Ich frage daher die Landesregierung: In welchen zeitlichen und inhaltlichen Etappen wird die Aufstellung dieses Tierschutz plans für das Land Brandenburg von den Beteiligten vorange trieben?
Danke. - Die Abgeordnete Schwarzenberg hat die Gelegenheit, die Frage 613 (Tierschutzplan und Maßnahmenprogramm Nutztierhaltung) zu formulieren.
Im Zusammenhang mit dem Volksbegehren „Stoppt Massen tierhaltung“ hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, bis Ende 2017 unter Beteiligung von Berufsstand, Wissen schaft und Zivilgesellschaft und auch dem Aktionsbündnis einen Tierschutzplan zu erstellen. Im Juni hat er weiterhin beschlossen, dass in enger Abstimmung mit dem Tierschutz plan ein Maßnahmenprogramm zur Stärkung einer regional verträglichen, artgerechten und flächengebundenen Nutztier haltung erarbeitet werden soll.
Ich frage die Landesregierung: Mit welcher Methodik und wel chen zeitlichen Zwischenzielen werden Tierschutzplan und Maßnahmenprogramm erarbeitet?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben einen Landtagsbeschluss vom 19. April 2016. Selbstverständlich wird der zügig abgearbeitet. Der Tierschutz plan wird durch einen externen Auftragnehmer erarbeitet. Die Ausschreibung ist erfolgt. Der Zuschlag wird bis zum 30. Sep tember erteilt, also in dieser Woche. Der Auftragnehmer wird innerhalb der nächsten vier Wochen die zu beteiligenden Akteure identifizieren und informieren. Grundlage ist selbst verständlich der Landtagsbeschluss.
Fünf Arbeitsgruppen zu Geflügel, Schweinen, Wiederkäuern, Pferden sowie Arzneimittel- und Umweltwirkung werden mit Fachleuten besetzt. Man grenzt das also thematisch ein. Ich halte das für sinnvoll, weil die Problemlagen unterschiedlich sind. Dabei sind die Interessengruppen und auch der Berufs stand entsprechend einzubeziehen. Gesellschaftliche Gruppen und Berufsstand sollen das also gemeinsam machen. Das sehe ich als große Chance an.
Der Auftragnehmer wird noch in diesem Jahr eine Auftaktver anstaltung organisieren. Im ersten Halbjahr 2017 soll ein Zwi schenbericht vorgelegt werden, damit klar ist, wie weit wir bei der Abarbeitung sind.
Gemeinsam mit dem Berufsstand sollen Projekte für Demonst rationsbetriebe entwickelt werden - es ist ganz wichtig, dass man sich vor Ort ein Bild machen kann. Je nach Ergebnis soll je Tierart und Problembereich ein Empfehlungsdokument erar beitet werden. Das ist thematisch auch durch die Ausschrei bung und das, was in den Arbeitsgruppen gemacht wird, fest gelegt.
Mein Ziel ist es, dass landwirtschaftliche Betriebe weiter mo dernisieren und gleichzeitig in Tierwohl investieren. Deshalb gibt es in Brandenburg ab dem 01.01.2017 die Premiumförde rung - diese Entscheidung habe ich übrigens bereits im Sep tember 2015 getroffen. Premiumförderung heißt: Förderung bei Einhaltung höchster Tierstandards. Zudem gibt es den Flä chennachweis als Förderkriterium. Weiterhin wurde die Höchstfördersumme bei Geflügel- und Schweinemast auf 75 % des alten Fördersatzes reduziert.
Ich bin gerade durch einen Anruf abgelenkt worden. - Herr Mi nister, Herr Raschke hat eine Nachfrage.
Herr Minister, vielen Dank für die Informationen. Allerdings sind Sie nicht auf die jüngsten Ereignisse in dem Bereich ein gegangen. Wir haben kein Wort zu den schlimmen Bildern von Zuständen - bundesweit - in den Betrieben führender Vertreter des Bauersverbandes gehört. Es waren auch erschreckende Bil der von der Putenmast eines Vertreters des Industrieverbandes aus Brandenburg zu sehen.
Der Präsident des Bauernverbands erwähnte in einem Inter view im RBB, er vermute, dass die Kontrollen zu lax waren oder es dort ein Versagen gab. Jetzt frage ich Sie im Hinblick auf den Tierschutzplan: Welche Rückschlüsse ziehen Sie aus den jüngsten Vorfällen, was wollen Sie stärker berücksichtigen als bisher?
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wenn es Missstände gibt, müssen sie abgestellt werden. Das gilt für landwirtschaft liche Betriebe, die die Normen und Standards nicht einhalten. Und wir haben gemeinsam eine große Verantwortung - das gilt auch für die Kontrollbehörden und die Landwirtschaftsämter. Insofern hat das erst einmal nichts mit dem Tierschutzplan zu tun. Denn diese Standards haben wir bereits, und gesetzte Stan dards sind einzuhalten. Das muss auch jeder wissen. Wer sie nicht einhält, bringt den gesamten Berufsstand in Misskredit, und das ist nicht zu akzeptieren.
Laut Geschäftsordnung kann der Fragesteller drei Nachfragen zusammenhängend stellen und der Nichtfragesteller zwei Nachfragen, ebenfalls zusammenhängend.
Die für Arbeit zuständige Ministerin hat am 15.09.2016 das Betriebspanel Brandenburg 2015 vorgestellt. Dort wurde unter anderem aufgezeigt, dass im Land Brandenburg im Zehnjah resvergleich ein Zuwachs sozialversicherungspflichtiger Be schäftigung um 14 % zu verzeichnen ist. Ferner wurde darge stellt, dass sich der Bruttodurchschnittslohn im Jahr 2015 um weitere drei Prozentpunkte auf 78 % des Westniveaus entwi ckelt hat. Vor allem im Wettbewerb um Pflegefachkräfte - ins besondere mit dem Land Berlin - ist die Entlohnung ein ent scheidender Schlüssel zur Bekämpfung des Fachkräfteman gels. Daher frage ich die Landesregierung: Wie hat sich das Lohngefüge für Pflegekräfte entwickelt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Schier, aus dem Betriebspanel lassen sich die Daten zum Lohngefüge für Pflegekräfte in Brandenburg nicht ableiten, denn die Betriebsbefragung bezieht sich nur auf die jeweilige Branche. Die Berufsgruppen, in die sich die Branchen untergliedern, sind nicht einzeln dargestellt. Insofern lassen sich aus dem Betriebspanel nur Daten für die Branche Gesundheits- und Sozialwesen insgesamt ablesen.
Gleiches gilt - wir haben nachgeschaut - für die öffentlich vor liegenden Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg. Hier wäre eine Sonderauswertung für einzelne Berufsgruppen hinsichtlich der Lohnentwicklung - zum Beispiel bei Kranken pflegern, Altenpflegern, Sozialpflegern, Pflegeheimleitern und weiteren Gesundheits- und Sozialberufen - möglich; aber das geht nicht in der Bearbeitungszeit, die uns für die Beantwor tung der mündlichen Anfrage zur Verfügung stand.
Ich habe trotzdem Zahlen mitgebracht; sie sind allerdings schon etwas älter. Sie gehen auf die Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, aus dem Jahr 2015 zurück, die den Titel trägt: „Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient.“ Darin werden Daten
aus dem Jahr 2013 ausgewertet. Zum Beispiel hat eine Fachkraft in der Krankenpflege in Brandenburg damals ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2 647 Euro erhalten, in Berlin waren es 2 831 Euro. In der Al tenpflege waren es für eine Fachkraft 1 994 Euro in Branden burg und 2 271 Euro in Berlin. Bei Helferinnen und Helfern in der Altenpflege waren es 1 449 Euro in Brandenburg, 1 585 Euro in Berlin. Bei Helferinnen und Helfern in der Kranken pflege war es in Brandenburg geringfügig mehr als in Berlin: 1 842 Euro in Brandenburg zu 1 826 Euro in Berlin.
Es liegt eine weitere Analyse vor, sie stammt vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-BöcklerStiftung. Ihr Titel lautet: „Einkommens- und Arbeitsbedingun gen in Pflegeberufen“. Dies ist ebenfalls eine Untersuchung aus dem Jahr 2013. Darin werden Bruttomonatsverdienste in elf ausgewählten Pflegeberufen verglichen, allerdings wird keine Unterscheidung nach Bundesländern vorgenommen.
Zuletzt möchte ich auf die „Einrichtungsbefragung zur Situati on in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Bran denburg“ hinweisen, eine Untersuchung, die wir als Gesund heitsministerium selbst in Auftrag gegeben haben. Sie wurde im Juni 2015 veröffentlicht. Darin wurden 13 ausgewählte Gesundheitsfachberufe sowie Helfertätigkeiten in der pflegeri schen Versorgung in den Blick genommen und die verschiede nen Einrichtungstypen betrachtet: Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen usw. - Ich kann Ihnen die ge nannten Analysen gerne zukommen lassen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Die Zahlen hätte ich gerne, weil sie wirklich kompakt dargestellt sind.
Trotzdem habe ich eine Nachfrage. Wir befinden uns gerade in der Haushaltsberatung, und ich habe im Haushalt für das Jahr 2016 in der Rubrik, in der die Pflegekammer genannt wird, fol gende Zahl gefunden: 50 900 Euro. Wofür wurde das Geld ent nommen? Wurde es eventuell für die Pflegekammer genom men? Sie wissen, dass ich ein Fan der Pflegekammer bin. Wel che Auswirkungen, glauben Sie, hätte eine Pflegekammer auf das Lohngefüge in dieser Branche?
Der Haushalt ist heute an die Fachausschüsse überwiesen wor den. Wir werden uns sicher in der Fachausschusssitzung darü ber verständigen, welche Abflüsse wir im Jahr 2016 haben und wie die Planung für die nächsten Jahre aussieht.
Bei der Frage, ob die Pflegekammer Auswirkungen auf das Lohngefüge haben wird, scheiden sich die Geister. Es gibt auf der einen Seite - darüber haben wir uns auch im Plenum schon verständigt - die große Hoffnung auch von in der Pflege be schäftigten Menschen, dass eine gemeinsame Interessenvertre tung in Form einer Kammer mehr Druck auf Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausüben könnte. Auf der anderen Seite haben
sich diese Hoffnungen in anderen Ländern, in denen es Kam mern gibt, nicht bestätigt. Das ist auch nicht originäre Aufgabe von Kammern, weil sie keine Tarifverhandlungen führen. Inso fern ist es für die Beschäftigten in dieser Branche sicherlich eine Möglichkeit, sich besser abzusprechen, die Kräfte zu bün deln und sich zu verständigen. Ob es sich tatsächlich auf das Gehalt auswirkt, steht auf einem anderen Blatt.
Medienberichten zufolge führt eine neue Sparmaßnahme der AOK zu Einschränkungen bei der medikamentösen Versor gung von Krebspatienten. Einige Medien sprechen sogar von einem Sicherheitsrisiko.
Die AOK - darunter auch die AOK Nordost - hat in fünf Bun desländern als erste Krankenkasse die Zubereitung von Krebs mitteln europaweit ausgeschrieben. Die günstigsten Anbieter erhielten für bestimmte Regionen den Zuschlag. Seit Anfang August dürfen Onkologen Krebsmedikamente für ihre AOKPatienten nur noch von dort beziehen. Medienberichten zufol ge verlängern sich dadurch Lieferwege; es kommt zu Liefer engpässen, zu Überschreitungen von Haltbarkeitsdaten, und Medikamente kommen zu spät an.
Liebe Frau Abgeordnete Fortunato, Sie haben mich eben ein bisschen überrascht, denn Sie haben eine andere Frage gestellt, als angemeldet war. Ich kann Sie Ihnen trotzdem gern beant worten, wenn Sie möchten.
Es ist tatsächlich so, dass die AOK Hessen, die AOK Nordost - die ja für Berlin-Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist - und die AOK Rheinland/Hamburg die Versor gung mit in Apotheken hergestellten Zubereitungen aus Fertig arzneimitteln in der Onkologie, die sogenannten Zytostatika, zur unmittelbaren Anwendung bei Patienten erstmals europa weit ausgeschrieben haben. Sie haben dazu eine vom Bundes gesetzgeber eröffnete Möglichkeit genutzt, die Versorgung mit Zytostatika auch durch Verträge mit Apotheken sicherzustel len. Das Bundesozialgericht hat in einem Urteil vom 25. No vember 2015 bestätigt, dass die Krankenkassen berechtigt sind, zur Hebung sogenannter Wirtschaftlichkeitsreserven exklusive Verträge mit einzelnen Apotheken zu schließen.
In vielen Bundesländern gibt es Befürchtungen bezüglich der Konsequenzen, die diese Öffnung durch den Bundesgesetzge ber in der Praxis haben kann. Auch die diesjährige Gesund heitsministerkonferenz hat sich damit beschäftigt. Wir haben dazu festgestellt, dass Exklusivverträge zwar kurzfristig Ein sparungen bei den Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung bringen können, aber zu befürchten ist, dass damit bestehende Versorgungsstrukturen zerschlagen und auch die Wege länger werden; denn das Problem ist: Zytostati ka müssen kurzfristig zubereitet werden; die Haltbarkeit ist sehr gering. Sie sind individuell auf die einzelnen Patienten zu geschnitten, und in Notfallsituationen ist oft Eile geboten. Und wenn sich dann die günstigste Apotheke, mit der ein Exklusiv vertrag geschlossen wurde, in einem anderen Bundesland be findet, spricht das gegen eine flächendeckende Versorgung und den besten Weg für die Patienten.
Deshalb haben wir auf der Gesundheitsministerkonferenz die Bundesregierung einstimmig gebeten, zu überprüfen, ob das wirklich richtig war, was da gemacht wurde, ob das nicht eher zuungunsten der Patienten ist, ob solche Exklusivverträge wirklich geeignet sind, die bestmögliche Versorgung der Pati enten sicherzustellen, und ob es nicht andere Instrumente dafür gibt. Ja, die Krankenkassen haben den Auftrag, wirtschaftlich zu arbeiten, aber ob man ihnen nun ausgerechnet diese Mög lichkeit eröffnen sollte, sollte man noch einmal überprüfen. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.