten auch Wort bezüglich einer zeitgemäßen und bür gerfreundlichen Regelung zur Zinshöhe im Falle von Stun dungen. Vor vier Wochen haben wir im Zusammenhang mit der Altanschließerproblematik entsprechende Zusagen ge macht; darauf bezieht sich der vorliegende Neudruck des Ge setzentwurfs, in den wir eine Änderung des § 12 Abs. 1 KAG aufnehmen.
Meine Damen und Herren, wir haben in den nächsten drei Mo naten ein ambitioniertes Programm abzuarbeiten, um noch in
dieser Legislaturperiode die notwendigen Entscheidungen tref fen zu können. Das wird nur funktionieren, wenn wir einander das Leben nicht schwerer machen, als es ohnehin ist.
Es wäre im Sinne der Sache, wenn sich die CDU-Fraktion in ihrem Überbietungswettbewerb ab und zu einmal die Frage stellen würde, was den Brandenburgerinnen und Brandenbur gern jetzt wirklich hilft und was wir gegenwärtig mit den Mög lichkeiten des Landeshaushaltes tatsächlich leisten können.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein deutlicher Fortschritt, den wir uns nicht kleinreden lassen. Ich bin gespannt auf die Anhörung, die wir durchführen werden. Und, meine Damen und Herren, im Gesetzentwurf ist die Durchführung einer Eva luierung vorgesehen. Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden. Wir sollten uns diese Testphase vorbehalten, um dann gegebenenfalls nachsteuern zu können. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dusel, ich freue mich, dass Sie heute hier sind. Ich freue mich, dass wir in breitem Konsens rechtzeitig in Vorbereitung auf die
Wahlen im nächsten Jahr eine Lücke im Landes- und Kommu nalwahlrecht schließen können. Mit dem Gesetzentwurf zum inklusiven Wahlrecht halten wir mit der bundesweiten Entwick lung Schritt. Wir sichern den Grundsatz der allgemeinen Wah len auch für Menschen mit Behinderungen, wobei es eben nicht darum geht, ihnen großzügig ein Recht einzuräumen, sondern darum, ihnen ein Recht zu belassen, das sie grundsätzlich ha ben.
Damit werden mehr als 2 000 Menschen - Björn Lüttmann hat von rund 2 500 Menschen gesprochen - im Land Brandenburg zum ersten Mal die Möglichkeit haben, an den Kommunalwah len und an der Landtagswahl im nächsten Jahr teilzunehmen. Dem ist eine längere konstruktive Diskussion im Ausschuss für Inneres und Kommunales vorausgegangen. Am Anfang dieser Diskussion stand eine ganze Reihe von Bedenken gegen eine Aufhebung des Wahlausschlusses für dauerhaft vollbetreute Menschen und schuldunfähige Straftäterinnen und Straftäter.
Wir haben uns in einem ersten Schritt entschieden, für diese Menschen mit Behinderungen das aktive Wahlrecht zu schaf fen, also das Recht, andere Menschen zu wählen. Diese Be grenzung auf das aktive Wahlrecht hat sich im Nachhinein als nicht haltbar erwiesen. In der Anhörung im Innenausschuss ist deutlich geworden, dass eine Trennung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht kaum vermittelbar ist - wenn man schon bereit ist, diesen Schritt zu gehen. Deshalb haben wir das im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene aktive Wahlrecht um das passive Wahlrecht erweitert. Ausschlaggebend dafür war die in der Anhörung überzeugend vorgetragene Position des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Meine Damen und Herren, mit der Annahme des Gesetzent wurfs erhält das Land Brandenburg - neben Nordrhein-Westfa len und Schleswig-Holstein - ein zeitgemäßes Wahlrecht, das den Vorgaben der UN-Behindertenkonvention entspricht. Da mit nehmen wir unsere Verantwortung wahr, wissen aber, dass der Wahlrechtsausschluss nach wie vor bei der Bundestagswahl und den Europawahlen gilt. Wir erwarten, dass sich die Landes regierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzt, dass auch auf diesen Ebenen die notwendigen Veränderungen vorge nommen werden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ausgangspunkt für den vorliegenden Gesetzentwurf waren der Südwestkirch hof in Stahnsdorf und ein überschaubares Anliegen des Abge ordneten Kosanke bezüglich des weiteren Umgangs mit Grüf ten und Grabgebäuden.
Mit einem Beschluss des Landtags wurde die Landesregierung beauftragt, eine entsprechende Gesetzesnovelle vorzulegen. Die Landesregierung hat uns dann einen viel weiter gehenden Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem verschiedene Fragen des Be stattungsrechts erfasst werden. Auf dieser Grundlage hat sich eine breite öffentliche Diskussion zu verschiedenen Grundfra gen des Bestattungsrechts entfaltet.
Ich finde, dass der Landtag sehr verantwortungsbewusst und sensibel mit dieser kontroversen Diskussion und den verschie denen Positionen umgeht; da schließe ich mich ganz meinen Vorrednern an. Das hat sich schon in der 1. Lesung zum Gesetz entwurf und in der Anhörung des Innenausschusses widerge spiegelt, die von gegenseitigem Respekt und Aufmerksamkeit geprägt waren.
Wir haben einerseits zu berücksichtigen, dass der Umgang me thodenstrengen rechtlichen Regelungen unterliegt, die mit ei nem hohen Maß an praktischen Anforderungen umgesetzt wer den müssen. Andererseits wissen wir, dass der Übergang vom Leben zum Tod ein Phänomen ist, das mit unterschiedlichen weltanschaulichen und ethischen Maßstäben betrachtet wird. Das ist nicht zuletzt in der Anhörung mit den verschiedenen Stellungnahmen von Kirchen, kommunalen Spitzenverbänden, Vertretern von Bestattungsinstituten und anderen deutlich ge worden. Die durch viele Fragestellungen breit angelegte Anhö rung hat zu einer ganzen Reihe von Änderungsanträgen geführt. Damit werden auch Probleme aufgegriffen, die bisher im Ge setzentwurf gar nicht angesprochen waren.
Zu den Fraktionsanträgen von SPD und Linken und zum Teil der Grünen: Angesichts der Sensibilität im Umgang mit Tot geborenen soll es künftig so sein, dass mindestens ein Eltern teil über die Möglichkeiten einer Bestattung der Frühgeburt informiert wird, um in dieser besonderen Situation Kurz schlussentscheidungen zu vermeiden. Wir verstehen das als ein Informationsangebot, das gegenüber den Betroffenen vor zuhalten ist.
Es ist erfreulich, dass es offensichtlich einen breiten Konsens dazu gibt, künftig metallische Gegenstände oder sonstige Ver brennungsrückstände unabhängig von ihrer Größe aus der To tenasche entfernen zu lassen. Ebenfalls eine praktische Frage sind Zubettungen in vorhandenen Gräbern. Daher sollen Fried hofsträger künftig die Möglichkeit haben, Ausnahmen vom Zu bettungsverbot zuzulassen. Ich habe übrigens mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die Kirchen auch dafür gesprochen haben.
Eine weitere Änderung zur Modernisierung des Bestattungs rechts: Im Sinne einer Gleichstellung sollen nicht nur Religionsgemeinschaften Träger von Friedhöfen sein können, son dern auch Weltanschauungsgemeinschaften. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt.
Natürlich wollen wir den eigentlichen Ausgangspunkt für die Gesetzesnovelle nicht aus den Augen verlieren: Den Friedhofs trägern soll es künftig möglich sein, vorhandene Grüfte, Grab kammern und Grabgebäude auch durch Beisetzungen zu erhal ten und bei Bedarf weitere zu errichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bestattungsrecht in der Bundesrepublik ist mit umfangreichen Regulierungen verbun den. Das ist nicht überall so. Das führt auch dazu, dass sich Vorstellungen und Wünsche der Menschen schneller entwi ckeln als die rechtlichen Vorschriften und dass mit konkreten Forderungen nicht Schritt gehalten werden kann.
Wir müssen bei unseren Bemühungen um ein zeitgemäßes Be stattungsgesetz immer berücksichtigen, dass sich die Menschen im Zweifelsfall die Möglichkeiten und Wege selbst suchen, um ihre persönlichen Wünsche im Umgang mit Verstorbenen erfül len zu können. Deshalb ist es gut, dass wir uns mit unserem Bestattungsgesetz, das für alle Brandenburgerinnen und Bran denburger verbindlich ist, heutigen Entwicklungen nicht ver schließen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich fasse das als Aufforderung auf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalition hält Wort. Eines der Ziele der Koalitionsvereinbarung von 2014 ist der Ausbau der Bürgerbeteiligung in den Kommunen. Die Ko alitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung eingebracht, in dem wir uns auf die Wei terentwicklung der unmittelbaren Demokratie als wichtigen Faktor für eine lebendige kommunale Selbstverwaltung kon zentrieren. Inhaltlich haben wir uns an die Forderungen einer Volksinitiative für mehr Demokratie angelehnt, die allerdings im vergangenen Jahr die erforderlichen 20 000 Unterschriften nicht erreichen konnte. Worum geht es uns?
Erstens: Mit Inkrafttreten dieser Gesetzesnovelle wird es nicht mehr erforderlich sein, dass die Initiatoren einen Vorschlag zur Deckung der mit einem Bürgerbegehren verbundenen Kosten vorlegen müssen. Dieser Kostendeckungsvorschlag hat sich be kanntlich in vielen Fällen als unüberwindbares Hindernis für den Erfolg von Bürgerbegehren erwiesen. Ich weiß, wovon ich rede; ich habe das in mehreren Fällen hier in Potsdam erlebt. Die jetzt vorgesehene Regelung, dass die Verwaltung eine Kos tenschätzung für ein Bürgerbegehren zu erstellen hat, ist eine erhebliche Erleichterung. In diesem Zusammenhang haben wir nach der Anhörung im Innenausschuss noch eine Veränderung vorgenommen, um mit dieser neuen Verfahrensweise die knapp bemessene Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen einen Be schluss der Vertretung richten, nicht weiter einzuschränken. Das ist ein echtes Problem, das wir nicht bedacht hatten. Des halb soll die Frist von acht Wochen erst beginnen, wenn die Verwaltung die Kostenschätzung vorgelegt hat. Wir versuchen, das in knappster Form zu regeln; die Änderung könnte wesent lich ausführlicher ausfallen und mit weiteren Vorschriften ver bunden sein. Ich denke, dass auf diese Art und Weise das Anlie gen und die Vorschrift ausreichend definiert werden.
Zweitens: Wir greifen des Weiteren die Forderung auf, dass die Prüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren objektiviert wird
und künftig durch die jeweils zuständige Kommunalaufsicht erfolgt. Damit sollen die Vertretung entlastet und die Akzeptanz dieser Zulässigkeitsprüfung erhöht werden. Es liegt im Interes se jeder Verwaltung und der Kommunalaufsicht, diesen Weg zu gehen; denn manche Streitigkeit und manche Bewertung, die im Nachhinein erfolgt, auch manch unzutreffende Bewertung, kann auf diese Art und Weise ad absurdum geführt werden.
Drittens: Auch mit der künftig durchgängigen Anwendung der Briefwahl bei Bürgerentscheiden verbessern wir die Rahmen bedingungen für die direkte Demokratie. Ich bedauere es sehr, dass es uns nicht gelungen ist, unseren Koalitionspartner dafür zu gewinnen, den sogenannten Negativkatalog für Bürgerbe gehren auszudünnen und zumindest die Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne zum möglichen Gegenstand von Bürgerbe gehren zu machen. Dafür hat es in der Anhörung Fürsprache gegeben; leider hat das nicht zu einer Bewegung geführt.
Dafür haben wir im Gesetzentwurf eine bisher nicht vorgesehe ne Erweiterung vorgenommen; dafür haben wir die SPD-Frak tion gewinnen können. In § 13 soll ergänzt werden, dass eine mögliche Form der Beteiligung der Einwohner die Durchfüh rung von Einwohnerbefragungen ist. Das hatte in der vorheri gen Diskussion keine Rolle gespielt. Ich habe in der Anhörung diese Frage aufgeworfen und mit Freude zur Kenntnis genom men, dass die Spitzenverbände dem sehr aufgeschlossen gegen überstehen.
Von Ihnen immer, Herr Vida.
Ich bin gespannt, in welche Richtung Sie gehen.
Herr Vida, Sie argumentieren in vielen Fällen sehr eigenwillig und maßen sich auch an, Ihre persönlichen Maßstäbe an das Handeln anderer anzulegen. Aber ich denke, dass Sie - Sie sind ja lange genug Mitglied dieses Hauses - die Grundregeln kennen. Deshalb muss ich Ihre Frage nicht ernsthaft beant worten.
Wir wissen, dass diese konsultative Beteiligung - ich bin noch bei den Einwohnerbefragungen - in verschiedenen Kommunen bereits erfolgreich Anwendung findet. So haben sich Bürgerbe fragungen zum Landtagsneubau und zum Neubau eines Bades in Potsdam bei der Lösung konfliktbehafteter Fragen der Stadt entwicklung als sehr hilfreich erwiesen. Ich will es zuspitzen: Dieses Haus gäbe es vermutlich nicht, wenn wir nicht den Lö sungsweg gefunden hätten, über eine Bürgerbefragung die Vor aussetzung für eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversamm lung zu schaffen. Diesen Vorschlag hatte es vorher schon mehrfach gegeben. In der Krisensituation 2006 ist man die sem - unserem - Vorschlag gefolgt. Wir alle haben feststellen können, dass dieser Weg zu einem positiven Ergebnis geführt hat.
Die Regelung zur Einwohnerbefragung soll hinweisenden Cha rakter haben; denn selbstverständlich ist es Sache der jeweili gen Kommunen, ob und, wenn ja, in welchem Umfang sie diese Beteiligungsform anwenden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein zweiter wichtiger Be standteil des Gesetzentwurfs ist die - bisher nicht in der Kom munalverfassung erwähnte - Beteiligung von Kindern und Ju gendlichen in den Kommunen. Wir haben den Vorschlag in unserem Gesetzentwurf noch einmal angepasst.
Herr Petke!
Aber nicht zum Parkplatz und nicht zur Verwaltungsreform.
Bitte.
Herr Petke, ich weiß nicht, ob Sie sich noch genau entsinnen. Ich weiß ja, dass Sie solche Zusammenhänge ganz gut erfassen können.
Fakt ist, dass es in der Stadtverordnetenversammlung zwei Ab stimmungen gab. Beide Abstimmungen über den Bebauungs plan zum Landtagsneubau - vorher ging es nur um das Stadt schloss - gingen negativ aus. Vor der dritten Abstimmung - da wir geschlossen dagegen stimmten - war es erforderlich, die Stimmen dafür zu sichern. Voraussetzung für die dritte Abstim mung war das weitere Verfahren.
Ich gebe Ihnen Recht: Die Bürgerbefragung hat ein Ergebnis erbracht, das nicht in unserem Sinne war. Das will ich gern zu geben. Aber das Entscheidende war: Die Bürgerinnen und Bür ger, die Potsdamerinnen und Potsdamer hatten die Möglichkeit, sich in diesen Prozess einzubringen. Ich will jetzt nicht darüber richten, wie das mit den verschiedenen Varianten für den Land tagsstandort war. Fakt ist: Von dem Moment an ist das Problem in dem Sinne gelöst worden, dass die Bürgerinnen und Bürger in die Lösung einbezogen wurden. Deshalb kann ich ganz gut damit leben, dass es dieses Ergebnis gegeben hat.
Das ist eine Frage des Verfahrens. Sie haben nicht dazu beige tragen.
Dabei folgen wir den Empfehlungen des Bildungsausschusses, der sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt und dazu eine Anhörung durchgeführt hat. Ich freue mich, dass es damit ge lungen ist, der Intention der im Gesetzentwurf der Grünen vor geschlagenen Regelungen, die weiter gehen als unsere ur sprüngliche Fassung, zu folgen. Dies gilt vor allem für die Dokumentationspflicht bei der Kinder- und Jugendbeteiligung, die wir - unter Berücksichtigung von Bedenken der kommuna len Spitzenverbände, die deutlich geworden sind - in das Gesetz einfügen wollen. Ich denke, es gibt große Übereinstimmung darüber, dass damit die Kinder- und Jugendbeteiligung verbind licher gemacht wird.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu der Anhörung im Innenausschuss: Es ist keine Überraschung, dass die kommuna len Spitzenverbände nicht viel von dieser Weiterentwicklung der Kommunalverfassung halten. Dabei ist manches Argument
allerdings wenig überzeugend. Mit dem Ausbau der direkten Demokratie geht es eben nicht darum, die gewählten Kommu nalvertretungen zu schwächen. Unmittelbare Demokratie und repräsentative Demokratie sind nicht gegeneinander zu stellen, sondern sie ergänzen einander.
Letztlich geht es uns darum, durch eine wirksame Bürgerbetei ligung kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Dabei ist es falsch, sich von einer möglichen missbräuchlichen Anwendung der Formen direkter Demokratie leiten zu lassen.
Mich hat überrascht, wie die CDU-Fraktion von ihrem Vor schlagsrecht für die Anhörung Gebrauch gemacht hat. Schließ lich hat die CDU-Fraktion, die bekanntlich auf die repräsentative Demokratie schwört, in den vergangenen Jahren eine wun dersame Entwicklung durchlaufen. Herr Petke hat bei verschie denen Gelegenheiten - ich nenne die Verwaltungsreform - sein Herz für direkte Demokratie auf kommunaler Ebene entdeckt. Dagegen ist der von der CDU für die Anhörung vorgeschlagene Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel bei der traditionellen CDU-Linie geblieben und hat aus seinem Herzen keine Mördergrube gemacht; sein Credo war: Wir brauchen keine unmittelbare Demokratie, denn die gewählten Stadtverordneten leisten das Erforderliche, und sie tun das auch richtig. - Ich zitiere Herrn Paaschen:
„Sie diskutieren hier über einen Gesetzentwurf für mehr Beteiligung, und ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass uns in der Stadt Brandenburg an der Havel andere, zukunfts orientierte Probleme beschäftigen.“
Ich will das nicht weiter kommentieren.
Umso mehr wundert mich der Änderungsantrag, mit dem die CDU-Fraktion regeln will, dass die Bürger Vorschläge und Be schwerden an die Gemeindevertretung richten können, obwohl das mit dem Petitionsrecht schon ausdrücklich im Gesetz fest geschrieben ist. Ich habe gesehen - Herr Petke, können Sie mir einmal zuhören? -, dass Sie das auf den § 16 umgeschrieben haben, aber ich muss Ihnen sagen: Das ist überflüssig. Was da rin stehen muss, steht darin. Sie können noch viel mehr hinein schreiben. Aber, wissen Sie, man sollte versuchen, ein Gesetz möglichst knapp zu halten. Das gilt auch für Ihre weiteren Än derungsvorschläge. Die Änderungen sind überflüssig. Was Sie wollen, das können die Kommunen bereits tun. Selbstverständ lich können sie Befragungen und was weiß ich auch auf digita lem Wege vornehmen. Im Gesetz steht nicht, dass sie das nicht tun können. Bürgerbeteiligung kann auch in moderner Form durchgeführt werden. Insofern brauchen wir das nicht.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass es eine breite Zu stimmung zu diesem Gesetzentwurf gibt. Ich freue mich, dass sich die Reihen etwas aufgefüllt haben. Ich finde, dass dieses Thema etwas stiefmütterlich behandelt wird.
Es wird verkannt, dass das wirklich jeden und jede in diesem Land betrifft und auf die politische Kultur in den Kommunen eine große Wirkung haben kann. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegen den Gesetzentwurf soll das brandenburgische Beamtenrecht weiterentwickelt und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Wir wollen ein modernes Beamtenrecht haben.
Wir hatten dazu eine interessante Anhörung im Innenausschuss. Im Ergebnis greifen wir mit unseren Änderungsanträgen einige Anregungen auf, die uns in dieser Anhörung mit auf den Weg gegebenen wurden.
Ich halte es für sehr wichtig - Daniel Kurth hat es schon ange sprochen -, dass wir erstens die Zugangsvoraussetzungen zum höheren Dienst öffnen. Bisher sind die zwingenden Vorausset zungen für die Laufbahnbefähigung zum höheren Dienst ein mindestens zweijähriger Vorbereitungsdienst und eine bestan dene Laufbahnprüfung. Jetzt soll der Zugang erweitert werden, indem Laufbahnmöglichkeiten mit und ohne Vorbereitungs dienst geschaffen werden. So soll in Zukunft auch ein MasterAbschluss oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss in Ver bindung mit einer entsprechenden hauptberuflichen Tätigkeit
von mindestens zweieinhalb Jahren ausreichend sein. Mit die ser Änderung folgen wir Vorschlägen des Deutschen Gewerk schaftsbundes.
- Danke schön, Herr Bernig.
Zweitens wollen wir in § 30 eine Regelungslücke beseitigen. Das will ich nicht weiter ausführen; Daniel Kurth hat das hier dargestellt.
Die dritte Änderung geht auf eine Anregung des Vorsitzenden der brandenburgischen GdP zurück. Andreas Schuster hat auf Probleme im Umgang mit Schmerzensgeldansprüchen insbe sondere von Polizistinnen und Polizisten, aber auch von ande ren Landesbeamten hingewiesen. Beamtinnen und Beamte, die im Dienst verletzt wurden, können ihre Schmerzensgeldforde rungen an den Dienstherrn abtreten, der dann das Schmerzens geld auszahlt. Dieses unter Umständen langwierige Verfahren ist zu verkürzen und zu vereinfachen. So schlagen wir in unse rem Änderungsantrag vor, dass künftig der Nachweis eines er folglosen Vollstreckungsversuchs als Voraussetzung ausreicht.
Wir wollen das Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst für Landesbedienstete, die Verantwortung als kommunale Wahlbe amte übernommen haben, beibehalten; das soll ja nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung gestrichen werden. Den Bedenken der kommunalen Spitzenverbände folgend, wollen wir diese Regelung im Gesetz beibehalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine zeitgemäße Ausgestal tung des Beamtenrechts ist eng mit der Frage einer solidari schen Gesundheitsversicherung verbunden. Mit der vor kurzem in Hamburg eingeführten Regelung ist der Weg aufgezeigt wor den, dass Beamtinnen und Beamte sich ohne erhebliche finan zielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung ent scheiden können. Wir wollen diesen Weg auch in Brandenburg gehen und zum 1. Januar 2020 eine pauschale Beihilfe für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung einführen. Darin sind sich die Koalitionsfraktionen, die Grünen und - so habe ich jetzt Herrn Lakenmacher verstanden - die CDU einig. Damit soll eine echte Wahlmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte geschaffen werden, sich zwischen einer privaten und der ge setzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Diese Wahl möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht. Dazu haben die Bünd nisgrünen frühzeitig einen Änderungsantrag eingebracht, und auch die CDU hat einen Änderungsantrag vorgelegt. Es gibt also eine breite Übereinstimmung.
Da es sich um eine weitreichende und nicht unkomplizierte Ge setzesänderung handelt, schlagen wir Ihnen vor, diese nicht so fort zu beschließen und in das Beamtengesetz einzufügen. Da bei spielt auch eine Rolle, dass man die Hamburger Regelung nicht einfach kopieren kann; denn wir haben andere Ausgangs bedingungen. Das gilt für die Ostländer in besonderer Weise. Deshalb haben wir Ihnen einen Entschließungsantrag vorge legt, mit dem wir der Landesregierung einen entsprechenden Auftrag erteilen wollen. Das heißt unmissverständlich - ich will das hier so deutlich sagen -, dass wir uns mit einer eindeutigen Festlegung zur Einführung des Hamburger Modells zum Jahr 2020 binden. Das leisten wir mit diesem Entschließungsantrag.
Das nächste halbe Jahr soll von der Landesregierung genutzt werden, um die Voraussetzungen für diese nicht unkomplizierte Umstellung gründlich zu prüfen und die notwendigen Maßnah men, insbesondere auch eine solide Finanzierung, vorzuberei ten.
Zugleich - das ist der Vorteil - können dabei die Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung des Hamburger Modells ausge wertet und berücksichtigt werden.
Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes bis zum Januar 2019 sind die Voraussetzungen gut, noch in dieser Wahlperiode eine soli de, tragfähige Gesetzesänderung beschließen zu können. Des wegen hoffe ich auf breite Zustimmung zu diesem Entschlie ßungsantrag. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die lange disku tierte und vorbereitete Kreisgebietsreform ist vom Tisch. Wir haben zu diesem Thema in den vergangenen sieben Jahren in tensive und zum Teil sehr harte Diskussionen geführt. Ziel war es, auf diesem Wege eine zukunftsfeste Verwaltungsstruktur zu schaffen. Ziel war es aber auch, diese Reform gemeinsam mit den Betroffenen auf den Weg zu bringen. Genau das ist uns nicht gelungen. Der von uns gewollte Dialog hat nicht zum er hofften Erfolg geführt. Vor diesem Hintergrund haben der Mi nisterpräsident und die Landesregierung eine klare und weitrei chende Entscheidung getroffen: Die Gesetzentwürfe zur Kreis neugliederung und zur Funktionalreform sind zurückgenom men worden.
Mit diesem tiefen Einschnitt wird die Möglichkeit geschaffen, sich neu zu sortieren und neue Ansätze zur Lösung der nach wie vor bestehenden Probleme in unserem Land zu formulie ren. Es ist auch eine Chance für ein gemeinsames Vorgehen. Denn es ist unstrittig: Der Reformbedarf besteht nach wie vor - Reformbedarf, dem wir uns stellen müssen und auch stellen wollen, möglichst in einem breiten Konsens. Dabei scheidet der bisher geplante Weg über eine Kreisgebietsreform als Instrument aus.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion stellt mit ihrem Antrag den Text des laufenden Volksbegehrens wortwörtlich zur Abstimmung. Diese einfache Übernahme des Originaltex tes - übrigens ohne im Antrag auch nur einmal den Bezug zum Volksbegehren herzustellen - ist für uns ein bedenkliches Vor gehen. Obwohl wir das inhaltliche Anliegen teilen, können wir dem Antrag in der vorgelegten Form nicht folgen. Deshalb ha ben wir uns zu dem Entschließungsantrag entschlossen, der Ih nen vorliegt. Unser Ansatz ist in mehrfacher Hinsicht ein ande rer als der der CDU. Einerseits bringen wir - anknüpfend an die Substanz des CDU-Antrages - inhaltlich zum Ausdruck, dass wir den drei Punkten des Volksbegehrens zustimmen, aber oh ne sie zu kopieren. Das soll ein klares Signal an die Spreche rinnen und Sprecher des Volksbegehrens sein, dass sie ihr in haltliches und politisches Ziel erreicht haben.
Wir wollen damit auch zum Ausdruck bringen, dass wir bereit sind, mit den Vertretern der Initiative - es sind einige anwe send - Gespräche über das weitere Vorgehen zu führen.
Andererseits stellen wir uns im Unterschied zum CDU-Antrag der Frage, wie es weitergehen soll, und zeigen in Grundzügen auf, was jetzt getan werden muss. Dazu haben wir im Ent schließungsantrag eine Reihe von Handlungsaufträgen an die Landesregierung formuliert. Wir wollen an die Vorschläge der Landkreise und kreisfreien Städte zur Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen im ganzen Land anknüpfen. So soll die freiwillige Zusammenarbeit, also die interkommunale Koope ration, zwischen Landkreisen, kreisfreien Städten und Ämtern gefördert werden - im Wissen darum, dass diese interkommu nale Kooperation begrenzte Möglichkeiten hat. Das schließt eine wirksame Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse ein. Dabei verweisen wir auch auf wesentliche Teile des Reformpa kets, auf die wir zurückgreifen können und die umgesetzt wer den sollen. Deswegen ist die Arbeit, die hier geleistet worden ist, eben nicht umsonst gewesen.
Wir wollen das Programm zur finanziellen Besserstellung von landesweit bedeutsamen Kultureinrichtungen in den Oberzent ren und in Senftenberg und Schwedt umsetzen. Wir wollen die kreisfreien Städte mit klarem Konsolidierungswillen bei ihrer Entschuldung unterstützen. Es ist für uns selbstverständlich, dass die Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Ebe nen, insbesondere zwischen Landkreisen und Gemeinden, wei ter diskutiert werden muss - natürlich mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Wir halten an dem Demokratiepaket fest, das die Koalitions fraktionen als Änderungsantrag zum Kreisneugliederungsge setz eingebracht hatten. Die Novellierung der Kommunalver
fassung soll zeitnah in den Landtag eingebracht und mit den Beteiligten diskutiert werden. Das gilt auch für den Anspruch, die Bedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit der Kreistags abgeordneten zu verbessern. Dazu hat die Landesregierung im Juli entsprechende Vorschläge vorgelegt, die wir weiterverfol gen wollen.
Konsequenterweise beziehen wir diese Verbesserungen auch auf die Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte. Wir wollen die Landesregierung beauftragen, konkrete Maß nahmen dazu vorzubereiten und uns bis September vorzulegen. Wir haben dann gemeinsam die Möglichkeit, Festlegungen da zu zu treffen.
Das sind anspruchsvolle Vorgaben, meine Damen und Herren. Das kann eine gemeinsame Plattform für das weitere Vorgehen im Landtag sein. Ich werbe um Zustimmung zu diesem Ent schließungsantrag.
Herr Petke, ich habe Ihnen zugehört. Sie haben gesagt, Sie wollen Ihren sachlichen und konsequenten Weg fortsetzen. Al so ich habe den in der Vergangenheit über weite Strecken ver misst;
aber Sie können jetzt unter Beweis stellen, dass Sie an einem sachlichen und konsequenten Vorgehen interessiert sind: Stim men Sie diesem Entschließungsantrag zu! - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wesentliche hat Herr Kurth vorhin gesagt. Ich hatte im Innenausschuss den Vorschlag gemacht, hier auf eine Debatte zu verzichten. Sie ha ben dem widersprochen. In der 1. Lesung gab es einen solchen Vorschlag auch, da hat Ursula Nonnemacher darauf bestanden, dass wir hier reden; das ist auch gemacht worden und da gab es eine inhaltliche Diskussion. Ich habe mir ja die Frage gestellt, was Sie hier denn sagen wollen. Ich habe wirklich angenom men, dass Sie etwas zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit sa gen wollen. - Nein, Sie reiten wieder diesen Gaul tot, den Sie die ganze Zeit totreiten. Ich muss Ihnen sagen: Ihre Schaum schlägerei geht mir auf den Geist!
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE und SPD - Frau Leh mann [SPD]: So ist es! - Wichmann [CDU]: Wer hier drei Jahre lang einen toten Gaul geritten hat, steht ja wohl fest!)
Ich freue mich aber, dass Sie zu dem richtigen Schluss gekom men sind, dem Gesetzentwurf zustimmen zu wollen. Das ist das, was jetzt hier ansteht. Wir werden ihm natürlich auch zu stimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Königer, Sie haben von dem Thema offensichtlich gar nichts verstanden. Das habe ich Ihren Ausführungen entnommen.
Ansonsten möchte ich es nicht versäumen, der CDU für die Einbringung des Gesetzentwurfs zu danken. Mehr will ich da zu nicht sagen, denn ich finde, Herr Petke, Sie haben sich aus reichend selbst gefeiert.
Was ich bemerkenswert finde, ist Folgendes: Sie haben darauf abgestellt, dass ein einzelner Mitarbeiter von Ihnen diesen Ge setzentwurf geschrieben hat. Wenn man sich einmal die zeitli chen Abläufe hernimmt, dann ergibt sich, dass der Gesetzent wurf in der zweiten sitzungsfreien Woche entstanden sein muss. Es sei denn, Sie hatten langfristig strategisch schon et was in die Schublade gelegt?! Wenn das Zweite der Fall sein sollte, dann verstehe ich nicht, warum Sie nicht an alles ge dacht haben; denn ein Aufhebungsgesetz zu machen ist keine große Übung. Also schließe ich daraus, dass Sie den Gesetzent wurf nach der Erklärung des Ministerpräsidenten geschrieben haben, in Ihrer Fraktion zu einer Sondersitzung zusammenge kommen sind und den Entwurf eingereicht haben. Das finde ich bemerkenswert. Das ist hoher Einsatz.
Ansonsten können wir feststellen, dass der Gesetzentwurf schön und gut ist, aber durchaus noch einiges gemacht werden muss. Ich freue mich, dass alle Fraktionen in der vergangenen Woche im Innenausschuss übereinstimmend erklärt haben, dass sie be reit sind, an der Lösung dieses Problems mitzuwirken. Wir ha ben in Abweichung von den normalen Regeln des Landtages ein gemeinsames Vorgehen gewählt - das ist etwas Besonde res -, und ich hoffe, dass wir das jetzt auch durchhalten. Wir haben einen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf ge schrieben. Dazu besteht noch Diskussionsbedarf. Wenn wir ge meinsam wirklich an der Lösung interessiert sind, dann sehe ich gute Voraussetzungen, dass wir morgen in 2. Lesung einen Beschluss fassen und damit eine Korrektur vornehmen kön nen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Erste Frage: Herr Petke, erinnern Sie sich noch daran, dass Sie ohne irgendwelche Bedenken den Gesetzen zur Zwangseinge meindung von 400 Gemeinden zugestimmt haben?
Zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, dass es eine eindeutige Festle gung dieser Koalition gibt, die sich auch aus dem Leitbild ergibt, dass es keine erneute landesweite Gemeindegebietsreform gibt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit den beiden Gesetzentwürfen werden die Grundlagen für eine Reform mit Augenmaß gelegt. Ich sage das deshalb, weil wir im Rahmen der Enquetekommission über verschiedene Modelle diskutiert haben. Da gab es das Modell mit fünf Kreisen und Modelle mit acht Kreisen. Die Enquetekommission hat in ihrem Abschluss bericht einen Korridor zwischen sieben und zehn Landkreisen vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf zur Kreisneugliederung sieht jetzt vor, dass wir der Gebietsreform ein Modell 11+1 zu grunde legen. Eine Reform mit Augenmaß.
Ich bin erstaunt, dass die Diskussionen jetzt in die Richtung gehen, zu sagen, es sei nur noch ein Reförmchen. Das kommt zum großen Teil von denjenigen, die vorher vom Übermaß ge sprochen haben
und davon, dass wir wie in Mecklenburg-Vorpommern dieses Land völlig umpflügen würden. Meine Damen und Herren und Herr Petke, diesbezüglich sind Sie ja ein besonderer Protago nist, Sie reden hier über Dinge, ohne sich an dem messen zu lassen, was Sie selbst mitverantwortet haben und was der ob jektive Rahmen dieser Diskussion ist. Sie wollen ja gar keine inhaltliche Befassung mit diesen Gesetzen,
sondern Sie praktizieren eine reine Abwehr.
Vielleicht nur noch einmal zur Erläuterung für Sie, wobei ich mir sicher bin, dass Sie das eigentlich wissen: Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen der Zwangsfusion von 400 Gemeinden und einer Kreisgebietsreform - Sie haben diese Zwangsfusionsgesetze damals ja wesentlich mitverantwortet -: Eine Gemeinde ist eine Selbstverwaltungseinheit - kommunale Selbstverwaltung pur. Bei den Kreisen ist die Qualität eine et was andere. Es sind auch kommunale Selbstverwaltungsein heiten, aber zugleich untere Landesbehörden.
Bei einem Blick ins Grundgesetz und in die Landesverfassung können Sie das entdecken.
- Ich meine, ich habe nicht die Hoffnung, dass Sie das jetzt verstehen werden, aber ich wollte es zumindest in diesem Krei se noch einmal kenntlich machen.
Meine Damen und Herren! Es ist hier aufgezeigt worden, dass es einen lebendigen Diskussionsprozess gegeben hat, und ich lege großen Wert darauf festzustellen: Dieser Prozess und das,
was jetzt als Ergebnis vorliegt, ist jenseits jeder Rechthaberei. Das Ansinnen Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand hat zu keiner Zeit bestanden, sondern wir wollen in diesem Diskussionspro zess - er wird im Laufe der parlamentarischen Beratung ja wei tergehen - erreichen, dass es ein Ergebnis gibt, das den Bedürf nissen bzw. dem Bedarf im Land möglichst weit angenähert ist. Das ist die Diskussion, die wir führen. Die Veränderungen, die an diesem Gesetzentwurf im Vergleich zum Referentenentwurf vorgenommen worden sind, sprechen für sich. Ich will sie nicht alle wiederholen.
Das geht nicht von meiner Zeit ab?
Herr Petke, wenn Sie Mike Bischoff vorhin zugehört hätten, wüssten Sie die Antwort schon. Er hat genau dahin gehend ar gumentiert. Ich halte es gerade von Ihnen als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses für verantwortungslos, wenn Sie die gegenwärtige Situation auf das Jahr 2030 hoch schreiben wollen.
Wir machen eine Struktur für 2030. Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten - Sie wissen auch, dass es da Zyklen gibt, die in dieser Gesellschaft ganz normal sind -, dass das der Dau erzustand ist! Nicht mehr und nicht weniger ist Grundlage die ser Diskussion.
Oh. Das ist aber die letzte Zwischenfrage. Die Kollegen wol len, glaube ich, in die Mittagspause.
Für Sie tue ich doch fast alles.