Protokoll der Sitzung vom 15.07.2016

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Nowka.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich freue mich, über die Krankenhausstruktur in Brandenburg einmal nicht als Antragsteller reden zu dürfen. Der Kollege Wilke weiß das; er hat schon öfter zu mir gesagt: Immer du mit den Krankenhausanträgen! - Aber jetzt ist es auch bei der Regierungskoalition angekommen. Darüber freue ich mich.

(Frau Tack [DIE LINKE]: Ja, sag mal!)

Nachdem ich hierzu mehrere mündliche und schriftliche An fragen formuliert, die CDU-Fraktion hierzu einen nicht öffent lichen Tagesordnungspunkt im Ausschuss angemeldet hatte und die Grünen die in Rede stehende Kofinanzierung für den

Haushalt 2015/2016 beantragt hatten, gibt es nun einen Antrag der Regierungskoalition, wobei es sich hierbei - darüber bin ich auch froh - weniger um einen Antrag als eher schon um ei ne Vollzugsmeldung handelt.

Brandenburg hat bei einer Kofinanzierung in gleicher Höhe die Möglichkeit, etwa 15,2 Millionen Euro aus dem Krankenhaus strukturfonds des Bundes zu beanspruchen und wird diese Mög lichkeit nach dem Antrag der Regierungskoalition im Rahmen des Doppelhaushalts 2017/2018 auch endlich nutzen. Insge samt können damit über 30 Millionen Euro zusätzlich in die Brandenburger Krankenhäuser investiert werden.

Wir werden diesem Antrag zustimmen. Alles andere würde auch im Gegensatz zu unserer bisherigen Argumentation ste hen.

Gleichzeitig wiederhole ich aber auch unser Mahnen, die wirt schaftliche Substanz der Krankenhäuser des Landes mit Blick auf deren Rolle in der flächendeckenden Versorgung zu erhal ten und zu verbessern. Durch das Auslaufen der Mittel gemäß Artikel 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes im Jahr 2014 feh len den Brandenburger Kliniken in dieser Legislaturperiode - im Vergleich zur vorhergehenden - ca. 100 Millionen Euro an investiven Mitteln. Nur etwa ein Drittel dieser Mindereinnah men kann durch das Abrufen von Mitteln aus dem Struktur fonds des Krankenhausstrukturgesetzes ausgeglichen werden. Auch können die beschränkten finanziellen Mittel nur von ei ner kleinen Zahl von Krankenhäusern in Anspruch genommen werden. Diese wirken also - wie bereits gesagt - nicht flächen deckend. Das Abrufen der Bundesmittel aus dem Strukturfonds und die Komplementärfinanzierung aus Landesmitteln sind al so richtige Schritte.

Die Sicherung einer landesweiten Krankenhausversorgung ist mit der Umsetzung dieses Antrags aber noch nicht zu errei chen. Hierfür bedarf es der von uns bereits mehrfach ange mahnten Krankenhausplanung auf Basis der zukünftigen Ver sorgungsaufgaben, verbunden mit einer auskömmlichen Finan zierung. Denn das Krankenhausstrukturgesetz birgt für das Land Brandenburg eine Gefahr: Es ist zum Abbau von Überversor gung gemacht worden. Der Bundesgesetzgeber hatte eher Re gionen wie Nordrhein-Westfalen vor Augen - so groß wie die Niederlande, gleich viele Einwohner, aber mehr als doppelt so viele Krankenhäuser: ca. 400 Krankenhäuser in NordrheinWestfalen, etwa 150 in Holland. - Wir im fünftgrößten Flä chenland der Bundesrepublik - fast so groß wie NordrheinWestfalen - haben 53 Krankenhäuser. Deswegen muss man ei nes immer wieder vor Augen haben: Hier ist jeder Krankenhausstandort für die Versorgung in der Fläche wichtig, und wir müssen für sie kämpfen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abge ordnete Fortunato.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegin nen und Kollegen! Liebe Gäste! Wenn ich als Patient im Kran kenhaus liege, interessiert mich eigentlich nicht der Fonds oder

wie das Krankenhaus und sein Betrieb finanziert werden. Ich möchte, dass mir geholfen wird - schnell, patientenfreundlich und problemlos. Dafür, dass dies funktioniert, sind Politik und die Gesetze zuständig. Das Krankenhausstrukturgesetz des Bundes setzt ein qualitäts- und erreichbarkeitsorientiertes Pla nen voraus und soll das unterstützen. Überkapazitäten sollen abgebaut, Vernetzungen von ambulanten und stationären Ver sorgungsstrukturen auf- und ausgebaut werden.

Dafür wurde dieser Strukturfonds eingerichtet. Diese zusätzli chen finanziellen Anreize sind ein richtiger Schritt. Die Lan despolitik hat die Aufgabe, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung heute und auch künftig sicherzustellen. Mehr noch: Sie muss die Krankenhauslandschaft beständig weiter entwickeln. Die Mittel der Strukturfonds wollen wir nutzen. Wir wollen alle Krankenhäuser in Brandenburg erhalten und zu modernen Versorgungszentren ausbauen. Meine Vorredner sag ten es bereits: Im Zeitraum von 2017 bis 2020 handelt es sich um eine Summe von 30,3 Millionen Euro, die für Brandenburg zur Verfügung steht.

Die Landesregierung hat in den Haushaltsberatungen mehrfach signalisiert, dass die entsprechenden Mittel für die Kofinanzie rung bereitgestellt werden. Mit unserem Antrag wollen wir ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, auch, weil die Landesbeteiligung zusätzlich zur regulären Investitionskosten förderung erfolgen muss. Ich darf daran erinnern, dass sich das Land Brandenburg im Rahmen der Bund-Länder-Verhandlun gen vor der Einrichtung des Strukturfonds erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass die neuen Bundesländer einen Zugang zum Strukturfonds erhalten und nicht, wie von der Bundesregierung ursprünglich geplant, benachteiligt werden.

Die Verantwortung für die finanzielle Herausforderung, vor der das Land Brandenburg nun steht, wollen wir wahrnehmen. Mit dem Geld aus dem Strukturfonds haben die Krankenhäuser vor allem in strukturschwachen Regionen die Möglichkeit, ihre Einrichtungen zum Beispiel in ambulant-stationäre Gesund heitszentren oder Pflegeeinrichtungen umzuwandeln und Ab teilungen an bestimmten Standorten zu konzentrieren. Sie blei ben, wie wir das immer wollen, als Anker der Gesundheitsver sorgung in der Fläche erhalten.

Trotz der positiven Nachricht, dass der Fonds in Brandenburg insbesondere Krankenhäusern der Grundversorgung im ländli chen Raum helfen wird, den zukunftssicheren Umbau voranzu treiben, bleibt für die Linke eines offen: Eine solide und ver lässliche Gesundheitspolitik im Bund muss sich am Gemein wohl orientieren und den ökonomischen Druck von den Kran kenhäusern nehmen. Die Krankenhausversorgung muss den Patientinnen und Patienten bestmöglich dienen und vor allem den Beschäftigten in der Pflege gutbezahlte und nicht krank machende Arbeitsplätze ermöglichen. Deshalb sind das Kran kenhausstrukturgesetz und der darin verankerte Strukturfonds nur ein Schritt zu einer bedarfsgerechten Grundversorgung im Land, die sowohl die Bedürfnisse der Patientinnen und Patien ten als auch die Arbeitsbedingungen des medizinischen und nichtmedizinischen Personals einschließt. Das neu aufgelegte Pflegestellenförderprogramm des Bundes ist für uns unzurei chend, ein Tropfen auf den heißen Stein.

Noch etwas: Meine Kollegin Britta Müller sprach von der Not fallversorgung. Die Krankenhäuser leisten damit aktuell schon einen wichtigen Beitrag zur ambulanten Versorgung der Bevöl

kerung. Die Zahl der in den Notaufnahmen Behandelten steigt ständig. Die Krankenhäuser machen dabei horrende Verluste, da es pro Notfall nur 32 Euro Vergütung gibt; kostendeckend wären ca. 130 Euro. Längst sind die Notaufnahmen überlastet. Die Bundesregierung ignoriert das seit Jahren.

Ein abgestimmtes, am Gemeinwohl orientiertes Konzept zur Weiterentwicklung der Notfallversorgung und der Kranken hausfinanzierung insgesamt ist überfällig. Ich bitte Sie: Stim men Sie unserem Antrag zu.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. van Raemdonck.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Einige sind ja noch da. Die Krankenhäuser in Brandenburg haben einen jährlichen Investitionsbedarf von ca. 180 Millionen Euro. Im Jahr 2014 endete bekanntlich das För derprogramm für die Krankenhäuser in den neuen Bundeslän dern, und seit dem Jahr 2015 gibt es bei den Krankenhäusern in Brandenburg einen Investitionsstau, da der Investitionsbedarf nicht einmal zur Hälfte gedeckt ist.

Das Anliegen der Regierungsfraktionen, die Kofinanzierung aus Bundesmitteln im Rahmen des Krankenhausstrukturgeset zes zu nutzen, ist daher zu begrüßen. Um Bundesmittel in Hö he von ca. 15 Millionen Euro zu erhalten, muss das Land eige ne Mittel in gleicher Höhe aufbringen. Das wird zwar nicht reichen, aber es ist mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die AfD-Fraktion sieht die Krankenhausfinanzierung im Land Brandenburg mit Sorge und teilt die Ansicht, dass es Anpas sungen geben muss. Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung könnte ein möglicher Zukunftstrend werden. Fördermittel sollten ausschließlich für die sogenannte sekto renübergreifende Versorgung abgerufen werden.

Was aber nicht unter Anpassung verstanden werden darf, ist ein Wegrationalisieren von Krankenhäusern im ländlichen Be reich; Herr Nowka ist in seiner Rede schon umfangreich darauf eingegangen. Bei uns ist es nicht wie in Nordrhein-Westfalen, wo es über 400 Krankenhäuser gibt. Hier darf kein Abbau er folgen. Zu den langen Wartezeiten auf einen Behandlungster min darf nicht auch noch eine lange Anfahrtszeit in Richtung Berliner Speckgürtel kommen.

Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist inhaltlich richtig. Die AfD-Fraktion stimmt ihm zu und weist deutlich auf den damit verbundenen Vertrauensvorschuss hin. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Nonnemacher.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Ich bin versucht, Ihnen zu Beginn dieser Rede ein kräfti ges, Baaskesches „Guten Morgen!“ zuzurufen. Über ein Jahr, nachdem unsere Fraktion den ersten Antrag zur Kofinanzie rung des Krankenhausstrukturfonds gestellt hat, kommen die Koalitionsfraktionen aus dem Knick und bringen einen eigenen Antrag ein. Endlich, möchte ich sagen; fast hätten Sie es ver schlafen. Für Patientinnen und Patienten sowie für die Be schäftigten in den Krankenhäusern sind die Probleme schon jetzt unübersehbar, und die Herausforderungen werden in den nächsten Jahren noch größer werden.

Deshalb war es auch falsch, dass die Koalitionsfraktionen in unserer Debatte zu unserem Antrag sagten, für Gedanken zur Sicherung der medizinischen Versorgung sei immer noch ge nug Zeit. Wir sagen: Je früher wir beginnen, uns zu fragen, welche Möglichkeiten und Ressourcen wir dem System der ge sundheitlichen Versorgung im Land zur Verfügung stellen kön nen, desto besser.

Für uns Bündnisgrüne muss dabei die Frage im Mittelpunkt stehen, was den Patientinnen und Patienten nützt und wie wir eine bedarfsgerechte, flächendeckende und diskriminierungs frei zugängliche medizinische Versorgung für alle Menschen im Land schaffen. Schon allein die immer älter werdende Be völkerung, gekennzeichnet durch Multimorbidität und chro nisch kranke Patientinnen und Patienten, stellt komplexe diag nostische und therapeutische Anforderungen. Das gilt auch für die zugewanderten Menschen, aber gerade auch für Kinder aus den ärmeren Brandenburger Familien, die oft chronisch krank sind.

Wenn die Krankenhäuser mit dem Geld aus dem Fonds also ernsthaft Kurs in Richtung Zukunft nehmen sollen, dürfen wir uns nicht blind an vorhandenen Strukturen festklammern. Wir brauchen vor allem im ländlichen Raum flexible Strukturen, die sich zuallererst an den Bedürfnissen der Menschen orien tieren.

Richtigerweise steht im Antrag als Erstes die Forderung nach dem Umbau stationärer Einrichtungen in sektorenübergreifen de Gesundheitszentren. Ob ein Krankenhaus zu einem ambu lant-stationären Gesundheitsanbieter umgebaut werden soll, darf sich aber nicht nur an dessen wirtschaftlicher Effizienz bemessen. Vielmehr muss die Landesregierung darauf achten, dass der Umbau für die Versorgung der Menschen sinnvoll ist und Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität erbringt. Bis hierhin gehen wir mit.

Wir haben aber auch Kritik am Antrag. Der Satz, dass das Ziel einer gut erreichbaren medizinischen Versorgung auch für den Einsatz der Fondsmittel gelten müsse, ist etwas scheinheilig. Die Landesregierung spart doch Jahr für Jahr ganz zuverlässig an ihren investiven Mitteln für die Krankenhäuser, die diese dann über die DRGs erwirtschaften müssen. Im Vergleich dazu sind die 30 Millionen Euro aus dem Strukturfonds eine wirk lich winzige Summe.

Etwas gewöhnungsbedürftig finden wir auch, dass Rot-Rot in einem Antrag zum Krankenhausstrukturfonds aus dem Kran kenhausstrukturgesetz auch über den Innovationsfonds aus

dem Versorgungsstärkungsgesetz abstimmen lassen will. Bei der Kofinanzierung von Geldern aus dem Krankenhausstruk turfonds geht es um Landesmittel, über die wir hier befinden. Der Innovationsfonds speist sich aber hälftig aus der Liquidi tätsreserve des Gesundheitsfonds und den Geldern der Kran kenkassen direkt und wird durch ein völlig anderes Bundesge setz geregelt. Da hat die Landesregierung erst einmal keine Aktien im Spiel. Richtig ist aber, dass potentiell förderfähige Vorhaben wie Telemedizin, Versorgungsmodelle in struktur schwachen Gebieten, Modelle zur Delegation von Leistungen und der Ausbau der geriatrischen Versorgung gerade für Bran denburg hochaktuell sind.

Der zukunftsfähige Umbau der medizinischen Versorgung ist richtig. Wir waren schon bei den letzten Haushaltsberatungen die Rufer in der Wüste, um die Strukturfondsmittel für Bran denburg nutzbar zu machen. Wir werden diesem Antrag selbst verständlich zustimmen.

(Beifall B90/GRÜNE und der Abgeordneten Frau Lieske [SPD] und Nowka [CDU])

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Schulze verzichtet auf seinen Redebeitrag. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Golze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der Regierungs fraktionen stellt zu Recht fest, dass der Bund uns Instrumente an die Hand gegeben hat, die wir nutzen sollen, um die weitere Verbesserung der Versorgungslandschaft im medizinischen Be reich hier bei uns im Land Brandenburg voranzubringen. Dazu gehört der Strukturfonds, der mit dem Krankenhausstrukturge setz geschaffen wurde. Auch diesen wollen wir nutzen, um die Krankenhausstandorte Brandenburgs zukunftsfest weiterzuent wickeln.

Es ist richtig, dass es uns dabei vor allem darum geht, den am bulanten Bereich - die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte - einzubeziehen und besser mit dem stationären Bereich - den Krankenhausstandorten - zu verzahnen. An dieser Stelle sei es mir gestattet, mich bei den Kolleginnen und Kollegen meiner Gesundheitsabteilung wie auch bei denen der Gesundheitsmi nisterien der anderen ostdeutschen Länder zu bedanken, denn wir haben uns in den Bund-Länder-Verhandlungen gemeinsam dafür stark gemacht. Es hat viele Gespräche, viele Telefonkon ferenzen und persönliches Nachhaken - auch über die Abge ordneten des Bundestags - gebraucht, bis wir es geschafft ha ben, dass die ostdeutschen Länder überhaupt einen Zugriff auf diesen Strukturfonds erhalten, weil es bei uns eben nicht um den Abbau von Überkapazitäten, sondern den Umbau zu mo dernen Krankenhäusern geht. Ich bin sehr froh, dass es uns ge lungen ist - es war bis zum Schluss umstritten.

Daran sehen Sie, meine Damen und Herren, liebe Frau Nonne macher, lieber Herr Nowka: Das Land Brandenburg wollte den Strukturfonds von Anfang an nutzen. Wir haben das hier auch immer wieder dargestellt. Insofern freue ich mich, dass Sie

sich nun mit uns darüber freuen können, dass diese Gelder zur Verfügung stehen.

(Beifall B90/GRÜNE, vereinzelt SPD sowie des Abge ordneten Nowka [CDU])

Beide Fonds - der Krankenhausstrukturfonds und der Innovati onsfonds; ich glaube, Frau Nonnemacher, das ist der Zusam menhang - sollen dafür genutzt werden, die Versorgung mo dern aufzustellen, modern auszurichten und auf lange Zeit si cherzustellen. Deshalb wollen wir beide Instrumente nutzen, um die Versorgungslandschaft im Land Brandenburg zu opti mieren; darin sind wir uns auch im gemeinsamen Landesgre mium im Sinne von § 90a SGB V einig. Ich erinnere daran: Das ist ein Gremium, in dem neben den Vertretern der Kassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Kommunalen Spitzen verbände und der Landeskrankenhausgesellschaft viele andere wichtige Persönlichkeiten sitzen, und ich darf den Vorsitz über nehmen. Wir unterstützen damit innovative Vorhaben und Pro jekte, die die Überwindung dieser Sektorengrenzen zum Ziel haben.

Exemplarisch möchte ich das Modellvorhaben Innovationsre gion Templin - des Sana-Krankenhauses Templin, der Kassen ärztlichen Vereinigung Brandenburg, der Barmer GEK und der AOK Nordost - erwähnen. Hier geht es darum, die medizini schen Versorgungsangebote in einer dünnbesiedelten Region bedarfsgerecht anzupassen und ein ambulant-stationäres Ge sundheitszentrum zu schaffen. Das gelingt nur, wenn alle betei ligten Partner dieser verschiedenen Sektoren, aber auch der Gesundheitspolitik mitmachen. Ich bin sehr froh, dass das Lan desgremium in der jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen hat, sich für das Modellvorhaben Templin um Förderung aus dem Innovationsfonds zu bewerben. Wir erhoffen uns von der einstimmigen Unterstützung, dass wir in dem Windhundrennen beim Bund die Nase vorn haben werden.

Aber zurück zum Krankenhausstrukturfonds. Die Zahlen wur den genannt: 15,16 Millionen Euro - das wäre der Anspruch auf Bundesmittel, wenn wir sie in gleicher Höhe kofinanzier ten. Demnach würden Brandenburg von 2017 bis 2020 30,3 Millionen Euro zur Verfügung stehen, wobei das Ministe rium von Gesetzes wegen daran gebunden ist, mit den Kran kenkassen Einvernehmen darüber herzustellen, zu welchen Fördermaßnahmen wir Anträge stellen.

Dafür haben wir einen sehr ehrgeizigen Zeitplan. Ich nenne nur kurz die Eckdaten: Am 14. Januar, also schon wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes, hat eine erste Auftaktveran staltung mit den Kostenträgern stattgefunden. Am 16. Februar haben sich die vorgesehenen Arbeitsgruppen formiert und ge tagt. Bis zum 30. April konnten schriftliche Interessensbekun dungen der Krankenhäuser abgegeben werden. Fünf Anträge sind eingereicht worden, die nun gesichtet und bearbeitet wer den. Bis September 2016 soll darüber abgestimmt werden, welche in die Feinabstimmung gehen, welche unterstützt wer den. Das ist wichtig, denn Anfang 2017 wollen wir die ausge wählten Anträge an das Bundesversicherungsamt in Bonn ver senden. Wir hoffen, dass wir die Bescheide von dort bis zum 31. März 2017 bekommen. Das ist notwendig, weil wir die An träge dann auch baufachlich prüfen und bescheiden müssen. Wir hoffen, dass wir im Jahr 2017 die ersten Mittel abrufen und sie dann abfließen können.

Anhand dieser Planung sehen Sie, dass wir die Strukturfonds mittel für Umbauprojekte in Brandenburg zügig sichern und nutzen wollen. Deshalb hoffe ich auf eine breite Unterstützung für den vorliegenden Antrag, weil davon auch das Zeichen an den Bund ausgehen würde, dass diese Mittel notwendig sind und in Brandenburg gut genutzt werden sollen. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE)